Acta Pacis Westphalicae II C 4,1 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 1. Teil: 1647-1648 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
Ewer Königlichen Mayestät habe ich biß dato von meiner auffgetragenen
commission in unterthänigster schüldigkeit nichtes berichten können, alldie-
weill in selbiger bißhero nichtes weiter begangen, alß daß von Ewer Königli-
chen Mayestät herren legaten die proponirte summa der zwantzig millionen
den keyserlichen plenipotentiariis für vier monath übergeben
Erskein trug die Berechnungen über den Geldbedarf zur Satisfaktion der schwedischen Armee
am 6./16. August 1647 vor ( Meiern IV S. 699 und S. 723–725).
Ewer Königliche Mayestät auff des herren legaten Salvii von Münster auß an
den herren graff Oxenstiern anhero gethanen relation wegen der zu Münster
unter der ständen vorgangenen discoursen, worauff etwan der friede bestehen
möchte, und das die stände wegen der soldatesque contentement ihre gedank-
ken auff 4 oder 5 millionen gerichtet, dero herren legaten gnädigst anbefoh-
len, die gethane foderung durch verschiedene gradus auff diese von den stän-
den ernante summa zu reduciren undt umb erlangung des friedens, jedoch
auff vorhero mit dem herren feldtmarschall durch mich geschehenen unterre-
dung, einzuwilligen, so habe Ewer Königlichen Mayestät ich hiemit unterthä-
nigst zu hinterbringen nicht umbhin gekont, daß Ewer Königlichen Mayestät
intention, warumb dieselbe mir diese commission, allhie zu negotiiren, gnä-
digst auffgetragen, ich dahin verstanden, daß bey auffhebung des krieges die
allerbesten undt bekandten tapffersten knechte von der soldatesque zu fueß
in Ewer Königlichen Mayestät undt dero reiche devotion beybehalten, zu-
gleich aber durch alle dienliche wege suchen solte, wie Ewer Königliche
Mayestät die last der bezahlung undt künfftigen unterhaltung gentzlich abge-
nommen würde, solche enthebung aber bey der armee außzuarbeiten, den
herren legaten nicht so woll alß mir bekandt zu seyn, dahero vermuthet, weil
ich von anfang dieses krieges bey der soldatesque umbgangen, undt daß die
herren legaten allhie bey überlauffung der stände sich dieses puncts halber
desto beßer entfreyen. Zufoderst auff mich hinn, der ich auff die ohnümb-
gängliche noth der armee alles verweisen könte, undt wen es auff das höchste
erbieten kommen, ich alßdan der soldatesque solches durch dienliche wege
hinterbringen undt ihre einwilligungen mit den offerten der stände dergestalt
vereinigen solte, daß es beyderseits erträglich und Ewer Königlichen Maye-
stät intention in allem erhalten würde.
Solcher Ewer Königlichen Mayestät von mir eingenommenen gnädigsten
meinung undt anbefohlenen modo procedendi bin ich, soviel mein weniger
verstandt in diesem wichtigen werck ergreiffen können, unterthänigst gefol-
get undt nach meiner ankunfft in Teütschlandt vermöge der in meiner in-
struction gesetzten zeit mich anhero begeben, umb von Ewer Königlichen
Mayestät herren legaten dero gedancken hierüber einzunehmen. Alß aber
dieselbe vor dienligst und nöthigst befunden, daß von dem herren feldtmar-
schall undt andern generaln hierinnen eine gewiße resolution gefaßet würde,
in erwegung, daß, wen es zum schluß des friedens gelanget, dieselbe solche
exequiren müsten, so habe ich vermöge vorgedachter meiner instruction mich
zur armee begeben undt dem herren feldtmarschall dasjenige, was mir befoh-
len, hinterbracht undt, was ich domahls alda für mühe gehabt, auch der sol-
datesque außgestandener undt annoch beharrlicher armuth undt langwieri-
gen unverdroßenen dienste halber für klägliche rede undt wunderliche vor-
schläge hören müßen, Ewer Königlichen Mayestät auß Leipzig unterthänigst
berichtet.
Gleichwoll undt damit Ewer Königliche Mayestät auß dem wercke kommen
möchten, hat der herr feldtmarschall mit den obristen undt officirern darauß
communiciret, die es aber alles Ewer Königlichen Mayestät direction heimb-
gestellet undt also simpliciter bey Ewer Königlichen Mayestät bezahlung
bleiben wollen, weil von dero höchstpreißlichen herren vorfahren undt dero-
selben sie bestellet undt angenommen worden. Wie nun dieses auff solche
arth nicht einzurichten wahr, hatt der herr feldtmarschall undt die andern
generals nach langer fleißiger erwegung die foderung auff 7 millionen resol-
viret, dabey aber mehrentheilß auff die zu felde streitende regimenter gesehen
undt mir deßwegen eine von ihnen semptlich unterschriebene vollmacht ge-
geben.
Eß hatt aber der herr feldtmarschall auß vorgangener conference befunden,
daß Ewer Königlichen Mayestät dennoch eine schwere last auffgebürdet
würde, in erwegung, 1. daß die guarnisounen unterschiedlich undt, ohnge-
achtet man mit ihnen abrechnung halten müste, dennoch auch eine für der
andern ihre praetensiones haben würden, 2. daß es nicht dienlich, auch Ewer
Königlichen Mayestät gnädigstem befehl nicht gemäß wehre, nach geschlo-
ßener friedenshandlung einige regimenter, und zwar das beste fueßvolck, so
sich auff eine zimbliche anzahl belauffen thete, außer dienste zu laßen. Da-
hero den zu eines jahres deroselben unterhaltung, biß sie sich in die quartier
zur heüßlichen arbeit gesetzet, die anfoderung ergrößert undt also Ewer Kö-
niglichen Mayestät diese unterhaltungslast, wo nicht gentzlich enthoben,
dennoch gemiltert werden müßte. 3. Obschon eine große summa gefodert
undt erhalten würde, so wehre doch hingegen dabey zu erwegen, daß die
bewilligte summa nicht allen zehen creyße des Reiches außgetheilet, beson-
dern die sechs besten, alß der Österreichische, Beyerische, Ober- undt Nie-
derrheinische, Burgundische undt der mehrere, und zwar der beste theil des
Westpfählischen creyßes für die keyserliche, Beyerische, Frantzösische undt
Heßische abgiengen undt Ewer Königlichen Mayestät armee der Ober- und
Niedersächsische, Fränckische undt mit großer mühe auch der Schwäbische
creyß zur zahlung angewiesen würden. 4. So wehren nicht alle quartieren so
beschaffen, daß sie ihr contingent nach den alten Reichsanlagen undt Röh-
merzügen (weil die stände keinen andern modum ergreiffen werden) abtragen
könten, daher den daß eine quartier dem andern in der erhöheten summa zu
hülffe kommen müste.
Auß diesen undt noch mehr andern uhrsachen hatt der herr feldtmarschall
auff das genaueste die anfoderung auff zehen millionen gesetzet undt mich
also damit abgefertiget. Meine abfertigung aber, soviel die summa vor die her-
ren generals undt des herren feldtmarschalls eigene resolution angangen, kei-
nem menschen, auch seinem secretario nicht vertrawet. Mir dabey auffgetra-
gen, daß ich alhie niemandt, biß man zur handlung kommen undt die not-
thurfft es alßdan erfodern thete, auß gewißen uhrsachen etwas davon eröff-
nen solte. Deme ich den auch biß dato nachgelebet. Undt ist diß der bißhe-
rige verlauff meiner commission.
Alldieweil aber Ewer Königlichen Mayestät numehr besagten dero gnädigen
schreibens ein anders resolviret undt mir gnädigst befohlen, dem herren feldt-
marschall solches zu hinterbringen, so werde deroselben gnädigstem befehl
schüldigstermaßen gehorsahmen undt vermöge der herren legaten instruction
es dem herren feldtmarschall eröffnen. Ich besorge aber auß allen beylauffen-
den umbständen, daß bey demselben ich große difficultäten finden undt de-
ßen sorglichen zustandt, da der herr feldtmarschall anietzo fast aller not-
thurfft entblößet oder dieselbe von den evangelischen niederen quartieren
fast erzwingen muß, mit dieser Ewer Königlichen Mayestät resolution ergrö-
ßern werde. Den obwoll Ewer Königliche Mayestät die gradus zu dero herren
legaten abhandelung außgesetzet, dieselbige auch sonder zweiffel daß ihrige
dabey thun werden, so weiß ich doch nicht, ob dieselbe den modum tractandi
vermöge des friedenßprojects endern undt diesen punct von der soldatesque
satisfaction außer der in dem instrumento pacis gesetzten ordnung zueerst
fürnehmen können. Zumahlen die stände, sowoll evangelische alß catholi-
sche, denselben durchauß zuletzt haben wollen, vielleicht umb Ewer Königli-
chen Mayestät dadurch die last allein auffzubürden. Wen den nun alles in den
gravaminibus abgehandelt, so werden nicht allein die stände, besondern auch
die frembde interessenten wegen dieses punctß in Ewer Königlichen Maye-
stät herren legaten auff den schluß dringen, welche dan denselben zurückzu-
halten, sonderlich da Ewer Königlichen Mayestät gnädigster befehl ihnen ein
gewißes dictiret, höchst bedencken tragen undt also mit funff millionen her-
außgehen müßen. Wodurch den die herren legaten ihrer bemühung zwar ent-
lediget, hingegen dem herren feldtmarschall vermöge Ewer Königlichen
Mayestät gnädigste ordre die größeste last dieser tractaten, nemblich die exe-
cution, alß die beuhrlaubung und contentirung der soldatesque, auffgebürdet
wirdt, undt zwar mit solchen mitteln, die vorberührter uhrsachen halber
nicht auff die helfte, alß 2 1/2 millionen, zu erheben. Zudem so müchte auch
dem herren feldtmarschall von der soldatesque die uhrsach dieser geringen
abhandlung beygeleget werden, alldieweil deroselben undt einem jedem be-
kandt, daß Ewer Königliche Mayestät dem herren feldtmarschall diese com-
mission auffgetragen, derselbe auch sambt der soldatesque besage Ewer Kö-
niglichen Mayestät gnädigsten ordre mich anhero gevollmächtiget undt sich
kegen die andern generals anheisich gemachet, waß in dem punct alhie vor-
gehen würde, mit deroselben undt der obristen einrathen abzurichten. Wel-
ches aber durch diese Ewer Königlichen Mayestät an dero herren legaten ab-
gangen gnädigste ordre dem herren feldtmarschall entnommen, deßelben au-
thorität bey der soldatesque, wo nicht gantz destituiret, jedoch in etwas ge-
schwächet, undt also die executio pacis einen gefährlichen außschlag haben
würde, woferne Ewer Königlichen Mayestät nicht den überrest der soldates-
que bezahlung über sich undt dero reich nehmen oder auch durch schleünige
ordre an dero herren legaten diese sache in vorigem stande unter des herren
feldtmarschallen direction zu verbleiben undt die herren legaten alß mittler
zwischen den ständen undt der soldatesque gnädigst beordren würden. Es
wendet zwar der herr legat Salvius vor, daß des herren feldtmarschallen vor-
fahren mit einer geringern summa die abzahlung zu thun vermeinet, so ist
aber unter den vergangenen undt jetzigen zeiten sowoll der mittel alß anderer
wichtigen umbstände halber zwischen den herren feldtmarschallen sehr gro-
ßer unterschied undt wirdt hierinnen der herr feldtmarschall, graff Torsten-
sohn
Lennart Torstensson (1603–1651); biographische Hinweise: APW [ II C 2 S. 3 Anm. 4] ; ebd. II
[C 3 S. 13 Anm. 7.]
antritt des generalats undt folgenden zeiten der conduicte mercklich empfun-
den, so vermuthe ich auch, daß die stände, wen dieselbe sehen, daß bey der
soldatesque diese abrichtung stehet, sich beßer angreiffen undt deßhalber den
frieden nicht fahren laßen werden. Waß sonsten daß negotium alhie in genere
betrifft, stehet mir zwar nicht an, Ewer Königlichen Mayestät herren legaten
in deren abgehenden relationen vorzugreiffen, allein weil Ewer Königliche
Mayestät zu dieser vorgedachten reduction des quanti wegen hoffnung eines
schleünigern erfolg des friedens veranlaßet, so will mir alß einem verpflichte-
ten getrewen diener gebühren, dieses unterthänigst zu melden, daß auß denen
bißhero alhie vorgangenen proceduren nicht zu ergründen, wie diese geldt-
forderung zu verhinderung oder beschleünigung des friedens eine uhrsach
seyn möge. Ich solte zwar meine ohnzeitige gedancken von dem gantzen
werck billich suspendiren, allein weil es in dieser von Ewer Königlichen
Mayestät gefaßeten reduction mit einkompt undt alß eine principaluhrsache
angezogen wirdt, so scheinet dennoch auß allen umbständen, solang Franck-
reich undt Spanien nicht verglichen, auch der schluß des allgemeinen friedens
schwerlich erfolgen möchte. Maßen den dem bericht nach dero hauptcontro-
versien annoch nicht recht berühret seyn sollen undt täglich sich ergrößern,
wie das novum emergens wegen Neapolis protection
Vgl. [Anm. 14 zu Nr. 63.]
unterstützet dieser crohnen sache undt darauß fließenden krieg daß Teütsche
kriegeswerck – auff der Spanier seiten die nahe verwandtniß undt deßen nu-
mehr ohnzweiffelbares anwarten an daß hauß Österreich, auff der Frantzosen
seite Ewer Königlichen Mayestät alliance. Ob aber die Teütschen stände da-
bey alß principalen in consideration kommen, zweiffele ich, außer daß man
mit denselben in den tractaten spielet, die zeit vertreibet undt in ihrer sache
nichtes außer gedachter bey der crohnen Franckreich undt Spanien beliebung
schließet oder, da ja außer dero willen etwas eingegangen wirdt, solches zu
gelegener zeit hinwieder retractiret oder andere verzögerungen in den weg
wirffet, wie den daß jetzige exempel des herrn Volmars anherokunfft undt
deßelben jetzige actiones öffentlich bezeügen. Auch daßjenige, was der alhie
newlich gewesene Spanische ambassadeur Brun sich gegen herren legat Salvio
vernehmen laßen, keine geringe apparence veranlaßet, daß, wen der Teütsche
friede richtig, Spanien sich alßden Ewer Königlichen Mayestät undt der Bey-
erischen armee wegen Franckreich auff den halß vermuthen.
So viel die partheyen, so zu dem Teütschen wesen gehören, betrifft, hengen
zuförderst die catholischen sehr aneinander, wie Ewer Königliche Mayestät
ein solches auß der von Churbeyern jüngst geschehenen ruptur ersehen, daß
sie auch keinen glauben, reputation, wort, handt undt siegel ansehen, wen sie
nur die evangelischen verleiten undt deroselben unterdrückung alß den
zweck, wohin ihre haubtintention gerichtet, erlangen können. So secondiret
Franckreich hierinnen ohne zweiffel die catholische liga, wie wir solches bey
der jetzo, da Ewer Königlichen Mayestäts armee die gantze kriegeslast allein
auff dem halse lieget und Memmingen agoniziret
zweiffele ich dahero, ob sowoll Ewer Königlichen Mayestät alß dero herren
plenipotentiarien undt der herr feldtmarschall mit instendigem anmahnen,
umb die ruptur mit Beyern zu thun, etwas bey Franckreich außrichten wer-
den, maßen es alhie deroselben gesandten täglich an excusen nicht ermangelt,
sonderlich wen in Niederlandt der feldtzug geendiget undt die armeen in die
quartier gehen solten, da zu vermuthen, daß die Spanier sich ins Lützelburger
landt legen, dadurch nicht allein die von herrn Turenne darinnen jüngst er-
oberte plätze sich wieder bemächtigen, sondern auch an der Mosel und dem
Rhein ihre quartier sehr beunruhigen und verderben würden, daß also dar-
umb der herr Turenne nicht weit vom Rhein gehen könte. Imgleichen wer-
den sie ihre entschüldigung mit dem newen Neapolitanischen wercke undt
dahero ihnen zuwachsenden schweren last, auch waß sie durch solche über-
nommene defension Spanien für incommodität, hingegen dem allgemeinen
werck in Teütschlandt für nutzen machen können, vermehren undt anziehen,
undt also sich sowol der würcklichen hülffe alß auch endtlich der subsidien
halber, daß sie so zu rechter zeit nicht werden folgen können, enschüldigen.
Besorge also, daß Ewer Königlichen Mayestät, so viel zu dero undt der evan-
gelischen stände sache dienlich ist, auff dieser Frantzösischen gesandten rath
undt thätlicher hülffe nicht zu bawen haben, sondern endtlich allerhandt ver-
druß ohn zweiffel zu erwarten.
Bey der evangelischen fürsten hiesigen gesandten befindet man den meisten
theil der subjecten so beschaffen, daß ihnen die maxime nicht auß dem sinn
zu bringen ist, daß des Keysers undt der Teütschen catholischen macht un-
zertrenlig, ja unergründtlich, dahero sie in furchten undt zagen dergestalt er-
soffen undt der keyserlichen dienstbarkeit so ergeben, daß sie auch ihre höch-
ste gewißensangelegenheit nicht eins von hertzen kühnlich außsagen dörffen.
Besondern wen unterweilen einer in praesence der keyserlichen gesandten
auß eylfertigkeit ein scharffes undt nachdenckliches wort alsobaldt von selbi-
gen überführet undt, da er nicht von andern zurückgehalten, bey den keyser-
lichen umb verzeihung bitten thuet, wie den dergleichen exempel noch new-
lich vorgangen.
Uber das läßet sich ansehen, daß sie fast ingesambt auch dahin inclinirt sein,
wen sie nur einen geringen vortheil vor ihren herren in privatis ergriffen, sie
das gemeine wesen sofort hinter sich werffen, wie den auch theilß nur sub
manu den Pragischen frieden zu effectuiren, undt daß dadurch Ewer Königli-
chen Mayestät ihnen bißhero geleistete hülffe nicht beßer zustatten kommen
möchte, desto mehr anziehen, wie solches der churfürst von Beyern von den
evangelischen fürsten in dem an den herren marggraffen zu Culmbach
Christian, Markgraf von Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth, vgl. [Anm. 4 zu Nr. 59.]
gangenen schreiben rühmen thut
lauffen und fahren zwar zwischen Ewer Königlichen Mayestät undt den key-
serlichen herren gesandten wie auch unter sich selbst nicht wenig, bringen
den ersten öffters solche bewegliche discours vor, daß diese in ihren consiliis
undt rationibus irr gemacht, auch öffters in zweyhellige gedancken verleitet
werden, dahero alles die unserigen nur anreitzen würdt, mehr auff anstalt zu
gedencken, wie Ewer Königlichen Mayestät armee gegen künfftigen frühling
dergestalt formiret, daß den sommer über der krieg mit nützen undt antrei-
bung des friedens geführet werden könne. Zweiffele auch nicht, es werde bey
Ewer Königlichen Mayestät der herr feldtmarschall bereits deßhalben unter-
thänige ansuchung gethan haben, wie den derselbe bey meiner ankunfft zu
der armee die liste der regimenter überschicken wirdt. Vor meine persohn
werde ich bey der armee die hoffnung des friedens sehr erhalten helffen, da-
mit die officirer, deren eine zimbliche anzahl, so auff deßen außschlag sehn-
lich warten, darinnen nicht desperat werden. Undt weil Ewer Königliche
Mayestät dero endtliche gnädigste erklehrung dero herren legaten zukommen
laßen, so will Ewer Königliche Mayestät gnädigsten befehl, ob ich länger zu
Oßnabrüg verwarten soll, bey der armee gewärtig seyn. Inmittels wollen
Ewer Königliche Mayestät diese meine vielleicht ohnzeitige conjecturen mit
ungnädigem gemüthe nicht annehmen, sondern vielmehr meine unterthänig-
ste pflicht, vermittelst welcher Ewer Königliche Mayestät undt dero reiche
nutz undt wohlfarth ich stets mit aller mögligkeit zu suchen mich bemühe,
mit dero hohen königlichen gnade beharrlich erkennen.