Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
Meinen hochgeerten herren kan ich dienstlichen nicht uneroffnet sein laßen, wie daß
hier in gemein die sage starck gehöret würdt, ob solten die conditiones bey denen
allgemeinen friedenstractaten zu Oßnabrück unter andern dahin mit ziehlen und
außlauffen wollen, sambt die praetension des landes Hinterpommeren nachgelaßen
und bey sonst von dem gegentheill beschehenen oblationes acquiesciret werden
würde, derent wegen dan nicht alleine von theils generalspersohnen, besondern auch
andern hohen officirern, so in Hinterpommern von Ihrer Königlichen Mayestät,
unser allergnedigsten königin und freuwlein, allergnedigst begüettert alß auch
sonsten erbliche gütter daselbst haben, unterschiedene wiedrige discurse mir zu ohrn
kommen, sintemahlen sie vorwenden, daß mit darsetzung ihres leibs und bluths sie
derselben sich verdient gemacht, nach dermahleinst erlang[t]en friden derer in ruhe
zu genießen und ergetzligkeit darvon zu haben, wie auch die ihrigen erblichen eigen-
thumbs unturbirt zu besitzen. Nun zwarten nicht zu zweifeln, meine hochgeerte
herren ihren hochbegabten verstande nach die tractaten solcherweise ohne mein
maaßgeben dirigiren und außführen werden, damit ein jedweder königlicher officirer
bey de[m]jenigen, was bevorab in allerhochstgedachter ihrer königlichen kriegs-
diensten er schwer und müheselig zu felde erworben oder sonsten bono titulo an
handen gebracht, mainteniret bleiben möge, gleichwie ich nichtes wehniger meines
orthes nach eußersten kräfften und vermögen durch mir allergnedigst anvert[r]au-
wete königlichen gerechte waffen suchen thue, meinen hochgeehrten herren gute
conditiones vermitteln zu helffen, so habe ich doch der nothwendigkeit zu sein
ermeßen, meinen hochgeehrten herren dieses, waß hier bey der armee unter theiles
generals persohnen und andern hohen officirern in wiedrigen opinionen mir zu ver-
stehen gegeben wirdt und die gemühter leichtlich alteriren könte, zu praesentieren,
meine hochgeerte herren dienstlich bittende, sie wollen daß werck Ihnen dergestalt
recommendiret sein laßen, uff daß berührten königlichen hohen officirern die mit
hülffe des schwerdts und ungesparter beysetzung ihres leibes und bludts in denen
schweresten travallien erworbene und ihnen sonsten erbliche zugehörenden güttere
ihnen zur ergetzligkeit und in Ihrer Königlichen Mayestät unser allergnedigsten
königin und freuwlein allerunterthenigsten devotion sie bestendiglich zu conser-
viren, in handen verbleiben und gelaßen werden möchten. Wie mir nun nicht zweifelt,
meine hochgeerte herren diesen ihren hohen verstande nach von selbsten reifflicher
nachzusinnen und die notturft deßfals zu beobachten ihnen nicht entkegen sein laßen
werden, also thue sie umb ertheilung einer nachrichtsamen antwort ich bittlich
ersuchen, welche, doch unvonnöthen, denen interessirenden generalspersohnen und
officirern bey dieser hauptarme vorgestellet, sie auß ihren wiedrigen opinionen
geführet und zu verfolg ihrer treuw geleisteten diensten biß zum endtlichen gewün-
schetem außgange in standthafftigkeit nebenst anderen encouragiert und angefrischet
werden könte. Lebe überdaß der zuversicht, meine hochgeerte herren dies mein
schreiben nicht ungleich vermercken werden, sintemahln die vorsorge vor die armee
mich darzu bewogen und es unvorgreifflich gemeinet ist.