Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
80. 63. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 August 11 15 Uhr

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63. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 August 11 15 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 190’–193 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
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258–262; Ulm A 1560 o. F.

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Vorschlag des altenburgischen Gesandten zum Präzedenzstreit mit den Reichsrittern.

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Anwesend: Straßburg, Frankfurt auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg, Ulm, Eßlingen und
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Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Er halte unnöthig zu sein zu repetiren, was
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heutigen vormittag passirt. Der Altenburgische vorschlag seye bekannt. Die
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fraag werde allein darauff beruhen, ob man sich darzu verstehen oder noch
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zur zeit auff heutigem vorschlag beharren und erwarten wolle, weßen sich der
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von Gemmingen darauf erklären werde.

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Frankfurt. Sie möchten an ihrem orth wünschen, daß man auß diesem ver
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drießlichen geschäfft kommen und zu einem endlichen Schluß gelangen
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möchte, damit die tractaten dadurch nicht gehindert würden; es seye eine
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alte sach und man derselben nicht genugsam gewachsen. Die herren fürst
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liche werden nicht absolute thun, was die stätte begehren; die passion seye

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bey ihnen zu groß, diejenigen, so bißher a partibus civitatum gestanden, vacil-
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liren nunmehr auch und wollen den fuchsen nicht beißen; sehen fast nicht,
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was dabey zu thun, seyen gleichwol auch grafen und herren unter der ritter-
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schafft begriffen und könne der von Gemmingen mehr nicht schaden, als
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bereits geschehen. Wollten nicht gern ihren herrn und oberen oder iemand
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anderen etwas begeben, sondern sich lieber mit den majoribus vergleichen.
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Wann sich der von Gemmingen auf den Altenburgischen vorschlag werde
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erklärt haben, könne man sich alsdann auch weiter vernehmen laßen. Wann
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ers sincere meinte und die stätte nicht anzuführen begehrte, könnten sie
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nicht sehen, warumb man sich länger difficultiren solte, weiln der auffsaz
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communi nomine der chur-, fürsten und stände übergeben werden solle.
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Wann die stätte schon emportirten, was sie dißorts suchen, werden sie doch
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noch durch viel strudeln müßen und mit den catholischen zu thun haben. Inter-
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im müßen sie hören, daß sie die friedenstractaten auß lauter ambition und
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ehrsucht hindern, in deme ihnen die fürstlichen einen und andern vorschlag
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gethan, sie aber keinen acceptiren oder passiren laßen wollen. Könne man
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also, weßen sich der von Gemmingen erklären werde, erwarten und dar-
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nach , umb friedens willen, den Altenburgischen vorschlag, ea conditione,
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wann er sincere gemeint, annehmen, Wiedrigen falls sagen, daß man den von
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Gemmingen für einen solchen halte, der dem ganzen evangelischen wesen
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feind seye. Damit man aber endlich auß der sachen komme, könte man die
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außlieferung mit protestation vorgehen laßen, auß liebe zum frieden und den
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fürstlichen zu ehren, doch alles absque praejudicio.

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Regensburg. Er sehe keinen effect des jenigen vorschlags, den Altenburg
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heut gethan, sondern vielmehr, daß er den stätten ein dubium dadurch
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erweken und sie excludiren wolle. Dann wann die deputirten den herrn
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Kayserlichen und königlich Schwedischen denjenigen auffsaz, darinnen die
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ritterschafft vorgesezt, übergeben und recommendiren solten, wüste man
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nicht, in was terminis sie solches anbringen und wie es fallen möchte. Alten-
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burg werde von affecten regiret und führe das wort. Were also wie Frank-
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furth der meinung, man solte erwarten, weßen sich der von Gemmingen auff
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den Altenburgischen vorschlag erklären werde, alsdann sich dißseits weiter
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vernehmen laßen und dahin trachten, daß die übergab deßen exemplars,
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darinnen die stätt vorstehen, cum effectu geschehe, ein praeambulum, wie er
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schon mehrmals erinnert, praemittire, hernacher mit einer außführlichen
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protestation sich zum überfluß verwahre, doch wolle er den majoribus im
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geringsten nicht nichts praejudiciren.

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Nürnberg. Könne sich mit den majoribus auch wol vergleichen, seye dahin
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instruirt, alle thunliche mittel zu hinlegung dieser differenz zu ergreiffen und
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sich vor der separation zu hüten. Was die proponirte fraag, ob man sich mit
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dem Altenburgischen vorschlag conformiren oder deßen von Gemmingen
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erklärung vorhero vernehmen wolle, anlange, müße er bekennen, wann
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hoffnung vorhanden were, daß er sich accommodiren und der stätte vor-

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schlag acceptiren würde, könte man demselben inhaeriren und damit auß
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langen . Weiln man aber höre, daß es nicht zu erlangen, sondern zu befahren
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stehe, es dörffte am ende anderst gehen, so seye wol zu bedenken, was man
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thue. Dann wann die stätte endlich nicht obtiniren, werden sie nur mehr
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schimpff haben, weiln sie es am rechten orth nicht erhalten. Im gegentheil,
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wann sie in dem einen vorgesezt und daßelbe communi nomine übergeben
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werde, obgleich die fürstliche ad instantiam deßen von Gemmingen auch
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eines uberraichen und die differenz dabey anzeigen solten, hielte er doch
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dafür, daß die stätt größeren vortheil dardurch erlangen würden. Seye auch
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dieses dabey zu consideriren, daß dieser modus gleichwol zwischen königen
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gebraucht worden,

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11–12 dahero – were] Fehlt in Strassburg und Ulm , statt dessen und.
dahero er auch dißmals umb soviel ehe zu practiciren ,
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were, weiln viel großer leuth sich dabey interessirt machen. Die fürstliche werden
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die stätte bey diesem

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13 ihren eigenen vorschlag] Strassburg und Ulm consilio.
ihren aigenen vorschlag mainteniren müßen. Stellt
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dahin, ob es nicht nacher Münster zu communiciren sein werde, umb zu
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hören, was ihre meinung dabey seye. Halte davor, daß dieser vorschlag auff
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allen fall, doch certis conditionibus zu amplectiren sein möchte, damit die
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stätte die nachred nicht haben, ob were ihrenthalben einig moment zu erlan-
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gung des friedens verabsaumet worden, mit vermelden, daß man sich, den
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herrn fürstlichen zu ehren, accommodiren wolle, doch dergestalt, daß der-
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jenige auffsaz, darinnen die stätte vorgesezt, communi nomine übergeben
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21–22 separato actu] Fehlt in Strassburg und Ulm .
und der ritterschafft dabey ganz nicht gedacht werde. Was sie hernach sepa-
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rato actu privatim übergeben wollten, könnte man ihnen nicht verwöhren,
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doch da es mit praejudiz der stätte geschehen solte, müßten sie darwieder
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protestiren und sich weiter dabey verwahren. Wann man aber erwarten
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wolle, weßen sich der von Gemmingen erklären werde, seye er indifferent,
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wolle aber eventualiter seine vorige meinung wiederholet haben.

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Ulm. Sagt, es seye offenbar, werde es auch ein jeder unpassionirter bekennen
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müßen, daß die stätte in hoc puncto solche fundamenta für sich haben,
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welche unwidertreiblich seyen, gestalt dann dieselben bey verschiedenen
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deputationibus und nächster conferenz zu Lengerich den fürstlichen genug-
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sam remonstrirt, von ihnen aber niemaln wiederlegt worden. Wann man
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aber dagegen den favorem considerire, welchen sie dabey haben, seye der-
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selbe ziemlich schlecht und auff gegentheiliger seiten so groß, daß zu beken-
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nen und zu befahren stehe, es dörfften die stätte in fine succumbiren müßen.
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Deßwegen er den Frankfurthischen vorschlag für gut und räthlich halte,
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doch daß man vorhero vernehme, weßen sich der von Gemmingen erklären
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werde; falle die resolution gewürig, mit heil, wiedrigen falls könte man sich
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des anderen vorschlags bedienen. Es seye gleichwol etwas, daß sie sich
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erbotten, den auffsaz communi nomine zu übergeben, wann nur die stätt
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von dem andern nichts wüsten. Wann es aber die fürstliche deputirte über

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geben und der auffsaz oder was bey übergab deßelben geredt werden
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möchte, denen stätten zuwieder sein solte, könnten sie darwieder protestiren
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und daßelbe contradiciren.

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Eßlingen. Ob er woln bey heutigem vorschlag noch allerhand difficulteten
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habe und wol erachten könne, daß der Altenburgische noch ein und anders
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dabey practiciren werde, so finde er doch denselben für den besten, zweifele,
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ob man die fürstlichen weiter bringen werde, sie dörfften endlich müd
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werden. Wann man anfangs gleich weich gewesen were, hetten sie die reichs-
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ritterschafft simpliciter vorgesezt; wann die stätte ihre intention noch weiter
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behaubten, dörfften jene sich noch wol beßer erklären. Halte aber davor, daß
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vor allen dingen zu erwarten sein werde, weßen sich der von Gemmingen
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hierauff vernehmen laßen möchte oder ob er lieber absonderlich handeln
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wolle. Nach welchem man weiter davon reden könte, was für cautelen
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dabey in acht zu nehmen und zu gebrauchen sein werden. Herr Lampadius
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sage, wann es seine sache wäre, wolte er ein großes dadurch gewonnen zu
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haben vermeinen. Es were aber in alle wege dahin zu trachten, daß die
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herren fürstliche dasjenige exemplar, darinnen die ritterschafft den stätten
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vorgesezt, separato actu übergeben. Solten aber den herrn abgesanden
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andere gedanken beywohnen, wolte er sich damit gerne conformiren. Repe-
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tirt diß sein votum auch für die statt Lindau.

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Memmingen. Er verspüre auß den votis, daß man erwarten wolle, weßen
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sich der von Gemmingen auf heutigen vorschlag erklären werde, besorge
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aber, es dörffte schlecht hergehen und ers bey nächstgethanem verbleiben
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laßen wollen. Sehe kein ander mittel, als daß man heutigen vorschlag endlich
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werde annehmen müßen. Were beßer, wann die stätte nicht nichts darumb wüsten,
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daß ein ander exemplar hernach im nahmen des von Gemmingen absonder-
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lich übergeben werden solle. Er werde sagen, die habens gewust und seye ihr
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consens dabey gewesen. Were also viel beßer, wann er seine sach a part
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übergebe. Wo aber nicht, werden die stätte auff allen fall darwider prote-
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stiren müßen. Werde sonsten ein selzam ansehen haben, wann der ritter-
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schafft abgeordneter der stätte nothdurfft übergeben solle. Er wollte nim-
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mermehr geschehen laßen, daß er der stätte sach übergebe. Wollen aber die
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fürstliche leiden, daß es in dem ihrigen begriffen seye, müste man es gesche-
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hen laßen. Seye auch der meinung, daß es nacher Münster communicirt und
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derenselben gedanken darüber eingeholt werden solten.

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Directorium. Bekenne, daß, als der vorschlag geschehen, er gleich davor
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gehalten habe, es müßte was darunter verborgen liegen, weiln ihn der Alten-
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burgische sonsten nicht gethan haben würde. Komme ihm sehr ungereimt
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vor, daß sich die stätt von denen sachen excludiren laßen sollen, so sie mit
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geschloßen haben und welche im nahmen der fürsten und stände übergeben
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werden sollen. Der vorschlag seye zu dem ende allein communicirt, damit
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die stätt ihren consens zu der praeposteration und übergab ertheilen, Gott

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gebe, was dabey geredt und gehandelt werde. Sehe keinen andern effect
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davon, als daß die fürstliche denen stätten nochmehr dubia dadurch erweken
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wollen, sonsten die fürstliche die übergab wohl hinderruks der stätt zu
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werkh gerichtet haben würden. Der ritterschafft abgeordneter könne seine
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nothdurfft wol a part übergeben, weiln die inclination ohne das auff die
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ritterschafft gehe. Seines theils seye er nicht instruirt, dergleichen vorschlag
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anzunehmen. Die fürstliche können die ihnen heutiges tages repraesentirte
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rationes nicht hintertreiben. So seye auch der dißeits vorgeschlagene modus
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mehr practicirt worden und habe ihn der von Gemmingen selbsten begehrt.
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Were schimpfflich, wann man bey guter sachen ablaßen sollte, nach deme
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erst gesagt, man könne nicht weichen. Were also auch der meinung, daß man
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erwarten solte, weßen sich der von Gemmingen auff der stätte vorschlag
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erklären werde. Er habe gehört, daß herr Lampadius sein votum für die
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stätte schrifftlich hinterlaßen habe. Die stätt suchen nicht dignitatem, gra-
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dum et honorem nobilium zu schwächen, sondern allein, daß ordo scripturae
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dem herkommen nach observiret werde. Halte davor, weiln der herr Ulmi-
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sche in seiner herren principalen geschäfften ohne das nacher Münster ver
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reiße , es werde derselbe ihme nicht zugegen sein laßen, mit denen daselbst
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subsistirenden stättischen herren abgesanden darauß zu communiciren. Daß
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die tractaten durch diesen streit solten sein gehindert worden, könne er an
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seinem orth nicht finden. Die stätte haben bißher den fürstlichen den weg
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gezeigt, sie wären sonsten in deliberationibus soweit noch nicht kommen.

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Conclusum. Man solle erwarten, weßen sich der von Gemmingen sowol auff
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heutiges tags wiederholten der stätte als dem Altenburgischen vorschlag
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erklären werde und als dann weiter von der sachen reden.

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Herr Director sagt, es werde nunmehr auff der deputation bestehen, damit
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dißeitige resolution dem Magdeburgischen directorio hinterbracht werden
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möge. Stellt demnach zur umbfraag, wer darzu zu gebrauchen sein werde?

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Conclusum. Straßburg und Regenspurg sollen es thun.

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