Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
259. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1651 Oktober 31
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Münster 1651 Oktober 31
Ausfertigung: A II 20 Bd. 81 fol. 125. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 288f.
Verwahrung gegen abträgliche Äußerungen des ehemaligen Stadtkommandanten von Reumont.
Alß herrn burgermeistere referirten, wasgestalt Ihre Gestrengen, herr
generalwachtmeister Reumondt, sich nun zu underschiedtlichen mahlen
und noch newlicher tagen dahin vernemmen lassen, als wan ihro daran von
dieser statt ungütlich beschehen, daß sie in Aprili nechsthin ohnzeitig
abgedanckt und dabei das geringe subsidium der servitien halben biß hiehin
abgeschnitten und verweigert worden, vermeinend und dabei anziehend,
daß sie in ansehung ihrer vielfältiger trew nutzlicher diensten und zugleich
versäumeten avanciments und vieler tausenden an gelde, so sie sonsten
im velde betten prosperiren können, wol eine mehrere danckbarkeit und
uffs wenigst noch etwan ein 100 ducaten jahrlichs zur küchensteur meritirt
zu haben verhofften, mit mehrerm etc., so ward solches in consideration
gezogen und dafür geachtet, dweil Ihre Churfürstliche Durchlaucht hoch-
seeligsten andenckens den herrn generalwachtmeister hiebevorn uff alhero
deputirt, umb zeit wehrender friedenstractaten das gubernament uber die
soldatesca alhie zu vertretten und sonderlich die under so vieler verschie-
dener herrn und potentaten gesinde befahrende ungelegenheit bestmüg-
lichst zu verhüten, daß also auch diese statt Ihrer Gestrengen auch dießfals
weiters nicht verobligirt und ob sie wol bei dieser statt allerhandt ersprieß-
liche dienste erwiesen und viele inconvenientien mit sonderbarer dexteritet
und vigilantz praecavirt, so were doch nicht so eben diese statt, als in deren
vermögen es ohnedeme nicht ist, sondern vielmehr Ihre Kayserliche Maye-
stät und Churfürstliche Durchlaucht wie auch die sembtliche interessirte
cronen, potentaten und herrn deroselben dafür verpflichtet und den ange-
gebenen schaden zu erstatten mehr schuldig und mächtig. Ein erbarer rhat
hette ihres orts, so viel als in der statt und burgerschafft vermögen gewesen,
praestirt und zwarn an die drey jahren nach bereits geendigten tractaten,
also man dafür hielte, daß in ansehung diese statt bei den tractaten nicht
allein keinen nutzen oder vortheil, sondern an etliche vieltausent reichs-
thaler schaden gehabt, Ihre Gestrengen nicht befuegt sein, deroselben ein
mehres anzumuhten, geschweige dergestalt gleichsamb schimpff- und
verkleinerlich nachzureden, derwegen die anwesende herrn für rahtsamb
und nötig angesehen, daß diese und mehr andere motiven, so dem proto-
collo alle einzuverleiben theils zu viel, theils bedencklich gefallen, wol-
gemelter Ihrer Gestrengen zu benemmung dießes von ihro gefaßten un-
gleichen concepts und vermeidung weiter dergleichen nachrede glimpfflich
und gelegentlich erinnert werden sollen.
Sonsten aber seindt domini nochmaln erbietig, mit alder- und meisterleuten
dahin ferner zu reden, damit die begehrte befreyung des hoffs an der Hörster
pforten uff eine zimbliche zeit von jahren ertheilt werden möge
Am 3. November willigten die Gildevertreter ein, daß Reumonts Hof an der Hörsterpforte,
so von Travelman anerkaufft, auf 50 Jahre von bürgerlichen Lasten befreit werde. – Bereits
1649 hatten die kaiserlichen Gesandten am Wiener Hofe wegen Reumonts rückständiger Gage
interveniert; laut Mitteilung des Wiener Kriegsarchivs findet sich in den Protokollen des Hof-
kriegsrats für 1653 die Bitte des Generals um Anweisung von 8000 Talern als „Recompens“; die
Hofkammer erhielt auch Anweisung, diese Summe anzuweisen.