Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
243. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1649 April 26
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Münster 1649 April 26
Ausfertigung: A II 20 Bd. 79 fol. 33.
Licenten. Verbot von Kriegswerbungen. Soldatenabdankung. Bargeldmangel der Grutkasse.
Uff instendig anhalten hiehiger sembtlicher kauffleute wird herrn licentiato
Widenbrugk syndico und herrn licentiato Vierdenhalven commission
ertheilt, die höchstnötige abschaffung der licenten vermög Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht zu Cölln und der Heßischer herrn abgesanten gnedigst-
und gnediger resolution gehöriger örter bestes fleißes zu negotiiren und zu
befürderen. Item obtulit herrn burgermeister Herding uff der herrn alder-
leutte bitt dazu zu cooperiren.
Alß clag und bericht einkam, welchergestalt alhie allerhand underschiedt-
liche offentliche werbungen in specie Spanische geführt und dabei sonder-
liche grobe insolentien gebraucht werden, ist beschloßen, daß selbige
indistincte verbotten werden sollen.
Seind die durch die zahlambtsherrn mit zuthuen der herrn alderleutte
specifice uffgesetzte nahmen der soldaten, so abgedanckt werden sollen,
verlesen, placitirt und die effectuation der abdankung obgemelter herrn
zahlambtsherrn discretion committirt. Dabei dan Ditherichen Heerden
grüter nochmahln erinnert und angemahnet, dweil dazu mehr alß vierhun-
dert reichsthaler erfordert werden und keine andere mittel beim gruethauße
vorhanden
Die Klagen der Stadt über ihre Finanznot waren demnach nicht übertrieben. – Das Grutamt
war diejenige städtische Behörde, welche die Brausteuern einzog, zugleich eine Art städtischer
Bank, die Gelder aufnahm und verzinste. Eigentliche Stadtkasse war die Kämmerei, von der die
Ausgaben für die öffentlichen Gebäude, die Befestigung und die Straßen beglichen wurden. Dem
Gruthaus hingegen oblagen die Zahlungen für Renten, Almosen, Trinkgelder und sonstige außer-
ordentliche Ausgaben. Bis 1661 war die Zuständigkeit beider Kassen nicht streng untereinander
abgegrenzt. – Aus Mitteln des Grutamts bezahlt wurden auch 34 Porträts der vornehmsten
Gesandten, die laut Ratsbeschluß von 1648 für 10 Taler je Stück (!) von dem Maler Jan Baptista
Floris angekauft und zum dauernden Andenken an den Friedenskongreß in der Ratskammer
(Friedenssaal) angebracht wurden. Näheres bei Striedinger , der Anselm van Hulle für den
Maler hält und Floris nur als Zwischenhändler gelten läßt. Gegen seine Annahme Geisberg II
S. 390ff.
reichsthaler ad computum der alten restanten würcklich beibringe.