Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
133. Stadt Münster an Stadt Wesel Münster 1646 März 29
133
Münster 1646 März 29
Konzept: A XI 31.
Rückkehr des wegen der Licenten abgeordneten Ratsherrn Johann Rosengarden.
Edle, ernvest, hochachtbare, fürsichtige und wollweise herrn, günstige
liebe nachbarfreunde!
Daß ewer edlen, hochachtbaren wollweisen beliebet hat, das bewustes
hochbeschwerliches anliegen der ein zeit hero an benachbarten orten
uffgetrungener licenten nit allein schrifftlich außzuführen und ad deli-
berandum wollmeinentlich vorzustellen, sondern auch zu remonstrirung
ihres mehren eyfers zeigern, den ernvesten Johan Rosengarten, auß ihrem
mittel uff alhero persöhnlich zu deputiren, darauß und allem verfolg haben
wir ihren guten eifer und intention erfrewlich gern vernommen, auch nit
underlassen, zuvorderist mit den hochachtbaren von Cölln, wie auch mit
der statt Oßnabrugk alß benachbarten, durch angestelte mündtliche
conferenz, sondern auch bei etlichen fürnehmen herrn plenipotentiariis
hieselbsten anwurff durch immermögliche glimpfliche mittel zu thuen und,
was immer möglich, nach befindung vorzustellen, wie dan zeiger davon
fernern mündtlichen bericht zu thuen und wie weit und ferne noch zur zeit
mit den sachen vortzukommen gewesen, näher zu referiren wissen wird,
sonsten auch auß etlichen ihme mitgetheilten copeyen, sowoll was die statt
Oßnabrugk beiverwahrt an unß gelangt, nachführen wird.
Gleich nun ewer edlen, hochachtbaren wollweisen dessen ruhmb und
großen danck haben werden, daß sie über dieß weesen, welches wo immer
möglich zu grunde abzustellen höchst nötig were, ihres orts einen guten
anfang gemacht, also solle unß mehres nicht angelegen sein noch zu
hertzen gehen, dan mit guter zeit und gelegenheit (weil sichs nicht praeci-
pitiren lassen will) uff alle immerzuträgliche mittel und wege bedacht zu
sein, wie die sachen weiter am glimpflichsten zu befürderen und was unß
immer möglich zu cooperiren in der that zu erweisen, daß es gliebts Gott
keineswegs an eusseristem vermögen ermanglen oder daran was desiderirt
werden solle, dazu wir dan die der statt Oßnabrugk beschehene oblation
eines ihres mittels abordnung der gebüer zu beobachten und das unserige
durch anweisung, raht und beistand am besten vorzuwenden gliebts Gott
nicht auß der acht lassen werden, unß gentzlich zu ewer edlen versehendt,
waß sie ferner mit herrn Rosengarten genommener abredt zufolge ihres orts
in diesem werck bey den herrn Generalstaaten im Hage verrichten, unß
darab nach und nach parte geben und die nothwendige von ihnen woll-
veranlassete correspondentz entweder auffs erst durch persöhnliche ab-
ordnung gleich den Oßnabruckischen oder schrifftlich furters zu continuiren
gneigt sein werden, Gottes gnedigem schutz und bewahrung ewer edlen,
hochachtbaren wollweisen mit unß trewlich befehlend.
Geben under unserm secretsiegel am 29. Martii anno 1646.
Ewer edlen hochachtbaren wollweisen
nachbardienstfreundwillige
burgermeistere und raht der statt Münster.