Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
120. Stadt Wesel an Stadt Münster Wesel 1646 Februar 3
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Wesel 1646 Februar 3
Ausfertigung: A XI 31. Kanzleivermerk: Praesentatum et lectum in senatu die veneris 9.
Februarii anno 1646.
Vorgehen gegen die Licenten.
Edle, ehrenfeste, hochgelehrte, wollachtpare, weyse und vorsichtige,
großgünstige herren und benachbarte gute freunde!
Wir können ewer edlen, hochgelehrten, wollachtparen und vorsichtigen
weysen unangezeiget nith lassen, waßgestalt durch allerseits kriegende
theilen eingeführte newe unträgliche licenten die commercia und kauff-
händel , welche hiebevorn zwischen diese und der statt Münster sönderlich
floriret, schier gantz und zumahl verschwunden und zugrundt gangen
seindt, maßen ewer edlen, hochgelehrten, wollachtparen und vorsichtigen
weysen an ihrem ort ungezweiffelt mithempfinden, ohne noth alle dahero
veruhrsachte exorbitantien, alß welche in der offenbarer notorietet beruhen,
der länge nach außzuführen.
Wan nun dieses, soviel an unß ist, gern remediert und geändert sehen solten,
so haben nötigh befunden, zeigern dieses, unseren mitscheffen Johan Rosen-
garden , zu denen aldha zu Münster anwesenden hochahnsehntlichen herrn
gesandten abzuordnen, gestalt zu remonstriren und zu bitten, wie ewer
edlen, hochgelehrten, wollachtparen und vorsichtigen weysen mit mehreren
mündtlich von ermeltem unsern deputato zu vernehmmen haben.
Weil dan diß werck sowoll ewer edlen, hochgelehrten, wollachtparen und
vorsichtigen weysen alß unß und beyderseits kauffleuth und gemeiner
burgerschafft zum besten gereichen thutt, alß ersuchen ewer edlen, hoch-
gelehrten , wollachtparen und vorsichtigen weysen freundtnachbarlich,
dieselbe sich gefallen lassen wollen, obbenenten unseren mitscheffen nicht
allein großgünstige audientz zu ertheilen, sonderen auch eynige ihres mittels
zu deputiren, welche mit und neben ihn dieses heilsamblich werck befür-
deren und gleicher handt zur endtschafft bringen möchten.
Gleich nun dieses zu restabilirungh der commercien und gemeiner wolfahrt
gereichen thutt, also wollen wir ahn ewer edlen, hochgelehrten, wollacht-
paren und vorsichtigen weysen wilfährigkeit und freundtnachbarliche
handtbietungh gahr nicht zweiffelen, dieselbe in solcher zuversicht dem
allmechtigen gefristlich empfehlendt. Signatum 3. Februarii anno 1646.
Ewer edlen, hochgelehrten, wollachtparen und vorsichtigen weysen
dienstfreundtwillige
burgermeistere, scheffen und rhat
der statt Wesell.