Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
119. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1646 Februar 3
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Münster 1646 Februar 3
Ausfertigung: A II 20 Bd. 77 fol. 92. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 242.
Seiltänzer. Maskenverbot. Eidleistung des Syndikus.
Solle den sich angebenden seiltäntzern bei diesen zeiten zugelassen und ge-
stattet sein, ihr exercitium biß aschertag exclusive zu üben, mit dem beding,
daß die den armen uffs wenigste fünff reichsthaler unfehlbarlich zukehren
sollen.
Ward den beruffenen bottmeistern befohlen und eingebunden, allen kra-
mern dieser statt ernstlich anzumelden, keine mascen oder larven weder zu
verkauffen, noch vor den thüren außhencken zu lassen, bei arbitrari straff.
Und wo innerhalb 24 stunden dern einige im kraem außhangend gefunden
würden, daß diejenige, so sie außgehenckt, dafür gestraft werden solten.
Ist der edler hochgelehrter herr Bernhard Widenbruck, beeder rechten
licentiat, uff erwiederte und einwilligende vota alhero ad curiam berufen
und nach verlesener und acceptirter, wiewoll in etwas verenderter und re-
spective verbesserter bestallung zum syndicat uff- und angenommen wor-
den
Wiedenbrück trat 1651 in den Dienst des Fürstbischofs Christoph Bernhard, wurde dessen
Geheimer Rat und weltlicher Hofrichter, auch vom Kaiser geadelt und „comes palatinus“. Seine
Stelle als Stadtsyndikus übernahm der Licentiat Bernhard Viertenhalben, bekannt durch seine
Stellungnahme gegen Christoph Bernhard von Galen.
schriebenen buch vorgelesen, in forma abgelegt und fürters seine dancksag
und oblation gethan, dagegen auch ihme von den anwesenden herrn gra-
tulirt worden.