Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
4. Stadt Münster an Gf. Nassau und Krane Münster [1641 September 27]
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Konzept des Stadtsyndikus Lic. Witfeldt: A XIV 105a. Ein zweites Konzept, von der Hand des
Stadtsekretärs H. Hollandt ( ebd. ), trägt den Kanzleivermerk: N. B. ist in suspenso verplie-
ben , vide herrn syndici concept. Das Datum ist nach Nr. 5 ergänzt. Ein Konzept eines
Schreibens an den Kurfürsten von Köln liegt bei
Im Ratsprotokoll von 1641 findet sich unter dem 27. September folgende Eintragung:
Seindt Irer Römisch Kayserlichen Mayestet wie auch deroselben fürnehmen herrn
Kayserlichen zu Cölln residirender abgesandten an ein erbaren rhat abgangene aller-
gnedigst und gnedige schreiben verlesen und die daruff vorerst an die herrn abgesand-
ten wie auch Churfürstliche Durchlaucht uffgesetzte allerunderthenigste praeliminari
antwort ietzo in hac congregatione verlesen, nach notturfft erwogen und placitirt wor-
den , wie die concepten nachweisen.
Willfährigkeitserklärung des Magistrats . Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Versorgung mit
Lebensmitteln.
Hochgeborner graf, gnediger auch woledel gestrenger, großgünstig
hochgeehrter herr!
Dero Römisch Kayserlichen Mayestet, unsers allergnädigsten herrn, wegen
in dieser statt Münster bevorstehender convention zu den allgemeinen
friedenstractaten ahn uns allergnädigst glangetes schreiben haben wir neben
deme, waß Ewer Gräfliche Gnaden und Herrlichkeit dabey gnädig- und ge-
neigter wolmeinung angedeuttet, allergehorsambist und gebürlich empfangen
und mit gezimbter reverentz ablesend nach notturfft verstanden; bekennen
uns nun allerhöchstgedachter Ihrer Kayserlichen Mayestet allergnädigster
meinung ein folge zu geben allerschuldigst und mogten von Gott allmech-
tigen hertzlich wünschen, bey uns der stern uffgehen und leuchten mögte,
daß solches mit seuffzen allenthalben lang erwartetes vorhaben zu einem
glücklichen effect außschlagen thette; haben aber mit hochster Sorgfalt
allerunderthenigst zu erinnern nicht underlassen sollen, ob es woll ohnedem
landt- und reichskundig, welchergestalt dieses stifft und umbher angrentzen-
de fürstenthumb, graff- und herrschaften und darunder die vornembste
stätte Soest, Dörtmund und andere leider zu eussersten verderb und ruin
gerathen und auff dem platten landt es auch nicht zum besten und dahero
die notturfft zum underhalt und bevorab zum tractament so hochansehen-
licher bottschafften und herrn, wie fleißig auch darumb wir und unsere
mitburgerschafft uns bewerben würden, es besorglich ermangelen könte, in
erwegung, daß die Uniirte sonsten auch alnoch unverdorbene Provincien
zur leibsnotturfft allein häring, stockfisch und dergleichen fischwerck
suppeditiren, welchs gleichwoll dahin nicht uffgenommen zu werden
hochfleißigst bitten, alß solten wir zu einiger wiederred uns dadurch zu
bezeigen gemeinet sein, sonder vielweniger in einen als andern wege bey
unser allergehorsambsten erclerung verpleiben, zu welchem endt dan ahn
Ihr Kayserliche Mayestet in allergehorsambster underthenigkeit absonder-
lich zu schreiben in gewissem vorsatz begrieffen; damit aber desto würck-
samer wir in deme uns bezeugen mögten, haben wir angesehen, daß dieser
sachen halben ahn Ihr Churfürstliche Durchlaucht, unsern gnädigsten
landtsfürsten und herrn, auch allergnädigst geschrieben sey worden, uns
aber, dweill von deroselben noch zur zeitt nichts zukommen, durch besonder
ahn dieselbe vorhinnen außglangtes schreiben Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht gemüttsmeinung underthenigst einzuholen dienlich befunden;
inmittelst aber diese unsere schuldigste erclerunge allergehorsambst zu
praemittiren nicht underlassen sollen, nicht zweiffelendt, ehe und zuvorn die
sachen zu weiterm vortgangk gereichen, wir specialius verhoffentlich zu
vernemmen mögten, darumb dan auch hiemit dasselbige von Ewer Gräf-
lichen Gnaden und Herrlichkeit als uns geneigten in undertheniger gebür
wir uffs embsigste und dabey auch dieß sonderlich bitten, Ewer Gräfliche
Gnaden und Herrlichkeit gnädig geruhen wollen, durch zufällige oder
besonderlich auff unser unkosten genommene occasion mit wenig zu in-
sinuiren , ob ichts anders hierin zu thuen, sintemall wir gleichsamb ( unver-
weißlich zu schreiben) wie bißherzu also auch hinfürter uns gern dergestalt
accomodiren wolten, daß Ihr Kayserliche Mayestet beneben unserm
gnedigsten landtfürsten und herrn und menniglich spüren mögte, welcher-
gestalt nach geringfügiger unser gelegenheit wir uns gebürlich einzustellen
eusserst geflissen [mit getrewer empfehlung zum gnadenschutz des all-
mechtigen . Geben under unserm secretsiegel am 27. Septembris anno 1641.]