Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
61. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1646 November 17

20
61

21

Plenarkonferenz der katholischen Stände


22
Münster 1646 November 17

23
Köln ( Stadt ) A I p. 994–1030 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 454–471’,
24
Bamberg B fol. 364–366, Konstanz , Kurmainz B. Vgl. ferner Kurbayern A III fol.
25
245–258; Kurmainz A Fasz. 14; Österreich A II WFr XXXVI fol. 94–102’; Öster
26
reich
B I p. 1267–1281, B a I und B b III; Pfalz-Neuburg III fol. 152–155; Wartenberg /
27
Augsburg III fol. 343–349 ( damit identisch Wartenberg / Register I/II fol. 326–338 und
28
I a/II a ).

[p. 388] [scan. 456]


1
Die protestantische Forderung auf Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen der Stände in
2
Münster. Der modus tractandi. Zusammensetzung der Deputation. Die kaiserlichen Vermitt
3
lungsvorschläge
vom 12. Juli 1646 als Verhandlungsgrundlage?

4
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Aachen, Augsburg, Augsburg (Stadt),
5
Baden-Baden, Bamberg, Basel, Bayern-Hg., Berchtesgaden, Besançon, Besançon (Stadt), Brixen,
6
Burgund, Chur, Corvey, Deutschmeister, Eichstätt, Ellwangen, Freising, Fulda, Halberstadt,
7
Hersfeld, Hildesheim, Johanniterorden, Kempten, Köln (Stadt), Konstanz, Kurbayern, Kurköln,
8
Kurmainz, Kurtrier, Leuchtenberg, Lüders, Lüttich, Münster, Murbach, Österreich, Osnabrück,
9
Paderborn, Passau, Pfalz-Neuburg, Prälaten, Prüm, Regensburg, Salzburg, Schwäbische Grafen,
10
Speyer, Stablo, Straßburg, Trient, Verdun, Weißenburg, Worms, Würzburg.

11

31
388, 11 –389, 22 Kurmainz – zulaßen] In Kurmainz B ausführlicher formuliert. Ergän
32
zungen
sind unten angegeben.
Kurmainz. Am Vortage haben die Protestanten den kurmainzischen Gesandten
12
durch ihren Ausschuß erklären lassen, daß sie trotz ihrer Bedenken, den punctum
13
gravaminum in Münster vorzunehmen, damit einverstanden sind, daß hier die
14
Verhandlungen zwischen den Ständen wiederaufgenommen werden

36
Vgl. das Conclusum der evangelischen Stände in Münster 1646 November 15 ( Meiern III
S. 405 ). In Münster befanden sich um diese Zeit sämtliche evangelischen Gesandten außer den
38
braunschweigisch-lüneburgischen und magdeburgischen, die die Verlegung der Traktaten nach
39
Münster mißbilligten (vgl. Meiern III S. 414 ). Über diese Gegensätze vgl. G. Schmid S. 115.
; gleichwoll mit
15
denen angeheften bedingungen, daß mit den anweßenden herrn Schwedi-
16
schen plenipotentiariis communicirt, auch hierdurch die tractaten

33
16 nicht] Fehlt in Köln ( Stadt ), hier nach Bamberg A I und Konstanz ergänzt.
nicht von
17
Oßnabruck abgezogen, sondern alda vollendet und concludirt werden sol-
18
ten , mit benebens beschener anfuhrung des reichs gegenwertigen betrubten
19
und eine furderliche unverlängte vereinig- und tranquillirung eußerst benö
20
tigten zustandts.

21
Modum ipsum tractandi betreffend könte die conferentz

34
21 mundtlich] Kurmainz B fügt an dieser Stelle ein ohne berührung der iurium partium
35
et materialium. Ähnlich in Kurbayern A III und Pfalz-Neuburg III .
mundtlich ohne
22
prothocollhaltung oder gebrauchung einiger prothocollisten wie auch in
23
möglicher einzihung der deputirten angestellet werden.

24
Quoad materialia wusten sich ihrer iungst extradirter erclärung zu erinneren;
25
begerten bey der conferentz zu vernehmen, was die catholici dabey anten,
26
erinneren oder was sie vor vorschläg thun wolten. Weren indifferent, ob der
27
herrn Keyßerlichen den 12. Julii negsthin extradirte oder aber ihre letztere
28
resolution pro norma zu halten.

29
Begerten befurderung der sach, bevorab weilen die herren Schwedischen
30
gesandten bald wider hinuberzureißen entschloßen

40
Salvius hatte sich Ende Oktober 1646 nach Münster begeben, um dort die Verhandlungen mit
41
den ksl. Gesandten fortzusetzen; Oxenstierna, der dies zunächst zu hintertreiben versuchte, folgte
42
erst am 15. November, reiste jedoch am 21. schon wieder ab. Salvius blieb noch bis zum 30.
43
November in Münster. Über die bei dieser Gelegenheit stark hervortretenden Gegensätze unter
44
den schwedischen Gesandten vgl. C. T. Odhner S. 165ff.
, verhoffen, diese con-

[p. 389] [scan. 457]


1
ferentz nicht ohne frucht ablauffen wurde, mit anerbietung aller schiedt-
2
lichkeit .

3
Heute haben die Protestanten erneut dringend gebeten, mit den Verhandlungen zu
4
beginnen ; zur Beschleunigung der Beratungen haben sie vorgeschlagen, das eben zu
5
selbiger zeit, da die deputati miteinander conferirn, in absonderlichen ge
6
mächern sambtliche catholischen und Augspurgische confessionsverwandte
7
beysammen sich zu dem end einfinden und subsistirn konten, damit in
8
denienigen punctis, warinnen die deputati different, sich dießelbe alsbaldt
9
von den collegiis bescheidts erhölen mögen.

10
Solchem nach wurde zur umbfrag gestellet:

11
1. Ob man sich in mundtliche handtlung mit den Augspurgischen confes-
12
sionsverwandten einlaßen solle.

13
2. Was fur ein modus dabey zu observiren.

14
3. Welche darzu zu deputirn.

15
4. Ob man sich vors erste heraußlaßen und media compositionis vor-
16
schlagen solle.

17
Sonsten wust man sich catholischentheilß zu erinneren, daß hiebevor ge
18
schloßen und den Augspurgischen confessionsverwandten bedeutet worden,
19
man könte sich ohne ihrerseits erfolgende mehrere näherung zu dem Key
20
ßerlichen vorschlägen in keine weitere handlung einlaßen noch von der
21
geschloßener amnistia Ratisbonensi et termino a quo, ingleichen den publi-
22
cirten urtheilen weichen oder die begerte autonomiam zulaßen.

23

40
389, 23 –395, 2 Kurtrier wiederholen] Fehlt in Bamberg B .
Kurtrier. Nach Wiederholung der Proposition: ad 1 m kurtzlich ihre meinung
24
anzudeuten, erinderen sie sich, welchermaßen, nachdeme die mundtliche
25
handlung zu Oßnabruck einigen effect nit erreichet, daß beydterseits vor
26
gut angesehen worden, den heren Keyßerlichen daß werck aufzutragen,
27
damit man einmall solches zum endt bringen mögte. Weiln nun ehren-
28
gedachte heren Keyserliche darauf den weg gemachet, so were woll billig
29
und gut, daß denselben insistirt wurde, nachdemahln aber fast alle prote-
30
stirende sich alhier einfinden, gestalt mundtlich zu tractirn und ihre friedens-
31
begirdt dadurch zu contestirn vermeinen, möchten sie woll, wan man
32
catholischentheils nicht darzu verstehen wolte, die versögerung des friedens
33
demselben aufladen. Hierauß sehen sie nicht, warumb die anerbittende
34
conferentz nicht einzugehen, iedoch daß zuvor mit den herren Keyßerlichen
35
hierauß geredet werde. Es vermeldet zwar die proposition, ob hettens die
36
protestirende gethan, es findet sich aber keine resolution darbey.

37
Den anderen punct betreffendt müsten sie woll gestehen, daß die außge
38
fuhrte partium iura wenig gefruchtet, ist in 80 iahren davon so viel geredt
39
und geschrieben, daß es nicht beßer geschehen kan, were derowegen ad

[p. 390] [scan. 458]


1
ipsa media zu schreitten. Können aber der protestirender vorschlag, daß
2
kein protocoll gehalten werden solle, nicht fur gut befindten, sonderen
3
vermeinen, das deren zwey pro informanda posteritate zu fuhren.

4
Ob nun der anfang von den catholischen oder protestirenden zu machen,
5
gibt es beydterseitß erhebliche bedencken. Catholici haben sich aber auf
6
der protestirenden letztere schuft erclärt und denselben ihre meinung per
7
Caesareos zu wißen gethaen, daß also die handlung an den protestirenden
8
billig ist; weren derowegen pro materia der handlung die Keyßerlichen
9
vorschläg und der catholischen darauf publicirte resolution zu setzen und
10
der protestirenden erclärung darauf zu vernehmen.

11
Wer nun pro 3. zu deputirn, erinneren sie sich, daß neben dem reichs-
12
directorio der Paderbornische cantzlar Buschman, Constantzischer, praela-
13
tischer wie statt Augspurgischer gesandte darzu vor diesem bemühet wor-
14
den , und weiln sie sich allschon in conflictu erzeigt, wolten sie dieselbe
15
nachmals hierzu gebuhrent ersucht haben. Daß schließlichen per directorium
16
proponirt, es seye zu maturirn und beede corpora an der hand zu halten,
17
damit sie die vorfallende streittigkeiten

42
17 schließen] Kurmainz B: schlichten.
schließen mögen, davon könte ihres
18
ermeßens post primam conferentiam geredt werden, und wan es aldan
19
nöttig, wollen sie sich daruber vernehmen laßen.

20
Kurköln. […] Ad 1. Konnen sie sich gar woll mit Churtrier vergleichen,
21
den obschon allerhand motiva in contrarium bevor, so seint sie doch der
22
meinung, damit einiger verzug den catholischen nicht aufgebürdet werde,
23
das hierin den protestirenden willfahrig anhand zu gehen, iedoch das Caesa-
24
reanis hievon eröfnung beschehe und ihre gedancken daruber vernommen
25
werden mit der bedeutung, das der vorige modus umb so weit geändert.

26
Pro 2. gilt es eben viel, ob der catholischen oder protestirenden schrift
27
vorgenommen werde, quia contrariorum eadem est ratio. Ihnen bedunckte
28
doch das beste zu sein, wan beyderseits erclärungen gegeneinander gehalten
29
und die discrepantien darauß ad notam genommen wurden.

30
Betreffendt 3. die personen ist ohnnöttig, absonderliche zu deputirn, son-
31
deren laßet sichs gar woll per collegia ipsa et ordinarios deputatos verrichten,
32
weiln ohnedem die deputati nichts schließen können, sondern alles ad plenum
33
referiren mußen. Ob auch die übrigen Stände bei der Hand sein müssen, wird der
34
Verlauf der Konferenzen ergeben.

35
Kurbayern. […] Befindten ad 1 mum soviel, es were zu wuntschen geweßen,
36
daß die handlung per Caesareos hette continuirt werden können, weiln dieß
37
der negste weeg, wan sich die protestirende auf die letztere vorschläg vom
38
12. Iulii cathegorice erclärt hetten. Nachdemaln sich aber die protestirende
39
mit den Schwedischen alhier befindten, wird ihnen die mundtliche confe-
40
rentz nicht konnen abgeschlagen werden, daß sie also in effectu mit Trier
41
und Cöln einer meinung sein, umb so mehr weiln es den Keyßerlichen auch

[p. 391] [scan. 459]


1
nit zuwider. Dabey wird es gute occasion geben, die unbilligkeit der postu-
2
latorum den protestirenden unter augen zu stellen, und daß man sich catho-
3
lischentheils nicht weiter erclären könne, sonderen noch zu beschwehren
4
habe, daß die Keyßerlichen vorschläg so weit hinauß gerichtet. Stehet zu
5
hoffen, es werden sich darauf circa reservatum ecclesiasticum milter erclären,
6
und weiln Chursachßen bißdahero moderatiora consilia gefuhret, weren
7
gesandten zu ersuchen, daß sie sich parte der Augspurgischen confessions-
8
verwandten der direction unternehmen wollen, mit der bedeutung, Ihre
9
Durchlaucht werde sich hierauß ein ewigen guten nahmen machen.

10
Pro 2. erachten sie, wan die maiora dahin ziehlen, daß der von den protesti-
11
renden vorgeschlagene modus wegen der engen deputation und das dabey-
12
neben die collegia in einem anderen zimmer und die herfurkommende
13
difficulteten zu debattirn sich beysamenhalten sollen, anzunehmen, derselbig
14
nit böß sein werde, und wollen sie sich davon keinesweges separirn. In der
15
handlung aber were zu wunschen, sie könte uber die Keyßerlichen vorschläg
16
gebracht werden. Es ist aber nicht wenig zu besorgen, man werde nichts
17
damitt gewinnen und nur die tractaten verzogern mit unwillen der Schwe-
18
dischen , were derentwegen von den protestirenden zu vernehmen, ob sie
19
noch einige dubia haben, welche alsdan resolvirt werden könten.

20
3. Zur Zusammensetzung der Deputation wie Kurtrier.

21
Ob pro 4. catholici vorschlagen oder solches von den protestirenden erwart-
22
ten sollen, weiln die Keyßerlichen vorschläg von den catholischen insge-
23
sambt noch nicht acceptirt, were von den protestirenden zu begehren, ob
24
sie darmit zufrieden. Catholici weren zwar nicht, wan aber protestirende
25
darbey stehen wolten, konte es ad referendum angenommen werden und
26
stünde es alßdan dahin, ob man nicht deßgleichen thuen wolte.

27
Es wird ergänzt, daß Straßburg ausdrücklich den Katholiken vorbehalten bleiben soll.

28
Österreich. Ad 1. ist nicht ohne, daß die mundtliche conferentz viel dispu-
29

43
29 disputierens] Kurmainz B: deputirens.
tierens geben, demnach aber catholici die resolution gefast, das sie zu Oßna
30
bruck nicht ferner erscheinen wollen, sonderen der protestirenden alhier
31
erwartten […], als wird nöttig sein, damit sie die tractaten nicht etwan
32
gar aufstoßen, die vorgeschlagene mundtliche conferentz einzugehen, wol-
33
len sich derowegen mit den vorstimmenden herrn churfürstlichen gern
34
vergleichen.

35
Den modum belangent, ist derselb zu gewinung der zeit angesehen, es
36
muße aber darbey observirt werden, daß die verglichene puncten annotirt
37
werden und man dannenhero wißen könne, warin man einig. Wan sich die
38
deputirte in einem oder anderen nicht vereinbahren könten, solches muste ad
39
plenum referirt werden, und were mit dießem praesuppositis der modus
40
nicht zu verwerffen.

41
Warvon aber der anfang zu machen, da meldet die 4 te frag, und meinen sie,
42
weiln die herrn Keyßerlichen am 12 ten Iulii ihre compositionsvorschläg

[p. 392] [scan. 460]


1
hinaußgeben und catholici hernacher am

32
1 24. Augusti] Dieser Fehler auch in allen andern Protokollen bis auf Österreich , das
33
richtig 17. Septembris schreibt, und Wartenberg / Augsburg III und Wartenberg /
34
Register I/II, die kein Datum nennen.
24. Augusti

38
Gemeint ist die katholische Erklärung vom 17. September 1646, am 24. August wurde die
39
protestantische Erklärung veröffentlicht (vgl. Fußnote).
wider etwas einge-
2
wendet , darinnen einige puncten widersprochen und revocirt werden, als
3
könten die herrn Keyßerlichen dießes den protestirenden intimirn, wie ihres
4
behalts allschon zu Oßnabruck beschehen

40
Die katholische Erklärung vom 17. September 1646 war den evangelischen Ständen am 24.
41
September durch die ksl. Gesandten in Osnabrück mündlich eröffnet worden, eine offizielle schrift-
42
liche Übergabe hatte nicht stattgefunden (vgl. Meiern III S. 353 und unten S. 398 Anm. 1).
, daß also dieselbe davon wißen
5
und kein fernere communication nöttigh; doch könte man auf solcher form
6
bestehen und sich nit weiter einlaßen, biß sich die protestirende pertinenter
7
resolvirt, in betrachtung ihrer voriger erclärung gar zu weitläuffigh und
8
völler contrarieteten ist.

9
Wer nun endtlich zu deputirn sein mögte, haben sich schon die vorstim-
10
mende auff dieienige vernehmen laßen, so nacher Oßnabruck geschickt
11
worden, denen die ubrige als Maintzische, Bayeren und Osterreichische mit
12
Wurtzburg, weiln sie auch darbey geweßen, zu adiungiren.

13
Bayern-Hg. wie Bayern churfurst

14
Burgund. Ad primum affirmative, ut reassumatur oralis conferentia; ad 2.
15
item, sed utrinque habeantur prothocolla pro rei memoria.

16
Ad 3.: non est necessum, sed maneant anteriores deputati.

17
Ad 4. inhaerendum resolutioni de

35
17 24. Augusti] Wie oben zu Zeile 1. In Kurbayern A III lautet hier dagegen das Votum
36
ad 4: Seye die declaratio Caesareana, so den 12. Julii extradirt, pro norma et regula
37
zu halten.
24. Augusti

43
Vgl. oben Anm. 1.
, in qua protestantium contra-
18
rietates deducuntur, et poterit pro norma servire, abstrahendum tarnen a
19
partium iuribus.

20
Placet denique, ut consiliis adsint collegia pro decidendis dubiis, quae ex
21
tractatu oriri possunt.

22
Pfalz-Neuburg. Ad 1. repetit das am 12. Septembris abgelegte votum

44
Vgl. oben S. 343f.
,
23
daß zu beschleunigung der sachen solche in gegenwartt der protestirenden
24
vor- und an die hand zu nehmen, aber nicht ohne prothocoll, weiln der
25
schluß etwan nicht so balden erfolgen mögte und man alsdan keine nachricht
26
hette, wie die sachen beschaffen.

27
Ad 2. ist indifferent, […] ad 3. wie Kurtrier.

28
Pro 4. Wan die mundtliche conferentz ihren fortgang per maiora erlanget,
29
wird nöttig sein, daß von puncten zu puncten gangen werde, und wan die
30
materialia vorgenohmmen werden, will auch seinerseits die gehorige nöt
31
türft einbringen.

[p. 393] [scan. 461]


1
Salzburg. Ad 1. wie die Vorstimmenden.

2
Quoad modum vermeinen, daß solche conferentz vermittels einer deputa-
3
tion vorgenohmmen und dabey zum wenigsten zwey prothocolla gehalten
4
werden. Ob aber die bede corpora sich in absonderlichen gemächeren bey
5
der stell halten sollen, wird der success geben, ob dießes nöthig oder nicht.

6
Ad 3. wie Österreich.

7
Die 4 te frag anlangent vergleichen sich mit Trier, Bayeren und Osterreich,
8
daß die Keyßerlichen am 12. Iulii edirte vorschlag pro norma zu halten
9
und zu uberlegen, in welchen puncten man mit den protestirenden noch
10
nit einig, damitt nach dießer ordtnung die handlung fortgesetzt werde.
11
Conformiren sich auch mit Trier und anderen gleichstimmenden, daß wegen
12
veränderung dieß modi mit den herren Keyßerlichen geredet werdte.

13
Baden-Baden wie Churbayeren

14
Osnabrück. Ad 1. wie die Vorstimmenden; ad 2. wie Kurköln.

15
Soviell aber die deputirte betrift, geschicht zwar meltung in ietz angezo-
16
genen voto der ordinarien, unter denen befundten sich aber in effectu alle,
17
welche von Österreich benambßet wordten. Ihre Furstliche Gnaden wollen
18
sich von den maioribus nicht absonderen, daß auch der Wurtzburgische,
19
praelatische und statt Augspurigsche, so auch ordinarii seint, zu dieser
20
deputation getzogen werdten.

21
Daß man sonsten an dreyen orten solle zusammenkommen,

37
21 wirdet] In Köln ( Stadt ) irrtümlich wieder, hier nach den gleichlautenden Protokollen
38
korrigiert.
wirdet ante
22
primam et secundam sessionem nit nöettigh sein, maßen von Churcoln
23
angereget; wan es aber darnach rathsamb, wollen sie sichs nit zuwiedter
24
sein laeßen.

25

39
25–30 Ratione – wurdten] In Österreich A II etwas anders: Es möchte auch wol ein
40
jeder deputirter absonderlich auffzeichnen, wie es sonsten brauchlich, aber nit so vil
41
prothocollisten einführen, wie zu Oßnabruck geschehen ist.
Ratione prothocolli seint Ihre Furstliche Gnaden mit Trier einer meinung,
26
daß wenigst ab utraque parte einß gehalten und gegeneinander collationirt
27
werdte, weilen deputati gern sehen wollen, daß die handlung pro exone-
28
ratione conscientiae et posteritate ans licht komme, bliebe also beim alten
29
reichsbrauch, indeme hierdurch die vielfaltige protocollisten, wie zu Oßna
30
bruck geschehen, abgeschaffet wurdten.

31
Die direction auf wiederiger seiten belangent, repetiren den Bayerischen vor-
32
schlag , daß die Chursachßischen darumben ersucht werden, weiln daß ange-
33
maste

42
33 Magdeburgische] Fehlt in Köln ( Stadt ), Bamberg A I und Konstanz , hier nach
43
Kurmainz B ergänzt.
Magdeburgische directorium schon viell turbia erwecket.

34
Anreichent nun materiam ipsam, darf es keiner größer consideration, weiln
35
es catholicis gleich geldt (wie in Colnischen voto angeführet), was zum
36
ersten furgenommen werdte. Erinderen sich sonsten wohl, was am 12. Iulii

[p. 394] [scan. 462]


1
außgeben worden, daß es keine resolutiones, sonderen blöße vorschläg seint,
2
welche die protestirende noch nit angenommen, so bekennen sich auch alle
3

37
3 und 12 24. Augusti] Wie oben zu S. 392, 1 . Auch Wartenberg / Augsburg III und
38
Wartenberg / Register I/II nennen hier das richtige Datum 17. Septembris.
catholische nit darzu, welche deßwegen am 24. Augusti

43
Vgl. oben S. 392 Anm. 1.
ein unanime con-
4
clusum gemacht, darbey man bißdahero gestandten.

5
Zunächst muß festgestellt werden, worin die beiden genannten Erklärungen der Kaiser-
6
lichen
und der Katholiken voneinander abweichen. Die meiste difficultät enthaltet
7
sich in termino a quo, darbey Ihre Furstliche Gnaden wegen dreyer clöster,
8
so darnach zum gehorsamb wiederkommen, hoch interessirt. Die verträg,
9
pacta, sententiae seint auch viell zu generell gesetzt, könten mehrerß expri-
10
mirt werdten, ne peccetur contra iustitiam et ius tertii; und hat man hier-
11
von umb so weniger abzufallen, weilen daß catholische conclusum vom
12
24. Augusti, maßen von Osterreich angedeutet, den protestirenden intimirt.

13
Leuchtenberg wie Churcollen

14
Besançon. Ad 1. wie die Vorstimmenden; ad 2. wie die Protestanten vorschlagen,
15
doch soll ein Protokoll gehalten werden; ad 3. wie Kurtrier.

16
4. Aequissimum est, ut protestantes prius proponant, cum ipsi petant a
17
catholicis, singulae autem difficultates perpendantur referanturque.

18
Deutschmeister. Daß letztere conclusum were dieß, daß den protestiren-
19
den ihre contrarietates vor augen zu stellen, und wan sie sich nit anders
20
ercleren wolten, alßdan man sich nicht weiter einlaßen könte. Darauf haben
21
sie eine abermalige conferentz zu Oßnabruck und interposition der Schwee-
22
dischen legatorum begeret, darzu hat man aber ex parte catholicorum auß
23
denen von Osterreich angefuhrten ursachen nit verstehen wollen, weiln die
24
protestirende sich nunmehr aber dieser ortten einfinden und eine mundt-
25
liche conferentz begeren, sehet er auch Teutschmeisterischentheilß nit, wie
26
selbe zu verweigern, daß er sich also mit vorstimmende in hoc puncto
27
vergleichet.

28
Ad 2. und 3. wie Kurtrier.

29
4. und schließlichen seint von den herren Keyßerlichen und Chursachßischen
30
die vorschläg geschehen,

39
30 aber] In der Vorlage irrtümlich oder, richtig in Bamberg A I ( dort leicht als „oder“ zu
40
lesen ), Konstanz und Kurmainz B.
aber von keinen theil angenohmmen wordten,
31
daß also res noch integra weren, derowegen beydte zu praeterirn und den
32
protestirenden der catholischen schrift von

41
32 24. Augusti] Wie oben zu S. 392, 1. In Wartenberg / Augsburg III , Wartenberg /
42
Register I/II, dazu jetzt auch in Kurbayern A III das richtige Datum 17. Septembris.
24. Augusti

44
Vgl. oben S. 392 Anm. 1.
zuzustellen mit
33
begeren, daß sie darauf andtwortten wollen, deme vorgangen kan man sich
34
catholischentheilß weiters vernehmen laßen.

35
Daß sonsten die Chursachßischen pro directione belanget werdten, will sich
36
nit absonderen, wan aber die Keyßerlichen vorschläg pro norma gehalten

[p. 395] [scan. 463]


1
werden wolten, muiste er die vorhin eingewente protestation anhero
2
wiederholen.

3

37
395, 3 –396, 30 Bamberg – werden] In Kurmainz B knapper, aber im wesentlichen hiermit
38
übereinstimmend. Die Ordnung etwas verändert: die hier am Schluß stehende Bemerkung betr.
39
Protokollführung in Kurmainz B ( auch in Wartenberg / Augsburg III und Warten-
40
berg
/ Register I/II ) unter 2.
Bamberg. Ad 1. wie die Vorstimmenden, doch

41
3–5 erachtet – conferiren] Kurbayern A III an dieser Stelle: doch das auch den herrn
42
Kayßerlichen hievon nachricht gegeben werde.
erachtet man zu gewinnung
4
der zeitt unnöttig zu sein, allererst mit […] den herren Keyßerlichen zu
5
conferiren.

6
Sonsten, weiln Chursachßen in den religionssachen (wie ab dem hiebevor
7
den Augspurgischen confessionsverwandten extradirten Sachßischen gut-
8
achten zu ersehen

43
Bezieht sich offenbar auf die kursächsische Stellungnahme zu der evangelischen Erklärung vom
44
24. August 1646 (vgl. Meiern III S. 349 ; insbesondere ad Art. 14).
) friedtfertige, bevorab soviell den punctum autonomiae
9
betrift, mit den catholischen fast einstimmige consilia fuhret, dahero den
10
sachen vorträglich were, da sie zu acceptirung deß directorii bey den Augs-
11
purgischen confessionsverwandten zu vermögen, alß könnte man prote-
12
stantibus bey erofnung der gegenresolution bedeuten, catholischentheils
13
wurdten ex electoralibus etliche deputiret, also ihnen nit zu entgegen sein
14
wurdte, ein ebenmäßiges zu thun.

15
2. Den modum betreffendt, weiln verschiedene ständt wiedter die iungste
16
Keyßerliche erclärung de 12. Iulii sich beschweren und darwieder protestirn,
17
könte solche pro materia tractatus genommen, ein punct nach dem anderen
18
furgenommen und darbey remonstrative bedeutet werdten, daß gleichwie
19
ein oder andter ständt v. g. dieße bedencken hette, dahero man der protesti-
20
renden erclärung und, durch waß vor eineß expedientis ergreifung auß dem
21
werck zu kommen, vernehmen wolte.

22
Ad 3 ium : weiln die Augspurgische confessionsverwandten diese conferentz
23
mit wenigen deputirten derentwegen begehren und suchen ufzunehmen,
24
damit die weitlauffigkeit vermitten und, wan solche in starcker anzahl be-
25
schicht , nicht solche subiecta und individua under ihnen (den protestiren-
26
den ) darzugezogen werden müsten, welche die besorgte weitlauffigkeit ver-
27
ursachen , dahero hielte darfur, das dieienige, so hiebevor in hac materia
28
nacher Oßnabruck deputirt, benäntlich daß Churmaintzisches directorium,
29
herr Paderbornischen cantzlar Buschman, herr Constantzischer, der herr
30
praelatischer und stat Augsburgischer hierzu zu gebrauchen und zu ersu-
31
chen . Da man aber vielleicht noch einen auß dem furstenrath adiungiren
32
wolte, were indifferent.

33
Ad 4. Ist bey der zweyter frag geandtwortet.

34
Sonsten hielten den sachen nicht unvorträglich, sonderen befurderlichst zu
35
sein, falß beede collegia in wehrender deputation sich separatim beysammen
36
befinden und umb so ehister die deputatos instruiren wolten.

[p. 396] [scan. 464]


1
Daß die Augspurgische confessionsverwandten remotis prothocollis con-
2
feriren wollen, beschicht meines ermeßens derentwegen, damit daß lang-
3
wierige und formal receßirn, allermaßen ohnlengst zu Oßnabruck besche-
4
hen ,

31
4 eingestellet] Kurmainz B erwähnt als weiteres Motiv: wahn fieleicht etwaß hitziges vor-
32
fiehle , nicht so genauist auffgemerckt werde.
eingestellet, gar aber nicht den deputatis benohmmen sein solle, vor
5
sich privatim zu prothocolliren oder memoriae causa zu annotiren, insonder-
6
heit aber begeren sie, daß dieienige puncta, warinnen man verglichen,
7
ordentlich uffgezeignet werden.

8

33
396, 8 –399, 8 Würzburg – Grafen ] Fehlt in Bamberg B.

34
8 Würzburg ] In Kurmainz B am Ende dieses Votums die angefügte Bemerkung Dieß Votum
35
gehört nach dem folgenden. In Kurbayern A III, Österreich A II und Warten-
36
berg
/ Augsburg III und Wartenberg / Register I/II ist Worms vor Würzburg proto-
37
kolliert
.
Würzburg. Ad 1. affirmative.

9
Ad 2. vergleichet sich mit den vorstimmenden.

10
Ad 3. Ist indifferent, ob ordinariis sive extraordinariis die conferentz auf-
11
geben werde; weilen doch auß denen im Bambergischen voto angefuhrten
12
motiven auff eine engere deputation zu sehen, alß hoffet, wan schon die
13
nacher Oßnabruck verordtnete abermals solten emploiirt werden, es werde
14
doch seiner wenigen

38
14 persohn] In Wartenberg / Augsburg III und Wartenberg / Register I/II an dieser
39
Stelle: (er Dr. Köberle).
persohn nicht vonnöthen sein.

15
Bey dem 4. erhohlet daß Cölnische und Oßnabruckische votum, das es
16
gleich gelte, wavon der anfang gemacht werde, dabey weren gleichwol die
17
von einem und dem anderen eingewendte erinnerung wol in acht zu
18
nehmen.

19
Quoad prothocollum wie Bamberg […].

20

40
20 Worms ] In Kurmainz B am Ende des Votums angefügt: Hoc votum antecedenti Herbi-
41
polensi praemittendum est. Vgl. auch oben zu Zeile 8.
Worms. Ad 1.-3. wie die Vorstimmenden.

21
Pro 4. sollen catholische nicht zum ersten handtlen, sonderen weren die
22
Kayserlichen compositionsvorschläg vom 12. lulii pro ordine zu gebrau-
23
chen und der protestirenden erclärung daruber zu vernehmen.

24
Eichstätt. Ihre Fürstliche Gnaden werden kein sonderbares bedencken
25

42
25 hierbey] In Wartenberg / Augsburg III und Wartenberg / Register I/II genauer:
43
weillen diese consultation die materiam selbst nicht, sondern allein den modum
44
angehet.
hierbey haben, sonderen sich gern mit Cöllen und Oßnabruck vergleichen.

26
Förmliche Protokolle brauchen nicht gehalten zu werden, doch soll man die Haupt-
27
punkte zu den Akten nehmen.

28
Materialia et normam betreffendt conformiret sich mit Cöllen, das von der
29
letzten catholischen resolution anzufangen, unndt könten die Kayserliche
30
media weiter examinirt werden.

[p. 397] [scan. 465]


1
Speyer wie Churtrier

2
Straßburg.

33
2–3 Wie – Konstanz ] Fehlt in der Vorlage, in Bamberg A I und Konstanz , so daß das
34
konstanzische Votum unter Straßburg steht. Richtiger Wortlaut in Kurmainz B.
Wie Teutschmeister repetendo anteriorem protestationem.

3
Konstanz. Wie Wurtzburg, vergleichet sich sonsten, daß die Sachßische
4
umb fuhrung der direction zu belangen; vernehmet aber, daß sie sich wollen
5
daraußhalten. Wan sie doch von beederseits und den herren Kayserlichen
6
ersucht wurden, mogten sie sich darzu bequemen. Laßet sich de reliquo nit
7
mißfallen, daß die collegia beysammen und an der handt bleiben.

8
Augsburg. Obschon der stifft ietzmalß in die eußerste noth gerathen

38
Im September 1646 war das Augsburger Gebiet von der vereinigten schwedisch-französischen
39
Armee besetzt worden, die Stadt Augsburg selbst wurde zerniert und erst nach mehrwöchiger
40
Belagerung entsetzt (vgl. F. W. Barthold II S. 554ff.; S. Riezler V S. 600ff.).
,
9
so hat er iedoch keinen anderen befelch empfangen, alß er vor diesem nomine
10
capituli eroffenet. Weilen nun der stifft bey dem termino a quo mercklich
11
interessirt, gestaltsam er es den herrn Kayserlichen schrifftlich ubergeben,
12
alß will die herren abgesandte gebetten haben, die sich der sachen moglichst
13
annehmen, damit die religion einigen abbruch nicht moge leiden.

14
Von den nachstimmenden Ständen votieren wie Kurtrier: Prüm und Weißenburg;
15
wie Kurköln: Berchtesgaden, Corvey, Ellwangen, Hildesheim, Lüttich,
16
Münster, Paderborn
und Stablo; wie Burgund: Verdun; wie Salzburg:
17
Freising; wie Deutschmeister: Halberstadt, Hersfeld, Johanniterorden,
18
Lüders, Murbach
und Passau; wie Bamberg: Fulda; wie Würzburg: Basel
19
und Kempten; wie Eichstätt: Chur und

35
19 Regensburg ] In Kurmainz B irrtümlich Saltzburg.
Regensburg. Trient und Brixen
20
stimmen ad 1 wie die Mehrheit, ad 2 wie Bamberg, ad 3 wie Salzburg und ad 4
21
wie

36
21 Osnabrück ] Kurbayern A III statt dessen: wie Österreich.
Osnabrück.

22
Prälaten. Vergleichet sich mit den maioribus ad 1 m . – De modo hat es kein
23
groß bedencken, ob aber ohne prothocoll und berührung der partium iurium
24
die conferentz anzuordtnen, will schwerlich fallen, und könten wenigstens
25

37
25 bey] Fehlt in Kurmainz B.
bey zwey protocolla gehalten oder ieden deputato freygestellet werden, die
26
notturfft zu verwahrung deß gewißens selbsten aufzuzeichnen.

27
Daß aber der Kayserlichen vorschläg vom 12. Iulii pro norma solten ge-
28
halten werden, darzu kan er nahmens seiner herrn principalen nicht ver-
29
stehen , sonderen muß dieselbe offentlich contradicirn, 1. weilen es keine
30
resolutiones, sondern vorschläg seindt, welche von den protestirenden nicht
31
acceptirt worden, 2. auch nicht von den catholischen mit aller interessirter
32
belieben; 3. weilen den protestirenden sambt Schwedischen wißendt, das

[p. 398] [scan. 466]


1
es nicht catholicorum, sonderen Caesareanorum vorschläg seint

39
Die ksl. Vorschläge vom 12. Juli 1646 waren den evangelischen Gesandten in Münster (laut
40
Protokoll des kulmbachischen Gesandten) als Erklärung der katholischen Stände übergeben worden
41
(vgl. Meiern III S. 192; A. Adami S. 208). Daß diese in wichtigen Punkten davon abwichen,
42
wurde erst bei der Eröffnung der Erklärung vom 17. September 1646 deutlich (vgl. Meiern III
S. 352 , 363 ).
, so viel
2
von den catholischen widersprochen; 4. daß catholische ohne noth von
3
ihrem concluso abstehen wolten.

4
Seinestheilß weiß sich nicht zu erinneren, daß iemalen in pleno resolvirt
5
worden, eß sollen catholici von den protestirenden begeren, daß sie sich
6
auff solche vorschläg erclären wollen. Er habe allemahl nomine quo supra
7
darwider protestirt und protestirt nachmalß, daß man seiner herren princi-
8
palen notturfft noch nit angehört, pittendt, ein solches ad prothocollum zu
9
nehmen, daß ex defectu mandati keinen consensum hierzu geben könne,
10
wie es dan auch schrifftlich und mündtlich bey den herrn Kayserlichen
11
sowol alß den directoriis widersprochen. Wan iedoch die maiora dahin
12
fallen, das man auff solche vorschläg solle handtlen, laßet sich dasienige nit
13
mißfallen, waß von Ihrer Fürstlichen Gnaden votirt worden, daß nemblich
14
dahin gesehen werde, warinnen dieselbe von den catholischen letzteren
15
concluso discrepiren, unnd temperamenta darauf ersonnen werden.

16
Ad 3. Weilen die protestirende eine

35
16 enge] Fehlt in der Vorlage, hier nach Kurmainz B ergänzt.
enge deputation begeren, wie von Bam-
17
berg angeregt, so wirdt solche desto nützlicher sein, damit die protestirende
18
auch nit viel deputiren und die sach desto schwehrer machen, derowegen die
19
deputation ex parte catholicorum möglichst einzuziehen, mit seiner ver-
20

36
20 verschonung] Kurbayern A III fügt an: Ad 4. Seie bei den andern beantwortet.
schonung .

21
Schwäbische Grafen. Ad 1. und 2. wie die Vorstimmenden. Befindet aber
22
nicht dienlich, das der protestirenden schrifft, so in lauter extremiteten
23
bestehet, durchgangen, sonderen, wie weit man ihnen entgegenzugehen
24
gemeinet, ex actis zusammengetragen werde, darauff alßdan ihrer erclärung
25
zu erwartten oder warin sie weichen wollen. Hat nicht eingenohmmen,
26
daß von catholischen an die protestirende begeret worden, daß sie sich auff
27
die Kayserliche vorschläg erclären wollen, sonderen daß sie von ihren extre-
28
mitatibus

37
28 vor] Fehlt in der Vorlage, hier nach Kurmainz B ergänzt.
vor allen solten abstehen, wie von Oßnabruck, Teutschmeisteren
29
und anderen erwehnet worden, sich auff seine den herren Kayserlichen
30
und directoriis ubergebene schrifftliche declaration beziehendt.

31
Daß die deputati in einem zimmer und die collegia im anderen beisammen
32
sich auffhalten, weilen es zu gewinnung der zeit angesehen, laßet es sich
33
nit mißfallen, eß muß aber den protestirenden benohmmen

38
33 werden] Fehlt in Kurmainz B.
werden, das die
34
religionstractaten nacher Oßnabruck verlegt.

[p. 399] [scan. 467]


1
Ad 3.: Von katholischer Seite sollen ebensoviel Konferenzteilnehmer nominiert werden
2
wie von protestantischer; meinte aber woll das der interessirten dabey nicht zu
3
vergeßen und die deputati gemeßentlich zu instruirn, wie weit sie gehen
4
sollen.

5
[…] Laßet sich zum beschluß daß Bayerische votum wegen der Sachßi
6
schen direction gefallen.

7
Köln ( Stadt ), Aachen und Besançon ( Stadt ) wie die Mehrheit; Augsburg
8
( Stadt ) wie Schwäbische Grafen.

9

33
399, 9 –400, 6 Kurmainz – anzutretten] In Kurmainz B ausführlicher formuliert, ohne
34
sachliche Ergänzungen.
Kurmainz. Befindte in den votis keine sonderbare discrepantien und zwar
10
ad 1. affirmative, 2. das die conferentz mündtlich und mit verstattung ieden
11
theilß eines prothocollisten vorzunehmen.

12
3. Wegen der deputation gingen etliche auff die ordinarios, andere vota uff
13
die extraordinarios, welche nemblich hiebevor der handtlung zu Oßnabruck
14
beygewohnet.

15
4. Die Kayserlichen den 12. Iulii iüngsthin extradirte vorschläg wie auch
16
der catholischen denselben ubergebene gutachten weren pro materia et
17
norma zu halten.

18
Maintzische hetten zwar ihrerseits darvorgehalten, das die handlung sich
19
mehrers stringirt und befurdert, da solche den Kayserlichen were uberlaßen
20

35
20 worden] Nach Kurmainz B kann die mündliche Konferenz mit den Protestanten jedoch
36
nicht abgelehnt werden, da einige schon zu diesem Zwecke nach Münster gekommen sind.
worden; 2. daß solche ohne weitere schrifftwechßlung und allein mundtlich
21
vorzunehmen, iedoch iedem theil einen prothocollisten zu adiungirn, sinte-
22
malen nicht allein pro directoris, sondern auch posteritatis memoria solches
23
nützlich und nothwendig. Dieienige, so nacher Oßnabruck hiebevor depu-
24
tirt , mögten darzu zu brauchen und von den Augspurgischen confessions-
25
verwandten zu vernehmen sein, wen sie darzu zu deputiren bedacht, war-
26
nach man sich dißeits ohnschwehr erclären könte.

27
Sie (die Maintzische) wolten, wie im Bambergischen voto erwehnet, die
28
erinnerung intuitu Chursachßen thun, hierunder auch selbsten den Sach
29
ßischen zusprechen, wiewoll sie sich hiebevor hetten vernehmen laßen, weren
30
specialiter befelchet, sich des directorii nicht zu undernehmen

39
Zur Weigerung Kursachsens, das Directorium inter evangelicos zu übernehmen, vgl. H.
40
Schreckenbach S. 29f.; F. Wolff S. 95f. Ein kurfürstliches Reskript vom 19. Oktober
41
1646 hatte den kursächsischen Gesandten grundsätzlich die Teilnahme an den Konferenzen der
42
evangelischen Stände verboten ( vgl. G. A. Arndt II S. 181 ).
.

31
Sonsten hielten auch darfur, wie in etlichen votis erinnert worden, daß der
32
herren Kayserlichen vorschläg de

37
32 12. Iunii] Kurbayern A III und Pfalz-Neuburg III hier statt dessen 24. Augusti.
38
Kurmainz B an dieser Stelle ohne Angabe, jedoch im Conclusum unter 4. ebenfalls 24. Augusti.
12. Iulii und der catholischen de 12. Iunii

[p. 400] [scan. 468]


1
gegeneinander zu halten, uber dieses auß denen in hac materia gewechßelten
2
schrifften einen extract zu machen und zusammenzutragen were, waß dem
3
gegentheil nachgegeben und wie weit man ihme fürters zu deferiren gemei-
4
net , zu welchem endt den deputatis belieben mögte, heut oder morgen
5
nachmittags umb 2 uhren sich in loco consueto einzufinden. Die protesti-
6
rende begeren, längstens könfftigen montags die conferentz anzutretten.

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