Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
10. Trauttmansdorff an Ferdinand III Münster 1645 Dezember 5
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Münster 1645 Dezember 5
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 49a, Konv. B fol. 46–46’, PS fol. 47–48’, praes. 1645
Dezember 18 = Druckvorlage – Konzept: TA, Ka. 111 unfol.
Vollmacht Trauttmansdorffs. Achte Kur. Kaiserlicher Recompens für Anethan.
Hinweis auf Beilage 1 von nr. 31 in APW II A 2. Nun hat man die auff
unß insgesambt gestelte unnd von mir mitgebrachte plenipotenz
Vgl. [ nr. 11 Anm. 11 ] .
hiesigen concept gehalten, collationirt unnd befunden, daß in derselben die
in margine gesetzte wörtter und clausula, auch mit den adhaerentibus et
foederatis coronarum zu tractiren
man in der beysorg begriffen, es möchten die Frantzosen ihrem brauch
nach hierauß abermahlen zu anderwertlichem scrupuliren und verzug
ursach unnd anlaß nehmen, so will ich zwar die mitgebrachte vollmacht
den mediatoribus exhibiren lassen unnd erwarten, ob und waß die Frantzo-
sen darwieder einwenden werden, Ewer Kayserliche Mayestät aber hiebey
gehorsamist gebetten haben, die unverlengte allergnedigste verfuegung zu
thuen, daß mir auff allen fahl noch ein umbgefertigte vollmacht nach ob-
angedeutem concept mit dem negsten, alß es sein kan, zugeschickht werde.
PS Am 5. Dezember besuchte der kurtrierische Kanzler Anethan
der
Wilhelm Schröder (gest. 1679) aus Eschweiler im Herzogtum Jülich. Seit 1640 Sekretär
der deutschen Expedition der Reichskanzlei, seit 1642 Sekretär des Geheimen Rats, war
Sekretär Trauttmansdorffs auf dem Westf. Friedenskongreß und führte als solcher auch
selbständige Verhandlungen, meist mit den Gesandten der Reichsstände. Informierte
Reichsvizekanzler Kurz und Kf. Anselm Kasimir, als dessen Vertrauter er nach Wien
gekommen war, laufend über die Westf. Friedensverhandlungen (Vgl. RK , FrA . Fasz.
87). Zu Schröder vgl. L. Gross S. 391–393.
den Abzug der Spanier aus Trier nichts einzuwenden gehabt hätte
Trier war im August 1632 den Spaniern von den Franzosen entrissen worden; die am
am 26. März 1635 von den Spaniern zurückeroberte Stadt ging am 20. November 1645
erneut an die Franzosen verloren. Schröder spielt hier auf das vergebliche Bemühen des
Kapitels an, die spanische Besatzung über den Kaiser zum Abzug zu bewegen. Vgl.
H. Weber S. 228f. und 388f. und A. Chéruel II S. 52.
than meinte, daß die Friedensverhandlungen in drei Punkten bestünden:
1. in satisfactione coronarum 2. erörterung der gravaminum und 3. in ver-
willigung der amnistiae auff das jahr 1618. Alß aber der Schröder gefragt,
wo dan die Pfaltzische sach unnd der von Churbayren so starckh verlan-
gende octavus electoratus verpliebe, hat er geantwortet, daß die Pfaltzische
sach auch darzue gehörte. Was aber den octavum electoratum betreffe,
würde das werckh noch viel nachsinnens bedurffen, unnd dabey noch aller-
handt schwere considerationes und difficultates vorfallen und sich nicht so
leicht, wie man vermeinen möchte, erheben lassen. Obgemelter Schröder
replicirte, man wisse, daß ihr churfurstliche gnaden
lichen durchlauchtt in guetem vernehmen stunden und zweivelte dahero
nicht, sy würden ihrer churfurstlichen durchlauchtt dißorths nit auß han-
den gehen. Ille: Sy seyen von ihrem herrn bevelcht, da von dieser sach
geredt werden solte, sich in generalibus zu erbieten, wan sy dißfals ihrer
churfurstlichen durchlauchtt etwas zu dienst sein und hierdurch den friden
befurderen könten, daß sy mit ihren votis darzue gern concurriren wolten,
sonst seyen sy in dieser sachen noch zur zeit nit instruirt, dafern aber
selbige in die haubthandlung kommen solte, so hetten sy im bevelch, dessen
ihren herrn alßbaldt entweder bey aigner staffetta oder sonst bey der
ordinari zu berichten, wolte ihnen alßdan auch hierin weitere instruction
zukommen lassen. Ewer Kayserlichen Mayestät hab ich hiervon gehorsa-
misten bericht zu erstatten und benebens zu erinnern ein notturfft erachtet,
weilen ich mich dieses subiecti (alß dessen rühmbliche qualiteten unnd guete
inclination zu dero diensten ihro bekandt) alhie sehr wohl unnd nützlich
werde gebrauchen können, ob sy ihem etwa einer gnadenrecompens von 5
biß 6000 gulden auff extraordinari mittel im Reich, daraüff er zu zeigen,
wissen würde, per decretum allergnedigst versicheren unnd mir solches mit
nechstem zuekommen lassen wolten. Sonsten finde ich Euer Mayestät dienst
nit zu sein, daß ich des Bruerii
exorbitiren solte, denselbigen ex professo zu recusiren, damit er und andere
seinesgleichen kein anlaß nehmen, sich zu beschweren, alß wan man an seith
Ewer Kayserlichen Mayestät libertatem votorum nicht gestatten wolte.