Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
220. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 21
–/ 220 /–
Osnabrück 1647 Januar 21
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 77 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/21
unfol.; Giessen 208 nr. 118 p. 493–494 – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1604 fol.
339.
Verhandlung mit Sayn-Wittgenstein: Einlenken des Kurfürsten von Brandenburg; die kurbran-
denburgische Entschädigung; die Hochstifter Minden und Osnabrück. Konferenz mit den
kursächsischen Gesandten: Aufnahme des Erzstifts Magdeburg in die kurbrandenburgische
Entschädigung unter Berücksichtigung der kursächsischen Interessen? Verhandlung mit d’Avaux:
Die schwedische Satisfaktion; die kurbrandenburgische Entschädigung; Interzession zugunsten
Hessen-Kassels. Verhandlung mit den kurbrandenburgischen Gesandten: Die neue kurbranden-
burgische Resolution. Weitere Konferenz mit d’Avaux: die überzogenen Forderungen Kurbran-
denburgs ; das Hochstift Osnabrück nicht mehr in der Disposition; die Satisfaktion Hessen-
Kassels; keine Hilfe des Kaisers für Spanien nach dem Friedensschluß; Notwendigkeit des
spanisch-französischen Friedens angesichts der türkischen Erfolge. Andere Konferenz mit Sayn-
Wittgenstein: Streichung des Hochstifts Osnabrück und der Grafschaft Schaumburg aus der
kurbrandenburgischen Entschädigungsforderung; Diskussion über den finanziellen und wirt-
schaftlichen Wert der Entschädigungsgebiete.
Auf die ksl. Weisung vom 4. Januar 1647
Ich, der graff von Trautmansdorff, habe nit unterlaßen, denen alhie anwesen-
den churfürstlichen gesandten, alß Maintzischen, Cöllnischen, Bayrischen
und Sachßischen, dhavon parte zu geben.
1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 17, 18, 19. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 78–87’ =
Druckvorlage; RK FrA Fasz. 91 II fol. 301–310’; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1604 fol.
340–351’; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 115 p. 456–477. Vgl. APW III C
2 S. 793 Z. 20 – 794 Z. 14.
[ 1647 Januar 17 ]
Ist der Churbrandeburgische gesandter graff von Witgenstein bey irer excellentz herrn
obristhoffmeister erschienen, praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und
Crane, und negst uberbrachten churfürstlichen gruß berichtet, daß er irer churfürstlichen
durchlauchtt gehorsamst referirt habe, warauf die sachen alhie in puncto satisfactionis
Suecicae beruheten, waß der cron Schweeden praetension ahn Pommern seie und warauf
dieselbe den punctum satisfactionis setze, derowegen ire churfürstliche durchlauchtt
endtlich amore pacis bewogen worden, eine solche resolution zu faßen, daß man im
werck verspühren würde, daß dieselbe umb theils irer Pommerischen lande willen, iedoch
wan iro dhagegen mit einem billigmeßigen aequipollente begegnet werden sölte, den
frieden nit würden fahren laßen. Er bringe eine solche instruction
puncto satisfactionis ohne fernere rückfrag wol würde zusamenkhommen.
Ire excellentz herr obristhoffmeister bedanckten sich des gnädigen churfürstlichen gruß
halben und vernehmen gerne, daß der graff mit also guter instruction zurückkomme.
Dern würde auch vonnöthen sein, wan man von Pommern noch waß gedencke zu
erhalten. Sie wölten aber irestheils, wan sie alß ein gehorsamer diener von irer churfürst-
lichen durchlauchtt darzu waß zu reden hetten, trewlich einrathen, man solle sich nit lang
per gradus aufhalten, sondern auf einmahl mit der sprach heraußgehen. Man würde die
Schweedische soviel desto mehr dhamit constringiren und von andern auß- und einländi-
schen soviel desto mehr beyfall und assistentz finden. Man stehe gleichsamb auf dem
Schluß, und laße sich nit mehr per conditiones et gradus handtlen.
Ille: Er wölle es thuen, zuvorderist aber denen Schweeden anzeigen, daß er uber alles,
warüber sie, Schweedische, der churfürstlichen durchlauchtt instruction zu haben ver-
langt gehabt, instruirt, und von ihnen zu wißen begehren, ob sich nuhmehr darüber in
handlung einlaßen wölten. Er wiße wol, daß sie itzo einen andern weeg eingetretten und
ein anders gethaen, alß sie mit ihme heten abgeredet. Müste es ihnen aber repraesentiren
und fürhalten, dan daß sich die churfürstliche durchlauchtt auf des von Plettenberg
anbringen dilatorisch oder negative resolvirt, solches komme von den Schweedischen
selbst her. Die hetten ihme, dem graffen von Witgenstein, eingerathen, irer churfürstli-
chen durchlauchtt zu schreiben, daß sie, umb zeit zu gewinnen, dilatorisch und
abschläglich antworten sölten. Daß hette er gethaen, und seie auf sein, des graven von
Witgenstein, erinnern eine solche antwort erfolgt. Sopaldt aber die Schweedischen selbe
antwort in handen gehabt, hetten sie sich deroselben zu irem vortheil wieder den
churfürsten mißbraucht, pro negativa aufgenhommen und gleich daraufhin gantz Pom-
mern affectirt. Sie müsten solches noch von ihme hören, und wölte ers ihnen unter die
naßen rücken, wie sie mit ihme sein umbgangen. Sie würden aber mit iren behenden
grieffen nit fortkommen. Er könte ir excellentz versichern, daß sich schon fünfhundert
kaufleuthe in Hollandt underschrieben, ehender denn Schweeden einen krieg zu machen
alß gantz Pommern in dern handen zu laßen.
Ihre excellentz herr obristhofmeister dissuadiren es aufs höhiste, daß der graff dergleichen
personalia derzeit nit berühren, sondern auf seithen setzen wölte. Dörffte nit allein irer
churfürstlichen durchlauchtt, seinem gnädigsten hern, sondern auch dem publico dhamit
schaden und die gantze handtlung schwehrer machen. Seie beßer, man gehe auf die realia,
dhamit man einmahl auß dieser schwehren handtlung komme und quietem publicam
befordere. Würden sich dergleichen sachen zue ander gelegener zeitt, wan es ohne
nachtheil des gemeinen weesens würde beschehen können, füglicher anden laßen.
Ille: Wil irer excellentz rath hirin folgen. Befinde sich aber ratione honoris also dhabey
interessirt, daß ers nit wol ungeandet könte laßen hingehen. Er würde morgen zu den
Schweedtischen, zuvorderist aber noch heud zu denen Holländischen gesandten fahren
und sich mit denselben (maßen er darauf instruirt) underreden, hernacher ir excellentz,
waß er ein und andern orts verrichtet und wie man ihme begegnen werde, relation thuen.
Sönsten stünde irer churfürstlichen durchlauchtt erclehrung haubtsachlich darin, daß sie
denen Schweeden, woh anders mit denselben nit fortzukommen sein möegte, die maße
wölten volmeßen und auf hinderlaßung dern im ersten theil der alternativae vorgeschla-
genen örter verwilligen. Jedoch versehen sich dieselbe, dhagegen ein gleichs aequivalens
zu überkommen, dan wehre unbillig, wan dieselbe den last des kriegs, so die stendte des
Reichs insgesambt zu tragen schuldig, allein tragen solten. Halberstatt seie pro aequiva-
lente nit gnug, die expectantz auf Magdeburg zwar nit außschlagen, aber noch in weitem
feldt. Itziger herr administrator könte noch lange leben, seie ein iunger, frischer herr, und
würde also ir churfürstliche durchlauchtt von selbigen ort inmitls nichts zu gewarten
haben. Dhahero müße man auf andere mitle bedacht sein, wie ad interim, biß sich bey
Magdeburg sedis vacantia begebe, anderwertshero erstattung beschehen möege. Insinuirte
von denen stifftern Minden und Oßnabrück. Ir excellentz haben geantwortet, daß sich ie
nit schicken wolle, einem andern daß seinige zu nhemmen; Kaißerliche majestätt müsten
auch von dem irigen ein ansehnlichs zurücklaßen, und seie niemandt, der ir gedencke
waß wieder zu geben. Die churfürstliche durchlauchtt würden gegen zurücklaßung
dhasiger Pommerischen landen mit bemelten stifftern gnugsamb recompensirt sein. Ille:
Der itziger inhaber bemelter stiffter Minden und Oßnabrück hette es umb Kaiserliche
majestätt und daß Römisch Reich also nit verdient, daß man demselben zu respect einen
so vornhemben churfürsten solte zurücksetzen. Der könte auch wol etwoh immitls
anderwerts accommodirt werden. Churcölln habe der stiffter so viel, daß er ihme wol
eines könte uberlaßen
anderwerts accommodirt werden könte. Der seie auch so lang in possessione gewesen,
daß nit könte zurückgesetzt werden. Zudeme machten die catholische stendte causam
communem darauß und wölten bemelte stiffter nit zurucklaßen. Die Frantzosen selbst
würden es nit zugeben, und nit dhamit fortzukommen sein. Solte nichts dhavon erinnern;
seie vergeblich. Woh man sönsten ihro churfürstlicher durchlauchtt würde dienen
können, würde mans gehorsamlich gern thuen. Der graff von Witgenstein ist darauf
abgeschieden, mit wiederholung seines vorigen erbietens, daß er von seiner verrichtung
bey den Schweedischen forderlichste relation erstatten wölte. Bittet nochmals, denen
sachen ratione aequipollentis waß mehr nachzudencken.
18. euiusdem mane circa 9 sein die Chursachßische bey ir excellentz gewesen, nur
complements abgelegt, daß sie deroselben von Münster anhero nachgefolgt, umb bey der
handt zu sein, wan etwaß durch sie zu beforderung des algemeinen friedens würde
können verrichtet werden. Ir excellentz herr obristhofmeister haben sich der courtesey
und erbietens halber bedanckt und darbey erzehlt, warauf die sach in puncto gravaminum
derzeit beruhe, waß man für hofnung von der churfürstlichen durchlauchtt zu Brande-
burg wegen hergebung dern consens auf die Vorderpommerische lande und andern von
der cron Schweeden praetendirten stücken habe. Man würde dhagegen Churbrandeburg
Halberstatt uberlaßen, auch expectantz auf Magdeburg geben, jedoch vorbehaltlich der
vier ämbter für Chursachßen. Illi: Wan der itziger herr administrator ad dies vitae bey der
administration gelaßen, ir churfürstlicher durchlauchtt auch die vier ämbter fürbehalten
würden, hetten dieselbe weiter nichts dhabey zu erinnern. Auf die insul Wollin aber
hetten sie noch wegen dero alt fraw mutter ius hypothecae wegen hinderstendigen
heyratsgut
Dem sächsischen Kf.en Johann Georg I. (1585–1656; 1611 Kf.) war die Insel Wollin von Hg.
Franz I. von Pommern (1577–1620; 1618 F. zu Stettin), dem Gemahl seiner Schwester Sophie
(1587–1635), als Pfand für die Mitgift überschrieben worden (vgl. den Protest der kursächsi-
schen Ges. vom 21./31. März 1648; Druck: Meiern , APW V S. 597–598 ).
außzunhemmen. Ir excellentz: Seie billich, quia res transit cum suo onere, soll in
instrumento cessionis beobachtet werden.
[ 1647 Januar 18 ]
Circa 2 pomeridianam haben herr graff von Lamberg, Volmar und ich, Cran, den
Frantzösischen gesandten graff von Avoux heimbgesucht, wegen der glücklichen an-
khombst congratulirt, irer exzellentz herrn obristen hofmeistern, daß dieselbe wegen
noch continuirender unpäßlichkeit selbst in persona die visita nit mit verrichten können,
entschuldigt, mit weiterm erinnern, daß man verhoffe, es solle sein, des d’Avoux,
gegenwart zu beforderung der friedenshandtlung alhie gedeyen und dieselbe desto
ehender zum gewünschten schluß gebracht werden. Der hat sich der erwiesenen ehr und
heimbsuchung halber bedanckt mit bezeigten leithweesen wegen irer excellentz continu-
irlichen üblen zustandt, wünschte dern balte reconvalescentz, und wölte er dieselbe erster
tagen selbst heimbsuchen. Sönsten seie seine herüberkhombst vornhemblich dhahin
angesehen, umb das negotium pacis, bevorab den punctum satisfactionis Suecicae, waran
sich das haubtwerck derzeit stecke, nach seinem vermöegen zum schluß zu befordern zu
helffen. Hette auch noch heüd mit denen Schweedischen und gestern mit den Churbran-
deburgischen darauß communicirt. Die Schwedische befinde er fast unbeweglich auf
gantz Pommern zu stehen; wölten es der cron disreputirlich zu sein außdeüten, wan sich
darin nach einmahl beschehener erclehrung wieder andern solten; getraweten ihnen auch,
von Kaißerlicher majestätt, dem churfürstlichen collegio und mehrntheils der stendte
darüber dern consensum zu erlangen. Er, d’Avoux, möegte gerne von unß vernhemmen,
wie weith man mit den Schwedischen in hoc tractatu kommen, obs dhamit noch res
integra oder eine geschloßne sach seie, dhamit er sich in seiner negotiation darnach
richten möege, dan begehre, unß hiebey zu assistiren. Responsum, daß man die königlich
Schwedischen gesandten deßen so hoch nit verdencken könte, daß sich noch derzeit und
solang denselben von der Churbrandeburgischen erclehrung keine eröfnung beschehe,
mit dergleichen intention wegen einbehaltung gantz Pommern heraußließen. Stünde aber
zu verhoffen, wan denselben von der churfürstlichen erclehrung würde fürkommen, daß
sich alßdan eins miltern werden wöllen vernhemben laßen. Seie sönsten nit ohn, daß
Kaißerliche majestätt sowol alß daß Reich, auch chur-, fürsten und stendte endtlich
ehender auch iren consensum zu einbehaltung des gantzen Pommerlandts (wan bey
Churbrandeburg die einwilligung wegen halb Pommern nit sölte zu erheben gewest sein)
würden hergeben alß den frieden lenger zurückgelaßen haben. Seie aber solches nur
conditionalis insinuatio gewest, so nuhmehr durch des herrn churfürsten einwilligung
von sich selbst gefallen. Ist darauf ferner informatio beschehen uber den verlauf, wie alles
hergangen, waß der condition halber fürkommen, wie man sich dießeits darin difficultirt,
waß endtlich wegen dern schriftlichen communication, dhamit man dem werck soviel
desto beßer nachdencken möegte, verabschiedet, unß aber biß dato von dergleichen
sachen nichts zugestelt worden, es also der conditionen halber noch res integra und nichts
verbindtlichs vorgangen seie.
Ille: Seie ihm lieb, diesen bericht zu haben. Er verlange selbst, daß die Churbrandeburgi-
sche mit irer erclehrung paldt heraußgehn möegten, dhamit man wiße, woran man seie.
Besorge aber, es möegte die churfürstliche durchlauchtt selbst zu uberlaßung gantz
Pommern gegen ein proportionirtes aequivalenz nit abgeneigter sein. Die Schweedische
geben solches nit undunckl zu verstehen, und würde solchergestalt von dem aequivalente
und woher solches zu nhemmen, zu reden sein. Nos: Es möegte der churfürst gantz oder
halb Pommern hinderlaßen, so würde er doch kein andere recompens, alß warüber man
sich schon vernhemben laßen, nehmblich den stifft Halberstatt und die ahnerbottene
zwölffmahlhunderttaußendt reichsthaler, zu gewarten haben. Seie zwar wol zu vermu-
then , daß man protestirendentheils noch mehr stifftern, alß etwoh Minden und Oßna-
brück , nachtrachten werde, umb dieselbe auch in die satisfaction zu bringen und also die
catholische religion algemach auß dem Reich zu eliminirn, würde aber so weinig ahn
Kaißerlicher majestätt seithen alß catholischen ständten solches in ewigkeit nit können
nachgegeben werden. Gott gebe, es komme darauß, waß dha wolle, seie fur Gott nit zu
verantworten, daß mans im Römischen Reich, so auf die catholische religion gewidembt,
dhahin solte kommen laßen, maßen wir auch ihne, graffen von Avoux, ersuchen thäten,
dhafern dergleichen ahn ihne gebracht werden solte, es nach vermöegen abwehren zu
helffen. Werde sönsten die verantwortung in gewißen zu schwehr fallen. Ille verpflicht
sich hoch, daß die cron Franckreich nit zugeben werde, daß im Reich waß mehrers, alß
schon offerirt worden, von kirchengütern den catholischen solte entzogen werden. Er
glaube auch nit, daß es auf dergleichen stiffter, sondern etwoh auf eine particul in Silesien,
so dem churfürsten biß dhahin, daß er des ertzstiffts Magdeburg würklich zu genießen,
eingeraumbt werden möege, ahngesehen seie. Nos: Darzu würde es nit kommen.
Kayserliche mayestätt hetten pacis causa von iren erblanden so viel hergeben, alß sie
thuen könten, wurden sich in keinen fernern last ziehen laßen. Ille: Daß werck könte
solchergestalt clausulirt werden, daß keine gefahr dhabey zu besorgen. Nos: Laße sich
hievon nit reden.
Ille: Er habe auch commission, sowol von koniglichen hoffe alß von dem duca de
Longaville, bey denen Kaißerlichen gesandten der Heßen Caßlischen satisfaction halber
zu erinnern, daß man auf mitl bedacht sein wölle, diesem werck abzuhelffen und die
landtgravin zu contentirn. Die hette sich solchergestalt umb die cron Franckreich
verdient gemacht, daß dieselbe nit könte laßen, sondern nhemen sich dern sach alß irer
eignen ahn. Er ersuche unß, bey irer excellentz obristen hofmeistern zu erinnern, dhamit
dies werk möege under handen genhommen und dhamit lenger nit zurückgehalten
werden. Dan wan schon alles mit denen cronen würde adgiustiert, diese Caßlische sach
aber nit verglichen sein, würdte man biß zu dern völliger accommodation keinen frieden
zu verhoffen haben. Darumb sölte man dieselbe befordern und nit biß zum letzten
dhamit zuwarten. Würden unß sonsten selbst im weege ligen und den frieden aufhalten,
hingegen aber auf erfolgenden vergleich unß von den Heßen Caßlischen aller guten
assistentz zu versehen haben. Dern macht seie nit zu verachten. Nos: Wölten zwar irer
exzellentz herrn obristhofmeistern dhavon hinterpringen, würde iedoch unsers ermeßens
vonnöthen sein, sich zuvorderist mit den cronen selbst zu vergleichen und die haubtsach
richtig zu machen, ehe dan von dergleichen nebensachen könte geredt werden. Dan
dieselbe folgten dem haubtwerck, und wan in selbem nit solte fortzukommen sein, würde
sölche particularvergleichung weinig zum frieden helffen, wie es die erfahrung mit
vorigen Heßischen tractaten außgewiesen. Und würde man sich diesseits von selbigen
ortt wol weenig guts zu versehen haben. Sein dhamit aufgestanden und unsern abschiedt
genhommen.
[1646 Januar 19]
Haben herr graff von Lamberg, Volmar und ich, Crane, die Churbrandeburgische
heimbgesucht, denselben auß commission und befehl irer excellentz herrn obristhoffmei-
sters die nothwendigkeit dieser tractaten beforderung zu gemüth geführt und erinnert,
weiln sie irer churfürstlichen durchlauchtt erclehrung, waß dieselbe umb des lieben
friedens willen von den Pommerischen landen zurückzulaßen gesinnet, in handen hetten,
daß sich dhamit nit aufhalten, sondern auf einmahl heraußgehen und gradum ultimum
eröfnen wölten, dhamit denen Schweedischen mit desto mehren nachtruck möege
zugesprochen und alle verzögerung vermieten werden. Die haben geantwortet, daß
derentwegen gestern bey denen Schweedischen selbst gewest und sich zu denen tractaten
insinuirt. Weiln dieselbe aber alle immediathandtlung mit ihnen außgeschlagen, hetten sie
den königlich Frantzösischen gesandten, graff von Avoux, umb denen Schwedischen des
churfürsten seine erclehrung zu überbringen, ersucht, so derselb auch zu thuen uber-
nhommen . Und seie selbe erclehrung
classe würde gesetzt, waß ire churfürstliche durchlauchtt von gemelten landen zurückzu-
laßen gemeindt, in secunda, waß dhagegen pro aequipollente begehrten, in tertia etliche
weenige conditiones zu mehrer der sachen erleüterung und richtigkeit. In prima classe
erclehrt sich ire churfürstliche durchlauchtt, der cron Schweeden Vorderpommern nach
der in der Kaißerlichen gesandten declaration vom 20. Novembris iüngsthin vermeldeten
abtheilung zu überlaßen. Sölte die cron Schweeden benebens auch Stettin behaubten
wöllen, wölten ire churfürstliche durchlauchtt dhagegen die zwolffmahlhunderttaußend
thaler acceptiren, iedoch lieber sehen, daß die cron selbige gelder annhemmen und Stettin
wieder abtretten möegte. Die insul Wollin verhofften ire churfürstliche durchlauchtt,
weilen sönsten in Hinderpommern kheine residentz seie, daß von der cron Schweeden
abgetretten und irer churfürstlichen durchlauchtt zuruckgegeben werden sölte; warüber
sie dan bitten, denen Schweedischen zuzusprechen. Solte aber solches bey denen
Schweedischen auch nit zu erhalten sein, wölten ire churfürstliche durchlauchtt auch
wegen Wollin die friedenstractaten nit zerschlagen laßen. Dhagegen begehrten ire
churfürstliche durchlauchtt in secunda classe pro aequipollente 1. den stifft Halberstatt, 2.
ertzstifft Magdeburg sub expectativa, 3. stifft Minden, 4. graffschafft Schaumburg, und
dies alles in perpetuum, solang Pommern bey der cron Schweden pleibe, sodan 5. ad
interim, biß es mit bemeltem ertzstifft Magdeburg zur erledigung khombt, den stifft
Oßnabrück. In tertia classe würden diese conditiones außgedingt: 1. die freye schiffart
irer churfürstlichen durchlauchtt underthanen auf der Oder, statio et usus portuum, 2.
libertas commerciorum et exportationis et importationis, 3. ut restituant Sueci omnia loca
in Marchia et ulteriore Pomerania occupata subito post conclusum hunc tractatum, 4.
item omnia bona ad ordinem sancti Joannis Hyerosolimitani pertinentia, 5. cassentur
omnes donationes Sueciae per Marchiam et ulteriorem Pomeraniam, 6. ut corona Sueciae
remittat restantias contributionum vi conclusae cum electore pactionis cessarum
wöllen ire churfürstliche durchlauchtt von mittragung der zahlung pro militia Suecica,
wan darzu eingewilligt werden solle, enthoben sein, 8. soll die linea communicationis
zwischen den Pommerischen, Preüßischen und Marckischen landen von der cron
Schweeden in kheinerley weiß verhindert werden, 9. wollen ire churfürstliche durch-
lauchtt titulum et insignia ducatus Pomeraniae führen, auch deswegen sessionem et
votum in Imperio behalten. Und seie daß alles dem graven von Avoux ahn die handt
gegeben, auch memorialsweiß zu seiner nachrichtung schrifftlich zugestelt worden.
Nos, actis gratiis wegen beschehener eröfnung, haben alles ploß ad referendum angen-
hommen , daß hochgedachter irer excellentz herrn obristhofmeistern dhavon hinderprin-
gen wölten. Verlangten aber auch, diese sachen zu unser beßern nachrichtung schrifftlich
zu haben. zu dern communication sich die abgesandte erbotten. Und weiln sie gleich des
gravens von Avoux, auch Holländischen abgesandten ankhombst, welche beyde zugleich
und insgesambt mit ihnen uber eben diese sach communiciren würden, erwarttet, haben
wir dhamit unsern abschiedt genhommen.
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 20. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 90–96’ = Druckvor-
lage ; RK FrA Fasz. 91 II fol. 311–318’; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1604 fol. 352–360; KHA
A 4 nr. 1628/21 unfol; Giessen 208 nr. 116 p. 477–492. Vgl. APW III C 2 S. 795 Z. 23 –
797 Z. 14.
Hat der königlich Frantzösisch gesandter d’Avoux irer excellentz herrn obristhofmei-
stern , praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und meiner, Crane, die revisita
geben und nach abgelegten complementis dieses angezeigt, daß er sambt den Holländi-
schen gesandten gestern bey denen Churbrandeburgischen gesandten gewest, umb zu
vernhemmen, wohin des herrn churfürsten resolution in puncto satisfactionis Suecicae
gerichtet. Hetten beyderseithen selbigen gesandten eifrig zugesprochen, daß sich mit dem
ultimo gradu heraußlaßen wölten. Begehrten sönsten, irestheils sich der negotiation bey
denen Schweedischen nit zu unterfangen. Würde auch nur verlengerung bey der
handtlung geben und nichts weiters gerichtet werden. Darauf sich dan die Churbrande-
burgische solchergestalt heraußgelaßen, daß ers selbst bekennen müße, daß darauf mit
denen Schweedischen wol würde zu negotiirn sein; prout putat de illorum declaratione
nobis constare. Gestalt er dan auch gleich immediate von denen Churbrandeburgischen
zu denen Schweedischen gefahren und denselben solche der Churbrandeburgischen
erclehrung uberbracht hette, so sie angehört mit vermelden, daß alles in bedencken ziehen
und sich heud darauf erclehren wölten, obzwar immerforth irem postulato wegen gantz
Pommern inhaerirt und die sach wegen des herrn churfürsten nit in tempore erfolgter
resolution pro non amplius integra halten wölten. Seie also noch heüd der Schwedischen
gesandten in seinem losament gewertig, und wölte nit unterlaßen, irer excellentz von
derer erclehrung alßpaldt zu wißen zu thuen. Mit der recompens aber spanneten die
Churbrandeburgischen den bogen waß zu hoch, wölten die stiffter Halberstatt, Magde-
burg und Minden, auch ad interim, biß sie Magdeburg zu genießen, einen usufructum
anderwerts haben. Von Oßnabrück hette er sie divertirt, dan selbiger stifft falle under die
regl de anno 1624 und müße den catholischen verpleiben. Vermeine, Minden würde auch
noch wol zu erhalten sein, wan man nur Kaiserlicherseithen bestendich auf der negativa
bestehen werde. Verspricht alle gute cooperation und mitwürckung, und müße mans
allerseits hirin einig sein und zu zurücklaßung selbigs stiffts kheine apertur geben.
Ihre excellentz herr obristhofmeister bedancken sich der visita und vernhemen gern, daß
die sach bey denn Schweedischen schon angebracht. Stünde zu erwarten, waß sich
dieselbe erclehren würden. Die hetten sich des verzugs halben uber die churfürstliche
resolution zu beschwehren kheine ursach. Die erclehrung seie zeitlich gnug und re adhuc
integra kommen, und würde sich mit einem so vornhemen churfürsten solchergestalt nit
verfahren laßen. Waß die zugemuthete recompens anlangt, dha seie dieselbe ia einmahl zu
ubermäßig, und könte man auß der reichsmatricul beweisen, daß der churfürst ploß mit
uberlaßung des stiffts Halberstatt samb dem bisthumb Camin und Hinderpommern mehr
uberkomme, alß er zurücklaße, ja so viel, daß alles ubrige, waß demselben weiters uber
solche stücke eingeraumbt worden möegte, merum beneficium et opus supererogationis
zu achten; prout talis demonstratio ex matricula fuit facta. Nun hette man aber benebens
die apertur von der expectativa auf Magdeburg, jedoch gegen künfftigen zurückfall des
stifts Halberstatt und daß dhagegen die praetendirte Heßische satisfaction vom herrn
churfürsten übernhommen werden solle
recompensa zu begehren. Ille: Seie ihme lieb, diese information zu haben, und begehrte
den anschlag der matricul per extractum, dhamit er sich deßen gegen die Churbrandebur-
gische bedienen möege. Dan seie seins ermessens ein
prout statim fuit communicatus extractus
Dieser ist nicht überliefert. Der Römermonatsanschlag von 1598 betrug für das Hst.
Halberstadt 432 fl., für Kammin 184 fl. und für das Hgt. Hinterpommern 604 fl., in der
Summe 1220 fl. Dagegen war das ganze Hgt. Pommern mit 1208 fl. angeschlagen
( Cortreius I.5 S. 182, 184. Vgl. auch Meiern , APW IV S. 306–307; APW III C 2 S. 796
Z. 12–21).
confusiones, erinnert sich, daß anfenglich Halberstatt und die zwolffmahlhunderttau-
ßendt reichsthaler in punctum recompensae gebracht, hernacher Magdeburg in vorschlag
kommen iis conditionibus, daß Halberstatt alßdan wieder solte zurück, auch die
Heßische satisfaction von dem herrn churfürsten ubernhommen werden. Itzo combinir-
ten die Churbrandeburgischen eins und anders zusamen und wölten beydes haben. Seie
unbillig, vermeine iedoch, weiln gleichwol Pommerlandt ahn situation und andern
gelegenheiten die offerirte lande ubertreffe und ein großer unterschiedt zwischen Stettin
und Halberstatt seie, man sölte ein ubriges thuen, dhamit die sach desto ehender zum
schluß möege befordert werden. Ihre excellentz: Man würde gerne thuen, waß nur zu
thuen möeglich, müße aber die billigkeit für augen gehalten werden. Ille: Seie es mit unß
darin einig und verhoffe bey dieser handlung einen guten außchlag.
Ist darauf auf die Heßen Caßlische successionssach kommen und darbey erinnert, waß er
vorgestern bey der visita erinnert, daß man selbe sach befordern und nit darauf zulagen
wölte, daß die sach bey der haubthandtlung werde zum schluß kommen, solang nit auch
diese sach vergliechen. Responsum, daß die partheyen selbst schon würcklich in tractatu
concordiae begrieffen sein und man billich des außchlags zu erwarten. Sölte es aber auch
gefährlicher sein, die sach alhie vorzunhemmen, halte man sich auch bereith, und würden
sich mitlere und interpositores finden. Ille bittet zum weenigsten, beyden partheyen
sölches fürzuhalten und von denselben ire gedancken zu vernhemben, auch dern
erclehrung ihme mitzutheilen, dhamit ers gehörigen orts zue seiner verwahr- und
entschüldigung, daß er ahn eifriger erinnerung nichts habe ermanglen laßen, vorzeigen
möege; quod fuit promissum.
Ille erinnert ferners, daß auch dhahin müeße gedacht werden, wie der punctus assecura-
tionis solchergestalt einzurichten, dhamit die cron Franckreich gnugsamb versichert, daß
sich Kaißerliche majestätt und das Reich inskünfftig, dha sich krieg zwischen Spanien
und Franckreich erheben solte, nit würde einmischen. Sodan verlangten sie, Frantzosen,
daß die Spanische gesandten zu Münster die tractaten mit ihnen zum schluß bringen.
Man müße kheine gedancken darauf machen, daß der friedt würde geschloßen werden, es
seie dan auch mit Spanien geschloßen.
Responsum, daß ihme, abgesandten, gnugsamb bewust, daß sich die Spanische gesandten
wegen der praetension auf Porto Longone und vestung Piombino defectu mandati
entschüldigt, auch alsopaldt deswegen nacher Spanien geschrieben hetten. Die würden
sich auf einlangenden fernern gwaldt hiebey nit aufhalten, seie ihme des Spanischen
ambassadors comte de Pennoranda eiffer und sorgfalt gnugsamb bekandt. Sönsten, ubrigs
belangent, dha würde die handlung selbst den weeg zeigen. Es habe mit selbigen zwo
cronen die bewandtnuß, daß sich mit dern bewegung die gantze weldt bewege. Seie zu
wünschen, daß sie es baldt möegen einig und der fried zwischen ihnen stabilirt werden,
dhamit sich die christenheit dern macht gegen den Türcken zu getrösten hab. Den
Venediern gehe es sehr übel, die vestung Retimo seie auch verlohren, und stehe gantz
Candia in großer gefahr
Vgl. [ nr. 73 Anm. 4 ] .
darbey laßen, sondern wol weiters greiffen, proinde promovendam et perficiendam
pacem, ut fiat concordia inter christianos principes. Ist dhamit abgeschieden.
Nach deßen abtritt ist der Churbrandeburgischer abgesandter, graff von Witgenstein,
herzukhommen und berichtet, daß der königlich Frantzösischer abgesandter sambt denen
Holländischen vorigen tags bey ihnen, Churbrandeburgischen, gewesen und sie getrun-
gen , ultimum gradum suae instructionis zu eröfnen, dhamit sie mitt soviel desto mehrn
nachtruck den punctum satisfactionis mit der cron Schweeden und dern gesandten
abhandtlen möegten. Sie hetten solchs gethaen und beyde gesandtschafft darauf die sach
mit denen Schweedischen zu tractirn ubernhomen, und würde zu erwarten sein, waß sie
guts richten würden. Die Schwedischen kommen ihme, graven von Witgenstein, also für,
ob seie es denselben noch khein rechter ernst, friedt zu schließen. In Schweeden söllen die
senatores under sich selbst nit einig, sondern solche factiones under ihnen sein, daß man
auch einen aufstandt und krieg dhavon besorge. Würden nur durch den Teütschen krieg
abgehalten und auf erfolgenden frieden im Reich gewißlich ahneinander gerathen. Auß
Pariß soll auch denen Frantzösischen gesandten befehl zukommen sein, daß werck so
lang aufzuhalten alß möeglich. Wie dem allem, so hette sich sein gnädigster herr, der
churfürst, also erclehrt, daß man in puncto satisfactionis, wans anderst denen Schweeden
ernst seie, wol würde zum schluß kommen. Weiln dan bekandt, daß die churfürstliche
durchlauchtt so ansehentliche lande amore pacis zurückgelaßen, so hetten dieselbe ir
vestes gehorsamstes vertrawen zu Kayserlicher mayestätt gerichtet, daß vermitls dern
höhist Kaißerlicher authoritet iro dhagegen die stiffter Halberstatt, Magdeburg cum
expectativa und Minden sambt der graffschafft Schaumburg, auch den stifft Oßnabrück
ad interim, biß sich die sedis vacantia bey Magdeburg begebe, zu begehrn; warüber sie
gemeltem Frantzösischen gesandten ein memorial zugestelt, auf deßen zuesprechen zu
respect des königs in Franckreich den stifft Oßnabrück in selbigem memoriali wieder
durchstrichen und zurückgelaßen, wie sich dan auch umb die graffschafft Schaumburg
ferners nit wölten annhemmen. Versehn sich, daß die Kaißerliche herren abgesandten daß
irige mit dhabey thuen und ir churfürstlicher durchlauchtt die händt piethen werden,
dhamit zu selbigen landen anstatt aequivalentis gelangen möegen.
Ire excellentz herr obristhofmeister haben geantwortet, daß die Churbrandeburgische
gesandten recht daran gethaen, daß sich also gegen die Frantzösischen und Hollandische
gesandtschafft super ultimo gradu suae instructionis expectorirt hetten, wohmit irem
gnädigsten hern selbst und dem gemeinen weesen ein großer dienst geschehen, und
würde sich soviel desto ehender zeigen, obs den Schweeden umb den friden rechter ernst
seie oder nit. Es würden sich auch die Kaißerliche gesandten die sach dhahin zu befordern
angelegen sein laßen, dhamit irer churfürstlichen durchlauchtt mit einer recompens
möege begegnet werden, iedoch nach der pilligkeit. Wan aber irer churfürstlichen
durchlauchtt alles, waß er, graff, specificiert, eingeraumbt werden solle, würden dieselbe
fast dreymahl soviel, alß sie hinden laßen, zurückentfangen. Der eintzig sitfft Magdeburg
seie beßer alß gantz Pommern, auch in matricula Imperii in höherem anschlag. Ille:
Selben stifft aber habe man noch nit, sondern bekomme nur eine expectantz darauf. Ire
excellentz: Hingegen bekomme man alßpaldt den stifft Halberstatt, Camin und Hinder-
pommern ; selbe drey stück ertragen schon mehr, nach außweisung der reichsmatricul, alß
gantz Pommern. Auf den stifft Minden seie nit zu gedencken, die catholische stendte,
auch Franckreich selbst, würden sich opponirn. Ille: Der Frantzosischer gesandter habe
ihnen versprochen, darzu befordersamb zu sein. Und wehren sie in specie auf selbigen
stifft instruirt, könten selben nit zurücklaßen. Ir churfürstliche durchlauchtt müsten einen
paß über die Weeser haben. Ire excellentz: Von einem paß würde sich noch wol reden
laßen, bedörfften aber darzu den gantzen stifft nit. Es geschehe der churfürstlichen
durchlauchtt selbst ein undienst, den Schweden aber ein großer dienst dhamit, daß eine so
unmäßige recompens begehrt würde, dan dardurch würden die Schweeden allererst zu
einbehaltung gantz Pommern angefrischet. Sölte dies werck ahn chur-, fürsten und stende
des Reichs gebracht werden, würde es vielen stendten seltzamb fürkommen, auch wol
andere quaestiones wegen der stiffter Brandeburg, Havelberg und Lebus erwecken. Ille:
Sie hetten die sach uberschlagen und des Pommerlandts gegen den pro aequivalente
erforderten stiffter intrada uberlegt. Befinde sich, daß ire churfürstliche durchlauchtt fast
zwantzigtaußendt thaler mehr auß Pommern alß auß den stifftern haben könte. Die
intraden von gantz Pommern schetzten sie auf viermahlhunderttaußendt thaler, seie zur
halbscheidt zweymahlhunderttaußendt, so man auß den stifftern nit würde zu gewarten
haben. Ir excellentz: Der anschlag mit Pommern seie waß zu hoch, hingegen bekhandt,
daß die stiffter die beste lande in Niedersachßen sein, dieselbe des herrn churfürsten
landen so wol gelegen und daß sie sich dern ungleich beßer alß des Pommernlandts
würden zu iren nutzen bedienen können. Durch die eintzige statt Magdeburg würden sie
ire gantze lande, wan mans nur recht würde angreiffen, bereichern können. Ille:
Hingegen in Pommern so herliche seehaven. Ir excellentz: Zu dern underhaltung und
wan man sich deroselben recht bedienen wölle, gehöre eine königliche crone und etliche
millionen geldt. Die churfürstliche durchlauchtt würden sich selbige seehaven nit
solchergestalt zunützen machen können alß die cron Schweeden, so eine außgerüstete
schiffarmada hab.
Ille bittet, irer churfürstlichen durchlauchtt trewhertzige wolmeinung zu erkennen und
dieselbe hiebey nit zu verkürtzen oder ferners zu betrüben. Er könte es mit wahrheit
sagen, daß irer churfürstlichen durchlauchtt die augen ubergangen, wie sie in diese
uberlaßung willigen müßen. Und seie er, graff von Witgenstein, daran ursach, daß ire
churfürstliche durchlauchtt darzu eingewilligt hetten, dieselbe darzu disponirt und
derentwegen ihme großen mißgunst und haß bey der gantzen churfürstlichen hoffstatt,
woh nit auch gantzen churfürstlichem hauß aufgeladen. Ir excellentz: Er hette irer
churfürstlichen durchlauchtt wie ein trewer minister eingerathen, würde hernegst noch
den danck dhavon haben. Man werde irer churfürstlichen durchlauchtt hiebey dienen,
woh man könte, möegte etwoh die summa der zwolffmahlhunderttaußendt thaler
zurückzubringen und ire churfürstliche durchlauchtt alßdan des außgedingten Heßischen
satisfactionslasts zu entheben sein. Man werde den sachen weiters nachdencken. Wohmit
der churfürstliche gesandter abgeschieden, mit nochmahliger pitt, die sach in guter
recommendation zu halten.