Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
49. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Oktober 4

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 Oktober 4

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 15–16’, 21 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr.
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1628/41 unfol.; Giessen 207 nr. 320 p. 1208–1212; Giessen 212 p. 18–20.

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Verhandlungen der französischen Gesandten in Osnabrück: Verärgerung der schwedischen
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Gesandten; Streit innerhalb beider Gesandtschaften; Vorbehalte der französischen Gesandten
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gegen das schwedische Projekt für den kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag. Anbringen der
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protestierenden Stände: Modus tractandi bei den Religionsverhandlungen; Abordnung der
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katholischen Stände nach Osnabrück?; geplante Abreise Trauttmansdorffs; ihre Ermahnung der
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kurbrandenburgischen Gesandten.

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Auf die ksl. Weisung vom 12. September 1646

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Ausf.: RK FrA Fasz. 51b fol. 51 – Kopie: Giessen 207 nr. 312 p. 1186–1187 – Konzept:
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RK FrA Fasz. 51b fol. 50–50’.
. Von der Frantzösischen
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gesandten negotiation alhie haben wir ferners dieses erfahren, daß sich die
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Schweedische gegen die protestirende, sönderlich der Oxenstern gegen den
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graffen von Witgenstein, höchlich beclagt, ob wehren sie von denen Frantzo-
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sen betrogen. Bey einer conferentz soll es wunderbarlich durcheinanderge-
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lauffen und erstlich die Schweeden und Frantzosen ahneinander kommen
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sein und der Salvius den Frantzosen gar grob verwiesen haben, daß die
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Frantzosen itzo ihr intent erlangt und ire gräntze gar biß auf den Rhein-
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stromb extendirt hetten, wölten itzo die cron Schweeden mit lähren handen
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abweisen, seie wieder die confoederation, und waß dergleichen mehr gewest.
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Dhagegen die Frantzosen erinnert, daß sie dasienige, waß sie pro satisfactione
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bekommen, thewer gnug erkauffen müeßen. Die cron Schweeden könte
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solches auch versuchen, die bekomme fast noch einmahl so viel von land und
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leüthen von des Reichs boden alß die cron Franckreich. Seie nit so hoch zu
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verwundern, daß es dhamit waß schwehr hergehe. Wie sich darauf der
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Salvius waß gelendet und so viel zu verstehen geben, daß dan der cron
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Schweeden zum weinigsten zu halb Pommern möegte verholffen werden,
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hette der Oxenstern dem Salvio eingeredt und verwiesen, daß er wieder seine
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instruction redete. Und wehren diese beyde dergestalt aneinanderkommen,
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daß die Frantzosen gnug zu thuen gehabt, sie wieder zu reconciliiren.
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Dhahero endtlich der schluß dhahin außgefallen, daß in Schweeden umb
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fernere instruction zu schreiben seie. Bey selbiger conferentz seie auch der
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autonomia gedacht worden und es der duca di Longavilla neben dem conte
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de Servient darfür halten wöllen, die catholische stendte würden selbigen
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punct nachgeben, dhagegen der conte d’Avaux contrarium sustinirt und also
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die Frantzösische gesandten ebenermaßen so starck darüber aneinandergera-
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then , daß durch die Schweedische wieder hetten müßen gesetzt werden.
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Circa instrumentum pacis hetten die Frantzosen denen Schweedischen gera-
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then , ihr instrumentum pacis nit zu außantworten. Würden kheinen reputa-
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tion dhavon haben, weiln sachen darin begrieffen, so nit könten behaubtet
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werden, das gantze instrumentum auch mehr auf particular- und privatsachen
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alß causam publicam gerichtet und also causam belli nit iustificire, sondern
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vielmehr causam Suecorum vulnerire, daß sie umb solcher sachen willen
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einen krieg geführt, umb derentwillen khein krieg geführt werden könte. Seie

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beßer, daß man in regulis generalibus bleibe in ordine der ersten proposition

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Vgl. die schwed. Proposition II vom 1./11. Juni 1645 (Druck: Meiern , APW I S. 435–438 ).
,
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alß solchergestalt ad particularia gehe. – Welche umbstendte unß von denn
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Churmaintzischen communicirt worden, mit versicherung, daß sie von guten
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orth herkommen.

5
Die protestirende stendte haben gestern abermals bey unß in puncto gravami-
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num ein anbringen gethaen, darüber Ewer Mayestätt iro auß beyverwahrten
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prothocollo allergnädigst wöllen referirn laßen. Söllen auch denen Churbran-
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deburgischen zu favor der cron Schweeden zugesprochen haben, weiln sich
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die Schweedische beclagen, daß mit denen Churbrandeburgischen nit vort-
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kommen könten und dieselbe sich noch wegen gantz Pommern, noch wegen
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halb Pommern, noch wegen eins stücks oder particul herauslaßen wölten,
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daß sich gegen die cron Schweeden zu waß gewißes, waß sie zu thuen
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gemeindt, erclehrn wölten, dhamit dieselbe wißen können, waran sie seie.
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Und dieses haben wir von einem protestirenden selbst.


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Beilage


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[1] Protokoll, [Osnabrück] 1646 Oktober 3. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 17–20’ = Druckvor-
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lage
; RK FrA Fasz. 92 X nr. 1469 fol. 450–453; RK FrA Fasz. 91 II fol. 233–236’; RK
18
FrA Fasz. 96 VI fol. 319–322 (dict. 1646 Oktober 6); RK FrA Fasz. 98d fol. 582–585;
19
StK FrA Ka. 2 (WF XXXV) fol. 213–215; StK FrA Ka. 10 fol. 1223–1229; ÖstA Tirol
20
Fasz. 20f. p. 2500–2506; KHA A 4 nr. 1628/41 unfol.; Giessen 207 nr. 316 p. 1192–1200;
21
Giessen 212 p. 9–13 – Druck: Meiern , APW III S. 373–375.

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Haben die protestirende ständte durch ihren gewöhnlichen außchuß bey unß fürtragen
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laßen, daß wir unß gutermaßen würden zu erinnern wißen, wie die compositionshand-
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lung in puncto gravaminum zwischen denen catholischen und protestirenden stendten
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seithero getrieben, wie dieselbe erstmals von einer mündtlichen conferentz iren anfang
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genhommen, hernacher zur schrifftwechßlung kommen und endtlich die sach von
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beeden theilen denen Kayserlichen und Schweedischen herren abgesandten zu verglei-
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chen anheimb gegeben worden. Nun hetten die protestirende stendte verhofft gehabt, es
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würden die catholische bey sölchen einmahl beyderseits beliebten modo verharret sein.
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Nachdeme aber dieselbe unsere iüngste ihnen beschehene vortrag under sich berath-
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schlagt und wol erwogen, so hetten sie so viel darauß vermercken müeßen, daß der
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catholischen ständte gedancken in effectu auf eine variation gerichtet, umb von solchem
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modo außzusetzen und das werck auf einen andern weeg zu richten. Weiln aber der sach
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dardurch nit wölle geholffen, sondern dieselbe gar involvirt werden, es auch denen
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protestirenden stendten bedencklich falle, sich auß demienigen weege, den man einmahl
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eingetretten, abführen zu laßen, und man solchergestalt nimmermehr würde zum schluß
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gelangen, alß hetten die protestirende stendte für nöttich erachtet, solches unß anzuzei-
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gen und zu ersuchen, die sach dhahin zu befordern, dhamit 1. die abhandtlung solcher
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gravaminum von denen Kayserlichen und königlich Schweedischen gesandten alß
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beederseits beliebten interpositorn moege under banden genhommen, sodan 2. die
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catholische stendte zu einer abordtnung anhero, umb mit ihnen, protestirenden, darüber
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zur mündtlichen conferentz zu tretten, vermöegt werden. Und weiln wir ihnen auch für
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weenig tagen von des herrn graven von Trautmannsdorff excellentz vorhabenden
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zuruckreiß angezeigt, so hetten sie, protestirende stendte, solchs ungern vernhommen,

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auch nit underlaßen, ihren mitverwandten stendten zu Münster darüber zuzuschreiben,
2
dhamit dieselbe ihre excellentz selbst anlangen und von solchem vorhaben divertirn
3
wölten, sintemaln sie der hoffnung lebten, es solten vermittels deren authorität und
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zuthuen die sachen zum vergleich gepracht werden. Hetten aber auch unß nochmals
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instendig ersuchen wöllen, bey irer excellentz erinnerung zu thuen, dhamit dero abreiß
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moege eingestelt pleiben.

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Wir haben geantwortet, daß man sich versehen gehabt, es sölten die protestirende
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stendte ihre erclehrung auf dieienige vorschläg, so den 12. Julii außgeantwortet worden,
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waß gemiltert und sich also dhabey bezeigt haben, dhamit die Kayserliche gesandten
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hetten ursach und anlaaß haben möegen, denen catholischen ferners zuzusprechen und
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die sach zum vergleich zu pringen. Nachdemahl wir aber auß ietzbeschehener vortrag so
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viel vermercken, daß itzo allererst circa modum ipsum, wie die compositionshandtlung
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zu führen, disputirt werden wölle, unangesehen man schon eine geraume zeit in selbiger
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handlung zugebracht, einen gewißen modum darbey gehalten und sich darin zu ändern
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kheine ursach habe, die catholische stendte sölches auch nit verlangten, noch auch von
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iemandt andern darzu ursach gegeben, sondern vielmehr dieses begehrt würde, daß alle
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extrema möegen vermietten und auf die letztere außgeantwortete vorschläge eine solche
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erclehrung, warauf ferners handlung gepflogen werden könte, abgeben werden, so
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würde selbigs anbringen den Kaiserlichen gesandten sowol alß catholischen stendten
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umb so viel desto mehr befrömbt vorkommen, weiln man sich dießeits nit wiße zu
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erinnern, daß iemals von beeden theilen denen Kaißerlichen und Schweedischen
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abgesandten diese sach zu vergleichen solte anheimb gestelt sein. Sondern es seie
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vielmehr auß der catholischen stendte letztere erclehrung abzunhemmen, daß dieselbe
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nit zum besten dhamit zufrieden gewest, daß die Kaiserliche gesandten die iüngste
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vorschlagsmitle waß weenig extendirt gehabt. Waß wölte dan für vermuthung
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geschöpfft werden können, daß dieselbe wolgemelten abgesandten ein so wichtigs
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werck mit denen Schweedischen zu vergleichen ledichlich sölten untergeben und
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anheimb gestelt haben? Mit der insinuirten abordtnung der catholischen stendte würde
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es auch schwehr hergehen. Die hetten gleichwol schon zum dritten mahl die ihrige
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anhero abgeordtnet

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Zum ersten Mal war eine kath. Deputation im Dezember 1645 nach Osnabrück gereist, in
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erster Linie um die Admission des Adm. s von Magdeburg zu regeln. In der Zeit vom 2./12.
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April bis zum 25. April/5. Mai 1646 hatten direkte Verhandlungen zwischen Deputationen
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beider Konfessionsparteien dort stattgefunden, und zum dritten Mal war eine Abordnung der
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kath. Stande im Juni 1646 zusammen mit Trauttmansdorff nach Osnabrück gefahren
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( Meiern , APW II S. 127–129; Wolff S. 154–155, 159–160).
, dhahingegen aber die protestirende noch niemaln einige abordt-
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nung nacher Münster zu denen catholischen gethaen. Wegen des herrn graven von
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Trautmansdorff excellentz vorhabenden abreiß hetten wir schon heüd so viel nachrich-
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tung , daß dieselbe wol könte rückstellich gemacht werden, wan nur ihre excellentz
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versichert sein, daß man ernstlich zur sachen thun, von allen extremis abweichen und zu
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billichmeßigen mitlen werde tretten wöllen.

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Illi persistirn in deme, daß sie von iren mitständten also instruirt, dieses also bey unß
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anzubringen und von denen materialien noch nit zu reden, maßen auch erstlich modus
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tractandi richtig sein müeße und darin nit variirt werden, ehedan die materialia könten
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abgehandtlet werden. Die Schweedische gesandten könten dhabey ohne große offension
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nit praeterirt werden. Die hetten den punctum gravaminum in proposition gebracht,
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seien auch sölchergestalt dhabey interessirt, daß ire assecuration darauf setzten, daß die
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stendte des Reichs under sich müesten vergliechen werden. Und würden die catholische
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stendte ire abordtnung so viel desto weiniger zu difficultirn ursach haben, weilen selbe
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materi zu diesem convent gehörig, die Schweedische auch nit zugeben wölten, daß
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dieselbe solle nacher Münster gezogen werden.

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1
Nos: Es seie einmahl eine rechte reichssach, so die stendte allein angehe, dhabey khein
2
außwertiger potentat solchergestalt interessirt sein könte, daß derselb auch ad tractatum
3
ipsum müße gezogen werden. Seie gnug, wan nur finis ipse, nhemblich die einigkeit
4
zwischen den stendten, erlangt werde, und hetten sich die cronen darbey super modo
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ipso, qualiter et quomodo finis obtineatur, nit zu bekümmern, maßen dan auch die
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Schweedische gesandten selbst iedesmals bey denen mündtlichen conferenzien den
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punctum gravaminum alß eine sach, so die stendte angehe, willig gern hetten außstellen
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laßen.

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Der Dr. Lampadius: Wegen der gravamina würde der krieg geführt; man habe fast von
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hundert iahren hero in kirchen und schulen daruber disputirt, biß man entlich
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miteinander in die wapffen kommen, dha würde sich die kriegende parthey nit wöllen
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außschließen laßen. Die cron Schweeden hette auch ex alio capite, weilen sie nhemblich
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sölte für einen reichsstandt aufgenhommen werden, darzu zu reden und könte nit
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vorbeygangen werden.

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Nos: Solches seie noch in fieri, und könte daraus khein recht oder befugnuß ad praesens
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erzwungen werden. Wir wölten alles ad referendum annhemmen und dhavon gehörigen
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orts gebührlich hinderpringen. Ersuchten aber die stendte nochmals, den sachen waß
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mehr nachzudencken und sich waß näher auf die außgeantwortete vorschläge zu
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erclehrn oder ire vorige erclehrung zu moderirn, dhamit die handlung möege fortgesetzt
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und zu völlicher richtigkeit gebracht werden. Würde nit zu verantworten sein, wan man
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die handtlung bey so weith gebrachten sachen sölte zerschlagen laßen.

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Illi inhaerent prioribus und sagten unß under gesicht, man solte nitt darauf zulagen, daß
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die Schweeden würden frieden schließen, solang nit auch der punctus gravaminum
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richtig, dan darauf hetten die Schweedische ein solches absehen, daß sie denselben pro
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principali parte suae satisfactionis hielten und alle oblationes factas nit achteten, solang
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nit auch dieser punct seine richtigkeit habe.

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