Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 16) Osnabrück 1645 Oktober 31 / November 10

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Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 16)


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Osnabrück 1645 Oktober 31 / November 10

4
Magdeburg C fol. 254–264’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I fol. 154–158’,
5
159’–161 (mit irrtümlicher Datierung: 31. November), Magdeburg B fol. 90–94’, Pommern
6
A fol. 14–15, Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 216–219, Sachsen-Gotha A II fol. 180–182,
7
Sachsen-Weimar A I fol. 426–427, Sachsen-Weimar B I fol. 308–309’, Wetterauische
8
Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A fol. 23–24 (überwiegend lateinisch), Wetterauische
9
Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I fol. 39–41’ [Protokoll Geißel], den Druck in Meiern I,
10
765ff.

11
Erster Entwurff der Evangelischen Stände zu Oßnabrueck Gutachtens auf der beyden Cro-
12
nen Propositiones

15
Gemeint sind die schwed. Proposition II von 1645 VI 11 (s. [ Nr. 2 Anm. 34 ] ) und die frz.
16
Proposition II von 1645 VI 11 (s. [ Nr. 7 Anm. 53 ] ).
und die darauf ertheilten Kayserlichen Responsiones

17
Gemeint sind die ksl. Reponsionen vom 25. September 1645 (s. [ Nr. 14 Anm. 2 ] ).
: Art und Zeitpunkt
13
der Beratungen; soll die Publikation der schwedischen Replik

18
Die schwed. Replik wurde am 7. Januar 1646 den ksl. Ges. zu Osnabrück vorgetragen
19
(s. APW III C 4, 107). Text des ksl. Protokolls: Magdeburg F III fol. 67–71’ (mit Diktat-
20
vermerk
vom 10. [ /20. ] Januar 1646; Lemma: Protocollum über die von den Schwedischen
21
herren plenipotentiariis mündtlich gethane replicam auff der herren Keyserlichen respon-
22
siones vom 16. Octobris 1645; Dorsalvermerk fol. 72’: Kayserliches protocollum bey able-
23
gung der koniglich Schwedischen replic gehalten ) , eine weitere Kopie: Magdeburg H
24
fol. 249–258’; Druck: Meiern II, 183–190 ; Beschreibung der Diktatur durch Kurmainz am
25
20. und 22. Januar: Magdeburg G II fol. 241–241’s. d. 1646 I 10 [ /20 ] . Schwed. Protokoll:
26
Magdeburg F III fol. 77–84’ (Lemma: Extract aus dem protocoll und der vornembsten
27
sachen, so anno 1645 am 28. Decembris von den herren königlich Schwedischen gesanten
28
bey den herren Keyserlichen gesanten auff dero am 16. Octobris außgehändigte antwortt
29
mündtlich repliciret und ins Teutsche transferiret worden ) , eine weitere Kopie: Magde-
30
burg
H fol. 259–270; Druck: Meiern II, 190–200 . Druck eines für den internen Gebrauch
31
der Ksl.en verglichenen Protokolls, das Trauttmansdorff am 15. Januar 1646 an den Ks. ge-
32
sandt
hat: Gärtner VII, 380–411. Ksl. Überlieferungen: APW II A 3 Nr. 89 Beilage 1 und
33
Nr. 97 Beilage A.
abgewartet werden? Geplante
14
Deputation an die Kaiserlichen wegen freien Geleits für die Mediatstände.

15
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium), Sach-
16
sen -Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Braun-
17
schweig -Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg-
18
Kalenberg, Hessen-Kassel, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Pommern-Stettin /
19
Pommern-Wolgast, Sachsen-Lauenburg, Anhalt, Wetterauische Grafen (/ Fränkische Grafen).

[p. 405] [scan. 549]


1

31
1–22 Magdeburgisches Direktorium – were] In Magdeburg A I hat der Protokollant zu An-
32
fang seiner Mitschrift notiert, daß er den Vortrag des Direktoriums nicht habe verfolgen
33
können, da er die verspäteten sachsen-altenburgischen Gesandten habe empfangen müssen.
34
Für das von ihm ausgearbeitete extendirte protocoll (= Druckvorlage) habe er die Mitschrift
35
des Herrn Syndikus (des Gesandten Krull, = Magdeburg B) zur Vorlage genommen.
Magdeburgisches Direktorium.
Praemissis praemittendis. Der hoch-
2
löblichen etc. fürsten undt stände gesandten etc. würden sich erinnern, was es
3
biß anhero in puncto admissionis für difficultäten gegeben

44
Strittig war immer noch die Admission Magdeburgs, Baden-Durlachs, Hessen-Kassels und
45
Nassau-Saarbrückens.
. Demnach hette
4
mann nicht erachtet, rathsam zu sein, mit den deliberationibus so lange in-
5
nenzuhalten , sondern etzliche niederzusetzen, so die puncta der beyden kö-
6
niglichen propositionum undt Kayßerlichen resolutionum

46
Gemeint sind die ksl. Responsionen (s. oben Anm. 3).
durchlauffen undt
7
ihre gedancken darüber auffsetzen möchten. Dann alß bey newlichster ses-
8
sion am 30. Septembris [ /10. Oktober ]

47
Siehe Nr. 22.
zweene wege vorgeschlagen, das 1.
9
entweder collegialiter die sachen fürgenommen oder 2. per deputatos das
10
werck uberleget würde, were der andere modus beliebet worden, doch das
11
ein ieglicher ihme sein freyes votum vorbehalten.

12
Darauff hetten sich die herren deputirte

1
Gemeint sind Thumbshirn, Carpzov, Lampadius, Oelhafen von Schöllenbach und Marcus
2
Otto (s. [ Nr. 24 Anm. 5 ] ).
zusammengethan undt das werck

3
Gemeint ist der Erste Entwurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens
4
(s. oben Anm. 1).

13
mit großer mühe zu glücklichem ende gebracht, wie es dann bereit meisten-
14
theils ad dictaturam gegeben, undt mit dem weinigem, so noch zurück, hoffe
15
mann morgen auch fertig zu werden. Das also nichts mehr ubrig sey, dann
16
das mann nunmehr darüber consultire. Derowegen zu bedencken, was vor
17
ein mittel oder modus tractandi zu ergreiffen, ob mann nehmlich von punc-
18
ten zu puncten gehen oder uff die helffte oder uff das gantze werck zugleich
19
undt auff einmal votiren oder etwan 2 oder 3 punct auff einmal für die handt
20
nehmen wollte. Darüber die herren abgesandten sich heraußlaßen möchten,
21
undt könten sich auch die herren deputirten vernehmen laßen, wann etwan
22
bey einen undt dem andern noch was zu erinnern were.

23
Sachsen-Altenburg und Coburg. (Adhuc aberant.)

24
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. Erinnere sich gutermaßen,
25
was am 30. Septembris [ /10. Oktober ] geschloßen worden, so dahin gangen,
26
das etzliche deputirte zu uberlegung der königlichen propositionum undt
27
Kayßerlichen declarationum

5
Gemeint sind die ksl. Responsionen (s. oben Anm. 3).
niedergesetzet würden, welchen billich danck
28
zu sagen, das sie die mühwaltung uber sich genommen, undt wie er sich nun
29
mit dem directorio etc. conformire, das nehmlich das auffgesetzte bedencken
30
kein collegialschluß sey noch dahin angesehen, einige Separation zu machen,

[p. 406] [scan. 550]


1
sondern noch zur zeit praeparatorie undt pro informatione dererjenigen, so
2
hinüber nach Münster gehen würden

6
Man hatte die Beratung der ksl. Responsionen zur Information derer vornehmen wollen, die
7
nach Münster reisten (s. Nr. 19 bei Anm. 12). Dies waren Heher und Gloxin, die in Münster
8
auf die Admission der Exclusi (s. oben Anm. 8) hinwirken sollten. Die beiden Ges. kamen am
9
12. Oktober 1645 in Münster an (s. Hehers Relation Nr. 19 von 1645 X 7/17 in: Sachsen -
10
Weimar A I fol. 261–262, hier fol. 261) und trafen am 27. Oktober wieder in Osnabrück ein
11
( Magdeburg G II fol. 201 s. d. 1645 X 17 [/27]).
, gemeinet undt dann erst ein con-
3
clusum sein sollte, wann mann sich auch mit den ubrigen, catholischen undt
4
andern, ständen einer gewißen meinung vergleichen würde.

5
Also ad propositam quaestionem zu antworten, hielte er unmaßgeblich dafür,
6
es würde zu weitläufftig sein, wann mann sich uber alle puncten uff einmal
7
heraußlaßen wolte, sondern beßer were, einen punct nach dem andern fürzu-
8
nehmen undt darüber zu votiren, jedoch stellete er’s ad maiora etc.

9
Sachsen-Altenburg und Coburg. Praemissis praemittendis. Mit weini-
10
gen ihre meinung undt votum beyzutragen, hielten sie für beßer, von puncten
11
zu puncten durchzugehen, dann es zu beschwerlich sein würde, wann mann
12
auff einmal auff das gantze werck zugleich votiren sollte.

13
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
14
Praemissis praemittendis. Die handlung würde facilitiret werden, wann mann
15
punctsweiße gienge undt auff ein ieders in specie votirete etc.

16
Hessen-Kassel und Mecklenburg-Schwerin und Güstrow. Prae-
17
missis praemittendis. Conformiren sich etc.

18
Pommern-Stettin und Wolgast. Praemissis praemittendis. Hette auß der
19
umbfrage undt recapitulation vernommen, welchermaßen bey newlichster Ses-
20
sion auff eine praeliminardeliberation undt enge deputation geschloßen, auch
21
was vom hochlöblichen directorio für 2 fragen proponiret worden. Nun sey er
22
dazumal im collegio nicht zur stelle gewesen

12
Wesenbeck hatte zuletzt an der Sitzung vom 7. Oktober 1645 teilgenommen, s. Nr. 20 (oben
13
S. 296 Z. 19–24), und war dann nach Münster gereist, so daß er bei den beiden folgenden
14
Sitzungen (Nr. 21, 22) fehlte.
, hette also sein votum zu der
23
zeit nicht ablegen können, derowegen ihme solches noch bevorstünde. Stelle
24
zwar die darauff gefallene maiora an ihren ort, erinnere sich aber darbey, das
25
dergleichen enge deputation bey reichsconventen nicht bräuchlich. Undt ob-
26
wol anno 1631 zu Leipzig dergleichen geschehen sein möchte, so were doch
27
solches kein reichstag, sondern nur conventus evangelicorum gewesen, darauff
28
dann diß auch zu verstehen etc.

38
28–30 Wiße – wollen] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Zu Frankfurt
39
habe man catholischer seyten jungsthin bey dem deputationstag auch per deputatos der
40
friedenshandlung alhier und zu Münster beyzuwonen gesucht.
Wiße wol, was dißfalls zu Franckfurth

15
Gemeint ist der Frankfurter Reichsdeputationstag von 1643–1645 (s. [ Nr. 1 Anm. 19 ] ).
für-
29
gangen , da mann gleichsfalls diß friedenswerck per deputatos ordinarios trac-
30
tiren wollen. Deme aber von allen wiedersprochen worden, weil es ein wichtig
31
werck sey, darzu ieder sein votum geben undt alle, quorum interest, gehöret
32
werden müsten. So kemen auch die gravamina mit in erörterung, da ohnedes
33
die maiora nicht gelten theten. Dieweil mann nun deßwegen beysammen undt
34
ihre churfürstliche durchlaucht

16
Kf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg.
es endtlich dahin gebracht undt nicht ohne
35
hefftigen streit obtiniret hetten, das alle stände admittiret werden sollten, so
36
bleibe es billich darbey undt were dieser gemachte undt ad dictaturam ge-
37
brachte uffsatz anders nicht als 3 vota, so die herren deputirte sonst nomine

[p. 407] [scan. 551]


1
principalium führen, zu consideriren undt uffzunehmen. Stelle zwar denselben
2
dahin undt nehme ihn in quantum an, sofern er nehmlich mit ihrer churfürst-
3
lichen durchlaucht intention undt seiner instruction ubereinstimmete, sonst
4
aber dero notturfft vorbehältlich etc. Weil dann noch zur zeit keine förmliche
5
reichsdeliberation angestellet, sondern diese zusammenkunfft undt conferen-
6
tien nur pro informatione angesehen, damit unterdeßen die admittendi dar-
7
über deliberiren möchten, so wolle er sich soweit nicht separiren noch den
8
auffsatz gantz verwerffen undt auß augen setzen, darumb er wol geschehen
9
laßen könte, das mann punctsweise verführe. Doch nehme er nochmals den
10
auffsatz nur in quantum an, undt würde künfftig eines iedern votum zu con-
11
sideriren undt iuxta cuiusque instructionem abzulegen sein.

12
Hoffe, die herren deputirte würden solche erinnerung ungütlich nicht ver-
13
mercken , auch diese enge deputation zu keinem praejuditz oder consequentz
14
gemeinet seyn, auff welchen versicherten fall dann er soviel weiniger beden-
15
ckens darbey hette. Könte aber darbey nicht verhalten, wie das er in kürtzen
16
nach Münster verreißen würde

17
Wesenbeck reiste erst am 26. November 1645 nach Münster ( DLöben II fol. 14 s. d. 1645 XI
18
16 st.v.).
undt dahero nicht wüste, ob er auch zur
17
stelle sein undt künfftigen deliberationibus beywohnen möchte. Wollte wünt-
18
schen undt hette lieber gesehen, das mann vor 8 tagen diese consultationes
19
vorgenommen oder auch die gantze zeit uber wehrender dieser engen deputa-
20
tion collegialiter zusammenkommen were undt deliberiret hette. Müste uff
21
allen fall lieber iemandt anders sein votum aufftragen undt substituiren, wann
22
er ja selbst nicht hier seyn könte. Gebe aber unvorgreifflich zu bedencken
23
anheim, weil es nun zum haubttractaten kommen undt, wie mann deßen
24
nachricht hette, die königlich Schwedischen herren legati dero replicam baldt
25
ediren würden, ob es nicht ein werck were, das mann die consultationes so
26
lang anstehen ließe, biß dieselbe heraußkeme, alldieweil sie viel beßere erläu-
27
terung geben würde, zumaln die sache itzo in einen andern stande were, die-
28
weil zu der zeit, als mann sich der engen deputation verglichen, die Kayßer-
29
lichen resolutiones den cronen noch nicht weren communiciret gewesen

19
Die ksl. Responsion auf die schwed. Proposition II wurde am 22. Oktober 1645 den schwed.
20
Ges. in Osnabrück durch den Sekretär der ksl. Gesandtschaft zugestellt ( APW III C 4, 94); die
21
ksl. Responsion auf die frz. Proposition II wurde den frz. Ges. in Münster am 16. Oktober
22
1645 durch den Mediator Chigi überbracht ( APW III C 1,1, 281).
.
30
Wolle sich aber gleichwol den maioribus hierunter accomodiret haben.

31
Sachsen-Lauenburg. Die proponirte quaestion habe schon ihre richtigkeit,
32
wann mann die difficultät des ersten modi erwege. Conformire sich dahero mit
33
den vorsitzenden, das nehmlich punctsweise verwahren [ ! ] werden möchte.
34
Lobete der herren deputirten angewendeten fleiß undt sagte ihnen danck, das sie
35
es so fleißig auffgesetzet hetten, undt hette die meinung nicht, alß wann sie dem
36
gantzen collegio praejudiciren oder einen ieglichen sein votum hetten benehmen
37
wollen, sondern vielmehr die anderen stände der mühe zu benehmen etc., salvo
38
interim et integro cuiusque voto etc. Were also eine gute undt nützliche arbeit,
39
deren mann billich nachgehen undt ein ieder das seine mit beytragen könte.
40
Hielte sonst nicht für rathsam, das werck länger anstehen zu laßen noch der
41
Schwedischen replic zu erwarten, dann weil in diesem auffsatz viel dinges were,
42
so in ihre replic wol dienete, so were gut, das es vorhero unter den ständen
43
debattiret würde, die cronen aber mit ihren replicen den nachdrück geben.

[p. 408] [scan. 552]


1
Anhalt. Praemissa gratiarum actione. Conformirte sich den maioribus, das
2
nehmlich von puncten zu puncten zu gehen etc. Ob es aber itzo stracks ge-
3
schehen könte, stellete er dahin undt zu mehrerm nachdencken. Hielte aber
4
darfür, weil die materia noch nicht gantz herauß undt dictiret, auch noch
5
nicht gnugsamb erwogen werden können, es were beßer, der sachen ein tag, 2
6
oder 3 anstandt zu geben, damit unterdeßen ein ieder dem werck nachsinnen
7
undt den uffsatz gegen seine instruction halten möchte.

8
Wetterauische Grafen. Unvorgreifflich, praemissa gratiarum actione,
9
ihre gedancken uff die vorgelegte frage zu eröffnen: Were zu wüntschen, das
10
das gantze concept hette fertig undt dictiret sein können etc. Hette ex curso-
11
ria lectione deßen, so bereit herauß, deprehendiret, das die bey den herren
12
deputirten ubergebene Wetterawische gravamina

23
Geißel und Heidfeld hatten am 6. November 1645 alte und newe gravamina politica des
24
Wetterauischen Gf.enstands den altenburgischen Ges. einliefern lassen, damit sie in deß fur-
25
stenrahts bedencken suo loco eingeruckt werden mögen. Am 7. November hatten sie noch
26
mehrere deß Wetterauischen gravenstandts gravamina generalia nova, nemblich a numero
27
13 biß 20 inclusive, sodann auch der herren Rheingraven particulargravamina contra
28
Churpfaltz, den praetendirten wildtfang und wildtban betreffendt, den herren Sachsen
29
Altenburgischen gesandten alß deß fürstlichen collegii hierzu deputirten übergeben lassen
30
( DGeissel fol. 66, 66’ s. d. 1645 X 27 und 28). Kopie der Wetterauischen Gravamina 13–20
31
unter der Überschrift: Fernere des Wetterawischen grafenstandes generalgravamina, datiert
32
auf 1645 X 28 [ /XI 7 ] , diktiert 1645 XI 5/15 in: Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg
33
A III fol. 348–349. Der Text der rheingfl. particulargravamina wurde nicht ermittelt. Druck
34
der (überarbeiteten?) alte[ n ] und newe[ n ] gravamina politica unter dem Lemma: Des Wetter-
35
auischen Grafen=Standes alte General-Gravamina bzw. Neue General-Gravamina des
36
Wetterauischen Grafen=Standes: Meiern II, 508f. Diese Gravamina bilden dort eine Bei-
37
lage
zu den Gravamina Politica evangelicorum statuum von 1646 III 7/17. Siehe dazu auch
38
Nr. 73 bei Anm. 24.
noch nicht angereget undt
13
in specie eingerücket werden wollen etc. Könne zwar nicht wißen, ob es noch
14
geschehen möchte etc. Sollte mann nun bey den antecedentibus etwas erin-
15
nern , so etwan in den folgenden begriffen were, so gebe es tautologien etc.
16
Were derowegen beßer, dem werck ein tag, 2 oder 3 anstandt zu gönnen, biß
17
mann den auffsatz gantz heraußbekeme undt sich ersehe, was etwan drinnen
18
ermangelte etc. Könte nachmals von puncten zu puncten abgelesen undt in
19
deliberation gestellet werden. Behielten ihnen auch bevor, das dieses alles nur
20
eine privatconferentz undt dem collegio unpraejudicirlich, auch der auffsatz
21
nur pro tribus votis zu halten, darbey nicht allein bey itzigen conferentzen
22
einen ieden seine erinnerungen undt was etwann zu endern oder zu verbe-
23
ßern , beyzutragen freystünde, sondern auch, wann die catholischen auch her-
24
über undt es also zu den deliberationibus publicis kerne, ein ieder sein votum
25
denuo et publice abzulegen

39
25 hette] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I folgt: Wan die Suedische
40
replic erwartet oder per obliquum oder auch per deputatos erlangt werden könte,
41
würdte sie ein groß licht geben. Im ubrigen wie der herr Sachsen Lawenburgische.
hette.

26
Undt dieses votum wolle er, herr Dr. Geißel, auch nomine der herren Frän-
27
kischen Grafen repetiret undt wiederholet haben.

28
Magdeburgisches Direktorium. Es sey an deme, das am 30. Septembris
29
[ /10. Oktober ] jüngsthin auff diese deputation unanimiter et nemine plane
30
contradicente geschloßen worden, undt hette mann nie die intention gehabt,
31
andern ständen hierunter zu praejudiciren, sondern were bloß die zeit zu ge-
32
winnen angesehen gewesen, also das niemand sein votum benommen, sondern
33
einen ieden, was etwan noch darbey zu erinnern, frey- undt bevorstünde. Undt
34
wie nun die herren deputirten große mühe gehabt undt keine geringe arbeit
35
verrichtet, also hette mann ihnen billich gebührenden danck darzusagen undt
36
im ubrigen den auffsatz darfür zu halten, das es sey, nemlich das er zu Gottes
37
ehre undt des vaterlandes beruhigung undt wolfarth trewlich gemeinet, auch
38
denen andern ständen viel zeit undt mühe dardurch ersparet worden.

[p. 409] [scan. 553]


1
Ob mann aber itzo darüber zu deliberiren anfahen wolle oder nicht, das stel-
2
leten sie zwar zu fernerm der stände nachdencken undt gutbefinden, hielten
3
aber ihrestheils darfür, das mann auß gewißen ursachen darmit zu eylen
4
hette. Mann könte itzo zum weinigstem das prooemium durchgehen, damit
5
nur der anfang gemacht würde, undt were nicht eben nötig, die puncta, so
6
vorgenommen werden sollten, abzulesen, weil sie ohnedes ein ieder schon zu
7
hauße würde durchsehen undt gelesen haben.

8
Alldieweil dann des erinnerten auffschubs halber sich noch nicht alle verneh-
9
men laßen, so wurde nochmals zur umbfrage gestellet, ob mann morgen wie-
10
der zusammenkommen oder der sachen biß montags

39
Gemeint ist der 13. November 1645.
anstandt geben wollte.
11
Worbey sie doch anderweit erinnerten, das das werck zu maturiren, dieweil
12
mann nachricht hette, das das Österreichische directorium erster tagen an-
13
kommen würde oder, wie theils berichten, schon zur stelle were

40
Richtersberger traf am selben Tag in Osnabrück ein ( APW III C 4, 97).
.

14
Pommern-Stettin und Wolgast. Könten unterdeßen doch zusammen-
15
kommen , wann schon Österreich keme.

16
Magdeburgisches Direktorium. Wie, wann sich’s aber des directorii
17
unternehme, die stände convocirte undt also die evangelischen an diesen con-
18
ferentien hinderte?

19
Pommern-Stettin und Wolgast. Mann könte schon eine undt andere
20
entschuldigung finden, oder, wann mann es auch gleich recht von sich sagte,
21
das mann etwas noch unter handen hette, da mann gern erst mit durchwollte
22
etc., zu geschweigen, das sich’s vielleicht ohnedes wegen des admissionstreits
23
noch etwas verweilen möchte etc.

24
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. Hette mann es ihnen doch zu
25
Münster Teutsch gesagt, das mann nicht ehe uff beschehende ansage erschei-
26
nen könte oder wollte, biß die admissio exclusorum richtig were etc.

41
Die Deputierten der Fürsten und Stände zu Osnabrück, Heher und Gloxin, hatten bei ihrer
42
Reise nach Münster (s. oben Anm. 14) am 14. Oktober 1645 im dortigen FR (und auch bei
43
anderen Gelegenheiten) auf die Admission der Exclusi gedrungen (s. Hehers Bericht über seine
44
proposition im FR am 14. Oktober in seiner Relation Nr. 19 an Hg. Wilhelm von Sachsen-
45
Weimar von 1645 X 7/17 in: Sachsen-Weimar A I fol. 261–262, hier fol. 261–261’).

27
Magdeburg. Im ubrigen hielten sie weder rathsamb noch nötig, daß mann
28
mit den consultationibus so lang inhalten undt zuvor der cronen replicquen
29
erwarten sollte, sondern mann könte nichtsdestoweiniger verfahren undt her-
30
nach , wann mann mit denen deliberationibus praeparatoriis hindurch were,
31
miteinander consultiren, was mann alßdann mit dem auffsatz machen undt
32
wie mann sich deßen gebrauchen wolle etc.

33
Sachsen-Altenburg und Coburg. Praemissis praemittendis. Theten sich
34
der beschehenen dancksagung bedancken, deren es zwart nicht bedurfft hette.
35
Möchten wüntschen, das sie den auffsatz also verfaßet, damit er satisfaction
36
gebe undt den fürgesetzten scopum, wo nicht erreichete, doch demselben na-
37
hekeme . Hette nie die meinung eines gäntzlichen schlußes gehabt, sondern nur
38
eines unvorgreifflichen uffsatzes oder projects, würden demnach denen für-
39
kommenden erinnerungen tam in formalibus, quam materialibus sich gerne

[p. 410] [scan. 554]


1
conformiren, auch bey iedem punct, do nötig undt es begehret würde oder die
2
gelegenheit gebe, ihre meinung undt rationes, warumb eines oder das andere so
3
undt so gesetzt sey, declariren. Inmittels der zeit halber würde nicht undienlich
4
sein, wann mann immer fein balde darzu thete, doch stelle er dahin, ob mann
5
noch biß montags warten wolte. Mann hette zwar deßen keine sonderbare
6
ursach, sintemal bey der dictatur noch weinig mangeln würde. So sey auch der
7
erste punct schon vor etzlichen tagen heraußkommen, das mann also densel-
8
ben ohne zweiffel schon würde durchsehen undt erwogen haben. Könne aber
9
doch endtlich wol bleiben biß montags, doferne nur nicht unterdeß von Öster-
10
reich ein impedimentum in weg geworffen würde, wiewol es auch nicht groß
11
hindern oder zu bedeuten haben würde. Dann entweder Österreich brechte die
12
erörterung der admission etc. nicht mit sich, undt so würde niemandt, wann es
13
gleich ansagen ließe, erscheinen, oder es würde derselbe punct richtig, das
14
mann hernachmals uff des Österreichischen directorii ansage erscheinen mü-
15
ste , so könten doch die evangelischen des nachmittags zusammenkommen.

16
Ob aber der bey diesen deliberationibus praeparatoriis etwan erfolgende
17
schluß nur für eine conferentz oder aber als ein conclusum zu achten, hielte
18
er darfür, das wol zu distinguiren sein würde. Dann wann der passus admis-
19
sionis zur richtigkeit, die catholischen theils herüberkemen undt also delibe-
20
rationes publicae et solennes angestellet würden, so were dieses alles, was in-
21
mittels vorgienge, nur für eine conferentz zu halten. Wann aber daßelbe nicht
22
erfolgte, sondern forma collegii also verbliebe, so were es billich ein collegial-
23
schluß undt hette vim et effectum der evangelischen bedenckens.

24
Das sonst der Wetterawischen gravaminum nicht in specie were gedacht wor-
25
den , sey nicht möglich gewesen, undt würde viel zu weitläufftig worden sein,
26
die specialia gravamina mit hineinzurücken. Es sollten aber alle bey ihnen,
27
denen deputirten, eingekommene gravamina dem Magdeburgischen directo-
28
rio zugeschicket werden, dieselbe per dictaturam zu communiciren, darauff
29
dann ferner zu bedencken stünde, ob undt wo es convenienti loco einzurük-
30
ken sein möchte. Hielten im ubrigem nicht darfür, das den deliberationibus
31
so lang anstandt zu geben, biß die Schwedische replica heraußkeme, weil viel
32
dinge, undt zwar das meiste, were, so mit dero proposition zutreffe, undt also
33
keine oder gar geringe differentz sein würde. Das ubrige aber, worauff mann
34
noch von ihnen resolution oder erläuterung begehret, könne wol nachhero
35
absonderlich in deliberation gezogen werden.

36
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. Die herren deputirte hetten
37
nicht geringe mühe gehabt, darumb ihnen billich nochmals danck zu sagen
38
etc. Was die anderweit angestellte umbfrage betreffe, sey er zwar indifferent,
39
weil aber etzliche es noch nicht gnugsamb gelesen undt erwogen haben
40
möchte, das werck auch an ihme selbst schwer undt wichtig sey, könne mann
41
es wol biß montags anstehen laßen. Were kein periculum in mora, undt
42
könne unterdeßen die dictatur continuiret undt absolviret werden.

43
Ratione qualitatis, worfür dieser auffsatz zu achten, repetirte er priora undt
44
conformirte sich im ubrigen mit Altenburg undt andern, das nehmlich der

[p. 411] [scan. 555]


1
Schwedischen replic vor antrettung dieser consultationum nicht eben zu er-
2
warten seye etc.

3
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
4
Repetirte das Altenburgische votum undt wäre darmit einig, das die delibera-
5
tiones biß montags zu differiren, damit unterdeßen die sachen vollendts dic-
6
tiret , auch den sachen nachgedacht werden könne.

40
6–8 Dann – supplirte] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Placit{irt} das
41
Wetterauische votum, scilicet ad euitandam tautologiam.
Dann es sey nicht ohne,
7
das etzliche puncta connexa seyn, könte also in posterioribus sich wol etwas
8
finden, so die priora supplirte. Biß montags aber könte der anfang gemacht
9
werden, undt würde die geringe zeit schlechten verlust nach sich tragen. Un-
10
terdeßen ein ieder den auffsatz mit fleiß durchlesen könte, damit es nicht
11
bedürffte, denselben alhier noch einmal ablesen zu laßen.

12
Hessen-Kassel. Hette es wol ein weinig durchsehen undt befunden, das die
13
herren deputati ihren eyfer undt dexterität sehen laßen, darfür ihnen billich
14
danck gebühre. Sey aber gleichwol noch nicht gefast, sondern hette vollendts
15
der dictatur erwarten wollen, dahero er auch der meinung were, das es biß
16
montags zu differiren. Auff die Schwedische replicam sey gar nicht zu war-
17
ten , sondern im nahmen Gottes fortzufahren, dann wie dieselbe mit der
18
stände deliberationibus keine gemeinschafft hette, also weren dieselben auch
19
noch vor itzo nur pro informatione gemeinet. Unterdeßen were guth undt zu
20
wüntschen, wann Pommern auch gegenwärtig undt darbey sein könte, doch
21
würde er auff allen fall erbotenermaßen sein votum iemand anders aufftragen.
22
In qua forma aber der erfolgende schluß zu begreiffen undt hinüberzuschik-
23
ken , könne nachhero, wann mann darmit fertig, abgeredet werden.

24
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow. Weil die herren deputirte das
25
werck reifflich undt wol erwogen, so gebühre ihnen billich hoher danck dar-
26
für . Ad quaestionem, ob der sachen uff etzliche tage anstandt zu geben: Weil
27
er sehe, das etzliche dasjenige, so bißher ad dictaturam gebracht worden,
28
nicht bey sich hetten, auch bey etzlichen puncten eine connexität sich be-
29
fünde , möchte es biß künfftige woche, etwan biß dienstags, verschoben wer-
30
den , weil er montags seinen posttag hette. Jedoch sey er des tages halber in-
31
different undt stelle es zu der stände belieben. Sonst were der Schwedischen
32
replic nicht nötig zu erwarten, dann wann die heraußkeme, würde es doch
33
materiam newer deliberationum geben etc.

34
Pommern-Stettin und Wolgast. Hette es gleichsfalls ein weinig ange-
35
fangen zu durchlesen undt verspüret, das die herren deputati großen fleiß
36
erwiesen. Derowegen er auch seinestheils darfür wollte gedancket haben.
37
Wann er aber damals

46
Gemeint ist die Sitzung am 10. Oktober 1645, als abgestimmt wurde, ob in collegio oder per
47
deputatos über die ksl. Responsionen zu beraten sei (s. Nr. 22).
zur stelle gewesen were, würde er doch vielmehr zur
38
collegialdeliberation gerathen haben, weil es fast eine zeit gewesen were. Bey
39
der engen deputation were schon ziemliche zeit verfloßen, scheinete, als ob

[p. 412] [scan. 556]


1
mann noch in 8 tagen, als künfftige woche, nicht heraußkommen würde. Hette
2
mann nun vo〈r’n〉 anfang das werck collegialiter fürgenommen, were mann
3
schon oder doch meistentheils hindurch. Nun aber, da es so weit kommen undt
4
er schwerlich allhier verbleiben würde, einen andern aber plene zu informiren
5
undt sein votum auffzutragen, sehr schwerfallen undt sich ubel schicken
6
wollte, müße er uff allen fall ihrer churfürstlichen durchlaucht meinung undt
7
Pommerisches votum biß zu künfftigen förmlichen undt ordentlichen consul-
8
tationibus versparen undt reserviren, auch seiner churfürstlichen durchlaucht
9
fernern befehlichs erwarten. Darbey er nochmals erinnerte, das mann sich
10
nicht ubereylen möchte, alldieweil die sache post factam communicationem
11
der Kayßerlichen antwort

48
Gemeint ist: nach offizieller Mitteilung der ksl. Responsionen an Schweden und Frk.
49
(s. Anm. 19).
in einen andern standt gerathen, zumaln die
12
Schwedische replica baldt heraußkommen undt gewiß groß licht geben würde.
13
Doch stellete er’s ad maiora, denen er sich nicht entziehen, auch auff den
14
montag, wiewol es ihr posttag were, wo möglich undt er noch hier were, [ sich ]
15
gerne beym anfang dieser consultationum mit einstellen wollte.

16
Sachsen-Lauenburg. Weil die dictatur noch nicht absolviret, so were der
17
sachen biß dahin anstandt zu geben, damit mann das gantze werck beleuchti-
18
gen könne. Ob es aber zwischen diß undt montags sein könne, stelle er dahin,
19
weil morgen erst die dictatur fertig würde undt mann gleichwol auffs weinig-
20
ste einen tag, den auffsatz und deßen contenta zu ponderiren, haben müste.
21
Sonst sey nicht ohne, das die Schwedische replica dem werck groß licht ge-
22
ben würde. Es were aber auß ihrer vorreplic oder monitorio

50
Replica praeliminaris dominorum legatorum Suecicorum in puncto salvorum conduc-
51
tuum pro statibus mediatis, Osnabrück 1645 X 20/30 ( Magdeburg F II fol. 543–544; zur
52
ksl. Überlieferung s. APW II A 2, 553 Beilage [ 2 ] ; Druck: NS I, 454–457; Gärtner VI,
53
595–601).
abzunehmen,
23
das sie erstlich in puncto salvorum conductuum pro mediatis richtigkeit ha-
24
ben wollten. So were auch der passus admissionis noch nicht resolviret, undt
25
könte mann nicht wißen, wie baldt ein undt anders zur richtigkeit kommen
26
möchte. Dieweil sich’s dann darmit noch ziemlich verweilen dürffte, so
27
möchte mann immer zu gewinnung der zeit mit dem werck fortfahren undt
28
daßelbe zur perfection bringen, welches dann vielmehr den Schwedischen
29
licht geben, undt dieselben ohne zweifel ein gewaltig auge drauff haben wür-
30
den , was sich die evangelischen resolvireten.

31

41
31–40 Quo – sollte] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Das concept
42
diene allein ad informandum die nach Munster deputirte, excepto puncto gravaminum,
43
alß darin man mit den catholischen gantz nit einig, und were also zu faßen, daß es, facta
44
separatione statuum, keiner newen consultation bedörffe.
Quo loco et nomine aber es zu halten, wann mann deliberire, wiederholete er
32
der herren Altenburgischen distinction, das nehmlich, wann die catholischen
33
herüberkommen undt es zu den deliberationibus publicis gelangete, so were
34
dieses alles, was hier vorgehet, excepto puncto gravaminum, pro informa-
35
tione zu verstehen. Sollten sie aber in puncto admissionis noch weitere diffi-
36
cultäten machen, könte die conferentz allso gründtlich gehalten undt die vota
37
dergestalt abgeleget werden, ne postmodum opus sit actum agere. Welches
38
dann füglich undt wol geschehen könte, wann die vota uber ieden punct nach
39
eines iedern instruction allso vollkömblich eingerichtet würden, als es publice
40
geschehen sollte.

[p. 413] [scan. 557]


1
Hielte auch nicht darfür, daß mann uff die admission oder des Österreichi-
2
schen oder Maintzischen directorii ansage undt convocation warten sollte,
3
dann mann sey auff keinem förmlichem reichstag, sondern were ein conven-
4
tus extraordinarius, da die vielheit undt mannigfaltigkeit der materien die or-
5
dentliche form undt process nicht allzeit werde zulaßen. Könten derowegen
6
die deliberationes nur angestellet undt das werck also gefaßet werden, wie es
7
darbey verbleiben sollte, salvo tamen catholicorum etiam voto, si veniant, die
8
mann alßdann anhören undt sehen möchte, ob mann sich einer meinung mit
9
ihme

1
Nämlich dem Votum der kath. Stände.
vergleichen könte. Wollten sie aber nicht herüberkommen oder die
10
consultationes mit antreten, so hette mann es evangelischentheils schon be-
11
dacht undt were darmit gefast, daßelbe uff allen fall hinüberzuschicken. Stel-
12
lete iedoch alles zu fernerm nachdencken etc.

13
Anhalt. Wiederholete geliebter kürtz halber das fürstlich Braunschweigisch
14
Lüneburgische votum.

15
Wetterauische Grafen. Conformirte sich den maioribus, das der sachen
16
biß montag anstandt gegeben werden möchte, undt würde sich unterdeßen
17
ein undt der andere informiren können. Undt weil nicht ohne, das die Schwe-
18
dische replic groß licht geben werde, stellete er zum nachdencken, ob mann
19
dieselbe etwan per indirectum erlangen könne oder ob mann nicht etwann
20
per deputatos umb förderlichste heraußgebung undt communication dersel-
21
ben erinnerung thun wollte. Inmittelß aber dennoch mit der deliberation
22
fortzufahren, undt könte, wie Sachßen Lawenburgk votiret, das concept allso
23
〈ein〉gerichtet werden, damit mann, wann es ja zur seperation kerne, nicht
24
noch einmal zu votiren nötig hette, sondern daßelbe hernach den catholi-
25
schen in forma authentica könte insinuiren laßen

38
25 etc.] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: doch daß man zu der Separa-
39
tion zumal keinen anlaß gebe, sondern den glimpff dißeits erhalte.
etc.

26
Wegen Fränkischer Grafen. Idem.

27
Magdeburgisches Direktorium. Weil per maiora geschloßen worden,
28
1. den consultationibus biß montags anstandt zu geben, so bliebe es billich
29
darbey. Unterdeßen würde die dictatur fertig, undt könte mann uff den mon-
30
tag wieder zusammenkommen.

31
2. Der Schwedischen replic sey nicht zu erwarten, würde doch von der pro-
32
position nicht discrepant undt also auch von diesem auffsatz nicht viel diffe-
33
rent sein.

40
33–35 Zu – heraußgeben] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Ob per de-
41
putatos die beförderung der replic zu suchen und zu urgiren, relinquebatur in medio.
Zu wüntschen were es zwar, das mann beyzeiten vorschmack undt
34
nachricht darvon haben könte. Stünde aber sehr an, ob es dergestalt zu su-
35
chen oder ihnen anzumuthen, ehe sie selbst dieselbe heraußgeben. Hetten
36
sich sonst erkläret, das sie keinen umbschweiff nehmen wollten, wie sie dann
37
deßwegen in kürtzen nach Münster sich begeben würden

2
Die schwed. Ges. hatten am 9. November 1645 gegenüber den magdeburgischen Ges. erklärt,
3
daß sie am 14. November nach Münster reisen wollten, um mit den Franzosen über die Repli-
4
ken zu sprechen (magdeburgische Relation Nr. 27 in: Magdeburg F II fol. 730–733, hier
5
fol. 731’s. d. 1645 X 30 [/XI 9]).
.

[p. 414] [scan. 558]


1
3. Könte das concept also, wie Sachsen Lawenburg votiret, eingerichtet undt
2
abgefaßet werden. Die formalia weren schon meist da, undt stünde das ubrige
3
zu fernerer erinnerung.

4
Nachdem nun etzliche stände noch erinnert, das es vielleicht uff den montag
5
zu kurtz sein würde undt mann sich nach der dictatur richten müste, so
6
wurde geschloßen, das mann erst uff folgenden dienstag

6
Dienstag, den 14. November 1645 (s. Nr. 31).
zusammenkommen
7
wollte.

8
Magdeburgisches Direktorium. Ferner referirte das directorium, wel-
9
chergestalt sie vorigen tages bey den herren Schwedischen gewesen, die dann
10
wegen der Kayßerlichen erklärung in puncto salvorum conductuum pro me-
11
diatis

7
Lamberg und Krane hatten am 27. Oktober 1645 die schwed. Ges. besucht. Dabei hatten diese
8
ihre Forderung wiederholt, daß die Mediatstände ksl. Geleitsbriefe erhalten sollten. Die Ksl.en
9
erklärten erneut, nur bestimmten Mediatständen, die Schweden benennen müsse, Geleitsbriefe
10
auszustellen, keinesfalls aber unbegrenzt allen möglichen Mediatständen freies Geleit gewähren
11
zu wollen (Protokollextrakt in: APW II A 2, 551ff., hier 552 Z. 14–22).
erinnerung gethan undt begehret hetten, das sie es den ständen, wie
12
etwan der sachen zu helffen, fürtragen möchten. Dieweil nun diß werck,
13
wann die herren Kayßerlichen sich nicht resolvirten, die Schwedische repli-
14
cam auffhalten dürffte, so stünde zu bedencken, ob nicht etzliche an die her-
15
ren Kayßerlichen zu deputiren, so deßwegen erinnerung theten, welches
16
dann hoffentlich seine gute würckung undt nachdruck haben würde.

17
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
18
Hierauff referirte gleichergestalt der fürstlich Braunschweig Lüneburgische
19
herr abgesandte, das die herren Schwedischen ihme abschrifft ihres monitorii
20
oder vorreplic communiciret hetten, welches ad dictaturam gegeben werden
21
könte.

22
Status. Würde unvonnöthen sein, dann ein ieder würde es ohndes haben
23
etc.

24
Magdeburgisches Direktorium. Unterdeßen nun, das etzliche interlo-
25
cutoria gefielen, wurden vom directorio etzliche exemplar des newen Kay-
26
ßerlichen amnestipatents

12
Gemeint ist das Kayserliche Edict, die Aufhebung des Effectus suspensivi der Anno 1641.
13
publicirten Amnestiæ Generalis betreffend, Linz 1645 X 10 (Ausf. [ unterfertigter, gesiegel-
14
ter
Druck ] : Wetterauische Grafen ( Nassau-Saarbrücken ) A I fol. 340, von Schrag
15
überschickt; Ausf. [ unterfertigter, gesiegelter Druck ] : Braunschweig-Lüneburg- Kalen-
16
berg
A III fol. 291, von Lampadius überschickt; Ausf. [ unterfertigter, gesiegelter Druck ] :
17
Sachsen-Weimar A I fol. 298 A, vom sächsischen Kf.en als Direktor des Obersächsischen
18
Kreises überschickt; ksl. Überlieferungen: s. APW II A 2, 530 Anm. 1. Druck: Meiern II, 4ff.).
19
Der Ks. hatte seinen Ges. nach Münster 30 ausgefertigte, gedruckte Exemplare geschickt, von
20
denen sie 26 dem kurmainzischen Reichsdirektorium zustellen sollten zur Verteilung an die
21
Reichsstände (Weisung des Ks.s an die Ges. , die Veröffentlichung des Edikts über die Aufhe-
22
bung
des Effectus suspensivus betr., Linz 1645 X 10, Druck: Gärtner VI, 421f.). Kurmainz
23
hatte das Edikt nicht Magdeburg (weil dessen Admission noch nicht beschlossen sei), sondern
24
den sachsen-altenburgischen Ges. ausgehändigt. Diese hatten die patenta am 9. November
25
an Magdeburg weitergegeben (s. magdeburgische Relation Nr. 27 in: Magdeburg F II
26
fol. 730–733, hier fol. 731’ s. d. 1645 X 30 [ /XI 9 ] ). Bereits am 8. November hatten die
27
Kurbrandenburger durch Kurmainz etliche exemplaria des ksl. Edikts zugestellt erhalten und
28
waren dabei gefragt worden, ob man Sachsen-Altenburg anstelle von Magdeburg dergleichen
29
Exemplare zustellen solle. Die Kurbrandenburger ließen antworten, daß sie indifferent seien
30
( DLöben I fol. 183 s. d. 1645 X 29 [ /XI 8 ] ). Der wetterauische Ges. Geißel erhielt am 9.
31
November 1645 vom kurmainzischen Direktorium vier gedruckte Ausf.en ( DGeissel fol. 69
32
s. d. 1645 Oktober 30 [ /XI 9 ] ).
communiciret undt außgetheilet mit vermelden,
27
das auch das zubehörige vom Churmaintzischen directorio communicirte
28
Kayßerliche decretum

33
Notification an den Friedens-Convent, das ausgangene Kayserliche Edict in Puncto Am-
34
nestiæ , betreffend, Linz 1645 X 10 (Kopie: Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg A III
35
fol. 289–290; Druck: Meiern I, 7f. ). Die Notification war ebenfalls am 9. November von
36
den altenburgischen Ges. an die magdeburgischen übergeben worden, die es zur Diktatur
37
brachten (s. magdeburgische Relation Nr. 27 in: Magdeburg F II fol. 730–733, hier fol. 731’
38
s. d. 1645 X 30 [ XI 9 ] ).
per dictaturam communiciret werden sollte.

29
Pommern-Stettin und Wolgast. Referirte, welchergestalt sie, die herren
30
Churbrandenburgischen, sich verglichen gehabt, mit herren Cranen dieses
31
passus der salvorum conductuum halber zu reden, undt wiewol er darüber
32
mit demselben hart geredet

39
Über dieses Gespräch zwischen Krane und Wesenbeck konnte nichts ermittelt werden. Am 10.
40
November 1645 begab sich Löben zu Lamberg und sprach mit ihm über die Zulassung der
41
Mediatstände ( APW III C 4, 97).
undt, das es in den praeliminartractaten also
33
geschloßen, remonstriret, hergegen derselbe es anders interpretiret, so hette
34
er sich doch endtlich begriffen undt soviel zu vernehmen gegeben, wann es
35
nicht anders sein könte, müste mann wol endtlich condescendiren, jedoch
36
hette er’s noch uff communication mit seinen herren collegen gestellet. Weil
37
nun herr Salvius es auch erinnert, das werck zu poussiren

42
Die schwed. Ges. hatten den kurbg. am 7. November 1645 eine Kopie ihrer Replica praelimi-
43
naris
(s. oben Anm. 26) zugestellt. Löben und Wesenbeck ließen ihnen am folgenden Tag aus-
44
richten , daß sie Gf. Sayn-Wittgenstein unterrichten wollten, damit er altortten (nämlich in
45
Münster) mit den Ksl.en spreche und auch sonst auf eine Zulassung der Mediatstände hinwirke.
46
Oxenstierna und Salvius ließen daraufhin die kurbg. Ges. bitten, daß sie die Ksl.en disponieren
47
sollten, den Mediatständen freies Geleit zu gewähren ( DLöben I, fol. 181–181’ s. d. 1645 X
48
28 und 29 st.v.).
, so zweiffle er
38
nicht, es werde einen nachdruck haben, wann die deputation auß dem für-
39
stenrath geschehe. Dann ob sie wol sich endtlich noch wol geben undt darein

[p. 415] [scan. 559]


1

36
1 Praemissis praemittendis] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Das
37
hohe Magdeburgische directorium fragte anfänglich, wer wegen Hessen D[ armstadt ]
38
und der herren Franckischen gravenstandes substituirt etc. – Der herr Mechelnburgi-
39
sche

34
Kayser. Er hatte schon früher vertretungsweise für Hessen-Darmstadt votiert (s. Nr. 12 bei
35
Anm. 20).
wegen Hessen. Ego [ i.e.: Geißel ] wegen der herrn Fränckischen, und hette deßwe-
40
gen eine vollmacht

36
Geißel hatte am 31. Oktober 1645 Vollmacht und Instruktion zur Vertretung des Fränkischen
37
Gf.enstandes erhalten ( DGeissel fol. 63’s. d. 1645 X 21 [/31]). Der Text wurde nicht ermit-
38
telt .
von dem hohen directorio, scilicet ihrer gnaden herrn Erasm[ us ] zu
41
Limpurg, vorzuzeigen, weil dißorts dafurgehalten, daß herr Dr. Oelhaffen in beyden
42
collegien nit sein könte etc.

39
Oelhafen von Schöllenbach, der bislang das Votum für die Fränkischen Gf.en geführt hatte,
40
vertrat im SR Nürnberg. Er war am 7. November 1645 und, wie er angab, in einer Privat-
41
angelegenheit
nach Münster gereist und hatte Geißel zuvor sein gutachten, wegen deß Fran-
42
ckischen gravenstandts das votum zu fuhren, übergeben ( DGeissel fol. 66’ s. d. 1645 X 28
43
[ st.v. ] ; s. auch Nr. 42 bei Anm. 13).
willigen möchten, so würde es doch maioris autoritatis, auch ihnen, den her-
2
ren Kayßerlichen, desto lieber sein, wann sie drumb begrüßet würden.

3
Magdeburgisches Direktorium.

8
3–7 Hierauff – würde] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I: Ferners
9
wurdten uff morgen zu denen herrn Kayßerlichen gesandten deputirt: Altenburg, Lu-
10
nenburg , Weymar, Mechelnburg, die Wetterawischen und einer au{ß} den stätten [ über
11
der Zeile steht: ] (Straßburg), wegen deß salv{i} conductus pro mediatis ferners anregung
12
zu thun, damit diser punct die hauptdeliberationes nit länger hindere etc.
Hierauff wurden vom directorio con-
4
sensu reliquorum statuum die fürstlich Sachßen Altenburgischen, Weinmari-
5
sche , Braunschweig Lüneburgischen undt gräfflich Wetterawischen herren
6
abgesandten deputiret

49
An der Deputation bei den Ksl.en nahmen teil die Ges. Sachsen-Altenburgs, Sachsen-Weimars,
50
Braunschweig-Lüneburgs, Mecklenburgs, der Wetterauischen Gf.en und Straßburgs
51
(s. Nr. 30).
, herr Gloxinus aber gebeten, mit den herren stätti-
7
schen zu reden

52
In APW III A 6 nicht dokumentiert.
, das iemandt ihres mittels adjungiret würde.

13
Sachanmerkungen zu Nr. 29

[p. 416] [scan. 560]

[p. 417] [scan. 561]

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