Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
507. Johan Oxenstierna und Steiniger an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1649 Januar 12/22

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Johan Oxenstierna und Steiniger an Pfalzgraf Carl Gustav


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Münster 1649 Januar 12/22

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Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol.

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Befreiung der Lande und Untertanen des kaiserlichen Hauptgesandten zu den Friedensverhand-
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lungen , Johann Ludwigs Grafen zu Nassau, von allen Leistungen zu den Satisfaktionen. Bitte der
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schwedischen Gesandten, diesem eine Salvaguardia auszustellen.

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Ewer Fürstlicher Durchlaucht können wir vor dieses mahl gehorsambst und
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unterthänig zu berichten nicht vorbeygehen, wasgestalt bey der jüngsthin von
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des Heiligen Reiches sämbtlichen ständen wegen der königlichen Schwedi-
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schen militzsatisfaction beschehenen vergleich- und einwilligung dero Römi-
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schen Kayserlichen Mayestät zu dem allgemeinen friedenstractaten wohlver-
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ordneten ambassadeurn, des hochwohlgebohrenen herrn, herrn Johan Lud-
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wigen , graffen zu Naßau etc., lande, güter und unterthanen in betrachtung
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gehabten kayserlichen kostbahren commission und dem gemeinen wesen er-
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wiesenen hohen meriten von obberührter satisfaction, sowohl der baarschafft
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alß assignation halber, und also gäntzlichen eximiret und befreyet worden
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sein. Demnach aber wohlgedachter herr graff die nachricht erlanget, daß auf
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Ewer Fürstlicher Durchlaucht gnädigst ertheilten ordre einige generalen na-
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cher dem Westphälischen und Oberrheinischen creyße nicht allein im mar-
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che begriffen, sondern auch in besorglichen gedancken stehet, es möchten
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etwan seiner exemption zuwieder von dero völckern, so in der nähe und in-
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sonderheit in Westphalen verlegt werden sollen, seine lande mit durchzügen,
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einlogirung und dergleichen beschwerden beleget werden, und unß dabene-
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ben freundlichen ersuchet, mehrerwehnte beschehene exemption Ewer Fürst-
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licher Durchlaucht nicht allein gehorsambst zu notificiren, sondern auch mit
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dieser unserer recommendation bey deroselben ihme soweit zustatten zu
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kommen, damit solchem vergleich gemäß wegen einiger durchzüge, quartier
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und contributionen mehrgedachte lande und unterthanen in consideration
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gezogen, auch deren officirern, solches zu beobachten, gute ordre ertheilet
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werden möchte, alß haben wir in ansehung nicht allein obangeführter moti-
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ven , sondern auch, das wir mehrwohlgedachtem herrn graffen dieses und
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auch ein mehrers von hertzen gönnen, destoweniger vorbey gesolt, Ewer
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Fürstlichen Durchlaucht solches sein billigmeßiges ansuchen bestermaßen zu
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recommendiren. Gestalt denn Ewer Fürstlichen Durchlaucht wir hiermit ge-
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horsambst und unterthanig bitten, Sie geruhen gnädig, offtwohlgedachtem
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herrn graffen dero schrifftliche salvaguardia mitzutheilen und darinnen allen
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dero völckeren anzubefehlen, das sie gegen obgedachte exemption deßen
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land, güter und unterthanen keinesweges beleidigen noch beschwehren, son-
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dern ihme selbiger geruhiglich würcklichen genießen laßen. Wie nun an

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Ewer Fürstliche Durchlaucht gnädigen gewürigen resolution wir keinesweges
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zweiffeln, also werden dadurch dieselbe hochwohlgedachten herrn graffen
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Ihro mercklichen obligiren, uns aber bey allen vorfallenden begebenheiten zu
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allen diensterweisungen hinwiederumb bereit erfinden.

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[PS]: Wegen deß herrn Salvii Excellenz unpäßligkeit ist dem referendario von
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deroselben dießes zu underschreiben befohlen worden.

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