Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
507. Johan Oxenstierna und Steiniger an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1649 Januar 12/22
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Münster 1649 Januar 12/22
Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol.
Befreiung der Lande und Untertanen des kaiserlichen Hauptgesandten zu den Friedensverhand-
lungen , Johann Ludwigs Grafen zu Nassau, von allen Leistungen zu den Satisfaktionen. Bitte der
schwedischen Gesandten, diesem eine Salvaguardia auszustellen.
Ewer Fürstlicher Durchlaucht können wir vor dieses mahl gehorsambst und
unterthänig zu berichten nicht vorbeygehen, wasgestalt bey der jüngsthin von
des Heiligen Reiches sämbtlichen ständen wegen der königlichen Schwedi-
schen militzsatisfaction beschehenen vergleich- und einwilligung dero Römi-
schen Kayserlichen Mayestät zu dem allgemeinen friedenstractaten wohlver-
ordneten ambassadeurn, des hochwohlgebohrenen herrn, herrn Johan Lud-
wigen , graffen zu Naßau etc., lande, güter und unterthanen in betrachtung
gehabten kayserlichen kostbahren commission und dem gemeinen wesen er-
wiesenen hohen meriten von obberührter satisfaction, sowohl der baarschafft
alß assignation halber, und also gäntzlichen eximiret und befreyet worden
sein. Demnach aber wohlgedachter herr graff die nachricht erlanget, daß auf
Ewer Fürstlicher Durchlaucht gnädigst ertheilten ordre einige generalen na-
cher dem Westphälischen und Oberrheinischen creyße nicht allein im mar-
che begriffen, sondern auch in besorglichen gedancken stehet, es möchten
etwan seiner exemption zuwieder von dero völckern, so in der nähe und in-
sonderheit in Westphalen verlegt werden sollen, seine lande mit durchzügen,
einlogirung und dergleichen beschwerden beleget werden, und unß dabene-
ben freundlichen ersuchet, mehrerwehnte beschehene exemption Ewer Fürst-
licher Durchlaucht nicht allein gehorsambst zu notificiren, sondern auch mit
dieser unserer recommendation bey deroselben ihme soweit zustatten zu
kommen, damit solchem vergleich gemäß wegen einiger durchzüge, quartier
und contributionen mehrgedachte lande und unterthanen in consideration
gezogen, auch deren officirern, solches zu beobachten, gute ordre ertheilet
werden möchte, alß haben wir in ansehung nicht allein obangeführter moti-
ven , sondern auch, das wir mehrwohlgedachtem herrn graffen dieses und
auch ein mehrers von hertzen gönnen, destoweniger vorbey gesolt, Ewer
Fürstlichen Durchlaucht solches sein billigmeßiges ansuchen bestermaßen zu
recommendiren. Gestalt denn Ewer Fürstlichen Durchlaucht wir hiermit ge-
horsambst und unterthanig bitten, Sie geruhen gnädig, offtwohlgedachtem
herrn graffen dero schrifftliche salvaguardia mitzutheilen und darinnen allen
dero völckeren anzubefehlen, das sie gegen obgedachte exemption deßen
land, güter und unterthanen keinesweges beleidigen noch beschwehren, son-
dern ihme selbiger geruhiglich würcklichen genießen laßen. Wie nun an
Ewer Fürstliche Durchlaucht gnädigen gewürigen resolution wir keinesweges
zweiffeln, also werden dadurch dieselbe hochwohlgedachten herrn graffen
Ihro mercklichen obligiren, uns aber bey allen vorfallenden begebenheiten zu
allen diensterweisungen hinwiederumb bereit erfinden.
[PS]: Wegen deß herrn Salvii Excellenz unpäßligkeit ist dem referendario von
deroselben dießes zu underschreiben befohlen worden.