Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
9. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation und Übergabe desGesamtgutachtens an die kaiserlichen Gesandten Münster 1645 Oktober 15

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9. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation und Übergabe desGesamtgutachtens an die kaiserlichen Gesandten


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Münster 1645 Oktober 15

22
Kurbayern K I fol. 235–244’ = Druckvorlage; damit identisch Kurbayern spA I p. 345–
23
371. Vgl. ferner Kurmainz K FrA Fasz. 12 ( unvollständig ); Kurköln zA fol. 86–90
24
( damit identisch Kurköln spA I fol. 164’–173, Kurköln spA Ia fol. 171’–180, Kur-
25
köln
Rs ).

26
Übergabe der kaiserlichen Responsion vom 25. September 1645 an die französischen und schwedi-
27
schen Gesandten in Osnabrück und Münster bereits vor Beratung durch die Reichsstände: Soll nur
28
ein Teil weitergeleitet werden, ist eine Vorbehaltsklausel erforderlich? Wer soll die Übergabe vor-
29
nehmen ?

[p. 358] [scan. 482]


1
Hinterlegung der erledigten Verhandlungspunkte bei den Mediatoren. Vizevermittlung durch Kur-
2
mainz und Kurbrandenburg. Überbringung des Conclusums über diese Punkte an die Fürstlichen
3
und Kaiserlichen in Münster.

4
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern, Kur-
5

32
5–25 Mit – übergeben] In den meisten Formulierungen mit Kurmainz K überein-
33
stimmend
; Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia wesentlich knapper.
brandenburg .

6
Mit gestern diktiertem Schreiben vom 30. September st. v. haben Fürsten und
7
Stände in Osnabrück den hiesigen Fürstlichen die Übergabe der ksl. responsionen
8
an die auswertige cronen in schrifften vorgeschlagen. Man erinnerte sich
9
auch gleichergestalt, daß ihungst bei eröffnung der Kayserlichen propo-
10
sition undt übergebung gemelter responsionen eben diser vorschlag in
11
dem Churcöllnischen voto mit gewisem temperament vorkommen; und
12
wie wenigers nicht nachrichtung vorhanden, hetten die fürstliche und der
13
stendte gesandten zu Oßnabrugg den Kaiserlichen herrn commissarien
14
daselbst disen vorschlag ebenergestalt gethan und dahin beweglich und
15
instendig gebetten, daß die Kaiserliche commissarii anderer fürsten und
16
ständte gesandten zu einem gleichmessigen zu vermögen beliebens tragen
17
wolten. Zwar hetten sie Kaiserliche commissarii damals zwischen denen
18
materiis und conditionibus pacis etwas underschiedt gemacht, wie in gemel-
19
tem Oßnabrüggischem schreiben auch berührt worden, daß dieihenige
20
puncta, so Kaiserliche Mayestät und die außwertige cronen allein angiengen,
21
keines berathschlagens bedörffen, über die andere puncten aber mit den
22
consultationen pari passu köndte verfahren und selbige zum schluß gebracht
23

34
23–25 in – übergeben] Deutlicher Kurmainz K: Die in den Propositionen der Kro-
35
nen
noch klärungsbedürftigen und die allein den Kaiser und die auswärtigen Mächte angebenden
36
Punkte sind heraußserzuziehen und selbige allein oder aber offtgedachte responsiones
37
integraliter, yedoch mit dem vorwohrt, daß es annoch ein opus imperfectum seye,
38
zu communiciren.
werden. Fragen, ob die Kaiserliche responsiones absque distinctione et
24
reservatione der auswertigen cronen gesandten zu überreichen, in specie
25
aber, ob dieihenige puncta, so Kaiserliche Mayestät und die cronen angien-
26

39
358, 26 –360, 12 Nach – möge] Kurmainz K gleichlautend, im kurbayerischen Votum auch
40
unter Einschluß der von J. Adolf Krebs dem ursprünglichen Text von Kurbayern K I
41
beigesetzten Korrekturen.

42
358, 26 –359, 5 Nach – so] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
gen , simpliciter und die andere zugleich mit zu übergeben.

27
Kurköln . Nach Durchsicht des genannten Schreibens bekräftigen sie die Absicht
28
des Kurfürsten von Köln, zur Förderung des Friedens alle dienliche mitl zu
29
ergreuffen […]. Und ob sie wohl lieber gesehen, daß die sach in ihrer
30
gewöhnlichen ordnung mit vorher vorgenommener berathschlagung
31
wehre her- und man also Kaiserlicher Mayestät mit guetachten an hand

[p. 359] [scan. 483]


1
gangen, nachdemahl aber auß bekandten ursachen und zum theil nach
2
strittigem modo consultandi hierzue noch zur zeit haubtsächlich nicht wol
3
zu schreitten, die notturft gleichwol erfordern wolte, daß die frembde
4
cronen sonderlich über dieihenige puncten, so sie haubtsächlich mit berüeh-
5
ren , vernohmen würden, so köndten sie geschehen lassen, daß die Kaiser-
6
liche herrn abgesandten angelangt würden, vermitls der herrn mediatorn
7
oder wie sie es für rathsamb und guet ermessen, die Kaiserlichen respon-
8
siones den cronen außzuhendigen, mit erinnerung und bitten, daß gleich-
9
wie Kaiserliche Mayestät über deren propositiones sich herausgelasen, die-
10
selbige mit ihrer gegenerklerung förderlich vernehmen lassen mechten.

11
Ob aber die ausantworttung der Kaiserlichen responsionen den cronen
12
integraliter oder allein ihenige puncten zu überreichen, welche die cronen
13
haubtsächlich mitberüehren, da miesten sie ob solcher division anstehen,
14

38
14 und – besorgen] Zusätzlich in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia: Die cronen
39
werden sonst anlaß nehmen, sich uber das ubergebene nicht zu erklehren, biß daß
40
ander hinzukommen.
und wehre der cronen nachdenken und mißthrauen [zu] besorgen; dahero
15
besser zu sein befünden,

41
15–16 daß – würden] Laut Kurköln zA I, Rs, spA I, I a mit reservation gleichwohl, daß
42
nemblich die ständte noch daruber sich erklehren würden.
daß solche Kaiserliche responsiones insgesambt
16
und integraliter übergeben würden.

17

43
359, 17 –360, 12 Kurbayern – möge] Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia wesentlich knapper.
Kurbayern .

18
[…] Erinnerte man sich, daß gleich nach beschechener proposition der
19
Kaiserlichen herrn commissarien bei disem churfürstlichen collegio dise
20
meinung gewesen, daß nicht undienlich wehre, wan die extradition der
21
Kayserlichen responsionen den frembden cronen förderlich beschehe; und
22
wehre zwar zu winschen, daß durch gewöhnliche reichsconsultationes
23
solche Kaiserliche responsiones hetten vorgenohmen und die ständt
24
darüber ahngehört khönnen werden, weil sich aber hiebei etliche difficulte-
25
ten erzeigen, bevorab wegen admission etlicher ständte und daß solche nicht
26
so geschwindte beizulegen, so erachten sie nochnottig, wehren auch von
27
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayrn […] gemeßen bevelcht, sowohl
28
bei den Kaiserlichen als auch chur- und fürstlichen herrn abgesandten
29
dahin zu trachten und sich zu bemüehen, daß die Kaiserliche responsiones
30
den cronen nunmehr ausgelifert würden. Conformirten sich demnach mit
31
Churcöllen und votirten dahin, daß die Kaiserlichen herrn commissarien zu
32
ersuechen, denen herrn mediatorn ohne verlieherung einiger zeit, uf maß
33
und weiß, wie denselben belieben würd, die extradition zu thuen, dabei
34
aber chur-, fürsten und ständt deren ius suffragii, habendte interesse undt
35
erinnerungen zu reserviern.

36
Und nachdeme die herrn mediatores anerbotten, daß sie hierbei allen fleiß
37
ankehren wolten, sogleich nach den kgl. Propositionen und der ksl. Antwort

[p. 360] [scan. 484]


1
darauf die Punkte, warinnen man einig, zu extrahiren und beede theil zu
2
deren signatur zu stringiren, auch selbige dahin in depositum zu nehmen,
3
damit daraus weiter nichts mehr gehandlet wurde, über die restierende
4
articul aber wolten sie herrn mediatores von den Franzößischen klare und
5
integras responsiones begehren, alß wehren sie Churbayrische der meinung,
6
daß die Kaiserliche commissarii dises der herrn mediatorn anerbieten
7
kundten berichtet und gebetten werden, daß sie ihnen disen vorschlag
8
wolten gefallen und die Franzößische dahin erinnern lassen, daß sie sich
9
hierüber ausfirlich undt

39
9 vollkhommendtlich] Im sonst gleichlautenden Kurmainz K statt dessen – wohl irr-
40
tümlich
– wohlmeinendtlich.
vollkhommendtlich erkleren und solche ihre
10
erklerung den herrn mediatorn fürderlichst einhendigen wolten, damit
11
hernacher ex parte Caesaris et imperii ebenmeßig klär- undt vollkhommendt-
12
lich man sich dargegen declariren möge.

13

41
13 Kurbrandenburg ] Kurmainz K bricht zu Beginn des kurbrandenburgischen Votums
42
mitten im Satz ab und beginnt erst wieder in der dritten Umfrage. Im kürzeren Kurköln
43
zA I, Rs, spA I, I a fehlen die erste der rationes pro und Punkt 3 und 4 der rationes contra.
Kurbrandenburg . Wiederholen das in Umfrage gebrachte Schreiben aus Oßna-
14
briick
, befunden rationes pro et contra, 1. rationes, warumb die respon-
15
siones nicht auszuufern, weil es Kaiserlicher Mayestät möchte bedencklich
16
sein, auch den stendten verkleinerlich oder nachtheillig und dahero besser,
17
communicato consilio das werck vorzunehmen, item, daß den stendten an
18
ihrem iure suffragii einig praeiudiz möchte zuegezogen werden; die rationes
19
pro, das die Kaiserliche responsiones zu übergeben, befünden sie etwas
20
bestendiger als obige, denen leicht zu begegnen, und zwar 1., daß die cronen
21
nach solchen responsionen von den ständten verlangen möchte, gestalten
22
sie dan, wan mans über so lange zeit der extradirten propositionen noch
23
weiter anstehen lassen solte, in die gedancken gerathen derffen, daß man
24
zum frieden keinen lust. 2. hette man sovil angemerckt, daß sie hiervon
25
bereits specialnachrichtung, welches dan umb sovil desto mehr verdruß
26
geben wurde, weiln solche Kaiserliche responsiones schon im truck aus-
27
gangen , 3. daß dise Kaiserliche erklerung sonderlich wegen theils puncten
28
die stendt nicht, sondern Kaiserliche Mayestät und die cronen betreffen
29
thette und 4., daß es den tractaten beförderlich, weil man ratione admitten-
30
dorum vel exclusorum annoch nicht richtig noch auch ratione modi
31
consultandi, sondern hiernegst von einem und andern pari passu zu deli-
32
beriren . Conformirten sich demnach mit Churcölln und -bayrn, daß die
33
extradition zu thuen, dieweiln es noch ein opus imperfectum und daß hir-
34
bei der ständte ius suffragii reservirt wird.

35
Quo modo et forma solche extradition zu thuen, miesten sie darfürhalten,
36
wan man nur etliche und nicht alle puncten solte communiciern, daß die
37
cronen sich darüber nicht resolviren möchten, dahero es integraliter be-
38
schechen köndte.

[p. 361] [scan. 485]


1
Kurmainz . […] Sie miesten darfürhalten, daß der außwertigen cronen
2
gesandten zu erkennen zu geben, daß man das haubtwerck und den friden
3
selbst desiderirte und dabei winschte, daß die difficulteten, so bishero die
4
reichsconsultationes verhindert, auß dem weeg geraumbt wehren. Nachde-
5
mahl man aber derzeit zu solcher richtigkeit nicht gelangen köndte, so
6
wehren sie der meinung, daß nicht unbillich die Kaiserliche responsiones
7
den cronen, iedoch salvo iure suffragii chur-, fürsten und ständt, ausgehen-
8
diget würden; und zwar wehren sie in ihrer proposition nicht dahin gangen,
9
daß solche außliferung integraliter beschechen solte, sondern ihre meinung
10
wehre dise gewesen, das nemblich die clausula reservatoria allein uf ihenige
11
puncten zu restringiern, welche Kayserliche Mayestät und die ständt betref-
12
fen thetten, uf übrige aber, so die auswertige cronen haubtsächlich an-
13
giengen , nicht nöttig sein wurde, derentwegen sie dan der herrn vorstim-
14
benden gedancken ferners gehrn vernehmen wolten, wie nit weniger über
15
die im Churbayrischen voto beschechne vernünfftige erinnerung an den
16
Vorschlag der Vermittler, auch 3., wie der disfals ergehende schluß an die
17
fürstliche zu bringen und ob im Fall eines Vergleichs mit ihnen nachgehents
18
die communication den Kayserlichen herrn commissariis per deputatos
19
oder von dem Churmainzischen directorio alleinig beschechen solte.

20
Verglichen sich sonsten mit Churcölln, daß durch die herrn mediatores
21
den königlich Französischen gesandten bei übergebung der Kaiserlichen
22
erklerung zuegesprochen würde, daß sie sich hierüber cathegorisch und
23
förderlich erkleren wolten und man also umb sovil ehender zu einem schluß
24
gelangen möchte. In Osnabrück sollen die Kaiserlichen ihre Responsion wegen
25
Fehlens der Vermittler unmittelbar den Schweden ausliefern.

26
Kurköln . Hielten darfür, 1.

38
26–29 daß – betreffen] Abweichend in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia: würdens sonder
39
zweiffel alle ständt damit eins sein, daß je weniger man den crohnen pro satisfactione
40
muß bewilligen, je beßer es fur sie sein würde.
daß den sachen genug, wan die clausula reser-
27
vatoria in genere bescheche, daß es den verstand von selbsten uf ihenige
28
puncten haben würde, welche Kaiserliche Mayestät und die ständt thetten
29
betreffen.

30
Belangent sonsten 2. die im Churbayrischen voto beschechene erinnerung
31
wegen derihenigen puncten, so ihre richtigkeit, da hielte man an seithen
32
Churcölln wohl darfür, daß solches den Kaiserlichen gesandten zu referiren
33
nicht schaden und dieselben zu ersuchen sein möchten, dessen die herrn
34
mediatores zu erinnern.

35

41
35–37 Wie – anzeigen] Laut Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia soll auch den ksl. Gesandten
42
der Beschluß durch die Deputierten hinterbracht werden.
Wie aber 3. mit den fürstlichen darvon zu communiciern, da wiste man
36
kein andern modum, als derzeit observirt worden. Den Kaiserlichen sollen
37
beede directoria das Conclusum vortragen und zugleich anzeigen, daß man nicht

[p. 362] [scan. 486]


1
zweiflen wolte, sie mit den Kaiserlichen gesandten zu Oßnabrügg daraus
2
communiciren wirden, damit also an beeden ohrten die extradition pari
3
passu geschechen möchte.

4
Kurbayern .

32
4 Verglichen] Davor äußert sich Kurbrandenburg laut Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia
33
auch zustimmend dazu, daß die herrn mediatores pro promovenda cathegorica resolu-
34
tione Gallorum zu ersuchen.
Verglichen sich 1. mit Churcölln, daß die clausula reservatoria
5
generaliter uf die Kaiserliche respensiones zu thuen.

6
Wegen des von ihnen Churbayrischen beschechnen vorschlags bedanckten
7
sich, daß solcher den herrn vorstimbenden beliebig, hetten hierbei weiter
8
nichts zu erinnern.

9
3. Das Conclusum soll den Fürstlichen und den Kaiserlichen per deputatos ordi-
10
narios des chur- undt fürstenrahts, dem herkhommen gemeß, übergeben
11
werden.

12
Kurbrandenburg . Verglichen sich im ersten puncten mit Churcölln, in
13
der zweiten frag, ob dieihenige puncten, welche ihre erledigung hetten, in
14
depositum von den herrn mediatorn zu nehmen, miesten sie anstehen, weil
15
Kaiserliche Mayestät ihro reservirt, daß, wan nicht alles verglichen, sie
16

35
16 sein] Zusätzlich in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia: nebenß dem auch, daß Churbran-
36
denburg weit abgeseßen und hieruber nicht instruirt werden können.
an nichts wolten gebunden sein; köndte auch diser modus zu Oßnabrugg
17
nicht observirt werden, weilen daselbsten keine mediatores. Vermeinten, es
18
solte an beeden orthen billich eine conformitet gehalten und disfals ver-
19
glichen werden.

20
Das Conclusum ist nach dem kurfürstlichen Kollegialschluß von 1636 von den nach
21
Münster deputierten Kurständen Köln und Brandenburg und entsprechend in Osna-
22
brück von Kurmainz und Kurbrandenburg zu übergeben.

23
Wie und waßgestalten aber die extradition zu Oßnabrugg zu thuen,

37
23–27 weil – verbleiben] Laut Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia begründet Kurbrandenburg
38
seinen Vorschlag damit, daß die Franzosen eine direkte Übergabe durch die ksl. Gesandten in
39
Osnabrück wohl nicht gern sehen würden.
weil
24
man ihungst zu Lengerich darfürgehalten, daß solchenohrts die außliferung
25
durch Curmainz- und -brandenburgische als deputirte und nicht immediate
26
durch die Kaiserliche gesandten geschechen solte, es möchte solcherge-
27
stalten hierbei verbleiben.

28
Kurmainz .

40
362, 28 –363, 12 Halten – anhören] Kurmainz K in vielem gleichlautend, aber mit anderer Nume-
41
rierung und etwas ausführlicher, Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia dagegen etwas knapper,
42
ohne Wiederholung der bisherigen Äußerungen.
Halten aus den kurfürstlichen Voten der zweiten Umfrage fest,
waß-
29
gestalt einige clausula reservatoria wegen der chur-, fürsten und ständt
30
iuris suffragii in genere gethan werden solte; und weil man damit aller-
31
dings einig, so köndten sie sich damit auch wohl vergleichen.

[p. 363] [scan. 487]


1
2. Die Kurbrandenburgischen haben Bedenken, laut kurbayerischem Vorschlag
2
diejenigen conditiones pacis, warinen man einig sein möchte, von den herrn
3
mediatorn in depositum nehmen zu lassen, besonders, weil der Kaiser sich ein
4
solches vorbehalten, und dahero praeiudicirlich sein möchte. Hielten dar-
5
vor , die sach wehre den herrn mediatoribus ahnheimzustellen.

6
3. sollen die re- und correlationes, dan die hinderpringung des schluß den
7
Kayserlichen commissarien, den durch kurfürstlichen Kollegialschluß Depu-
8
tierten
, Kurköln und Kurbrandenburg, obliegen. Ebenso sollen die ksl. Gesandten
9
zur extradition zu Oßnabrugg nicht veranlaßt, sondern dem Lengerichischem
10
guetbefinden nach Kurmainz und Kurbrandenburg hierzu verwendet werden. Wol-
11
ten sie Churmainzische hierüber wie auch über den zwaiten und 3 ten puncten
12
die herrn vorstimbende weiters gehrn anhören.

13
Kurköln . Hetten die Churbayrische erinnerung dahin angesehen, daß
14
die tractirende theil hierdurch mehrers verbunden gemacht und solches
15
den tractaten selbst ein gute beförderung geben wurde; weil aber an seithen
16

38
16/17 vorschlag] Danach zusätzlich in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia und sinngemäß in
39
Kurmainz K: vielleicht.
Churbrandenburg hierbei bedencken obhanden und uf dergleichen vor-
17
schlag nicht instruirt, so liesen sie es dahingestelt sein, zweifleten gleichwoll
18
nicht, die herrn mediatores wirden den sachen am besten zu thuen wisen.

19
Des churfurstlichen collegialschluß anno 1636 wusten sie sich wohl zu
20
erinnern, in welchem einem ieden herrn churfürsten freygestelt worden,
21
die tractaten zu beschicken; und

40
21–22 weil – möchten] Statt dieser – offenbar verballhornten – Passage in Kurmainz K
41
und sinngemäß in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia: weiln man sich aber damahls zum
42
teil entschuldiget undt man besorgt, daß vielleicht gar keine abordnung vom chur-
43
fürstlichen collegio beschehen mögte.
weil man damahln nicht alle desiderirt,
22
daß sie schicken möchten, so hette man uf ein expediens gedacht und
23
erwähnte Deputation festgelegt […], und zwar alles mit der bedingung, daß
24
den deputirten herrn churfürsten dardurch ein mehrers recht nicht zue-
25
wachsen , sondern wan übrige auch schicken, das alles insgesambt und in
26
der ordnung, wie es herbracht, vorgehen solte, alles nach ausweißung
27
gemelten churfürstlichen collegialschlus, darbei es Ihre Churfürstliche
28
Durchlaucht zu Cölln bewenden liessen, und wan gleich Churtrier und
29
-sachsen herkommen solte, sich keines mehrern rechts zu bedienen be-
30
gerten .

31
Die extradition aber zu Oßnabrugg wird ihrer Meinung nach am besten den
32
Kaiserlichen, wie sie es für guet befünden werden, anheimgestellt, weil keine
33
mediatores daselbst vorhanden.

34
Kurbayern . Der von ihnen beschechne vorschlag wehre gueter wohl-
35
meinung angefird worden, künden iedoch indifferent sein und sich mit
36
Churcölln auch wohl vergleichen, daß es den herrn mediatorn heimbge-
37
stelt werde.

[p. 364] [scan. 488]


1
In dem andern puncten wegen der deputation conformirten sie sich mit
2
Churcölln und wusten sich des churfürstlichen collegialschluß de anno
3
1636 gleichfals wohl zu erinnern, in welchem austrücklich exprimirt, daß
4
über die deputirte auch übrige herrn churfürsten schicken mögen und
5
selbige eben das recht als die deputirte haben solten,

34
5–7 auch – vorbehalten] Zusatz von J. Adolf Krebs in Kurbayern K I, fehlt im
35
von 363, 34 –364, 25 Der – abgestanden] weitgehend gleichlautenden Kurmainz K, das
36
allerdings sonst die in die Lücken von Kurbayern K I hinein nachgetragenen Ergänzun-
37
gen
des kurbayerischen Sekundargesandten enthält.
auch iedem herrn chur-
6
fürsten seine praecedentz, ordtnung, recht undt officium austrückhlich
7
vorbehalten. Und weil Churcölln dergleichen nicht praetendirt, da dieselbe
8
doch eben das ius, da einiges zue praetendiren were, zu suchen hette, als
9
Churbrandenburg, so wehre ihrem vorigen voto nach der schluß den
10
Kaiserlichen commissarien per deputatos ordinarios zue hinderbringen
11
undt zue intimiren.

12

38
12–16 Im – heimbzustellen] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
Im 2 ten puncten vermeinen sie gleichwol, weil die Schwedische den Kaiser-
13
lichen die proposition immediate eingelifert, es khöndte dahiengegen
14
ahnietzo durch die Kayserlichen die extraditio responsionum ebenmesig
15
immediate den Schwedischen legatis beschehen; seye dahero ihnen Kaiser-
16
lichen es disfals heimbzustellen.

17
Kurbrandenburg . Weil die vota dahin giengen, das der modus, die trac-
18
tatus undt den friden zu maturiren, den herrn mediatoribus ahnheimzu-
19
stellen , so miesten sie es dahingestelt sein lassen.

20
2. beziechen sie sich nochmaln uf den collegialschluß anno 1636, in welchem
21
nicht zu fünden sein wird, wan übrige herrn churfürsten die tractaten auch
22
beschickten, hierdurch die gemachte deputation gefallen und aufgehebt sein
23
solte, darbei sie dan bestehen müessen und ohne specialbevelch sich solcher
24
deputation nicht begeben köndten, ohneracht man an seithen Churcölln
25
davon abgestanden.

26
Daß 3. zu Oßnabrugg die ausliferung der Kaiserlichen responsiones durch
27
die Kaiserliche geschechen solte und alhie von den mediatorn, derffte den
28
Schwedischen selbsten was nachdencklich scheinen und den tractaten eine
29
verzögerung geben, wan es an einem ohrt nicht wie am andern gehalten
30
werden solte. Stelten es dahero nochmahl zu bedencken.

31

39
364, 31 –365, 34 Kurmainz – solte] Wesentlich knapper Kurköln zA I, Rs, spA I,
40
Ia; Re- und Correlation fehlt dort ganz.
Kurmainz .

41
364, 31– 365, 16 Betreffent – hiermit] Gleichlautend Kurmainz K bis auf einige ausführ-
42
lichere
Stellen im kurmainzischen Votum.
Betreffent 1. die depositirung derihenigen puncten, so von den
32
mediatorn vor richtig mochten observirt oder zu vergleich gebracht werden,
33
ließen sie es denselben anheimbgestelt verbleiben.

[p. 365] [scan. 489]


1
Anreichend aber 2. die deputation, da gebürte Churcölln hocher danck,
2
daß sie den ordinari deputirten des churfürstlichen collegii einige

35
2 sperung] In Kurbayern spA I irrtümlich sprung.
sperung
3
zu thuen nicht gemaint, erinnerten sich auch, was uf dem collegialtag anno
4
1636 wegen solch beschechner deputation geschlossen worden, und zwar
5
eben dergestalt, wie in Churcölln- und -bayrischen votis mit mehrerm vor-
6
kommen , dabei zu consideriren, daß solche deputation allein den Kaiser-
7
lichen gesandten zur assistenz angesehen geweßen, nicht aber cum iure
8
suffragii et totum collegium zu repraesentiren

37
Die Repräsentation des Kurkollegs und des Reichs durch die Deputation aus dem Kurkolleg war
38
zwar im Oktober 1645 nicht mehr aktuell, lag aber doch in der Konsequenz des entsprechenden
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Beschlusses von 1636 ( Becker S. 133ff.).
. Dahero es auch billich bei
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demihenigen sein verbleiben, waß bei versamblung aller herrn churfürsten
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bishero observirt worden, ungeendert zu lassen.

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Erinnern daran, daß die Franzosen ihre proposition den mediatorn, die Schwe-
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den
sie den Kaiserlichen direkt übergeben haben, dahero sie der mainung, daß es
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für dismahl auch hierbei zu lassen und solchergestalt den herrn Kaiserlichen
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commissarien lediglich anheimbzugeben wehre, der meinung, daß es bei
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den Schwedischen keine gelosia geben köndte.

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Kurköln und Kurbayern . Conformirten sich hiermit.

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Kurbrandenburg . Miesten wegen der angezognen anno 1636 beschechnen
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churfürstlichen collegialdeputation vorige intention repetirn, im überigen
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aber conformirt haben.

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20–34 Waryber – solte] Kurmainz K gleichlautend.
Waryber diser in den churfürstlichen collegio gemachte schluß wegen
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extradition der Kaiserlichen responsionen dem fürstenrath oder vilmehr
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desselben deputirten per ordinarios deputatos, die Churmeintz- undt Chur-
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bayerische , communicirt: Und weiln dieselbige sich hiermit allerdings
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conformirt, verglichen worden, daß dieses werck den Kaiserlichen herrn
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commissarien uf erhelter stundt nachmittagh hinderbracht werden solte,
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allermassen es auch diesen abent zwischen 5 und 6 uhr per deputatos ordi-
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narios auß beeden reichsräthen mit beiordnung Bamberg und Culnbach,
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den fürstlichen deputirten, beschechen, ob welcher communication die
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Kaiserliche commissarii sich gebirend bedanckt und erbotten, daß sie gleich
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andern tags frue zu extradition der Kaiserlichen responsionen solche den
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herrn mediatorn einhendigen wolten, auch ihren collegis zu Oßnabrugg
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bereit die communication gethan hetten, daß solche außliferung der Kaiser-
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lichen responsionen auch selbigenohrts uf morgen und also pari passu
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geschechen solte.

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