Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Flecken und Marktort in der Grafschaft Tecklenburg (heute Landkreis Tecklenburg), 1527
reformiert ( Handbuch 3 S. 454f.). – Nach kurbayerischer Darstellung wurden die kurbranden-
burgischen Gesandten zu der Konferenz nicht eingeladen, weil sie sich gerade in Osnabrück befanden.
Obwohl Wartenberg am Morgen des 24. Mai dem Freiherrn von Heiden, der nach Münster
reiste, bei Lengerich begegnete, lud er ihn nicht zur Teilnahme ein, sondern gab an, bei der geplanten
Zusammenkunft stehe die Beilegung des Präzedenzstreits zwischen Kurmainz und Kurbrandenburg
in Osnabrück an. Wäre es allerdings nur darum gegangen, hätte Kurmainz als Beteiligter der
Konferenz ebenfalls fernbleiben müssen.
Hochfürstliche Gnaden zu den herrn Churmainzischen und laßen densel-
ben andeutten, daß ihnen die ursach des anherokommens vorhin bekandt
und gern von ihnen Churmainzischen erwarttend seyen, was ihnen zu
proponiren werde belieben wollen. Hetten sonsten mit den herrn Chur-
bayerischen einiger puncten halber sich unvorgreiflich verglichen, welche
ebenergestalt bey dieser consultation vorzunehmen fur gutt erachtet, die
sie ihnen zu dem endt communiciren thetten
innen zu ersehen, damit man die zeit gewinnen und desto balder einander
darin verstehen und eines sich vergleichen kondte; wie sie dan neben den
herrn Churbayerischen ungesaumbt, wan es ihnen beliebig, zu ihnen kom-
men und der consultation in Gottes nahmen einen anfang machen wolten.
Die Churmainzische bedancken sich der communication, erpiethen die
examinirung derselben puncten. Statt daß Wartenberg sich zu ihnen bemüht,
möchten sie ihm in seinem logament, wie billich und ihre schuldigkeit were,
gehorsambst auffwarten.
Wartenberg läßt Kurbayern auffordern, en passant zum kurkölnischen Quartier
zu kommen, damit man von dort gemeinsam zu den Kurmainzern aufbrechen kann;
alß nun Ihre Hochfürstliche Gnaden nebenst ihnen Churbayerischen zum
Churmainzischen quartier angenäheret, sein dieselbe endgegenkommen und
hochlich dafur gepetten, daß man wieder zuruck- und in Ihrer Hochfürst-
lichen Gnaden logament eingekehrt, da man sich da in einem separaten
zimmer zusammengesetzt an einer
19 taffell] Nach einer in der Vorlage enthaltenen Skizze sitzen Cratz, Wartenberg, Haslang
von links nach rechts Krebs (Kurmainz) und Krebs (Kurbayern) gegenüber. Rechts von der
Tafel sitzen Brömser und von der Recke, an einem kleinen Tisch zwischen Krebs (Kurbayern)
und von der Recke hat der Curcolnische secretarius Platz genommen.
Churmainzischen vom Dr. Johan Adamen Krebß diesergestalt den ein-
gang gemacht, daß gegen Ihre Hochfürstliche Gnaden wie auch die herrn
Churbayerischen sich fur ubernommene bemuhung, den weitthen weg
anherozukommen, gehorsambst und hochlich bedanckten, auch daß von
ihnen vordrist die veranlaßung zu das gemainen wesen besten darzu ge-
schehen; woltens Ihrem Gnedigsten Herrn gebührend zu ruhmen nicht
underlaßen.
Waruber nun diese consultation anzustellen? Vermainten erstlich die von
ihnen iungst durch schreiben angefragte puncten daßmaln die principalst
und nöttigiste zue sein:
1. Freies Geleit für die Mediatstände,
2. Schweden und Kurbrandenburg halten offenbar die Reichsdeputation für ungenü-
gend,
3. Verlegung der Verhandlungen an einen der beiden oder an einen dritten Ort.
4. wird von den Schweden und den uncatholischen reichsstenden gleichsamb
pro praesupposito gehalten, daß die gravamina statuum und sonderlich
religionis ad tractatus und in specie nacher Oßnabruck zu ziehen.
Obwolen nun Ihre Hochfürstliche Gnaden uber vorbedeut dieße 4 puncten
in dero gnedigsten andworttschreiben sich praeparatorie und summariter
vernehmen hetten laßen, im übrigen aber auff diese conferenz bezogen und
ein und anderß darhin außgestelt, so pliebe nun zu deroselben gemütsbe-
lieben, auch folgendts der Churbayerischen, ob sie sich uber ein und andern
punct anietzo was umbstendlicher sich erklehren, da sie dan demnegst ihre
mainung daruber gleichfalß endtdecken und sich mit den vorstimmenden
gestalten sachen nach gern vergleichen wolten: darauf der graff Kraz auf-
gestanden und Ir Hochfürstliche Gnaden wie gebreuchig gefraget. Ir
Hochfürstliche Gnaden underredeten sich sitzend mit dem Curbairischen
herrn von Haslang, das weiln man eben diesen puncten zu Munster schon
deliberiert und sich verglichen hette, also were es unnottig, ein andere
underredung zu thuen, mit welchen sich der Curbairische auch verglichen
sonderlich zu gewinnung der zeit: Wartenberg dankt im Namen Kurkölns für
das Zustandekommen der Konferenz.
Das werck nun ahn ihm selbsten belangendt, sey nicht ohne, daß die vor-
benende puncten die principalste ursach seyen dießer zusammenkunfft, und
sonderlich die von den protestirenden intendirende hinziehung der gra-
vaminum religionis zu den friedenshandlungen. Dagegen man catholi-
schentheylß sich omnibus viribus zu opponiren oder, wans ye nit zu ver-
hindern, dahin zue sehen und krefftiglich vor allen catholischen stenden
zusammenzusezen, daß der progressus nit der wiedrigen parthey schäd-
lichen intention nach, sondern pro re catholica nuzlich fortgesetzt und alles
nachtheyl muglichist abgewendet werden möchte.
Die verglaitung der mediatstätt und -stend belangendt erwartet er die kur-
mainzische Meinungsäußerung, weil Kurmainz vorerst wegen der statt Erfurt
in dieser Frage interessirt ist und man es nicht praeiudiciren will. Beson-
ders wegen dieses Punkts ist Krane nach Münster gekommen, berichtet kurz,
was in der Konferenz darüber mitgeteilt und beratschlagt worden ist; waruber der
schluß gefallen, daß, weilen die Schwedische auff der statt Stralsund an-
fangs und vornemblich bestanden, wobey Churbrandenburg allein inter-
essirt und doch, wie man vernimbt, seine abgesandten dißhalber alberait
sich willfahrig erklehrt, auch der graff von Wittgenstein außtrucklich ver-
meldt, daß die weittere verschiebung ohn mehrerem blutvergiesen ursach
sein würde, und dan der Franzosische plenipotentiarius Servient noch erst
gestern gegen die Churbayerischen gedacht, daß, wan den Schweden mit
verglaitung der statt Stralsund satisfaction gegeben, dieselbe ihre propo-
sition schon lengst wurden abgelegt haben, man dafurgehalten, daß darin-
nen den Schweden mit angehaffter dieser condition und vorbehalt zu con-
descendiren, daß nemblich alsogleich, dem andern doch pari passu, die
proposition der Schweden würcklich geschehen möchte, 2º das sine prae-
iudicio geschehen sollte, alles iuxta protocollum der bei den Kaiserlichen
gestert gehalltener consultation. Würden die Schweden darüber hinaus auf Er-
furt und Leipzig bestehen, so soll Wartenberg seiner Instruktion gemäß Kurmainz
Die Reichsstädte, die, wie Krane gestern zum zweiten berichtet hat, an der Beratung
des Geleits und anderen pacis publicae negotiis beteiligt werden wollen, sind
nach dem gestrigen Beschluß ad corpus deputationis zu verweißen. Nachdem
aber von den Kayserlichen beraitz ein anfang gemacht, indem sie mit den
anwesenden fürstlichen zwar nit collegialiter, sonder mit yeden a part et
datis occasionibus dieses puncti halber geredet und solches nit unrhatsamb
befunden, so hette mans denselben ferner heimbgestelt, ob, wan mehr der-
gleichen sachen vorfallen, sie gleichergestallt mit denselben darauß sich
bereden wolten.
Außerdem ist in Münster zwischen den ksl. und kurfürstlichen Gesandten ausge-
macht worden, auch die Kreisgesandten an die Reichsdeputation zu verweisen, weilen
einmal solche zu Franckfurt durch allgemeinen reichsschluß anhero ver-
glichen, wie ja auch einige Kreisgesandte sich vernehmen lasen, daß sie der
deputation zu praeiudiciren nicht gedächten.
auer und Westerwälder Grafen noch iüngsthin in simili quasi an den Kurfürsten
von Köln geschrieben haben.
Daß die hessen-kasselschen Gesandten Kranes Bericht nach mit den Schweden so
ganz familiär, bey denselben ihr session hetten und zu allen consiliis ge-
braucht wurden, glaubt man nicht verwehren oder verübeln zu können, alß lang
sie offene feindt und disfalß mit den Schweden in eodem gradu und alliert
seyen […].
4. sind mit Krane die Schwierigkeiten der mediation in Osnabrück erörtert worden.
Nach Meinung der ksl. Gesandten wird der Kaiser wohl dem Wunsch der Schweden
nach reichsständischen Vermittlern entsprechen, weil zuvor schon Kursachsen, Kur-
brandenburg , Sachsen-Lauenburg und Mecklenburg
Hg. Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin (1588–1658), Herzog von Mecklenburg-
Schwerin von 1608 bis 1628 und wieder seit 1632, Herzog von Mecklenburg-Güstrow seit 1636,
hatte 1635/36 bei den Magdeburger Verhandlungen zwischen Schweden und Kursachsen, 1637
zwischen dem Kaiser und Schweden vermittelt ( Hofer S. 29–32, Vitense S. 214f., Schnell-
Güstrow S. 85–89, 91–94).
Sey nur iezt die frag gewest, wer hierunter zu ersuchen, und vorgeschla-
gen worden, weilen zu Oßnabruck lautter uncatholische stende und gleich-
wol ex multis causis nottig, daß einer ex catholicis mit darbey, obs nit ein
mittel, daß die Churmainz- und -brandenburgische sich dieses wercks zu
undernehmen, nicht zwarn alß mediatores, weiln sie ohnedas mit partes,
sondern alß referendarii, auch eben nit, daß solches durch die principal-
gesandten selbst, sondern die secundarios, auch secretarios verrichtet und,
was hinc inde angedeuttet, ad notam genommen und re- und correferirt
werden konnen, damit, biß man sich eines bestendigen mediatoris oder
bessern modi tractandi in progressu tractatuum verglichen, immittelß an-
dere fernere disputat deßhalber abgeschnitten und die proposition desto
mehrers befurdert werde. Man erinnere sich sonsten auch, daß hiebevor
die republica zu Venedig vom gegentheyl zum interpositorn dorthin affec-
tirt worden und dieser Venetianer sich auch gern darzu gebrauchen liesse;
es seyen aber sowol ex parte sedis Apostolicae alß Ihrer Kayserlichen
Maiestät einige difficulteten neben andern considerationen in weg kom-
men, welche zu Rom und anderwertz richtigzumachen große zeit nehmen
wolt, dahero diß mittel quoad status imperii underdeßen fur bequehmb
gehalten, maßen ihnen in disen und allen anderen der herr Cran daruber
umbstendlichern und newern bericht geben wurde.
Wegen der reichsdeputation, imgleichen translation der tractaten ad unum
locum vel locum tertium sey gleichfalß vorpracht. Eine Bestandsaufnahme
hat ergeben, daß Konstanz, Münster, Bayern, Lüneburg, Weingarten, Nürnberg in
Münster und Osnabrück angekommen, die Stadt Köln auf dem Weg und Österreich
und Burgund, die sich noch in Frankfurt aufhalten, nach Mitteilung Volmrsa bald
aufzubrechen gewillt sind.
Hinsichtlich der Verlegung der Traktate an einen der beiden oder an einen dritten
Ort steht es ungünstig, weil man versichert, daß die Schweden darzu ganz
nit incliniren, ja expreßen befelch zu haben sich vernehmen laßen, auß
Oßnabruck mit den tractaten sich nit zue begeben; und wurden die ver-
legung nacher Munster soviel weniger zuegeben, weiln, wie man weiß,
under ihnen und den Franzosen die precedenzstrittigkeit und die beyde
einander nichts cediren wolten, also, wan gleich rationes pro gnugsamb
verbanden, wurde es sich doch schwerlich, si voluntas aliis desit, persua-
diren laßen.
Bei dieser Lage der Dinge haben es die ksl. und die kurkölnischen Gesandten nicht
für ratsam gehalten, Franzosen und Schweden neuen Anlaß zur Verzögerung der
Proposition zu geben; später kann über die Verlegung gesprochen werden.
Quoad 4. die gravamina religionis betreffend, wisse man,
frieden die compositio der nach dem Paßawer vertrag eingezogener geist-
lichen gütter auff 40 jahr lang hienaußgestelt, under welchen dieselbe durch
eine extraordinari hierzu angestelte deputation tentirt und dießer stritt genz-
lich hingelegt werden solt
Der Prager Friede bestimmte, daß die geistlichen Güter im Reich nach dem Stand vom 12. Novem-
ber 1627 auf 40 Jahre den protestantischen Inhabern überlassen bleiben sollten; sei bis dahin keine
Einigung erfolgt, so solle der Kaiser unter paritätischer Mitwirkung von Reichsständen ver-
schiedener Konfession sowie der Reichsgerichte entscheiden ( Friedenspacten S. 69–91,
Bierther S. 186ff., K. G. Helbig S. 630f., S. 592, 585f., 640, Frohnweiler S. 118,
134–137).
seye bey letztern reichstag anno 1641 abermaln gedeuttet undt derselb bey
negst vorgewesem deputationtag zu Franckfurt auf den 1. May kunfftigen
1646. jahrs außgesehen und beliebet. Daß nun diese reichsconclusa nit wol-
len acceptirt, sondern die compositio gravaminum ad tractatus pacis ge-
zogen werden wolten, darahn seyen, ihres ermessens, nit so viel die auß-
wertige cronen alß die wiedersinnige protestirende uncatholische innerliche
reichsstende schuldig, inmaßen dan, alß bey Ihrer Hochfürstlichen Gnaden
des Franckischen craiß deputirte iungst gewesen, der Culenbach- und Nuren-
bergische deutlich heraußgesagt, daß der terminus auf den 1. May zu lang,
es wurde kein fried zu hoffen sein, alß lang die gravamina nicht beygelegt
und die sachen in den stand wiederumb gesezt, warinnen sie anno 1618
sich befunden.
Nachdem man dan klar gnug vor sich sicht, daß die außwertige, insonder-
heit die Schweden, mit den uncatholischen stenden des reichs solche com-
positionem gravaminum durchauß von dem extraordinari deputationtag
ab- und zue diesen friedenstractaten mit gewallt gezogen haben wollen
und das werck communi consensu werden fortsezen, so hielte man Chur-
colnischentheylß eine hohe notturfft zue sein, die catholische wenigers nit
under sich zusammenzuehalten, sich miteinander recht confidenter under-
reden und vergleichen und ebenfalß unanimibus consiliis et votis dahin
zue sehen, wie man des gegentheylß boßes intentum hindertreiben, alles
dem catholischen wesen anmutthendes praeiuditz abwenden und derent-
halb conscientiam liberam et illaesam behalten möchte. Vermeinten auch,
den sachen gar vorstendig zu sein, daß ahn Ihre Pabstliche Hayligkeit
nomine omnium electorum ac principum catholicorum ein bewegliches
schreiben unverzuglich abgehen zue lassen und dieselbe darin zu ersuchen,
daß sie nit allein dero nuncium zu Munster zu kräfftiger assistenz commit-
tiren und animiren, sondern auch ahn konigen in Franckreich ein starckes
schreiben abgeben und remonstriren möcht, in was periculoso statu der
gantze catholicismus in Teutschland begriffen und durch seine mit den
uncatholischen auffgerichtete alliance gerahten sey und daß er dahero
schuldig, solches wiederumb in beßern stand zu
1 sezen] Außerdem soll laut Kurmainz Rs, K der Papst den König von Frankreich
bitten, seinen Gesandten alleß ernstes einzubinden, daß sie mit zuthun des nuntii
Apostolici unnd des Venetianischen ambassiadors denen catholischen stendten
bestem vermögen nach assistiren unnd denen wiederiger religion anverwandten
nichts, so nit vorhero [von] Ihr[er] Keyserlich[en] Mayestätt neben denen catholi-
schen chur-, fürsten unnd stendten vor raisonable erachtet würdte, einraumen noch
verwilligen solten.
Apostolicae hieran selbsten so mercklich und hoch gelegen, daß Seine
Hailigkeit in hoc negotio assistiren und sonst anderer mittl, auß den sachen
zu kommen und das große ubel und gefahr abzukehren, vorschlagen und
ahn handt geben wolten. Dies sind kurz die Ansichten Kurkölns; wolten nun
der herrn Churmainz- und -bayerischen mainung gleichfalß gern anhören
und mit denselben nach beschaffenheit vergleichen.
Die andere zusammengetragene puncten belangendt, wurde bey den herrn
Churmainzischen stehen, sich daruber zu erklehren.
bayerischen sagten ebenmesig danck, daß die Churmainzische anhero sich
bemuhen und die iüngst durch schreiben angefragte vier puncten aniezo
weitters in die proposition pringen wollen. Wiederholen ebenfalls, was gestern
mit den ksl. Gesandten abgesprochen worden ist und lassen es quoad 1. punctum
dabei bewenden. Bei der letzten Visite hat Kurbrandenburg ihnen hinsichtlich des
2. Punkts erklärt, die Mitglieder der Reichsdeputation seien nur zu Justizsachen
instruiert und dazu mehrheitlich katholisch; welches sie Churbayerische ihnen
iuxta imperii constitutiones, so gut alß muglich gewest, abgelainet. Und
weren der mainung, man möchte davon nicht viel moviren, sondern der
übrig noch abwesender stend erwartten, und alßdan, ungeacht alles ein-
strewens, bey derselben ergenzung die consultationes in Gottes nahmen
darmit anzustellen.
Betreffend 3. Verlegung der Traktate seyen sie gemessen instruirt, omnibus
modis mit dahin sehen zu helffen, daß die verlegung ahn ein orth geschehen
möcht. Und obwolen der herr nuncius mit den ketzern nichts zu thun haben
oder negotiiren wolt, so kondte doch dieses durch den Venetianischen
supplirt und ersezt werden, wodurch grose zeit gewonnen und viele remo-
rae wurden abgeschnitten. Nachdem die Schweden aber selbst Schwierigkeiten
machen, ist es besser, zunächst die Proposition abzuwarten.
Wegen des viertten, nemblich gravaminum religionis, da wisten sie, was
des extraordinari deputationtags halber zu Regenspurg anno 1641 vor-
gangen und darauf iungst zue Franckfurt geschlossen, gar wol. Wie man
aber vernimbt, wolten die protestirende stend damit nit content sein, son-
dern daß man davon aniezo handlen muste. Auff welches sie den Chur-
brandenburgischen replicirt, man habe sich im reich hiebevor ohne zuzie-
hung anderer außwertiger vergleichen konnen, so auch derzeit leicht zu
geschehen, allein müste dasjenige, was geschlossen, gehalten werden; es
wurde die hieherziehung dieser sachen das friedenswerck sehr remoriren.
Sie vernehmen sonsten, daß die Franzosen instruirt, alle religionspraeiu-
dicia zu verhindern; und werde nun dem ganzen werck durch das beliebte
schreiben in nahmen der catholischen ahn Ihre Pabstliche Hailigkeit und,
was sie darauff ahn Franckreich und den hiesigen herrn nuncium werden
gelangen, sehr wol zustatten kommen.
Die Churmainzische bedanckten sich, nach genommenem abtritt und vor-
gangener gebreuchiger underredung, fur gegebene nachricht […], auch
daß man sich belieben wollen, uber ihr gethane proposition vernehmen
zu laßen, mit erholung der Churcolln- und -bayerischen votorum, unnd
vermeldeten bey dem puncto wegen verglaitthung der mediatstend, daß
sie deßhalber ganz nichts instruirt, yedoch heut etwas befelch empfangen.
Weilen aber diese praetension ein durchgehend, alle concernirende sach
sey, so sehen nit, wie man eins von dem andern zue separiren; wolten
also der Kayser- und churfürstlichen gesandten gedancken vom herrn Craen
darueber vernehmen und mit denselben einer mainung sich vergleichen.
Sonsten seye Ihrer Maiestät diß werck schon vor diesem referirt, die aber
dero abgesandten instruirt, daß sie sich ahn den churfürstlichen dißfalß
halten und dasienige, was zwischen denselben guttbefunden, mit placidiren
solten.
Sie trügen bey dern zwischen den Kayserlichen, Churcolln- und -bayerischen
wegen Stralsund beschehener abred die sorg, daß, wan darmit erst der anfang
gemacht, die Schweden nach der hand gradatim weitter gehen und ratione
Erfurt, Leipzig und anderer orthen ebensowol resolution werden haben
91, 30–92, 11 Wegen – kommen] Während in DKurbayern K I, sp A I die anderen Punkte
des kurbayerischen Votums fehlen, enthält es über die Religionsgravamina zusätzlich: In
Frankfurt haben die Protestanten sich verpflichtet, für das Zugeständnis der transferirung
der deputation nacher Münsster die gravamina religionis auch im geringsten nicht
zu berühren. Ist die Behandlung der Religionsgravamina in Frankfurt nicht zu erreichen,
sollte nicht nur namens der katholischen Kurfürsten absonderlich, sondern auch der catho-
lischen fürsten insgesambt neben dem Papst auch Italiänischen fürsten geschrieben wer-
den , damit sie die assistenz Frankreichs gleichsamb conjurirten und folglich die französi-
schen Gesandten in Religionssachen nichts vornehmmen, alß waß die Kayserliche, auch
catholische chur- unnd fürssten denselbigen an die handt geben werden.
vorschlag wegen begehrender specification, wieviel einmal fur all auß den
mediatstetten zu verglaithen praetendirt wurde, und daß solche anderst
nichts alß ihrer privatpersonen aussohnung zu suchen haben, das ubrig
1 erachtet] Zusätzlich in Kurmainz Rs, K: Andernfalls haben sie Sorge, eß dörffte endt-
lich auff Churmaintz wegen Erffurdt allein getrungen unnd allso durch angeregte
specialeinwilligung mit Straalsundt der gantze unglimpff auff den Kurfürsten von
Mainz verwaltzet werden; müssen deswegen dießen punct ad referendum nehmen.
achtet.
Warauf Ihre Hochfürstliche Gnaden, daß solcher vorschlag sowol gestern
alß auch vergangen vorkommen. Dabey seye die intention zwarn gelobt,
aber nit unzeitlich besorget, daß dadurch nur zur weitlauffigkeit ursach
würde geben werden. Man habe designationem statuum foederatorum von
den gegentheylen in simili begeren wollen, aber gar nit ratsam befunden
worden, dan man de singulis absonderlich disputat haben mueste und der
gegentail solche specificieren, da man nur zeit damit verlieren und sie
respective gewinnen kundten.
Alß darauff die Churmainzische gemeldet, daß die Schweden ietzige
salvos conductus fur alle mediatos, auch privatos praetendiren thetten,
sagten Ihre Hochfürstliche Gnaden, daß ihro der Hessische Vulteius die
intention diese zu sein bedeuttet, damit diejenige, welche auß des feindts
guarnisonen kommen, nicht beym kopff genommen wurden; und blieben
sie ihrestheylß dabey, daß die erklehrung mit Stralsund, weilen die Chur-
brandenburgische solches selbst zuegeben, guttbefundenermaßen mit dern
dabey gemachten anhang zu thun.
Die Churbayerische sezten hinzue, daß der d’Avaux der mainung gleich-
falß sein wollen, es sey den Schweden umb die orth, wo sie ihr guarnisons
haben, zu thun.
Bey dem puncto, daß die fursten und stätte gleichs den churfürstlichen mit
den Kayserlichen zu communiciren praetendirten, da hielten sie Churmain-
zische auch, daß man sie mit solchem suchen ab- und zum corpore deputa-
tionis zue verweisen. Es hetten sonst die Kayserliche alberaitz vorgehabt,
die fürstliche abgesandte uber die quaestionem, ob die status mediati zu
verglaithen, collegialiter zu vernehmen, wo es nit von ihnen Churmain-
zischen verhindert
28 worden] Denn sie haben – so Kurmainz Rs, K – die Kaiserlichen auf den einer
kollegialen Heranziehung der Fürstlichen entgegenstehenden reichsschluß und darauf ver-
wiesen , daß hierbey daß gemeine dicterium „Quod turpius eiiciatur, quam non ad-
mittatur hospes“ zue beobachten sein würdte. Durch die dann gewählte particular-
communication mit Fürsten und Städten in Sachen vergleitung ist diesen weder einiges
ius suffragii noch assistentia eingeraumbt worden.
consultatonibus gezogen wurden, muste man alß eine sach, so nit zu
ändern, dahin laßen gestelt sein.
nottiges ding und ohne denselben ganz nit fortzukommen. Und seye nit ohn,
daß der decanus Sancti Johannis daselbst sich imparem oneri achtete und
also auff ein anderß mittel nohtwendig mit der zeit gedacht werden must.
Neben Kurbrandenburg, wie vorgeschlagen, als internuncius zu fungieren, deßen
kondten sie sich ohne specialordre von Ihrem Gnedigsten Herrn nit under-
nehmen, woltens aber behorend referiren, wiewolen sie der gedancken
seyen, Ihre Churfürstliche Gnaden dabey darumb sonderlich anstehen
mochten, daß sie mit Churbrandenburg nomine collegii zu assistirung den
herrn Kayserlichen deputirt und also beydes nit würden verrichten konnen,
wans sonderlich in ihrer selbst nahmen geschehen solt; privato nomine
aber würdts bey den Schwedischen schlechte autoritet
12 haben] Danach in DKurbayern K I, spA I zusätzlich: welches gleichwol von
Kurköln und Kurbayern contradicirt worden, daß, weilen sie von beyder religion de-
poutirt worden unnd eß noch zur zeit allein daher gehe in ordine ad propositionem
promovendam, hielte man darfür, es würden die sachen also khönnen verrichtet
werden. Hierauf endet in DKurbayern das kurmainzische Votum.
alßdan den sachen schon leichter zu helffen, maßen dan Churmainz solches
darumb desto lieber sehen möcht und fur gutt haltet, daß sonsten, da die
gravamina dem ansehen nach zu den Schwedischen tractaten gezogen, der
last den Kayserlichen und ihn Churmainzischen allein auffm halß liegen und
gar zu schwer fallen und mit den communicationibus hinc inde grose zeit
verlohren
19 wurde] Laut Kurmainz Rs, K regt Kurmainz zusätzlich an, ob, falls das ius suffragii
pro omnibus statibus behaubtet unnd die religionssachen zue denen Oßnabrüggi-
schen friedenstractaten, allwo man sine mediatione ist, gezogen werden solten, nit
auff einen allgemeinen reichstag zue gedencken sein mögte.
urgiren und, wan solche heraußkommen, alßdan zu sehen, was in hoc passu
weitters mochte zu thun sein.
Die gravamina selbst betreffend, seyen sie befelcht, zu deren hienziehung
ad loca tractatuum nit zu verstehen. Wan aber ye alles contracutiren nichts
verfangen solt, hielten sie, Churmaintz werde sich mit den ubrigen hern
churfursten darinnen und, was alßdan zu thuen, gern vergleichen, wie im-
gleichen auch wegen der ahn Pabstliche Hailigkeit sonderlich auf das ehist
wenigist von den hern churfursten guttbefundene
weit beßer sein, die tractatus pacis vorgehen zu laßen und, wans ye sein
solt, die gravamina zulezt vorzunehmen.
1–16 Diesem – verstattet] Statt dessen in Kurmainz Rs, K: Die kurmainzi-
schen Gesandten haben noch andere mehr puncten zue communiciren gehabt […], so hat
iedoch weitere consultation die enge der zeit nit zuegeben wollen, sondern ist fina-
liter verabschiedet worden, daß wan künftig dern vorfallender sachen schwerwich-
tigkeit nach derogleichen zusammenkünfften mehr nöthig würdten erachtet wer-
den, daß man sich allßdan mit zueziehung der herren Churbrandenburgischen der
zeit halben vergleichen solte.
stelte puncta zwarn zu durchlesen angefangen, wegen kurze der zeit aber
nicht volbringen konnen. Woltens, weiln es spaht zu werden anfieng, zu
hauß leßen und ihre mainung mit demnegsten schriftlich von sich geben.
Dahero selbige zu durchgehen beliebet, umb zu sehen, welche durch heut
undt gestrige consultationes ihre erledigung
6 haben] In DKurbayern K I, spA I zusätzlich:
1. Kurmainz verspricht, copiam ihrer plenipotenz nach Münster zu schicken.
2. werden die Churmeinzischen sich nach notthurfft mit instructionen undt befel-
chen versehen.
3. Zusammenkünfte in loco intermedio können jeweils bei negotia vereinbart werden, so
der mühe werth.
4. Hinsichtlich ihrer Direktorialpflichten erwarten die Kurmainzischen Bescheid vom Kur-
fürsten.
7–16 Und – verstattet] Statt dessen in DKurbayern K I, sp A I: 5. Wartenberg
und die kurmainzischen Gesandten teilen hierzu mit, was bei reichsconventen üblich ist,
daß in abwesenheit der principalgesanden der zweite oder drite gesande die stell
vertretten soll. Punkt 6,7,8 und 9 wollen die Churmeintzische von Oßnabrückh auß
beanttwortten. 10. Dem Kammergericht wird inzwischen geholfen sein, weil durch den
commendanten zu Franckhentall die statt Speyer recuperirt .
den consultationibus nit beywohnen konne, darfurgehalten, daß mans beym
alten zu laßen und secundus in ordine zu succediren.
Wobey sie vermeldet, Churmainz seye befrembdtlich zu vernehmen gewest,
daß von der Churbrandenburgischen gesandschafft neben dem graffen vom
Witgenstein auch der von Löben pro legato principali und mit „Excellenz“
tractirt werden solten, so sie aber in alle weg dahin verstunden, daß der von
Löben alßdan nur, wan der graff von Witgenstein nit gegenwertig, pro
tali zu halten, wiewol die Kayserliche alberait, deme zuegegen, beyden
zugleich in ihrem logament den vortritt verstattet.
95, 17–96, 21 Hinsichtlich – wolten] Als Punkt 11 in DKurbayern K I, spA I; in
Kurmainz Rs, K nur kurze Schlußbemerkung, daß Kurköln und Kurbayern in dieser strei-
tigkeit zue interponiren erpietig. In DKurbayern K I, spA I ist außerdem noch be-
merkt , der 12., 13. und 14. punctus wehre albereit deliberirt.
berg und die Kurbayerischen, daß, weilen die Churbrandenburgische zu den
reversaln, daß dadurch Churmainz ahn seiner herprachten praecedenz
nichts praeiudicirt sein soll, erpiethig, nur daß der Churmainzischen concept
etwas zu weitlauffig und die sachen ohne noth ab ovo wiederholet halten,
solch ihr concept mehrers zu contrahiren und allein rem ipsam, daß nemb-
lich solcher actus, indem die visita von den Schwedischen vor ihn Chur-
mainzischen angenommen, keineswegs zue nachtheyl Seiner Churfürst-
lichen Gnaden herprachten vortritts angesehen oder geraichen soll, zu
exprimiren.
Die Churmainzische andwortteten, wolten sich diesem Ihrer Hochfürst-
lichen Gnaden und Churbairischen einrathen, wafur sie gehorsambsten
danck sagten, gern bequehmen, allein stehe ihnen diß im weg, daß, weiln
sich die Curbrandenburgische zu keinen reversalen verstehen, sondern
nur durch schrifftliche andwort die erkhlerung thuen wollen, sie die Main-
zische nottwendig solcher andwort concept vorhero sehen musten, in
erwegen, was einmal außgefertiget, sie zur umbfertigung sich nit leicht
wurden bewegen laßen.
Auff welches Ihre Hochfürstliche Gnaden den vorschlag gethan, daß sie
Churmainzische ihro und Churbayern das concept ihres begehrens, vorbe-
deutteter maßen kurz eingerichtet, communiciren mochten, so sie alßdan
den Churbrandenburgischen uberschicken und vice versa den endwurff
der beandwortung begehren, demnegst ihnen Churmainzischen zur nach-
richt vorhero auch zukommen laßen wolten.
Welches sie also beliebet, und ist darmit dieser conferentz sein end gegeben.