Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter

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Instruktion, nach welcher sich gemäß Ihrer Königl. M:t Willen der Hofkanzler
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Herr Johan Salvius bei den französischen und anderen Verhandlungen richten soll.

26
1.

27
Aus Herrn Salvius hinreichend bekannten Gründen hatte Ihre Königl. M:t eine
28
Zeitlang Bedenken, die französische Allianz fortzusetzen und die Ratifikation der
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Wismarer Verträge zu überreichen, und erachtet es deswegen für gut, den franzö-
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sischen
Botschafter in der Schwebe zu halten. Weil jedoch der König von Frankreich
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durch alle seine Briefe und Schreiben an Ihre Königl. M:t und deren Beamte wie auch
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durch seine Botschafter und Agenten ständig auf die Ratifikation drängt, und zwar
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mit vielen Versprechungen und einer Erklärung betreffend einen förmlichen Vertrag,
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und weil man weiterhin tunlich merkt, daß auf seiten des Kaisers für Friedensver-
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handlungen
kein Ernst vorliegt, man vielmehr die Absichten dahin ausgerichtet hat,
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es auf Zeit und Gelegenheiten ankommen zu lassen und alle Interessenten voneinander

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1
zu trennen, damit man sie getrennt desto besser unterdrücken könne, und weil schließ-
2
lich
das, was vielleicht von dem einen oder anderen Privatmann dagegen geäußert
3
werden kann, mehr ein privater Wunsch und eine vergebens getane Vermutung als ein
4
beständiger Beschluß des Feindes ist, hat infolgedessen Ihre Königl. M:t beschlossen,
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die Allianz mit Frankreich zu ratifizieren, hat deswegen den vom Reichskanzler
6
entworfenen und in Wismar vorgeschlagenen Wortlaut reinschreiben und bekräftigen
7
lassen und hat ihn hiermit Herrn Salvius übersenden wollen.

8
2.

9
Wenn Herr Salvius nun den Vertrag erhalten haben wird, soll er bei Gelegenheit
10
dem französischen Botschafter Monsieur d’ Avaux eröffnen, daß er mit einem Eil-
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boten die Ratifikation Ihrer Königl. M:t erhalten habe, die wortgetreu so laute, wie
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in Wismar vereinbart worden ist, und daß ihm befohlen worden sei, zuerst dieselbe
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Herrn d’ Avaux vorzulegen und hinwiederum zu bitten, die Ratifikation des Königs
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von Frankreich zu sehen. Sollten die Ratifikationen auf beiden Seiten richtig und for-
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mal in Ordnung befunden werden, sind mit Herrn d’ Avaux die übrigen Punkte zu
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verabreden, auch wenn später etwas vorfallen sollte, was einer Erklärung bedarf.

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Hierbei oder bei einer Gelegenheit, da die Verzögerung zu augenscheinlich wird,
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soll Herr Salvius dies auf gebührende Weise zu entschuldigen wissen und ja nichts
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anderes merken lassen, als daß die Allianz vor der Ankunft des Barons de Rorté
20
weggeschickt worden ist.

21
3.

22
Wenn nun d’ Avaux verlangt, die Ratifikation zu sehen, soll sich Herr Salvius
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hierin nicht weigern, hinwiederum jedoch die französische Ratifikation zu sehen ver-
24
langen und da genau darauf achten, daß sie mutatis mutandis einander entsprechen
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und in den wesentlichen Punkten einander gleich sind. Aber wenn sich d’ Avaux
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weigert, seine zu zeigen oder Ausflüchte sucht, soll es Salvius nicht allzu eilig haben,
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sondern den Grund zu erfahren suchen. Aber gleichwohl, wenn d’ Avaux unsere
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Ratifikation zu sehen verlangt, zeige man sie ihm und nehme sie jedoch wiederum
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zurück.

30
4.

31
Sollte während der Ratifikationsverhandlungen das zur Sprache kommen, was in
32
des Herrn Salvius Brief vom 26. August gemeldet wird, daß d’ Avaux meint, in
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Wismar sei nichts beschlossen, sondern bloß projektiert worden, weswegen nichts
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ratifiziert werden könnte, cum non entis nulla sint accidentia, kann Herr Salvius
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antworten, solches sei mehr scholastisch gesagt, als daß man sich an solche Regeln zu
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binden brauchte. In Wismar sei alles förmlich verhandelt und abgefaßt worden, aber
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St. Chamont hätte nicht die Vollmacht gehabt, den Kaiser zum Feind zu erklären,
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auch nicht der Krone Schweden ein höheres Jahressubsidium als 200 000 Reichstaler
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zu geben. Obwohl er meinte, die Versicherung abgeben zu können, daß es seinem
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König, wenn er daran erinnert würde, genehm sein würde, so konnte dies nicht unter-
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schrieben werden, aber es wurde zur Berichterstattung mit der Empfehlung entgegen-
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genommen, daß es beschlossen sein sollte, sowie der König von Frankreich seine Zu-

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1
stimmung erteilt habe. Deswegen konnte I. Königl. M:t solches in keiner Weise än-
2
dern, hat es vielmehr für gut gefunden, die Ratifikation so zu übersenden, wie sie schon
3
im Vorjahr gleich nach der Ankunft des Reichskanzlers konfirmiert und bestätigt
4
wurde. So scheinen auch die anderen Vorschläge, die Allianzen hier abfassen zu lassen
5
und sie dem jetzigen Zeitpunkt anzupassen, einige andere Bedenken mit sich zu bringen.

6
5.

7
Nachdem dies auf diese Weise praeliminariter abgewickelt und die Neigung zum
8
Vollzug der Allianz vernehmlich geworden ist, soll Salvius weitere Besprechungen in
9
Angriff nehmen, um einige Punkte der Allianz zu klären. Vor allem ist es der
10
Artikel 11 der Allianz betreffend die Subsidien, in dem vier Dinge zu beachten sind:
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1. daß der Subsidienrückstand vom Jahr 1632 erlegt wird, 2. daß die beiden Termine
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des Vorjahrs, Oktober und April, bezahlt werden, wie auch gleicherweise das
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Subsidium dieses Monats Oktober, 3. daß Bezahlung und Erlegung in Reichstalern
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oder in deren vollem Wert und nicht in Franken erfolgen, 4. daß dies in Hamburg
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oder doch in Amsterdam ohne Kürzung geschieht.

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Die Billigkeit dieser Wünsche ist leicht zu beweisen. Das erste wurde zuverlässig
17
und oft versprochen, und ein beträchtlicher Teil wurde bereits geliefert.

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Das zweite kann mit Fug nicht verweigert werden, alldieweil alles, wozu uns die
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Allianz verpflichtet, von uns zur merklichen Entlastung Frankreichs erfüllt wurde,
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indem wir nicht nur gegen den Feind vorrückten, sondern auch alle seine Kräfte auf uns
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zogen, und nichts hat uns mehr behindert, die Ratifikation zu übersenden, als zu sehen,
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daß man auf französischer Seite mit dem Kölner Konvent weiter gegangen ist, als eines
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Verbündeten Recht einzuräumen scheint, so daß die Schuld nicht so sehr bei uns als
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bei Frankreich liegt.

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Das dritte ist billig, da auf der Grundlage der üblichen Münze und gemäß Reichs-
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talerwert verhandelt worden ist, was durch Münzverringerung zum Nachteil des Ver-
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bündeten und in eine tatsächliche Minderung des Subsidiums zu ändern nicht ohne
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Verletzung des Bündnisses geschehen kann. Das vierte ist den Verträgen gemäß und
29
bleibt dem Wunsch und Belieben I. K. M:t anheimgestellt.

30
6.

31
In gleicher Weise bedarf der Artikel 15 einiger Erklärung. Bei den Friedens-
32
verhandlungen nämlich, wo des Ortes Erwähnung getan wird, ist Köln mit folgenden
33
Worten eingesetzt: Locus eligatur utrique parti commodus et tutus, qualis pro prae-
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sente rerum statu videtur esse Colonia. Und Frankreich hat nicht nur diesen Ort
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befürwortet, sondern auch bei uns nachdrücklich angesucht, ihn zu besuchen; indessen
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ist dieser Ort, wenn wir die Dinge richtig betrachten, für uns weder sicher noch bequem,
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weswegen Herr Salvius sich bemühen soll, den Effekt dieses Artikels zu ändern und
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zu erklären. Will nun d’ Avaux auf Grund des Artikels an Köln festhalten, kann
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Herr Salvius gegen ihn auf Grund des Artikels einwenden, daß dieser Ort keines-
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wegs absolut angenommen ist, sondern bloß vorschlagsweise und entsprechend Zeit und
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Gelegenheit genannt zu sein scheint. Wenn jedoch d’ Avaux an Köln wegen anderer
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Bequemlichkeiten und Gründe festhalten will, hat Herr Salvius zuerst auf die Un-

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1
sicherheit der Unsrigen in und außerhalb der Stadt hinzuweisen; weil weiterhin der
2
Papst Leiter der Verhandlungen sein soll, und obwohl wir nichts anderes offener sagen
3
könnten, als daß er unter den katholisch-römischen Königen und Fürsten der bequemste
4
zum Unterhandeln ist, so steht uns dennoch nicht zu, uns dort hineinzumischen oder mit
5
ihm in irgendeine Verbindung zu kommen. Deswegen würde es uns auch sonderlich weder
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zur Ehre noch zum Nutzen gereichen, wenn wir uns darein finden ließen, insonderheit
7
weil der Ort selbst, wie schon gesagt, uns weder bequem noch hinreichend sicher ist.
8
Da jedoch Herr d’ Avaux, wie aus des Herrn Salvius Brief ersichtlich, selbst fol-
9
genden Vorschlag gemacht hat, daß der Kaiser, der König von Frankreich und Spa-
10
nien in Köln unterhandeln, unsere Königin und der Kaiser samt seinen Anhängern in
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Hamburg, und daß nur die Königin die ihrigen bei den Botschaftern Frankreichs in
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Köln und der König von Frankreich die seinigen bei unseren Botschaftern in Hamburg
13
habe, durch die man sich gegenseitig verständigen und die Vertragsverhandlungen
14
zugleich entweder abschließen oder unterbrechen und abbrechen würde, so will I.
15
Königl. M:t, daß Herr Salvius sich auf diese Weise mit d’ Avaux einige. Für den
16
Fall, daß hierüber Erörterungen stattfinden, wird Herr Salvius nach eigenem Be-
17
finden Argumente finden, um unseren Intentionen Recht und Gerechtigkeit zu sichern.

18
7.

19
So kann auch Artikel 5 der Allianz eine Erörterung betreffend die Satisfaktion
20
der beiden Kronen ergeben und verursachen, wobei Ihre Königl. M:t für diesmal nicht
21
so sehr will, daß Herr Salvius irgendeine Erklärung abgeben oder entgegennehmen
22
soll, aber trotzdem zu erfahren versuchen möge, ob sich der König von Frankreich nicht
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verpflichten wollte, Ihrer Königl. M:t bei der Gewinnung Pommerns beizustehen.
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Wenn solches erreicht werden könnte, ohne Entsprechendes dem König von Frankreich
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betreffend Lothringen oder etwas anderes dieser Art zuzusichern, wäre es gut, daß
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Herr Salvius eine Erklärung und Obligation entgegennähme. Wenn jedoch die
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Obligation wechselseitig sein soll, ist es besser, im Bereich der Erörterungen zu ver-
28
bleiben und nur die Intention zu ergründen, wie weit man gehen kann und will, und
29
weiterhin gelegentlich darüber zu verhandeln.

30
8.

31
Gleicherweise sind Gespräche über die Restitution deutscher Fürsten und Stände zu
32
führen, um zu erfahren, welcher Restitution der König von Frankreich als für seinen
33
Status nützlich erachtet und für welche er etwas zu tun beabsichtigt und für welche
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nicht; und dies alles als Vorbereitung für die vorgeschlagenen englischen Verhandlungen
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in Hamburg. Aber so ist hierüber ohne Beschluß und Resolution nur gesprächsweise
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zu verhandeln und vorzugehen und die Sache von Salvius so vorsichtig zu führen, daß
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der Franzose nichts anderes merkt, als daß man die Restitution aller anstrebt. Aber
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findet sich der eine mehr als der andere verpflichtet, ist doch wohl die Restitution des
39
Status des alten Reichs für alle benachbarten Reiche und Republiken die beste Sicherheit.

40
9.

41
Außerdem soll sich Herr Salvius die Punkte vornehmen, die der Reichskanzler am
42
10./20. März 1636 an St. Chamont in Wismar übergeben hatte, um für sie eine
43
Resolution des Königs von Frankreich zu erwirken, nämlich Bescheid und Versiche-

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1
rung zu fordern betreffend die eventuelle Reservation von Mainz und Worms unter die
2
Krone Schweden, betreffend die vom verstorbenen König und vom Reichskanzler
3
namens Ihrer Königl. M:t an wohlverdiente Personen und Städte verliehenen Schen-
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kungen, betreffend die Freilassung des Herrn Feldmarschalls Gustaf Horn und
5
schließlich betreffend die Freiheit und Konservation von Benfeld, Dachstein und
6
mehreren anderen noch erhaltenen Orten im Elsaß. Und Herr Salvius soll diese
7
Punkte so streng und ernst zur Resolution vorantreiben, so viel er nur kann, und das,
8
was zu erreichen ist, in die Form von Erklärungen und Verträgen bringen; aber da
9
er trotzdem deren Ablehnung nicht zu einer Verhinderung der Ratifikation
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werden lassen soll, so soll er sie aber auch nicht fallenlassen, sondern das nicht zu Er-
11
wirkende ad referendum nehmen und gleicherweise sie nochmals d’ Avaux seinem
12
guten und geneigten Bericht empfehlen, alles so für günstigere Zeiten aufrechter-
13
haltend.

14
10.

15
Sollten die Gespräche über die Subsidien und über Köln einen solchen Verlauf
16
nehmen, daß sie nicht abgeschlossen und nicht auf die hier beschriebene Weise abge-
17
wickelt werden können, soll Herr Salvius die Angelegenheit mit guter Vertröstung ad
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referendum nehmen, das gleiche von d’ Avaux erbitten und mit der Aushändigung der
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Ratifikation innehalten. Aber wenn man sich über diese zwei Posten, die Subsidien
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und Köln, einigen und darüber ein Instrument aufsetzen kann, erachtet Ihre Königl.
21
M:t die übrigen Punkte nicht von der Wichtigkeit, daß sie etwas verhindern
22
sollen, sondern will in diesem Fall, daß Herr Salvius die Ratifikation Ihrer Königl.
23
M:t d’ Avaux aushändigt, von ihm wiederum diejenige des Königs von Frankreich
24
entgegennimmt und sie bei guter Gelegenheit und Sicherheit hierher übersendet.

25
11.

26
Falls sie sich über die oben erwähnten Nebenpunkte einigen könnten, wäre es gut,
27
gemeinsam ein instrumentum publicum darüber aufzusetzen und alsbald von beiden
28
Seiten ratifizieren zu lassen.

29
12.

30
Wenn nun die Allianzangelegenheit vorangeht und die Ratifikationen übergeben
31
sind, soll Herr Salvius mit Macht darauf drängen, daß die Geldbeträge, die kraft des
32
Bündnisses vom vorherigen und von diesem Jahr noch rückständig sind, zur Genüge und
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zusammenhängend überwiesen werden, sich bemühen, alles, was er bekommt und
34
nimmt, Herrn Sten Bielke bekanntzugeben, und in dessen Auftrag nach Stettin
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24.000 Reichstaler und nach Stralsund an Hallenus 8.000 Reichstaler zum Unterhalt
36
der Garnisonen in Vorpommern überweisen, das übrige jedoch zu Ihrer Königl. M:t
37
Verfügung zurückbehalten, die umgehend eintreffen wird, sowie Ihre K. M:t ver-
38
nommen hat, welche Summe übriggeblieben ist. Sollte geschehen, daß die Ratifikationen
39
nicht überreicht werden könnten und trotzdem eine Hoffnung bestände, etwas von den
40
Subsidien zu erhalten, soll Herr Salvius darauf hinarbeiten, so viel er kann, und das,
41
was er in die Hände bekommt, so verteilen und zurückbehalten, wie oben gesagt
42
ist.

[p. 284] [scan. 318]


1
13.

2
Daneben muß Herr Salvius desgleichen fleißig darauf achthaben und alle bisher
3
eingeleiteten und betriebenen Friedensverhandlungen mit dem Kaiser und seinen An-
4
hängern richtig wahrnehmen, damit sie keineswegs versäumt und ganz beiseite ge-
5
schoben werden, soweit sie angeboten werden und gleichwohl nicht irgendwie dem
6
französischen Bündnis widersprechen; deswegen wünscht Ihre Königl. M:t, daß
7
Herr Salvius hierbei auf folgende Weise vorgeht: Vor allem ist sorgsam darauf zu
8
achten und zu prüfen, ob dieses französische Bündnis irgendwelchen Effekt haben kann,
9
und zwar ohne Verzug, oder ob es bloß eine französiche Laune mit vielleicht gegen-
10
teiliger Wirkung ist. In dem Fall, daß man sich entweder ziert oder sich solche
11
Hindernisse einstellen, daß keine Anzeichen zum Vollzug sichtbar werden und
12
ein langer Aufschub wahrscheinlich wird, soll Herr Salvius mit d’ Avaux im Zustand
13
des Verhandelns verweilen und nichtsdestoweniger, soweit es mit Reputation und guten
14
Gründen geschehen kann, die Verhandlungen mit dem Kaiser nähren, ja vorantreiben,
15
und zwar mittels des Vorschlags des Herzogs Franz Albrecht von Sachsen-
16
Lauenburg, insbesondere wenn Herzog Franz Albrecht selbst oder jemand anders
17
mit der Vollmacht des Kaisers nach Hamburg kommt, um mit Herrn Salvius zu
18
verhandeln und im geheimen abzuschließen. Im gleichen Fall soll auch Herrn Sten
19
Bielke anbefohlen werden, die Verhandlungen mit Markgraf Sigismund in Gang und
20
unabgebrochen zu halten. In diesem Fall soll sich Herr Salvius nach dem beigefügten
21
Memorial richten, inwieweit er sich in gleiche Unterhandlungen einlassen soll.
22
Er braucht auch nicht so sehr sorgfältig darauf bedacht zu sein, daß die Verhandlungen
23
bis zum letzten geheimgehalten werden, vor allem wenn er findet, daß für einen Er-
24
folg gute Anzeichen vorliegen. Im ganzen sollen also seine Bemühungen darauf aus-
25
gerichtet sein, durch die Allianz die Kaiserlichen zu einem guten und reputierlichen
26
Abschluß zu bewegen und, wenn sich dies bestimmt nicht machen läßt, den Franzosen
27
durch seine Friedensverhandlungen zum Vollzug der Allianz anzueifern. Und sollte
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es zu guter Letzt geschehen, daß mit dem Kaiser ein Frieden geschlossen wird, wird
29
es des Herrn Salvius Sache sein, unsere Aktionen zu rechtfertigen, soweit er es eben
30
vermag.

31
14.

32
Aber wenn es geschehen sollte, daß die Allianz mit Frankreich geschlossen wird
33
und die Ratifikationen ausgehändigt werden, soll er die Friedensverhandlungen
34
zwar voll und ganz fordern und sie grundsätzlich billigen, aber am Schluß den Feind
35
auf allgemeine Verhandlungen verweisen, die mit beiden Kronen geführt werden müssen,
36
mit Schweden und Frankreich, und zwar entsprechend der Allianz. Hierbei wäre
37
Ihre Königl. M:t zu entschuldigen, daß sie bisher Frankreich in der Hoffnung hin-
38
gehalten habe, beim Kaiser und seinen Anhängern irgendeine Bereitwilligkeit zu Ver-
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handlungen gefunden zu haben. Aber da dies mißachtet und übergangen worden sei,
40
soll er darlegen, daß Ihre Königl. M:t voll und ganz weiterhin im Sinne habe, zu
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verhandeln und diesem Kriege abzuhelfen. Aber da nun die Allianz mit Frankreich
42
ratifiziert ist und sie sich so verpflichtet hat, gleichzeitig Krieg zu führen und zu
43
verhandeln, soll für diese Fälle mit d’ Avaux vereinbart und vorgeschlagen werden,

[p. 285] [scan. 319]


1
daß man mit Schweden in Hamburg und mit Frankreich in Köln verhandele, und
2
zwar so, daß Frankreich seinen Mann bei den schwedischen Kommissaren und Schwe-
3
den seinen bei den französischen habe. Hierüber ist ja nach Venedig geschrieben und
4
dessen Vermittlung angenommen und anerkannt worden, wie hernach folgt.

5
15.

6
Für den Fall, daß nun die Allianz geschlossen wird und die Ratifikationen aus-
7
gehändigt werden, wird der Krieg fortgesetzt, so wie er am besten geführt werden und
8
man sich trotzdem hinfort einigen kann. Gleicherweise soll, wie im vorhergehenden
9
Punkt gesagt worden ist, die gesamte Friedensverhandlung zu allgemeinen und ge-
10
meinsamen Verhandlungen verwiesen werden; dazu muß von Ihrer Königl. M:t ein
11
neuer und den Dingen wie auch den Zeiten angepaßter Beschluß gefaßt werden. Damit
12
indes Herr Salvius wisse, wie er alles nach dem Willen Ihrer Königl. Maj. im vor-
13
hinein vorbereiten soll, so kommen in Betracht 1. Ort und Zeit, wo und wann verhandelt
14
werden soll, 2. die Vermittler, die die Parteien überreden und zusammenführen
15
sollen, 3. die Kommissare der beiden Parteien, 4. deren Vollmachten, 5. die Alliierten
16
und Korrespondierenden der Parteien, 6. deren und deren Gefolges sicheres Geleit.
17
Dies alles soll Herr Salvius mit dem französischen Botschafter erörtern, aber
18
Weiteres nicht vereinbaren, sondern nur zur Berichterstattung entgegennehmen,
19
das hiermit Befohlene ausgenommen.

20
16.

21
Den Ort betreffend ist es das beste, daß zwischen den Katholiken, dem Kaiser und
22
den Königen in Köln und zwischen I. K. M:t und dem Kaiser in Hamburg verhandelt
23
wird; und den Termin betreffend ist zu vereinbaren, daß er auf den gleichen Zeitpunkt
24
festgelegt wird. 2. Vermittler gibt es zwei, die sich uns angeboten und zu Friedensver-
25
handlungen angeregt haben, der König von Dänemark zu besonderen und Venedig
26
zu allgemeinen. Betreffend die Interposition des Königs von Dänemark kann nichts
27
anderes bestimmt werden, als daß sie an- und entgegengenommen werden muß, wenn
28
sie weiterhin angeboten und aufrechterhalten wird. Allerdings für den Fall, daß sie
29
hernach auf beide Kronen, Schweden und Frankreich, ausgerichtet wird, müßten,
30
wenn etwas mehr in dieser Richtunggeschieht, auch darüber Bestimmungen erfolgen.

31
Venedig bietet höflich seine Dienste an mit einer Anregung und einem Angebot
32
und wird vom König von Frankreich vorgeschlagen. Und da es unter den Königen
33
keinen gibt, der sich der Sache mehr als der König von Dänemark annimmt, ist es
34
wohl begründet, daß man beiden dankt und die Angebote entgegennimmt. Deswegen
35
hat Ihre Königl. M:t ein Schreiben an die Republik Venedig abfassen lassen, wie
36
die hier beigefügte Abschrift ausweist, und den Brief an Herrn Salvius geschickt,
37
damit er ihn an Herrn Grotius, den Botschafter Ihrer Königl. M:t in Frankreich,
38
zur Aushändigung an den dort residierenden Botschafter Venedigs weitersende.
39
Herr Salvius soll jedoch den Brief solange bei sich behalten, bis er mit d’ Avaux
40
einig geworden ist und die Ratifikationen ausgehändigt sind; sofern keine Einigung
41
zustande kommt, den Brief nicht abschicken, bevor nicht neuer Befehl von hier
42
eintrifft. 3. Jede Partei möge diejenigen zu Kommissaren verordnen, die ihr belieben,

[p. 286] [scan. 320]


1
allein so, daß die kaiserlichen Kommissare geradeso ihre Vollmacht unmittelbar vom
2
Kaiser haben wie die schwedischen von I. K. M:t, so daß Legaten mit Legaten und
3
Subdelegierte mit Subdelegierten verhandeln. 4. Die Vollmachten müssen so stilisiert
4
sein, wie es in solchen Fällen und zwischen souveränen Fürsten üblich ist. Auch kann
5
Herr Salvius es sich angelegen sein lassen, Abschriften von Vollmachten zu Gesicht
6
zu bekommen, die zwischen dem Kaiser, Frankreich und Spanien in Gebrauch sind,
7
um sie nach Sitte und Brauch dieser Königreiche zu stilisieren, und damit dabei des
8
Reichs Hoheit und Recht den anderen am besten angeglichen werden. 5. Die Alliierten
9
und Korrespondierenden der Parteien sind hinzuzuziehen. Die Liga gehört mit
10
unseren abgewichenen Verbündeten, soweit sie sich zum Feind geschlagen haben, zu den
11
Anhängern des Kaisers. Von uns aus werden keine Erörterungen angestellt, daß sie
12
dabeisein sollen. Aber wie Ihre Königl. M:t und der König von Frankreich nicht
13
abgelehnt werden können, so besteht doch kein Zweifel, daß man die evangelischen
14
Stände in Deutschland, die Verbündeten der Krone Schweden, wegschieben und auf
15
den Prager Frieden und deren eigene Demütigung verweisen wollte. Es ist nötig, daß
16
Herr Salvius hierüber mit d’ Avaux fleißige Überlegungen anstellt, was in dieser
17
Angelegenheit zu tun ist, wobei stets zu bezeugen ist, daß Ihre Königl. M:t nicht
18
diejenigen Verbündeten verlassen kann, die stetig bei Ihrer Königl. M:t verblieben
19
sind oder aus ihren Ländern vertrieben wurden, damit diese Angelegenheit unverändert
20
und bei den Interessenten in gutem Leumund bleibt. 6. So muß das sichere Geleit
21
entsprechend der Würde, der Sicherheit und Anwendung jeder Partei makellos und
22
ohne List für die Kommissare, deren Gefolge und Kuriere der beiden Parteien während
23
der Verhandlungen sowie zum und vom Verhandlungsort ausgestellt sein, daß beide
24
Parteien an beiden Orten sicher sind in bezug auf Personen, Güter, Briefe, Boten und
25
was mehr zu den Verhandlungen gehört. Solche sichere Geleite müssen ausgestellt
26
werden den Allierten und Korrespondierenden der beiden Parteien, die daran inter-
27
essiert sind.

28
17.

29
Über all dies und auf diese Art soll Herr Salvius mit dem französischen
30
Botschafter sprechen, seine Ansicht über das eine oder andere ergründen, von Geleiten
31
Abschriften erbitten, die für den einen oder anderen für Köln ausgefertigt worden sind,
32
ihn darin bestärken, auf seiner Seite die Dinge im vorhinein zu regeln, allein dies alles,
33
als ob es Herr Salvius aus eigenem Antrieb täte, und ansonsten alsbald Order von
34
I. K. M:t erwarten. Und sooft ein Zweifel auftaucht, immer hierher zurück-
35
fragen, und in wesentlichen Punkten stets so vorgehen, wie im obigen geschrieben
36
steht.

37
18.

38
Betreffend die in Frankreich begonnenen und nach Hamburg verwiesenen
39
englischen Bündnisverhandlungen soll Herr Salvius deren Punkte und Grundtendenzen
40
fleißig in Erfahrung bringen und durchforschen, so auch die Wertung, Absichten
41
und Vorhaben des Königs von Frankreich, auch was England damit beabsichtigt
42
oder beabsichtigt hat, damit man sie nicht irgendwie erraten oder erdichten müsse,
43
daß man vielmehr sicher gehe und sich über die Ansichten und Beobachtungen anderer

[p. 287] [scan. 321]


1
unterrichten lasse. Sodann soll Herr Salvius, wenn sich eine Gelegenheit hierzu
2
finden läßt, bei den englischen Ministern, insonderheit beim Agenten Averie, ein
3
Exemplar der Bündnispunkte einfordern, damit man hernach unsere Kommissare
4
richtig instruieren könne. Sonst soll er gegenüber den englischen Beamten eine besondere
5
günstige Einstellung zur Allianz zum Ausdruck bringen, soweit man sie im
6
allgemeinen würdigen kann. Und sowie man deren Grundtendenzen erfahren hat,
7
wären sofort von hier Kommissare dahin zu schicken, da man nicht bezweifelt, daß
8
der König von England sich der allgemeinen Sache und der seiner Schwestersöhne
9
annehmen wird, nämlich durch entsprechende Maßnahmen zu restituieren und zu
10
konservieren; so wird man hierin in allem billige Beschlüsse fassen. Insgesamt soll
11
Herr Salvius auf alle Umstände achthaben, Mißgunst vermeiden und wegschieben
12
und gleichwohl die Hände freihalten, so daß man weiterhin entsprechend den Um-
13
ständen und der Lage der Zeitläufte und Dinge beschließen kann.

14
Dies ist nun all das, was bei diesen Zeitverhältnissen zu beachten und voranzu-
15
treiben ist; sollte einiges zu besserer Unterrichtung benötigt werden und als nötig
16
erscheinen, wird man nach Vermögen handeln und weitere einschlägige Befehle
17
erteilen.

18
Geschehen zu Stockholm, den 13. September des Jahres 1637.

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