Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen

32

36
478, 32–479, 19 Kurmainz – deputiren] Die Proposition in Kurmainz B etwas ausführ
37
licher
, sachlich hiermit übereinstimmend.
Kurmainz. Proponit: Eß wurden die anweßende herren abgesandte ab
33
denen per dictaturam beschehenen communicationen vernohmmen haben,

[p. 479] [scan. 547]


1
waß die Kayserlichen herren plenipotentiarii alhier dero zu Oßnabruck
2
subsistirenden collegis, den protestirenden alda vorzuhalten, den 12. huius
3
zugeschrieben

39
Gemeint ist das Schreiben Volmars vom 12. Dezember 1646, das zur Wiederaufnahme der
40
Verhandlungen über die Gravamina ohne Rücksicht auf die schwedische Satisfaktion aufforderte
41
(vgl. Meiern IV S. 5 f.; Diarium Volmar S. 378).
, wahin sich auch diese vernehmen laßen

42
Zur Antwort der evangelischen Stände ( deren Inhalt im folgenden referiert wird) vgl. Meiern IV
S. 4f. ; vgl. ferner das Schreiben der ksl. Gesandten zu Osnabrück an die zu Münster, ebd.
44
S. 6ff. und Diarium Volmar S. 378f.
; darauß dan er-
4
scheinete, wie wenig lust und lieb die Augspurgischen confessionsverwand-
5
ten zu der ihrerseiths so offt anerbottener und berümbter naigung zum
6
vergleich tragen, indeme sie in puncto gravaminum die handtlung mit den
7
catholischen zu reassumiren sich dergestalt erclärn, daß neben den einen
8
Kayserlichen plenipotentiario herrn Volmar die catholische ständt etliche
9
cum plena instructione et plenipotentia ohne ferners hinderbringen zu depu-
10
tiren. Zugleich begern mit der angehengter bedingung, das 2. erst die
11
Schwedische satisfaction und 3. alle andere zu gegenwertigen tractaten
12
gehörige handtlungen vorhero zu richtigkeit kommen und biß dahin alles
13
unverbindtlich sein solle.

14
Dahero zur umbfrag gestellet wurde:

15
1. Waß uber diese der protestirenden erclärung vor gegenmittel zu ergreiffen,
16
sintemalen opus concatenatum inter Suecos et protestantes, deren diese in
17
ihrer erclärung meldung thun, den Kayserlichen und catholischen billig
18
nachdencklich fallet.

19
2. Ob und welche hinuber nacher Oßnabruck zu

31
19 deputiren] In Kurmainz B, Kurbayern A III, Pfalz-Neuburg IV, Wartenberg/
32
Augsburg III und Wartenberg/ Register II folgt hierauf die in der Vorlage und den
33
damit identischen Protokollen erst im kurtrierischen Votum erwähnte dritte Frage nach der
34
Instruktion und einer etwaigen unbeschränkten Verhandlungsvollmacht für die Deputierten.
deputiren.

20

35
479, 20–484, 12 Kurtrier andere] Fehlt in Bamberg B und Fulda II.
Kurtrier. Wiederholt die Proposition und fügt eine dritte Frage an:

21
Waß den deputatis vor instruction auf- und mitzugeben.

22
Soviel nun das erste betrifft, kombt es ihnen nicht frembdt vor, dan die
23
protestirende und Schweden sich allezeit ercläret, daß die cron die religions-
24
sache alß ihre aigene halte; so gibts auch die experientz, indeme sich newlich
25
der herr Salvius den tractaten bey den herrn Kayserlichen adiungirt

45
Vgl. oben S. 460 Anm. 1.
, das
26
also nichts newes mehr ist. Waß nun aber vor gegenmittel zu nehmen,
27
darauff seint sie ihrestheilß nicht instruirt und wollen sonsten auch darvor-
28
halten, das dieselbe frag noch zu frühezeitig,

36
28–29 weilen – befangen] In Österreich A II genauer: sondern möchte in erwarttung
37
der Churbrandenburgischen antwortt sich ein mittl selbst befinden, waß weitter zu
38
thun ( vgl. dazu unten S. 481 Anm. 1).
weilen man noch in voller
29
handtlung befangen; wan man aber zu gütlich- undt billigen vergleich solche
30
nit solte bringen können, alßdan mögte erst hievon zu reden stehen.

[p. 480] [scan. 548]


1
Pro 2 do, ob und wer zu deputiren, kan man auß allen tractaten sowol
2
zwischen den ständten selbsten alß mit zustandt der herren Kayserlichen
3
die muthmaßung leicht machen, das schlechte hoffnung, mit den protesti-
4
renden zu einem reputirlichen beständigen frieden zu gelangen, und scheinet,
5
sie nicht zu schließen gedencken, biß man ihnen alles eingangen […]. Deme
6
doch allem unangesehen, und weilen der leidige status imperii nicht gibt,
7
daß man abrumpiren soll, so weren, wan die herren Kayserlichen die
8
reassumption vor gut befinden und wie biß daher die tractaten nicht allein
9
uber sich nehmen wollen, die vorige herren deputirte hierzu nachmalß zu
10
ersuchen.

11
Pro 3., nachdeme sie daß iüngst von den herren Kayserlichen zugesteltes pro-
12
iect

39
Gemeint ist die den Protestanten am 1. Dezember 1646 übergebene ksl. Erklärung in puncto
40
gravaminum ( Text: Meiern III S. 435), die wieder als Catholische Endliche Erklärung
41
bezeichnet wurde, deren Wortlaut jedoch nicht dem Plenum vorgelegen hatte, sondern nur etzlichen
42
catholischen Ständen ( vgl. Meiern a. a. O.). Über die neue Erklärung vgl. auch F. Dick-
43
mann
S. 362; A. Adami S. 229f.
Reverendissimo uberschicket, aber biß dahero keinen bescheidt darauf
13
bekommen, sonsten auch Ihre Churfürstliche Gnaden ratione indefiniti tem-
14
poris anderer meinung, wie sie die 100 iahr

37
14 nimmer] In Kurmainz B irrtümlich nunmehr.
nimmer eingewilliget, sonderen
15
sich die recuperation der in ihren ertz- unndt stiffteren occupirten geistlichen
16
güteren vorbehalten, alß können sie sich circa materialia nicht erclären;
17
halten doch wol darfur, wan man die deputatos in specie instruiren müste,
18
daß sich hochstgemelte Ihre Churfürstliche Gnaden von den maioribus
19
nicht separiren würden.

20
Kurköln. Haben dictata gleichergestalt ersehen und die proposition ver-
21
nohmmen. Ob nun aber ex gremio catholicorum widerumb zu deputiren
22
oder nicht, hat die erfahrenheit bezeuget, das solches nichts vortraget und
23
man dardurch anstadt der gütlichen vergleichung nur in großer disputat
24
und verbitterung gerathen. Derowegen ist man ex parte Churcöllen der
25
meinung, daß hierdurch der sachen nicht geholffen, sintemal die ständt
26
bedenckens haben, die deputirende auff die Kayserliche resolution zu instru-
27
iren, und werdens iene auch wegen besorgenden großen verweiß und ver-
28
andtwortung nicht gern uber sich nehmen. So ist auch vordem in vielen
29
votis erwehnet worden, das meistentheill der abgesandten von dero princi-
30
palen und oberen auff die Kayserlichen vorschlag nicht instruirt

38
30–31 oder – instruirt] Fehlt in der Vorlage, hier nach Kurmainz B ergänzt.
oder daß
31
sie sich passive halten wollen, wahn nuhn aber die abgesandten solten in-
32
struirt werden, müste ein positivus consensus dasein. Halten derowegen
33
darfur, daß kein beßer weeg, alß das die herren Kayserlichen von den
34
protestirenden ihre endtliche erclärung auf das proiect einholen, solche den
35
catholischen communiciren und, ehe sie weiter fortschreiten, deren mei-
36
nung daruber vernehmen.

[p. 481] [scan. 549]


1
Kurbayern. Die direkten Verhandlungen zwischen den Ständen sind bisher ohne
2
Erfolggeblieben; auch kann zur Zeit keine gemeinsame Instruktion formuliert werden.

3
Hielten derowegen darfur, das die herren Kayserlichen zu ersuchen, gleich-
4
wie sie biß dato die mühewaltung uber sich genohmen und uber ihre vor
5
schläg das instrumentum den protestirenden uberreichet, auch darin noch
6
weiter fortgeschritten, das sie noch ferners verfahren, aber daruber nicht
7
gehen, sondern mit den catholischen alles communiciren wollen, daß also
8
die quaestiones ratione deputationis et instructionis fallen.

9
Waß underdem aber vorzunehmen, hielten darfur, damit die protestirende
10
nit etwa vermeinen mögen, man wolte catholischentheilß schläfferig ver-
11
fahren, daß die herren Kayserlichen gesandte zu Oßnabruck die handtlung
12
ein- alß den anderen weg zu continuiren, underdem die zu Churbrandeburg
13
verreiste abgeordtnete widerkommen

38
Mitte Dezember 1646 waren der ksl. Rat von Plettenberg und der französische Resident in
39
Osnabrück, St. Romain, zu Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der sich im Haag
40
aufhielt, gereist, um ihn zum Nachgeben in der Frage der Abtretung Pommerns an Schweden
41
zu bewegen. Die einschlägigen Akten in UuA IV S. 475ff.; vgl. dazu F. Dickmann S. 312ff.
und alßdan zu vernehmmen sein,
14
wie die Schwedische satisfaction zu volziehen. Diesem nach were selbigen
15
plenipotentiariis zu remonstriren, man hette catholischentheilß so viel ein-
16
gewilliget, alß sie in gewißen zu verandtwortten getraweten, mehr auch,
17
alß die protestirende auff einigem reichsconvent praetendirt, zudem weren
18
dieselbe nicht alle auff die extrema instruirt, mit der beygesetzten commi-
19
nation, wan sie die beschehene offerten nicht annehmen wollen, daß man
20
einmal catholischentheilß nicht weiter gehen könne, sonderen müsten die
21
oblata pro non oblatis halten.

22
Salzburg. Es weren die herren Kayserlichen zu ersuchen, sie wollen dem
23
eingangenen modo noch ferners nachsetzen und den protestirenden ohne
24
der catholischen ständt

36
24 wißen und willen] Fehlt in Kurmainz B.
wißen und willen nichts weiters einwilligen.

25
Bayern-Hg. wie Bayeren churfurst

26
Österreich. Schließt sich den Vorstimmenden in allen Punkten an und fügt ad 3.
27
hinzu, daß die direkten Verhandlungen mit den Protestanten so lange zu suspendieren
28
sind, bis die kurbrandenburgische Resolution über Pommern vorliegt. Underdeßen
29
aber könte die handtlung durch die herren Kayserlichen zu Oßnabruck
30
continuando fortgesetzt werden.

31
Man hat gesehen, ungeacht sich die Frantzosen viel erbotten, in dem puncto
32
gravaminum zu praestiren, das doch biß zu erlangter satisfaction nichts
33
geschehen, alß sie aber solche gehabt, haben sie, soviel man auß deren
34
worten vernehmen können, zum frieden inclinirt,

37
34 daraus zu schließen] Fehlt in der Vorlage, nach Kurmainz B ergänzt.
daraus zu schließen, das
35
wan die Schwedische ihre satisfaction richtig haben, sie sich auch mehrers

[p. 482] [scan. 550]


1
bequemen mögten, sonderlich weilen dieses ein haubtstuck und

39
1 das ubrige] Nach Österreich A II die principalstuckh in gravaminibus.
das ubrige
2
meistens verglichen, seint derowegen mit den vorstimmenden einig, das
3
die handtlung den Kayserlichen noch ferners zu uberlaßen.

4
Ratione instructionis ut alii.

5
Pfalz-Neuburg. Bedauert die hartnäckige Haltung der Protestanten; hat keine
6
Instruktion über die neuen ksl. Vorschläge

42
Nämlich die Erklärung vom 1. Dezember 1646 (vgl. oben S. 480 Anm. 1).
einholen können, da er sie noch nicht kennt;
7
were nötig, solche wichtige sachen zu communicirn.

8
Einmahl were nicht zu abrumpiren, sehen deweniger auch nicht, wie ex
9
defectu praemissae communicationis einige instruction solide formirt wer-
10
den könne, darauf sie selbst noch nit eodem ex capite instruirt, benebens
11
daß viele die Kayserlichen vorschläg nicht approbirt. Weren demnach die
12
herrn Kayserlichen zu ersuchen, sie wollen ihrem besten vermögen nach
13
forderist zu Gottes ehr und erhaltung der catholischen religion wie auch
14
Ihrer Kayserlichen Mayestät und deß reichs nutzen und besten die handt-
15
lung continuiren, under dem geding gleichwol, daß sie ohne die catholischen
16
ständt nichts schließen, sonderen, waß under wehrender handtlung vor-
17
gehet, communiciren.

18
Der österreichische Vorschlag ad 3. wird gebilligt. Wenn die ksl. Gesandten jetzt
19
wieder die Verhandlungen mit den Protestanten fortsetzen, sollen sie ersucht werden,
20
dabei die Ergebnisse der Rekatholisierung in Sulzbach zu

40
20 schützen] In Kurbayern A III wird noch erwähnt: Begehrten sich im übrigen zu der
41
deputation nicht einzuetringen.
schützen.

21
Burgund. Ex parte domus Burgundae maturanda videtur regni Suecici
22
satisfactio, ut eo facilius peracta in puncto gravaminum possit procedi,
23
rogandique de caetero plenipotentiarii Caesareae mayestatis, ut coeptum
24
compositionis opus ita continuent, ne quidquam amplius sine statuum catho-
25
licorum consensu concedant; et ut melius hac super re possit deliberari,
26
communicetur per dictaturum instrumentum et reliqua puncta, in quibus
27
animadvertatur discrimen, pro formanda eventuali instructione.

28
Baden-Baden wie Cöllen und Bayeren

29
Osnabrück. Ihre Fürstliche Gnaden repetiren das Churcölnische votum
30
umb desto mehr, weilen man nit weiß, si foret deputandum, super quo
31
facienda instructio, dan auß den hievorigen votis erschienen, das ein- und
32
der ander keine communication gehabt, und weilen sich die herren Kayser-
33
lichen ohne zuthun der catholischen ercläret, so conformiren sich, daß die
34
vorgangene sachen vor ein erst communiciret und alßdan gesehen werde,
35
in welchen puncten man weiter condescendiren und ob man demnach
36
deputiren wolle.

37
Die ksl. Gesandten sollen ersucht werden, die Verhandlungen mit den Protestanten fort-
38
zusetzen, doch müssen die katholischen Stände über alle Schritte informiert werden.

[p. 483] [scan. 551]


1
Daß proiect, davon sie a part communication erlangt

35
Wartenberg war erst nach der Auslieferung der Erklärung informiert worden (vgl. F. Wolff
36
S. 166 Anm. 88).
(daruber Ihre Fürst
2
liche Gnaden dero iudicium suspendiren und, soviel es dero stifft Verden
3
zuwider, contradiciren) hat in exordio, alß wan es mit verwilligung der
4
catholischen allso eingerichtet worden, so doch nit ist, und werdens catho-
5
lici widersprechen, so den Kayserlichen schlecht reputation gebähret, unnd
6
könten sie mit den catholischen daruber in disputat glangen. So ists auch
7
gegen Kayserlicher Mayestät erklärung, welche außtrücklich

32
7 [sagt]] Fehlt in der Vorlage und den damit identischen Protokollen.
[sagt], daß man
8
bey diesen convent deß reichs und der ständt interesse in acht nehmen solle

37
So in der ksl. Proposition an die Reichsstände 1645 September 25 (vgl. Meiern I S. 615 f.).
,
9
ingleichen auch gegen die catholische liga, darin sich Caesar so hoch ob-
10
ligirt, ohne die ständt

33
10 keinen] Fehlt in der Vorlage, hier nach Kurmainz B ergänzt.
keinen frieden zu machen

38
Nach Art. II des Münchener Vertrags zwischen Kaiser Ferdinand II. und Herzog Maximilian
39
von Bayern ( als Direktor der Liga) vom 8. Oktober 1619 ( Text jetzt in kritischer Ausgabe
40
in BuA NF I 1 Nr. 130 S. 242f.). Vgl. dazu S. Riezler V S. 135f.; D. Albrecht S. 39f.
. So ists auch contra
11
rationem, das die uncatholischen sollen gehört werden, so den catholischen
12
verweigert wirdt.

13
Daß nun die herren Kayserlichen nicht weiter gehen, ist gantz billig, und
14
gibt eß difficultet gnug, das sie die vorschläg außgeben, ietzo schreiten sie
15
doch noch ferner in dem proiect, sintemal darin die pacta antiqua et res
16
decisae nit in acht genohmen, deßwegen verschiedene catholici gravirt, und
17
sie in specie wegen der clöster im stifft Oßnabruck. Bey diesem passu hette
18
man sich zum allerhöchsten bey den herren Kayserlichen zu beclagen, daß
19
die cron Schweden in fine tractatuum noch die catholischen landen ver-
20
schencket, maßen noch letzt am 12. Septembris mit dem Eichßfeldt besche-
21
hen

41
Das Eichsfeld wurde an den in schwedischen Diensten stehenden Landgrafen Friedrich von
42
Hessen-Rotenburg gegeben. Der Schenkungsbrief bei Meiern III S. 661; vgl. auch M. Koch II
43
S. 171.
, und man schon einwenden mögte, die kommen wider ad restituenda,
22
so saugen doch

34
22 die donatarii] Fehlt in der Vorlage, hier nach Kurmainz B ergänzt.
die donatarii den catholischen daß märck auß den beinen.

23
Auch die Klöster Malgarten und Hamersleben sind als Donationen weggegeben
24
worden

44
Malgarten im Bistum Osnabrück, heute Landkreis Bersenbrück; Hamersleben im Bistum
45
Halberstadt, heute Landkreis Oschersleben. Über die Donationen vgl. H. Böttcher II S. 126.
.

25
Das Interesse Pfalz-Neuburgs wegen der Reformation in Sulzbach möge berück
26
sichtigt werden.

27
Der Vorschlag Österreichs, vor weiteren Verhandlungen mit den Protestanten die
28
brandenburgische Resolution wegen Pommern zu erwarten, wird gebilligt.

29
Besançon. Dictentur prius anteacta, ut differentiae extrahi et examinari
30
demumque statui aliquid finaliter possit. De caetero subscribit voto
31
Burgundico.

[p. 484] [scan. 552]


1
Deutschmeister.

37
1 Wie] In Kurmainz B davor Ad 1.
Wie Osterreich, das die resolutio von Churbrandeburg
2
zu erwarten. Ad 2 et 3 wie Cöllen, mit dem anhang, daß die herren Kayser-
3
lichen zu bitten, sie wollen communiciren, wie weit sie mit den protesti-
4
renden tractirt, und deren endtliche erclärung zu vernehmen.

5
Vergleichet sich mit Newburg und Oßnabruck, daß die interessati vor allen
6

38
6 dingen] Fehlt in Bamberg A I, Konstanz und Kurmainz B.
dingen zu hören.

7
Wegen der Schwedischen donationen hat er auch sich zu beschweren, weilen
8
sie bey Erfurth auch ein commenthurey verschencket, gleiche ursach zu
9
clagen hat der praelat zu Hammersleben und andere.

10
Wegen Halberstadt

41
In der ksl. Erklärung vom 1. Dezember 1646 war dieses Stift dem Kurfürsten von Brandenburg
42
als Teil der Entschädigung für Pommern angeboten worden (vgl. Meiern III S. 436 ).
hat er sich bey herren nuncio und den herren Kayser-
11
lichen angeben, und stehet nun zu erfahren, was es operiren

39
11 mögte] Nach Österreich A II haben die Franzosen versprochen, den Katholiken in der
40
Frage der Donationen beizustehen.
mögte.

12
Wegen Sultzbach wie Pfaltz Newburg und andere.

13
Bamberg. Wiederholt die Proposition und weist auf die Forderung der Protestanten
14
hin, daß der punctus satisfactionis Suecicae neben anderen püncten und alles
15
(summarie loquendo) zur völligen richtigkeit gebracht werde, biß dahin es
16
auch keine verbindtlichkeit haben solle.

17
Nhun haben die herren Kayserliche bey beschehener extradirung der iüng
18
ster resolution in puncto gravaminum fast ein ebenmäßiges den protesti-
19
renden pro conditione bedeutet

43
Im Proömium der genannten Erklärung ( vgl. Meiern III S. 435 ).
, daß nemblich alle ubrige noch bestrittene
20
püncten zur richtigkeit gebracht werden müsten, anderergestalt die Kayser-
21
liche herrn gesandte sambt den catholischen an selbige erclärung nicht
22
gebunden sein wolten, uber dieses von den catholischen in underschiedt-
23
lichen consiliis geschloßen worden, daß alle den protestirenden beschehene
24
nachgebungen intuitu et ad finem pacis angesehen und daß biß zu deßen
25
würcklicher erlangung alles unverbündtlich sein solle. Dahero nicht zu
26
verwundern, daß die protestirende eine gleichmaßige appendicem ihrer
27
erclärung angehenckt, dan obwol die herrn Kayserliche obbemelte condition
28
auf der ständt innerliche und nicht zugleich außwertige vereinigung ver-
29
standten haben mögten, so ist doch auß denen bey alhiesigen tractaten
30
gefuhrten actionibus biß dato gnugsamb iederzeit und nicht allererst anitzo
31
verspurt worden, daß inter Suecos et protestantes ein opus concatenatum
32
et conglutinatum dergestalt seye, daß, da man (allermaßen in den mehreren
33
votis erwehnet worden) vermeinen wolte, zuvorderst die Schwedische satis-
34
faction zur richtigkeit zu bringen, umb nachgehents mit den protestirenden
35
desto leichter durchzukommen, wol zu besorgen, nachdem die Schwedische
36
iederzeit contestirt, daß deren contentirung principaliter an ihrer mitreligi

[p. 485] [scan. 553]


1
onsgenoßen satisfactionirung

37
1 bestehe] Kurmainz B fügt danach ein für die Konstruktion überflüssiges sie möchten ein.
bestehe, da man die handtlung in puncto
2
gravaminum beiseits setzen und allein mit den Schwedischen tractiren und
3
schließen wolte, daß diese ihre vorige contestationes de satisfaciendis prote-
4
stantibus widerholen, denen inhaeriren, und man also in circulo die handt-
5
lung hierumbziehen, hierdurch nichts anders gewinnen, alß daß die Schwe-
6
den daß werck auffziehen, den praetextum belli desto beßer continuiren
7
und, indeme ohnedaß die zeit zue künfftiger campagnia herbeystreichet,
8
solche nachmahlen erwarten und dieselbe zu noch weiterer

38
8 deteriorir-] In Kurmainz B statt dessen – offenbar durch Lesefehler – dießeitiger.
deteriorir- und
9
ingefahrsetzung der kriegs- und friedenstractaten operiren laßen werde.

10
Zu dieser weithaußehender inconvenientien verhütung hielte darfur, beede
11
handtlungen (in puncto gravaminum et satisfactionis Suecicae) zugleich
12
vorzunehmen und darinnen keine zeit noch mühe zu verliehren, auch den
13
protestirenden mit der desiderirter deputation dergestalt zu deferiren, daß
14
dem herren Kayserlichen plenipotentiario Volmar bey seiner vorhabender
15
hinuberreiß etliche, und zwar dieienige gesandte, so hiebevor deputirt ge-
16
wesen, zu adiungiren, welche bey der handtlung demselben mit benötigten
17
informationen, insonderheit wegen eines und anderen standts obhabenden
18
particularinteresse (sintemalen diese handtlung schwehr wichtig, des herren
19
graven von Trautmannsdorffs excellenz auch hiebevor selbsten dergleichen
20
adiunctos begeret und bey sich zu Oßnabruck gehabt

40
Zu den Verhandlungen mit den Protestanten im Mai 1646 in Osnabrück hatte Trauttmansdorff
41
Buschmann (Kurköln) und Köberlin (Konstanz) hinzugezogen (vgl. oben S. 275).
)

39
20 zur handt gehen] In Bamberg A I als Marginal, fehlt in Fulda II und Kurmainz B.
zur handt gehen
21
et cum etiam oculi plus quam oculus videant, wirdt solchs herrn Volmarn
22
ebenmeßig nicht zuwider sein.

23
Indeme auch die iüngste Kayserliche erclärung nebens der protestirenden
24
daruber den herren Kayserlichen extradirten differentiis und dabey habenden
25
bedencken den catholischen noch zur zeit per dictaturam nit communicirt,
26
weniger daruber deliberirt, und dan ungezweiffelt diese erclärung sub spe
27
subsecuturae ratificationis a catholicis den protestirenden außgestellet sein
28
wurdt, so ist in alle weeg billig, daß (allermaßen in etlichen votis bereits
29
erwehnet) solche erclärung nicht allein ad dictaturam, sondern auch delibe-
30
rationem catholicorum fürderlich gebracht und daß Pfaltz Newburgische
31
interesse wegen Sültzbach (wie auch anderer ständt in votis angeführte
32
interesse) den Kayserlichen bestens recommendirt werde.

33
Da in den ksl. Vorschlägen vom 29. November 1646 einige württembergische Klöster
34
von der Rückgabe an die Protestanten ausdrücklich ausgenommen sind, das Kloster
35
Kitzingen hingegen nicht

42
Genannt werden dort Lorch, Adelberg, Blaubeuren, Pfullingen, Maulbronn, Herrenalb, St. Georgen
43
und Reichenbach (vgl. Meiern III S. 438 ). Zu Kitzingen vgl. oben S. 132.
, will man sich darwider alle gebeurende notturfft
36
und bestmöglichste manutenentz bey so khundtbarer von verschiedenen

[p. 486] [scan. 554]


1
uncatholischen selbsten bekendter befugnuß wider die herren marggraven
2
zu Brandeburg vorbehalten und zu keinem widrigen verstandten oder nach-
3
gegeben, sonderen am krefftigsten contradicirt haben, deß gentzlichen ver-
4
sehens, die herrn Kayserlichen plenipotentiarii werden vermög der catho-
5
lischen ständt so offt und vielmahl widerholter conclusorum, bey der künff
6
tiger und gefölgiger schlußhandtlung bona ecclesiastica extra territorium
7
occupantium sita beständig zu erhalten, und durch des gegentheills baw
8
fällige remonstrationes sich keineswegs irren noch so vielen interessirten
9
und den catholischen ständt widerigenfalß unersetzliche praeiudicia zuziehen
10
zu laßen geflißen sein.

11
Schließlich wird noch auf die militärische Bedeutung Kitzingens, das den Übergang
12
über den Main beherrscht, hingewiesen.

13

38
13–18 Osnabrück – praeterirn] Diese Ergänzung des Votums Wartenbergs fehlt in
39
Wartenberg/ Augsburg III und Wartenberg/ Register II.
Osnabrück (Ihre Fürstliche Gnaden). Erläutert den von Bamberg erwähnten
14
Punkt der ksl. Vorschläge so, daß nemblich die specificatio etlicher Würtem
15
bergischer clöster pro exemplificatione und nicht restrictione zu halten.

16
Bamberg. Schlägt zur Klarstellung vor: in verbis „alß da sein“ ponatur „alß
17
da under anderen sein“, wardurch die exemplificatio deutlicher zu verstehen
18
ist, wiewol es räthlicher ist gewesen, diese specification gar zu praeterirn.

19

40
486, 19–488, 12 Würzburg – Oßnabruck] Fehlt in Bamberg B und Fulda II.
Würzburg. Eß wurde eine notturfft sein zu dictiren, waß vorkommen,
20
sonderlich waß sich die protestirende auf daß proiectum erclärt. Sonsten
21
vergleichet sich mit Bamberg, daß die satisfactio Suecica zugleich fortge-
22
setzet, in betrachtung, wan der cron nit ernst, frieden zu machen, wirdt sie
23
mit verlängerung eines oder anderen tractats die campagna hierbeyziehen,
24
und ist dannenhero zeit, das mit fleiß zur sachen gethan werde.

25
De caetero wie Cöllen und andere gleichstimmende, daß die herren Kayser-
26
lichen zu ersuchen, sie wollen cum praescitu catholicorum in der handtlung
27
verfahren.

28
Wegen Kitzingen wie Bamberg.

29
Worms

41
29 abest] In Kurbayern A III statt dessen wie die vorstimmenden [!]. Ähnlich in Warten-
42
berg
/ Augsburg III und Wartenberg/ Register II: wie die vorstimmende maiora.
abest

30
Eichstätt. Sehet an seinem orth nicht, warumb daß erste einzuwilligen,
31
weilen die protestirende den tractat selbst alhier abrumpirt.

32
2. Weilen sie die Schwedische satisfaction volzogen haben wollen, derent-
33
wegen auf die Churbrandeburgische resolution zu warten.

34
3. Man kan die deputatos nicht instruirt schicken, weilen man kein formal
35
nachricht von den anteactis hatt. Deputati werden bedenckens tragen, diese
36
verrichtung auf sich zu nehmen, und noch vielmehr die catholischen, man-
37
datum cum libera zu ertheilen.

[p. 487] [scan. 555]


1
Waß nun aber hierbey zu thun, darauff befindet sich nicht instruirt, ver-
2
meinet iedoch, waß per maiora vor gut angesehen werden mögte, werde
3
Ihrer Fürstlichen Gnaden zu Eichstett nicht zuwider sein, iedoch das die
4
herrn Kayserlichen mit communication den ständten die tractaten fortsetzen.
5

33
5–7 Sonsten – were] In Bamberg A I als Marginal, fehlt in Kurmainz B.
Sonsten were wol zu wünschen, das bey den catholischen eine gleichmäßige
6
concatenatio, alß wie bey den uncatholischen ist, anzustellen und zu richten
7
were.

8
Wegen der newen Schwedischen donationen wie Oßnabruck. Halberstat
9
und die clöster betreffendt, weren die gesetzte per modum exempli zu ver-
10
stehen, damit die andere nicht excludirt werden, wie von Bamberg wol
11
erinnert.

12
Speyer. Wie Churtrier, mit dem anhang, daß die beschehene erinnerungen
13
von den herren Kayserlichen in acht genohmmen werden.

14
Straßburg. Wie Teutschmeister, mit begeren, das anteacta communicirt
15
worden.

16
Konstanz. Wie Würtzburg, auch sich alhier weitere notturfft vorbehaltendt.

17
Augsburg. Kan sich nicht wol erclärn, weilen man in der that befindet,
18
daß mit den erinnerungen wenig geholffen. In dem proiect seindt viel
19
beschwert, obs aber die noth also erfordert, weiß nicht, muß an seinem orth
20
dargegen protestiren, mit pitt, man wolle den herrn Kayserlichen den stifft
21
Augsburg recommendiren, daß sie ihnen in gerechten sachen beystehen,
22
und endtweder sich oder statt Augsburgischen gesandten pro informatione
23
anhören.

24
Im ksl. Projekt wird

34
24 nichts – gesagt] In Österreich A II genauer: weil ettliches sachen in rebus iudicatis
35
zum wenigsten in der Kayßerlichen proiect außgenommen werden, warum nit auch
36
das priorat St. Antoni.
nichts über die
res iudicatas gesagt; es wird gebeten, die
25
memmingensche Sache und das Kloster Christgarten zu berücksichtigen

39
Ein Reichshofratsurteil forderte die Restitution der Martinskirche in Memmingen (vgl. Londorp
40
V S. 223); das Urteil betr. die Rückgabe der Kartause Christgarten war bereits im Vierklöster
41
streit gefällt worden (vgl. oben S. 136), jedoch noch nicht zur endgültigen Exekution gelangt.
.

26
Die fragen belangendt, were ex parte catholicorum ein gleiche concatenation
27
zu machen.

28
2. Hat zu der

37
28 deputation] In der Vorlage irrtümlich concatenation, richtig in Bamberg A I, Konstanz
38
und Kurmainz B.
deputation nie verstanden, wil man doch die handtlung durch
29
die herren Kayserlichen fortsetzen laßen, will sich nicht separirn, iedoch
30
daß alles catholicis communicirt werde.

31
Hildesheim, Paderborn wie Cöllen

32
Freising wie Saltzburg

[p. 488] [scan. 556]


1
Regensburgwie Oßnabruck

2
Passau wie Teutschmeister

3
Trient. Wie Cöllen, mit widerholung der Oßnabruckischen, Pfaltz Newbur-
4
gischen, Teutschmeisterischen und Bambergischen erinnerungen.

5
Basel wie Wurtzburg und Constantz

6
Brixen wie Triendt

7
Münster, Lüttich wie Cöllen

8

32
8 Minden – Osnabrück] Nach Österreich A II ergänzt.
Minden, Verden
wie Osnabrück

9
Halberstadt wie Teutschmeister

10
Verdun. Repetit votum Burgundicum petendo

33
10 ne] Fehlt in der Vorlage, nach Bamberg A I, Konstanz und Kurmainz B ergänzt.
ne donationes oblivioni
11
tradantur.

12
Chur wie Oßnabruck

13
Fulda. An seiten deß stiffts Fulda thut man sich auf daß Bambergische
14
votum beziehen. Und demnach von den vorstimmenden der Wirtembergi-
15
schen clöster meldung beschehen, alß wil des hochlöblichen Benedictiner-
16
ordens dabey obwaltendes interesse zu deren bestmöglichster erhaltung
17
gleichfalß recommendirt haben.

18
Über die rechtliche Stellung der Ritterschaft im Stift Fulda wird eine ausführliche
19
Erklärung angekündigt, da in der ksl. Erklärung nichts darüber gesagt wird.

20

34
488, 20–492, 23 Kempten maiora] Fehlt in Bamberg B und Fulda I.
Kemptenwie Würtzburg

21
Murbach, Lüders wie Teutschmeister

22
Johanniterorden imgleichen

23
Ellwangen wie Augsburg

24
Weißenburg, Prüm wie Trier

25
Berchtesgaden, Stablo wie Cöllen

26
Corvey. Wie Ihre Fürstliche Gnaden zu Oßnabruck, sonderlich wegen der
27
Schwedischen donationen, weilen die landtgravin die, so ihrem herrn vom
28
könig beschehen, vermeinen zu behaubten

37
Dazu gehörte auch die Abtei Corvey, die Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel 1632 von
38
Gustaf Adolf erhalten hatte (vgl. Ch. Rommel VIII S. 183f.).
.

29

35
488, 29–490, 21 Prälaten – werden] In Kurmainz B mit abweichendem Wortlaut, teilweise
36
etwas knapper.
Prälaten. Auff die gestelte fragen sich fur dißmal haubtsachlich zu erclären
30
und zu resolvirn, halte man so beschwär- alß gefehrlich, auß folgenden
31
ursachen:

[p. 489] [scan. 557]


1
1. Weilen man bißhero per dictaturam noch nit einige wißenschafft gehabt,
2
in quibus terminis aigentlich die tractaten mit den protestirenden in materia
3
gravaminum bestündten, dahero auch der Kayserlichen herren plenipotentia-
4
riorum beede reciprocirte schreiben nit völlig hetten können verstanden
5
werden. Obwol nun per privatam communicationem ein proiectum instru-
6
menti in ista materia zukommen, habe mir dannoch nit einbilden können,
7
daß vor gewöhnlicher communication per dictaturam hieruber solte con-
8
sultirt werden.

9
2. seye hieruber in specie nit instruirt;

10
3. weilen er iedesmalß den Kayserlichen vorschlägen de 12. Iulii contra-
11
dicirt hette, consequenter auch diesem proiect, so weith solches seinen herrn
12
principalen und der religion praeiudicirlich seye, contradiciren müste, doch
13
acceptirte solches in passibus utilibus, in specie wegen excipirung etlicher
14
clöster;

15
4. weilen die protestirende hernacher in ihren ubergebenen differentien
16
vermeldeten, daß gedachtes proiect der catholischen proiect seye, welches
17
seines wißens nit ist, sintemahlen mehrentheilß der catholischen davon
18
nichts gesehen hetten; wie noch

19
5. weil die quaestiones, sonderlich die letzte, quomodo instruendi deputati,
20
magni momenti seyen, auf welche mit beständigkeit zu andtworten mehrer
21
zeit erfordert werde.

22
Ist wie die Vorstimmenden der Meinung, daß vor abhandtlung des puncti satis-
23
factionis Suecicae in materia gravaminum nichts gerichtet oder geschloßen
24
werden könne und die Verhandlungen zu suspendiren sind.

25
In specie ob?, wer?, wie? zu deputirn, sey von letzten anzufahen, kan man
26
dießeits nicht zugeben, das die deputatio cum plenipotentia geschehe, damit
27
durch diesen consens alle vorige in contrarium geschehene protestationes
28
cassirt werden, welche anitzo vielmehr widerholt werden.

29
Ob zu deputiren respondeo negative:

30
1. weil die erfahrnuß gebe, daß durch mehrfaltige deputationes unndt con-
31
ferentien nichts fruchbarliches bißher können gerichtet werden.

32
2. weilen auß ihrer (der protestirenden) den herren Kayserlichen gegebener
33
andtwort gnugsamb erscheinet, das sie zur composition keinen lust hetten.

34
3. weil die protestirende angefangen zu andtworten und de facto 19 oder
35
mehr puncta wider obgedachtes proiect ubergeben reservatis aliis, wirdt
36
derohalben notwendig sein, daß sie mit der gäntzlicher andtwort sich völlig
37
ferners heraußlaßen, damit catholischerseithen die notturfft oder ersprieß
38
lichkeit der deputation desto beßer erachten könne.

39
4. weil, da man Kayserlichentheilß ihnen ein solches proiect außgehändigt,
40
warauff sie billig hetten handtlen können und sollen, sie hingegen ihres
41
theilß die handtlung abrumpirt hetten, alß dieselbe erstens wider antretten
42
müßen.

43
5. weilen sich niemandt mit solcher schwehrwichtiger deputation beladen
44
laßen oder iemandt andere beladen wurde.

[p. 490] [scan. 558]


1
Quaestio quis deputandus fallet diesem nach fur sich selbsten. Eventualiter
2
aber, wan die maiora auf eine deputation gehen solten, wolte er gebetten
3
haben:

4
1. seiner person zu verschonen.

5
2. die Wirtembergischen clöster recommendirt haben.

6
3. auch die in den ertz- und stifftern Magdeburg, Bremen, Verden, Halber-
7
stadt gelegene, iederzeit in continua possessione verbliebene clöster, welche
8
auch periclitiren sollen, recommendirt haben.

9
Wegen der schwedischen Donationen, desgleichen wegen der württembergischen Klöster
10
wie die Vorstimmenden. Hofft, daß die Klöster in der Herrschaft Heidenheim im
11
ksl. Projekt nur darum unerwähnt geblieben sind, weilen die Heidenheimische
12
reluition ad tractatum cum Gallis gehöre und verhöffentlich in solchem
13
tractatum gemelter clösteren providirt werden wirdt

38
Die Herrschaft Heidenheim, die Württemberg bereits 1504 von Bayern erworben hatte, war vom
39
Kaiser Ferdinand II. 1636 für 500 000 Gulden an Kurfürst Maximilian von Bayern verpfändet
40
worden (vgl. S. Riezler V S. 528, 550; F. Dickmann S. 383. Ein Überblick über die
41
einschlägigen Verhandlungen auf dem Friedenskongreß bei J. L. Walther S. 280).
.

14
Waß wegen deß closters Kitzingen zum offteren mündtlich und eifferig an
15
seithen Bamberg und Würtzburg und letztlich von Bamberg in truck vor-
16
bracht worden, verhoffte man, diese beederseits gesuchte vindication gemel-
17
ten closters contra Brandenburg werde gleichwol diesen ungezweiffelten
18
verstandt haben, das inskünfftig es dem ordini St. Benedicti restituirt werden
19
solle, widrigenfalß er nit vorbeygehen könte, gemeltem ordini sein ius bester
20
maßen zu reserviren; caducitas feudi können in diesem passu contra ordi-
21
nem, qui non moritur, nit wol allegirt werden.

22

34
490, 22–491, 2 Würzburg – anderer] In Kurmainz B ganz knapp, dort sind nur das würz
35
burgische
Votum und die letzte Äußerung Bambergs ( 29–31) wiedergegeben.
Würzburg. Muß dem Inhalt der eben erwähnten bambergischen Schrift entschieden
23
widersprechen, will sich alles weitere vorbehalten.

24
Bamberg. Nachdem Würzburg und Brandenburg Druckschriften über ihre Rechte
25
an Kitzingen veröffentlicht haben, war Bamberg zur Wahrung seiner Interessen ge-
26
zwungen, das gleiche zu tun.

27
Waß sonsten ratione consolidati dominii directi cum utili in mehrberührter
28
information und sonsten eingefuhret worden, ist ad excludendum tertium
29
acatholicorum principaliter angesehen […]. Beede, Ihre Fürstliche Gnaden
30
zu Bamberg und Würtzburg, würden sich sönsten höffentlich dieses closters
31
halben ohnschwehr vereinbaren können.

32
Konstanz. Widerspricht der in der bambergischen Schrift geäußerten Behauptung,
33
die Benediktiner seien a iurisdictione

36
33 ordinariorum] In der Vorlage irrtümlich ordinorum, nach Bamberg A I und Konstanz
37
korrigiert.
ordinariorum eximiert.

[p. 491] [scan. 559]


1
Bamberg. Verweist für diese Streitfrage auf die Kontroversschriften des Kardinal
2
Thuschius

42
Dominicus Tuscus ( Tosco, Toschi, Tuschus) ( 1534–1620), italienischer Jurist, 1599 Kardinal
43
( vgl. P. Gauchat S. 6). Ein Verzeichnis seiner Schriften bei Zedler XLV Sp. 2041ff.
und anderer.

3

25
3–18 Prälaten – werden] In Kurmainz B abweichende Formulierungen, zum Teil ausführ
26
licher
. Ergänzungen sind im folgenden angegeben.
Prälaten. Eß seyen zwaren nit alle clöster eximirt, doch weren etliche,
4
welche eintzig ihren respect zu Ihrer Päbstlichen Heyligkeit trugen, dero-
5
wegen hierunder kein gewißes determinirt werden könte. Es seyen vielleicht
6
clöster under Constantz, so einen solchen respectum immediatum gehabt,
7
deßen sie sich doch dato nit bedienen wollen.

8

27
8–12 Kurbayern – haben] In Kurbayern A III genauer ( als Nachtrag von der Hand des
28
kurbayerischen Subdelegierten Ernst): Die clöster in der herrschafft Heydenheim seyen
29
ihres wißens mediat undt bekhandte landtständt, auch habe man selbige in solchem
30
statu gefunden. Es wird betont, das mit Ir Curfürstlicher Durchlaucht hoher authoritet
31
selbige salvirt undt under dero landtsfurstlicher superioritet contra quovis geschutzt,
32
geschirmbt undt erettet worden. Ähnlich auch in Kurmainz B. Etwas anders Öster
33
reich
A II: Der Bayerische sagt, wie daß die landtfurstliche oberkheit originaliter
34
von Österreich auff Bayern, von dißen auff Wirtenberg kommen.
Kurbayern. Demnach in dem praelatischen voto etlicher in der herrschafft
9
Heidenheimb gelegener clöster, alß Königsbrun und anderer, welche a
10
iurisdictione territoriali eximirt werden wollen, erwehnung beschehen, wil
11
denselben wegen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht alß inhaberen der herr-
12
schafft Heidenheimb per expressum contradicirt

35
12 haben] In Kurmainz B folgt:

36
Österreich. Daß closter Königsbron gehört dem loblichen ertzhauß quoad supre-
37
mum dominum zu, wil deßwegen alle behorende notturft ubergeben. So sinngemäß
38
auch in Kurbayern A III und Kurmainz B.
haben.

13

39
13 Prälaten] Nach Kurmainz B wird im prälatischen Votum betont, daß Königsbronn in der
40
Reichsmatrikel aufgeführt ist, undt seindt zwar die andere keine ständte deß reichß,
41
yedoch aber auch keinem anderen subiect, wie der reychßfreye adell.
Prälaten. Wan diese clöster vermittels Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
14
inhabung berürter herrschafft Heidenheimb zu erhalten, werden solches die
15
herren praelaten mit hohen undertänigsten danck erkennen und Seiner
16
Durchlaucht nichts zu praeiudiciren gedencken, hingegen auch verhoffen,
17
daß dieselbe die clöster bey ihren hergebrachten rechten mächtig schutzen
18
unnd manuteniren helffen werden.

19
Schwäbische Grafen. Daß proiect rühret von den catholischen nit her,
20
wie die protestirende schon außgeben, weilen es ihnen nit einmal commu-
21
nicirt worden, weder die interessirte daruber vernohmmen noch der protesti-
22
renden erclärung dictirt, derentwegen seindt die catholischen daran auch
23
nit gebunden, sonderen muß dieses alles zuvor communicirt und alßdan
24
erst daruber consultirt werden, und gleichwie die protestirende behutsamb

[p. 492] [scan. 560]


1
gehen, alßo man auch catholischentheilß thun und die quaestiones ante
2
consultationem notificiren.

3
Daß die handtlung alßdan

34
3 erst] Fehlt in der Vorlage sowie in Bamberg A I und Konstanz, nach Kurmainz B
35
ergänzt.
erst obligirn solle, wan die Schwedische satis-
4
faction unnd alle andere zu vergleichen bevorstehende puncten richtig,
5
darauß wird augenschein- und gleichsamb handtgreiflich abgenohmen,
6
daß under den worten, man solle ohne hinderbringung schicken und bevol
7
mächtigen, ein mehrers gesucht werde. Will derowegen bedüncken, das die
8
deputation unnötig, sonderen die Schwedische satisfaction zu befurderen;
9
wolte man doch zugleich in den tractaten vorfahren, so könte solches durch
10
schrifft oder die zu Oßnabruck anwesende catholische geschehen. In alle
11
weeg ist zur sachen zu thun und 1. zu resolviren, ob bey dem proiect zu
12
stehen, und 2., wan man das nicht zu thun gedencket, waß alßdan weiter
13
einzuwilligen. Wan diese beede fragen erledigt, alßdan kan man zu den
14
ubrigen schreiten. Hierauff fuhret mit vielen rationibus auß, waß fur unge-
15
legenheiten auß der Schickung entstehen können, und waß noch vor dis-
16
crepantzen bevor […]. Und nachdem die protestirende ohne die Schwe-
17
dischen nit schließen wollen, da sie doch weder Pabst, weder patriarch
18
seindt, so gebürt den catholischen vielmehr, daß sie ohne die Päbstliche
19
Heyligkeit

36
19 nichts] In Kurmainz B folgt schließliches.
nichts eingehen sollen.

20

37
20–21 Köln ( Stadt) – Bayeren] In Kurmainz B in der Formulierung leicht geändert.
Köln ( Stadt).
Ad maiora, mit vorbehaltung aller notturfft.

21
Aachen wie Collen, Bayeren

22
Augsburg ( Stadt) wie graven und herren, also auch die ubrige 15 stätt

23
Besançon ( Stadt). Refert se ad maiora.

24

38
492, 24–493, 25 Kurmainz – vorgeschlagen] In Kurmainz B abweichender Wortlaut, zum
39
Teil etwas ausführlicher. Ergänzungen sind im folgenden angegeben.
Kurmainz. Befinden die maiora dahin gefallen zu sein:

25
1. Zunächst ist die Resolution des Kurfürsten von Brandenburg wegen der Abtretung
26
Pommerns abzuwarten. Vor neuen Verhandlungen über die Gravamina soll die
27
schwedische Satisfaktion abgehandelt werden.

28
2. Daß die deputatio noch zur zeit unfruchtbar, sonderen vorhero nötig
29
sein werde, die Kayserlichen zu ersuchen, von den protestirenden zu ver-
30
nehmen, waß sie vor bedencken bey der iüngster resolution haben, und in
31
welchem sie endtlich bestehen mögten; nicht wenigers auch dieselbe ad
32
dictaturam nebens der protestirenden uber bedeute resolution bereit extra-
33
dirten differentien zu

40
33 geben] Nach Kurmainz B und Österreich A II wird der Vorbehalt, daß die ksl.
41
Gesandten die katholischen Stände ausreichend informieren müssen und ohne ihre Zustimmung
42
nichts bewilligen dürfen, wiederholt.
geben.

[p. 493] [scan. 561]


1
Es were auch von verschiedenen in votis erinnert worden, daß die res iudi-
2
catae inskünfftig in salvo verbleiben.

3
Sie (die Maintzischen) erwunscheten, das inter catholicos eine gleichmäßige
4
catenatio, wie bey dem gegentheil ist, zu stifften were, allermaßen in dem
5
fürstlichen

26
5 Eichstettischen] Kurmainz B: Augspurgischen.
Eichstettischen voto gar wol erinnert worden, deme sich hier-
6
innen die Maintzischen conformiren, und wurde hernegst, wie solche zu
7
effectuiren, nachzudencken sein.

8
Ratione deputationis hielten darfur, das, wan herr Volmar hinuberreisen
9
und eine deputation pro assistentia begeren wurde, ihme hierin keinesweegs
10
außer handen zu gehen

27
10 seye] In Kurmainz B wird ferner betont, daß eine eigene Deputation der katholischen Stände
28
zur Zeit nicht möglich sei, da nicht einmal die ksl. Erklärung vom 12. Juli, geschweige denn
29
die vom 1. Dezember 1646 von allen Ständen akzeptiert werde.
seye.

11
Von den Kayserlichen were den Maintzischen der iungst a acatholicis extra-
12
dirter resolution communication, allein particulatim und nicht formaliter
13
ad dictandum beschehen, wolten mit ihnen hierunder reden.

14
Warauff etliche gesandten interloquirten und bedeutet, daß diese resolution
15

31
15 seye] In Fulda II von Göbels Hand verbessert in werden.
in truck

30
15 bereits] In Fulda II von Göbels Hand verbessert in solle negstens.
bereits menniglich publicirt seye; weilen verschiedene die differen-
16
tias acatholicorum principum et civitatum nicht hetten, könte deren formalis
17
communicatio per dictaturam widerfahren.

18
Sonsten weren sie (die Maintzische) der mainung, die Kayserlichen zu
19
ersuchen, die protestirende in der handtlung zu entreteniren und von ihnen
20
zu vernehmen, waß sie in der Kayserlichen erclärung desiderirten.

21
Die Einzelerinnerungen wegen Sulzbach, Kitzingen, Loccum, der württembergischen
22
Klöster und der res iudicatae und transactae sollen berücksichtigt werden.

23
Kurmainz wird durch die schwedischen Donationen im Eichsfeld stark geschädigt;
24
da auch andere Stände hierbei interessiert sind, wird eine Deputation zu den ksl.
25
Gesandten, die um Unterstützung gebeten werden sollen, vorgeschlagen

32
Vgl. unten Nr. 72.
.

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