Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
denen per dictaturam beschehenen communicationen vernohmmen haben,
waß die Kayserlichen herren plenipotentiarii alhier dero zu Oßnabruck
subsistirenden collegis, den protestirenden alda vorzuhalten, den 12. huius
zugeschrieben
Gemeint ist das Schreiben Volmars vom 12. Dezember 1646, das zur Wiederaufnahme der
Verhandlungen über die Gravamina ohne Rücksicht auf die schwedische Satisfaktion aufforderte
(vgl. Meiern IV S. 5 f.; Diarium Volmar S. 378).
Zur Antwort der evangelischen Stände ( deren Inhalt im folgenden referiert wird) vgl. Meiern IV
S. 4f. ; vgl. ferner das Schreiben der ksl. Gesandten zu Osnabrück an die zu Münster, ebd.
S. 6ff. und Diarium Volmar S. 378f.
scheinete, wie wenig lust und lieb die Augspurgischen confessionsverwand-
ten zu der ihrerseiths so offt anerbottener und berümbter naigung zum
vergleich tragen, indeme sie in puncto gravaminum die handtlung mit den
catholischen zu reassumiren sich dergestalt erclärn, daß neben den einen
Kayserlichen plenipotentiario herrn Volmar die catholische ständt etliche
cum plena instructione et plenipotentia ohne ferners hinderbringen zu depu-
tiren. Zugleich begern mit der angehengter bedingung, das 2. erst die
Schwedische satisfaction und 3. alle andere zu gegenwertigen tractaten
gehörige handtlungen vorhero zu richtigkeit kommen und biß dahin alles
unverbindtlich sein solle.
Dahero zur umbfrag gestellet wurde:
1. Waß uber diese der protestirenden erclärung vor gegenmittel zu ergreiffen,
sintemalen opus concatenatum inter Suecos et protestantes, deren diese in
ihrer erclärung meldung thun, den Kayserlichen und catholischen billig
nachdencklich fallet.
2. Ob und welche hinuber nacher Oßnabruck zu
19 deputiren] In Kurmainz B, Kurbayern A III, Pfalz-Neuburg IV, Wartenberg/
Augsburg III und Wartenberg/ Register II folgt hierauf die in der Vorlage und den
damit identischen Protokollen erst im kurtrierischen Votum erwähnte dritte Frage nach der
Instruktion und einer etwaigen unbeschränkten Verhandlungsvollmacht für die Deputierten.
Kurtrier. Wiederholt die Proposition und fügt eine dritte Frage an:
Waß den deputatis vor instruction auf- und mitzugeben.
Soviel nun das erste betrifft, kombt es ihnen nicht frembdt vor, dan die
protestirende und Schweden sich allezeit ercläret, daß die cron die religions-
sache alß ihre aigene halte; so gibts auch die experientz, indeme sich newlich
der herr Salvius den tractaten bey den herrn Kayserlichen adiungirt , das
also nichts newes mehr ist. Waß nun aber vor gegenmittel zu nehmen,
darauff seint sie ihrestheilß nicht instruirt und wollen sonsten auch darvor-
halten, das dieselbe frag noch zu frühezeitig,
handtlung befangen; wan man aber zu gütlich- undt billigen vergleich solche
nit solte bringen können, alßdan mögte erst hievon zu reden stehen.
Pro 2 do, ob und wer zu deputiren, kan man auß allen tractaten sowol
zwischen den ständten selbsten alß mit zustandt der herren Kayserlichen
die muthmaßung leicht machen, das schlechte hoffnung, mit den protesti-
renden zu einem reputirlichen beständigen frieden zu gelangen, und scheinet,
sie nicht zu schließen gedencken, biß man ihnen alles eingangen […]. Deme
doch allem unangesehen, und weilen der leidige status imperii nicht gibt,
daß man abrumpiren soll, so weren, wan die herren Kayserlichen die
reassumption vor gut befinden und wie biß daher die tractaten nicht allein
uber sich nehmen wollen, die vorige herren deputirte hierzu nachmalß zu
ersuchen.
Pro 3., nachdeme sie daß iüngst von den herren Kayserlichen zugesteltes pro-
iect
Gemeint ist die den Protestanten am 1. Dezember 1646 übergebene ksl. Erklärung in puncto
gravaminum ( Text: Meiern III S. 435), die wieder als Catholische Endliche Erklärung
bezeichnet wurde, deren Wortlaut jedoch nicht dem Plenum vorgelegen hatte, sondern nur etzlichen
catholischen Ständen ( vgl. Meiern a. a. O.). Über die neue Erklärung vgl. auch F. Dick-
mann S. 362; A. Adami S. 229f.
bekommen, sonsten auch Ihre Churfürstliche Gnaden ratione indefiniti tem-
poris anderer meinung, wie sie die 100 iahr nimmer eingewilliget, sonderen
sich die recuperation der in ihren ertz- unndt stiffteren occupirten geistlichen
güteren vorbehalten, alß können sie sich circa materialia nicht erclären;
halten doch wol darfur, wan man die deputatos in specie instruiren müste,
daß sich hochstgemelte Ihre Churfürstliche Gnaden von den maioribus
nicht separiren würden.
Kurköln. Haben dictata gleichergestalt ersehen und die proposition ver-
nohmmen. Ob nun aber ex gremio catholicorum widerumb zu deputiren
oder nicht, hat die erfahrenheit bezeuget, das solches nichts vortraget und
man dardurch anstadt der gütlichen vergleichung nur in großer disputat
und verbitterung gerathen. Derowegen ist man ex parte Churcöllen der
meinung, daß hierdurch der sachen nicht geholffen, sintemal die ständt
bedenckens haben, die deputirende auff die Kayserliche resolution zu instru-
iren, und werdens iene auch wegen besorgenden großen verweiß und ver-
andtwortung nicht gern uber sich nehmen. So ist auch vordem in vielen
votis erwehnet worden, das meistentheill der abgesandten von dero princi-
palen und oberen auff die Kayserlichen vorschlag nicht instruirt oder daß
sie sich passive halten wollen, wahn nuhn aber die abgesandten solten in-
struirt werden, müste ein positivus consensus dasein. Halten derowegen
darfur, daß kein beßer weeg, alß das die herren Kayserlichen von den
protestirenden ihre endtliche erclärung auf das proiect einholen, solche den
catholischen communiciren und, ehe sie weiter fortschreiten, deren mei-
nung daruber vernehmen.
Kurbayern. Die direkten Verhandlungen zwischen den Ständen sind bisher ohne
Erfolggeblieben; auch kann zur Zeit keine gemeinsame Instruktion formuliert werden.
Hielten derowegen darfur, das die herren Kayserlichen zu ersuchen, gleich-
wie sie biß dato die mühewaltung uber sich genohmen und uber ihre vor
schläg das instrumentum den protestirenden uberreichet, auch darin noch
weiter fortgeschritten, das sie noch ferners verfahren, aber daruber nicht
gehen, sondern mit den catholischen alles communiciren wollen, daß also
die quaestiones ratione deputationis et instructionis fallen.
Waß underdem aber vorzunehmen, hielten darfur, damit die protestirende
nit etwa vermeinen mögen, man wolte catholischentheilß schläfferig ver-
fahren, daß die herren Kayserlichen gesandte zu Oßnabruck die handtlung
ein- alß den anderen weg zu continuiren, underdem die zu Churbrandeburg
verreiste abgeordtnete widerkommen
Mitte Dezember 1646 waren der ksl. Rat von Plettenberg und der französische Resident in
Osnabrück, St. Romain, zu Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der sich im Haag
aufhielt, gereist, um ihn zum Nachgeben in der Frage der Abtretung Pommerns an Schweden
zu bewegen. Die einschlägigen Akten in UuA IV S. 475ff.; vgl. dazu F. Dickmann S. 312ff.
wie die Schwedische satisfaction zu volziehen. Diesem nach were selbigen
plenipotentiariis zu remonstriren, man hette catholischentheilß so viel ein-
gewilliget, alß sie in gewißen zu verandtwortten getraweten, mehr auch,
alß die protestirende auff einigem reichsconvent praetendirt, zudem weren
dieselbe nicht alle auff die extrema instruirt, mit der beygesetzten commi-
nation, wan sie die beschehene offerten nicht annehmen wollen, daß man
einmal catholischentheilß nicht weiter gehen könne, sonderen müsten die
oblata pro non oblatis halten.
Salzburg. Es weren die herren Kayserlichen zu ersuchen, sie wollen dem
eingangenen modo noch ferners nachsetzen und den protestirenden ohne
der catholischen ständt wißen und willen nichts weiters einwilligen.
Bayern-Hg. wie Bayeren churfurst
Österreich. Schließt sich den Vorstimmenden in allen Punkten an und fügt ad 3.
hinzu, daß die direkten Verhandlungen mit den Protestanten so lange zu suspendieren
sind, bis die kurbrandenburgische Resolution über Pommern vorliegt. Underdeßen
aber könte die handtlung durch die herren Kayserlichen zu Oßnabruck
continuando fortgesetzt werden.
Man hat gesehen, ungeacht sich die Frantzosen viel erbotten, in dem puncto
gravaminum zu praestiren, das doch biß zu erlangter satisfaction nichts
geschehen, alß sie aber solche gehabt, haben sie, soviel man auß deren
worten vernehmen können, zum frieden inclinirt, daraus zu schließen, das
wan die Schwedische ihre satisfaction richtig haben, sie sich auch mehrers
bequemen mögten, sonderlich weilen dieses ein haubtstuck und das ubrige
meistens verglichen, seint derowegen mit den vorstimmenden einig, das
die handtlung den Kayserlichen noch ferners zu uberlaßen.
Ratione instructionis ut alii.
Pfalz-Neuburg. Bedauert die hartnäckige Haltung der Protestanten; hat keine
Instruktion über die neuen ksl. Vorschläge einholen können, da er sie noch nicht kennt;
were nötig, solche wichtige sachen zu communicirn.
Einmahl were nicht zu abrumpiren, sehen deweniger auch nicht, wie ex
defectu praemissae communicationis einige instruction solide formirt wer-
den könne, darauf sie selbst noch nit eodem ex capite instruirt, benebens
daß viele die Kayserlichen vorschläg nicht approbirt. Weren demnach die
herrn Kayserlichen zu ersuchen, sie wollen ihrem besten vermögen nach
forderist zu Gottes ehr und erhaltung der catholischen religion wie auch
Ihrer Kayserlichen Mayestät und deß reichs nutzen und besten die handt-
lung continuiren, under dem geding gleichwol, daß sie ohne die catholischen
ständt nichts schließen, sonderen, waß under wehrender handtlung vor-
gehet, communiciren.
Der österreichische Vorschlag ad 3. wird gebilligt. Wenn die ksl. Gesandten jetzt
wieder die Verhandlungen mit den Protestanten fortsetzen, sollen sie ersucht werden,
dabei die Ergebnisse der Rekatholisierung in Sulzbach zu schützen.
Burgund. Ex parte domus Burgundae maturanda videtur regni Suecici
satisfactio, ut eo facilius peracta in puncto gravaminum possit procedi,
rogandique de caetero plenipotentiarii Caesareae mayestatis, ut coeptum
compositionis opus ita continuent, ne quidquam amplius sine statuum catho-
licorum consensu concedant; et ut melius hac super re possit deliberari,
communicetur per dictaturum instrumentum et reliqua puncta, in quibus
animadvertatur discrimen, pro formanda eventuali instructione.
Baden-Baden wie Cöllen und Bayeren
Osnabrück. Ihre Fürstliche Gnaden repetiren das Churcölnische votum
umb desto mehr, weilen man nit weiß, si foret deputandum, super quo
facienda instructio, dan auß den hievorigen votis erschienen, das ein- und
der ander keine communication gehabt, und weilen sich die herren Kayser-
lichen ohne zuthun der catholischen ercläret, so conformiren sich, daß die
vorgangene sachen vor ein erst communiciret und alßdan gesehen werde,
in welchen puncten man weiter condescendiren und ob man demnach
deputiren wolle.
Die ksl. Gesandten sollen ersucht werden, die Verhandlungen mit den Protestanten fort-
zusetzen, doch müssen die katholischen Stände über alle Schritte informiert werden.
Daß proiect, davon sie a part communication erlangt
liche Gnaden dero iudicium suspendiren und, soviel es dero stifft Verden
zuwider, contradiciren) hat in exordio, alß wan es mit verwilligung der
catholischen allso eingerichtet worden, so doch nit ist, und werdens catho-
lici widersprechen, so den Kayserlichen schlecht reputation gebähret, unnd
könten sie mit den catholischen daruber in disputat glangen. So ists auch
gegen Kayserlicher Mayestät erklärung, welche außtrücklich [sagt], daß man
bey diesen convent deß reichs und der ständt interesse in acht nehmen solle
So in der ksl. Proposition an die Reichsstände 1645 September 25 (vgl. Meiern I S. 615 f.).
ingleichen auch gegen die catholische liga, darin sich Caesar so hoch ob-
ligirt, ohne die ständt keinen frieden zu machen
rationem, das die uncatholischen sollen gehört werden, so den catholischen
verweigert wirdt.
Daß nun die herren Kayserlichen nicht weiter gehen, ist gantz billig, und
gibt eß difficultet gnug, das sie die vorschläg außgeben, ietzo schreiten sie
doch noch ferner in dem proiect, sintemal darin die pacta antiqua et res
decisae nit in acht genohmen, deßwegen verschiedene catholici gravirt, und
sie in specie wegen der clöster im stifft Oßnabruck. Bey diesem passu hette
man sich zum allerhöchsten bey den herren Kayserlichen zu beclagen, daß
die cron Schweden in fine tractatuum noch die catholischen landen ver-
schencket, maßen noch letzt am 12. Septembris mit dem Eichßfeldt besche-
hen
Das Eichsfeld wurde an den in schwedischen Diensten stehenden Landgrafen Friedrich von
Hessen-Rotenburg gegeben. Der Schenkungsbrief bei Meiern III S. 661; vgl. auch M. Koch II
S. 171.
so saugen doch die donatarii den catholischen daß märck auß den beinen.
Auch die Klöster Malgarten und Hamersleben sind als Donationen weggegeben
worden .
Das Interesse Pfalz-Neuburgs wegen der Reformation in Sulzbach möge berück
sichtigt werden.
Der Vorschlag Österreichs, vor weiteren Verhandlungen mit den Protestanten die
brandenburgische Resolution wegen Pommern zu erwarten, wird gebilligt.
Besançon. Dictentur prius anteacta, ut differentiae extrahi et examinari
demumque statui aliquid finaliter possit. De caetero subscribit voto
Burgundico.
Deutschmeister. Wie Osterreich, das die resolutio von Churbrandeburg
zu erwarten. Ad 2 et 3 wie Cöllen, mit dem anhang, daß die herren Kayser-
lichen zu bitten, sie wollen communiciren, wie weit sie mit den protesti-
renden tractirt, und deren endtliche erclärung zu vernehmen.
Vergleichet sich mit Newburg und Oßnabruck, daß die interessati vor allen
dingen zu hören.
Wegen der Schwedischen donationen hat er auch sich zu beschweren, weilen
sie bey Erfurth auch ein commenthurey verschencket, gleiche ursach zu
clagen hat der praelat zu Hammersleben und andere.
Wegen Halberstadt
In der ksl. Erklärung vom 1. Dezember 1646 war dieses Stift dem Kurfürsten von Brandenburg
als Teil der Entschädigung für Pommern angeboten worden (vgl. Meiern III S. 436 ).
lichen angeben, und stehet nun zu erfahren, was es operiren mögte.
Wegen Sultzbach wie Pfaltz Newburg und andere.
Bamberg. Wiederholt die Proposition und weist auf die Forderung der Protestanten
hin, daß der punctus satisfactionis Suecicae neben anderen püncten und alles
(summarie loquendo) zur völligen richtigkeit gebracht werde, biß dahin es
auch keine verbindtlichkeit haben solle.
Nhun haben die herren Kayserliche bey beschehener extradirung der iüng
ster resolution in puncto gravaminum fast ein ebenmäßiges den protesti-
renden pro conditione bedeutet
Im Proömium der genannten Erklärung ( vgl. Meiern III S. 435 ).
püncten zur richtigkeit gebracht werden müsten, anderergestalt die Kayser-
liche herrn gesandte sambt den catholischen an selbige erclärung nicht
gebunden sein wolten, uber dieses von den catholischen in underschiedt-
lichen consiliis geschloßen worden, daß alle den protestirenden beschehene
nachgebungen intuitu et ad finem pacis angesehen und daß biß zu deßen
würcklicher erlangung alles unverbündtlich sein solle. Dahero nicht zu
verwundern, daß die protestirende eine gleichmaßige appendicem ihrer
erclärung angehenckt, dan obwol die herrn Kayserliche obbemelte condition
auf der ständt innerliche und nicht zugleich außwertige vereinigung ver-
standten haben mögten, so ist doch auß denen bey alhiesigen tractaten
gefuhrten actionibus biß dato gnugsamb iederzeit und nicht allererst anitzo
verspurt worden, daß inter Suecos et protestantes ein opus concatenatum
et conglutinatum dergestalt seye, daß, da man (allermaßen in den mehreren
votis erwehnet worden) vermeinen wolte, zuvorderst die Schwedische satis-
faction zur richtigkeit zu bringen, umb nachgehents mit den protestirenden
desto leichter durchzukommen, wol zu besorgen, nachdem die Schwedische
iederzeit contestirt, daß deren contentirung principaliter an ihrer mitreligi
onsgenoßen satisfactionirung bestehe, da man die handtlung in puncto
gravaminum beiseits setzen und allein mit den Schwedischen tractiren und
schließen wolte, daß diese ihre vorige contestationes de satisfaciendis prote-
stantibus widerholen, denen inhaeriren, und man also in circulo die handt-
lung hierumbziehen, hierdurch nichts anders gewinnen, alß daß die Schwe-
den daß werck auffziehen, den praetextum belli desto beßer continuiren
und, indeme ohnedaß die zeit zue künfftiger campagnia herbeystreichet,
solche nachmahlen erwarten und dieselbe zu noch weiterer deteriorir- und
ingefahrsetzung der kriegs- und friedenstractaten operiren laßen werde.
Zu dieser weithaußehender inconvenientien verhütung hielte darfur, beede
handtlungen (in puncto gravaminum et satisfactionis Suecicae) zugleich
vorzunehmen und darinnen keine zeit noch mühe zu verliehren, auch den
protestirenden mit der desiderirter deputation dergestalt zu deferiren, daß
dem herren Kayserlichen plenipotentiario Volmar bey seiner vorhabender
hinuberreiß etliche, und zwar dieienige gesandte, so hiebevor deputirt ge-
wesen, zu adiungiren, welche bey der handtlung demselben mit benötigten
informationen, insonderheit wegen eines und anderen standts obhabenden
particularinteresse (sintemalen diese handtlung schwehr wichtig, des herren
graven von Trautmannsdorffs excellenz auch hiebevor selbsten dergleichen
adiunctos begeret und bey sich zu Oßnabruck gehabt
et cum etiam oculi plus quam oculus videant, wirdt solchs herrn Volmarn
ebenmeßig nicht zuwider sein.
Indeme auch die iüngste Kayserliche erclärung nebens der protestirenden
daruber den herren Kayserlichen extradirten differentiis und dabey habenden
bedencken den catholischen noch zur zeit per dictaturam nit communicirt,
weniger daruber deliberirt, und dan ungezweiffelt diese erclärung sub spe
subsecuturae ratificationis a catholicis den protestirenden außgestellet sein
wurdt, so ist in alle weeg billig, daß (allermaßen in etlichen votis bereits
erwehnet) solche erclärung nicht allein ad dictaturam, sondern auch delibe-
rationem catholicorum fürderlich gebracht und daß Pfaltz Newburgische
interesse wegen Sültzbach (wie auch anderer ständt in votis angeführte
interesse) den Kayserlichen bestens recommendirt werde.
Da in den ksl. Vorschlägen vom 29. November 1646 einige württembergische Klöster
von der Rückgabe an die Protestanten ausdrücklich ausgenommen sind, das Kloster
Kitzingen hingegen nicht
Genannt werden dort Lorch, Adelberg, Blaubeuren, Pfullingen, Maulbronn, Herrenalb, St. Georgen
und Reichenbach (vgl. Meiern III S. 438 ). Zu Kitzingen vgl. oben S. 132.
und bestmöglichste manutenentz bey so khundtbarer von verschiedenen
uncatholischen selbsten bekendter befugnuß wider die herren marggraven
zu Brandeburg vorbehalten und zu keinem widrigen verstandten oder nach-
gegeben, sonderen am krefftigsten contradicirt haben, deß gentzlichen ver-
sehens, die herrn Kayserlichen plenipotentiarii werden vermög der catho-
lischen ständt so offt und vielmahl widerholter conclusorum, bey der künff
tiger und gefölgiger schlußhandtlung bona ecclesiastica extra territorium
occupantium sita beständig zu erhalten, und durch des gegentheills baw
fällige remonstrationes sich keineswegs irren noch so vielen interessirten
und den catholischen ständt widerigenfalß unersetzliche praeiudicia zuziehen
zu laßen geflißen sein.
Schließlich wird noch auf die militärische Bedeutung Kitzingens, das den Übergang
über den Main beherrscht, hingewiesen.
Punkt der ksl. Vorschläge so, daß nemblich die specificatio etlicher Würtem
bergischer clöster pro exemplificatione und nicht restrictione zu halten.
Bamberg. Schlägt zur Klarstellung vor: in verbis „alß da sein“ ponatur „alß
da under anderen sein“, wardurch die exemplificatio deutlicher zu verstehen
ist, wiewol es räthlicher ist gewesen, diese specification gar zu praeterirn.
Würzburg. Eß wurde eine notturfft sein zu dictiren, waß vorkommen,
sonderlich waß sich die protestirende auf daß proiectum erclärt. Sonsten
vergleichet sich mit Bamberg, daß die satisfactio Suecica zugleich fortge-
setzet, in betrachtung, wan der cron nit ernst, frieden zu machen, wirdt sie
mit verlängerung eines oder anderen tractats die campagna hierbeyziehen,
und ist dannenhero zeit, das mit fleiß zur sachen gethan werde.
De caetero wie Cöllen und andere gleichstimmende, daß die herren Kayser-
lichen zu ersuchen, sie wollen cum praescitu catholicorum in der handtlung
verfahren.
Wegen Kitzingen wie Bamberg.
Worms abest
Eichstätt. Sehet an seinem orth nicht, warumb daß erste einzuwilligen,
weilen die protestirende den tractat selbst alhier abrumpirt.
2. Weilen sie die Schwedische satisfaction volzogen haben wollen, derent-
wegen auf die Churbrandeburgische resolution zu warten.
3. Man kan die deputatos nicht instruirt schicken, weilen man kein formal
nachricht von den anteactis hatt. Deputati werden bedenckens tragen, diese
verrichtung auf sich zu nehmen, und noch vielmehr die catholischen, man-
datum cum libera zu ertheilen.
Waß nun aber hierbey zu thun, darauff befindet sich nicht instruirt, ver-
meinet iedoch, waß per maiora vor gut angesehen werden mögte, werde
Ihrer Fürstlichen Gnaden zu Eichstett nicht zuwider sein, iedoch das die
herrn Kayserlichen mit communication den ständten die tractaten fortsetzen.
Sonsten were wol zu wünschen, das bey den catholischen eine gleichmäßige
concatenatio, alß wie bey den uncatholischen ist, anzustellen und zu richten
were.
Wegen der newen Schwedischen donationen wie Oßnabruck. Halberstat
und die clöster betreffendt, weren die gesetzte per modum exempli zu ver-
stehen, damit die andere nicht excludirt werden, wie von Bamberg wol
erinnert.
Speyer. Wie Churtrier, mit dem anhang, daß die beschehene erinnerungen
von den herren Kayserlichen in acht genohmmen werden.
Straßburg. Wie Teutschmeister, mit begeren, das anteacta communicirt
worden.
Konstanz. Wie Würtzburg, auch sich alhier weitere notturfft vorbehaltendt.
Augsburg. Kan sich nicht wol erclärn, weilen man in der that befindet,
daß mit den erinnerungen wenig geholffen. In dem proiect seindt viel
beschwert, obs aber die noth also erfordert, weiß nicht, muß an seinem orth
dargegen protestiren, mit pitt, man wolle den herrn Kayserlichen den stifft
Augsburg recommendiren, daß sie ihnen in gerechten sachen beystehen,
und endtweder sich oder statt Augsburgischen gesandten pro informatione
anhören.
Im ksl. Projekt wird
memmingensche Sache und das Kloster Christgarten zu berücksichtigen .
Die fragen belangendt, were ex parte catholicorum ein gleiche concatenation
zu machen.
2. Hat zu der
die herren Kayserlichen fortsetzen laßen, will sich nicht separirn, iedoch
daß alles catholicis communicirt werde.
Hildesheim, Paderborn wie Cöllen
Freising wie Saltzburg
Regensburgwie Oßnabruck
Passau wie Teutschmeister
Trient. Wie Cöllen, mit widerholung der Oßnabruckischen, Pfaltz Newbur-
gischen, Teutschmeisterischen und Bambergischen erinnerungen.
Basel wie Wurtzburg und Constantz
Brixen wie Triendt
Münster, Lüttich wie Cöllen
Minden, Verden wie Osnabrück
Halberstadt wie Teutschmeister
Verdun. Repetit votum Burgundicum petendo ne donationes oblivioni
tradantur.
Chur wie Oßnabruck
Fulda. An seiten deß stiffts Fulda thut man sich auf daß Bambergische
votum beziehen. Und demnach von den vorstimmenden der Wirtembergi-
schen clöster meldung beschehen, alß wil des hochlöblichen Benedictiner-
ordens dabey obwaltendes interesse zu deren bestmöglichster erhaltung
gleichfalß recommendirt haben.
Über die rechtliche Stellung der Ritterschaft im Stift Fulda wird eine ausführliche
Erklärung angekündigt, da in der ksl. Erklärung nichts darüber gesagt wird.
Kemptenwie Würtzburg
Murbach, Lüders wie Teutschmeister
Johanniterorden imgleichen
Ellwangen wie Augsburg
Weißenburg, Prüm wie Trier
Berchtesgaden, Stablo wie Cöllen
Corvey. Wie Ihre Fürstliche Gnaden zu Oßnabruck, sonderlich wegen der
Schwedischen donationen, weilen die landtgravin die, so ihrem herrn vom
könig beschehen, vermeinen zu behaubten .
und zu resolvirn, halte man so beschwär- alß gefehrlich, auß folgenden
ursachen:
1. Weilen man bißhero per dictaturam noch nit einige wißenschafft gehabt,
in quibus terminis aigentlich die tractaten mit den protestirenden in materia
gravaminum bestündten, dahero auch der Kayserlichen herren plenipotentia-
riorum beede reciprocirte schreiben nit völlig hetten können verstanden
werden. Obwol nun per privatam communicationem ein proiectum instru-
menti in ista materia zukommen, habe mir dannoch nit einbilden können,
daß vor gewöhnlicher communication per dictaturam hieruber solte con-
sultirt werden.
2. seye hieruber in specie nit instruirt;
3. weilen er iedesmalß den Kayserlichen vorschlägen de 12. Iulii contra-
dicirt hette, consequenter auch diesem proiect, so weith solches seinen herrn
principalen und der religion praeiudicirlich seye, contradiciren müste, doch
acceptirte solches in passibus utilibus, in specie wegen excipirung etlicher
clöster;
4. weilen die protestirende hernacher in ihren ubergebenen differentien
vermeldeten, daß gedachtes proiect der catholischen proiect seye, welches
seines wißens nit ist, sintemahlen mehrentheilß der catholischen davon
nichts gesehen hetten; wie noch
5. weil die quaestiones, sonderlich die letzte, quomodo instruendi deputati,
magni momenti seyen, auf welche mit beständigkeit zu andtworten mehrer
zeit erfordert werde.
Ist wie die Vorstimmenden der Meinung, daß vor abhandtlung des puncti satis-
factionis Suecicae in materia gravaminum nichts gerichtet oder geschloßen
werden könne und die Verhandlungen zu suspendiren sind.
In specie ob?, wer?, wie? zu deputirn, sey von letzten anzufahen, kan man
dießeits nicht zugeben, das die deputatio cum plenipotentia geschehe, damit
durch diesen consens alle vorige in contrarium geschehene protestationes
cassirt werden, welche anitzo vielmehr widerholt werden.
Ob zu deputiren respondeo negative:
1. weil die erfahrnuß gebe, daß durch mehrfaltige deputationes unndt con-
ferentien nichts fruchbarliches bißher können gerichtet werden.
2. weilen auß ihrer (der protestirenden) den herren Kayserlichen gegebener
andtwort gnugsamb erscheinet, das sie zur composition keinen lust hetten.
3. weil die protestirende angefangen zu andtworten und de facto 19 oder
mehr puncta wider obgedachtes proiect ubergeben reservatis aliis, wirdt
derohalben notwendig sein, daß sie mit der gäntzlicher andtwort sich völlig
ferners heraußlaßen, damit catholischerseithen die notturfft oder ersprieß
lichkeit der deputation desto beßer erachten könne.
4. weil, da man Kayserlichentheilß ihnen ein solches proiect außgehändigt,
warauff sie billig hetten handtlen können und sollen, sie hingegen ihres
theilß die handtlung abrumpirt hetten, alß dieselbe erstens wider antretten
müßen.
5. weilen sich niemandt mit solcher schwehrwichtiger deputation beladen
laßen oder iemandt andere beladen wurde.
Quaestio quis deputandus fallet diesem nach fur sich selbsten. Eventualiter
aber, wan die maiora auf eine deputation gehen solten, wolte er gebetten
haben:
1. seiner person zu verschonen.
2. die Wirtembergischen clöster recommendirt haben.
3. auch die in den ertz- und stifftern Magdeburg, Bremen, Verden, Halber-
stadt gelegene, iederzeit in continua possessione verbliebene clöster, welche
auch periclitiren sollen, recommendirt haben.
Wegen der schwedischen Donationen, desgleichen wegen der württembergischen Klöster
wie die Vorstimmenden. Hofft, daß die Klöster in der Herrschaft Heidenheim im
ksl. Projekt nur darum unerwähnt geblieben sind, weilen die Heidenheimische
reluition ad tractatum cum Gallis gehöre und verhöffentlich in solchem
tractatum gemelter clösteren providirt werden wirdt
Die Herrschaft Heidenheim, die Württemberg bereits 1504 von Bayern erworben hatte, war vom
Kaiser Ferdinand II. 1636 für 500 000 Gulden an Kurfürst Maximilian von Bayern verpfändet
worden (vgl. S. Riezler V S. 528, 550; F. Dickmann S. 383. Ein Überblick über die
einschlägigen Verhandlungen auf dem Friedenskongreß bei J. L. Walther S. 280).
Waß wegen deß closters Kitzingen zum offteren mündtlich und eifferig an
seithen Bamberg und Würtzburg und letztlich von Bamberg in truck vor-
bracht worden, verhoffte man, diese beederseits gesuchte vindication gemel-
ten closters contra Brandenburg werde gleichwol diesen ungezweiffelten
verstandt haben, das inskünfftig es dem ordini St. Benedicti restituirt werden
solle, widrigenfalß er nit vorbeygehen könte, gemeltem ordini sein ius bester
maßen zu reserviren; caducitas feudi können in diesem passu contra ordi-
nem, qui non moritur, nit wol allegirt werden.
widersprechen, will sich alles weitere vorbehalten.
Bamberg. Nachdem Würzburg und Brandenburg Druckschriften über ihre Rechte
an Kitzingen veröffentlicht haben, war Bamberg zur Wahrung seiner Interessen ge-
zwungen, das gleiche zu tun.
Waß sonsten ratione consolidati dominii directi cum utili in mehrberührter
information und sonsten eingefuhret worden, ist ad excludendum tertium
acatholicorum principaliter angesehen […]. Beede, Ihre Fürstliche Gnaden
zu Bamberg und Würtzburg, würden sich sönsten höffentlich dieses closters
halben ohnschwehr vereinbaren können.
Konstanz. Widerspricht der in der bambergischen Schrift geäußerten Behauptung,
die Benediktiner seien a iurisdictione ordinariorum eximiert.
Bamberg. Verweist für diese Streitfrage auf die Kontroversschriften des Kardinal
Thuschius und anderer.
welche eintzig ihren respect zu Ihrer Päbstlichen Heyligkeit trugen, dero-
wegen hierunder kein gewißes determinirt werden könte. Es seyen vielleicht
clöster under Constantz, so einen solchen respectum immediatum gehabt,
deßen sie sich doch dato nit bedienen wollen.
8–12 Kurbayern – haben] In Kurbayern A III genauer ( als Nachtrag von der Hand des
kurbayerischen Subdelegierten Ernst): Die clöster in der herrschafft Heydenheim seyen
ihres wißens mediat undt bekhandte landtständt, auch habe man selbige in solchem
statu gefunden. Es wird betont, das mit Ir Curfürstlicher Durchlaucht hoher authoritet
selbige salvirt undt under dero landtsfurstlicher superioritet contra quovis geschutzt,
geschirmbt undt erettet worden. Ähnlich auch in Kurmainz B. Etwas anders Öster
reich A II: Der Bayerische sagt, wie daß die landtfurstliche oberkheit originaliter
von Österreich auff Bayern, von dißen auff Wirtenberg kommen.
Heidenheimb gelegener clöster, alß Königsbrun und anderer, welche a
iurisdictione territoriali eximirt werden wollen, erwehnung beschehen, wil
denselben wegen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht alß inhaberen der herr-
schafft Heidenheimb per expressum contradicirt haben.
inhabung berürter herrschafft Heidenheimb zu erhalten, werden solches die
herren praelaten mit hohen undertänigsten danck erkennen und Seiner
Durchlaucht nichts zu praeiudiciren gedencken, hingegen auch verhoffen,
daß dieselbe die clöster bey ihren hergebrachten rechten mächtig schutzen
unnd manuteniren helffen werden.
Schwäbische Grafen. Daß proiect rühret von den catholischen nit her,
wie die protestirende schon außgeben, weilen es ihnen nit einmal commu-
nicirt worden, weder die interessirte daruber vernohmmen noch der protesti-
renden erclärung dictirt, derentwegen seindt die catholischen daran auch
nit gebunden, sonderen muß dieses alles zuvor communicirt und alßdan
erst daruber consultirt werden, und gleichwie die protestirende behutsamb
gehen, alßo man auch catholischentheilß thun und die quaestiones ante
consultationem notificiren.
Daß die handtlung alßdan erst obligirn solle, wan die Schwedische satis-
faction unnd alle andere zu vergleichen bevorstehende puncten richtig,
darauß wird augenschein- und gleichsamb handtgreiflich abgenohmen,
daß under den worten, man solle ohne hinderbringung schicken und bevol
mächtigen, ein mehrers gesucht werde. Will derowegen bedüncken, das die
deputation unnötig, sonderen die Schwedische satisfaction zu befurderen;
wolte man doch zugleich in den tractaten vorfahren, so könte solches durch
schrifft oder die zu Oßnabruck anwesende catholische geschehen. In alle
weeg ist zur sachen zu thun und 1. zu resolviren, ob bey dem proiect zu
stehen, und 2., wan man das nicht zu thun gedencket, waß alßdan weiter
einzuwilligen. Wan diese beede fragen erledigt, alßdan kan man zu den
ubrigen schreiten. Hierauff fuhret mit vielen rationibus auß, waß fur unge-
legenheiten auß der Schickung entstehen können, und waß noch vor dis-
crepantzen bevor […]. Und nachdem die protestirende ohne die Schwe-
dischen nit schließen wollen, da sie doch weder Pabst, weder patriarch
seindt, so gebürt den catholischen vielmehr, daß sie ohne die Päbstliche
Heyligkeit nichts eingehen sollen.
Köln ( Stadt). Ad maiora, mit vorbehaltung aller notturfft.
Aachen wie Collen, Bayeren
Augsburg ( Stadt) wie graven und herren, also auch die ubrige 15 stätt
Besançon ( Stadt). Refert se ad maiora.
1. Zunächst ist die Resolution des Kurfürsten von Brandenburg wegen der Abtretung
Pommerns abzuwarten. Vor neuen Verhandlungen über die Gravamina soll die
schwedische Satisfaktion abgehandelt werden.
2. Daß die deputatio noch zur zeit unfruchtbar, sonderen vorhero nötig
sein werde, die Kayserlichen zu ersuchen, von den protestirenden zu ver-
nehmen, waß sie vor bedencken bey der iüngster resolution haben, und in
welchem sie endtlich bestehen mögten; nicht wenigers auch dieselbe ad
dictaturam nebens der protestirenden uber bedeute resolution bereit extra-
dirten differentien zu geben.
Es were auch von verschiedenen in votis erinnert worden, daß die res iudi-
catae inskünfftig in salvo verbleiben.
Sie (die Maintzischen) erwunscheten, das inter catholicos eine gleichmäßige
catenatio, wie bey dem gegentheil ist, zu stifften were, allermaßen in dem
fürstlichen Eichstettischen voto gar wol erinnert worden, deme sich hier-
innen die Maintzischen conformiren, und wurde hernegst, wie solche zu
effectuiren, nachzudencken sein.
Ratione deputationis hielten darfur, das, wan herr Volmar hinuberreisen
und eine deputation pro assistentia begeren wurde, ihme hierin keinesweegs
außer handen zu gehen seye.
Von den Kayserlichen were den Maintzischen der iungst a acatholicis extra-
dirter resolution communication, allein particulatim und nicht formaliter
ad dictandum beschehen, wolten mit ihnen hierunder reden.
Warauff etliche gesandten interloquirten und bedeutet, daß diese resolution
in truck bereits menniglich publicirt seye; weilen verschiedene die differen-
tias acatholicorum principum et civitatum nicht hetten, könte deren formalis
communicatio per dictaturam widerfahren.
Sonsten weren sie (die Maintzische) der mainung, die Kayserlichen zu
ersuchen, die protestirende in der handtlung zu entreteniren und von ihnen
zu vernehmen, waß sie in der Kayserlichen erclärung desiderirten.
Die Einzelerinnerungen wegen Sulzbach, Kitzingen, Loccum, der württembergischen
Klöster und der res iudicatae und transactae sollen berücksichtigt werden.
Kurmainz wird durch die schwedischen Donationen im Eichsfeld stark geschädigt;
da auch andere Stände hierbei interessiert sind, wird eine Deputation zu den ksl.
Gesandten, die um Unterstützung gebeten werden sollen, vorgeschlagen .