Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
60. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1646 Oktober 8
60
Plenarkonferenz der katholischen Stände
Münster 1646 Oktober 8
Köln ( Stadt ) A I p. 943–994 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 431’–454,
Bamberg B fol. 308–310, Fulda I fol. 537–540’, Konstanz , Kurmainz B. Vgl. ferner
Kurbayern A III fol. 208–218’; Kurmainz A Fasz. 14; Österreich A II WFr XXXV
fol. 145–155’; Österreich B I p. 1201–1222, B a I und B b II; Pfalz-Neuburg II fol. 147–
150 (Konzept); Wartenberg / Augsburg II fol. 644–654 ( damit identisch Wartenberg / Re-
gister I fol. 309’–326 und I a ).
Die protestantischen Forderungen auf Interposition der Schweden in den Religionsverhandlungen
und auf Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen der Stände in Osnabrück. Anerkennung der
kaiserlichen Vermittlungsvorschläge vom 12. Juli 1646? Hilfegesuch an die Franzosen.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Aachen, Augsburg, Augsburg (Stadt),
Baden-Baden, Bamberg, Basel, Bayern-Hg., Berchtesgaden, Besançon, Brixen, Burgund, Chur,
Corvey, Deutschmeister, Eichstätt, Ellwangen, Freising, Fulda, [Halberstadt], Hildesheim,
Johanniterorden, Kempten, Köln (Stadt), Konstanz, Kurbayern, Kurköln, Kurmainz, Kur-
trier , Leuchtenberg, Lüders, Lüttich, Münster, Murbach, Österreich, Osnabrück, Paderborn,
Passau, Pfalz-Neuburg, Prälaten, Prüm, Regensburg, Salzburg, Schwäbische Grafen, Speyer,
Stablo, Straßburg, Trient, Verdun, Weißenburg, Worms, Würzburg.
Kurmainz. Proponit, eß wurden die anwesende herren gesandte ab deren
zu Oßnabruck subsistirendter Kayßerlicher herren plenipotentiariorum com-
municirten prothocollo vernohmen haben, waß der protestirende alda depu-
tirte in 2 postulatis vor- undt angebracht
Am 3. Oktober 1646 hatte eine Deputation der evangelischen Stände in Osnabrück die ksl.
Gesandten ersucht, die Verhandlungen über die Gravamina mit den Schweden fortzusetzen und
gleichzeitig die direkten Verhandlungen zwischen den Ständen in Osnabrück wieder in Gang zu
bringen. Das Protokoll der ksl. Gesandten bei Meiern III S. 373 (auch in Köln ( Stadt )
beigefügt). Über die Frage der schwedischen Interposition hatten die Deputierten der katholischen
Stände bereits am 6. Oktober 1646 mit den ksl. Gesandten in Münster beraten (vgl. Diarium
Volmar S. 357). Ein Protokoll darüber konnte nicht ermittelt werden.
gestelt:
1. Ob man catholischentheilß der von den protestirenden suchender inter-
position der cron Schweden deferiren solle?
2. Ob zu solchem endt nacher Oßnabruck zu deputiren?
3. Ob nicht beßer und praecise darauff zu beharren, das die protestirende
sich vor allen dingen resolvirn sollen, ob sie von ihren extremis abweichen
und uff die den 12. Iulii von den Kayserlichen herren abgesandten extradirte
4. Ob nit die herren Kayserlichen abgesandten zu belangen, das sie ver-
mittels der herren mediatoren diese der protestirenden hochmüthige auffzug
den Frantzoßischen herren plenipotentiarii communiciren undt bey den-
selben urgiren, weilen hierauß und sonsten uberflüßig abzunehmen, das es
nit soviel umb die Schwedische satisfaction alß die catholische religion zu
thun, und dan die herrn Frantzößen ihre satisfaction völlig bereits erlanget,
dahero sich erclären wolten, weßen man sich gegen dieselbe zu versehen,
insonderheit aber damit sie dero waffen von den reichsfeynden abziehen.
Kurtrier. Nach Wiederholung der Proposition: Nun die hierauff gestelte quae-
stiones belangendt, und die erste zwar, geschicht den catholischen ungleich,
daß ihnen wil nachgeben werden, alß wan sie auß dem beliebten modo
solten außgetretten haben, dan sie niemal zu der Schwedischer interposition
verstandten, sonderen, alß die protestirende den vorschlag gethan, man solte
die gravamina den Kayserlichen ubertragen, ist es catholicis nit zuwider
gewesen, die auch gern gelitten, das sich die herren Schwedischen darbey
gebrauchen ließen, allermaßen auch beschehen. Hierauff haben die herrn
Kayserlichen die compositionsvorschläg gethan, und hetten catholici darfur-
gehalten , es wurden die protestirende beßere erclärung von sich geben
haben, weilen catholici in vielen nachgeben und verschiedene sachen ein
geräumbt , sie aber nicht in einigen punct gewichen. Dannenhero nicht kan
gestanden werden, das man catholischentheilß den modum geendert, son-
dern ist billig hoch zu clagen, das die protestirende die interposition der
cron Schweden behaubten wolle mit betröheter zerschlagung der langwirig
costbahrn tractaten und nun erst auß diesem krieg einen religionskrieg
machen. Schließen hierauß ad 1., daß den protestirenden rundt zu bedeuten,
man hette an catholischer seithen nur passive in die Kayserliche interposition
verstandten, stündte doch bey ihnen zu vergleichen, ob sie etwan die Schwe-
dische admittirn wollen; einmahl haben die protestirende hierin weder
ziell noch maaß zu geben.
Pro 2 do , daß catholische nachmalß schicken und sich gleichsamb zum gant-
zen tractat obligirt machen solten, das seint sie nit schültig. Herrn graffen
von Trautmansdorff ist es zu ehren geschehn, das man vor diesem deputirt.
Eß ist ein große inurbanitet von den protestirenden, nachdem Ihr Excellenz
sich alhier befindten, daß sie sich mit solchen sachen auffhalten, werden
etwan Seine Excellenz auch hinuber haben wollen, weilen sie vorgeben
dorffen, Oßnabruck seye zu abhandtlung der religionsstreitigkeiten ver-
ordtnet , welches nit kan gestattet werden, und ist auß lauter lieb zum frieden
geschehen, das catholici hinubergeschickt, ohne die geringste schultigkeit
und obligation. Und ist ihr (der protestirenden) postulatum umb desto un-
billiger , weilen die cron Franckreich, welche ihre legatos alhier hat, die
religionsgravamina sowoll alß die Schweden in ihre replicq gebracht
In der französischen Replik vom 7. Januar 1646 ad Art. VIII der ksl. Responsion (vgl.
Meiern II S. 201 ), entsprechend in der schwedischen Replik ( ebd. S. 187).
Gleichwie nun die offension den will vorgeschützet werden, also ist iener
auch nit außer obacht zu laßen, sonderlich aber der herrn Kayserlichen,
welche mit dem gantzen collegio electorali sich dieser orthen auffhalten.
3. Die Protestanten sind aufzufordern, eine neue Erklärung über die ksl. Vorschläge
vom 12. Juli 1646 herauszugeben. Danach kann man entscheiden, ob eine neue
Konferenz, und zwar in loco tertio, angetreten werden kann.
4. Ist kein zweiffel zu machen, es werde sich die cron Franckreich zu einem
religionkrieg nit verstehen, noch verstatten, daß ihre confoederation dahin
solle extendirt werden, hielten derowegen die deputation zu ihnen nöttig
und rathsamb.
Daß sonsten die protestirende ihre erklärung gescherpfft, scheinet das an-
sehen zu haben dannenhero geschehen zu sein, das man catholischentheils
zuruckgehen gedencket, und ihre conclusa mit den Kayserlichen vorschlä
gen nicht einig. Wan man dabey beharret, werden gedachte vorschläg
contradicirt und dardurch die gantze handtlung zerschlagen werden. Were
derowegen vor allen dingen nötig, einen endtlichen schluß zu machen,
wabey man zu stehen und zu verbleiben gedencket.
Zum beschluß haben Ihre Churfürstliche Gnaden iüngsten anbefohlen,
nachdemalen an seiten der herrn Kayserlichen und Frantzosischen vor-
geben wirdt, das der terminus in ecclesiasticis aufs iahr 1624 zu dermahliger
beruhigung des heyligen Römischen reichs nöttigh
So in Punkt 1 der ksl. Erklärung vom 12. Juli 1646 ( Meiern III S. 193 ). Die Franzosen
hatten den Inhalt der genannten Erklärung gutgeheißen ( vgl. Diarium Volmar S. 334 ).
willigen , dergestalt iedoch, das die stiffter Oßnabruck, Minden, Verden und
Halberstadt per expressum davon außgezogen und vorbehalten werden.
Kurköln. Ad 1. wie Kurtrier; dan könte ihnen (den protestirenden) per
Caesareos zu gemuth gefuhrt werden, das man sich wegen der beruhmbten
interposition nit zu erinneren weiß, das sie auch auff die cron Schweden
solle extendirt werden, sonderen hat den verstandt gehabt, das die herren
Kayserlichen die catholischen vorschläg den protestirenden vortragen und
sie die ihrige per Suecos einlangen mögten, dabey man eß Churcölnischen
theilß muß bewenden laßen.
2. Ist die deputation nacher Oßnabruck nit reputirlich noch dienlich, weilen
catholici schon offter geschickt, […]. Nicht nützlich ist sie, weilen die auß
gehändigte 22 articul also beschaffen, das sie keine handtlung leiden; zudem
haben sich die protestirende auf die letztere Kayserlichen vorschläg in nichts
heraußgelaßen, das man also catholischentheilß nicht wißen kan, warauf
die deputandi zu instruiren. Hie finden sich gnugsame protestanten
Anfang Oktober 1646 befanden sich in Münster die Gesandten von Kursachsen, Kurbrandenburg
mit Pommern, Brandenburg-Ansbach und -Kulmbach (beide vertreten durch Dr. Johann Müller),
Württemberg, Hessen-Kassel, der Fränkischen Grafen und der Stadt Nürnberg (beide vertreten
durch Dr. Tobias Ölhafen). Die Liste der Gesandten bei Meiern III S. 382.
die handtlung wol und füglich kan auffgegeben werden.
Bey dem dritten ist mehr nicht übrig, alß das protestirende zu erinneren,
das sie von ihren extremiteten abstehen und sich also zum ziel legen, damit
man sehen könne, daß sie sich vergleichen wollen. Und weilen sie auch auff
Franckreich großen verstandt gestellet, so were pro 4 to deren plenipoten-
tiariis zu remonstriren, welchergestaldt die religion periclitirt, mit der ersü
chung , sie wolten ihre authoritet bey der protestirenden also interponiren,
damit sie die von catholicis beschehene offerta annehmen, weilen sie vor-
theilhafftiger alß niemalen gewesen, auch von ihnen selbst begehret worden;
zu welchem endt dieselbe zu Latein zu ubersetzen, wie vor diesem concludirt
worden.
Kurbayern. Wißen sich ad 1 m nit zu erinnern, das iemalen den herren
Kayserlichen oder Schwedischen die interposition lediglich ubergeben wor-
den , sonderen vor gut angesehen, das die gravamina mit wißen und willen
beederseits ständt sollen tractirt werden. Und ist gewiß, das sich die herrn Kay-
serlichen ohne zuthun der catholischen damit nicht werden beladen laßen.
Pro 2 do haben die catholische schon 3 mahl nacher Oßnabruck geschickt,
und zwar allemahl ohne einigen effect; sehen derowegen nicht, wie mit
nutzen nachmalß zu deputiren. Sintemalen die herren gesandten in den
punctis ietzt nicht einß noch sich zu den Kayserlichen vorschlägen alle
bekennen, so werden die deputirte noch viel weniger auff newe sachen
können instruirt werden, und entstehet hierauß anders nichts alß eine hoch
schädliche verzogerung der tractaten.
Ad 3. erclären sich affirmative, daß nemblich bey den Kayserlichen vor
schlägen zu stehen, weilen catholici meistens damit ubereinstimmen. Die
Protestanten sind zur Herausgabe einer kategorischen Erklärung aufzufordern; sie
mögen dabei bedenken, daß man ihnen noch nie solche Zugeständnisse, wie sie in den
ksl. Vorschlägen enthalten sind, gemacht hat. Wie mehr man ihnen zur handt
gehet, ie mutwilliger und hochmutiger werden sie, doch muß auch hiebey
considerirt werden, das auß der uneinigkeit der ständt noch mehrer unheil
entstehet.
Ihre Churfürstliche Durchlaucht vernehmen, das der meiste theil protestan-
tium pacata consilia fuhren und der wenigste auff den extremis bestehet;
weren derowegen die Chursachßischen und andere moderatiores zu belan-
gen , das sie die ubrige ad aequiores conditiones bewegen wollen. Ihrestheilß
haben sie schon den Sachßischen hierunder zugesprochen, und könte noch
ferner representirt werden, wan sie
alleß eingehen unnd hetten kein mittel mehr, sich zu manuteniren, daß die
protestirende in nicht geringere ruin gebracht, und wan catholici wider die
vernunfft und billigkeit angestrenget werden wolten, wurden sie noch solche
mittel finden, durch welche die religion und daß reich volkommentlich zu
erhalten; und wan sie hierbey ihr gentzliches absehen uff die außwertige
cronen gestelt haben, so mögten auch recto Dei iudicio in ihren reichen
beyzustehen wol abgehalten wurden. Hielten dannenhero darfur, daß diese
comminatio zu annectiren. Sollten die Protestanten die ksl. Vorschläge wieder
ablehnen, so werden die katholischen Stände alle früheren Angebote widerrufen und
auf den Religionsfrieden und den letzten Reichsabschied zurückgreifen.
Daß 4 te ist vernunfftig, nützlich und billig, weilen der cron Franckreich
ein so statliche satisfaction beschehen; und weilen sie nicht nachgeben oder
gestehen wirdt, daß sie wider die religion den krieg gefuhrt, so hette sie
gute fug und ursach, wan er dahin solte außgedeutet werden, sich von
denselben zu separiren.
Salzburg. Ad 1. ist in vorgehenden votis vermeldet, das catholici den
modum tractandi niemalen variirt, zu der interposition der cron Schweden
keineswegs verstanden und solche den herren Kayserlichen nur dergestalt
eingewilliget, das sie mit wißen und willen der ständt zwischen beeden
gehen mögen, dabey noch zu beharren und der cron interposition keines-
weegs zu deferiren.
Alß ist auch 2 do gnugsam erwehnet, das man zu der suchender deputation
keine ursach habe […], vergleichet sich also mit der meinung, das nicht
mehr zu deputiren, sonderen pro tertio dabey zu beharren, das per dominos
Caesareos den uncatholischen zu remonstriren die exorbitantz ihrer postu-
laten und daß man beßere erclärung von ihnen erwartet, mit begeren, sie
wollen davon gutlich abstehen, und sich den Kayserlichen vorschlägen also
nähern, damit man in ubrigen puncten desto beßer fortschreiten könne.
Daß 4 te bedunckt ratsamb zu sein, weilen Galli die volkommene satisfaction
erlangt und ihre confoederation nicht gegen die religion angesehen
die ksl. Gesandten sind die Mediatoren und durch diese die Franzosen zu ersuchen,
die Protestanten zum Nachgeben zu bewegen.
Bayern-Hg. wie Kurbayern
Österreich. Auff der Augspurgischen confessionsverwandten anbringen
zu Oßnabruck ist von den herren Kayserlichen wol und gnugsam geandt-
wortet , dabey sie laßen, dan wan andere gedancken gewesen, were ein
anderer modus gebraucht worden; muß gewiß ein ärgers dahinder stecken.
In alle weeg ist diß zumuthen sehr nachdencklich, dan wan daßmal den
herren Kayserlichen die Schwedischen solten an die seithen gestellet werden,
gibt es große schmählerung der Kayserlichen authoritet und einen gefehrli-
chen eingang bey andern sachen, und movirt darumb Lampadius
Über den braunschweig-lüneburgischen Vizekanzler und Subdelegierten auf dem Friedenskongreß
Jakob Lampadius ( Lampe ) vgl. M. Braubach S. 46; F. Dickmann S. 200; R. Dietrich ,
Jakob Lampadius. Seine hier erwähnte Forderung findet sich im Protokoll der Konferenz vom
3. Oktober 1646 ( vgl. oben S. 371 Anm. 2 ).
daß der cron Schweden die session im reich eingeraumbt werde. Darauß
kan aber anders nichts alß lauter confusion erfolgen.
Die handtlung an sich belangendt, kan man zu der cron Schweden inter-
position nit verstehen, weilen nichts guts davon zu warten, sintemalen, wan
darauß causa belli will gemacht werden, wie Lampadius sagt, so hat sie
große ursach, ihr gluck weiters fortzusetzen. Wan auch ohne beylegung
der gravaminum kein friedt zu hoffen, und dan gnugsam erscheinet, daß
die protestirende in nichts zu weichen gedencken, so wirdt aller schadt und
nachtheil notwendig auff die catholischen fallen müßen. Und weilen die
cron gegen alle gethane sincerationes in puncto satisfactionis unerträgliche
conditiones vorgeschrieben, so ist leichtsamb zu erachten, daß sie bey den
gravaminibus nur schwere extrema vorschlagen wurden; und wan schon
dieselbe von den catholicis solten acceptirt werden, so werden sie ihnen
dannoch nit annehmlich sein. Were derowegen ihre interposition nit einzu-
gehen , sonderen bey dem vorigen modo zu bestehen.
2. Eine neue Deputation nach Osnabrück ist nutzlos, solange die Protestanten auf
ihren unbilligen Forderungen bestehen. Were derowegen 3. zu begeren, das sie
sich auff die Kayserlichen vorschläg also erclären, damit catholici darauff
handtlen können, widriges müste das werck Gottes ewiger weißheit befoh-
len werden.
4. were Gallis zu gemuth zu fuhren, das ihnen ea lege die volstendige satis-
krieg will gemacht werden (darzu sich Franckreich nit bekennet), umb den
catholischen den garauß zu machen, so hetten sie dahin zu laboriren, wie
etwan die protestirende zu beßeren mittelen mögen gebracht werden.
Pfalz-Neuburg. Ad 1. vergleichen sich mit den vorstimmenden auß ver-
schiedenen ursachen, dan wan es die meinung hat, daß Schweden sich gleich
mit den herren Kayserlichen interponiren solten, seindt andere rationes
vorhanden und großer underschiedt, indeme daß Ihre Kayserliche Mayestät
alß ertzhertzog zu Osterreich ein standt des reichs seindt, ist auch das haubt
beeder ständt und obrister schutz- und schirmherr der christlichen kirchen
und religion, welche rationes sich bey der cron Schweden nicht befinden,
der bosen consequentz, so hierauß entsprießet, zu geschweigen. Schließen
derowegen quoad hanc primam quaestionem mit den vorstimmenden ad
negativam. Sonst wie Kurtrier.
Also ist auch pro 2 do nit rathsamb, nach Oßnabruck zu deputirn, weilen
es schon dreymahl geschehen, so schimpfs gnug ist […]. Die protestirende
haben den vorschlag gethan, daß catholici ihre religionsverwandten zu
Oßnabruck committiren wollen, daß laßet sich auch wol durch die ihrige
alhier practiciren; ehe aber solches geschieht, were pro
3. von ihnen zu vernehmen, ob sie von den extremis abstehen wollen. Ohne-
deme wirdt die deputation vor sich nit nötig sein, dan man an catholischen
seithen sich schon underem 12. Iulii ercläret, daß man nit weiter könte nach-
geben . Solte nun dargegen weiters gewichen werden, so öffenetes die pfort
zu dergleichen zumuthungen mehr.
4. Wirdt sehr vorträglich sein, das per Caesareos aut deputatos die herrn
mediatores belanget werden, den Schwedischen und protestirenden beweg-
lich zu remonstriren, damit sie in den extremis nit beharren. Anno 1634
haben die herren
ihres königs meinung zumalen gegen die religion nit seye, sonderen er
wolle dieselbe manuteniren .
position für den Klerus in Jülich und Berg bitten, da ständig neue Übergriffe durch
die Holländer geschehen. Die ksl. Gesandten mögen gemeinsam mit einer Deputation
der katholischen Stände die Mediatoren und Franzosen um Interposition ersuchen.
Vielleicht könne auch eine Deputation unmittelbar an die anwesenden Gesandten der
Staaten gerichtet werden.
Burgund. Bene considerata propositione et iis, quae ad ipsam spectant, non
videt, quare modus tractandi sive usque observatus immutare possit aut
debeat, certe interpositio coronae Sueciae neque unquam consensa neque
imperii iuribus conformis est. Auch beim Passauer Vertrag hat man eine Ein-
mischung der Franzosen in die Reichsangelegenheit nicht zugelassen .
Ad 2. Non videtur ulterius deputandum, cum trina vice factum sit et prin-
ceps Caesareae legationis hic commoretur.
3. Insistendum omnimodo, ut protestantes propius se declarent ad ultimam
Caesareanorum resolutionem.
positio , cum apud Gallos maior sit status quam religionis ratio. Habent illi
foedus cum protestantibus et quamcunque in partem torquentur semper et
in omnibus oberit ligae catholicae, cum inprimis rem suam hisce tractatibus
meliorem facere nimis anxie laborent […].
Caeteroque Neoburgici petitioni ut omni ex parte iustissimae suffragandum
putat.
Baden-Baden wie Churbayeren
Osnabrück. Ad 1. wie Kurtrier und Österreich. Mögen auch wol geschehen
laßen, das die herren Kayserlichen mit den Schwedischen auß den grava-
minibus communiciren, vermeinten aber, das sie so weit nicht gehen, alß
am 12. Iulii ohne consens geschehn.
Bey diesem passu ist sehr frembdt zu vernehmen, das, nachdeme man
schon ein gantz iahr in compositione gravaminum occupirt und bemuhet
gewesen, nun erst der modus tractandi disputirt werden will, da doch
notorium, das die protestirende solchen vorgeschlagen, aber von catholicis
ob rationes isto tempore adductas nit acceptirt worden.
2. Lauffet deme zuwider, welches die protestirende versprochen, alß sie vor
Magdeburg votum et sessionem so starck gesucht, mit der zusag, wan ihnen
hierin gewilfahret, das sie in allen ubrigen mit den catholischen vertrewlich
sein wolten. Was daß nun vor eine vertrewlichkeit seye, daß man ihnen
stetigs nachlauffen solle, geben Ihre Fürstliche Gnaden zu consideriren und
laßen sich die rationes wol gefallen, so in partem negativam incliniren wie
Osterreich, weilen es allein nicht nutzlich, sonderen auch disreputirlich und
nur lautere zeitverliehrung, wie man es biß dahero nur zuviel empfunden,
indeme die protestirende verlangerung suchen biß zu endt der campagnia.
3. Seint der meinung, daß man bey den vorigen catholischen conclusis wirdt
bestehen mußen, weilen es newlich Churcöllen außtrucklich befohlen, Ihre
Fürstliche Gnaden auch ihrestheilß nicht anders thun können, alß der ge-
meine schluß mit sich bringt, welches salva conscientia et reputatione nicht
kan revocirt werden […]. Man uberlege die schrifften, so beederseits ge
wechßlet worden, darauß wirdt sich finden, welcher theil zur billigkeit
geneigt, und daß der protestirenden 55 puncten mit den letztern 22 articulen
ein ding, und das letztere ärger und mehr impertinent alß daß erste, hin-
gegen haben catholici in ihrer letzten schrifft viel von den ersten conclusis
gewichen, will derowegen nötig sein, einmal rundt zu bedeuten, was man
thun könne und nicht, damit daß langwirige blutvergiesen gestillet werde.
Wollen nun protestirende hierauff bey ihrem gefasten sinn verbleiben, so
haben catholici auch gute ursach deßgleichen zu thun, wiewol ihnen lieber
were, man könte die religionsdifficulteten beylegen. Zu solchem endt weren
die im Churbayerischen voto angefuhrte rationes und motiven ihnen mit
eiffer unnd rechten ernst zu remonstriren. Ihre Fürstliche Gnaden können
nicht meinen, falß die protestirende sich nit naher herbeylencken und die
letztere puncta nit acceptiren, daß iemandt von den catholischen damit daß
gewißen werde beschwehren wollen, sondern bäldter daß eußeriste daran
wenden. Eß ist so weith noch nicht kommen, daß daß meßer an die gurgell
gesetzt.
Waß sonsten im Churtrierischen voto movirt worden, protestirende mögten
darfurhalten, catholici wolten von denen den 12. Iulii ihnen zugestehen
Kayserlichen compositionsvorschlagen außsetzen und hetten dannenhero
ihre postulata gescherpft, da könten Ihre Fürstliche Gnaden nit unberichtet
laßen, das solche weder ihro noch viel anderen ständten vorkommen biß
erst nach deren extradition. Vermeinen nun die herren Kayserlichen, daß
hieran wol geschehen, so ist ia gantz billig, das die protestirende sich zuvor
darauf erclären.
Den terminum amnistiae ad annum 1624 und anders belangendt, laßen es
Ihre Fürstliche Gnaden bey den collegiatschlüßen, ihren und andern gleich-
stimmenden votis, und weilen sie vernehmen, daß Churtrier den ihrigen
befohlen, wan daß conclusum dahin fallen wird, daß sie solchen terminum
einwilligen, aber die stiffter Oßnabruck, Minden und Verden wie auch
Halberstadt per expressum außziehen sollen, sagen sie darfur zum hochsten
danck, andere zu gleichmäßigen effect höfflich und gebührendt ersuchendt,
ad honorem Dei necnon ecclesiae catholicae conservationem.
Ad 4 tum verbleiben bey vorigen conclusis, das den herren mediatoribus
und der cron Franckreich plenipotentiariis der protestirenden impertinirende
conditiones, contrarieteten und absurda postulata, dan auch waß sich catho-
lici eindtlich ercläret, zu communiciren. Zweiffeln nicht, es werde bereits
geschehen sein, und ist nötig, das die sach per deputatos den herren media-
toribus bestens recommendirt werde. Wollens die herren Kayserlichen auch
thun, daß were ihnen heimbzustellen.
Auff daßienige, so endtlich Pfaltz Newburg annectirt, seindt gleichergestalt
instruirt, nicht allein vor sich solche erinnerung einzuwenden, sonderen auch
den Pfaltz Newburgischen zu assistiren, wie sie dan nicht underlaßen werden,
mit denselben hierunder zu communiciren. Die Bedrückungen des Klerus werden
nicht nur von den Holländern, sondern auch von Kurbrandenburg vorgenommen. In
Xanten, Emmerich und Rees wird ungeachtet der alten Verträge die freie katholische
Religionsausübung nicht mehr gestattet; in Lippstadt hat sich Kurbrandenburg die
Einkünfte der Propstei unter Verletzung der Rechte Pfalz-Neuburgs angeeignet
Über die Beschränkungen der katholischen Religionsausübung in den klevischen Landen vgl.
Mooren II S. 10ff. – Lippstadt war (seit 1455) eine lippisch-klevische Samtherrschaft, der
klevische Anteil wurde seit 1609 von Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg als Kondominium
verwaltet. Erst 1666 wurde zwischen diesen eine Realteilung vorgenommen (vgl. E. Kittel
S. 99, 104).
Leuchtenberg. Wie Oßnabruck, sonderlich was die geclagte attentata
angehet.
Besançon. Ad 1. non est decorum catholicae religioni, ut Suecis interpositio
deferatur, nec 2. conveniens, ut toties deputatur ad acatholicos. 3. Inhae-
rendum affirmativae, ut latius in voto Bavarico deductum, et sane satius est
semel interire quam perpetuam sustinere ignominiam. Ad 4. subscribit voto
Burgundico nihil praesidii in Gallis esse pro religione. Petitionem Neo-
burgicam quod attinet eam censet aequissimam.
Deutschmeister. Ad 1. ist von den herren Keyßerlichen gnugsamb geant-
worttet .
Ad 2. negative.
Ad 3. Were bey den herren Keyßerlichen zu suchen, sie wollen eine runde
erclärung bey den protestirenden urgiren, wan sie dan bey ihm extremis
beharren, so kan man sich catholischentheils mit ihnen nicht ferner einlaßen,
sonderen were die sach nach dem Bayerischen voto Göttlicher weißheitt zu
befehlen. Ercleren sie sich aber darauf uf billige und leidentliche conditiones,
so konte locus tertius, wen protestirende anhero nicht deputirn wollen,
beliebet werden.
Weilen pro 4 to mehr resolvirt, daß Gallis materia gravaminum zu recommen-
dirn , so laßet sich nicht zuwider sein, daß ihnen nachmals remonstriret
werde, es wolle auß dießem krieg ein religionskrieg gemacht werden, darzu
sie sich ia nit bekennen werden. Daß von Trier angeregt, daß catholici
unter sich noch uneinig und dannenhero die protestirende sich härter be-
zeigen , laßet dahingestellet sein. Es haben sich aber etliche billig zu
beschwehren gehabt, weiln sie uber die letztere Keyßerlichen vorschläg
nicht gehöret worden.
Seinestheils habe im nahmen seines gnädigsten herrn principalis den termi-
num anno 1624 widersprochen und dargegen protestirt; weiß nicht, warumb
der hochstift Strasburg nicht sowoll alß Oßnabruck und andere von Trier
benampte solle außgesetzt und vorbehalten werden. Kan doch wol leiden,
daß in genere gesetzt werde, es wollen sich die protestirende auf die Keyßer
lichen vorschläg erclären, ohne zu melden, daß sich alle catholischen darzu
nicht bekennen […]. Schließlich recommandirt er seines herrn interesse
omnibus et singulis quam potuit vehementissime.
Das Pfaltz Neuburgische petitum ist schon vor dießen gebilligt worden,
laßet es dabey.
laßen, so suspendirt er sein votum gleichmäßig.
Bamberg. Uff die 4 zur umbfrag gestelte quaestiones dißeitige meinung
zu erofnen, kan man sich a parte des stifts Bamberg nit erinneren, daß
iemalen in pleno vel coram deputatis in proposition, deliberation, wenigers
in ein conclusum gebracht worden, daß die Keyßerlichen oder Schwedischen
zugleich pro interpositoribus beliebet seyen. Zwar haben die Protestanten – laut
Protokoll der Konferenz vom 2. Mai 1646
Vgl. Meiern II S. 622.
über den Verlauf der Religionsverhandlungen zwischen den Ständen informiert und
sie gebeten, diesen Punkt bei den eigenen Verhandlungen zu berücksichtigen, doch
sollten die Konferenzen zwischen den Ständen fortgesetzt werden. Die katholischen
Stände haben sich am 5. Mai 1646 mit diesem Verfahren einverstanden erklärt
Vgl. Meiern II S. 625.
Eadem die nachgehaltener session haben der Altenburgische gesandter den
catholischen deputirten bedeutet
Vgl. Meiern II S. 628.
geweßen, Caesareis et Suecis diese sach in modum compromissi zu uber
laßen , sondern allein daß sie mit communication der ständten die sach was
mehr stringirn und in die enge bringen wollen. Bey welcher bewändtnuß
man dießeits nichts befinden kan, warumb die protestirende uf die inter-
position der Schwedischen, und das solche beyderseits beliebet seye, also
starck tringen.
Es wurde auch res pessimi exempli, allermaßen in verschiedenen votis mit
näheren angefuhret worden, sein. Bey ufrichtung deß Paßawischen vertrags
seint Chursachßen und Bayeren in den religions- und des reichs differentiis
zu obmänner erkießet worden
verwehren die communicationes mit den herrn Schwedischen, allermaßen
dan biß dato solche fleißig continuiret worden.
Ad 2. und 3. Die ksl. Gesandten sollen die Protestanten auffordern, eine Deputation
nach Münster zu schicken. Man soll versuchen, sie mit dem Hinweis, daß ihre 1640
auf dem RT zu Regensburg vorgetragenen Gravamina durch die ksl. Vorschläge so
gut wie erledigt sind, zum Nachgeben zu bewegen. Ad 4. Die remonstration bey
den Frantzößischen herrn plenipotentiariis könte nicht undienlich sein,
insonderheit weiln protestirende dießelben, als sie zu Oßnabruck iüngst
gewesen, deßen punctum auch recommendirt .
Das Hilfegesuch Pfalz-Neuburgs soll unterstützt werden. Der Gesandte des Deutsch-
meisters wird um genauere Information über die 1624 für das Stift Straßburg gültigen
Rechtsverhältnisse gebeten.
Würzburg. […] Die protestirende haben bey der zu Oßnabruck gehaltenen
conferentz und, da die catholischen mit ihrer instruction heraußgangen ge
weßen , insciis catholicis daß prothocollum den herren Keyßerlichen und
Schwedischen communiciret
und zu sehen, wie weit sie es bringen konten, und da es schon geschehen,
den catholischen deputatos erst notificirt; daruber die deputati catholici sich
ercläret, sie ließen es dahingestellet sein, wan Caesarei und Sueci auß den
sachen wolten reden. Es ist aber die interposition niemalen eingewilliget
worden! Ohne ist es nit, daß den herren Keyßerlichen, nachdeme sich die
catholischen in den vornembsten punctis passive zu halten erclärt, die
fernere handlung mit den protestirenden oder Schwedischen uberlaßen
protestirenden und nit den Schwedischen ubergeben worden, welchen
modum sie auch absque ulla contradictione acceptirt und darauf die 55
puncten abermals den Caesareis und folgents auch zum reichsdirectorio
einlieferen laßen. So haben auch die herren Keyßerliche ihre compositions
vorschläg vom 12. Iulii den protestirenden selbst und nicht den Schwe-
dischen zugestellet,
herren Kayßerlichen ubergeben
Vgl. Meiern III S. 330.
Derowegen desto mehr befrembdt und betaurlich zu vernehmmen, nach-
deme man bereits in materialibus so weit kommen, das man damit am ende
zu sein verhoffet, erst ietzo de modo disputirt und deßen variation den
catholischen auffgelegt werden solle.
infringendam summam magistratus potestatem fur sich angezogen, das den
religionfrieden zu declariren fur Kayserliche Mayestät und gesambte ständt
gehorig sey, ex eo: quod eius est declarare legem, cuius est condere
derowegen nicht sehen, was die cron Schweden bey dieser sachen zu thuen,
weiln sie beym religionfrieden nicht gewest.
gezogen werden wolte oder muste, so wurde die cron Franckreich nit
sowohll können praeterirt werden, darauß nur mehrere confusion entstehen
und die sach schwehrere gemacht wurde. All dies möge den Protestanten durch
die ksl. Gesandten remonstriert werden.
Denen ad 2. adductis argumentis setze noch dießes zu, daß catholici, sonder-
lich geistliche, den vorgang biß dahero im reich erhalten, und wan prote-
stirende ie denselben und dem collegio electorali nit weichen wolten, so
werden sie wenigst Keyßerlicher Mayestät der respect erweißen, das sie
Ihrer Mayestät vornembsten gesandten nachgehen. Und wan sich die cron
Franckreich der sachen auch undernehmen werden, so ist ie nicht zu zwei-
felen , es werden die protestirende vel ad deputandum aut constituendum
zu vermögen sein.
Ad 3. wie die vorstimmende […]. Ad 4. Bey Franckreich were per deputatos
et Caesareos communication von der sachen zu thuen und zu begehren, sie
wollen Suecos et protestantes ad moderatiora consilia disponirn. Wan nun
das alles nicht verfangen solte, alsdan wird erst von anderen mittelen zu
reden sein.
Zum Hilfegesuch Pfalz-Neuburgs wie die Vorstimmenden.
Wegen des stifts Straßburg wie Bamberg, und gehet der herrn Keyßerlichen
erclärung ratione deß termini 1624 auf dieienige stifter, welche den Augs-
purgischen confessionsverwandten ietzund auf die 100 iahr gelaßen werden,
zumal aber nicht die, welche annoch mit catholischen haupteren besetzt und
versehen seint.
Worms. Ad 1. et 2. negative, ad 3. et 4. autem affirmative. Wegen Pfaltz
Neuburg wie Oßnabruck.
Eichstätt wie Oßnabruck
Speyer. Wie Churtrier addendo daß Ihr Churfürstliche Gnaden nicht ge-
meint , mit dem termino a quo dem stift Straßburg zu praeiudiciren, sonderen
wollen lieber demselben alle mögliche assistentz und favor erweisen, der
meinung seint sie auch mit den vorstimmenden wegen der Neuburgischen
beschwehrdten.
selbigen stifts nottigen bericht ad directorium ubergeben.
Konstanz wie Wurtzburg
Augsburg wie die vorstimmende
Hildesheim, Paderborn wie Coln und Oßnabruck
Freising wie Saltzburg
Regensburg wie Coln und Oßnabruck
Passau wie Teutschmeister
12 Trient wie – – –] Köln ( Stadt ) und Bamberg A I lassen den Rest der Zeile für das
später nachzutragende Votum frei. Kurmainz B schreibt: wie Osnabrüg. Nach Konstanz
beziehen sich Trient und Basel auf Würzburg. Wartenberg / Augsburg II und Warten-
berg / Register I: Trient wie vorstimmende. Kurbayern A III: Maiora.
Basel wie Wurtzburgh
Brixen wie Trient
Verdun. In allen Punkten wie Burgund.
Münster, Lüttich wie Coln
Chur wie Eichstett
Fulda wie Bamberg
Kempten wie Wurtzburg
Murbach, Lüders, Johanniterorden wie Teutschmeister
Ellwangen wie Eichstett
Weißenburg, Prüm wie Trier und Speyer
Berchtesgaden, Stablo wie Coln
Corvey. Ad 1. et 2. negative.
Ad 3. wird dienlich sein, von den protestirenden zu vernehmen, ob sie
von ihren extremis abstehen wollen oder nicht, falls sie darauf beharren,
so können sich catholici auch nit naher erclären, sonderen muißen es der
Godtlichen providentz befehlen. Daß sie sich auf die Keyßerlichen vorschläg
den 12. Iulii erclären sollen, sehe nicht, wie ein bestandt darbey, weiln solche
nach der extradition erst den ständten per dictaturam communicirt und von
vielen widersprochen worden. Wan nun also insgemein die erclärung ge-
sucht wirdt, mogten die protestirenden darfurhalten, alle ständt hetten sich
darzu verstanden, so doch nit ist; muß es wie vorhin mehr nochmals contra-
dicirn auß vorhin angefuhrten ursachen, sonderlich wegen des termini
1624 […].
4. Obwoln die interposition der cron Franckreich nicht viel operiren mögte,
so will sich doch mit den maioribus conformirn, damit ie an möglichsten
fleiß nichts erwindte.
Des Pfaltz Neuburgischen petiti hallben were umb so mehr zu deferiren,
weiln seine principalen auch interessirt, quomodo autem seye indifferent.
Prälaten. Repetirt negstvoriges votum.
Schwäbische Grafen. Ad 1. subscribit Churcolnische, Bayerische, Saltz-
burgische , Osterreich-, Pfaltz Neuburgische, Burgundt- und Oßnabrucki
sche votis, und ist zu verwundern, daß Lampadius vom religionkrieg mel-
dung thuet
gen werden. Schweden ist noch kein reichsständt, und wird durch deren
interposition catholicorum causa schwehrere gemacht, derowegen woll zu
bedencken, ob Franckreich auch zu assumirn, einmal ist dieße cron sowol
als Schweden interessirt. Das Schweden ohne hinlegung der religionsstrittig-
keiten nicht zum frieden will verstehen, bedeutet heimbliche verbindtnuß;
wan sich die protestirende mit der cron nicht eingelaßen und den ordent-
lichen richter agnoscirt, wurde so weit nicht kommen sein.
Ad 2. wie die Vorstimmenden, und solle die schickung nach Oßnabruck umb
so weniger eingewilligt werden, aldeweilen die cron Schweden interesse
machet.
Ad 3. Gleichergestalt wie Trier, Coln, Bayern, Saltzburg, Burgundt, Baden,
Oßnabruck und andere; seinestheils kan zu den Keyßerlichen vorschlägen
nicht verstehen, weiln sie rebus transactis et decisis praeiudicirlich, die
könten noch woll geändert werden, weiln clausula salutaris beygesetzt, und
mußen die interessirte freylich gehört werden, darumb were der vorschlag
de 12. Iulii nicht eben zu gedencken.
Ad 4. wie Trier, Coln, Bayern et alii.
Das Hilfegesuch Pfalz-Neuburgs soll unterstützt werden; desgleichen das, was für
das Stift Straßburg gefordert wird.
In seiner ad directorium ubergebener schrift habe er des gotteshauß Christ-
garten und anderer, auch der statt, gedacht, weiln aber die Keyßerlichen
vorschlag weitlaufig, were es zu remedirn.
Köln ( Stadt ). Beziehet sich ad maiora. Sonsten seye daß Neuburgische
petitum mehr dan billig.
Aachen ad maiora
Augsburg ( Stadt ). Wie graffen und herren; sonsten ist vordem außgeben
worden, daß man zu Oßnabruck wegen der Schwedischen interposition
zu weit gangen, weilen aber von Bamberg und Wurtzburg die beschaffen-
heitt angezeigt, habe es dabey sein bewenden.
interposition Suecorum niemalen weder gesucht oder bewilliget worden;
2. daß man sich zu der a protestantibus begehrter deputation nacher Oßna
bruck nit verstehen könne, 3. sonderen daß man uf den hievörigen conclusis
beharren und die herren Keyßerlichen plenipotentiarios ersuchen solle, die
protestirende zu erinneren, von ihren dato beharrten extremis
Das Conclusum wurde den ksl. Gesandten am gleichen Tage mitgeteilt. Ein Protokoll fehlt in
den o. a. Quellen, ausführlich jedoch im Diarium Volmar S. 357f. Danach antwortete Trautt-
mansdorff : Was den ersten und andern Punct anlangte, die blieben nun auf sich selbst;
was aber beym dritten angeregt worden, da wolten Ihr Excellenz nicht unterlassen,
die allhiesige Protestirende zu erfordern und ihnen die Nothdurfft vorzuhalten, auch
gleichmässiges zu Oßnabrück per Caesareanos verrichten zu lassen. Nicht weniger sey
man erbietig, durch die Mediatores denen Frantzöschen Plenipotentiariis die einge-
rathene Erinnerung zu thun, wie es bereits mehrmahln geschehen […]. Auch für das
Stift Straßburg und für Pfalz-Neuburg wollen die ksl. Gesandten eintreten.
4. were in propositione vorgeschlagenermaßen durch die herren mediatores
den Fransößischen herren plenipotentiariis bewegliche remonstration zu
thuen.
Sie (die Churmaintzischen) hielten an ihren ortten darvor, daß die begehrte
interpositio Suecorum res pessimi exempli seye, sintemaln die protestirende
hernegst, da ein sach, so gleichsamb nur ein geschmack von der religion
haben mogte, vorfallet, Schweden oder eine andere außwertige cron pro
interponentibus et quasi iudicibus der Römischen Keyßerlichen Mayestät
an die seiten zu stellen sich understehen dorften. Es mögten gleichwoll die
protestirende mit den herren Schwedischen und dieße mit den herren
Keyßerlichen ihrem beywohnenden belieben nach auß der sach communi-
cirn und conferiren.
Ad 2. Die einzelnen Argumente, die gegen eine neue Deputation nach Osnabrück
vorgebracht worden sind, sollen beachtet werden; desgleichen, was ad 3. in den ver-
schiedenen Voten erinnert wurde.
Sonsten were zu besorgen, allermaßen auch im Churtrierischen voto ver-
meldet , da man sich catholischentheils nicht ercläret, ob man der Keyßer
lichen den 12. Iulii extradirte vorschläg placitirn will, daß darab nur größe
mißverständnis erfolgen dörften, dahero, biß man sich derentwegen eines
geweßen entschließet, nit undiensamb seyn mögte, da die Keyßerlichen den
protestirenden allein anzeigten, sich uf berurte vorschläg hauptsachlich
und endtlich zu erclären.
Wegen der deputation zu den Fransößischen herren plenipotentiariis ver-
gleichet sich mit den vorstimmenden in affirmativam schließenden votis.
Pfalz-Neuburg und Osnabrück werden gebeten, dem Direktorium genauere Infor-
mationen über die Lage des Klerus in Jülich-Berg und Kleve zu geben, bevor die
gewünschten Deputationen ausgeführt werden.
Der terminus a quo 1624 kann auf Straßburg nicht angewendet werden, da das
Stift damals katholisch besetzt
Bischof von Straßburg war 1624 Erzherzog Leopold Ferdinand, der 1625 resignierte. Im selben
Jahre war Leopold Wilhelm gewählt worden (vgl. P. Gauchat S. 93f.). Zu jener Zeit befanden
sich noch einige Kanonikate aufgrund erst später auslaufender Verträge im Besitze protestantischer
Domherren (vgl. F. Dickmann S. 364).