Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen

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Kurmainz. Der Kanzler Raigersperger bittet den kurmainzischen Prinzipal-
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gesandten, die anwesenden Gesandten über die Auslieferung der katholischen Gegen-
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gravamina an den Nuntius

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Vgl. Nr. 25.
, an die ksl.

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Vgl. Nr. 26.
und an die französischen Gesandten

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Ein Protokoll über den Vortrag der katholischen Deputation bei den französischen Gesandten
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liegt nicht vor. Vgl. hierzu Nég. secr. III S. 95 und C. W. Gärtner VIII Nr. 62 S. 360ff.
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Beide nennen irrtümlich den kulmbachischen Gesandten (Dr. Müller) als Mitglied der Deputation.
zu
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informieren.

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Dieser berichtet: Herr nuncius hat sich alles gutes erbotten und wolle die
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gravamina den herren Frantzößischen plenipotentiariis auffs

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16 beste] Fehlt in Köln ( Stadt), nach Bamberg A I und Kurmainz B ergänzt.
beste recom-
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mendirn. Nachmittags seye gleichergestalt die außliefferung bey herrn graf
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von Traumansdorff beschehen, derselb hoffet in 3 tagen die sachen dahin
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zu disponirn, damit die gravamina mögen zu endt gebracht werden. Bey
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den Frantzößischen plenipotentiariis habe es ungelegenheit abgeben, indeme
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die Osterreichischen und Saltzburgischen sich

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21 absentirt] Nach Kurbayern A II: weil herr nuntius dem grafen von Wolckenstein
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die rechte handt nit geben, und dannenhero er beförcht, es möchte ihme dergleichen
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affront von den Franzosen auch begegnen.

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Das gleiche Motiv wird in Wartenberg/ Register I erwähnt.
absentirt, daweniger doch
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nit seye mit Bamberg und den stättischen die notturfft verrichtet worden;
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die erbieten sich, weil sie mit den catholischen eines glaubens, das beste zu
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thun, seheten gern, das die reichsständt mögten vereinbahret werden, geben
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darbey vor, seyen gleichsam der Teutschen brueder, sie hetten sich viel
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erbotten, man solte sich deßen bedienen und den frieden befurderen, so von
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ihnnen auch hinwider begeret worden.

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Hierauf berichtet Raigersperger, wie das in ubrigen consiliis die materiae, so
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von ihnnen denselben proponirt worden, vorbeygangen und die directoria
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ihres gefallens andere vorgetragen, so auß dem glaiß der alten gewohnheit
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gangen, wie heut punctus satisfactionis vorkombt, so vorlengst alhier

[p. 120] [scan. 188]


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debattirt, dardurch man zu einer rechten deliberation und concluso nit
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glangen kan

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Zur Beratung des punctus satisfactionis im Fürstenrat: F. Dickmann S. 258; vgl. auch
41
die Berichte bei C. W. Gärtner VIII Nr. 60 und 61 S. 357ff.
[…].

3
Habe gegen Osterreich protestirt, nichtsdestoweniger fahren sie fort; wan
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es solchergestalt continuirt werden solte, würde man nimmer in pleno
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zusammenkommen können. Obschon alhier nicht eben wie auff den ordi-
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nariis comitiis alles kan gehalten werden, so were doch gut, ein beßere
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ordtnung zu verfügen.

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Vor wenig tagen seye der erste punct gravaminum vorkommen und ein
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gewißes conclusum gemacht worden

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Am 21. Februar 1646 (vgl. Nr. 24).
, seithero aber seyen von den prote-
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stirenden in eodem puncto die media compositionis ubergeben worden

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Vgl. oben S. 118 Anm. 1.
,
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also weitlauffig, daß sie wol repetitio priorum konnen genennet werden,
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damit man sich nit auffzuhalten, sonderen zu anderen puncten zu schreiten,
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quantum patitur tempus. Wan doch legati bey dem ersten und anderen
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etwas zu erinneren haben mögten, will es gern anhören, werde aber rathsam
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sein, daß hieruber in pleno geredt werde.

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Kurtrier. Agit gratias wegen uberliefferter gravaminum. Die Fürstenrats
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direktorien
seien dazu anzuhalten, den Weisungen des Reichsdirektoriums zu folgen.

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Wie nun in materia gravaminum zu verfahren, nachdem media compositio-
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nis in primo puncto heraußkommen und so weit verglichen, daß sie insge-
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sambt vorgenohmmen werden sollen, so bleibe es dabey, oder daß es zu
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beschleunigung der sachen per deputatos geschehe, welche allen verlauff in
22
pleno referiren könten; wil doch die nachstimmende hieruber gern ver-
23
nehmen.

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Kurköln. Dankt den Deputierten für die durchgeführte Aufgabe. Haben ungern
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verstanden, daß denselben bey den Frantzoßischen durch Osterreich und
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Saltzburg geringer respect bewiesen worden, scheinet contra omnes leges
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civilitatis zu sein, so toti collegio schimbflich, hielte derwegen nöttig zu
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sein, das es per Maintz geandtet wurde.

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Die katholischen Gegengravamina sollen Contarini ebenfalls mitgeteilt werden.

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Die Fürstenratsdirektorien sollen den Weisungen des Reichsdirektoriums nachkommen
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oder sich rechtzeitig entschuldigen.

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Quoad gravamina erinnert sich wie Trier, daß in pleno sollen vorge-
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nohmmen werden, maßen zu Franckforth beschehen. Da sich fürstliche
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beschweret, wan sie a part in consultation gezogen, so vermeint, das nit ad
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distincta collegia gehörig, könne derowegen hierin deferirt werden, damit
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die sach nit länger werde

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36 auffgehalten] In Kurbayern A II folgt: Den stättischen aber seie zu bedeuten, weil
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mit diesem werckh es keinen verzugh leidet, sie ihre consultationes also anstellen,
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damit dieß nit gehindert werde.
auffgehalten […].

[p. 121] [scan. 189]


1
Was sonsten von Trier wegen einer particulardeputation angemeldet wor-
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den, were solche zwar nit böß, stehet aber an, ob nit alle interessirte in re
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tam ardua gegenwertig sein wollen. Stellet im ubrigen dem löblichen reichs-
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directorio anheimb, wie die materiae zu proponiren, damit die sach am
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meisten beschleuniget werden.

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Kurbayern. Das Verhalten der österreichischen und salzburgischen Gesandten bei
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der Deputation zu den Franzosen sei zu tadeln.

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Habe die ubergebene gravamina verleßen, das das catholische reservatum
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contradicirt und allerhandt vorschläg gethan werden. Erinnert sich, waß
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in puncto reservati resolvirt; man habe sich mit längerer handtlung nit
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auffzuhalten, sonderen auff wenige gradus zu gehen, wollen alßdan prote-
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stantes den ultimum annehmen, so ists gut, widrigen kan man ihnen nit
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nachgeben. Die neuen Vorschläge sollen nicht in der Deputation, sondern im
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Plenum beraten werden.

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Were zu wunschen, die media compositionis könten auff einmal furgenoh-
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men werden, dahero man sich auff alle puncta gefast zu machen, und wie
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bälder ie beßer; wil sich doch gern vergleichen.

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Kurmainz. Dankt den bayerischen Gesandten für die Teilnahme an den Deputa-
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tionen
. Das aber Osterreich und Saltzburg sich bey dem actu unhöfflich
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erzeigt, haben die ubrige billig empfunden, und da sie sich darbey nit hetten
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einfinden wollen, solten es mit guter manier zu verhütung des schimbfs
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bedeutet haben; wollen ihnen deswegen nötigen verweiß und darbey auch
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erinnerung thun, das der alte modus consultandi in allen consiliis möge
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gehalten werden, mit zustandt der Churbayerischen alß ordinariorum depu-
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tatorum.

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Die Beratung der Gravamina soll am 3. März 1646 im Plenum stattfinden.

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