Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla

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Hinweis auf beiliegende nr. 405. Nun ist unß hierüber Ewer Liebden unnd
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Excellentz etc., sodann der herren Spanischen gesandten guttachten und
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meinung, wie nemblich die Schwedischen gesandten zu beanthwortten sein,
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vonnöhten. Wier halten davor, daß, weiln man uber vielfältige mühe unnd

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gegebene anlaß von der königlichen würden aus Dennemarck, noch dero-
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selben ministris in sachen, diese friedenshandlung betreffendt, nichts mehrers
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hatt penetrieren können, alß waß sie sich wegen der extradition der voll-
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machten iüngsthin vernehmen lassen, und dahero man dießseidts nitt wissen
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kan, ob oder in waß qualitet dieselbe ihre gesandten zu diesen tractaten zu
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schicken gesinnet sein, wohl aber zu vermuhten hatt, daß sie in die extra-
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dition der vollmachten salvo tractatu principali (dann sub hac conditione
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derselben einwilligung lauth Keyserlichen befelchs begehrt worden) con-
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sentiert und verlangen tragen, daß alhier nichts weiters geschehe, alß eben
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zu Coppenhagen man geschehen lassen, wier bey solchen umbständen vor
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unß selbsten gegen denen Schwedischen nec approbando nec reprobando
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plenipotentiam unß herauslassen sollen, zumahln, da daß erste geschicht,
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sie ad tractatus zu schreiten begehren würden und, weiln wier unß darzu
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ex defectu mandati Caesaris et consensus regis noch zur zeit nicht verstehen
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dörffen, gelegenheit erlangen, die moram pacis speciose abermahls herüber
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zu legen, der könig von Dennemarck aber wegen beschehener praeterition
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die abseitigen tractaten vortzustellen. 2. casu würden wier selbsten die
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tractaten in verweiterung bringen und, dafern ihre Keyserliche mayestätt
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auf erlangte wissenschafft von beschehener extradition die vortstellung der-
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selben unß allergnädigst befehlen theten, unß den weg darzu abschneiten,
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sondern daß wier allein auff dahin bestehen solten, weiln die Frantzosen
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ihre vollmacht völlich zu verbessern versprochen, wan alhier die extradition
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geschicht, wier unß nichts vernehmen lassen können, biß solchs vollnzogen.

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Geschicht nun solche und wier immittels ihr Keyserlichen mayestätt aller-
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gnädigsten befelch erlangen, so ist die sach an ihr selbsten clar. Solten aber
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die Frantzösischen (welches doch schwerlich zu vermuhten) die verbesserung
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alsobald leisten, alßdan köndten wier etwaß wieder die Schwedische voll-
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macht einwenden, nitt per modum oppositionis, sondern allein per modum
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dubii, biß und solange der Keyserliche befelch zu vortstellung der friedens-
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tractaten einkommen seie.

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