Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
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Osnabrück 1644 Mai 2
Kopie: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 315–318 ( = Beilage 2 zu Auersperg und Krane an
Ferdinand III., 1644 Mai 2
Siehe [S. 379 Anm. 1] .
Dänische Vermittlung. Bedenken gegen Austausch der Vollmachten.
Wir haben Schreiben vom 28. April
Siehe [S. 379 Anm. 1] .
Immediatbefehl mitt außanthworttung der volmachten zurückhalten. Will sich
auch daß werck vermittels deß Dännischen gesandten N. Langermans under-
handlung auff ahn handt gegebenen vorschlag nitt richten, weniger thuen
laßen, daß wir denselben darzu provociren oder auffmunteren sölten, weiln
in der einglangten Kayserlichen resolution außtrücklich der casus begriffen,
woferne nemblich der von Langerman nichts gegen unns melden würde,
wir alstan auch mitt stillschweigen der sachen ihren lauff laßen sölten etc.,
würden auch dhamitt wieder dießseidts principia fehlen und unns die hoff-
nung zur verbündtnüß mitt Dennemarck selbst hinwegnehmen, posito enim,
daß Dennemarck die interposition behaltet, kan er keine parthey, weniger
unnßer bundtgenoßen sein. Und obwoll die herren Spanische gesandte
praesupponiren wöllen, gleichsamb die Schwedischen den herrn Langerman
außschlagen würden unnd also wenigst der verweiß auff den gegentheill
allein fallen, so wirdt man sich doch in sölcher meinung vielleicht betrogen
finden, dan vermühtlich die Schweden, bevorab aber die Frantzosen, nichts
höhers verlangen, alß daß sich Dennemarckt der interposition (iedoch mitt
denen conditionen, welche sie ihme zu ihrem vortheill vielleicht vorzu-
schreiben begehren) wieder underfangen möge, sowoll wegen obgedachten
ursachen, dhamit er sich nitt mitt unns in bundtnüß einlaße, alß auch
darümb, dhamit die Frantzosen dhadürch zutritt zu der particularunder-
handlung zwischen Dennemarck unnd Schweden erlangen mögen. Dan
weiln Dennemarck bey seiner iüngsten erclehrung auff der Frantzosen be-
schehene insinuation zur underhandlung fürneimblich zwey stücke begehrt,
reparationem honoris et damni, würden die Frantzosen fürwenden, daß auff
ihre underhandlung reparatio honoris dürch wiedereinraumung deß inter-
positionsambtes würcklich erfolgt, ihnen dhadürch die particularinterpositio
in effectu eingeraumbt seie unnd sich darauff deß übrigen anderen puncts
vergleichung circa reparationem damni unterfangen wöllen, welche dürch
gleiche auffhebung unnd compensirung der schaden ümb desto ehender
erfolgen könte, weiln nitt zu zweiffelen, der könig von Dennemarck würde
über die albereith denen Schweden zugefügte schaden in künfftiger zeitt
noch vielle andere dürch sein albereitt in see schwebenden schiffarmada
anzuthuen gnugsambe gelegenheit gewinnen; dhahero wir eß am sicheristen
zu sein erachten, weiln sich der Langerman zu underschidtlichen mahln
deutlich erclehrt, daß er sich ümb dieße sache ferners nitt habe anzunehmen,
sondern nur dhahin instruirt seie, ümb auff alles, waß vorgehet, fleißig
obacht zu haben, dhamit nichts fürgehe, so seinem gnädigsten könig und
herrn nachtheilig seie, auch in eventum dhawieder zu protestiren, daß man
pure bey dem Kayserlichen befehll, der so deutlich, daß sich nitt woll anders
expliciren laßet, bestehen und der underhandlung oder außwechßelung
halber iegen den von Langerman nichts anregen sölle, maßen wir auch
dhabey bestehen wöllen, zweiffelen auch nitt, eß die herren Spanische
gesandte, wan dieselbe sölcher ümbstände werden berichtet sein, mitt unns
hierin einig sein werden.
Eß kan aber deßwegen, weiln man neimblich auß erheblichen im rechten,
naturlicher billigkeit unnd der vernunfft selbsten begrundten ursachen noch
zur zeitt die volmacht angemuhtetermaßen vermittels der secretarien auß-
zuanthwortten bedencken tragen, dießer seidten einige mora nit beygemeßen
werden, in erwegung, sölche ursachen bloeß unnd allein auß der bey dießem
convent dürch die cron Schweden eingeführten veranderung herfließen
unnd sich per modum sequelae halten, auch selbe veränderung alß materiam
praeiacentem vor sich haben, also der verweiß und verzugsbeschüldigung
nitt auff dieße, sondern auff die iegenseidten, die dieße verhinderung im
weg gelägt, fallet, qui enim est causa causae est etiam causa causati, unnd
scheinet sölcher ursachen unnd bedencken erhebligkeit vorneimblich auß
dem, daß ie zwischen der immediat- und mediathandlung ein großer under-
schidt ist. Auff die mediathandlung gehet der praeliminarvergleich also,
daß die haubthandlung alhie vermittels der königlichen würden in Denne-
marck underhandlung hatt söllen geführt werden, unnd darauff sein wir
instruirt, haben auch unnßere ordentliche credentiales deßwegen ahn Denne-
marck; von immediathandlung ist im praeliminarvergleich nitt gedacht, alßo
können wir auch nitt darauff instruirt sein. Wan alles alhie wehre in dem
standt, wie eß beim praeliminarvergleich gewest, gelaßen worden, wolten
wir zur außanthworttung bereitt und willig sein. Und kan der monsieur
d’Avoux auß sölcher unßer erclehrung keine ursach nehmen, die handlung
zu Münster auffzuhalten, dan obzwar im praeliminarvergleich versehen,
quod uterque congressus pro uno haberi debeat, so folget doch nitt gleich
nohtwendig darauß, daß auch alles zu Münster unnd hier pari passu gehen
müße, sondern pleibt die handlung sub libero arbitrio partium. Gesetzt aber,
daß alles pari passu gehen söll, so müste eß auch paritatem in caeteris, also
gleichen standt in beeden örttern haben, welcher sich aber alhie nitt befindet,
weiln zu Münster die sachen auff dem fueß in ordine deß praeliminarver-
gleichs (nemblich mediatae tractationis) stehen, hier aber nitt, also kein
paritatis ratio zu gleicher vortfahrung dießorts mehr vorhanden; und würde
dürch die immediatextradition allererst die größeste imparitet und eingang
zur immediathandlung alhie und mediathandlung zu Münster wöllen ein-
geführt werden, welches ie woll von großen nachdencken. Man hatt sich
also bey der gegenseidten itzo, dha alles über ein hauffen geworffen unnd
in einen sölchen standt gesetzt worden, daß man alhie ohne einlangung
fernern Kayserlichen allergnädigsten befehls derzeitt nichtz sicherlich in
hoc passu vornemben kan, gutt einer friedenßbegierde anzunehmen; wehre
eß denselben ümb beforderung deß friedens zu thuen gewest, würden sie
eß wohl im vohrigen standt gelaßen und die königlich Dännische nit von
hier vertrieben haben, auch woll ehender unnd in termino 1./11. Julii, wie
man sich verglichen gehabt, unnd nitt allererst 9 monath hernacher, herzu-
gekommen sein; dhahero zu besorgen, daß dergleichen angenohmene eiffer
unnd antreib vom gegentheill nitt auß liebe zum frieden, sondern zum
anderen vortheill vornemblich darümb beschehe, dhamit auf erfolgende
außanthworttung unnßer volmacht er sich derselben mißbrauchen, dhavon
ethwo dürch den monsieur de Thuillierie bey Dennemarck abschrifft vor-
zeigen laßen unnd selbigem könig, unterm praetext gleichsamb man ipso
excluso zur handlung geschritten, ein schrecken einiagen unnd desto ehender
zum particularvergleich mit Schweden bewegen, ia sogar gegen unns ver-
fainden dörfften, darumb dießerseidts soviell desto behuetsamber beim
werck zu gehen. Und laßet sich ansehen, ob mögte der Venedischer gesandter
aldha obangezogener gantz erheblichen bedencken (sonderlich des haubt-
fundamentz, warauff wir billich unnßer absehen haben, nemblich, daß in
unnßer macht nicht stehet, relictam viam mediatae tractationis – warauff
wir allein instruirt sein – uns ad tractationem immediatam ohne deutlichen
befehll unnd instruction zu begeben) nit berichtet seien, würde sich sönsten
ümb dergleichen instantias zu machen nitt haben bewegen laßen, dhahero
wir Ewer Liebden unnd Excellentz etc. ersucht haben wöllen, selben ambas-
sador solche unnßere bedencken (zu verstehen dieienige, auß welchen, dha
sie weiter außkommen möchten, khein erweckung einiger gelosie bey
Dennemarck zu befahren oder sönsten ihme ohne alle gefahr communicirt
werden mögen) ümbständlich, iedoch aber auff vorhergehendes guttbefinden
der Spanischen herren gesandten, und vielmehr nach zutragender alß ge-
suchter gelegenheit gleichsam vor sich selbst zu gemüht zu führen, wie nit
weniger dhabey sonderlichen zu repraesentiren, daß wir die anerpottene
immediatextradition nitt auß Kayserlichen mayestätt befehll, sondern einig
unnd allein wegen unßeren besorgenden nichtveranthworttung vor uns
selbst ohne rückfrag vor dießmahl nit haben einwilligen können. Wehren
auch der gewissen hoffnung, daß die erwartte anthwortt hierzu fürderlichen
und also einlangen werde, daß menniglich werde zu verspühren haben, daß
man dießseidtz nichtz zu underlaßen begehre, so zu beforderung dießes
hailsamben wercks dienlich sein kan; und soviel auf daßjenige, waß uns
überschrieben worden. – Hinweis auf Beilage [ 1].
Beilage
[1] Ohne Absender und Empfänger, undatierter Auszug. Kopie: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b
fol. 313. [ Kopie: RK , FrA Fasz. 92 II fol. 327–327’ .]
Weil der herr cardinal Mazarinus den herrn cardinal Rosetti singulari aliquo eximioque
beneficio der cron Franckreich und sich zue verobligiren keine mittel ersehen können
auß ursachen, daß derselbe bereits den cardinalathuett erlangt und wegen seins iungen
blüenden alters noch zur zeitt und in etlichen jahren nit mag erhoben werden zue höheren
digniteten, damit aber sowol hochgedachter herr cardinal Mazarinus alß die cron Franck-
reich in nahmen Pabstlicher heyligkeit bey wehrender friedenshandlung zu Münster ein
alsölchen mittler und underhandler haben möge, der von ihme, dem herrn cardinal, und
der cron Franckreich mehrentheils dependiere, ist ein solches subiectum, nemblich
illustrissimus dominus nuncius Chisius, erwölt und begehrt worden, welchem sie nit
allein andere vielfaltige große beneficien conferiren, sondern auch ad cardinalitiam
dignitatem erhebn und dermaßen verobligiren könte, damit selbiger alle consilia nach
dem willen deß herrn cardinalis Mazarini zue favor und nutzen der cron Franckreich
dirigiren möge, so aber selbiges nit zu erhalten sein sölte, sich dahin zum wenigsten
befleiße, damit alle schuldt und unglimpff der Kayserlichen auch der Spanischen könig-
lichen mayestätten von menniglichen zugemeßen mögt werden …