Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla

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|:Euer Kayserliche Mayestät wirdt aus unserm gesambten allerunterthenigi-
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sten berichtschreiben vom 4. Decembris

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Irrtümlich anstatt Januar. Siehe nr. 138.
sonder zweifel neben andern aller-
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gehorsambist berichtet sein worden, waßmassen mit gelegenheit des mit
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dem Denemarkhischen gesandten bey eröffnung Euer Kayserlichen Mayestät
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allergnedigisten resolution uber die vorige der königlichen würden zu
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Dennemarkh vor sich sowohl alß dero herrn sohn, deß Inhabern des erz-
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stiffts Bremen, hiebevorn angebrachte werbung gegebenen gesprächs ich
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mit dem königlich Dennemarkischen reichscanzler die veranlassung genom-
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men, daß ich mit ihme und weme er aus seinen collegis darzue ziehen würde,
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in sachen, die damals in discurs vorgeschlagene kriegsverfassung wieder
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Schweden betreffendt, weiter vertrauliche unterredung erstes tages pflegen
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wolte, in hoffnung, er werde dem werkh immittels nachdenkhen, damit man
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beyderseits sich gegeneynander also herauslasse, wie es der sachen hohe
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notdurfft erfordern wirdt. Wann nun zu besagter conferenz der ander
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Weyhenachtfeyertag altes calenders, den 5. dis, wie auch zu verhüttung
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theils sein, des königlich Dennemarkhischen reichscanzlers, wiederwillen
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(wann er, der canzler, mir an denselben die besuchung erstatten wurde)

[p. 210] [scan. 240]


1

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1 Am Rande ein NB.
darbey worden, daß ich ihm, erstbesagtem reichscanzler, und Gregor Crab-
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ben, auch königlich Dennemarkhischen reichsrats, unterm schein der
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gewöhnlichen anwünschung glückseliger feyertage besuchen solle. Alß
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habe solchem nachgelebt und meinen vortrag laut Ewer Kayserlichen
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Mayestät allergnedigisten instruction vom 16. Decembris ersthin auff nach-
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folgende weiß beyleuffig abgelegt.

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Es würde denen königlich Dennemärkhischen gesandten das vor drei tagen
8
gehabte gesprach, zuforderst aber diejenige vor viel wochen von ihnen
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gethane frag, wan mit der cron Schweden zu keinem frieden zu gelangen,
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waß man zu thuen und vor mittel alßdann an die handt nehmben solle,
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damit man das reich einstmals von dem Schwedischen kriegslast erretten
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möge, annoch in gutem nachdencken ruhen.

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Nun hetten wir sothane fragen Ewer Kayserlichen Mayestätt bericht, die-
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selbe mir auch darauff allergnedigist zu antworten befohlen, daß, wann ia
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die cron Schweeden zu dem friedensziel nit zu bringen, Ewer Kayserliche
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Mayestät ihr hofnung zu Got und dadurch zu ihren gerechten waffen,
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welche der gotlichen hilf hinführo alß bißhero den Schweden daß wandel-
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bare glükh zweifelsohne zu einstmaliger erreichung des friedenszweckh
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beystand leisten werdt, ganzlichen stellen und erstbesagte frag nit anders
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verstehen thuen, als das die königliche würden, in erwegung der bey den
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friedenshandlungen notwendig entstehenden verhinderung und verspürte
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abnaigung der gegentheil zum frieden, der sachen selbst vernünftlichen
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nachdenckhen wie auch vorbetrachten, waß derselben auf disen fahl zu
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thun seye. Ihr Kayserliche mayestät erinderten sich noch gutermassen,
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wessen sich die königliche würden wegen näher coniunction zum öfftern
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haben vernemmen lassen, versehen sich auch gänzlichen, sein königliche
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würden werden bey damaligen gedanken annoch beharren und mit Ewer
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Kayserlichen Mayestät in dem eines sein, daß solches ein einziges mitel sey,
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daß heylige Römische reich wie auch Dennemarkh von der auß der Schwe-
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den progress erwachsenden gefahr mit bestandt zu erretten. Das auch Gott
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der allmechtige ob dergleichen resolution ein wolgefallen habe, halte ich
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meiner wenigkeit nach glaichsamb vor ein merckhzeichen, daß fast zu einer
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zeit ich dise negotiation, sie, die gesandten, aber den bericht von der Schwe-
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den feindtlichen einfall in Holstein bekommen, damit also die königliche
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würden zugleich dißseits daß fundament zur coniunction, an seiten der
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Schweden aber die mehr dan gnugsamb, ja in der natur selbsten gepflanzete
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ursach dazu gewinnen, weilen dieselbe wider aller völckher recht, wieder
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ihren mit Dennemarckh bedingten ewigen friden, wider daß tragende hohe
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interpositionambt, ia wider aller auf den friden warttenden menschen hof-
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nung dergleichen feindtthättligkeiten angefangen, die die königliche wür-

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den, da sie auch wolten, iedoch zu rettung ihres hohen königlichen reichs
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ungerochen nicht lassen können. Dannenhero ich auch umb desto mehr
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erhoffe, sie, die gesandte, werden sich in sachen gegen mir vertrawlichen
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und umbständlichen hinwiderumb vernemmen lassen, damit ie einige zeit
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noch gelegenheit verabsaumet werde, vor allen aber sich versichert halten,
6
daß Euer Kayserliche Mayestät kainen krieg dem frieden vorziehen und
7
darumen auch mit disen consiliis ainig und allein zu erlangung desselben
8
ziehlen thuen.

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Hierauf hat der Dennemarkhische canzler nechst den curialibus weitleüffig,
10
in der substanz aber dahin geantworttet, sein gnädigsten könig und herrn
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trüege die noth selbsten darzue, das er dergleichen consilia annemme, verne
12
es diesseits recht und redlich gemaint auch nit dahin angesehen sey, wohin
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seinem vermuthen nach dieser Schwedische einfall gerichtete weittere offen-
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sion wider Dennemarkh gegründet, das nemblichen Schweden mit Ewer
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Kayserlichen Mayestät mit disem beding vielleicht friedt machen wolte, daß
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sie Ewer Kayserlichen Mayestät erblande völlig raumen, Ewer Kayserliche
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Mayestät aber dieselbe an ihrem progress wider die cron Dennemarkh nicht
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verhindern solte, so versichere er mich alß ain redlicher man, sein könig
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werde darbey das eüsseriste thuen auch alß ain alter, erfahrener herr nit
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mehr unbedachtsam gehen, sondern sich kriegsverständiger obrister gebrau-
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chen. Er wolt wüntschen, daß sie albereit drey dern hetten, Ewer Kayserliche
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Mayestät wurden es vor Gott und der weldt, ia bey der posteritet nit verant-
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wortten können, wan sie, wie gemelt, mit außschließung seines königs mit
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Schweeden friedt machen solten, alß ain Römischer Kayser sein sie verbun-
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den, das landt zue Holstain gleich andern von dem reich nit abzwakhen zue
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lassen. Sie, die Schweden, werden verhoffentlich durch dise unchristliche
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that von Gott gestrafft werden; er, gesandter, seye umb desto beherzter, der
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Augspurgischen confession verwandte stände werden denselben billich
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abgünstig werden müssen und einstmahl abnemmen, das Schweden umb
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nichts alß ihr dominat zue thuen, sein könig hette bey vielen groß credit
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und gunst. Schlüest entlichen, wie er angefangen, das, wovern man sich mit
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Schweden nit einlasse zum frieden ohne des

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32 königs] in der Chiffre stand 143, welches Kaiser bedeutete, richtige Auflösung aber wohl könig.
königs [liebden], werde derselbe
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im werkh alle möglichste verfassung zu thuen nit underlassen.

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Hierauf, alß ich vermerkht, daß sie diese gesuchte coniunction mit freuden
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vernohmen und gleichsamb mir persuadiren wollen, repraesentirt ich ihnen
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alles daziehnige, so Ewer Kayserliche Mayestät allergnädigste instruction
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des mehrern enthalt, sowohl wegen der gegentheil grossen abnaigung,
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zusambenkunfft, unterschiedlichen unchristlichen, iedoch vergeblichen
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practiquen, wie auch, in was zuestandt Ewer Kayserlichen Mayestät armada
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wehre, wohero derselben verstärckhung, hergegen aber der feindt abnem-
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men zu hoffen, alß nemblich in Frankhreich mangel der geltmittel, die ohne
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gänzlichen aufstandt nit mehr zu erzwingen, daß der Mazarini ein auß-

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1
länder, die minorennitet noch viel jahr wehren wirdt, bey welcher bißhero
2
alzeit unruhe gewest, unnd waß dergleichen mehr zur sach gedient. Ich
3
sagte auch, mir wehre nit bewust, ob Schweeden zu dießem ende Denne-
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marckh zum feindt haben wolle, damit dergleichen frieden, den sie obbesag-
5
termassen besorgen, getroffen werde. Ewer Kayserliche Mayestät betrachten
6
dero getrewe reichsstände interesse den ihrigen gleich, auch wie sie ein
7
friden vor die posteritet sowohl alß vor sich schliessen mögen, solten sich
8
keiner undanckhbarkheit (dan sie mit mehrern ihres herrn verdienst und
9
guete intention wegen interposition herfürbracht und angezogen) besorgen,
10
und weilen nothwendig, daz sie sich in sachen weiter heraußlassen, alß
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ersuchte sie ich umb weiterer eröffnung, sonderlich derselben conditionen,
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warauf diese verfaßung zu stellen wehre, damit also in einem so wichtigen
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werckh einige zeit nit verlohren werde.

14
Auf dieses anthwortt er, reichscanzler, widerumb: ich könte leicht erachten,
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weilen sein gnädigster könig von dergleichen feindtthätlichkeit ihme nichts
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habe einbilden mögen, daß er sie auf die nothwendige gegenverfassung nit,
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sondern allein auf den frieden instruirt habe, solte sie aber der könig zur stunde
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instruiren können, wusten sie wohl, daß selbige auf obige intention gericht
19
sein wurde, ersuchten hingegen mich, daz, so viel ich diesseits apertur geben
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köndte, eß thuen woltte, seitemahlen nothwendig seye, daß ihr gnedigster
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herr dieselbe bey der überschreibung dieser unterredung auch wisse.

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Hierauff antwort ich, daß Ewer Kayserliche Mayestät daß werckh albereit
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haubtsächlich mit Churmainz und Bayrn communicirt hetten, unvorgreifflich
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aber könte dergleichen villeicht sein die prorogation deß Glückhstetter
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Elbzohls auf ergiebige jahr, warzue Ewer Kayserliche Mayestät auf den
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fahl der coniunction nit ungeneigt wisse; item die ander, daß, waß sein
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königliche würden in Pommern von Schweden einnemmen wurden, sie
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iure retentionis biß zu abtrag der kriegsunkosten mit beliebung Chur-
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brandenburg behalten möchten; so alles aber mit den in der instruction
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enthaltenen umbstendt von mir vorbracht worden, beneben deme, daß
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Ewer Kayserliche Mayestät, dafern er, reichscanzler, oder die andere zum
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haubtwerckh plenipotentirt wurde, mich auch bevollmechtigen oder, da
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es die königliche würden selbst abzuhandlen begerten, ein aigenen zu dero-
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selben absenden wolten, warbey wir bayde vor sicher gehalten, daß es bey
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der königlichen würden durch ein gesandten tractirt werde, in erwegung,
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daß, wan die Schweden von dergleichen Kaiserlichen handlung alhie in der
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mahlstadt zum frieden ein argwohn schöpffen oder durch eröffnung der
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brieff oder sonsten davon bericht empfangen thetten, sie villeicht sich an
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unseren persohnen zu vergreiffen ein anlaß nemmen werden, alß welche
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mit gleitsbrieffen allein zum frieden versehen sein. Frankhreich habe erst-
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besagte condition, obgleich Dennemarckh dem ansehen nach ohne daß
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zum bruch von Schweden gleichsamb gezwungen worden, darumb er nit
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zuruckhgehalten, damit, wan die Schweden, nachdem sie daß winterquartier
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in etwas genossen und sich remontirt, diesen einfall dem Torstensohn bey-

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1
messen, Frankhreich alle möglichiste entschuldigung auch abtrag deß
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schadens versprechen wurden, und dahero von theils ministern solche
3
satisfaction ohn weiter empfindung für annemblich dörffte gehalten werden,
4
die königliche würden umb desto weniger dergleichen schimpfliche consilia
5
annemmen, sondern vielmehr durch hoffnung deß gewinß zu der verfassung
6
und vindicirung spott und schaden angefrischt werde.

7
Wegen Pinnenberg wie auch cassirung deß Elbprivilegii, so den Hamburgern
8
zur zeit der vhede zwischen der in Gott ruhenden Kayserlichen mayestät
9
glorwürdigisten angedenkhens und der königlichen würden verglichen
10
worden, haben die gesandten abermahlen bewegliche erinnerung gethan,
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warauff ich auch geantwortt in generalibus, mir zweifelte nit, Ewer Kayser-
12
liche Mayestät wurden auch hierüber den gesandten, der zu der königlichen
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würden soll geschickht werden, verhoffentlich zu derselben satisfaction
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instruiren lassen, und hab bey diesem passu betracht, daß wir sogar die
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gewührige resolution wegen Pinnenberg aniezo auf diese guete erzeigung
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hinausgeben dörfften, welches aber biß zu haubtsachlicher abhandlung der
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coniunction alß ein condition nüzlicher kan angebracht werden, wie auch
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die cassation deß Hamburgischen Elbprivilegii die Kayserliche maiestet
19
sogar gegen abstattung der Römerzueg, welche doch der offentlichen con-
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iunction den nuzen nach, so dem gemeinen weesen daraus entspringt, nit
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zu vergleichen, allergnedigist haben wollen ergehen lassen.

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Diesem allem nach hat offtbesagter reichscanzler underschiedliche discurs
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geführt, und zwar erstlich wegen der Pfälzischen sachen, daß sein gnedigister
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könig sich derselben biß dato zwar starckh angenommen, davon aber ab-
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zustehen von Churbayren gegen erbiettung aller gueten gegenfreundtschafft
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von Ewer Kayserlichen Mayestät und hochbesagter churfürstlichen durch-
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laucht und dero hochlöblichen und löblichen hauß iüngsthin ersucht worden;
28
sie, die königliche würden, wusten wol, daß solche tractation ohn Ewer
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Kayserlichen Mayestät erzhauß hohen schaden wegen der starckhen ver-
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schreibung an Churbayrn nit abgehen oder auch zerschlagen khönte; dahero
31
bey erfolgter coniunction und verfasßung sein königliche würden die Pfal-
32

43
32 Am Rande ein NB.
zische sach an seinem orth beruhen lassen, und die Pfalzgrafen gleichwol
33
sehen würden, wie sie es machen und nit, waß sie entlich contentiren wolten.
34
Secundo, ob nit Salvius bißweilen zu mir schiekh oder, da er oder Ochsen-
35
stern mit mir reden wolte, ob ichs thuen wolte.

36
Hierauf antwort ich, der Venedigische gesandter zu Münster habe zwischen
37
Ewer Kayserlichen Mayestät und der cron Spanien, wie auch den Franzö-
38
ßischen gesandten verglichen, daß die Kayserlichen denen Franzößischen
39
ihren wagen entgegenschickhen, die solchen alsobaldt nach den ihrigen
40
fahren, sich gegen den Kayserlichen gesandten bedanckhen, hergegen die
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Kayserliche denselben die erste visita geben und darauf von ihnen empfan-
42
gen werden sollen mit all denen curialibus, die zeit deß fridens gewust,

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1
und dannenhero Ewer Kayserliche Mayestät mit den Schweeden deßgleichen
2
zu halten unnß allergnedigist anbevohlen, so auch nothwendig von ihnen,
3
den Dennemarckhischen, muste negotiirt werden.

4
Warauf replicirt er, daß, obzwar sie, die Dennemarkhische, alhie bleiben
5
und sich deß interpositionsambt sowol ihnen alß Ewer Kayserlichen Maye-
6
stät zu nachtheil ohne gemessenen gnädigsten bevelch von ihren principaln
7
nit begeben wollen, so khönten sie doch bey disen bruch der Schweeden
8
mit ihnen nit negotiren, sondern es derffte wol dahin khomen, daß sie
9
undereinander interpositores bedürffen; und dann fraget er weitter, wann
10
sie es an die Schweden nit bringen, ob ichs dann immediate durch die
11
meinigen thuen wolte.

12
Hierauf antwortte ich, iedoch mit vorbehalt meines collegae meinung,
13
welche hernacher mit der meinigen einstimbt, weil es von Venedigischen
14
gesandten auß wolmeinung und von ihm selbst nit, aber auf ersuechen der
15
Kayserlichen geschehen, alß könte ichs immediate an die Schweden nit
16
bringen, dann es gleichsamb ein offerta were, noch auch es durch iemandt
17
anders negotiiren, weilen Ewer Kayserlichen Mayestät die praeterition der
18
königlichen unß nit guetheissen, dahero, wann dergleichen curialien zwi-
19
schen unnß und den Schweden, alß wie zu Münster mit den Franzößischen
20
gibt,

39
20 nicht] von anderer Hand hinzugefügt.
nicht vorgiengen, müeßten die Schweden es ihnen selbst, alß die den
21
interpositorn offendiern, zueschreiben. Hierauf er, reichscanzler, ferrner,
22
da wir die Schwedischen oder sie unß visitiren oder auch zu unß schickhen
23
wurden, könte es er nit anderst außdeutten, alß weren heimbliche tractaten
24
verhanden, so allein zwischen unß und den Dennischen grosse jalusie
25
erweckhen wurde, zumahlen Salvius unlengst zu ihnen vermeldt, er hette
26
die verbündtnus mit Franckhreich acht monath aufgehalten, und

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26 wan] von anderer Hand aus man geändert.
wan nur
27
mit den Franzosen eins werden könte, wir, die Schwedischen, wußten
28
unß mit den Kayserlichen baldt zu vergleichen, sie, die Dennischen, aber
29
wolten wüntschen, daß man mit Franckhreich also eins werden könte.
30
Warauf ich replicierte, daß Salvius rechte intention erscheint aus seinem
31
schreiben an Mazarinum

41
Es ist wohl das Schreiben des Salvius von 1643 August 31/September 10 gemeint. Druck:
42
Meiern I S. 35–36 (= I 1, 10); APW [II C 1 nr. 17] .
. Er hette mich weder besuecht noch durch
32
iemandt empfangen; wie Franckhreich genaigt zum frieden, gebe mein
33
voriger discurs und beweis genuegsamb zu erkennen.

34
Drittens wolten sie ein notturfft zu sein erachten, daß Ewer Kayserliche
35
Mayestät an die stätt Hamburg, Lübeckh und Bremen ernstlich bevelch
36
ergehen liessen, daß sie den reichsfeindten keinen vorschub noch hülff thuen
37
solten. Hierauf hab ich ihnen versprochen, es bey Ewer Kayserlichen Maye-
38
stät allergehorsambst zu erinneren, wie auch deß von Plettenberg schreiben

[p. 215] [scan. 245]


1
an mich lauttendt vorgewiesen, daß er dergleichen vermahnung bey diser
2
deß feindts postur bey der statt Hamburg albereit vorgenommen hette.

3
Nachdem die Holländer und Franzosen zu see denen Schweden wol villeicht
4
die händt bietten dörfften, alß haben die Dennemarckhischen vor sehr vor-
5
träglichen zu sein erachtet, wann ich an die Spannischen, jedoch vor mich
6
allein, alß unersuecht, schreiben thete, gegen den gubernatorn der Nider-
7
landten darob zu sein, das sich die Dunkircher in Nortsee sehen liessen,
8
umb dergleichen vorhaben in etwas zu verhindern, so ich auch bey dem
9
don Diego de Savedra zu erinnern auf mich genommen.

10
Fünfftens vermeint der reichscanzler, eß were auch sehr vorträglich, wann
11
ich die zu Münster versamblete gesandte unter der handt disponieren thete,
12
damit sie an die Dennischen gesandten alhero schreiben und damit sich,
13
das Schweden diese interposition dergestalt wider recht violiere, beklagen
14
wurden. Warauf ich geantwortt, dergleichen schreiben werde blos in gene-
15
ralibus, weilen sie auf dergleichen von ihren principalen nit instruiert sein
16
können, gestelt werden, so zur sach wenig nuze, zweifel auch, ob dieselbe
17
vorhero an sie, die Dennemarckhischen, zu schreiben mögen bewogen
18
werden, angesehen, das die Dennemarckhischen denselben, alß welche nach
19
Münster späther ankhommen, vorhero hetten schreiben und dardurch will-
20
khommen heissen sollen.

21
Wann nun aus diesem allem, wie hoch Dennemarckh aniezo aus noth diese
22
coniunction verlangt, erscheinet, ich mir auch vaßt nit einbilden kan, das
23
der Dennische reichscanzler ohne befehl (es were dann sach, das er sich
24
alß seines königs vornembster minister auch interessent im reich, den
25
könig und andere reichsständte zu disponieren getraue) so weitt, sonderlich
26
aber in der Pfalzischen sachen, umb allein das werckh disseits mehrers zu
27
befürdern, sich herauslassen dörffte auch erwege, wie vorträglich Ewer
28
Kayserliche Mayestät zu bezwingung diß friedenshäßigen feindes derglei-
29
chen coniunction, bevoraus, da man dieselbe mit aller behuetsambkeit ein-
30
gehen wurde, alß hab ich, was meines geringen ermessens dabey haubtsäch-
31
lich zu bedenckhen, zu Ewer Kayserlichen Mayestät ferrner allergnädigsten
32
erwegung hiebey allerunderthenigst anhefften sollen.

33
Entweder wirdt Schweden die wintterquartier in Holstein allein behaupten
34
und auf deß königs gegenverfaßung darauß weichen oder auch das reich
35
Dennemarckh anderer orthen (massen es die gemeine sage ist, das ein ein-
36
fahl in Schönlandt albereit geschehen) gleichergestalt angreiffen. Geschicht
37
das erst, so ist Schwedischentheils kein ander intention gewest, alß sich
38
in selbigen landt widerumb völlig zu montieren, den könig zu keiner offent-
39
lichen ruptur, wol aber zu dergleichen wiederwillen zu bringen, das sich
40
der könig der interposition selbsten entschlage, sie, die Schweden, dardurch
41
der contradiction desselben bey den tractaten wegen überlaßung Pommern
42
vorkommen, oder aber, das sie kein lußt annoch zum frieden haben, anlaß
43
gewinnen mögen, viel zeit in vergleichung anderer interpositorn vergeb-
44
lichen zuzubringen. Auf den andern fahl, sofern Schweden das reich Denne-

[p. 216] [scan. 246]


1
marckh auch zugleich infastiert, entspringt dieses consilium von den General-
2
staaden in Haage, damit durch überwindung Dennemarckh sowohlen sel-
3
biges reich alß auch in Schweden selbst ein republica einfüehren, hernach-
4
mahls dergleichen weitter an die Ansee-

43
Hansestädte.
und andere reichsstätte mit gänz-
5
licher verachtung ihres von Gott vorgesezten oberhaubts gebracht werde,
6
massen sie dann zu dergleichen consilien, in erwegung der commercien, die
7
in dergleichen städte besser florieren, ohne dessen geneigt sein; dahero
8
leicht zu erachten, das Schweden bey infestierung deß königs in Denne-
9
marckh Ewer Kayserlichen Mayestät entweder ein stillstandt der waffen
10
auf etlich jahr oder auch ein frieden, beedes mit abtrettung aller der in
11
Ewer Kayserlichen Mayestät erblanden habenden orth und pläze und mit
12
beding, das Ewer Kayserliche Mayestät dem könig von Dennemarckh
13
kein hülff ertheilen solten, anbietten werden, welches aber auf ein oder
14
andere weis schwerlich ohne befahrung grössern kriegs nit geschehen kan,
15
und zwar soviel den stillstandt belangt, wirdt solcher allein gesuecht werden,
16
umb sich mit allen außziehenden besazungen zu sterckhen, das reich Denne-
17
marckh umb desto ehender zu undertruckhen und nach dem außgang der
18
treves Ewer Kayserlichen Mayestät erblandts ebenfalls zu überfallen. Her-
19
gegen aber wurden Ewer Kayserliche Mayestät tempore armistitii obligiert
20
verbleiben, solange Schweden in waffen auch die ihrige in den erblanden
21
beysammenzuhalten, denselben grösseren underhalt alß bißhero zu erthei-
22
len und dahero dero landt ebensowenig alß aniezo geniessen. Der soldat
23
wurde sich durch den müeßigang verligen und, das am allerschädlichsten ist,
24
allerhandt falsche religion durch so lange beywonung der unterthanen
25
algemach einführen.

26
Belangent nun den friden selbst mit exclusion Dennemarckh ist leicht zu
27
erachten, wan sie, die Schweeden, daß garaus mit Dennemarckh gemacht
28
(so auf dißen fahl nit zwey jahr bedürfte), sie Euer Kayserlichen Mayestät
29
so wenig, alß Dennemarckh aniezo geschehen, glauben halten, sondern den
30
krieg wider anfangen, ein mehrern anhang, auch die abgedanckten völcker,
31
meistens an sich bekommen wurden. Wan aber Euer Kayserliche Mayestät
32
mit Dennemarckh coniungirt blieben, wirdt Schweeden erstlich den credit
33
bey ihren glaubensgenossen mercklichen verliehren, Ewer Kayserlichen
34
Mayestät waffen können ohne alle verhinderung wider die inhabende orth
35
stetig operiren und sich mit denselben besatzungen, weilen meistens sie
36
Ewer Kayserlichen Mayestät vorhero gedient, versterckhen. Jedoch weren
37
bey dißer coniunction drey ding vornemblich zu beobachten. Erstlich obß
38
nit rathsamb were, ihre königliche würden zu Dennemarckh dahin zu be-
39
wegen, daß sie wider Schweeden ein offentlichs manifestum strack anfangs
40
außgehn ließen, wodurch die Augspurgische confessionsstände denselben
41
nicht mehr wie bißhero beypflichten wurden, in erwegung, die königlichen
42
würden wegen nahender der anverwandnus vieler mächtig sein. Secundo,

[p. 217] [scan. 247]


1
daß diß verbündnus in den terminis verbleiben solte, daß mit Schweeden
2
kein frieden gemacht werde, es seie dan, daß Ewer Kayserliche Mayestät
3
und die königliche würden an ihren erbländern völlig restituirt werden;
4
nach erlangter dißer restitution aber solle Dennemarckh weider den frieden
5
nit hindern, wofern die stände deßelben mit hinderlaßung etwaß von
6
Pommern redimiren wolten, sonderlich auf den fahl, wan Dennemarckh
7
auch etwas davon mit ihren waffen überkommen und iure retentionis auch
8
biß zu abstatung der unkosten behalten könten. Tertio, daß daß churfürst-
9
liche hauß Bayrn auch darein genommen werde, umb sich bey Dennemarckh
10
wider die Pfaltzgraffen zu versichern, so Ewer Kayserlichen Mayestät nutz-
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lichen, ihre offension männiglich auch zustatten kommen wurden, weiln
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dießes consilium allein Churbayrn alß haubtinteressenten wurde zugeschrie-
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ben werden. So alles Ewer Kayserlichen Mayestät ich zu dero ehisten aller-
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gnedigisten resolution, zmahlen die Dennische gesanden einige zeit un-
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gehrn verliehren wolten, allergehorsambist gestelt haben will.

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PS Gleich bey schliessung meiner allerunderthenigster relation besuchen
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mich beede Dennemarckhische gesandte, der reichscanzler und Gregor
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Crabbe, und derweillen die post in zwo stunden abgehet, alß berichte Ewer
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Kayserlichen Mayestät kürzlichen, daß sie abermahls begert, die resolution
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über mein allerunderthenigsten bericht zu maturiren,

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20 Die aufgelöste Chiffre setzt irrtümlich Dennemarckhische] anstatt Kayserliche.
die Kayserliche ab-
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schickung ahn ihren könig alßbaldt zu verordtnen, damit man den Schweden
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kein zeit gebe, und derweillen sie von Wien berichtet weren, gestalt Ewer
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Kayserliche Mayestät den von Lüzow

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Konrad von Lützow, Reichshofrat seit 1639, von 1639–1642 Resident in Hamburg, wo er am
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25. Dezember 1641 den Präliminarfrieden mit Frankreich und Schweden schloß. Über Lützow
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vgl. O. von Gschliesser S. 250; über die Präliminarverhandlungen vgl. vor allem J. A.
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Fridericia II S. 172ff. und APW I 1.
oder Plettenberg

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Georg von Plettenberg, kaiserlicher Rat und Resident in Hamburg und Kopenhagen.
an ihren könig
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schicken wolten, alß geben sie zu erkennen, ob dergleichen wichtige und
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geheime sachen dem Lüzow, der ihr königliche würden beleidigt, aufzu-
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tragen weren; auch die Schweden liessen sich verlauten, ob dieser ihr angriff
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dahin allein ziele, Dennemarck in ordinem zu bringen, damit er sie an ihrem
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vorhaben nit verhinderen möge. Secundo fragten sie mich, wan die Schweden
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mit mir allein excluso ihres herrn interesse tractiren wolten, ob ichs anem-
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ben thete. Drittens communicirten sie mir, was hiebey ligt.

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Auf ihr erstes antwort ich, sie sollen an baldister resolution nit zweyvelen,
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und werden Ewer Kayserliche Mayestät kein unannembliche person darin
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gebrauchen. Dennemarck, ihr gnädigster konig, soll immittelst allen müg-
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lichen fleiß anwenden, sich zu armiren. Auf das ander antworte ich, ich
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seye auf dergleichen nit instruirt, dan Ewer Kayserliche Mayestät diesen
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fahl nit haben praevidiren können, Ewer Kayserliche Mayestät verlangen

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ein sichern gueten frieden. Im dritten punct starckte ich sie, daß diß Fran-
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zösisch und Hollendische consilia weren, damit Franckreich sich zwischen
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Dennemarck und Schweden interponiren und also Dennemarck hindern
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möge, Schweden ahn ihrem progress nicht zu verhindern. Ich wiste wohl,
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das dergleichen procedere kein particular, zu geschweigen ein könig, leiden
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kan, verhoffe also, königliche würden werden dergleichen Französischen
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practicken kein gehör geben können:|.

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