Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
Auf nr. 140. Wir haben Bedenken gegen den schriftlichen Protest wegen Ausbleibens
der Franzosen, unnd zwar anfenglich würde eine solche protestation nur
allein von Ewer Liebden und Excellenz, dem herrn unnd meinem hoch-
geehrten herrn in nahmen ihrer Kayserlichen mayestät müessen eingeraicht,
wür aber gar dabei in betrachtung wegen gegenwarth der Schweedischen
unnß das fundament zue protestieren abgehet, fürbeigegangen werden,
welches unnß deucht, in effectu gleichsamb separationem consensus in causa
communi mitzuefüehren. Zudeme sehen wür nit, was dergleichen protesta-
tion früchten khan, weilen die Franzosen derentwegen ihre herzuekhunfft
nit mehr oder weniger beförderen, sondern wol anlaaß darauß erheben
würden, die sachen noch ferners aufzueziehen unnd ihr contumaciam zu
entschuldigen, bevorab, wann auch die plenipotentz oder vollmacht darbei
extradiert werden solte, weiln unschwer zu erachten, das der mediator
solche ihme zuegestellte schrifften unnd protestationes dem gegentheil
würde zuestellen müessen, der sich alßdann dieselbe seiner art nach wohl
würde wissen zue nüzen zu machen. Einmahl redet daz werkh alhie selbst,
unnd ist unnsere gegenwart, das wür unnß in der verglichenen maalstatt
einfinden, loco protestationis, weil dardurch die Franzosen dergestalt in
contumaciam gestellt werden, daz es auch dern confoederierte, die Schwee-
den, selbst nit wissen zu entschuldigen.
Drittens erachten wür, daz dergleichen protestation vielmehr dörffte zur
ruptur alß beforderung der tractaten außgedeutet unnd die Franzosen dar-
durch wider stüzig gemacht werden, gleichsamb dern herzuekhunfft nunmehr
vergeblich oder dieselbe die verschimbffung zue gewarten hetten, daß mann
diesseits bei dern herzuekhunfft darvon gehen würde.
Viertens befinden wür, die sachen wegen des feindtlichen einfalß der
Schweeden in Holstein also beschaffen, daz dieselbe in khurzem nothwendig
grosse verenderung, wo nit genzliche zerschlagung dieser tractaten alhie
nachziehen würdt, maassen Ewer Liebden und Excellenz, dem herrn unnd
meinem hochgeehrten herrn für unnd nach mit mehrerem dahvon vernem-
ben werden, bey wölcher bewandtnuß unnß schicklicher ze sein bedeucht,
dergleichen protestationes biß dahien außzuestellen, alß derzeit damit fürzu-
eilen, weiln dieselbe alßdann auch mehr beyfall von anderen potentaten
haben unnd sovil desto mehr würckhung gebähren werden.
Solte auch fünftens die auffgesetzte protestation inskhünfftig publiciert
werden, würde es noch einiger verenderung in etlichen terminis, alß under
anderen, das den von Lüzaw unnd monsieur d’Avoux daz praedicat legato-
rum darin gegeben, die statt Hamburg pro loco tractatuum pacis praesuppo-
niert würdt unnd dergleichen mehr (so zwar ersten anblickhs wenig
bedenckhen ze haben scheinen, in sich selbst aber von grosser consequenz
sein) bedörffen, zwar zuemal es ihre Kayserliche mayestät niemals sowol
gegen dero königliche würden zue Dennemarckh alß auch in der vor ein
jahr in offenen druckh gegebenen refutationschrifft
Konnte nicht ermittelt werden. Des Salvius Schreiben an die Reicbsstände aus Hamburg 1643
April 20/30 bei Meiern I S. 11 f. (= I 1,9).
d’Avaux außgesprengten schreiben im geringsten haben gestehen wollen,
davon sich hernegst würde reden lassen, wiewol selbe protestation in
substantia sonsten mit sonderbahrem fleiß unnd zierlich aufgesezt worden.
Welche also angezogene bedenkhen unnß billich bewegen, daß wür der
unvorgreifflichen meinung sein müessen, daz es sicherer seye, zuvorderist
der Römisch Kayserlichen mayestät, unnßerm allergnädigsten herrn, von
diesem werkh ze hinderbringen, als ohne eingeholten deutlichen befehl sich
darinn zu übereilen, zumahl es nur umb eine geringe zeit ze thuen, das ein
solcher befehl khan eingeholet werden und durch einen solchen geringen
verzug nichts verabsaumbt würdt. Stellen es jedoch immittels zu der herrn
Spannischen gesandten belieben anheimb, ob dieselbe auch unerwartet der
Kayserlichen antwort ihre protestation (die wür trefflich wol abgefaßt
befinden unnd nichts darbei zu erinneren wissen) coram mediatore abgeben
wollen.