Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla

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Auf nr. 140. Wir haben Bedenken gegen den schriftlichen Protest wegen Ausbleibens
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der Franzosen, unnd zwar anfenglich würde eine solche protestation nur
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allein von Ewer Liebden und Excellenz, dem herrn unnd meinem hoch-
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geehrten herrn in nahmen ihrer Kayserlichen mayestät müessen eingeraicht,
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wür aber gar dabei in betrachtung wegen gegenwarth der Schweedischen
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unnß das fundament zue protestieren abgehet, fürbeigegangen werden,
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welches unnß deucht, in effectu gleichsamb separationem consensus in causa
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communi mitzuefüehren. Zudeme sehen wür nit, was dergleichen protesta-

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tion früchten khan, weilen die Franzosen derentwegen ihre herzuekhunfft
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nit mehr oder weniger beförderen, sondern wol anlaaß darauß erheben
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würden, die sachen noch ferners aufzueziehen unnd ihr contumaciam zu
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entschuldigen, bevorab, wann auch die plenipotentz oder vollmacht darbei
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extradiert werden solte, weiln unschwer zu erachten, das der mediator
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solche ihme zuegestellte schrifften unnd protestationes dem gegentheil
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würde zuestellen müessen, der sich alßdann dieselbe seiner art nach wohl
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würde wissen zue nüzen zu machen. Einmahl redet daz werkh alhie selbst,
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unnd ist unnsere gegenwart, das wür unnß in der verglichenen maalstatt
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einfinden, loco protestationis, weil dardurch die Franzosen dergestalt in
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contumaciam gestellt werden, daz es auch dern confoederierte, die Schwee-
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den, selbst nit wissen zu entschuldigen.

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Drittens erachten wür, daz dergleichen protestation vielmehr dörffte zur
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ruptur alß beforderung der tractaten außgedeutet unnd die Franzosen dar-
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durch wider stüzig gemacht werden, gleichsamb dern herzuekhunfft nunmehr
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vergeblich oder dieselbe die verschimbffung zue gewarten hetten, daß mann
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diesseits bei dern herzuekhunfft darvon gehen würde.

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Viertens befinden wür, die sachen wegen des feindtlichen einfalß der
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Schweeden in Holstein also beschaffen, daz dieselbe in khurzem nothwendig
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grosse verenderung, wo nit genzliche zerschlagung dieser tractaten alhie
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nachziehen würdt, maassen Ewer Liebden und Excellenz, dem herrn unnd
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meinem hochgeehrten herrn für unnd nach mit mehrerem dahvon vernem-
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ben werden, bey wölcher bewandtnuß unnß schicklicher ze sein bedeucht,
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dergleichen protestationes biß dahien außzuestellen, alß derzeit damit fürzu-
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eilen, weiln dieselbe alßdann auch mehr beyfall von anderen potentaten
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haben unnd sovil desto mehr würckhung gebähren werden.

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Solte auch fünftens die auffgesetzte protestation inskhünfftig publiciert
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werden, würde es noch einiger verenderung in etlichen terminis, alß under
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anderen, das den von Lüzaw unnd monsieur d’Avoux daz praedicat legato-
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rum darin gegeben, die statt Hamburg pro loco tractatuum pacis praesuppo-
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niert würdt unnd dergleichen mehr (so zwar ersten anblickhs wenig
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bedenckhen ze haben scheinen, in sich selbst aber von grosser consequenz
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sein) bedörffen, zwar zuemal es ihre Kayserliche mayestät niemals sowol
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gegen dero königliche würden zue Dennemarckh alß auch in der vor ein
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jahr in offenen druckh gegebenen refutationschrifft

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Konnte nicht ermittelt werden. Des Salvius Schreiben an die Reicbsstände aus Hamburg 1643
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April 20/30 bei Meiern I S. 11 f. (= I 1,9).
wider deß Salvii unnd
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d’Avaux außgesprengten schreiben im geringsten haben gestehen wollen,
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davon sich hernegst würde reden lassen, wiewol selbe protestation in
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substantia sonsten mit sonderbahrem fleiß unnd zierlich aufgesezt worden.

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Welche also angezogene bedenkhen unnß billich bewegen, daß wür der
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unvorgreifflichen meinung sein müessen, daz es sicherer seye, zuvorderist
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der Römisch Kayserlichen mayestät, unnßerm allergnädigsten herrn, von

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diesem werkh ze hinderbringen, als ohne eingeholten deutlichen befehl sich
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darinn zu übereilen, zumahl es nur umb eine geringe zeit ze thuen, das ein
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solcher befehl khan eingeholet werden und durch einen solchen geringen
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verzug nichts verabsaumbt würdt. Stellen es jedoch immittels zu der herrn
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Spannischen gesandten belieben anheimb, ob dieselbe auch unerwartet der
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Kayserlichen antwort ihre protestation (die wür trefflich wol abgefaßt
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befinden unnd nichts darbei zu erinneren wissen) coram mediatore abgeben
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wollen.

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