Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Wir haben nr. 152 erhalten. – Ihr habt recht gethan, das ihr die königlich Span-
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nische abgesandten eüerer threw, aufrichtigen, recht- und wohlgemeinten
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intention, so unserer instruction gemäß ist, informiert habt; und hat der
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Savedra zu der unnß von euch angedeüten communication zu schreitten
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kein befuegte ursach gehabt, wirdt viel weniger von unsers lieben vetter
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und brueders, des königs in Spannien, liebden darzue bevelcht sein; wir
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wollen aber destwegen gebührende erinnerung mit negstem an den marchese
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de Grana und marchesen Castel Rodrigo

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Mit Weisung vom gleichen Tag (Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 17 – Kopie:
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RK , FrA Fasz. 92 V nr. 709 fol. 199) übersandte Ferdinand III. den Gesandten in Münster
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eine Kopie seines Schreibens an Castel Rodrigo, Wien 1645 Mai 31 ( Den Haag A IV 1628
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nr. 17; RK , FrA Fasz. 92 V ad nr. 709 fol. 198–198’).
abgehen lassen. Immittelst aber
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wollet ihr in ein und andern vermög unserer instruction mit denselbigen
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alle vertrewliche offentliche und gehaimbere correspondenz und commu-
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nication also fordt pflegen.

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Belangent aber das armistitium an ihme selbsten, habt ihr gleichergestalt
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gar recht gethan, das ihr es mit solcher manier, wie beschehen, bey den
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churfürstlichen gesandten angebracht. Vernemmen aber aus obberüerter

[p. 321] [scan. 349]


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euerer relation und prothocollo, das auf seiten der cron Franckhreich aller
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tractat eines armistitii rundt abgeschlagen seye, so wir dahingestelt sein
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lassen. Demnach aber aus berüerten ewerm prothocollo erscheinet, das
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ewerer unerinnert durch die churfürstlichen gesandten diß werckh des
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armistitii bey den interpositoribus getrieben worden, so ist zwar von euch
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gar recht geschehen, das ihr destwegen nichts geandet, sondern es mit still-
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schweigen übergangen habt, darneben aber ist unser gnedigister befelch, das
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ihr fleissige obacht habet, ob an seitten der churfürsten die tractatus armi-
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stitii nit verner vortgesezt werden, und darbey aufs embsigste daran seit,
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das ihr hierinnen (wie bißhero geschehen) nit praeteriert werdet, und im
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fall dergleichen tractatus von den churfürstlichen reassumiert wolten werden
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oder auch andere weeg zu erweckhung eines armistitii sich ereigneten, euch
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auch hierzue in nahmen unser nit ungeneigt erweiset, sondern ewerer
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derentwegen in handen habenden instruction nachkommet, sonderlich
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aber alßdann den mediatoribus und churfürstlichen gesandten remon-
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striret, das wir bey abhandlung solches armistitii nie kein andern gedanckhen
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gehabt, alß das der weeg zum frieden desto mehrers gebahnet und das
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christenbluet und dessen vergiessung ie ehender ie besser verschonet werde,
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keinesweegs aber, wie unnß auf seiten des cardinals Mazzarini mit unfueg
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aufgeladen will werden, andere intention gehabt haben.

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Das auch der veindtlichen cronen abgesandte zu einem aufzug der
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eröffnung ihrer proposition die unvolkommene plenipotenz der reichs-
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deputierten ständt anziehen, da habt ihr den mediatoribus anzuzeigen, das
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die Franzosen und Schweeden die reichsdeputierte chur-, fürsten und
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ständte selbst ad loca tractatuum pacis invitiert

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Französische Einladungsschreiben vom 6. April 1644 (vgl. APW [II A 1 S. 418 Anm. 1] ),
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vom 14. September 1644 (vgl. APW II C 1 S. 362) und 18. Dezember 1644 (vgl. nr. 79
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Anm. 2), schwedische Einladungsschreiben vom 4./14. Oktober 1644 (vgl. APW II C 1 S. 362
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und 367) und vom 29. November/9. Dezember 1644 (vgl. nr. 64, F).
, demnach dan dieselbe
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erschienen und die vornembste aus allen craisen darinnen begriffen, welches
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ihr ihnen ab enumeratione partium leichtlich vor augen stellen könnet, alß
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werden die interpositores den Franzößischen gesandten solches reprae-
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sentieren können, das sie dannenhero kein ursach mit ihrer proposition
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lenger innenzuhalten. Soviel aber den vorschlag des Costanzischen abge-
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sandten anlangt, last sich derselbige auß denen von euch selbst angezo-
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genen und andern ursachen nit zu werkh richten, dahero ihr demselben
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nit nachsezen, sondern auf obeingefüehrte anwesenheit der deputierten
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und vornembsten reichscraißständten zu beharren unnd auf die eröffnung
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der proposition zu tringen habt.

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Was dan deß bischoffs zu Oßnabrugg andacht bey der den fünfften mehrge-
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meltes monats May beschehener conferenz

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Vgl. [nr. 152,1] und das ausführliche Protokoll im Diarium Wartenberg S. 1138–1162.
gethane erinnerung de communi
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scopo consiliorum ad conservationem catholicae religionis et imperii, item

[p. 322] [scan. 350]


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ad evitandum schismata, deßgleichen wegen Churtrier und Brandenburg
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gethan betrifft, da habt ihr den churfürstlich Cöllnischen und Bayerischen
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gesandten data occasione anzuzeigen, das wir eben solchen scopum für unnß
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haben; halten aber darfür, das zu desselben erlangung nöttig und rathsamb,
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gegen besagter churfürsten Trier und Brandenburg liebden sich ganz confi-
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dent zu erzeigen und sonst einmüettig zusammenzuhalten, damit man anders-
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theils nit ursach fasse, gegen diese seithen eine diffidenz zu schöpffen. Daß
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absonderliche orth für die reichsdeputation betreffendt, stehet zu erwarten,
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wessen sich der rath zu Münster ercleren würdt

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Wartenberg hielt für die Verhandlungen der Reichsdeputation die fürstliche Kanzlei in Münster
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für den günstigsten Ort, da in ihrer Nähe sowohl die kaiserlichen und kurfürstlichen wie auch die
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französischen und spanischen Bevollmächtigten wohnten, während das Rathaus etwas abseits liege
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und keine Bequemlichkeit biete. Es sollte jedoch die Rückkehr der nach Kassel gereisten münste-
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rischen Räte abgewartet werden (vgl. Diarium Wartenberg S. 1159).
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In puncto interpositoris zu Oßnabrugg und der derentwegen von graffen
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von Wittgenstein gethanen anregung lassen wir es noch zur zeit bey dem
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bewenden, das entweder die gesandten durch sich selbsten oder ihre secre-
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tarios die handlung vorstellen mögen, zumahlen auch das noch wenig
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apertur zu einzigem tractat sich daselbst erweiset.

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Soviel die beglaittung der statt Stralsundt anlangt, wollet ihr der chur-
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fürsten, auch fürsten und ständen abgesandten gemüethsmeinung, es were
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dan die sachen immittels destwegen mit den Schweeden völlig verglichen,
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erwartten und dißorths alles disputat so lang declinieren, biß wir bey
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negster ordinari unsere weittere befelch euch darüber zukommen lassen.
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Die in eüerer relation angezogene fünff praepetita betreffendt, alß cassierung
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der elbzöll, freyheit der religion, zurucklassung der geistlichen güetter,
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entschlagung des königs in Dennemarkh und paritatis votorum, da habt
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ihr euch im geringsten nichts herauszulassen, sondern einig und allein auf
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die versprochene edierung der fridensmittel zu tringen.

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