Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett

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Heüd nachmittag haben unß die protestirende reichsständte ire gegenercleh-
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rung auf iüngste, der catholischen stendte ihnen zugestelte haubtsachliche
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erclehrung in puncto gravaminum

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Vgl. nr. 175 Beilage [ 1].
inhalts beykhommender abschrifft uber-
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antwortet. Es sein aber selbige protestirende stendt vormittag bey denen
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Schweedischen gesandten gewest, mit dern einwilligung und communicato
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consilio die gantze schrifft abgefast sein soll

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Vgl. APW II C 2, 331 Z. 24–46.
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Weiln nun darauß zu ersehen, daß alles auf extrema und in effectu auf auß-
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rottung der catholischen religion im Römischen Reich und Ewer Mayestätt
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erbkönigreich und landen angesehen, darbey zu dern abhelffung und erledi-
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gung dero unß für und nach in hac materia zugeschickte allergnädigste reso-

[p. 352] [scan. 432]


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lutiones bey weithem nit zulangen oder erclicken

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Im Konzept ( RK FrA Fasz. 92 IX fol. 258) steht: erkläckhen. Dies entspricht wohl erklecken
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im Sinne von hinreichen, genügen ( Grimm III, 876f.).
wöllen, alß erfordert es die
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unumbgängliche notturfft, Ewer Mayestätt die bewandtnuß gehorsamst zu
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überschreiben, und wöllen dero fernern allergnädigsten befehl, wie wir unß
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hiebey zu verhalten, allergehorsamst erwarten, immitls aber auch mit denen
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catholischen stendten hirauß zu communicirn und dern meinung zu ver-
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nhemmen unß angelegen sein laßen.

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Soviel die algemeine friedenshandlung anlangt, dha stehen wir alnoch in er-
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wartung, wan und waß sich die Schweedische gesandten endtlich in puncto
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satisfactionis werden wöllen vernhemmen laßen. Es soll aber der Oxenstern
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allererst ubermorgen nacher Münster, umb sich derentwegen vorhero mit de-
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nen Frantzosen zu underreden, zu verreisen gemeindt sein, und ist also vor
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deßen zurückkhombst auf nichts zuzulegen.

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