Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett

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Ich habe aus nr. 115 nicht gern vernommen, daß die Schwedischen plenipo-
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tentiarii sich bis daher zu veranlaster conferenz wegen des instrumenti pacis
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nicht verstehen, viel weniger des armistitii halber einige willfährige erkläh-
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rung von sich geben wollen. Dieweil sie aber sich endlich der conferenz bis
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morgen oder übermorgen stattzuthun erbietig gemacht, also würde mir sehr
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lieb seyn, wenn ich des verlaufs alsogleich und noch für meiner hiesiger ab-
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reyse könnte berichtet werden.

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Den Churmaynzischen wird man die begehrte einverleibung ihrer angebener
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clausul nicht wohl abschlagen können, wäre also der meynung, daß ihnen
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damit zu willfahren, deßen aber zugleich auch alsbald den Schwedischen

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communication zu thun seyn werde. Es begehren auch die Churmaynzischen
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alhier, daß man in instrumento pacis bey dem paß von der Bergstraße suo
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loco diese nachfolgende wortte gebrauchen wolte: „die Bergstraße samt an-
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dern pfandschafften“

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Meiern III, 68 , hier § 10.
etc.

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