Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Ich habe aus nr. 115 nicht gern vernommen, daß die Schwedischen plenipo-
tentiarii sich bis daher zu veranlaster conferenz wegen des instrumenti pacis
nicht verstehen, viel weniger des armistitii halber einige willfährige erkläh-
rung von sich geben wollen. Dieweil sie aber sich endlich der conferenz bis
morgen oder übermorgen stattzuthun erbietig gemacht, also würde mir sehr
lieb seyn, wenn ich des verlaufs alsogleich und noch für meiner hiesiger ab-
reyse könnte berichtet werden.
Den Churmaynzischen wird man die begehrte einverleibung ihrer angebener
clausul nicht wohl abschlagen können, wäre also der meynung, daß ihnen
damit zu willfahren, deßen aber zugleich auch alsbald den Schwedischen
communication zu thun seyn werde. Es begehren auch die Churmaynzischen
alhier, daß man in instrumento pacis bey dem paß von der Bergstraße suo
loco diese nachfolgende wortte gebrauchen wolte: „die Bergstraße samt an-
dern pfandschafften“
Meiern III, 68 , hier § 10.