Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Aus beyfolgendem extractu prothocolli werden Eur Kayserliche Mayestät al-
lergnädigst anzuhören haben, nachdeme der Franzößische plenipotentiarius
conte Servient negstvergangnen freytag [ 27. April] mittags widerumb von
Oßnabrugg alhie angelangt, das wir darauf alspaldt uns zu denn herren me-
diatoren verfliegt und sie ersuecht, bey denn Franzößischen plenipotentiariis
insgesambt nachzuforschen, was sein verrichtung mit denn Schweeden über
die von uns in puncto satisfactionis et armistitii inen vorgehaltene puncten
sein möcht, neben angehengter andung, was aus dess Schweedischen kriegs-
volckhes einfall in disen Westphalischen craiß zu besorgen stüende, was dar-
aufhin sie, mediatores, wie zumaln die Churbayrische deputati , uns vor rela-
tion gethan, und das es der endtlichen handlung halben mit denn Franzosen
noch uf deme stehe, was deroselben nach Pariß abgeferttigter currier vur eine
resolution zuruggbringen möchte.
Sodann ist ebenmäsßig aus dem prothocollo zu ersechen, das die reichsstände
uns ihre vota nicht in einem gesambten reichsbedenckhen, sondern wie die
von einem iedwedern collegio, und zwar mit beysezung ein und anderer par-
ticularmisßstimmen der votorum, erst am sambßtag übergeben und fast dahin
zihlen wollen, das die darauf verfassende duplica inen vorderist zum ersechen
zuegestelt werden solte.
Dieweil wir inen aber die hierauß befahrende verlengerung zu erkennen ge-
geben, uns auch erbiettig gemacht, unsern albereit zu papyr gebrachten, auch
von Eur Kayserlicher Mayestät gebesserten und beliebten aufsaz gegen denn
eingeraichten votis zu conferieren und, da einige sondere discrepanz befun-
den werden solte, selbige ad notam zu nemmen und sonst alles dasihenig, was
zu entlichem schluss gesezt werden müest, vorderist in die reichsräthe gebur-
lich zu communicieren, so ists dabei gebliben, und haben wir gleichwol die
aufgesezte duplicam hernach denn catholischen churfürstlichen abgesandten
im vertrawen absönderlich communiciert, auch von dennselben die im pro-
thocollo vermerckhte erinnerungen empfangen.
Demnach und dieweil Eur Mayestät principalgesandt, herr graf von Traut-
manßdorf etc., und übrige unsere collegae sich dessen also mit uns vergli-
chen, so seint wir vorhabens, heüt dato im namen Gottes denn herren medi-
atoren solche duplicam, [ die sie] denn Franzosen vorzutragen haben, zuezu-
stellen, dabey zwar auch ein proiect dess instrumenti pacis, iedoch allein zu
dem ende zu übergeben, das sie unseren vorhabenden methodum darauß be-
greiffen, mit denn Franzosen darvon reden und ihre intention desto besser
erlernen möchten. Was nun dabey in ein und anderm ferners vorlaufft, das
solle bis negstkommenden freytag [ 4. Mai] umbstendtlich referiert werden.
Sonsten hat uns auch der Venetianische ambasciator im namen der Hessen
Casßlischen deputierten ein memorial zuegestelt, davon hiebey numero 2 ein
abschrifft diss innhalts, das dem fürstenthumb Niderhessen
meinten satisfaction von der erzstifft Mainz die mitten im landt zu Hessen
gelegene Mainzische stättlein und ämbter Frizlar, Neüburg, Newstatt, Anno-
neberg
denbach, Halenberg und Winterberg sambt deren pertinentien
stättlin Marßberg, Volckhmarsen, Beverung und Kugelberg, uf welche als
Corveysche leehen das fürstliche hauß Hessen Cassel ohnedas die ablößung
zu praetendieren
Marsberg mit der Kogelnburg, Volkmarsen und Beverungen gehörten ursprünglich zur Abtei
Corvey, waren jedoch inzwischen in kurkölnischem Besitz bzw. Pfandbesitz ( HHStD III,
494–498; IV, 72, 441f.) übergegangen. Hessen begründete seine Ansprüche auf Corvey mit
einer unter Gustav Adolf erfolgten Schenkung ( Demandt, 255; Bettenhäuser, 60).
statt und ambt Buechholz mit der burggrafschafft Stromberg und deren zue-
gehör
und Rockhenstuel neben der kellerey zu Fach
Zur Reichsabtei Fulda gehörten u. a. die Stadt Geisa, ein Drittel der Stadt Vacha und die
Ämter Rockenstuhl (benannt nach einer Erhebung südlich von Geisa) und Fürsteneck (an der
Eitra) ( Bettenhäuser, 60; HHStD IV, 160f.; IX, 131, 352, 447f.; Jäger). Die Abtei Fulda
gehörte ebenfalls zu den schwed. Donationen von 1632 ( Demandt, 255).
sen und im stifft Hirschfeldt
etc., worüber die catholische ständt sehr bestürzt und vorhabens seint, des-
sentwegen underschidliche deputationes an uns, auch die herren mediatores
und die Franzößische plenipotentiarios selbst zu thuen und ihre beschweh-
rung dagegen einzubringen.