Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett

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EINLEITUNG

Der vorliegende Band enthält die kaiserliche Korrespondenz vom 18.

Nr. 1, ein Schreiben Volmars an Trauttmansdorf vom 17. April 1646, ist ein Nachtrag zu APW II A 3.
April 1646 bis zum 14. September desselben Jahres. Beide Daten stehen in engem Bezug zu den Verhandlungen zwischen dem Kaiser und Frankreich. Am 14./16. April hat-ten die kaiserlichen Gesandten der Krone Frankreich das Elsaß angeboten. Mit diesem Angebot hofften sie, die Satisfaktionsverhandlungen mit Frankreich ent-scheidend voranzubringen. Zugleich dachte der kaiserliche Hauptgesandte Maxi-milian Graf von Trauttmansdorff noch immer daran, durch eine Einigung mit den Reichsständen die Satisfaktionsforderungen der Kronen eingrenzen zu können und den Schaden für das Haus Österreich möglichst gering zu halten.
Während die französischen Delegierten in ihren Verhandlungen auf Zeit spielten, um auf diese Art und Weise möglichst hohe Satisfaktionsansprüche durchzusetzen, blieben die Verhandlungen über die schwedische Satisfaktion und die Gespräche über die Religionsgravamina erfolglos. Diese Entwicklung ebnete den Weg für eine Verständigung zwischen dem Kaiser und Frankreich, an deren Ende die französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel vom 13. September 1646 standen. Die militärische und politische Lage im Frühjahr und Sommer 1646 Im Jahr 1646 mußte der Kaiser im Reich erhebliche militärische Verluste hinneh-men, wenngleich es nicht zu größeren Gefechten oder gar Schlachten kam

Vgl. hierzu im folgenden Ruppert, 139–143; Immler, 309–316; Salm, 69–72; Bosbach in Einleitung zu APW II B 3.
. Die Schweden unter dem Kommando Carl Gustav Wrangels rückten frühzeitig aus ihren Winterquartieren in Böhmen nach Oberhessen und Westfalen

Nr. 48.
. Ihr Ziel war es, sich mit den französischen Truppen zu vereinigen, um gemeinsam nach Süd-deutschland und Bayern vorzustoßen. Unter dem Kommando von Erzherzog Leopold Wilhelm folgte die kaiserliche Armee den schwedischen Truppen etwa entlang der Mainlinie, um die geplante Truppenvereinigung zu verhindern, ver-mied aber – ebenso wie die Schweden – eine Schlacht. Ein Vorstoß der Schweden nach Westfalen löste auf dem Friedenskongreß in Münster und Osnabrück große Beunruhigung aus

Nr.n 47, 48, 51, 56, 63, 68.
, ja man dachte sogar daran, den Kongreß wegen der Kriegsge-fahr aufzulösen

Nr. 56.
. Ende Mai galt der Westfälische Kreis als an Schweden verloren

Nr.n 123, 124.
. Verschärft wurde die Lage dadurch, daß es dem Kreisobersten Melander nicht gelang, die Truppen Hessen-Kassels in Westfalen zu binden und auf diese Weise zu verhindern, daß sie sich mit den Franzosen vereinigen konnten.

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In dieser Situation drängten die Schweden und die Kaiserlichen ihre jeweiligen Verbündeten Frankreich und Bayern zur militärischen Unterstützung; beide wa-ren durch ihre politischen Rücksichtnahmen aufeinander jedoch nicht gewillt, den Bündnisverpflichtungen ohne weiteres nachzukommen

Nr. 35.
. Eine Militärkonferenz im kaiserlichen Hauptquartier zu Staffelstein verlief deshalb erfolglos

Nr. 60.
. Erst als für Kurfürst Maximilian deutlich wurde, daß Bayern Ziel eines schwedisch-französi-schen Angriffes werden würde, bewilligte er die gewünschte Unterstützung

Vgl. Immler, 311f mit Anm. 16; nr.n 130, 177 Beilagen A und B.
. Auch die Franzosen konnten ihrerseits gegenüber den Schweden nicht zurückstehen

Vgl. zu den Informationen über die frz. Truppenstärke am Kongreß nr. 106.
. In Münster hörte man von französischen Truppenwerbungen in Polen

Nr. 107.
und fürch-tete sogar, daß Schweden und Frankreich in Polen einen weiteren Verbündeten gefunden hätten

Nr. 156.
. Trotz dieser negativen Nachrichten hoffte die kaiserliche Dele-gation für die weiteren Verhandlungen darauf, daß die kaiserlichen Truppen er-folgreich sein würden. Trauttmansdorff erinnerte dabei an den Sieg von Nördlin-gen, der die Prager Friedensverhandlungen entscheidend beeinflußt hatte

Nr. 128; vgl. nr. 173.
.
Turenne sammelte im Juni am linken Mittelrheinufer seine Truppen, um sie den Schweden zuzuführen; er vermochte diese Absicht aber nicht sofort in die Tat umzusetzen, da er zunächst Enghien in Belgien unterstützen mußte

Ruppert, 142.
. Unterdessen wurden im Westfälischen Kreis Anstrengungen zu neuer Truppenwerbung unter-nommen

Nr. 208, vgl. nr. 193.
, und Erzherzog Leopold Wilhelm versuchte mit Hilfe der Bayern im Juli, die Schweden aus ihren Stellungen zu drängen. Dies mißlang, so daß sich die Lage verschärfte, als die Franzosen am 15. Juli bei Wesel den Rhein überquerten. Die kaiserlich-bayerischen Truppen mußten sich in ihre Ausgangsstellung zurück-ziehen, ohne die schwedischen Truppen gebunden haben zu können.
Noch während des Juli täuschte man sich anscheinend in Münster und in Os-nabrück über die militärische Situation. So hoffte Trauttmansdorff weiterhin darauf, daß ein Waffenerfolg seine Verhandlungen entscheidend beeinflussen könne

Nr.n 173, 233; vgl. nr. 236, wo er dies gegenteilig formuliert, und nr. 290, wo die Militär-satisfaktion in Abhängigkeit von den Kriegserfolgen gesehen wird.
. Allerdings wußte er wohl, daß auch seine Gegner auf einen Sieg der Waffen bauten

Nr. 208; nr. 234 zur Einnahme von Kortrijk durch frz. Truppen.
. Allzu gerne glaubte man in Münster die Nachrichten über Über-läufer aus dem schwedischen Lager, Proviantmangel und große Verluste Turen-nes

Nr. 270.
. Bedenklich mußten dagegen die Nachrichten aus dem Kölnischen stim-men

Nr.n 254, 272 Beilagen zu [3].
. Daher unterstützte Trauttmansdorff die Bemühungen des Kaisers um

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Truppenverstärkung

Nr. 279, zu Chigis Auffassung nr. 285.
und machte ihm entsprechende Vorschläge

Nr.n 288, 295.
. So wollten auch der Kaiser, der Kurfürst von Bayern und der spanische König erneute An-strengungen unternehmen, um sich dem Feind entgegenzustellen. Über Mittel und Wege wollte man in einer gemeinsamen Kriegskonferenz

Vgl. Immler, 368–371.
beraten

Nr.n 268, 272, 288, 289, 295, 305.
, die aber schließlich nicht zustande kam

Nr. 330.
.
Am 10. August gelang den Schweden und Franzosen in Oberhessen die Vereini-gung ihrer Truppen. Ein letzter Versuch des kaiserlich-bayerischen Heeres, in der Wetterau den Durchbruch der Feinde in Richtung Süden zu verhindern, schei-terte. Ende August standen die schwedisch-französischen Truppen im Rücken der Kaiserlichen, die nicht in der Lage waren, auf direktem Wege die Verfolgung aufzunehmen. Ungehindert zogen Schweden und Franzosen über Hessen-Darm-stadt und Schwaben weiter in Richtung auf die Donaulinie. Erzherzog Leopold Wilhelm folgte mit seinen Truppen weit östlich durch die Wetterau, Thüringen und die Oberpfalz nach Regensburg. Kurz nachdem die französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel vereinbart worden waren, standen erstmals seit der Zeit Gu-stav Adolfs wieder feindliche Truppen in Bayern. Dagegen hatte das kaiserliche Heer nur geringe Erfolge vorzuweisen. Infolge eines Angriffs auf die hessischen Quartier- und Rückzugsplätze in Ostfriesland mußten die schwedischen und hessen-kasselischen Truppen Ende August zwar die Belage-rung von Paderborn aufgeben

Nr. 329.
, und zur gleichen Zeit war es den kaiserlichen Truppen in Niederösterreich gelungen, die Schweden zu vertreiben

Ruppert, 140.
. Dennoch entwickelte sich die Lage deutlich zuungunsten des Kaisers, weil Ausrüstung und Versorgung des kaiserlichen Heeres nicht ausreichten und zu wenig Ressourcen zur Verfügung standen

Nr. 314.
. Ein weiterer entscheidender Faktor war, daß Kurfürst Maximilian von Bayern auf eine Einigung mit Frankreich setzte und deshalb dem kaiserlichen Heer seine Truppen zu spät zuführte. Die kaiserliche Verhandlungs-führung trug dem insofern Rechnung, als sie sich intensiv um das Zustandekom-men eines Waffenstillstands bemühte

Vgl. APW II A 3 nr. 272, nr.n 20 Beilage [1], 23, 25, 38.
. Allerdings gewann auch hier bald die Erkenntnis Raum, daß die Kronen substantielle Verhandlungen darüber ver-zögerten

Nr. 40; vgl. nr. 81.
.
An der Südostgrenze des Reiches hatte Ferdinand III. zwar durch den Frieden von Linz vom Dezember 1645

Ruppert, 120f, vgl. [nr. 30 Anm. 7] .
vorläufige Ruhe erreichen können. Dennoch drangen immer wieder Gerüchte über die Kriegsbereitschaft des siebenbürgischen

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Fürsten Rákóczy zum Friedenskongreß durch

Vgl. das Gutachten zu nr. 30 sowie nr. 109.
. Gleichwohl hielt Trauttmans-dorff diese Gerüchte für feindliche Propaganda und drängte deshalb darauf, die Linzer Friedensexekution nicht scheitern zu lassen, da er eine Auseinandersetzung in Siebenbürgen nicht zu rechtfertigen fand

Nr.n 104, 236.
. Auf diese Weise blieb das Kongreß-geschehen von der siebenbürgischen Frage weitestgehend unbehelligt.
Auch in der Frage des Türkenkrieges läßt sich eine entscheidende Beeinflussung der kaiserlichen Politik bei den Friedensverhandlungen nicht feststellen. Das lag daran, daß es trotz des Angriffes der Osmanen auf Kreta im Sommer 1645 nicht zu feindlichen Handlungen gegen den Kaiser gekommen war

Nr. 50.
. Der veneziani-sche Unterhändler Contarini und die französischen Gesandten brachten das Ge-spräch zwar immer wieder auf den Türkenkrieg und boten eine mögliche Unter-stützung des Kaisers in dieser Sache an

Nr.n 24, 50, 57, 81, 91.
, aber für die kaiserlichen Gesandten war dieses Thema nicht vordringlich

Nr.n 91, 344.
.
Als Landesherrn waren für Ferdinand III. vor allem zwei Ereignisse von Bedeu-tung. Im Sommer 1646 wurde sein Sohn Ferdinand (IV.) zum König von Böh-men gekrönt

[Nr. 233 Anm. 6] sowie nr.n 297, 313.
; damit glaubte der Kaiser einen weiteren Schritt zur Sicherung seiner Nachfolge getan zu haben. Das zweite wichtige Geschehen war die Vorbe-reitung des ungarischen Reichstags, bei dem Ferdinand III. persönlich anwesend sein sollte

Nr.n 261, 333, 345; Ruppert, 267.
. Beides hatte aber für das Kongreßgeschehen keine große Bedeutung. Eine Reihe dynastischer Geschehnisse wurden dagegen auf dem Kongreß mit gro-ßer Aufmerksamkeit behandelt. Der Tod der Kaiserin Maria Anna am 13. Mai lenkte zwar kaum vom Tagesgeschehen ab

Vgl. [nr. 108 Anm. 20] ; zum Beileidsschreiben Trauttmansdorffs vgl. nr. 124, siehe auch z. B. nr. 127 Beilage A und B zur Reaktion aus Bayern und nr. 174 zur Reaktion der prot. Stände.
. Dieses Ereignis eröffnete aber – bei aller persönlichen Tragik für den Kaiser – recht bald zahlreiche Möglichkeiten zur Spekulation. Noch im Mai, bereits unmittelbar nachdem der Tod Maria An-nas am Kongreß bekannt geworden war, erörterten die französischen Gesandten eine mögliche Heirat zwischen Ferdinand III. und der Tochter des Herzogs von Orléans, der Grande Mademoiselle

Nr. 137, vgl. nr. 283.
. Die schwedische Delegation schlug eine Heirat des Kaisers mit Königin Christina vor, wan die religion nicht hindert

Nr. 256.
. Außerdem gab es Gerüchte über eine erneute Eheverbindung zwischen Ferdinand III. und einer spanischen Infantin

Nr. 279.
. Mit dem französischen Vorschlag war aber die Diskussion über mögliche Eheverbindungen zwischen diesen beiden Häusern nicht beendet, denn die Gesandten Frankreichs beabsichtigten zeitweilig, den

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Friedensschluß mit dem Kaiser durch eine Verlobung Ludwigs XIV. mit der Kai-sertochter Maria Anna zu besiegeln

Nr.n 110, 119.
. Realistischer waren dagegen andere Hei-ratspläne, über die am Kongreß gesprochen wurde. Eine neuerliche Eheverbin-dung zwischen den österreichischen und spanischen Habsburgern war seit länge-rem verabredet. Beide Thronfolger waren unverheiratet, und jedes Haus hatte eine vom Alter passende Prinzessin. So wurde Erzherzogin Maria Anna mit dem spanischen Thronfolger Balthasar Carlos verlobt

Nr.n 24, 288.
. Die Innsbrucker Linie ver-suchte, diesen Plan zu stören, indem sie eine neue Ehekandidatin für den spani-schen Infanten benannte. Trauttmansdorff hielt diesen Umstand für so bedeutsam, daß er den Kaiser nach Rücksprache mit dem spanischen Gesandten über die Ent-wicklung informierte

Nr.n 233, 256.
. Die zweite Möglichkeit einer Eheverbindung zwischen der österreichischen und der spanischen Linie bestand darin, daß die Infantin Ma-ria Teresa den österreichischen Thronfolger heiratete. Diesen Plan unterstützte Madrid jedoch nicht vorbehaltlos, während Trauttmansdorff von seiner Realisie-rung überzeugt schien

Nr.n 159, 256.
.
Die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen der kaiserlichen Delegation In der Zeit von Mitte April 1646 bis Mitte September 1646 lag der Schwerpunkt der kaiserlichen Verhandlungsführung darin, eine Einigung mit Frankreich zu er-zielen. Dies entsprach zwar nicht den Plänen des kaiserlichen Prinzipalgesandten Trauttmansdorff, dem eine Einigung mit den Ständen vordringlich war

Ruppert, 145.
. Aber die kaiserlichen Gesandten wurden durch den Verlauf der Verhandlungen dazu gezwungen, zunächst die Verständigung in wesentlichen Fragen mit Frankreich zu suchen.
An der Spitze der kaiserlichen Gesandtschaft stand unangefochten Maximilian Graf von Trauttmansdorff. Seine Position wurde nicht nur an den beiden Kon-greßorten ohne jede Einschränkung anerkannt, auch der Kaiser und der Geheime Rat vertrauten ihm sehr

Vgl. z. B. nr. 30 Gutachten, nr. 42.
. Deutlich wurde dies vor allem dann, wenn Trautt-mansdorff angegriffen wurde. Ferdinand III. unterstützte in aller wünschenswer-ten Deutlichkeit seinen Prinzipalgesandten

Vgl. z. B. nr.n 127, 247.
. Daran änderte sich auch nichts, wenn der Kaiser an der Tätigkeit Trauttmansdorffs seltene Kritik übte

Vgl. nr. 43 zur Kritik am Elsaßangebot.
.
Die profilierteste Persönlichkeit neben Trauttmansdorff war der Jurist Dr. Isaak Volmar, der auch die vorderösterreichischen Belange vertrat. Seine genauen Sach-kenntnisse waren vor allem während der Elsaßverhandlungen gefragt. Hier zeig-

[p. L] [scan. 50]

ten sich aber auch Differenzen zu Trauttmansdorff, denn da, wo der Prinzipalge-sandte die Belange des Kaisers als vorrangig vor denen der Tiroler Linie behan-delte, stieß er auf den Widerspruch Volmars

Siehe unten S. LVI.
.
Seinem Auftrag als Prinzipalgesandter entsprechend wechselte Trauttmansdorff während seiner Tätigkeit mehrfach zwischen Münster und Osnabrück. Da für den Zeitraum der vorliegenden Edition die Einigung mit Frankreich den Schwer-punkt seiner Verhandlungstätigkeit bildete, war Trauttmansdorff vornehmlich in Münster anwesend; dort wurde er durch Nassau und Volmar unterstützt, die auch in seiner Abwesenheit die Kanzlei weiterführten. Zunächst hielt sich Trauttmans-dorff in Osnabrück auf, er war schon am 15. April, unmittelbar nachdem Frank-reich das kaiserliche Elsaßangebot erhalten hatte, nach Osnabrück abgereist

APW II A 3 nr.n 270 und 271; anders Dickmann, 272.
; dort blieb er bis zum 7. Mai

Nr.n 81 und 84.
, also insgesamt 23 Tage. Während seiner Abwesen-heit von Osnabrück waren dort die Gesandten Lamberg und Krane verantwort-lich.
Vier Wochen, bis zum 6. Juni, blieb Trauttmannsdorff dann in Münster

Nr.n 158 und 159.
. Ein zweiter Aufenthalt in Osnabrück dauerte vom 7. bis zum 25. Juni, also 19 Tage

Nr.n 159, 219, 221.
. Während der gesamten übrigen Zeit war der Prinzipalgesandte in Münster anwe-send. Neben den Verhandlungen der kaiserlichen Delegation fanden dort auch die spanisch-niederländischen und die spanisch-französischen Gespräche statt.
In Osnabrück wurden die Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten und ein Teil der Religionsgespräche geführt. Zu den Unterredungen mit den prote-stantischen Ständen über die Gravaminafrage war bereits in der ersten Aprilhälfte eine katholische Deputation nach Osnabrück gereist; allerdings fand die letzte gemeinsame Sitzung der beiden Corpora bereits am 5. Mai statt. Im Juli reisten dann zahlreiche protestantische Delegierte nach Münster, unter ihnen die Dele-gierten von Sachsen-Altenburg, Kursachsen und Kurbrandenburg

Nr.n 237, 246; vgl. Wolff, 161.
.
Der französische Gesandte Servien hielt sich zwar vom 20. bis 26. April zu Ver-handlungen mit den Schweden und Trauttmansdorff in Osnabrück auf; es ging um einen Teil der aktuellen Verhandlungsprobleme

Nr.n 20, 39 sowie APW II B 3 nr.n 229, 238, 239, 253, 257, 259 und 262.
. Die Reisetätigkeit der Mit-glieder der anderen wichtigen Gesandtschaften spiegelt aber die Verlagerung des Verhandlungsschwerpunktes nach Münster wider. Der schwedische Gesandte Oxenstierna hielt sich Anfang Juli für knapp zwei Wochen in Münster auf. Er verhandelte sowohl mit den kaiserlichen Gesandten als auch mit der französischen Delegation und den Ständen. Während dieser Zeit ruhten die Verhandlungen in Osnabrück fast völlig. Ihm sollte Salvius folgen, dieser blieb aber dann doch in Osnabrück

Nr.n 235, 246, 263, vgl. APW II C 2 nr.n 140, 141, 145.
.

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Den Ort gewechselt hatten auch zahlreiche städtische Delegierte. Sie wollten in Münster ihre Interessen bei den spanisch-niederländischen Verhandlungen wahr-nehmen

Nr. 237.
.
Trauttmansdorffs Stellung auf dem Kongreß und innerhalb der kaiserlichen Dele-gation läßt sich am besten daran ermessen, daß es eine intensive Diskussion um seine Aufenthaltsdauer auf dem Kongreß gab. Dieser Umstand wurde allseits als Politikum betrachtet. Zwar war der Prinzipalgesandte erst am 29. November 1645 in Münster eingetroffen

APW II A 3, XXVI.
, aber er selbst drängte darauf, daß sein Aufenthalt nicht länger als unbedingt nötig dauern sollte

Nr. 55; siehe auch APW II A 3 nr. 88.
. Zudem machte er schon bald deutlich, daß seine Anwesenheit abhängig sei vom spürbaren Friedenswillen der Mächte

APW II A 3, 543.
. So war es nur konsequent, daß er Ferdinand III. um seine Demission bat, als sich im Sommer 1646 keinerlei Konzessionsbereitschaft bei seinen Ver-handlungspartnern abzeichnete

Nr. 284.
, ein Verlangen, in das der Kaiser einwilligte

Nr. 299; vgl. nr. 301.
. Trauttmansdorff schätzte zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit und die weiteren Möglichkeiten außerordentlich gering ein

Nr. 280.
. Um auf seine Verhandlungspartner Druck auszuüben, wurde daher seine Abreiseabsicht im Gespräch mit dem franzö-sischen Gesandten d’Avaux erwähnt

Nr. 306.
. Anscheinend hatte dies den erwünschten Erfolg, denn kurz darauf meldete Trauttmansdorff dem Kaiser erste Verhand-lungserfolge, die seine weitere Anwesenheit auf dem Kongreß notwendig mach-ten

Nr. 313.
. Auch die schwedischen und protestantischen Gesandten maßen einer mögli-chen Abreise des kaiserlichen Gesandten größte Bedeutung für das Scheitern oder Gelingen der Verhandlungen bei

Nr. 323.
. Selbst Kurfürst Maximilian von Bayern wandte sich an Trauttmannsdorff mit der Bitte, die Abreiseentscheidung zu über-denken

Nr. 334 Beilage A; vgl. nr. 337.
. Angesichts des durchaus gespannten Verhältnisses zwischen Trauttmans-dorff und dem Kurfürsten sieht man daran sehr deutlich, welche Bedeutung der Person des kaiserlichen Hauptgesandten für die Friedensverhandlungen beigemes-sen wurde.
Der Kontakt zum Kaiserhof verlief in festen Bahnen. In regelmäßigen Abständen von nur wenigen Tagen wurden aus beiden Kongreßorten die Relationen über-sandt, in denen über den Stand der Verhandlungen berichtet wurde. Die Relatio-nen wurden begleitet von der offiziellen Korrespondenz Trauttmansdorffs an den Kaiser, in der er auch Probleme ansprach, die mit dem eigentlichen Kongreßge-schehen nur indirekt zu tun hatten

Z. B. PS zu nr. 56.
. Daneben schrieb Trauttmansdorff aber auch

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eigenhändig an den Kaiser. Diese Briefe sind zum Teil recht persönlich gehalten, in ihnen kommen private Dinge zur Sprache, ebenso werden Stimmungsberichte gegeben oder auch Äußerungen über andere Personen gemacht

Z. B. nr.n 55, 256, 288.
. Ähnlich vertrau-lich gehalten ist der Briefwechsel zwischen Trauttmansdorff und dem Reichsvize-kanzler Ferdinand Graf Kurz

Z. B. nr. 40.
.
Daneben wurden zwischen den beiden Kongreßorten regelmäßig Nachrichten ausgetauscht, wobei es vor allem darum ging, daß Trauttmansdorff regelmäßig über das Geschehen am jeweils anderen Ort informiert wurde. Die Verhandlungen über die französische Satisfaktion und die Abtretung des Elsaß und Breisachs Bei den Verhandlungen mit Frankreich, die durch die Satisfaktionsartikel vom 13. September 1646 zu einem ersten Abschluß gebracht wurden, gab es für die kaiserliche Verhandlungsführung zwei entscheidende Probleme. Eine Entschädi-gung auf Kosten des Hauses Habsburg schien unumgänglich zu sein, aber sie sollte so gering wie möglich gehalten werden. Frankreich sollte durch die Entschädi-gung keinesfalls die Reichsstandschaft und damit die Möglichkeit erhalten, einen institutionalisierten Einfluß auf die Reichspolitik zu gewinnen

Vgl. zu den ksl.-frz. Verhandlungen Dickmann, 259–273, 279–300; Ruppert, 171–200; Immler, 248–279; Kraus, Elsaßfrage, sowie demnächst Franz Bosbach in der Einleitung zu APW II B 3.
.
Die Grundlagen für die Verhandlungen Trauttmansdorffs mit den französischen Gesandten über die Satisfaktion waren durch die kaiserlichen Instruktionen ge-schaffen worden. Hier ist zunächst die Geheiminstruktion vom 16. Oktober 1645 zu nennen

Vgl. Ruppert, 129–138.
. Seinem Hauptgesandten hatte Ferdinand III. darin die Vollmacht gegeben, wesentliche Zugeständnisse machen zu können. Für den äußersten Fall hatte der Kaiser sogar den Verzicht auf die rechtsrheinische Festung Breisach und den Breisgau zugestanden

APW I 1, 448.
; die Reichsstandschaft Frankreichs hatte er eindeutig abgelehnt

Ruppert, 135, 171.
. In der Elsaß-Instruktion vom 2. März 1646 nahm Ferdinand III. von einer Abtretung Breisachs an Frankreich ausdrücklich Abstand, zog jedoch eine Schleifung der Festung für den Notfall in Betracht

APW II A 3, 336 nr. 184 Beilage [1]; vgl. zur Frage, inwieweit Ferdinand III. im Verlauf des Jahres 1645 überhaupt die Abtretung Breisachs vorschlug, Repgen, Verhandlungstechnik, 645f mit Anm. 30.
.
Gegen seine eigene Überzeugung und Verhandlungsplanung

Ruppert, 153–163.
hatte sich der kai-serliche Hauptgesandte gezwungen gesehen, das Elsaß-Angebot vom 14./16. April

[p. LIII] [scan. 53]

1646 zu machen

APW II A 3 nr. 280 Beilage A; zum ganzen Folgenden Bosbach, Einleitung zu APW II B 3.
. Dem französischen König und seinen männlichen Nachkom-men war das Ober- und Unterelsaß mit dem Sundgau zu Lehen angeboten wor-den mit den Rechten, die bisher das Haus Österreich dort inne hatte. Gegenforde-rungen waren die Rückgabe des Breisgaus und der vier Waldstädte an Österreich sowie Zaberns, Benfelds und Philippsburgs an ihre jeweiligen Landesherrn. Die Reichsstände im Elsaß sollten in ihren Freiheiten und ihrer Reichsunmittelbarkeit unangetastet bleiben. Zudem hatte Frankreich Garantien dafür abzugeben, daß es die kaiserliche Friedenspolitik gegenüber Schweden und den Protestanten unter-stützte

Vgl. dazu die ksl. Kritik am Elsaß-Angebot in nr. 43.
. Weitere Punkte waren Art und Höhe der Geldentschädigung für die vorderösterreichische Linie, der Einschluß Spaniens in den Frieden und die For-derung nach einem allgemeinen Waffenstillstand für das Reich. Eine Abtretung Breisachs und die Zession der drei lothringischen Stifter waren nicht in das Ange-bot aufgenommen worden

Ruppert, 163f.
. Die Zessionsformel für das Elsaß war in ihrer Ver-mengung staatsrechtlicher und geographischer Begrifflichkeit so gewählt, daß der Schaden für das Haus Österreich begrenzt blieb und die Reichsunmittelbaren im Elsaß lediglich in bezug auf ihre Verbindung zur österreichischen Landeshoheit, nicht aber in bezug auf ihre etwaigen eigenen landeshoheitlichen Rechte und ihre reichsständischen Belange betroffen waren

Repgen, Verhandlungstechnik.
.
Mit dem Elsaß-Angebot waren aber weder ein Waffenstillstand noch gar der Friede erreicht worden. Vielmehr beharrte Frankreich darauf, über das Elsaß hin-ausgehende Forderungen zu stellen, wie die folgenden Verhandlungen zeigen soll-ten. Dabei ist hier auf eine Besonderheit der kaiserlich-französischen Verhandlun-gen hinzuweisen. Wie auch im Fall der kaiserlich-schwedischen Verhandlungen mußte die kaiserliche Delegation auf die Replik der Krone Frankreich vom Ja-nuar mit einer Duplik antworten. Voraussetzung für die Abfassung der kaiserli-chen Duplik war ein Gutachten der Reichsstände. Beide Schriftstücke waren pri-mär für die Kongreßöffentlichkeit bestimmt. Da aber gleichzeitig direkte Ver-handlungen zwischen der kaiserlichen und der französischen Delegation stattfan-den, hatten Gutachten und Duplik einen völlig anderen und geringeren Stellen-wert als bei den kaiserlich-schwedischen Verhandlungen; denn der Inhalt von Gutachten und Duplik für Frankreich wurde durch die direkten Gespräche über-holt

Dickmann, 253–259; vgl. nr.n 34, 44, 45, 48, 49, 53, 61, 62 mit Beilage [1], 66, 71, 72 mit Beilage B, 74.
. Auch der in Münster von Volmar verfaßte Entwurf eines Instrumentum Pacis hatte angesichts der Satisfaktionsverhandlungen nur interne Bedeutung

Vgl. nr.n 44, 46, 63.
.
Frühzeitig beklagte sich Trauttmansdorff über die mangelnde Friedensbereitschaft der Franzosen

Nr.n 40, 68, 124.
, die vor allem auf dem rechtsrheinischen Breisach beharrten. Die

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französische Politik hatte das Ziel, diese Festung auf jeden Fall zu gewinnen. Ma-zarin war überzeugt, daß dies nur eine Frage der Zeit sein konnte. So erklärt sich das französische Zögern, auf die kaiserlichen Vorschläge mit ihren jeweils wech-selnden Ersatzangeboten für Breisach einzugehen. Im Gegenteil, mit jedem neuen Vorschlag, den die kaiserlichen Gesandten machten, um Breisach für das Haus Österreich zu erhalten, konnten die französischen Gesandten ihre Forderungen hochschrauben, ohne ihr Ziel aus den Augen zu verlieren. Der venezianische Un-terhändler Contarini wies die kaiserlichen Gesandten deutlich darauf hin: ahn diesem platz hange der krieg oder friede

Nr. 74.
. Auch Nassau und Volmar machten Trauttmansdorff bereits am 17. April darauf aufmerksam, daß Frankreich wei-terhin die gesamten vorderösterreichischen Lande links und rechts des Rheins in-clusive der vier Waldstädte und des Breisgaus fordern würde. Unter diesen Bedin-gungen sei als maximaler Verhandlungserfolg der kaiserlichen Seite allenfalls der Erhalt der Waldstädte und des Breisgau zu erreichen, auf die Festung Breisach würde Frankreich sicherlich nicht verzichten

APW II A 3, 282.
.
Trauttmansdorff hoffte hingegen zunächst zuversichtlich darauf, Stadt und Fe-stung gemäß der Instruktion vom März erhalten zu können

APW II A 3, 281; nr.n 8 und 16.
. Ihm schien anfäng-lich nur die Höhe der Geldentschädigung für das Elsaß umstritten zu sein

Nr.n 6, 8, 16, 20 Beilage [1].
. Schon wenig später mußte er aber dem Kaiser mitteilen, daß der französische Gesandte Servien die Abtretung Breisachs für eine Selbstverständlichkeit hielt

Nr. 24, vgl. nr. 35.
. Um ange-messen auf die Forderung nach der Abtretung Breisachs reagieren zu können, hat-ten Trauttmansdorff, Nassau und Volmar bereits am 10. April eine gesonderte Weisung zu dieser Frage und zur Abtretung des ebenfalls geforderten Neuenburgs erbeten

APW II A 3, 260.
. Sie selbst waren der Meinung, daß die Abtretung beider Städte und Festungen vertretbar sei

Ruppert, 162f.
, wollten sich aber angesichts der widersprüchlichen An-weisungen in der Geheiminstruktion und in der Elsaßinstruktion noch einmal versichern. Das Gutachten der kaiserlichen Räte vom 22. April bekräftigte die Instruktion vom 2. März. Allerdings sah man am kaiserlichen Hofe auch, daß der Verlust Breisachs und Neuenburgs eher zu verkraften sei als die Fortführung des Krieges, denn das würde dem möglichen Verlust der Erblande gleichkommen

Vgl. das Gutachten zu nr. 30.
. Auch Ferdinand III. war sich der Tatsache bewußt, daß der Erhalt Breisachs – wiewohl mehr als wünschenswert – kaum durchsetzbar sein würde. Nicht nur von seiten Frankreichs, sondern vor allem durch den bayerischen Kurfürsten wurde der Verzicht auf Breisach forciert. Ohne bayerische Unterstützung konnte der Kaiser den Krieg keinesfalls fortführen, geschweige denn siegreich beenden. Ferdi-nand III. trug dieser Situation Rechnung, indem er neben dem Gutachten zur

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Abtretung Breisachs

Nr. 30.
in einer geheimen Weisung Trauttmansdorff ermächtigte, Breisach abzutreten

Vgl. APW II C 2, 631.
. Daneben erging eine offizielle Weisung an Trauttmans-dorff, in der er die Abtretung Breisachs untersagte. Mit der geheimen Weisung war der Verzicht auf Breisach faktisch beschlossen. Gleichwohl versuchte Trautt-mansdorff alles in seiner Macht Stehende zu tun, um diesen Schritt zu vermei-den.
In der Frage der Abtretung Breisachs hatte Frankreich in Bayern eine engagierte Unterstützung. Kurfürst Maximilian vertrat schon frühzeitig gegenüber dem Kai-ser die Auffassung, daß Frankreich nicht auf Breisach verzichten würde und eine Abtretung auf jeden Fall notwendig und wünschenswert sei

Nr. 43 Beilage [1].
. Als Ferdinand III. daraufhin nicht – wie Maximilian es erhofft hatte – die Abtretung offiziell zuge-stand, gab der Kurfürst seinen Gesandten die Anweisung, im Falle eines Schei-terns der Friedensverhandlungen wegen Breisach äußerstenfalls auch bayerisch-französische Sonderverhandlungen zu führen. Mit der Drohung eines separaten Waffenstillstands versuchte die bayerische Delegation in Münster entsprechenden Druck auf Trauttmansdorff auszuüben

Vgl. nr.n 91, 92, 94.
. Die Briefe Trauttmansdorffs an Kaiser Ferdinand III. zeigen deutlich, wie sehr die bayerische Politik die kaiserliche Ver-handlungsführung belastete und behinderte

Nr.n 106, 110, 111, 113.
. Maximilian beharrte aber auch ge-genüber dem Kaiser auf seiner Meinung und drängte auf eine Anerkennung der französischen Ansprüche

Nr. 127 Beilage B, vgl. Beilagen A, C und D.
. Ob die Unterstützung für Frankreich allerdings den politischen Erfolg hatte, den sich Bayern erhoffte, zog Trauttmansdorff schon frühzeitig in Zweifel. Bayern habe sich zu weit vorgewagt, die Unterstützung der bayerischen Ansprüche durch Frankreich werde nur halbherzig betrieben

Nr. 130.
. Den-noch hielt Bayern am Kontakt mit Frankreich fest, was darin gipfelte, daß Kur-fürst Maximilian seine Gesandten anwies, den französischen Delegierten die Be-reitschaft des Kaisers zur Abtretung Breisachs mitzuteilen

Nr. 177 Beilage B.
. Geschickt rechtfer-tigte Maximilian seinen Schritt, der mehr war als pure Rücksichtslosigkeit

Ruppert, 173.
, mit der militärischen Hilfe, die der Kaiser so dringend benötigte

Nr. 177 Beilage A und B.
. Maximilians Vorgehen hatte zwar aufgrund der Entwicklung der Trauttmansdorffschen Ver-handlungen keine Konsequenzen, aber Kaiser Ferdinands Hoffnung, die Stände und unter ihnen Bayern in Trauttmansdorffs Verhandlungsführung einzubinden, hatte getrogen

Nr. 131; vgl. dazu nr. 160.
.

[p. LVI] [scan. 56]

Für Trauttmansdorff war mit der offiziellen und der geheimen Weisung in der Breisachfrage der Rahmen für die weitere Verhandlungsführung abgesteckt. Den-noch wollte er auch weiterhin – wenn möglich – die Abtretung vermeiden

Nr.n 73, 76, 104.
. Daß dies mehr als schwierig sein würde, wurde ihm nicht nur aus den Reaktionen Bayerns deutlich. Der venezianische Vermittler Contarini beispielsweise urgierte die Breisach-Zession wie die salvation seiner seel unndt der christenheit

Vgl. das PS zu nr. 81.
. Ge-gen jedes Entgegenkommen wehrte sich indes der spanische Gesandte Peñaran-da

Nr.n 91, 92, 94, 125.
, so daß sich Trauttmansdorff in einer schwierigen Verhandlungsposition be-fand. Protest wurde auch von der vorderösterreichischen Linie des Hauses Habs-burg erhoben, da diese Linie das Elsaß bislang innegehabt hatte. Vorgebracht wurde dieser Protest auf dem Kongreß durch den Gesandten Volmar

Nr.n 112, 127, 134.
. Die Schweden hingegen boten sich als Vermittler in der Breisachfrage an

Nr.n 86, 90, 97.
, da sie selbst wie auch die protestantischen Stände kein Interesse an einer französischen Festung auf dem rechten Rheinufer hatten

Nr. 92.
. Ihrem Angebot kamen sie dann jedoch nur zögernd nach

Nr. 99 Beilage [1].
, zumal die Abtretung Breisachs für die schwedisch-protestantische Seite die Möglichkeit bot, die eigenen Satisfaktionsforderungen hochzuschrauben

Nr. 105.
.
Neben der Abtretung der Festung Breisach gab es vor allem einen weiteren Streit-punkt: Es war fraglich, ob Frankreich mit der Überlassung des Elsaß und des Sundgaus zugleich Sitz und Stimme auf den Reichstagen erhalten solle. Die kai-serliche Seite wollte einen ständigen Einfluß Frankreichs auf die Reichspolitik nach Möglichkeit verhindern

Nr. 43 Beilage [2].
. Auch hier zeigte sich auf bayerischer Seite eine völlig andere Meinung. Dem Kurfürsten standen die schwedischen Satisfaktions-verhandlungen vor Augen, bei denen eine Reichsstandschaft Schwedens und da-mit eine Stärkung der protestantischen Partei durchaus in Betracht gezogen wur-den. Von Frankreich, das mit Sitz und Stimme auf den Reichstagen präsent wäre, erhoffte er sich eine Unterstützung der katholischen Belange

Nr. 43 Beilage [1].
. Aber selbst dann, wenn Frankreich die Rechte des Hauses Österreich im Elsaß so übertragen be-kam, wie es die Zessionsformel vom 14./16. April vorsah, hieß das nicht, daß damit Sitz und Stimme auf den Reichstagen verbunden waren. Österreich war nämlich aufgrund der elsässischen Besitzungen bislang nicht auf den Reichstagen vertreten gewesen. Am kaiserlichen Hof sah man allerdings auch, daß die Fran-zosen, sofern sie an einer Reichsstandschaft tatsächlich interessiert waren, gute Ar-gumente hatten, diese zu fordern. Um dem zu entgehen, schlugen die Räte vor,

[p. LVII] [scan. 57]

das Elsaß und den Sundgau bei der Abtretung der Krone Frankreich zu inkorpo-rieren

Nr. 108.
, also aus dem Reichsverband zu entlassen.
Für Trauttmansdorff waren die Bedingungen für erfolgreiche Verhandlungen mit Frankreich daher mehr als schwierig. Er versuchte zunächst, Frankreich mit einer Reihe von Alternativangeboten von den beiden umstrittenen Punkten abzulenken. Sein erstes Angebot enthielt die französische Souveränität über das Elsaß; die Zes-sion Breisachs lehnte er ab

Nr. 110.
. Dagegen forderten die französischen Gesandten zu-sätzlich die Festung Benfeld

Ebenda.
und waren entgegen anderslautenden Gerüchten

Nr.n 113, 114.
auch nicht bereit, auf Breisach zu verzichten. Im Gegenteil, es war dies die ent-scheidende Forderung

Nr. 119.
, während auf Trauttmansdorffs Angebot keine Reaktion erfolgte

Nr. 121.
.
Ein zweites Angebot machte Trauttmansdorff den französischen Delegierten, nachdem er seine Mitgesandten über die kaiserliche geheime Weisung informiert hatte. In Absprache mit seinen Kollegen offerierte er die Schleifung der Festung Breisach. Frankreich sollte auf der gegenüberliegenden Rheinseite eine eigene Fe-stung bauen dürfen und außerdem Zabern und Benfeld erhalten. Bis zur Fertig-stellung der neuen Elsaßfestung würde dem französischen König die Festung Phi-lippsburg überlassen. Zusätzlich bleibe das Angebot der Souveränität über das El-saß erhalten. Darüber hinaus erwog Trauttmansdorff, die Dekapolis zunächst der französischen Souveränität zu unterstellen. Damit hätten die kaiserlichen Gesand-ten in der Frage der Elsaß-Zession eindeutig über Reichsrechte verfügt. Jedoch strich Trauttmansdorff letzthin diesen Teil des Angebots

Nr. 121, vgl. zu dem wieder zurückgezogenen Vorschlag betr. die Dekapolis Ruppert, 174.
. Der neue Vorschlag brachte jedoch keinen Erfolg, ebensowenig wie zwei weitere Konzepte: In dem einen war die Überlassung von Rheinfelden, Laufenburg, Benfeld, Zabern, Phi-lippsburg, des Ober- und Unterelsaß sowie des Sundgaus und die Schleifung Brei-sachs vorgesehen. In dem anderen Entwurf wurde statt der Demolierung Brei-sachs die Abtretung der Festung auf bestimmte Zeit, nämlich bis zur Volljährig-keit Ludwigs XIV., angeboten

Nr. 126.
. Auch diese Vorschläge lehnten die französischen Gesandten ab

Nr. 129.
.
Chancen für einen baldigen Friedensschluß sah Trauttmansdorff bei diesem Ver-handlungsstand nicht; Mazarin werde, so meinte er, weiterhin auf seinen Forde-rungen beharren. So war inzwischen die Abtretung Breisachs zum geringeren Übel geworden. Im Falle einer Zession Breisachs und Philippsburgs könne immerhin die Festung Ehrenbreitstein gehalten werden, denn die guarnigion costet weni-

[p. LVIII] [scan. 58]

ger unndt der situs ist besser alß die obrigen

Nr. 128; vgl. dazu nr. 187.
. Zwei Tage später, am 29. Mai 1646, machte Trauttmansdorff dann den entscheidenden Schritt. Er ließ die Postrema declaratio aufsetzen

Nr. 136.
, die anschließend den Mediatoren übergeben wurde

Nr. 139.
. Damit wollte der Prinzipalgesandte dem Druck immer höherer franzö-sischer Forderungen entgehen, zumal Frankreich nicht bereit war, den Erhalt Breisachs zu gewährleisten.
In der Postrema declaratio wurden die drei lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun, die Reichsstadt Metz und die Festungen Pinerolo und Moyenvic abgetreten

Vgl. dazu Ruppert, 144.
. Der französische König und seine männlichen Erben sollten den Sundgau, die Landgrafschaft Oberelsaß mit Breisach und die Landvogtei Unter-elsaß zu Eigentum erhalten. Eine Entschädigung für die vorderösterreichische Li-nie war in dem Schriftstück ebenso vorgesehen wie die Wahrung der Reichsunmit-telbarkeit der elsässischen Reichsstände. Als Gegenleistung sollte Frankreich künf-tig die kaiserliche Friedenspolitik auf dem Westfälischen Friedenskongreß unter-stützen, Lothringen sollte zum Kongreß zugelassen und Spanien in den künftigen Frieden eingeschlossen werden. Mit diesem Schritt wollte Trauttmansdorff sich der französischen Unterstützung für seine Politik gegen Schweden und Protestan-ten versichern. In bezug auf Breisach hatte Trauttmansdorff also von seinen weit-gehenden Kompetenzen Gebrauch gemacht. Ungefähr zeitgleich war man am Wiener Hof zu dem Ergebnis gekommen, daß Breisach keinesfalls zu halten sei. Der Reichsvizekanzler Kurz äußerte sich entsprechend am 22. Mai; am 26. Mai folgte das Schreiben des Kaisers, in dem die Zession Breisachs offiziell zugestanden wurde

Nr.n 122, 127.
. Das kaiserliche Schreiben beruhte auf einem ausführlichen Gutachten der Räte

Ebenda.
. Allerdings konnten diese Nachrichten erst nach der Übergabe der Postrema declaratio bei Trauttmansdorff eintreffen. Es war eine gewisse Ironie der Geschichte, daß fünf Tage nach der kaiserlichen Zessionserlaubnis und zwei Tage nach der Postrema declaratio am französischen Hof die Entscheidung fiel, für Philippsburg auf Breisach zu verzichten

Gärtner IX nr. 179, vgl. Ruppert, 175 und Anm. 184.
. Dennoch wurden die Franzosen selbst durch das von ihnen so forcierte Breisachangebot nicht zu schnellen und zügigen Verhandlungen verleitet. Am letzten Tag des Mai 1646 konnten die Ge-sandten dem Kaiser aus Münster lediglich melden, daß die Franzosen noch nicht auf das Angebot vom 29. Mai geantwortet hatten und man weiterhin abwarten wolle

Nr. 141; vgl. nr. 145.
.
Die französische Antwort wurde den kaiserlichen Gesandten am 3. Juni von den Mediatoren übermittelt. Sie enthielt in zwei entscheidenden Fragen neue Forde-rungen. Das war zum einen die Einbehaltung der Festung Philippsburg und zum

[p. LIX] [scan. 59]

anderen die Abtretung der Kayserlichen reichssuperioritet über die Reichsstände im Elsaß mit Ausnahme der Bistümer Basel und Straßburg sowie der Stadt Straß-burg

Nr. 151; vgl. nr. 155.
. Damit war die bisherige Verhandlungsgrundlage, nämlich der österrei-chische Besitz im Elsaß, verlassen. Die französischen Einwände auf die Postrema declaratio erfolgten teils mündlich, teils schriftlich und ließen daher viel Raum für Unverbindliches; Nassau und Volmar nannten sie sehr schlüpferige weitläuf-figkeiten

Nr. 167.
. Ein Abschluß der kaiserlich-französischen Satisfaktionsverhandlun-gen, den sich Trauttmansdorff durch die Erklärung vom 29. Mai erhofft hatte, war nicht erreicht. Statt dessen läutete seine Abreise nach Osnabrück am 6. Juni eine längere Pause der intensiven Verhandlungen ein

Vgl. nr.n 204, 216.
. Neben Philippsburg und der Souveränität über die Reichsstände im Elsaß

Vgl. hierzu die Einbeziehung der Reichsstände, nr.n 198, 205, 207; Ruppert, 184.
waren die Höhe der Geldent-schädigung für Vorderösterreich, die Übernahme der elsässischen Kammerschul-den, die Zulassung Lothringens zum Friedenskongreß und der Einschluß Spaniens und Lothringens in den Frieden offene Punkte, über die nur noch vereinzelt ge-sprochen wurde

Nr.n 178, 180, 181, 187, 194, 195, 196.
. Für Frankreich ergab sich keine zwingende Notwendigkeit, auf die beiden zentralen Forderungen, Philippsburg und die Souveränität über die elsässischen Reichsstände, zu verzichten.
Trauttmansdorff versuchte nach seiner Rückkunft aus Osnabrück erneut, die Ab-tretung der beiden rechtsrheinischen Festungen zu verhindern

Nr.n 227, 242.
, aber es blieb erst einmal bei einem Stillstand in den Verhandlungen

Nr. 228.
. Der kaiserliche Hauptge-sandte erhoffte sich zwar noch militärische Erfolge, die allzu weitgehende politi-sche Zugeständnisse hätten verhindern können

Nr.n 233, 234, 236.
. Bis Ende Juli ergaben die Ver-handlungen jedoch kein Fortkommen

Nr.n 249, 250.
.
Fortschritte – allerdings nicht im kaiserlichen Sinne – machten dafür die Ver-handlungen in einem anderen Bereich

Vgl. Abmeier, 49–85.
. Im April hatte der trierische Kurfürst Philipp Christoph von Sötern, der auch Bischof von Speyer war, Frankreich um Protektion ersucht . Die Verhandlungen waren aber nicht zu dem Abschluß gekommen, den Frankreich wünschte, da Sötern sich zunächst weigerte, seine speyerische Festung Philippsburg den Franzosen zu überlassen. Er nahm aber die Protektion Frankreichs an

Vgl. dazu nr.n 184, 188.
und schloß schließlich am 19. Juli 1646 einen Ge-heimvertrag mit Frankreich, der das dauernde französische Besatzungsrecht in Philippsburg sicherte. Nachdem Frankreich die Einwilligung des Landesherrn er-reicht hatte, war die Verhandlungsposition gegenüber dem Kaiser, der bislang

[p. LX] [scan. 60]

immer auf dem Einverständnis Söterns für die Bestimmungen über Philippsburg bestanden hatte, eine völlig andere.
Rückschläge mußte Frankreich dagegen im Verhältnis zum verbündeten Kurfür-sten von Bayern hinnehmen. Das Festhalten an der Souveränität über die elsässi-schen Reichsstände hatte zu einer gewissen Entfremdung zwischen Frankreich und Bayern beigetragen

Immler, 268–274.
. Das erleichterte jedoch nicht die Position Trauttmans-dorffs, der sich noch im Juni darüber beklagt hatte, daß Bayern an der Zusam-menarbeit mit Frankreich festhalte und der Kurfürst nicht einmal den eigenen Gesandten Glauben schenke. Nur weil er selbst so sehr den Frieden wünsche, glaube er, daß die Franzosen ähnlich dächten

Nr. 221.
. Kurfürst Maximilian hingegen suchte weiterhin die Schuld für die Verzögerungen bei Trauttmansdorff und des-sen Verhandlungsführung

Nr. 268 Beilage A.
.
Am 29. Juli trafen sich Trauttmansdorff und d’Avaux zu einem längeren Ge-spräch, um so wieder Bewegung in die Verhandlungen zu bringen

Nr. 279.
. Der franzö-sische Gesandte formulierte hier noch einmal die Satisfaktionsforderungen, zu de-nen neben dem bereits Angebotenen Philippsburg und drei zu Breisach zählende Dörfer gehörten

Nr. 279 Beilage [1]; vgl. nr.n 283 und 285.
. Das Protokoll dieser Verhandlungen sollte geheimgehalten werden, wurde aber Mitte August verraten

Nr. 298.
, ohne daß genau ermittelt werden konnte, wem diese Indiskretion anzulasten war. Dies wiederum erschwerte wei-tere Verhandlungen. Neue Hoffnung auf die französische Friedensbereitschaft

Vgl. dazu im Gegensatz Contarini, nr. 288.
hegte Trauttmansdorff zeitweilig aufgrund der innenpolitischen Probleme Frank-reichs

Nr. 297, vgl. nr. 313, wo Trauttmansdorff hiervon wieder abrückte.
. Unterdessen wurde die Stimmung am Kongreß immer gereizter; die mögliche Abreise Trauttmansdorffs wurde offen als Druckmittel eingesetzt

Nr. 306.
, es kam zu Handgreiflichkeiten, und Tumulte in der Stadt drohten

Nr. 307.
.
Als die französischen Gesandten im August die Verhandlungen mit Spanien wie-der in Gang bringen wollten, drängten die Mediatoren auch auf Fortgang der Verhandlungen mit dem Kaiser. Den Kaiserlichen war daran wegen der militäri-schen Lage aufs Höchste gelegen

Nr. 314, zur kaiserlichen Antwort darauf vgl. nr. 336.
. Sie stellten in einer scriptura generalis vom 28. August

Vgl. nr. 322 Beilage [1].
alle Satisfaktionsforderungen und -angebote Punkt für Punkt zu-sammen. Dieser Schriftsatz behandelte die Form der Zession der linksrheinischen vorderösterreichischen Lande, den Einschluß des Herzogs von Lothringen und der Krone Spanien in die weiteren Verhandlungen und in den Frieden selbst sowie den Marburgischen Erbfolgestreit. Außerdem sah er bereits die Zustimmung zu

[p. LXI] [scan. 61]

einem dauernden französischen Besatzungsrecht in Philippsburg vor

Nr. 317.
, zumal die Franzosen den Geheimvertrag mit Sötern auf dem Kongreß bekannt gemacht hatten

Nr. 317, vgl. Ruppert, 186.
. Dafür hatte Frankreich Gesprächsbereitschaft signalisiert; man hoffte sogar in der Frage der von kaiserlicher Seite geforderten Garantien auf eine Eini-gung

Nr.n 319, 322.
.
Die kaiserlichen Delegierten gaben den Mediatoren den Inhalt der scriptura ge-neralis nur mündlich zur Kenntnis. Anschließend wurde am 31. August ein Ul-tima generalis declaratio genannter Schriftsatz den Mediatoren übergeben. Er enthielt daß eyseriste, waß man in puncto pacificationis thuen will

Nr. 325, vgl. nr. 326; ausführlich über die folgenden Verhandlungen bis zum 13. September Repgen, Satisfaktionsartikel.
: Die kai-serlichen Gesandten gestanden das dauernde Besatzungsrecht für Philippsburg zu und wiederholten ihr Angebot vom Dezember 1645, daß die Hoheitsrechte des Reiches über die drei lothringischen Stifter an die französische Krone übergehen sollten (wobei die Rechte der übrigen dort ansässigen Reichsstände nicht tangiert würden). Außerdem wurde der Umfang der Abtretungen in Breisach, im Ober- und Unterelsaß, im Sundgau und in der Landvogtei über die Dekapolis genau beschrieben. Weiterhin wurden die Übernahme des größeren Teils der elsässischen Kammerschulden durch Frankreich und die Entschädigung für die vorderösterrei-chische Linie in den Schriftsatz aufgenommen

Ruppert, 186ff.
.
Die mündliche Antwort der Franzosen an die Mediatoren enthielt nochmals ver-schiedene Einwände

Nr. 331.
, aber abgesehen von den inhaltlichen Problemen war Trauttmansdorff und seinen Mitabgesandten klar, daß Frankreich eine Garantie-erklärung für die weiteren Friedensverhandlungen vermeiden wollte. Damit war eines der wesentlichen Ziele der Trauttmansdorffschen Friedenspolitik noch nicht erreicht.
Die Verhandlung über die Redaktion der Satisfaktionsartikel ging von der Ul-tima generalis declaratio aus und zog sich bis zum 13. September hin

Vgl. nr.n 333, 335.
. Dadurch wurde die Überzeugung des Kaiserhofs, daß mit Frankreich nur dann zu einem Frieden zu kommen sei, wenn auch die französischen Gesandten eine verbindliche Erklärung über alle Friedensbedingungen in schriftlicher Form vorlegten, über-holt

Nr. 336.
.
Tatsächlich unterbreiteten die Franzosen den Mediatoren am 9. September einen am folgenden Tag an die Kaiserlichen ausgehändigten Textvorschlag für die kai-serlich-französischen Sationsfaktionsartikel

Nr. 340 Beilage A.
. An diesem Schriftsatz fanden Trauttmansdorff und seine Mitgesandten drei Dinge problematisch: erstens den

[p. LXII] [scan. 62]

Ausschluß Spaniens und Lothringens aus den Vereinbarungen mit dem Kaiser, zweitens den Abschnitt über die Restitution der kurtrierischen Festung Ehrenbreit-stein an Kurtrier

Nr. 340.
und drittens die vorgesehene Befristung der Vereinbarung. Zu dem letzten Punkt nahmen sie aber nicht schriftlich Stellung. Beide Seiten einig-ten sich im ersten Punkt, indem sie ihre widersprüchliche Position formulierten: Frankreich behielt sich den Ausschluß, der Kaiser aber den Einschluß der beiden Mächte vor. Das zweite, Ehrenbreitstein, wurde als allgemeines Restitutionsprob-lem der Reichsstände aus der Sonderabmachung des Kaisers mit Frankreich aus-geklammert. Die französischerseits geforderte Befristung der Satisfaktionsartikel bis Ende September 1646 haben die Kaiserlichen schließlich akzeptiert, weil der Vermittler Chigi für diese Vereinbarung eine Form fand, die es allen Beteiligten erlaubte, das Gesicht zu wahren.
Im übrigen hatten die intensiven Verhandlungen in den beiden ersten September-wochen noch einmal in zwei Punkten wichtige Festlegungen erbracht. Dabei ging es um die reichsrechtlich problematische Frage der künftigen Oberhoheit das fran-zösischen Königs sowohl über die Reichsstände im Elsaß wie in den drei lothrin-gischen Bistümern

Vgl. Dickmann, 293–300; Ruppert, 186–200; Kraus, Elsaßfrage.
. Es ist bemerkenswert, daß dieses Problem trotz seiner völ-ker- und verfassungsrechtlichen Tragweite in den kaiserlichen Korrespondenzen nicht behandelt wird

Nr. 344.
.
Am 13. September kam es schließlich zur Vereinbarung der französisch-kaiserli-chen Satisfaktionsartikel, die vom Nuntius in Anwesenheit der beiden Vertrags-parteien verlesen und und von diesen mündlich gebilligt worden sind, aber weder Unterschrift noch Siegel erhielten

Nr. 344.
und, wie erwähnt, nur bis Ende September gelten sollten

Die ksl. Korrespondenzen erwähnen das nicht; vgl. aber Repgen, Zessionsbestimmungen, 531 Anm. 18 und ders., Satisfaktionsartikel.
. In den Artikeln von 13. September hatte die französische Seite ihre Satisfaktionsforderungen im wesentlichen durchgesetzt, zumal Frankreich nicht rechtlich bindend versprochen hatte, die kaiserliche Politik im weiteren Ver-lauf der Friedensverhandlungen mit Schweden und mit den Protestanten zu un-terstützen.
Die Satisfaktionsverhandlungen mit Schweden Anders als die Verhandlungen mit Frankreich rückten die Gespräche mit der schwedischen Delegation während des Zeitraumes, den dieser Band umfaßt, in den Hintergrund

Vgl. den Stand der Forschung dazu ausführlich bei Dickmann, 274–279, 304–308; Rup-pert, 200–213.
.

[p. LXIII] [scan. 63]

Für die schwedisch-kaiserlichen Satisfaktionsverhandlungen ergaben sich vor al-lem in der Frage der Abtretung Pommerns Probleme. Hintergrund war, daß Kurbrandenburg aufgrund der Grimnitzer Erbverträge von 1529 rechtlich be-gründete Ansprüche auf die Sukzession in Pommern geltend machte. Die Schwe-den konnten dagegen den Artikel XIV der Stettiner Allianz zwischen Gustav Adolf und dem letzten Pommernherzog vorweisen, dem zufolge bis zur endgül-tigen Klärung der Erbfolge den Schweden das Land vorbehalten bleiben sollte. Die besondere militärische, politische und wirtschaftliche Bedeutung Pommerns für Schweden hatte sich schon allein darin gezeigt, daß dieses Gebiet bereits in den 1630er Jahren als Satisfaktion gefordert wurde

Lundkvist, 228f; vgl. dazu APW II A 3, 354.
. An dieser Forderung hiel-ten die Schweden in den Verhandlungen stets fest. In der Replik vom 7. Januar 1646 war daher ganz Pommern als Reichslehen gefordert worden. Als weitere Forderungen kamen das Erzstift Bremen, das Stift Verden, die übrigen in Nord-deutschland noch besetzten Stifte (Minden und Osnabrück), die mecklenburgische Hafenstadt Wismar mit der Insel Poel und dem Fort Walfisch, dazu Warne-münde und nicht zuletzt Schlesien hinzu

Vgl. APW II A 3 nr. 188, hier S. 354; Lundkvist, 229.
. Das war ein Katalog maximaler For-derungen Schwedens, auf den Ferdinand III. mit seiner umfangreichen Instruk-tion vom 5. März reagierte

APW II A 3 nr. 188.
. Eine Abtretung Pommerns galt ihm als unvermeid-lich

Vgl. das Bekanntwerden der entsprechenden königlichen Instruktion bei Trauttmansdorff, APW II A 3 nr. 253.
, die kurbrandenburgischen Ansprüche glaubte er entschädigen zu können, wenngleich nicht auf Kosten des Hauses Österreich, sondern des Reiches. Der Kai-ser fühlte sich keinesfalls zur Durchsetzung der brandenburgischen Erbfolgean-sprüche in Pommern verpflichtet. Für das Angebot der Abtretung Pommerns an Schweden schlug Ferdinand III. ein schrittweises Vorgehen vor

APW II A 3 nr. 188.
.
Ein anderes Problem der schwedischen Satisfaktionsverhandlungen war die gefor-derte Abtretung der norddeutschen Hochstifte. Obwohl diese seit langem prote-stantisch waren, zählten sie zum Reichskirchengut, und es war fraglich, inwieweit der Kaiser, zumal ohne Mitwirkung der Reichsstände, Verfügungsgewalt darüber hätte. Hinzu kam, daß Schweden darauf bestand, daß die beiden Stifte in weltli-che Fürstentümer umgewandelt werden sollten

Nr. 12 Beilage [1].
. Unabhängig von diesem Pro-blem gab es weiteren Protest gegen die Abtretung, denn Wartenberg war als apostolischer Vikar von Bremen und zeitweiliger Bischof von Verden vehement gegen einen Eingriff in die katholischen Ansprüche

Vgl. nr. 29.
.

[p. LXIV] [scan. 64]

Für Trauttmansdorffs Verhandlungen in Osnabrück stand fest, daß Pommern, Bremen, Verden und Wismar

Vgl. hierzu den von Oxenstierna zunächst avisierten möglichen Verzicht, nr. 11, den Trautt-mansdorff jedoch sofort als nicht ernstzunehmend bewertete, nr. 12.
auf jeden Fall zu den schwedischen Forderungen gehören würden. Die in der Januar-Replik genannten Ansprüche auf Schlesien waren hingegen für Schweden nicht durchsetzbar, und so äußerte der Gesandte Oxenstierna schon frühzeitig den offiziellen Verzicht auf diese Forderung

Nr. 8.
.
Da in der schwedischen Satisfaktionsfrage Belange des Reiches im Mittelpunkt der Verhandlungen standen, konnten Ferdinand III. und seine Osnabrücker Ge-sandten nicht ohne weiteres eine Entscheidung fällen. Zumindest formal mußte die Meinung der Stände eingeholt werden

Vgl. Dickmann, 274–279; vgl. APW II A 3 nr.n 194, 206, 230, 261.
, um auf die schwedische Replik offi-ziell mit einer Duplik antworten zu können. Das ständische Gutachten hatte Trauttmansdorff daher zunächst abzuwarten

Nr.n 12 Beilage [1], 23, 24, 27.
. Als es dann schließlich vorlag – die ständischen Stellungnahmen wurde am 27. April offiziell übergeben

Vgl. nr.n 39, 44, 45, 48.
–, war es einerseits uneinheitlich und unverbindlich, andererseits aber so abgefaßt, daß der kaiserliche Prinzipalgesandte nicht den notwendigen Rückhalt für seine Satisfaktionspolitik fand.
Zu einer zügigen und einheitlichen Stellungnahme waren die Stände nicht zu be-wegen gewesen

Nr.n 34, 58.
; daher gerieten die Verhandlungen unter einen gewissen Zug-zwang, denn Trauttmansdorff konnte die Gegenseite mit der Herausgabe der Duplik nicht so lange hinhalten, bis er mit den Ständen die notwendige Lösung erreicht hätte. Durch den kaiserlichen Hof wurden die Verhandlungen ebenfalls forciert; dort dachte man schon im März an die Übergabe eines Friedensinstru-mentes statt einer Duplik

Vgl. APW II A 3 nr. 240; siehe nr.n 69, 78.
.
Am 1. Mai 1646 wurde schließlich die kaiserliche Duplik auf die schwedische Replik übergeben

Vgl. nr. 69 Beilage 1; zum Entwurf der Duplik s. nr. 39 Beilage [1]; zum Termin für die Übergabe der Duplik vgl. nr.n 44, 49, 52, 54, 56, 58, 59, 61.
. Eindeutige Aussagen zur Satisfaktion machten die kaiser-lichen Delegierten darin nicht

Vgl. Trauttmansdorffs Berichte über die Übergabe, nr.n 64 und 65.
. Schweden dagegen bestand weiterhin auf ganz Pommern als Satisfaktion und forderte nun für den Kurfürsten von Brandenburg als Entschädigung die drei schlesischen Herzogtümer Jägerndorf, Großglogau und Sagan

Nr. 73 Beilage [1], vgl. nr. 149.
.
Eindeutige Zusagen konnte Trauttmansdorff den Schweden erst geben, nachdem er am 5. Mai ein kaiserliches Handschreiben erhalten hatte

Nr. 29.
, in dem ihm noch einmal weitreichende Verhandlungsvollmachten gegeben wurden. Bei seinem

[p. LXV] [scan. 65]

letzten Besuch bei den schwedischen Gesandten vor seiner Rückreise nach Münster machte er von diesen Vollmachten Gebrauch und äußerte sich offenhertzig über das aus seiner Sicht weitestgehende mögliche Satisfaktionsangebot der kaiserlichen Seite: ganz Pommern, Wismar, Bremen und Verden. Als Zugeständnisse der schwedischen Seite forderte er die Unterstützung in Fragen der Amnestie, bei der Abtretung geistlicher Güter und in der Pfalzfrage sowie die Kooperation gegen-über Frankreich

Nr. 79.
. Zur Entschädigung für Kurbrandenburg wurde das Hochstift Halberstadt vorgesehen

Nr. 81.
. Auf der Basis dieses Gespräches setzten die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück Anfang Mai ein Instrumentum Pacis auf, in dem das kaiserliche Satisfaktionsangebot spezifiziert wurde. So wurde eine Reihe von Vor-behalten aufgenommen, deren wichtigste sich auf die Verfassung der zur Satisfak-tion abzutretenden Gebiete bezogen

Ruppert, 210f mit Anm. 350.
. Damit schien der Friede in greifbare Nähe gerückt zu sein, wenngleich dieses Instrumentum eher als eine Grundlage für weitere Verhandlungen denn als eine tatsächlich nahezu unterschriftsreife Ver-tragsfassung gedacht war

Nr. 88 Beilage 1; zur Aushändigung des Textvorschlags vgl. nr.n 86, 88 mit Beilage 2; zur Bekanntmachung nr.n 95 und 96.
.
Für die schwedischen Gesandten waren die Vorbehalte des Vertragsentwurfs be-züglich Bremen und Verden nicht akzeptabel. Sie versuchten daher, Zeit zu gewinnen, und vermieden ernsthafte Gespräche über den Schriftsatz. Zugleich erhöhten sie ihre territorialen Forderungen: Vechta und Meppen sollten ihnen ebenfalls zugesprochen werden; dem Administrator von Bremen wollte man das Hochstift Osnabrück geben; das Hochstift Minden sollte ebenfalls zu Kompensa-tionszwecken vorbehalten bleiben

Nr.n 97, 99 Beilage [1]. Zum andern verzögerten die Schweden mit zum Teil recht faden-scheinigen Begründungen die Fortsetzung der Verhandlungen (nr.n 109, 115, 118, 123 Bei-lage [2]); vgl. die Reaktion Ferdinands III.: nr.n 144 und 154.
.
Trauttmansdorffs zweiter Aufenthalt in Osnabrück hatte zum Ziel, die Verhand-lungskrise zu beheben, zumal die Gespräche mit Frankreich ebenfalls ins Stocken geraten waren und so das Scheitern der Friedensbemühungen drohte. Als erste Maßnahme wollte der Prinzipalgesandte Gespräche über die Forderung nach der schwedischen Reichsstandschaft aufnehmen – entgegen der Bedenken des Nun-tius

Nr. 165.
.
Doch trotz der Trauttmansdorffschen Bemühungen kam es nicht zu substantiellen Fortschritten in den schwedisch-kaiserlichen Verhandlungen. In der Kernforde-rung blieben die schwedischen Gesandten hart; sie verlangten ganz Pommern und Wismar sowie Bremen und Verden als weltliche Fürstentümer

Nr. 174; vgl. auch nr. 221, sowie nr.n 222, 270 und 307, wo als Grund für die geforderte Umwandlung der geistlichen in weltliche Fürstentümer eine Standeserhöhung für Oxenstierna genannt wird.
. Gleichzeitig setzten die schwedischen Gesandten ihre Verzögerungstaktik fort. In den münd-

[p. LXVI] [scan. 66]

lichen Verhandlungen trugen sie wechselnde und höhere Territorialforderungen vor

Nr. 172.
und enthielten sich für längere Zeit einer schriftlichen Stellungnahme zur Satisfaktion, so daß die Gespräche in der Schwebe blieben

Nr. 210.
. Als die schwedischen Gesandten endlich einen neuen Schriftsatz vorlegten, geschah dies, um von den Reichsständen ein Gutachten und die Zustimmung zu den Satisfaktionsansprü-chen zu erhalten

Nr. 215.
. So war es nur eine weitere Maßnahme, um die Verhandlun-gen zu verzögern.
Tatsächlich kam es nicht zu substantiellen Fortschritten in den schwedisch-kaiser-lichen Verhandlungen. Das hatte zwei Gründe: Zum einen versuchte Schweden, über die protestantischen Stände und die Kopplung der Satisfaktions- und Grava-minaverhandlungen Druck auf die kaiserliche Seite auszuüben. Damit wurden aber die Verhandlungen in beiden Bereichen blockiert. Zum andern wollte Schweden die Abtretung Pommerns rechtlich abgesichert haben. Der branden-burgische Kurfürst aber war nicht dazu zu bewegen, hier einzulenken. Er wehrte sich vehement gegen die Abtretung ganz Pommerns

Vgl. z. B. nr.n 86, 87, 88 mit Beilage [3], 133.
.
Weil der Kaiser und seine Gesandten den kurbrandenburgischen Anspruch auf Pommern nicht förderten, war in dieser Frage das Verhältnis zur kaiserlichen Politik von kurbrandenburgischer Seite aus sehr belastet

Vgl. z. B. nr. 133.
. Daher waren die Ge-sandten des Kurfürsten darauf angewiesen, bei den Ständen Unterstützung für ihre Ansprüche oder für eine angemessene Entschädigung zu suchen

Nr. 133 Beilage 1; vgl. nr.n 278, 286, 287.
; allerdings konnten sie auch hier nicht auf ungeteilte Zustimmung hoffen

Nr. 152.
. Der Kaiser blieb trotz des brandenburgischen Protestes bei seiner Entscheidung, die als Entschädi-gung für den Kurfürsten das Hochstift Halberstadt vorsah. Eine Kompensation aus seinen eigenen Erblanden lehnte er energisch ab

Nr.n 183, 310, 311.
. Gegenüber Schweden zeigte sich Kurbrandenburg schließlich kompromißbereit. So willigte der Kurfürst zwar nicht in die Abtretung ganz Pommerns ein; er wollte aber über einen Teil-verzicht, etwa die Abtretung eines Hafens, verhandeln

Nr. 278, vgl. nr.n 320 und 338.
. Die Schweden hingegen nutzten die Kompensationsverhandlungen für Brandenburg dazu aus, auch hier mit wechselnden und immer höheren Forderungen die eigenen Satisfaktionsge-spräche zu verzögern

Nr. 323.
. Tatsächlich kamen die Verhandlungen über Pommern und eine Entschädigung für Kurbrandenburg erst wieder in Gang, als die Verein-barung über die französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel getroffen war und Frankreich für Brandenburg vermittelnd tätig wurde

APW II A 5, LIIIff.
.

[p. LXVII] [scan. 67]

Die Verhandlungen über die Religionsgravamina
Die Religionsgravaminaverhandlungen im Frühjahr und Sommer 1646 standen unter dem Einfluß der Satisfaktionsverhandlungen

Vgl. dazu Dickmann, 343–373; Wolff, 151–165; Ruppert, 228–263.
. Dies lag an den Ständen, die – je nach Konfession – Schweden oder Frankreich zu einer eindeutigen Politik zu ihren Gunsten glaubten veranlassen zu können und damit letztlich die Gesprä-che vorerst scheitern ließen.
Grundlage der Gespräche waren die auf dem Regensburger Reichstag von 1640/41 vorgetragenen Gravamina, die protestantischen Gravamina vom Dezember 1645, die katholischen Gravamina vom Februar 1646 und die Repliken der Kro-nen. Vorrangiges Ziel für die Protestanten war der Kampf um die völlige politi-sche Gleichberechtigung der evangelischen Reichsstände und deren Anerkennung durch die Katholiken. Als strittige Hauptfragen galten die Autonomie, der Geist-liche Vorbehalt und das Problem des landesherrlichen ius reformandi. Daraus ergab sich eine Reihe weiterer Fragen, wie beispielsweise die Interpretation des Augsburger Religionsfriedens, die Konfessionalität des Rechts und vor allem die Rechtsqualität des protestantisch gewordenen Reichskirchenguts und der Status seiner Inhaber. Ein erster Erfolg stellte sich ein, als zu Beginn des Jahres 1646 die beiden Konfes-sionsparteien sich zu Verhandlungen bereit fanden. In Deputationen der beiden Parteien wurde ab dem 12. April in Osnabrück verhandelt

APW II A 3 nr. 265.
. Zum Ausgleich waren allerdings beide Corpora zunächst nur sehr eingeschränkt bereit.
Von den katholischen Ständen wurde zunächst das Problem der protestantisch gewordenen Stifte in den Mittelpunkt gerückt. So war den Katholiken fraglich, ob sie auf diese Stifte für immer verzichten könnten. Daran schloß sich die Frage an, ob die protestantischen Inhaber Sitz und Stimme auf den Reichstagen bekommen und die Investitur erhalten sollten

Nr. 2.
. Aus kaiserlicher Sicht bestand die Lösung der Probleme darin, den Prager Frieden von 1635 weiterzuführen und auf diese Art eine primär politische Lösung zu suchen, bei der Kompromisse gegenüber den Protestanten einzugehen waren. Die theologisch-politischen Probleme insbeson-dere in der Frage des Geistlichen Vorbehaltes waren für den Kaiser nicht so vor-dringlich. Hier stieß er allerdings auf den Widerspruch Bayerns

Vgl. zur bayerischen Haltung Immler, 279–298.
. Kurfürst Ma-ximilian war im Gegensatz zum Kaiser daran interessiert, die Frage des Geistli-chen Vorbehaltes auch auf die Mediatstifte auszudehnen. Die Zugeständnisse, zu denen er sich bereit erklärte, hoffte er im übrigen durch eine Übereinkunft mit Frankreich reduzieren zu können. Diese Auffassung wurde von einem Teil der katholischen Stände geteilt, insbesondere von dem kurkölnischen Gesandten und Fürstbischof von Osnabrück, Franz Wilhelm von Wartenberg

Vgl. nr. 249.
.

[p. LXVIII] [scan. 68]

Immerhin schien das Zustandekommen der Gespräche zwischen Katholiken und Protestanten den bayerischen Kurfürsten soweit zur Aufgabe seines Widerstandes zu bringen, daß er in der Frage der Gravamina den Frieden nicht hindern wollte

Nr. 4.
. Damit hatte er jedoch keinerlei Zusagen gegeben, die kaiserliche Politik fördern zu wollen. Unterstützung erhielt der Kaiser dagegen von einem anderen wichtigen katholischen Stand. Der Erzbischof von Mainz stimmte dem Kaiser in fast allen entscheidenden Fragen zu. Mit dieser Unterstützung sollte Trauttmans-dorff daher die bayerischen Gesandten auf seine Seite ziehen

Nr. 14.
.
Kern der kaiserlichen Gravaminapolitik

Vgl. hierzu im folgenden nr. 14 Beilage C. Für die ksl. Gravaminapolitik ist außerdem ein Gutachten ksl. Theologen vom 16. Februar 1646 wichtig geworden (vgl. APW II A 3, 328 Anm. 3). Sein Wortlaut wird hier im Anhang, als Nachtrag zu APW II A 3, mitgeteilt.
war, an der Durchsetzung des Geistli-chen Vorbehaltes die Verhandlungen keinesfalls scheitern zu lassen. Eine völlige Aufgabe war jedoch mit Rücksicht auf die katholischen Stände nicht möglich. Deshalb sollte der Geistliche Vorbehalt grundsätzlich in der Form, wie er im Augsburger Religionsfrieden formuliert worden war, erhalten bleiben. Bei den da-mit verbundenen Folgeproblemen zeigte man sich auf kaiserlicher Seite dagegen entgegenkommend. So verzichtete man auf die Geltendmachung des Geistlichen Vorbehalts bei den Immediatstiften, die die Protestanten bis zum 12. November 1627 innegehabt hatten, und war bereit, diese Stifte auf Dauer (in perpetuum oder ad indefinitum tempus) den Protestanten zu überlassen. Dies wurde aber nicht als Überlassung auf ewig verstanden, die nach kanonischem Recht nicht zu-lässig war. Vielmehr wurde hier die Möglichkeit eines Rückgewinns durch fried-liche Einigung vorbehalten

Vgl. dazu auch nr. 59.
. Das war der Punkt, an dem Bayern und auch Mainz Widerspruch und Bedenken angemeldet hatten; sie waren allenfalls bereit, für eine festgesetzte Zahl von Jahren den Geistlichen Vorbehalt auszusetzen. Aber die kaiserlichen Räte sahen die politische Notwendigkeit eines solchen Zugeständ-nisses als vorrangig an

Vgl. dazu die Beispiele, die die Räte in ihrem Gutachten geben.
. Desgleichen zeigte sich Ferdinand III. in der Frage von Lehnsindult, Investitur sowie Sitz und Stimme auf den Reichstagen bereit, diese den protestantischen Immediatstiftsinhabern zu gewähren. Auch bei den Mediat-stiften machte er die entsprechenden Zugeständnisse. Sogar zur Akzeptanz der Calvinisten fand sich der Wiener Hof bereit. Das ius reformandi sollte Luthera-nern und – im Falle der Anerkennung – Calvinisten in ihren Territorien zukom-men. Des weiteren sollten die Augsburger Konfessionsangehörigen vermehrt am Reichskammergericht und beim Reichhofrat Stellen erhalten. Bei Entscheidungen in Religionssachen sollten paritätisch besetzte Kammern des Reichskammerge-richts entscheiden. Die Zahl der Präsidentenstellen an diesem Gericht sollte auf vier erhöht werden, die Besetzung paritätisch erfolgen. Mit dieser Regelung wollte der kaiserliche Hof dem protestantischen Konkurrenzvorschlag entgegentreten, vier regional zuständige Obergerichte im Reich zu schaffen.

[p. LXIX] [scan. 69]

Der bayerische Protest gegen die kaiserliche Politik äußerte sich vor allem in ei-nem Punkt: Die Stifte sollten nur auf bestimmte Zeit und ohne Sitz und Stimme überlassen werden. In dieser Frage hofften Bayern und die meisten katholischen Stände, vor allem Wartenberg, darauf, die Franzosen möchten sich der katholi-schen Belange annehmen

Vgl. dazu nr. 20 Protokoll, nr.n 21, 35.
; das erschien den kaiserlichen Räten aber gänzlich un-realistisch. Im übrigen würde ein Eingreifen Frankreichs in dieser Sache, so mein-ten sie, den Frieden noch weiter verzögern und schließlich zu einem völligen Ver-lust aller Länder und Rechte für das Haus Österreich führen können. Außerdem war Wien bereit, den Ausgleich mit den Protestanten auch gegen den Willen der katholischen Stände und besonders Bayerns zu suchen

Vgl. dazu auch nr. 41 mit Beilage [1].
. In einem Sondervor-schlag wollten die kaiserlichen Räte ihrem Herrn für die protestantischen Stifte auch die päpstlichen Reservatrechte sichern, also Annaten und päpstliche Monate. Die Einkünfte sollten dem Unterhalt von Reichskammergericht und Reichshofrat zugeschlagen oder für die Türkenabwehr genutzt werden.
Anders als am kaiserlichen Hof erwogen, war Trauttmansdorff nicht bereit, bei den Religionsgravamina ohne enge Abstimmung mit den katholischen Reichsstän-den zu handeln. Er hätte die offenen Fragen lieber auf einem Reichstag behandelt gesehen

Nr. 16, vgl. nr. 59.
. Bei den protestantischen Ständen hoffte er auf die Unterstützung Kur-sachsens

Nr. 24.
, während Sachsen-Altenburg und Sachsen-Weimar zu den protestan-tischen Exponenten einer unversöhnlichen Haltung zählten

Nr. 38.
.
Ein evangelisches Angebot vom 24. April machte erste Schritte hin zur Anerken-nung des Geistlichen Vorbehalts, da hier unter anderem vorgeschlagen wurde, daß das ius reformandi nicht gelten sollte, wenn ein Bischof und die Mehrheit im Kapitel in einem bislang katholischen Stift zur Augsburger Konfession übertrete. Trotz dieses ersten Entgegenkommens in einer für die Katholiken substantiellen Frage zeigten sie sich nicht bereit einzulenken. Statt dessen hofften sie vielmehr, daß die Protestanten bei der Abtretung der geistlichen Güter eine zeitlich befri-stete Lösung akzeptieren würden

Nr. 34.
.
Unterstützung erhielt die protestantische Seite von Schweden. Sie machten sich die Forderung der Reichsstände zu eigen und bestanden auf dem für die Prote-stanten günstigen Stichjahr 1618 bei der Amnestie. Des weiteren forderten sie die Zulassung der Augsburgischen Konfession in den kaiserlichen Erblanden. In der Frage des Geistlichen Vorbehaltes und der Überlassung der Stifte vertraten auch sie einen Kompromiß: Statt ewiger Abtretung sollte der Prager Friede auf 100 Jahre verlängert werden

Nr.n 51, 56.
.
Als sich nach der Übergabe der Duplik an die Krone Schweden am 1. Mai eine Einigung zwischen den beiden Konfessionsparteien nicht zu ergeben schien, war

[p. LXX] [scan. 70]

Trauttmansdorff endlich bereit, von den Vollmachten aus dem kaiserlichen April-gutachten Gebrauch zu machen. Er kündigte an, noch ein wenig warten zu wol-len, dann aber endlich einen donnerstreich ergehen zu lassen

Nr. 65.
. Trauttmans-dorffs Entschlossenheit kam allerdings zu spät. Die Protestanten hatten sich wegen der mangelnden Kompromißbereitschaft der Katholiken den Schweden angenä-hert und diese gleichzeitig mit den Kaiserlichen gebeten, sich der Religionsgrava-mina anzunehmen. Das Ziel des kaiserlichen Prinzipalgesandten, durch Einigung in der Gravaminafrage geschlossen mit den Ständen gegen die Kronen aufzutre-ten, war offensichtlich gescheitert.
Trauttmansdorff selbst hatte angesichts des drohenden Scheiterns seine Verhand-lungstaktik bereits geändert und eine Rolle als Mediator zwischen den beiden Corpora akzeptiert

Nr. 68.
. Deshalb griff er auch die Bitte der Katholiken um Vermitt-lung auf

Nr. 113; zu den kath. Verhandlungen bis dahin vgl. nr.n 94, 102, 107.
. Grundlage für Trauttmansdorffs Tätigkeit sollte eine katholische Re-solution zum Gravaminaproblem sein, die Trauttmansdorff am 23. Mai überge-ben wurde

Nr. 126 Beilage C; vgl. nr.n 116, 120, 121.
und keineswegs so eindeutig war, daß sie dem Gesandten sofort Ge-spräche mit den Protestanten ermöglicht hätte

Nr. 126.
. Dennoch veranlaßte er seine Osnabrücker Kollegen Lamberg und Krane, aufgrund der katholischen Vor-schläge die Gespräche mit den Protestanten aufzunehmen

Nr. 135.
. Auch von prote-stantischer Seite wurde Zustimmung zu weiteren Verhandlungen signalisiert

Nr. 140.
, obgleich von einer extremen protestantischen Fraktion (vier schlimme kerls) einer Einigung mit Kaiserlichen und Katholiken heftiger Widerstand entgegen-gesetzt wurde

Nr. 148.
. Eine Lösung schien sich jedenfalls im Bereich der Abtretung geistlicher Güter abzuzeichnen: Sie sollte auf 100 Jahre erfolgen; und nach Ablauf der Frist sollte eine Änderung nur auf dem Wege der friedlichen Einigung mög-lich sein

Nr. 149.
.
Der Stillstand in den Satisfaktionsverhandlungen machte einen Erfolg bei den Gravaminagesprächen nötig. Deshalb verband Trauttmansdorff zu Beginn seines zweiten Osnabrück-Aufenthaltes die Fragen der Amnestie und der Gravamina in der Hauptsächlichen Erklärung vom 11. Juni, ohne Rücksprache mit den Ka-tholiken gehalten zu haben

Nr. 175 Beilage [1], nr.n 173, 175.
. Während er den Protestanten und Schweden bei den Stiften entgegenkam, verlangte er den Verzicht auf die Amnestie 1618 und statt dessen die Anerkennung der für den Kaiser vorteilhaften Regensburger Am-nestie mit den Stichjahren 1630 in politischen und 1627 in kirchlichen Dingen.

[p. LXXI] [scan. 71]

Zur selben Zeit allerdings insistierten die Schweden auf der Forderung nach dem Normaljahr 1618 bei der Amnestie; sollte das nicht akzeptabel sein, schlugen sie die individuelle Regelung jedes Falls vor

Nr.n 169, 174.
. Eine solche Lösung wurde von kaiser-licher Seite strikt abgelehnt

Nr.n 166, 186.
. Außerdem beharrte Schweden für die kaiserlichen Erblande auf der freien Religionsausübung

Nr. 176.
. Auch dies war für die kaiserlichen Gesandten nicht annehmbar.
Obschon nun von kaiserlicher und schwedischer Seite Vorschläge gemacht worden waren, über die hätte verhandelt werden können, drohte nach dem vorläufigen Scheitern der Satisfaktionsverhandlungen auch bei den Gravaminagesprächen eine Verhärtung der Fronten. Zunächst ließen sich die Protestanten Zeit mit ihrer Stellungnahme zur Hauptsächlichen Erklärung

Nr.n 189, 197.
. Am 18. Juni wurde schließ-lich die Fernere Erklärung (in 55 Punkten) als Antwort übergeben

Nr. 203 Beilage [1], nr.n 198, 202, 203.
. Sie war mit den schwedischen Gesandten abgestimmt und mehr als ein Programm ge-dacht denn als Versuch, einen Kompromiß zu finden, und so wurde hier deut-lich, wie schwierig die Verhandlungen waren. Nassau und Volmar werteten die Fernere Erklärung gar als eine völlige Umgestaltung der Reichsverfassung

Nr. 218.
. Wesentliche Bestandteile der protestantischen Erklärung waren die Parität als Schlichtungsprinzip für künftige Streitfälle zwischen den Konfessionen, das Nor-maljahr 1618 bei gegenseitiger Anerkennung des Geistlichen Vorbehaltes, die Gel-tung des Normaljahres auch für die kaiserlichen Erblande, die paritätische Umge-staltung der Reichsjustiz und das Prinzip des Verhandelns in Konfessionscorpora auf künftigen Reichstagen

Ruppert, 255f.
. Für Trauttmansdorff war das eine deutliche Ableh-nung aller bisherigen Versuche einer Einigung

Vgl. nr.n 203, 212.
.
Um dennoch eine Lösung herbeizuführen, machte der kaiserliche Hauptgesandte über die kursächsische Delegation einen Vermittlungsversuch

Nr.n 213, 219, 220.
, der aber ebenfalls erfolglos blieb

Nr.n 225, 229, 237.
. In diesem Vermittlungsversuch wurde 1624 als Normaljahr vorgeschlagen, und die freie Religionsausübung in den kaiserlichen Erblanden, für die auch Kursachsen eintrat

Vgl. nr. 56.
, war nicht mehr als Forderung, sondern als Bitte formuliert

Nr.n 220, 222.
. Trauttmansdorff selbst war bei dem Problem der Religionsausübung in den Erblanden zu einem gewissen Entgegenkommen bereit

Nr.n 222, 239.
. Das allerdings stieß nicht auf die ungeteilte Zustimmung des kaiserlichen Hofes. Ferdinand III.

[p. LXXII] [scan. 72]

hatte im Juli als Reaktion auf die Hauptsächliche Erklärung eine ausführliche Instruktion zu den Religionsgravamina an Trauttmansdorff gesandt

Nr. 252 mit Beilage [1].
. Hier wurde noch einmal die große Linie der kaiserlichen Politik deutlich. Im Reich war man zu Zugeständnissen bereit, u. a. wollte man den Reichsrittern und den Reichsstädten das ius reformandi zubilligen und den protestantischen Stiftsinha-bern die Belehnung nicht verweigern. Für die Erblande allerdings gab es keinerlei Entgegenkommen.
Am Kongreß führten die verschiedenen Vermittlungsvorschläge weiterhin nicht zu greifbaren Ergebnissen, da die katholischen Stände nicht bereit waren, sub-stantielle Zugeständnisse in ihrer Erwiderung auf die 55 Punkte der Ferneren Erklärung zu machen

Vgl. nr.n 231, 235, 236, 243.
. Die Protestanten wiederum standen unter dem Einfluß der Schweden, die ihren Einfluß nutzten, um die eigenen Satisfaktionsforderun-gen zu unterstreichen

Vgl. z. B. nr.n 221, 229, 270.
. Die enge Verbindung zwischen Protestanten und Schweden war auch dem Kaiserhof bekannt und wurde dort mit großer Skepsis betrachtet

Vgl. nr.n 224, 232, 238, 246.
.
Eine Einigung in der Gravaminafrage zwischen den beiden Corpora unter der Vermittlung von Trauttmansdorff war im Sommer 1646 also endgültig geschei-tert. Der kaiserliche Prinzipalgesandte erwog daher sogar die Abreise vom Kon-greß

Nr. 284.
. Er konnte in dieser Frage nur noch Fortschritte erzielen, wenn er mit den konzilianten protestantischen und katholischen Ständen zusammenarbeitete

Vgl. nr. 250.
, zumal der Versuch, über die Schweden voranzukommen, ebenfalls erfolglos blieb

Nr.n 242, 278.
.
Einen erneuten Vermittlungsversuch machte Trauttmansdorff mit den Weiteren und endtlichen Compositionsvorschlägen vom 12. Juli

Nr. 257 Beilage 1, vgl. nr. 249, 259, 263.
. Die protestantische Antwort ließ aber zunächst auf sich warten

Nr.n 273, 275, 278, 279, 285, 286, 288, 289, 291, 292, 294, 305, 311, 316; siehe nr. 281 zum Verhandlungsmodus der prot. Stände.
. Sie wurde am 24. August in Osna-brück übergeben

Nr. 320 Beilage [2], nr. 318.
. Die Gesandten in Münster erhielten sie vier Tage später

Vgl. nr. 326.
. Bei der Abfassung dieser Gegen-Erklärung hatten die gemäßigten Protestanten die Oberhand gewonnen

Ruppert, 259.
, so daß sich in der Frage des Stichjahres für die Resti-tution in den Erblanden und bei der Überlassung der Stifte Kompromisse abzeich-neten. Darüber hinaus gab es weitere Anzeichen dafür, daß die Protestanten zu

[p. LXXIII] [scan. 73]

einer Einigung bereit sein würden

Nr. 327.
. Doch trotz dieser positiven Signale kam es bis Mitte September zu keiner Einigung in der Gravaminafrage, da eine katho-lische Reaktion auf die neue protestantische Erklärung ausblieb

Nr. 340, vgl. nr. 333.
.
Sonstige Verhandlungen Ein Sonderproblem für die kaiserlichen Friedensverhandlungen stellten die Spa-nien betreffenden Fragen dar

Vgl. dazu Dickmann, 259–264, 268–272, 300–304; Immler, 363–371, und vor allem Ernst sowie dies., Subsidien.
. Ferdinand III. war nicht nur über die dynasti-schen Beziehungen an Spanien gebunden, sondern auch durch verschiedene Ver-träge, u. a. den Geheimvertrag von 1634. Darüber hinaus war der spanische Kö-nig als Herzog von Burgund Reichsstand. Daraus erklärt sich die Rücksichtnahme der kaiserlichen Friedenspolitik auf die spanischen Belange. Zugleich waren die Versuche Spaniens, mit Frankreich und den Generalstaaten zu einem Friedens-schluß zu kommen, ein Hauptthema des Westfälischen Friedenskongresses, das wiederum die kaiserliche Politik beeinflußte.
Die spanische Politik wurde auf dem Westfälischen Friedenskongreß vor allem durch die kaiserlich-französischen Verhandlungen berührt, da der Nachschub für die Spanischen Niederlande auch abhängig war vom oberrheinischen Besitz Habsburgs. Dessen Abtretung an die Franzosen verstieß daher massiv gegen Spa-niens Interessen. Die kaiserlich-französischen Gespräche stießen zudem auch des-halb auf den Protest Spaniens, weil eine Übereinkunft allein zwischen dem Kaiser und dem Königreich Frankreich den Bruch des Bündnisses zwischen den beiden habsburgischen Linien und damit die politische Isolierung Spaniens nach sich ge-zogen hätte. Um den spanischen Protesten und Befürchtungen entgegentreten zu können, war für die kaiserliche Verhandlungsführung stets die Forderung nach der Einbezie-hung Spaniens in den Frieden fester Bestandteil der Gespräche

Vgl. z. B. nr.n 156, 174, 181, 192, 194, 195, 263, 267, 314, 323.
. Dennoch hat man die Bereitschaft des Kaisers, das Elsaß abzutreten und über die am Rhein gelegenen Festungen Breisach und Philippsburg zu verhandeln, als ein Zeichen dafür interpretiert, daß sich die kaiserliche Politik vom Bündnis mit Spanien löse

Ruppert, 163.
. Daß der Kaiser tatsächlich in die Situation kommen könne, einen Frieden mit Frankreich ohne Spanien zu schließen, hielt auch Trauttmansdorff für mög-lich

Nr.n 24, 35, 221.
. Entsprechend seiner negativen Einschätzung der Trauttmansdorffschen Po-litik machte der spanische Gesandte Peñaranda während der Breisachverhandlun-gen dem Prinzipalgesandten scharfe Vorwürfe, zumal er den Verdacht hegte,

[p. LXXIV] [scan. 74]

Trauttmansdorff handle dem kaiserlichen Auftrag zuwider. Diesen Verdacht konnte Trauttmansdorff nur durch die Eröffnung seiner geheimen Instruktion zer-streuen

Nr. 91 mit Beilage [1], vgl. die kaiserliche Antwort nr. 127, siehe auch nr.n 119, 122, 153.
.
Die fortschreitenden Verhandlungen mit Frankreich festigten aber beim spani-schen Gesandten den Eindruck, der Kaiser wollte König Philipp IV. alle khrieg allein auf den axeln lassen

Nr. 150; vgl. dagegen die Stellungnahme Trauttmansdorffs zur Berücksichtigung span. Inter-essen in nr. 146.
, und auch seitens des spanischen Botschafters in Wien wurde Trauttmansdorff heftig angegriffen

Nr.n 200, 201, vgl. die Versicherung ksl. Vertrauens in nr. 247.
.
Der starke Widerstand Spaniens gegen die kaiserliche Frankreichpolitik hing auch damit zusammen, daß die spanisch-französischen Verhandlungen zu keinem Er-gebnis führten. Zwar hatte es Gerüchte am kaiserlichen Hof gegeben, daß eine Übereinkunft beider Mächte möglich sei

Nr. 4.
, aber die Positionen beider Staaten wa-ren zu weit voneinander entfernt. Spanien war zwar bereit, den Franzosen einen Teil der eroberten Gebiete zu belassen

Nr. 19.
, das aber war Frankreich zu wenig

Nr.n 21, 24, 28, 38, 45.
. Sogar die bayerisch-französischen Kontakte wollten die spanischen Gesandten für eine Einigung mit Frankreich nutzen

Nr.n 26, 112.
, trotz der ansonsten den spanischen Inter-essen nicht förderlichen Politik Bayerns

Nr. 40.
. Nach Trauttmansdorffs Auffassung soll-ten die Spanier Frankreich über die Mediatoren ein offizielles Angebot zukommen lassen, um so eine Basis für die weiteren Verhandlungen zu schaffen

Nr. 32.
. In einem solchen Angebot müsse Spanien das Roussillon und das Artois zedieren, dafür solle Frankreich alle Eroberungen in den Niederlanden und in Burgund zurückerstatten. Danach müsse für das strittige Navarra und die beiden aufständischen Gebiete Katalonien und Portugal, die auf die Unterstüzung durch Frankreich bauten, eine Lösung gesucht werden

Nr. 35; vgl. nr. 38 mit Beilage B und nr. 70.
. Jedoch waren die französischen Gesandten nicht gewillt, auf einige ihrer bedeutendsten Eroberungen zu verzichten, während für Spanien jeder Kontakt Frankreichs zu den aufständischen Katalanen und Portugiesen einen wichtigen Hinderungsgrund für eine Verständigung darstellte

Nr. 111; vgl. dazu nr. 279 Beilage [1], wo die strittigen Punkte seitens der Franzosen in aller Deutlichkeit genannt werden.
.
Als dennoch im Juni 1646 ein spanisch-französisches Übereinkommen für möglich erachtet wurde, tauchten bei Trauttmansdorff, der sich zu dieser Zeit in Osna-brück befand, eben dieselben Befürchtungen auf, mit denen die spanischen Ge-sandten die kaiserlich-französischen Verhandlungen begleitet hatten. Er fürchtete ein Übereinkommen zu Lasten des Kaisers

Nr.n 208, 214.
. Seine Kollegen in Münster beruhig-

[p. LXXV] [scan. 75]

ten ihn aber

Nr. 216.
und konnten ihm schließlich mitteilen, daß die Verhandlungen zwischen den Kronen Spanien und Frankreich erst einmal ergebnislos geblieben seien

Nr. 218; vgl. nr. 234.
. Ferdinand III. war wie sein Prinzipalgesandter nicht an einer allzu früh-zeitigen spanisch-französischen Einigung interessiert

Nr. 241.
.
Schien Frankreich zunächst noch über einen Frieden mit Spanien ernsthaft zu verhandeln

Nr. 249.
, wurde nach einer Gesprächspause im August deutlich, daß die französische Politik eindeutig davon abgerückt war: Spanien solle nicht in den Westfälischen Frieden aufgenommen werden

Nr. 287.
. Die französischen Gesandten er-hoben für Spanien unannehmbare Forderungen

Nr.n 297, 306, 244.
, so daß Trauttmansdorffs Mah-nung zur Einigung zwischen beiden Parteien fruchtlos blieb

Nr. 343.
.
Im Gegensatz zu den spanisch-französischen Verhandlungen waren die Gespräche zwischen Spanien und den Generalstaaten schnell erfolgreich. Die niederländi-schen Gesandten waren erst im Januar 1646 in Münster eingetroffen, bereits Ende Januar begannen die Verhandlungen mit der Übergabe eines spanischen Waffen-stillstandsangebotes. Von seiten Spaniens wurden die niederländischen Verhand-lungen vor allem deshalb forciert, weil man sich dadurch die Isolierung Frank-reichs erhoffte. Zugleich schienen die Gespräche der spanischen und niederländi-schen Delegation den kaiserlichen Gesandten ein Mittel zu sein, die Satisfaktions-verhandlungen mit Frankreich zu verzögern. Ein Friedensschluß hier konnte dort helfen, Breisach vielleicht doch zu erhalten. Zwar kamen die Gespräche wegen einer fehlenden spanischen Resolution nicht recht in Gang

Nr. 3.
, auch nahmen die Niederländer zunächst noch Rücksicht auf ihre französischen Verbündeten

Ebenda.
. Vom 5. Mai an begannen dann aber die Gesprä-che

Nr. 75; vgl. zum Folgenden Poelhekke, 264–320.
, die binnen kurzem erfolgreich sein sollten. Bereits am 15. Mai teilten die niederländischen Gesandten Trauttmansdorff mit, sie hofften, in drei Tagen mit Spanien abschließen zu können

Nr. 103, vgl. nr. 92, wo die Niederländer bereits die Hoffnung auf einen frühen Friedens-schluß zum Ausdruck gebracht hatten.
. Der entscheidende Fortschritt wurde erzielt, als seitens der Generalstaaten erklärt wurde, daß man trotz der Bündnisverpflichtun-gen gegenüber Frankreich die Verhandlungen nicht scheitern lassen wolle, wenn die spanisch-französischen Friedensgespräche keine Fortschritte erzielten

Nr. 107.
. Die niederländische Politik war zudem auch durch die Sorge vor einem übermächti-gen, benachbarten Frankreich bestimmt

Nr. 200.
. Da also auf beiden Seiten der Wille

[p. LXXVI] [scan. 76]

zur Einigung sehr ausgeprägt war, machten die Gespräche zwischen den beiden Delegationen Fortschritte

Nr.n 111, 124.
, so daß Ende Mai die Franzosen über den baldigen Friedensschluß zwischen den beiden Parteien informiert wurden

Nr. 138.
und Trautt-mansdorff am 1. Juni dem Kaiser mitteilen konnte, daß die Einigung zustande gekommen sei

Nr. 146, vgl. nr.n 147, 148.
. Das Abkommen wurde allerdings zunächst nicht publiziert

Nr. 147.
. Dennoch wurde es von Spanien gegenüber Frankreich ins Spiel gebracht, um da-durch Druck auf die Gegenseite auszuüben

Nr. 210.
; ohne militärische Erfolge war aller-dings wenig zu bewirken

Nr. 236.
.
Für die kaiserlichen Gesandten war die Übereinkunft zwischen Spanien und den Generalstaaten so überaus wichtig, weil man sich dadurch Rückendeckung und eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Frankreich erhoffte

Nr.n 104, 110, 111.
. Außerdem sollten diesem Abschluß – so glaubte man allseits – bald noch andere Abkommen folgen

Nr.n 274, 313.
.
Ein weiteres wichtiges Problem, das während des Editionszeitraumes auf dem Kon-greß diskutiert wurde, war die Pfalzfrage. Hierbei ging es vor allem um den Streit wegen der Kurwürde. Bayern bestand auf der vierten, d. h. der alten pfälzischen Kurwürde. Die Vertreter des Pfalzgrafen wehrten sich dagegen, mit der neuge-schaffenen achten Kur abgefunden zu werden. Durch die Schaffung einer achten Kur ergaben sich für das Kurkolleg zwei Schwierigkeiten. Zum einen bestand nun die Möglichkeit der Stimmengleichheit; zum anderen war das Gleichgewicht der Konfessionen, das durch das Ruhen der böhmischen Stimme hergestellt worden war, aus dem Lot gebracht. In diesem Konflikt

Vgl. Ruppert, 282f.
, der sich über längere Zeit hinzog, wurden verschiedene Lösungen vorgeschlagen. Einer dieser Vorschläge stammte von Trauttmansdorff, der im Hinblick auf sein großes Ziel, nämlich die Bewah-rung der Rechte des Hauses Österreich, vorgeschlagen hatte, eine der Kurstimmen im Fall der Stimmengleichheit zu verdoppeln. Dies sollte natürlich die Stimme des Königs von Böhmen, mithin des Hauses Österreich, sein. Als Trauttmansdorff keine Unterstützung für diesen Plan erhielt, gab er ihn schon bald wieder auf

Vgl. nr.n 4, 11, 59, 93; von Bayern kam der Vorschlag, die Mainzer Stimme zu verdoppeln, nr.n 7 und 15.
. Der Plan einer weiteren Kur wurde später angeblich von den Schweden noch einmal auf-gegriffen, allerdings mit dem Ziel, sich selbst diese Würde zu sichern

Nr. 332.
.
Im Rahmen der Verhandlungen über die Satisfaktion der Kronen und die Grava-mina wurde noch eine Reihe weiterer Probleme angesprochen, die hier nur er-wähnt werden können. Dazu zählte beispielsweise der Marburgische Erbschafts-

[p. LXXVII] [scan. 77]

streit zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt

Z. B. nr.n 178, 189.
, die Entsendung einer eidgenössischen Delegation zum Kongreß

Z. B. nr. 163.
, die Frage der württembergischen Klöster

Z. B. nr.n 132 mit Beilage [1], 166.
oder die Bitte um eine Standeserhöhung für das Haus Oranien

Nr.n 103, 156.
. Wei-terführende Verhandlungsergebnisse wurden aber in diesen Fragen nicht erzielt.
Quellengrundlage und Einrichtung der Edition Die im vorliegenden Band enthaltene kaiserliche Korrespondenz vom 18. April bis zum 14. September 1646 umfaßt mit 345 Stücken und einer Ergänzung (nr. 146A) vor allem den Briefwechsel zwischen den kaiserlichen Gesandten und Ferdinand III. selbst sowie die Korrespondenz der Angehörigen beider Delegationen in Mün-ster und Osnabrück untereinander. Nr. 1 sowie die drei Nachträge (S. 591–596) sind Ergänzungen zu APW II A 3. Daneben werden 15 Schreiben Trauttmans-dorffs an den Reichsvizekanzler Kurz zum Abdruck gebracht

Nr.n 40, 59, 65, 130, 147, 153, 157, 190, 214, 251, 267, 280, 307, 315, 345.
sowie ein Ant-wortschreiben von Kurz an Trauttmansdorff

Nr. 4.
und drei Schreiben des Sekretärs Schröder an Kurz

Nr.n 28, 148, 176.
. Der kaiserliche Prinzipalgesandte geht in seinen Schreiben an den Reichsvizekanzler häufig nicht nur auf das eigentliche Kongreß- und Ver-handlungsgeschehen ein; er äußert sich auch zu den Hintergründen einzelner Ver-handlungspunkte und gibt seine persönliche Meinung preis. Insofern geben gerade diese Schreiben Einblick in Trauttmansdorffs Denkweise. Das rechtfertigt den Abdruck.
Diesem Band liegen im wesentlichen dieselben Archivalien zugrunde, wie den Bänden APW II A 3 und APW II A 5. Auf die dort gegebenen Charakterisierun-gen der Bestände kann deshalb hier verwiesen werden. Wichtigste Grundlage der Edition sind die Friedensakten der Reichskanzlei im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Sie werden vornehmlich ergänzt durch die Akten des Trauttmans-dorffschen Familienarchivs in Wien und seines in Klattau aufbewahrten Nachlas-ses. Hinzu kommen die Registratur des Grafen Nassau in Den Haag, die Gieße-ner Codices

Giessen 200, 207, 210.
und die im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien im sogenannten Repertorium N der Geheimen Österreichischen Staatsregistratur verwahrten Ak-ten des Westfälischen Friedenskongresses. Weiterhin wurden Wiener Akten aus dem Bestand Österreichische Akten Tirol, aus den Friedensakten der Staatskanz-lei, den Kriegsakten der Reichskanzlei sowie der Staatenabteilung herangezogen und nicht zuletzt der jetzt in Linz liegende Nachlaß des Grafen Lamberg.

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Die Korrespondenz vom Frühjahr und Sommer 1646 ist im wesentlichen erhal-ten. Es fehlen allerdings die geheimen Schreiben Ferdinands III. an Trauttmans-dorff, die vom Kaiser persönlich verfaßt waren. Dies ist um so bedauerlicher, als hier persönliche Äußerungen und Einschätzungen des Kaisers vermutet werden dürfen. Die Antwortschreiben Trauttmansdorffs und die wenigen erhaltenen Handschreiben des Kaisers

Z. B. nr. 108.
lassen erahnen, über wieviele Themen der Kaiser und sein Prinzipalgesandter vorab korrespondierten und wie sie wesentliche Ent-scheidungen auf diese Weise vorbereiteten.
Zur Einrichtung der Edition ist wiederum auf die Bände APW II A 3 und II A 5 zu verweisen. Hier seien nur die wichtigsten Richtlinien genannt. Jedes der abge-druckten Hauptschreiben hat eine eigene, halbfett gedruckte Nummer erhalten. Sofern aktenmäßige Vorgänger des Stückes in diesem oder dem vorhergehenden Band abgedruckt sind, wird links davon deren Stücknummer aufgeführt. Rechts von der Hauptnummer wird auf die Antwortschreiben Bezug genommen. Inner-halb der kaiserlichen Akten wird die Überlieferung für alle Schreiben aus dem Hauptteil, in den Beilagen, in den Anmerkungen und im chronologischen Register so vollständig wie möglich erfaßt. Die kaiserlichen Handschreiben sind durch den Zusatz (H.) von den durch die kaiserliche Kanzlei konzipierten und gefertigten Schreiben unterschieden. Solche Akten, die in den abgedruckten Stücken erwähnt werden und sachlich zur kaiserlichen Korrespondenz gehören, aber in den heran-gezogenen Archivalien nicht gefunden wurden, wurden in den Anmerkungen mit der Wendung „Konnte nicht ermittelt werden“ gekennzeichnet. Im Unterschied dazu wurden alle Schriftstücke, die zwar erwähnt wurden, sachlich aber nicht zur kaiserlichen Korrespondenz gehören, mit der Formulierung „Wurde nicht ermit-telt“ kommentiert, um so kenntlich zu machen, daß nach ihnen nicht gesucht wurde. Die Schreiben sind vollständig abgedruckt mit Ausnahme der Anrede, der Gruß-formel und der Datumsformel. Hinweise auf die Schreiben, auf die sich der jewei-lige Brief bezieht, sind mit der Formulierung „Auf nr. xy“ regestiert, wenn das betreffende Schreiben nur erwähnt wird. Im Gegensatz dazu weist die Formulie-rung „Rezepisse auf nr. xy“ darauf hin, daß im Antwortschreiben der Inhalt des Referenzschreibens ausführlicher wiedergegeben wurde. Wenn sich die Briefin-halte auf das militärische Geschehen, die habsburgische Hauspolitik, finanzielle Angelegenheiten der Gesandtschaften, private Belange oder Empfehlungen von Personen beziehen, sind diese Passagen innerhalb des Textes regestiert worden. Die als Beilagen ermittelten Schreiben und Protokolle sind abgedruckt, wenn der sachliche Zusammenhang dies rechtfertigt, der Inhalt nicht aus dem Hauptschrei-ben zu ermitteln ist und sie nicht an anderer Stelle in den APW abgedruckt wur-den oder später veröffentlicht werden. Hier ist vor allem auf das Diarium Vol-mar (APW III C 2) und die künftige Publikation der Verhandlungsakten (APW III B 2) zu verweisen.

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In den Kopfregesten ist in Stichpunkten der Inhalt des Hauptschreibens wiederge-geben. Es werden zudem die Gesprächspartner und Informanten genannt. Die Inhalte der Beilagen wurden dann im Kopfregest erwähnt, wenn die Beilagen abgedruckt wurden und sich zu ihrem Inhalt nichts aus dem Hauptschreiben er-gab. Der genaue Gesprächsverlauf und die Argumentationen im einzelnen wur-den nicht regestiert. Ebenso unterblieb der Verweis auf weitere Korrespondenz und die Beilagen. In den Stücken gekürzte und regestierte Textpassagen wurden ebenfalls nicht in das Kopfregest aufgenommen.
Kanzlei- und Dorsalvermerke wurden gestrichen. Auch die Angaben über die Rücksendung der Korrespondenz zwischen Münster und Osnabrück wurden nicht vermerkt. Die Datierungen erfolgen gemäß dem Gebrauch der kaiserlichen Kanzlei im neuen Stil; erschlossene Daten wurden in eckige Klammern gesetzt bzw. ergänzt. In den Anmerkungen werden biographische, geographische, histori-sche und rechtliche Erläuterungen gegeben. Das Register der Verhandlungsakten führt die in diesem Band erwähnten Ver-handlungsakten des Kongressen auf. Das chronologische Register enthält die ge-samte kaiserliche Korrespondenz des Editionszeitraumes und alle anderen Akten, die in diesem Band archivalisch nachgewiesen sind, und das (allgemeine) Register erschließt den Inhalt dieses Bandes über Namen und Sachbetreffe.

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