Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Ist der Schweedischer gesandter Oxenstern bey ir excellentz herrn obristhoffmeistern,
me, Volmaro, praesente, gewest und sich uber der Churbrandeburgischen langsambes
verfahren bey der handtlung wegen der Pommerischen landen beschwehrt, mit vermel-
den, daß er verspühre, daß das werck vorsetzlicherweiß würde aufgezogen. Wiße nit, obs
ahn denn Brandeburgischen oder Frantzösischen gesandten oder ahn beeden ligge. Weiln
es aber der cron Schweeden gelegenheit nit seie, sich dergestalt aufhalten und vergeblich
umbführen zu laßen, alß müsten sie, Schweedische, ire instruction in acht nhemmen.
Wehren dhahero entschloßen, sich zu dem andern theil der alternativae zu begeben und
mit denen Kayserlichen gesandten wegen einbehaltung gantz Pommern zu tractirn.
Verlange, deren gedancken und meinung darüber zu vernhemmen, waß sie hiebey zu
thuen gesinnet seien.
Ihre excellentz herr obristhofmeister haben neben dancksagung für beschehene heimb-
suchung geantwortet, daß ihr dieß anbringen unvermuthet fürkome. Hetten verhofft
gehabt, es sölte selbe Churbrandeburgische handtlung beßer abgangen und zue völliger
schluß gebracht worden sein. Seie ir leidt, daß sie ein anders vernhemmen müesten. Wie
dem allen, so müße man einmahl auß der sach sein, und würde sich die handtlung lenger
nit aufhalten laßen. Daß werck habe seinen gewiesenen weeg, falß mit dem ersten theil
der alternativae nit fortzukommen, so falle es auf den andern. Iedoch könten sich ir
excellentz derzeitt auf seine, des Oxensterns, insinuation nit erclehren, wölten mit denen
Churbrandeburgischen darauß reden laßen, sich der bewandtnuß erkhündigen, und ihme
morgigen tags eine antwort wißen laßen. Mit welcher erclehrung der Oxenstern wol
zufrieden gewest und in discursu soviel zu verstehen geben, daß die cron Schweeden
solchesfals, dha es super secundo membro alternativae zur handtlung khommen sölte, nit
würde abgeneigt sein, sich mit Kayserlicher mayestätt und dero ertzhauß in engere
bundtnuß inzulaßen. Ire excellentz herr obristhofmeister bedancken sich der guten
affection und versichern hinwieder den Oxenstern, daß die cron Schweeden auf getroffe-
nen frieden von Kaiserlicher majestätt und dero ertzhauß allen guten willen und
freundtschafften würde zu gewarten haben. Und ist der Oxenstern darauf mit guter
satisfaction abgeschieden.
Nach deßen abtritt ire excellentz herr obristhofmeister mich, den graven von Lamberg,
sambt Volmar und Cran zu denen Churbrandeburgischen gesandten geschickt, des
Oxensterns ahnbringen fürhalten und dieselbe dhahin ermahnen laßen, daß von dem
werck ein endt machen und sich nit lenger aufhalten wölten. Wiedrigenfalß würde man
denn Schweedischen in iren begehrn hiebey nit wol auß handen gehen können, warzu
man diesseits zwar ungern komme, iedoch ehedan man den frieden lenger zurücklaße,
würde eine andere resolution müeßen ergrieffen werden. Man würde es aber ahn seithen
irer churfürstlichen durchlauchtt hernacher zu spatt beclagen, wan die sachen zum
andern standt gedeyen sölten.
Die Churbrandeburgischen haben sich der vertrewlichen communication halben höchlich
bedanckt, sich aber ab des Oxensterns geführten discurs verwundert, nachdeme demsel-
ben gnugsamb bewust seie, daß die sach aufm schluß stehe und man ahn seithen
Churbrandeburg auf alles, waß die Schweeden begert gehabt, eingewilligt, sich auch mit
der erclehrung nit lang aufgehalten hette, sondern für verfließung des praefigirten termini
tridui die erclehrung innerhalb zweyen tagen außgeantwortet
sche dhamit noch nit zu ersettigen gewest, endtlich heud den Frantzösischen gesandten
d’Avoux auf alles, waß die Schweedische praetendirn, sogar auch in uberlassung Colnaw,
unangesehen sie, Churbrandeburgische, nit darauf instruirt, selbiger ortt auch in der
alternativa nit mit außgesetzt gewest, einzuwilligen anheimbgestelt, dhagegen sie nur
cassationem omnium donationum Suecicarum in Hinderpommern begehrt, so der graff
von Avoux zu erhandtlen gute vertröstung geben. Es seie aber dem Frantzösischen
gesandten solche erclehrung allererst heüd nachmittag uberbracht worden, und könte wol
sein, daß dem Oxenstern dhomals, wie er sich gegen seine excellentz herrn obristen
hofmeistern des verzugs halben beschwehrt, dhavon noch kheine andeütung beschehen.
Seie aber auch nit ohne, daß der Frantzösisch gesandter sie, Churbrandeburgische, noch
vor mittag für des Oxensterns fürhaben, daß nhemblich derselb sich solchergestalt bey
seiner excellentz herrn obristen hofmeister beschwehren würde, gewarnet. Sie hetten
solches aber vielmehr für ein terriculamentum, umb sie desto ehender zu der einwilligung
zu vermoegen, aufgenhommen, alß daß sich einbilden können, daß es der Oxenstern
würde gethaen haben, zumahl der graff von Witgenstein denselben von irer erclehrung,
wie sie nhemblich in alles, waß die Schweedische begehrt gehabt, pure und ohne einigen
anhang verwilligt und bemelten Frantzösischen gesandten, umb es den Schweedischen zu
überbringen, ersucht hetten, eröfnung gethaen, darauf der Oxenstern ihme die handt
gegeben und viel höfliche complimenta von großer freündtschafft, so zwischen der cron
und seiner churfürstlichen durchlauchtt entstehen würde, gebraucht. Wie dem allen, so
wölten sie, Churbrandeburgische, gleich alsopaldt iemandt auß ihnen zu dem graven von
Avoux schicken und denselben zu unverzüglicher uberbringung irer erclehrung ahn die
Schweedische, falß es noch nit beschehen sein möegte, nochmaln ersuchen laßen, maßen
noch in unserer gegenwarth der Frombholtz mit solcher commission abgefertigt und sich
wol in acht zu nhemmen, dhamit er nit zu scharff rede, erinnert worden. Und vermeinte
der graff von Witgenstein, daß unschwehr zu ermeßen, woher des Oxensterns unzeitiger
eiffer komme und warumb es demselben zu thuen seie. Die hetten bey heütiger ordinari
schreiben und befehl auß Schweden entfangen, von gantz Pommern, wan es noch res
integra seie, nit abzustehen, Stettin aber durchauß nit zurück[ zu]laßen, auch aufm fall,
schon in selbigs orts zurücklaßung verwilligt sein möegte, alßdan ihr wort zu revocirn
und sich auf diesen irer königin newen befehl zu beziehen
In der kg.lich schwed. Weisung vom 2./12. Januar 1647, [praes. 1647 Januar 19/29] (Druck:
APW II C 3 nr. 108; zum Eingangsdatum vgl. ebenda S. 230 Z. 10–11) waren die schwed.
Ges. jedoch noch einmal auf die Alternative – Vorpommern und einige Teile Hinterpom-
merns, mit Zustimmung Kurbrandenburgs, oder ganz Pommern – verwiesen worden.
benebens schreiben von seinem vatter, darin ihme zugeschrieben worden, mit allem fleiß
dhahin zu trachten, dhamit gantz Pommern bey der cron verpleibe, es beschehe solches
invito oder consentiente Imperatore et Imperio
Oxenstern, wölte gern die handtlung wieder ubern hauffen werffen und den nahmen in
Schweeden dhavon haben, daß er gantz Pommern ahn die cron gebracht. Es ersuchten
aber sie, Churbrandeburgische, die Kaißerliche herren abgesandten, ihnen hiebey zu
assistirn, denen Schweedischen zu andern tractaten kheine apertur noch zuzugeben, daß
sich dieselbe solchergestalt hiebey nach irem belieben ändern möegen. Seie eine abge-
handtlete sach, darin sich nit mehr laße variirn. Sie verhofften, daß es morgen von beeden
theilen sölle underschrieben werden. Hetten die nachrichtung, daß die Schweedische
gesandten selbst hirin nit einig sein; der Oxenstern gehe auf gantz Pommern und verlaße
sich auf der cronen eingebildete große macht, Salvius aber auf halb Pommern cum
consensu electoris und setze darauff stabilitatis fundamentum. Also habe man von einem
auß denn Schweedischen selbst beyfall, und würdte des andern opposition soviel desto
weiniger zu achten sein.
Responsum, daß man diesseits gerne vernhemme, daß die sachen in solchem standt seien,
bey welcher bewandtnuß man mit denen Schweedischen andere tractatus uber gantz
Pommern anzutretten kheine ursach hab; gestalt man sich auch dhahero ohne mit den
Churbrandeburgischen vorgehende communication gegen den Oxenstern zu nichts
herauslaßen wöllen. Dem würde aber morgen mit einer runden erclehrung, daß es die
Kaißerliche gesandten bey der zwischen denn Schweedischen und Churbrandeburgischen
abgehandtleten vergleichung allerdings bewenden ließen, begegnet werden. Ersuchten die
Churbrandeburgischen, daß von fernerm verlauf, sonderlich ob und wan dero erclehrung
durch denn Frantzösischen gesandten ahn die Schweedische uberbracht worden seie und
waß sich dieselbe darauf hetten vernhemmen laßen, irer excellentz herrn obristhofmeister
unbeschwehrt parte geben wölten, so sie zu thuen versprochen, und wir darauf abschiedt
genhomen.
Weiln nun uf den abendt die anzeig beschehen, daß zwar conte d’Avaux alßpaldt sich
zum Oxenstern zu begeben vorhabens gewesen, derselbe sich aber entschüldigt, den
secretarium legationis zu ime, d’Avaux, geschickt und neben eröfnung, warauf es noch
endtlich zu verbleiben haben soll, sich auch erbotten, morndrigen tags zu ihme zu
kommen, so ist von ir excellentz gut befunden, daß ich, Volmar, mich noch zuvor
hinwiederumb zum Oxenstirn verfuegen und, waß von denen Churbrandeburgischen
vernhommen worden, anzeigen solte, wie dan beschehen.