Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Ist der Schweedischer gesandter Oxenstern bey ir excellentz herrn obristhoffmeistern,
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me, Volmaro, praesente, gewest und sich uber der Churbrandeburgischen langsambes
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verfahren bey der handtlung wegen der Pommerischen landen beschwehrt, mit vermel-
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den, daß er verspühre, daß das werck vorsetzlicherweiß würde aufgezogen. Wiße nit, obs
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ahn denn Brandeburgischen oder Frantzösischen gesandten oder ahn beeden ligge. Weiln
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es aber der cron Schweeden gelegenheit nit seie, sich dergestalt aufhalten und vergeblich
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umbführen zu laßen, alß müsten sie, Schweedische, ire instruction in acht nhemmen.
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Wehren dhahero entschloßen, sich zu dem andern theil der alternativae zu begeben und
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mit denen Kayserlichen gesandten wegen einbehaltung gantz Pommern zu tractirn.
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Verlange, deren gedancken und meinung darüber zu vernhemmen, waß sie hiebey zu
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thuen gesinnet seien.

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Ihre excellentz herr obristhofmeister haben neben dancksagung für beschehene heimb-
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suchung geantwortet, daß ihr dieß anbringen unvermuthet fürkome. Hetten verhofft
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gehabt, es sölte selbe Churbrandeburgische handtlung beßer abgangen und zue völliger
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schluß gebracht worden sein. Seie ir leidt, daß sie ein anders vernhemmen müesten. Wie
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dem allen, so müße man einmahl auß der sach sein, und würde sich die handtlung lenger
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nit aufhalten laßen. Daß werck habe seinen gewiesenen weeg, falß mit dem ersten theil
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der alternativae nit fortzukommen, so falle es auf den andern. Iedoch könten sich ir
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excellentz derzeitt auf seine, des Oxensterns, insinuation nit erclehren, wölten mit denen
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Churbrandeburgischen darauß reden laßen, sich der bewandtnuß erkhündigen, und ihme
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morgigen tags eine antwort wißen laßen. Mit welcher erclehrung der Oxenstern wol
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zufrieden gewest und in discursu soviel zu verstehen geben, daß die cron Schweeden
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solchesfals, dha es super secundo membro alternativae zur handtlung khommen sölte, nit
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würde abgeneigt sein, sich mit Kayserlicher mayestätt und dero ertzhauß in engere
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bundtnuß inzulaßen. Ire excellentz herr obristhofmeister bedancken sich der guten
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affection und versichern hinwieder den Oxenstern, daß die cron Schweeden auf getroffe-

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nen frieden von Kaiserlicher majestätt und dero ertzhauß allen guten willen und
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freundtschafften würde zu gewarten haben. Und ist der Oxenstern darauf mit guter
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satisfaction abgeschieden.

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Nach deßen abtritt ire excellentz herr obristhofmeister mich, den graven von Lamberg,
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sambt Volmar und Cran zu denen Churbrandeburgischen gesandten geschickt, des
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Oxensterns ahnbringen fürhalten und dieselbe dhahin ermahnen laßen, daß von dem
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werck ein endt machen und sich nit lenger aufhalten wölten. Wiedrigenfalß würde man
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denn Schweedischen in iren begehrn hiebey nit wol auß handen gehen können, warzu
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man diesseits zwar ungern komme, iedoch ehedan man den frieden lenger zurücklaße,
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würde eine andere resolution müeßen ergrieffen werden. Man würde es aber ahn seithen
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irer churfürstlichen durchlauchtt hernacher zu spatt beclagen, wan die sachen zum
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andern standt gedeyen sölten.

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Die Churbrandeburgischen haben sich der vertrewlichen communication halben höchlich
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bedanckt, sich aber ab des Oxensterns geführten discurs verwundert, nachdeme demsel-
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ben gnugsamb bewust seie, daß die sach aufm schluß stehe und man ahn seithen
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Churbrandeburg auf alles, waß die Schweeden begert gehabt, eingewilligt, sich auch mit
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der erclehrung nit lang aufgehalten hette, sondern für verfließung des praefigirten termini
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tridui die erclehrung innerhalb zweyen tagen außgeantwortet

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Vgl. die Erklärung der kurbg. Ges. betr. die Überlassung Pommerns (lat.) (vgl. nr. 232 Beilage
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, auch, wie die Schweedi-
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sche dhamit noch nit zu ersettigen gewest, endtlich heud den Frantzösischen gesandten
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d’Avoux auf alles, waß die Schweedische praetendirn, sogar auch in uberlassung Colnaw,
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unangesehen sie, Churbrandeburgische, nit darauf instruirt, selbiger ortt auch in der
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alternativa nit mit außgesetzt gewest, einzuwilligen anheimbgestelt, dhagegen sie nur
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cassationem omnium donationum Suecicarum in Hinderpommern begehrt, so der graff
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von Avoux zu erhandtlen gute vertröstung geben. Es seie aber dem Frantzösischen
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gesandten solche erclehrung allererst heüd nachmittag uberbracht worden, und könte wol
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sein, daß dem Oxenstern dhomals, wie er sich gegen seine excellentz herrn obristen
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hofmeistern des verzugs halben beschwehrt, dhavon noch kheine andeütung beschehen.
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Seie aber auch nit ohne, daß der Frantzösisch gesandter sie, Churbrandeburgische, noch
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vor mittag für des Oxensterns fürhaben, daß nhemblich derselb sich solchergestalt bey
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seiner excellentz herrn obristen hofmeister beschwehren würde, gewarnet. Sie hetten
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solches aber vielmehr für ein terriculamentum, umb sie desto ehender zu der einwilligung
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zu vermoegen, aufgenhommen, alß daß sich einbilden können, daß es der Oxenstern
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würde gethaen haben, zumahl der graff von Witgenstein denselben von irer erclehrung,
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wie sie nhemblich in alles, waß die Schweedische begehrt gehabt, pure und ohne einigen
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anhang verwilligt und bemelten Frantzösischen gesandten, umb es den Schweedischen zu
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überbringen, ersucht hetten, eröfnung gethaen, darauf der Oxenstern ihme die handt
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gegeben und viel höfliche complimenta von großer freündtschafft, so zwischen der cron
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und seiner churfürstlichen durchlauchtt entstehen würde, gebraucht. Wie dem allen, so
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wölten sie, Churbrandeburgische, gleich alsopaldt iemandt auß ihnen zu dem graven von
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Avoux schicken und denselben zu unverzüglicher uberbringung irer erclehrung ahn die
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Schweedische, falß es noch nit beschehen sein möegte, nochmaln ersuchen laßen, maßen
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noch in unserer gegenwarth der Frombholtz mit solcher commission abgefertigt und sich
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wol in acht zu nhemmen, dhamit er nit zu scharff rede, erinnert worden. Und vermeinte
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der graff von Witgenstein, daß unschwehr zu ermeßen, woher des Oxensterns unzeitiger
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eiffer komme und warumb es demselben zu thuen seie. Die hetten bey heütiger ordinari
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schreiben und befehl auß Schweden entfangen, von gantz Pommern, wan es noch res
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integra seie, nit abzustehen, Stettin aber durchauß nit zurück[ zu]laßen, auch aufm fall,
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schon in selbigs orts zurücklaßung verwilligt sein möegte, alßdan ihr wort zu revocirn
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und sich auf diesen irer königin newen befehl zu beziehen

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In der kg.lich schwed. Weisung vom 2./12. Januar 1647, [praes. 1647 Januar 19/29] (Druck:
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APW II C 3 nr. 108; zum Eingangsdatum vgl. ebenda S. 230 Z. 10–11) waren die schwed.
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Ges. jedoch noch einmal auf die Alternative – Vorpommern und einige Teile Hinterpom-
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merns, mit Zustimmung Kurbrandenburgs, oder ganz Pommern – verwiesen worden.
. Der Oxenstern hette

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benebens schreiben von seinem vatter, darin ihme zugeschrieben worden, mit allem fleiß
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dhahin zu trachten, dhamit gantz Pommern bey der cron verpleibe, es beschehe solches
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invito oder consentiente Imperatore et Imperio

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Vgl. z. B. die Schreiben Axel Oxenstiernas vom 5./15. Dezember 1646 (Druck: APW II C 3
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nr. 72) und vom 19./29. Dezember 1646 (Druck: Ebenda nr. 90).
. Auf selbe schreiben lende sich der
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Oxenstern, wölte gern die handtlung wieder ubern hauffen werffen und den nahmen in
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Schweeden dhavon haben, daß er gantz Pommern ahn die cron gebracht. Es ersuchten
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aber sie, Churbrandeburgische, die Kaißerliche herren abgesandten, ihnen hiebey zu
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assistirn, denen Schweedischen zu andern tractaten kheine apertur noch zuzugeben, daß
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sich dieselbe solchergestalt hiebey nach irem belieben ändern möegen. Seie eine abge-
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handtlete sach, darin sich nit mehr laße variirn. Sie verhofften, daß es morgen von beeden
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theilen sölle underschrieben werden. Hetten die nachrichtung, daß die Schweedische
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gesandten selbst hirin nit einig sein; der Oxenstern gehe auf gantz Pommern und verlaße
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sich auf der cronen eingebildete große macht, Salvius aber auf halb Pommern cum
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consensu electoris und setze darauff stabilitatis fundamentum. Also habe man von einem
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auß denn Schweedischen selbst beyfall, und würdte des andern opposition soviel desto
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weiniger zu achten sein.

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Responsum, daß man diesseits gerne vernhemme, daß die sachen in solchem standt seien,
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bey welcher bewandtnuß man mit denen Schweedischen andere tractatus uber gantz
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Pommern anzutretten kheine ursach hab; gestalt man sich auch dhahero ohne mit den
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Churbrandeburgischen vorgehende communication gegen den Oxenstern zu nichts
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herauslaßen wöllen. Dem würde aber morgen mit einer runden erclehrung, daß es die
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Kaißerliche gesandten bey der zwischen denn Schweedischen und Churbrandeburgischen
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abgehandtleten vergleichung allerdings bewenden ließen, begegnet werden. Ersuchten die
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Churbrandeburgischen, daß von fernerm verlauf, sonderlich ob und wan dero erclehrung
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durch denn Frantzösischen gesandten ahn die Schweedische uberbracht worden seie und
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waß sich dieselbe darauf hetten vernhemmen laßen, irer excellentz herrn obristhofmeister
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unbeschwehrt parte geben wölten, so sie zu thuen versprochen, und wir darauf abschiedt
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genhomen.

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Weiln nun uf den abendt die anzeig beschehen, daß zwar conte d’Avaux alßpaldt sich
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zum Oxenstern zu begeben vorhabens gewesen, derselbe sich aber entschüldigt, den
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secretarium legationis

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Vermutlich Biörenklou.
zu ime, d’Avaux, geschickt und neben eröfnung, warauf es noch
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endtlich zu verbleiben haben soll, sich auch erbotten, morndrigen tags zu ihme zu
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kommen, so ist von ir excellentz gut befunden, daß ich, Volmar, mich noch zuvor
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hinwiederumb zum Oxenstirn verfuegen und, waß von denen Churbrandeburgischen
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vernhommen worden, anzeigen solte, wie dan beschehen.

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