Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Auf nr. 23. Daß aber die protestirende sich nicht erinnern mögen, was es mit
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deren von den catholischen unter dato 30. Junii angezogener erklährung vor
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eine bewandnis habe, darauf haben meine herren ihnen anzumelden, daß
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solche erklährung mir und meinen collegis allhier allein als ein guttachten
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zugestelt, darauf dann diejenige compositionsvorschläge von uns verfast
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worden, so wir ihnen folgends den 12. Julii zugestelt hätten und in effectu
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eben dasjenige, wiewohl mit mehrer extension, begreiffen thäten, was in der

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angezogenen catholischen erklährung enthalten wäre

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Trauttmansdorffhatte das Ga. der kath. Reichsstände betr. die Gravamina vom 30. Juni 1646
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(Druck: Meiern, APW III S. 363–367 ) beiseitegeschoben und sich nur mit einem Teil der
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kath. Reichsstände über seine Vermittlungsvorschläge vom 12. Juli 1646 (Druck: Ebenda S.
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193–199) abgesprochen ( Wolff S. 161; Ruppert S. 258).
. Demnach so hätten
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sie, protestirende, ihr absehen einzig und allein auf vorbemelde unsere vom
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12. Julii ihnen ausgehändigte compositionsvorschläge zu richten, darbey wir
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es auch gänzlich bewenden laßen.

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Das Ga. der kath. Reichsstände übersende ich Euch zu Euerer eigenen Informa-
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tion, Ihr sollt es auch den frz. Ges. übermitteln.

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