Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Auf nr. 12. Nun finde ich gar nicht rathsam seyn, daß die visita getheilt und
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selbige allein der herr graf verrichten solte, dann sonder zweyfel die
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Französische gesande in solcher gestalt dieselbige gar nicht annehmen und
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sich nicht wenig darob offendirt erzeigen würden. Alldieweil dann der
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satisfactionspunct mit denen Franzosen allerdings geschloßen, sie auch
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wieder ihro Kayserliche majestät und das hochlöbliche hauß Österreich
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weiter nichts zu praetendiren, daher bey ihrer mayestät wohl verantwortlich
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seyn würde, wenn man rebus sic stantibus ihnen mit annehmlicher courtesia
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begegnen thut, als wollen meine herrn es mit der aussprach gegen ermelden
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herzogen also halten, daß in der ersten visita der herr Crane ihm Lateinisch
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anreden und ihme das begehrte praedicatum „illustrissimus et celsissimus“ et
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„celsitudo vestra illustrissima“ geben thue. Wann aber herr graf von Lamberg
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in Französischer oder anderer sprache mit ihm zu reden komt, kann es noch
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derzeit bey dem praedicat in tertia persona, „monsieur le duc“, gleich wie
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allhier, gelaßen werden, wormit er dann zufriden seyn und meine herren also

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offenen zutrit, mit ihnen und seinen collegis zu negotiiren, erhalten wer-
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den.

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PS Diesen titul celsissimi et celsitudinis geben die Französischen plenipoten-
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tiarii allen reichsfürsten, auch denen jüngsten und lezten.

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