Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

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Rezepisse auf zwei Weisungen vom 8. November 1647

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Zum einen APW II A 6 Nr. 271; zum anderen Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Krane
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und Volmar, Prag 1647 November 8 (Ausf.: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1883fol. 58 –
21
Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 52b [1647]fol. 106. Beilage:
22
Kf. Maximilian von Bayern an Ferdinand III., München 1647 November 1. Ausf.: ebenda
23
fol. 107–107’ – Kopie: ebenda Fasz. 92 XIII ad nr. 1883fol. 59–60’; KHA A 4 nr. 1628/44
24
unfol.).
. Und nachdeme
2
dan in unßerer negstvorgehender relation und dern postscripto andeu-
3
tung beschehen, waßgestalten die Schwedischen plenipotentiarii bey unß
4
zu erforschen begehrt, wie der fürgehender reassumption dieser friedens-
5
tractaten eine zuverlaßliche siecherheit gegeben werden könte, waß auch
6
darauffhin wir unß gegen ihnen hinwiederumb erclehrt und zumahlen die
7
handtlung negstens auff ankunft mehrern catholischen ständen würcklich
8
fortzusetzen erbietig gemacht, so haben wir hiemit gehorsamblich refe-
9
rirn söllen, daß wir, sölchen unßern wortten stattzuthuen, ihnen, Schwe-
10
dischen plenipotentiariis, noch vorgestern anzeigen laßen, sintemahlen
11
biß dahin von denen catholischen die Churbayrische

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Zur kurbay. Gesandtschaft gehörte neben Ernst: Dr. iur. Johann Adolf Krebs (gest. 1670
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oder später), seit 1645 kurbay. Sekundarges.; 1644 kurbay. Hofrat, 1647 kurbay. GR
28
( Heydenreuter, 314; Tischer, Krebs). Gemeint ist Ernst, der am 21. November 1647 in
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Osnabrück eingetroffen war (vgl. [ Nr. 7] ). Krebs hielt sich im Editionszeitraum dieses Ban-
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des nicht in Osnabrück auf; er traf dort erst am 3. März 1648 ein (vgl. APW [ II A 8 Nr.n 29] , [ 30] ).
, Bamberg-

32
Lic. Cornelius Göbel (1611–1654), 1641 nobilitiert (Herr von Weilersbach); 1645–1649
33
Ges. des Hst.s Bamberg und der F.abtei Fulda; 1638 fbfl.-bambergischer Rat, Syndikus
34
und Propsteiverwalter des Bamberger Domkapitels ( Dietz, Bamberg, 24–32; Lehsten II,
35
36).
, Tri-
12
dent- und Brixischen

36
Dr. iur. Hermann Halveren (um 1615–1665), 1646–1648 Ges. der Hst.e Brixen und Trient
37
und der Stadt Köln, führte von Juli 1647 bis Februar 1648 auch das Votum der Reichsstadt
38
Aachen; 1647 Registrator der Reichsstadt Köln. Im Juli 1646 übernahm Halveren das
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Direktorium des SR Münster ( Wolff, 70f; Klotz, 152–200; Lehsten II, 38; APW [ III A 3/5, LXVI] ).
gesandten alhier anglangt, Saltzburgische

41
Dr. iur. Kaspar Joachim Reiter (1618–1676), 1646–1649 salzburgischer Sekundarges.; 1645
42
salzburgischer Hofrat ( Heinisch, 151f; Lehsten II, 71 gen. Reuter). Der salzburgische
43
Primarges. Dr. Balthasar Zauchenberger (gest. 1666) war im Juni 1647 abgereist.
und
13
Wirtzburgische ohnedaß vorhanden

44
Die Ges. Salzburgs und Würzburgs nahmen regelmäßig an den Sitzungen desFR Osna-
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brück teil. Offenbar waren sie nach der vorerst letzten FR-Sitzung am 30. September 1647
46
(die Sitzungen wurden erst am 6. Mai 1648 wieder aufgenommen) in Osnabrück verblie-
47
ben.
, auch folgendts noch andere mehr
14
ankommen würden, so wehrn wir vorhabens, biß uff heudt, montags,
15
unß zu ihnen zu verfügen und denen handtlungen einen anfang zu ma-
16
chen. Ließen ihnen

18
16 zwar] Fehlt im Konzept.
zwar zu ihrn belieben gestelt sein, waß zum ersten in
17
die tractaten zu bringen, hielten aber unßers ortts vor das beste, daß man

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1
secundum ordinem instrumenti

28
Gemeint ist der KEIPO4A .
procedirn und zuerst den punctum
2
amnestiae vor handts nehmen und uff endtlichen schluß richten sölte.

3
Hierauff haben wir unß heudt dato vormittag zu ihnen begeben

29
Vgl. auch das Protokoll dieser Konferenz in APW [ III C 2/2, 909 Z. 21 – 910 Z. 12.]
, solche
4
unßere meinung wiederholt und angezeigt, daß wir auff solchen vorschlag
5
die handtlung anzutretten gefaßet wehrn, wie wir dan in beobachtung
6
dern von denen catholischen einkomne bedencken

30
Gemeint ist das erste kath. Ga. vom 7. Oktober 1647.

27
6 sub] Ergänzt aus der Kopie.
sub littera A beylie-
7
gende correctiones et mutationes vergrieffen

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Hier im Sinne von „schriftlich zusammenfassen“ ( Grimm XXV, 489).
gehabt, in meinung, selbige
8
bey dieser conferentz allerdings richtig zu machen.

9
Es haben aber die Schwedische plenipotentiarii sich hierzu nit also
10
schlechterdingen bequemen wollen, sondern vorgewendet, weil wir selbst
11
hievor unß dahin bezogen, daß ohne herbeykumbst der catholischen nit
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woll ethwaß siechers zu handtlen

32
Anspielung auf die Konferenz am 21. November 1647 (vgl. das PS von [Nr. 6] ).
, so wusten sie nit, ob bereiths ein sol-
13
che anzahl derselben vorhanden, daß man darauff zu einer siechern
14
handtlung verfahrn könte.

15
Am andern wehre biß daher in puncto satisfactionis militiae

33
Gemeint ist die schwed. Armeesatisfaktion. Die satisfactio militum (auch: contentement
34
der soldatesca ) gehörte seit dem Kriegseintritt 1630 zum Kern der schwed. Kriegsziele, da
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das Kgr. die Demobilisierung seiner Armee nicht aus eigener Kraft bestreiten konnte und
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zwingend auf die Finanzierung durch Dritte angewiesen war (vgl. Lorentzen, 105f;
37
Langer, 52f; Oschmann, 41–46; Lundkvist, 354ff).
noch nichts
16
resolvirt worden, sie vermeindten derowegen, weil die armeen dießmahls
17
in der nahendt gelegen

38
Ende November 1647 lagen die Truppen Wrangels und Königsmarcks auf der östlichen
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Seite des Weserknies südlich von Minden ( Höfer, 105, 107; vgl. auch Nr. [ 4 Anm. 8] ).
, man solte diesen puncten erledigen, ehe dan
18
selbige sich ethwan anderweit movirn und einige veränderung im haubt-
19
wesen verursachen mögten. Man hette zu Münster sich ieweils dahin be-
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zogen, daß sie ihrs ortts sich des quanti vernehmen laßen wölten, dies
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wehre nuhn beschehen, also hofften sie, man würde sich darauff in handt-
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lung einlaßen

40
Trauttmansdorff hatte Oxenstierna und Salvius am 10. Juni 1647 in Münster dazu aufge-
41
fordert, ihrer Satisfaktionsforderung für die schwed. Armee konkret zu beziffern; eine
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gleichlautende Forderung der ksl. Ges. an die Schwedischen erging in der Konferenz am
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20. Juni 1647 (vgl. APW II A 6/1 Nr.n 154, 160). Die schwed. Ges. antworteten darauf mit
44
dem Memorial zur Armeesatisfaktion, das sie den Ksl. am 14. August 1647 übergaben
45
( APW II A 6 Nr. 204 Beilage 1).
.

23
Drittens gelte ihnen sonst gleich, waß man vor eine ordtnung pro reas-
24
sumptione tractatus halten wölte, allein besorgten sie, man würde auff
25
solche abgetheilte weiß viel zeit vergeblich verzehrn. Sie und die protesti-
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rende praesupponirten, es solte billich bey allem dem, so vergliechen, sein

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verbleibens haben

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Gemeint sind wahrscheinlich die von den schwed. und prot. Ges. als unstrittig erachteten
34
Teile des *KEIPO4B* (s. Einleitung, LXVIII; zu *KEIPO4B* vgl. Anm. 25).
, in dem ubrigen aber solte man semel pro semper
2
sagen, waß man catholischentheils in denen noch streittigen puncten
3
endtlich thuen wolte, und keine gradus machen, sondern simpliciter
4
sagen, wobey man bleiben wölte.

5
Auff diese einwendung haben wir vorderist angezeigt, daß noch gar
6
wenig catholische stände vorhanden, doch der ubrigen stündtliche an-
7
kunfft vertröstet

31
7 werde] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage werden.
werde, allermaßen auß der beylag B zu ersehen, weßen
8
sich die Churcollnische entschuldigt und respective erbotten, es wehrn
9
unß iedoch deroselben interesse gnugsamb bekandt, also

32
9 würde] Im Konzept köndte.
würde vor der-
10
selben ankunfft den handtlungen woll ein anfang gemacht werden.

11
Daß aber vorderist de satisfactione militiae zu handtlen sein sölte, daß
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wehre eine sach, so in die reichsräthe gebracht werden müste, und würde
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zimbliche zeitt darzu gehörn, neben deme unßers wißens die stände sich
14
biß daher noch nit darzu verstehen wöllen, angesehen dies ein consequen-
15
tia pacis confectae wehre, und müste vorderist der friedt alß das subiec-
16
tum congressus geschloßen sein, ehedan man von dem accidente zu reden
17
hette.

18
Negst diesem ließen wir unß nit entgegen sein, bey allen puncten und
19
haubtarticulen, alß amnestia

35
Art. IV KEIPO4A (Text: Meiern IV, 559 –565; später Art. IVIPO).
, compositione gravaminum

36
Art. V KEIPO4A (Text: Meiern IV, 565 –575; später Art. VIPO).
, satisfactione

37
Art. IX KEIPO4A (Text: Meiern IV, 578–581 ; später Art. XIPO). Satisfactio bezeichnet
38
hier die Territorialsatisfaktion Schwedens.
,
20
aequivalentiis

39
Art. X–XIV KEIPO4A (Text: Meiern IV, 581 –587; später Art. XI–XVIPO). Aequiva-
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lentz bezeichnet hier die Entschädigung für die von der schwed. Territorialsatisfaktion
41
betroffenen Rst. So wurde bspw. Kurbg. für die Abtretung Vorpommerns an Schweden
42
entschädigt.
, iuribus statuum

43
Art. VII KEIPO4A (Text: Meiern IV, 576 f; später Art. VIIIIPO).
, assecuratione et executione pacis

44
Art. XV KEIPO4A (Text: Meiern IV, 587 –590; später Art. XVI–XVIIIPO).
,
21
warauf es endtlich Ewer Kayserliche Majestätt sambt denen catholischen
22
zu setzen gedechten, zusamenzutragen und simul et semel alles herauß-
23
zugeben. Wolten unß auch angelegen sein laßen, unß deßen mit denen
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bereits vorhandenen und negstens ankommenden catholischen ständen
25
zu vergleichen, auch demnach unßere in schrifften verfaste meinung
26
ihnen, Schwedischen plenipotentiariis, zuzustellen, damit also auch auf
27
einmahl ihrerseits alles resolvirt werden könte. Dan sie mögten deßen
28
versiechert sein und bleiben, daß wir unß keinen vorschlag, so zu abkürt-
29
zung aller weitlauffigkeit dienlich, werden zuwieder sein laßen. Mitt die-
30
ser unßer erclehrung sein sie woll zufrieden gewest.

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1
Wir wöllen unß also angelegen sein laßen, die sachen mit vorgehender
2
communication gegen denen catholischen also einzurichten, daß, wa an-
3
derst denen Schwedischen und protestirenden zum frieden ie einiger ernst
4
sein kan, die handtlung darauff zu einem forderlichen und schleunigen
5
außtrag woll wirdt gebragt werden mögen.

6
Sonsten aber, weil sonder allen zweiffel dieses

34
6 insinuirn] Im Konzept ansinnen.
insinuirn der Schweden
7
auß vorgehender communication cum protestantibus herflußt, so befin-
8
den wir, daß diese [ i.e. die prot. Ges. ] darbey dies absehen haben, damit
9
nit, wan die handtlung particulatim reassumirt und in einen oder andern
10
nachgeben würde, catholischentheils in consequentz gezogen werden, daß
11
man auch in andern mehrern nachgeben müste, iene [ i.e. die schwed.
12
Ges. ], wan man auff catholischer seiten viel nambhaffte mutationes auff
13
einmahl praetendirn solt, daß man Ewer Majestätt und die catholische
14
beschuldigen könte, man begehre keinen frieden, sondern wölle lieber
15
den krieg fortsetzen, und also die protestirende desto ehender wiederumb
16
in harnisch bringen könte. Welches wir also denen catholischen sambt
17
und sonders bestermaßen zu gemüth zu führn und sie zu glindern consi-
18
liis zu disponirn unß eifferigst bemühen wollen.

19
Sodan ist vorgestern abendts der Spanische plenipotentiarius Brun alhier-
20
kommen und hat unß, in welchem standt sich die handtlungen mit
21
Franckreich befinden thetten, umbstandtlich referirt, deme wir auch hin-
22
gegen den hießigen statum eröffnet und zu erkennen geben, daß weil es
23
endtlich allein auff ihr fürstliche durchllaucht, des hertzogen zu Lotharin-
24
gen, restitution erwenden mögte, daß dieses alßdan eine gemeine sach sein
25
und wir unß in alle weeg dahin befleißen würden, uff das beyde, der
26
Teutsche und Spanischen friedt, pari passu miteinander geschloßen und
27
nit voneinander getrennet würden, gestalten Ewer Kayserlicher Majestätt
28
allergnädigste befehl unß dahin weißen thette

35
Zuletzt in der Weisung vom 30. Oktober 1647 ( APW II A 6 Nr. 263), danach eindringlich
36
wiederholt in der Weisung vom 27. November 1647 ( [Nr. 13] ). – Die Einbeziehung des
37
verbündeten Kgr.s Spanien in den Frieden zählte zu den zentralen Verhandlungszielen
38
der ksl. Politik ( Mecenseffy, 85).
.

29
Und sintemahlen von denen Schwedischen der punctus de satisfactione
30
militiae schon offters auff die baan gebracht, Ewer Kayserlicher Majestätt
31
allergnädigste resolutiones aber biß daher nit außtrücklich zu erkennen
32
geben, waß derentwegen zu thuen und sonderlich wegen dero Kayser-
33
lichen immediat und mediat reichsvölckern

39
Seit der sog. „Prager Heeresreform“ von 1635 unterstand der größere Teil der Reichsarmee
40
(offizieller Name: Der Roemischen Kayserlichen Majestaet und dess Heiligen Roemischen
41
Reichs Kriegs-Heer ) unmittelbar (immediat ) dem Ks. als oberstem Kriegsherrn. Den übri-
42
gen
Teil bildeten rst. Mediattruppen sowie die Westfälische Kreisarmee, die sich aus Imme-
43
diat-
und Mediattruppen zusammensetzte (grundlegend: Salm, 11ff; Kapser, 10–13; zur
44
Zusammensetzung der Reichsarmee am Ende des Krieges vgl. Oschmann, 24f; Guthrie,
45
252–257).
in obacht zu halten sein

[p. 29] [scan. 123]


1
mögte, alß bitten wir gehorsamst, unß darüber auch mit negsten zu be-
2
scheiden.

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