Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
EDITIONSTECHNISCHE REGELN
Dieser Band der Acta Pacis Westphalicae folgt im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte. Über diese Richtlinien sowie über die in diesem Band vorgenommenen Abweichungen oder Ergänzungen unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte-
1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverändert, also: burgere, uber, ruhig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ortt, unß, beraitz.
- – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie alliirter, variiren, renunci-iren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiederge-geben; j wird entsprechend seinem Lautwert als i wiedergegeben in Wörtern wie in (statt zeitgenössisch jn ); Trema bei y wird weggelassen.
- – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevorzugt.
-
2. Großschreibung bei:
- – allen Bezeichnungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Allerheiligste; allen Appositionen, die der Bezeichnung Gottes zugeordnet sind: Gott, der Herr. Aber: christenblutvergießen, das allerheiligste sacrament;
- – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und allen Ableitungen: die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nuntius, Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaisertum;
- – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ableitungen: Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphälische craiß, die Ober-pfaltz. Ebenfalls groß: die Generalstaaden, die Juden, Lateinisch, auch Namenskom-posita: Silesia Inferior.
- Aber klein: hansestädte;
- – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrechtlichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusammensetzungen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammergericht, reichsstände, reichstag;
- – (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürstliche Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
- (in Korrespondenz und Protokollen) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Excellentz.
- Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kaiserliche majestät;
- – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammensetzungen, wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
- – St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
- – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
- 3. Der Apostroph wird nach den Rechtschreibregeln im DUDEN (18. Auflage 1980) ge-setzt, also: sich’s, geht’s.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbefund entsprechend aufgelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
- Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt para-graphus tandem omnes etc.
- Wenn der Satzanfang zitiert wird, wird das erste Wort groß geschrieben, also: § „Tan-dem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zitiert wird, wird das erste Wort klein geschrieben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind etc.“
- Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, wird das Fehlende in eckigen Klammern ergänzt, also: § „Darbei [es] dann etc.“
- Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden].
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
- Aber: ad 1. statt ad 1 m, 1. statt 1 stens, in § 2 statt in §º 2º.
- Bei einer numerierten Aufzählung werden die Ordnungszahlen, gegebenenfalls in Ab-weichung von der Vorlage, als Ziffern wiedergegeben.
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt nach den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980).
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst gemäß oder in Analogie zu den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980), jedoch ohne Bindestrich, vorgenommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel. Ausnahme: Getrenntschreibung bei Wörtern wie: Braunschweig Lüneburg Zellischen theils.
- 8. Die Zeichensetzung ist den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) angeglichen. Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinnverschiebung ergeben könnte.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.
- 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt.
- 11. N (= nomine) vor Personennamen wird nicht aufgelöst und entfällt.
- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverändert.
- Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius, allerdings nicht bei Eigen- und Monatsnamen; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet. Das ß wird in ss aufgelöst (vicißim in vicissim).
-
2. Großschreibung bei:
- – allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
- – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitun-gen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
- – Monatsnamen;
- – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
- 3. Akzente werden nicht gesetzt.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbefund entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt para-graphus tandem omnes etc.
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt entsprechend den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) für die deutsche Sprache.
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird dem heutigen Gebrauch für lateinische Texte angeglichen, also: res publica.
- 8. Die Zeichensetzung erfolgt nach dem heutigen deutschen Gebrauch für lateinische Texte. Vor NcI, Ad und Ablativus absolutus sowie bei Partizipialkonstruktionen steht nur dann ein Komma, wenn es zur Verdeutlichung der grammatischen Konstruktion oder des Sinnzusammenhangs notwendig ist. Wo Konjunktionen zweier ineinander-geschobener Nebensätze direkt aufeinanderfolgen, steht kein Komma (ut quamvis; ut qui).
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.