Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 IV 22
Montag Montags, 22. huius, haben sich vorbemeldte Saxen
Aldenburgische und Weimarische widerumb bei Ihr Excellentz eingestellt
und angezeigt, daß sie zwar die inen communicirte correcturas ihren reli-
gionsgenossen zu wissen gemacht, hielten aber darvor, daß sie samptliche
protestantes auch vor sich erfordern und dennselben sonderlich die erinne-
rung, daß Ihr Kayserliche Maiestät dennjenigen, so die bißher erfolgte reso-
lutionem grauaminum acceptirten, solches auch zuhalten und sie dessen ge-
niessen lassen, gegen andern aber nichts obligirt sein, sondern ein offne
handt behalten wolten, selbst vorhalten solten; mit mehrerm anhang, wie in
relatione ad Caesarem sub hoc dato zu sehen.
Hierauff seind sambtliche protestierende umb 10 uhr vormittag bei Ihr Ex-
cellentz in beysein der ubrigen Kayserlichen gsandten erschienen, denen Ihr
Excellentz selbst mündtlich vorgehalten: Nachdem vermerkht worden, daß
bei dem letstern im instrumento pacis einverleibten proiect compositionis
grauaminum ex parte protestantium noch ein und anders desiderirt werde,
so hette man nit unterlassen, denen Saxen Aldenburgischen und Weimari-
schen zu erclären, waß man an Kayserlicher seiten darauff thuen köndt und
wolt, inmaasen man nit zweiflete, inen, sambtlichen protestierenden, beraits
darvon nachricht werde gegeben worden sein. Nun würden sie darauß ver-
spüren, daß man disseits ja alles gethan, waß immer zu erhaltung fridens
ze thuen müglich gewesen, sich auch die catholische weiters nit köndten
treiben lassen. Und obwol underschiedliche puncten theils denn principiis
deß religionsfridens, theils gegenwerttiger und andern conventionibus zu-
wider nachgeben worden, daher wol zu fürsorgen, daß inskünfftig grosse
beschwerungen darüber erfolgen möchten, so lasse man es doch an sein ortt
gestellt sein und wolle gleichwol die stände dessen versichert haben, daß
dennjenigen, wölche darmit content und solches annemmen, Ihr Kayserliche
Maiestät sie auch dabei lassen und handthaben, gegen andern aber, so
mehrer weitterung suechen oder auch gar deßwegen im krieg bleiben wol-
ten, in nichts obligirt sein, sondern ihr offne handt behalten wolten. Ver-
hofften demnach, die stände sambt und sonders werden sich ferner nit auff-
halten, sondern alles zum schluss richten helffen.
Illi habita inter se deliberatione per Aldenburgicum respondent: Es were
nit ohne, daß sie obangeregte communication empfangen und sich gegen
Ihr Excellentz des bißher erzeigten eifers in befürderung der fridens-
tractaten, sonderlich aber in vergleichung deß so vornemen fridenstukhs
der grauaminum underthänig bedankhen theten, mit pitt, sie darinn noch
ferners und biß zum ende continuirn wolten. Sodann, weil bewußt, daß
sie, evangelische, biß daher dises werkh vornemblich durch die Schwe-
dischen plenipotentiarios handlen lassen, also petten sie, wir wolten unß
nit lassen entgegen sein, dennselben ebenmässig die resolvirte correcturas
communicirn ze lassen, wölche sonder zweifl sich in auffsetzung ihres
instrumenti pacis desto besser darnach wurden regulirn könden. Ihres-
theils wolten sie sich noch heüttigen tags zusamenthuen und alles in
reiffe deliberation nemmen, auch im werkh erscheinen lassen, daß an
ihrem ortt der frid nit solte verhindert oder auffgezogen werden. Sonsten
aber hetten die evangelische noch ettliche puncten vermerkht, so zurukh-
geblieben, daran gleichwol daß fridenswerkh nit wenig hafften wolte,
lebten der guetten zuversicht und hoffnung, Ihr Excellentz wurden denn-
selben auch vollendt abzehelffen genaigt sein, auch ihre abraiß so lang
eingestellt verbleiben lassen. Ihr Excellentz anttwortteten, sie vermeinten,
es werde von inen den Schweden beraits hiervon nachricht ertheilt
worden sein. Et cum illi respondissent, es were nur priuato nomine ge-
schehen, haben Ihr Excellentz sich erbotten, solches auch nomine Caesareae
legationis thuen ze lassen. Im übrigen wolten sie sich keines weitern
replicirns versehen, sondern hoffen, daß es darbei entlich verbleiben werde.
Ihre abraiß köndten sie lenger nit einstellen. Die werde iedoch der sachen
weder verlengerung noch hindernus geben, weil dero collegae in allen
sachen gnugsamb instruirt, und wann auch in eim oder anderm waß zweifel
vorfallen sollt, köndte ihre meinung in wenig stunden eingelangt werden.
Es wer nun zeit, daß sie auch die Französischen tractatus reassumirn
müeßten, dann denn Französischen gsandten wer noch kein instrumentum
pacis extradirt, vil weniger mit inen agiustirt. Es müeßte eins mit dem
andern gehen.
Und obwol die Aldenburgischen zum öfftern replicirt und entlich uff allen
fahl, das Ihr Excellentz wenigst von Münster nit unverrichter sachen abrai-
sen solten, gebetten, so seind Ihr Excellentz doch uff ihrer meinung ver-
blieben, mit vermelden, daß sie sich zu Münster noch etwas zeit auffhalten
würden, in hoffnung, hiezwischen alles zum schluss kommen werde, und
haben darauff von inen allen sambt und sonders ihren abschiedt genommen,
sich ihren allerseits gnedigen fürsten, herrn und obern bestermaassen recom-
mendirt und zu erweisung angenemer diensten erclärt und anerbotten.
Zu merkhen ist, daß dißmahls bei diser versamblung wegen deß fürstli-
chen hauß Braunschweig niemandt erschienen, sonder allen zweifl, ihren
dissensum wegen Oßnabrukh hierdurch zu behaupten.
Eodem ist diser verlauff ad Caesarem referirt worden [ 1647].
Aldenburgische und Weimarische widerumb bei Ihr Excellentz eingestellt
und angezeigt, daß sie zwar die inen communicirte correcturas ihren reli-
gionsgenossen zu wissen gemacht, hielten aber darvor, daß sie samptliche
protestantes auch vor sich erfordern und dennselben sonderlich die erinne-
rung, daß Ihr Kayserliche Maiestät dennjenigen, so die bißher erfolgte reso-
lutionem grauaminum acceptirten, solches auch zuhalten und sie dessen ge-
niessen lassen, gegen andern aber nichts obligirt sein, sondern ein offne
handt behalten wolten, selbst vorhalten solten; mit mehrerm anhang, wie in
relatione ad Caesarem sub hoc dato zu sehen.
Hierauff seind sambtliche protestierende umb 10 uhr vormittag bei Ihr Ex-
cellentz in beysein der ubrigen Kayserlichen gsandten erschienen, denen Ihr
Excellentz selbst mündtlich vorgehalten: Nachdem vermerkht worden, daß
bei dem letstern im instrumento pacis einverleibten proiect compositionis
grauaminum ex parte protestantium noch ein und anders desiderirt werde,
so hette man nit unterlassen, denen Saxen Aldenburgischen und Weimari-
schen zu erclären, waß man an Kayserlicher seiten darauff thuen köndt und
wolt, inmaasen man nit zweiflete, inen, sambtlichen protestierenden, beraits
darvon nachricht werde gegeben worden sein. Nun würden sie darauß ver-
spüren, daß man disseits ja alles gethan, waß immer zu erhaltung fridens
ze thuen müglich gewesen, sich auch die catholische weiters nit köndten
treiben lassen. Und obwol underschiedliche puncten theils denn principiis
deß religionsfridens, theils gegenwerttiger und andern conventionibus zu-
wider nachgeben worden, daher wol zu fürsorgen, daß inskünfftig grosse
beschwerungen darüber erfolgen möchten, so lasse man es doch an sein ortt
gestellt sein und wolle gleichwol die stände dessen versichert haben, daß
dennjenigen, wölche darmit content und solches annemmen, Ihr Kayserliche
Maiestät sie auch dabei lassen und handthaben, gegen andern aber, so
mehrer weitterung suechen oder auch gar deßwegen im krieg bleiben wol-
ten, in nichts obligirt sein, sondern ihr offne handt behalten wolten. Ver-
hofften demnach, die stände sambt und sonders werden sich ferner nit auff-
halten, sondern alles zum schluss richten helffen.
Illi habita inter se deliberatione per Aldenburgicum respondent: Es were
nit ohne, daß sie obangeregte communication empfangen und sich gegen
Ihr Excellentz des bißher erzeigten eifers in befürderung der fridens-
tractaten, sonderlich aber in vergleichung deß so vornemen fridenstukhs
der grauaminum underthänig bedankhen theten, mit pitt, sie darinn noch
ferners und biß zum ende continuirn wolten. Sodann, weil bewußt, daß
sie, evangelische, biß daher dises werkh vornemblich durch die Schwe-
dischen plenipotentiarios handlen lassen, also petten sie, wir wolten unß
nit lassen entgegen sein, dennselben ebenmässig die resolvirte correcturas
communicirn ze lassen, wölche sonder zweifl sich in auffsetzung ihres
instrumenti pacis desto besser darnach wurden regulirn könden. Ihres-
theils wolten sie sich noch heüttigen tags zusamenthuen und alles in
reiffe deliberation nemmen, auch im werkh erscheinen lassen, daß an
ihrem ortt der frid nit solte verhindert oder auffgezogen werden. Sonsten
aber hetten die evangelische noch ettliche puncten vermerkht, so zurukh-
geblieben, daran gleichwol daß fridenswerkh nit wenig hafften wolte,
lebten der guetten zuversicht und hoffnung, Ihr Excellentz wurden denn-
selben auch vollendt abzehelffen genaigt sein, auch ihre abraiß so lang
eingestellt verbleiben lassen. Ihr Excellentz anttwortteten, sie vermeinten,
es werde von inen den Schweden beraits hiervon nachricht ertheilt
worden sein. Et cum illi respondissent, es were nur priuato nomine ge-
schehen, haben Ihr Excellentz sich erbotten, solches auch nomine Caesareae
legationis thuen ze lassen. Im übrigen wolten sie sich keines weitern
replicirns versehen, sondern hoffen, daß es darbei entlich verbleiben werde.
Ihre abraiß köndten sie lenger nit einstellen. Die werde iedoch der sachen
weder verlengerung noch hindernus geben, weil dero collegae in allen
sachen gnugsamb instruirt, und wann auch in eim oder anderm waß zweifel
vorfallen sollt, köndte ihre meinung in wenig stunden eingelangt werden.
Es wer nun zeit, daß sie auch die Französischen tractatus reassumirn
müeßten, dann denn Französischen gsandten wer noch kein instrumentum
pacis extradirt, vil weniger mit inen agiustirt. Es müeßte eins mit dem
andern gehen.
Und obwol die Aldenburgischen zum öfftern replicirt und entlich uff allen
fahl, das Ihr Excellentz wenigst von Münster nit unverrichter sachen abrai-
sen solten, gebetten, so seind Ihr Excellentz doch uff ihrer meinung ver-
blieben, mit vermelden, daß sie sich zu Münster noch etwas zeit auffhalten
würden, in hoffnung, hiezwischen alles zum schluss kommen werde, und
haben darauff von inen allen sambt und sonders ihren abschiedt genommen,
sich ihren allerseits gnedigen fürsten, herrn und obern bestermaassen recom-
mendirt und zu erweisung angenemer diensten erclärt und anerbotten.
Zu merkhen ist, daß dißmahls bei diser versamblung wegen deß fürstli-
chen hauß Braunschweig niemandt erschienen, sonder allen zweifl, ihren
dissensum wegen Oßnabrukh hierdurch zu behaupten.
Eodem ist diser verlauff ad Caesarem referirt worden [ 1647].