Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Montag
Montags, 4. huius, nachmittag kam herr bischoff von
Oßnabrukh sambt dem thumbprobst und cantzler von Paderborn zu Ihr
Excellentz
Vgl. APW [III C 3,2 S. 687ff.]
. Und war sein anbringen, daß man seine stiffter Oßnabrukh und
Minden nit wolte in die satisfaction einkommen lassen, mit anzeig, daß ime
duca di Longavilla dißortts alle assistentz versprochen, auch erbotten, dem
conte d’Avaux deßwegen beweglich zuzeschreiben. Ihr Excellentz haben
im referirt, worauff es dißortts mit Churbrandenburg. Wann von denn
protestierenden die stifft Minden salvirt werden könde, so habs mit Branden-
burg kein gfahr, aber die fürsorg sei, daß mans denn protestierenden werde
inn handts lassen müessen. Hierauff haben Ihr Fürstliche Gnaden ad longum
referirt, warumb die protestierenden sich dißortts deß termini a quo de
anno 1624 nichts zu behelffen, darüber apud acta grauaminum ein getrukhte
information vorhanden.
Unter werendem colloquio kombt der Churbayerische adiunctus Dr. Krebs
herzu, referirt, daß er beim conte d’Avaux gewesen, wölcher sich erbiettig
gemacht, den Kayserlichen in puncto aequivalentis gegen Brandenburg bey-
zestehen. Clagte ob denn Schweden, daß sie so vil newerung anfangten und
daß werkh nur auffzuziehen begehrten. Hette sich auch erbotten, ungeacht
mit Spania kein frid, doch mit dem Teutschen reich den friden ze schliessen,
allein müeßte der Kayser, chur-, fürsten und ständt deß reichs sich verobligirn,
sich der Spanischen sachen nichts anzenemmen noch denen hilff ze laisten,
und zwar der Kayser nit nur vor sich, sondern auch vor daß hauß Osterreich
und wegen seiner erblanden, dann ausserhalb dessen köndte mit dem reich
kein frid gemacht werden. Er hette solches newlich herrn grafen von Traut-
mansdorff in praesentia reliquorum Caesareanorum gesagt, ime wer aber nit
allerdings categorice drauf geanttworttet, sondern die sach tamquam altioris
indaginis zu bedenkhen gezogen worden. Er, Krebs, hette replicirt, seins
vermeinens werde diser punct kein difficultet haben, dann Ihr Kayserliche
Maiestät kämen als ertzhertzog zu Osterreich auch unter die reichstände und
werde derentwegen mit gmeinen ständen verbunden, hetts hiemit anmelden
wollen, hofft, man solt deßwegen dem reich den friden nit lenger auff-
halten oder schwerer machen. Ihr Excellentz sagten, dem d’Avaux wer also
geanttworttet worden, man hoffte, Frankreich wurde mit Spania ebensowol
frid machen, dann ausserhalb dessen wer es kein universalfrid und köndte
auch mit Teutschlandt kein bestandt haben. Waß aber Ihr Kayserliche
Maiestät anlangt, da könden und werden selbige ohne consens chur-, fürsten
und ständen deß reichs als Römischer Kayser sich keines frembden kriegs
annemmen, aber daß sie nit wegen ihrer erblanden und als herr von Oster-
reich dem könig in Spania als nechstem pluettsverwandten hilff laisten, ja
sich der Spanischen königreich als uff dero eitern printzen und gecrönten
könig in Boheimb
erwarttenden erbfall annemmen solten, daß werden Ihr
Maiestät sich von niemanden verbietten lassen, es gehe auch, wie es wolle.
Krebs: Sein gnedigster herr sei einmal der meinung, daß man den friden im
reich durch das Spanische wesen nit hindern lassen soll. Ihr Excellentz: Es
sei noch nit in denen terminis, aber wans darzu komme, werde darvon
ze reden sein. Aber uff [ Auslassung im Text] werden Ihr Maiestät ihren von
niemanden, wer der auch sei, maaß oder ordnung vorschreiben lassen. Ein
ieder standt deß reichs woll libertatem iciendi faedera defensionis caussa
haben und befüegt sein, seinen alliirten hilff ze laisten, warumb nit auch daß
hauß Österreich? Diß seyen sachen, so contra iura gentium, naturale et
diuinum außlauffen, darzu man sich nit verstehen köndte. Herr bischoff von
Oßnabrukh hielte selbst dise proposition gantz unbillich und darauff man
sich nichts einlassen köndt. Idem vermeinte auch, man solte dermaln mit-
einander in ein vertrawliche conferentz eintretten, wie man sich doch mit
gemeinsamer zusamensetzung mehrers versterkhen und solchen unbillichen
postulatis der gegentheilen entgegensetzen köndt. Churbayern hette zwei
fundamenta, warumb er sich in kein weitere kriegscontinuation wolte ein-
lassen: 1. daß üble commando, so Kayserlicherseits beim kriegswesen er-
scheinte, 2. daß niemandt beim kriegsweesen contribuirn wolt, allerhandt
exemptiones vom Kayser ertheilt und nachgesehen wurden, also aller last
nur uff Ir Churfürstliche Durchlaucht gewaltzet werde. Wann man disen
sachen remedirte, so würde noch wol fortzekommen und denn feinden zu
begegnen sein. Ihr Excellentz sagten, es wurde an Kayserlicher seitten nit
ermanglen, wie dann Ihr Maiestät uff dato in aller praeparation begriffen
wer: seinestheils wolte er gern zu dergleichen unterred verhelffen. Inter
huiuscemodi discursus tempore extracto sibi instare horam exeundi urbe
animaduertit nobisque valedixit.
Eodem würdt ad Caesarem referirt, waß hierbei mit beeden Schwedischen
plenipotentiariis vorgangen, ex cancellaria domini Cranii [ 1612 a].
Oßnabrukh sambt dem thumbprobst und cantzler von Paderborn zu Ihr
Excellentz
Vgl. APW [III C 3,2 S. 687ff.]
Minden nit wolte in die satisfaction einkommen lassen, mit anzeig, daß ime
duca di Longavilla dißortts alle assistentz versprochen, auch erbotten, dem
conte d’Avaux deßwegen beweglich zuzeschreiben. Ihr Excellentz haben
im referirt, worauff es dißortts mit Churbrandenburg. Wann von denn
protestierenden die stifft Minden salvirt werden könde, so habs mit Branden-
burg kein gfahr, aber die fürsorg sei, daß mans denn protestierenden werde
inn handts lassen müessen. Hierauff haben Ihr Fürstliche Gnaden ad longum
referirt, warumb die protestierenden sich dißortts deß termini a quo de
anno 1624 nichts zu behelffen, darüber apud acta grauaminum ein getrukhte
information vorhanden.
Unter werendem colloquio kombt der Churbayerische adiunctus Dr. Krebs
herzu, referirt, daß er beim conte d’Avaux gewesen, wölcher sich erbiettig
gemacht, den Kayserlichen in puncto aequivalentis gegen Brandenburg bey-
zestehen. Clagte ob denn Schweden, daß sie so vil newerung anfangten und
daß werkh nur auffzuziehen begehrten. Hette sich auch erbotten, ungeacht
mit Spania kein frid, doch mit dem Teutschen reich den friden ze schliessen,
allein müeßte der Kayser, chur-, fürsten und ständt deß reichs sich verobligirn,
sich der Spanischen sachen nichts anzenemmen noch denen hilff ze laisten,
und zwar der Kayser nit nur vor sich, sondern auch vor daß hauß Osterreich
und wegen seiner erblanden, dann ausserhalb dessen köndte mit dem reich
kein frid gemacht werden. Er hette solches newlich herrn grafen von Traut-
mansdorff in praesentia reliquorum Caesareanorum gesagt, ime wer aber nit
allerdings categorice drauf geanttworttet, sondern die sach tamquam altioris
indaginis zu bedenkhen gezogen worden. Er, Krebs, hette replicirt, seins
vermeinens werde diser punct kein difficultet haben, dann Ihr Kayserliche
Maiestät kämen als ertzhertzog zu Osterreich auch unter die reichstände und
werde derentwegen mit gmeinen ständen verbunden, hetts hiemit anmelden
wollen, hofft, man solt deßwegen dem reich den friden nit lenger auff-
halten oder schwerer machen. Ihr Excellentz sagten, dem d’Avaux wer also
geanttworttet worden, man hoffte, Frankreich wurde mit Spania ebensowol
frid machen, dann ausserhalb dessen wer es kein universalfrid und köndte
auch mit Teutschlandt kein bestandt haben. Waß aber Ihr Kayserliche
Maiestät anlangt, da könden und werden selbige ohne consens chur-, fürsten
und ständen deß reichs als Römischer Kayser sich keines frembden kriegs
annemmen, aber daß sie nit wegen ihrer erblanden und als herr von Oster-
reich dem könig in Spania als nechstem pluettsverwandten hilff laisten, ja
sich der Spanischen königreich als uff dero eitern printzen und gecrönten
könig in Boheimb
Maiestät sich von niemanden verbietten lassen, es gehe auch, wie es wolle.
Krebs: Sein gnedigster herr sei einmal der meinung, daß man den friden im
reich durch das Spanische wesen nit hindern lassen soll. Ihr Excellentz: Es
sei noch nit in denen terminis, aber wans darzu komme, werde darvon
ze reden sein. Aber uff [ Auslassung im Text] werden Ihr Maiestät ihren von
niemanden, wer der auch sei, maaß oder ordnung vorschreiben lassen. Ein
ieder standt deß reichs woll libertatem iciendi faedera defensionis caussa
haben und befüegt sein, seinen alliirten hilff ze laisten, warumb nit auch daß
hauß Österreich? Diß seyen sachen, so contra iura gentium, naturale et
diuinum außlauffen, darzu man sich nit verstehen köndte. Herr bischoff von
Oßnabrukh hielte selbst dise proposition gantz unbillich und darauff man
sich nichts einlassen köndt. Idem vermeinte auch, man solte dermaln mit-
einander in ein vertrawliche conferentz eintretten, wie man sich doch mit
gemeinsamer zusamensetzung mehrers versterkhen und solchen unbillichen
postulatis der gegentheilen entgegensetzen köndt. Churbayern hette zwei
fundamenta, warumb er sich in kein weitere kriegscontinuation wolte ein-
lassen: 1. daß üble commando, so Kayserlicherseits beim kriegswesen er-
scheinte, 2. daß niemandt beim kriegsweesen contribuirn wolt, allerhandt
exemptiones vom Kayser ertheilt und nachgesehen wurden, also aller last
nur uff Ir Churfürstliche Durchlaucht gewaltzet werde. Wann man disen
sachen remedirte, so würde noch wol fortzekommen und denn feinden zu
begegnen sein. Ihr Excellentz sagten, es wurde an Kayserlicher seitten nit
ermanglen, wie dann Ihr Maiestät uff dato in aller praeparation begriffen
wer: seinestheils wolte er gern zu dergleichen unterred verhelffen. Inter
huiuscemodi discursus tempore extracto sibi instare horam exeundi urbe
animaduertit nobisque valedixit.
Eodem würdt ad Caesarem referirt, waß hierbei mit beeden Schwedischen
plenipotentiariis vorgangen, ex cancellaria domini Cranii [ 1612 a].