Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Samstag Sachsen bei Reck/Buschmann. 1. Bitte um Unter-
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stützung
, daß bei der vorgesehenen neuen Ausgleichsverhandlung zwischen
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Darmstadt und Kassel gemäß den für solche Fälle vorgesehenen Bestim-
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mungen
der Erbverbrüderung, an der Sachsen beteiligt ist

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Vgl. Naumburger Vertrag 1614 IV 9 (Druck: Th. von Moerner S. 61ff) über die
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Erneuerung der Erbverbrüderung der Häuser Sachsen, Brandenburg und Hessen.
, vorgegangen

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wird. 2. Daß den schlesischen Protestanten gegen den von Chursachsen auß
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Kayserlicher commission ihnen ertheylten accord

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Den schlesischen Protestanten war im Dresdener Akkord 1621 I 28 von Kursachsen als
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ksl. Bevollmächtigten freie Religionsausübung bei Rückkehr unter die österreichische
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Herrschaft zugesagt worden.
nichts aufgeburdet
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werde. 3. Daß die Kölner Trauttmansdorff zum Bleiben zu bewegen
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helfen. Antwort: 1. Daß bekhand were, wie hoch Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht sich von anfang angelegen sein laßen, damit des herrn land-
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grafen zu Darmstatt Furstliche Gnaden zu demienigen, wozu sie von rechts
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wegen befügt, gelangen, auch dabey gehandhabt pleiben mocht, inmaßen
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dan solches die Hessen Casselische selbst fur die vornembste ursach dero
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wieder Ihre Churfürstliche Durchlaucht geschöpffter offension außgeben.
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Man wird auch jetzt Darmstadt alle nuzlichste hulff und befurderung
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hierin helffen zu erweißen. Es were aber auch den herrn Chursachsischen
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gesandten nicht unbewust, mit was unbillichen und ungereimbten postulatis
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die fraw landgraffin underm vermainten vorwand ihrer satisfaction aus-
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gezogen, sonderlich aber under andern den stifft Paderborn sambt dem
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turstenthumb Westvalen mit hinein gepracht. Weyln aber nun solches der
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weg zum frieden nicht sein werde, auch der ahn der Casselischen seitthen
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selbst yederzeit hoch urgirter amnistiae schnurstracks zuwieder, so konde
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man nicht umbgehen, sie Chursächsische gleichergestalt hinwieder zu er-
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suchen, mit darahn zu sein, daß die fraw landgraffin von solchen unbilli-
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chen anbegehrungen abgewendet oder doch wenigstens ihr kein gehör darin
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geben werde. Ad 2. Wurden sich die herrn Chursachsische erinnern, waß-
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gestalt die catholische und Augspurgische confessionsverwandte stend dieses
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puncti, der autonomiam [!] seu libertatis credendi subditorum under sich nit
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eins. Daß nun sie Churcolnische Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht eigener
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religion zuwieder etwas vorzunehmen anstehen und sich endschuldigen
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musten, deßen wurden sie Chursachsische ihrer beywohnender vernunfft
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und bescheidenheit nach nicht verdencken. Zwarn hatt man wol mehrmalß
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vernommen, alß wan mit den Schlesischen stenden es eine andere bewandt-
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nus hette und gewisse pacta, verträg oder concessiones der religion halber
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allda verhanden sein solten; wie sichs aber damit eigentlich verhalte, woh-
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nete ihnen keine wissenschafft bey; zweiffleten aber nit, Ihre Kayserliche
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Maiestet sich darin also erzeigen und resolviren werden, daß niemand sich
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mit fugen darob zu beklagen ursach. 3. Zustimmend; weyln es aber ahn der
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erinnerung allein nit, sondern vornemblich auch ahn dem gelegen, daß die
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negotia pacis also fortgestelt werden, damit der herr graff zuverlesige hoff-
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nung eines furderlichen guten ausschlags zu schopffen habe, und dan die
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materia gravaminum biß dato die ganze sach in verwirrung und verzug
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gehalten, zu deren schicklicher, pillichmeßiger und furdersamer beylegung
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sie Chursachsische gar gutt und stattliche officia zu thun vermöchten, so
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wolte man die zuversicht zu ihnen tragen, auch hochlich gepetten haben,
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ihren religionsverwandten zuzusprechen und sie dahin zu bewegen, daß den

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catholischen stenden uber dero so friedliebende und weitt uber die Schul-
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digkeit beschehene anerpiethung ferners nicht zugemutthet, noch die sach
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damit lenger vergeblich umbgezogen werde. Illi egerunt gratias quoad
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1. et 3., urgirten nachmaln das zweite und thetten sich wegen der Hessischen
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praetendirten satisfaction, als welche in sich unpillich, wie auch zu beforde-
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rung der vergleichung un materia gravaminum zu aller gutter cooperation
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erpiethen.

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