Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Samstag Sachsen bei Reck/Buschmann. 1. Bitte um Unter-
stützung , daß bei der vorgesehenen neuen Ausgleichsverhandlung zwischen
Darmstadt und Kassel gemäß den für solche Fälle vorgesehenen Bestim-
mungen der Erbverbrüderung, an der Sachsen beteiligt ist
, vorgegangen
wird. 2. Daß den schlesischen Protestanten gegen den von Chursachsen auß
Kayserlicher commission ihnen ertheylten accord
nichts aufgeburdet
werde. 3. Daß die Kölner Trauttmansdorff zum Bleiben zu bewegen
helfen. Antwort: 1. Daß bekhand were, wie hoch Ihre Churfürstliche
Durchlaucht sich von anfang angelegen sein laßen, damit des herrn land-
grafen zu Darmstatt Furstliche Gnaden zu demienigen, wozu sie von rechts
wegen befügt, gelangen, auch dabey gehandhabt pleiben mocht, inmaßen
dan solches die Hessen Casselische selbst fur die vornembste ursach dero
wieder Ihre Churfürstliche Durchlaucht geschöpffter offension außgeben.
Man wird auch jetzt Darmstadt alle nuzlichste hulff und befurderung
hierin helffen zu erweißen. Es were aber auch den herrn Chursachsischen
gesandten nicht unbewust, mit was unbillichen und ungereimbten postulatis
die fraw landgraffin underm vermainten vorwand ihrer satisfaction aus-
gezogen, sonderlich aber under andern den stifft Paderborn sambt dem
turstenthumb Westvalen mit hinein gepracht. Weyln aber nun solches der
weg zum frieden nicht sein werde, auch der ahn der Casselischen seitthen
selbst yederzeit hoch urgirter amnistiae schnurstracks zuwieder, so konde
man nicht umbgehen, sie Chursächsische gleichergestalt hinwieder zu er-
suchen, mit darahn zu sein, daß die fraw landgraffin von solchen unbilli-
chen anbegehrungen abgewendet oder doch wenigstens ihr kein gehör darin
geben werde. Ad 2. Wurden sich die herrn Chursachsische erinnern, waß-
gestalt die catholische und Augspurgische confessionsverwandte stend dieses
puncti, der autonomiam [!] seu libertatis credendi subditorum under sich nit
eins. Daß nun sie Churcolnische Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht eigener
religion zuwieder etwas vorzunehmen anstehen und sich endschuldigen
musten, deßen wurden sie Chursachsische ihrer beywohnender vernunfft
und bescheidenheit nach nicht verdencken. Zwarn hatt man wol mehrmalß
vernommen, alß wan mit den Schlesischen stenden es eine andere bewandt-
nus hette und gewisse pacta, verträg oder concessiones der religion halber
allda verhanden sein solten; wie sichs aber damit eigentlich verhalte, woh-
nete ihnen keine wissenschafft bey; zweiffleten aber nit, Ihre Kayserliche
Maiestet sich darin also erzeigen und resolviren werden, daß niemand sich
mit fugen darob zu beklagen ursach. 3. Zustimmend; weyln es aber ahn der
erinnerung allein nit, sondern vornemblich auch ahn dem gelegen, daß die
negotia pacis also fortgestelt werden, damit der herr graff zuverlesige hoff-
nung eines furderlichen guten ausschlags zu schopffen habe, und dan die
materia gravaminum biß dato die ganze sach in verwirrung und verzug
gehalten, zu deren schicklicher, pillichmeßiger und furdersamer beylegung
sie Chursachsische gar gutt und stattliche officia zu thun vermöchten, so
wolte man die zuversicht zu ihnen tragen, auch hochlich gepetten haben,
ihren religionsverwandten zuzusprechen und sie dahin zu bewegen, daß den
catholischen stenden uber dero so friedliebende und weitt uber die Schul-
digkeit beschehene anerpiethung ferners nicht zugemutthet, noch die sach
damit lenger vergeblich umbgezogen werde. Illi egerunt gratias quoad
1. et 3., urgirten nachmaln das zweite und thetten sich wegen der Hessischen
praetendirten satisfaction, als welche in sich unpillich, wie auch zu beforde-
rung der vergleichung un materia gravaminum zu aller gutter cooperation
erpiethen.
[...]
stützung , daß bei der vorgesehenen neuen Ausgleichsverhandlung zwischen
Darmstadt und Kassel gemäß den für solche Fälle vorgesehenen Bestim-
mungen der Erbverbrüderung, an der Sachsen beteiligt ist
wird. 2. Daß den schlesischen Protestanten gegen den von Chursachsen auß
Kayserlicher commission ihnen ertheylten accord
werde. 3. Daß die Kölner Trauttmansdorff zum Bleiben zu bewegen
helfen. Antwort: 1. Daß bekhand were, wie hoch Ihre Churfürstliche
Durchlaucht sich von anfang angelegen sein laßen, damit des herrn land-
grafen zu Darmstatt Furstliche Gnaden zu demienigen, wozu sie von rechts
wegen befügt, gelangen, auch dabey gehandhabt pleiben mocht, inmaßen
dan solches die Hessen Casselische selbst fur die vornembste ursach dero
wieder Ihre Churfürstliche Durchlaucht geschöpffter offension außgeben.
Man wird auch jetzt Darmstadt alle nuzlichste hulff und befurderung
hierin helffen zu erweißen. Es were aber auch den herrn Chursachsischen
gesandten nicht unbewust, mit was unbillichen und ungereimbten postulatis
die fraw landgraffin underm vermainten vorwand ihrer satisfaction aus-
gezogen, sonderlich aber under andern den stifft Paderborn sambt dem
turstenthumb Westvalen mit hinein gepracht. Weyln aber nun solches der
weg zum frieden nicht sein werde, auch der ahn der Casselischen seitthen
selbst yederzeit hoch urgirter amnistiae schnurstracks zuwieder, so konde
man nicht umbgehen, sie Chursächsische gleichergestalt hinwieder zu er-
suchen, mit darahn zu sein, daß die fraw landgraffin von solchen unbilli-
chen anbegehrungen abgewendet oder doch wenigstens ihr kein gehör darin
geben werde. Ad 2. Wurden sich die herrn Chursachsische erinnern, waß-
gestalt die catholische und Augspurgische confessionsverwandte stend dieses
puncti, der autonomiam [!] seu libertatis credendi subditorum under sich nit
eins. Daß nun sie Churcolnische Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht eigener
religion zuwieder etwas vorzunehmen anstehen und sich endschuldigen
musten, deßen wurden sie Chursachsische ihrer beywohnender vernunfft
und bescheidenheit nach nicht verdencken. Zwarn hatt man wol mehrmalß
vernommen, alß wan mit den Schlesischen stenden es eine andere bewandt-
nus hette und gewisse pacta, verträg oder concessiones der religion halber
allda verhanden sein solten; wie sichs aber damit eigentlich verhalte, woh-
nete ihnen keine wissenschafft bey; zweiffleten aber nit, Ihre Kayserliche
Maiestet sich darin also erzeigen und resolviren werden, daß niemand sich
mit fugen darob zu beklagen ursach. 3. Zustimmend; weyln es aber ahn der
erinnerung allein nit, sondern vornemblich auch ahn dem gelegen, daß die
negotia pacis also fortgestelt werden, damit der herr graff zuverlesige hoff-
nung eines furderlichen guten ausschlags zu schopffen habe, und dan die
materia gravaminum biß dato die ganze sach in verwirrung und verzug
gehalten, zu deren schicklicher, pillichmeßiger und furdersamer beylegung
sie Chursachsische gar gutt und stattliche officia zu thun vermöchten, so
wolte man die zuversicht zu ihnen tragen, auch hochlich gepetten haben,
ihren religionsverwandten zuzusprechen und sie dahin zu bewegen, daß den
catholischen stenden uber dero so friedliebende und weitt uber die Schul-
digkeit beschehene anerpiethung ferners nicht zugemutthet, noch die sach
damit lenger vergeblich umbgezogen werde. Illi egerunt gratias quoad
1. et 3., urgirten nachmaln das zweite und thetten sich wegen der Hessischen
praetendirten satisfaction, als welche in sich unpillich, wie auch zu beforde-
rung der vergleichung un materia gravaminum zu aller gutter cooperation
erpiethen.
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