Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Montag Kurfürsten- und Fürstenrat . – [...] – W bei
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den Staatischen. [...] Neutralität zwischen dem Reich und den General-
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staaten
, die von Kurköln und Kurbayern immer besonders geachtet worden
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ist. Staatisch-portugiesische Differenzen in Brasilien. W erinnert an die
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staatischen Interessen in der Ostsee bei der schwedischen Forderung auf
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Pommern, wozu die Staatischen nur bemerken, ihre principaln würden sich
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in reichssachen, gestalt sie dan darumb anhero nicht kommen, nicht
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mischen, und werde beim reich stehen, wie sie es mit Pomern zu haltten
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gedencken,

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W bei Trauttmansdorff

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Aus Osnabrück zurückgekehrt 1646 II 26.
. Dieser versichert, wegen Oßnabrugk wurde es
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kein beschwernuß haben, auch eben wenig mitt Minden, er hab auch wegen
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der graffschafft Schaumburg über vorigs weiter nicht vernohmmen. Mitt
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dem stifft Verden, sorge er, werd es händel abgeben, dan die Schweden
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darauff mordicus bestunden. Er köntte nicht wißen, ob darauff ein oder
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der ander particular interesse haben möchte, der Oxenstern hab vermeldet,
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daß es ein klein stifftlein, von welches wegen nicht viell wort zu machen
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were. W: Eben darumb, daß es ein so schlechter stifft und durch den
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Prager receß ihrer religion nichts abgehe, hetten sie die Schweden desto
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weniger ursach sich darumb anzunehmen. Die dänischen Gesandten Pentz
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und Günther

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Christian Gf. von Pentz (1600–1651); Friedrich Günther (1581–1655), dänischer
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Kammersekretär; für die Angabe des Jahres ist im Diarium eine Lücke gelassen; da
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beide sich auf der Durchreise zum Kaiserhof in Bonn befunden haben sollen, wird ihre
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Gesandtschaft nach Wien 1637 gemeint sein (vgl. G. Lorenz S. 36f.).
haben ihm früher versichert, man werde deshalb keinen
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Krieg anfangen. Er und andere Katholiken haben den Prager Frieden desto

[p. 403] [scan. 453]


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ehender angenommen, weylen darin etlicher stiffter wegen den catholischen
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zu guetem disponirt, und hab der herr graff auff solchen receß, alß wel-
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chen er selbsten auffrichten helffen, desto mehrers darumb zu haltten,
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weiln sonsten zu besorgen, daß der mitt Dennemarck aufgerichtete
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Lubecker vertrag gleichfalß, zu schaden des reichs, nicht wurde gehaltten
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werden. Worauff der graff von Trautmansdorff, ja wohl Lübecker
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Schluß, waß hette der könig in Dennemarck davon gehaltten? Offerirte
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dabey, daß er sich ferners dieß stiffts conservation woltte angelegen sein
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laßen. Die Ritterschaft von Minden und Osnabrück hat sich durch Oxen-
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stierna
bei ihm wegen Religionsfreiheit gleich andern freyen reichsritter-
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schafften angegeben, er hat sie an W als den Landesherrn verwiesen, und
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werde er sich woll in dießem oder andern, waß I. H. G. concerniren thue,
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wohl nichts einlaßen. Die Schweden fordern Schlesien nicht mehr, bestehen
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aber auf Pommern, Wismar, Bremen und Verden; sonderlich woltten sie
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von Pomern durchauß nicht ablaßen, und besorge er, weiln sie im reich so
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vielen vortheil erlangt, man inen woll etwas davon werde laßen müeßen.
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Er befinde die Schweden dergestalt intentionirt, daß mitt denselben wohl
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würde -zu schließen sein, und hab der Milonius gegen den Kayserlichen
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secretarium gedacht, wan die gesandet mitt rechter vollmacht versehen, sie
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albereit mitt ihme graffen woltten geschloßen haben. Auf Ws Frage erläu-
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tert
Trauttmansdorff, die Gesandten hätten zwar Vollmacht, seien aber an
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den Kanzler Oxenstierna

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Axel Gustafsson Oxenstierna (1583–1654), schwedischer Reichskanzler 1612.
gebunden. Auf die Frage, welche Hoffnung er
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zum Frieden habe, antwortet Trauttmansdorff, er vermeine gentzlich, daß
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circa Pascha in Aprill der fried solle geschloßen sein. Die Frantzosen anbe-
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langendt, köntten sich dieselbe mitt den angebottenen 3 stifftern wohl con-
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tentiren, und seye einmahl gar gewiß, daß sie auff ihren postulatis sonderlich
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nicht werden bestehen. Daß maiste aber werde ratione gravaminum reli-
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gionis zu thuen sein; er hette von hertzen gern gesehen, daß die catholische
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gegengravamina dergestalt wohl eingesteldt, daß auch der gegentheill selbst
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muste bekennen, daß solche fundamenta und discretion nicht verhofft
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hetten; wan man bestendig pleib, wurde die sachen noch woll voneinander
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zu pringen sein. Uber den geistlichen vorbehaldt hetten ihme die prote-
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stirende einige media

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Vgl. oben [S. 399 Anm. 2] .
zugesteldt, die zwarn etwas exorbitant und starck,
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man müeste aber dencken, das der baum vom ersten streich nicht falle, son-
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dern sie noch wohl beßer hinzukommen werden, und hab er solche media
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dem Churmaintzischen directorio albereit zugesteldt. Wegen der übrigen
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puncten hetten sie die zusag gleichfalß gethan, die vorschläge nachzu-
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schicken. Quoad amnistiam, bestunden zwarn die uncatholische zu Oßna-
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brugk auff dem iahr 1618, hingegen in puncto satisfactionis seyen sie einer
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meinung durchgehents, daß den Frantzosen die begerte landen nicht zu
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laßen. Allein seye zu betauren, daß Churbayern sowohl durch schreiben alß

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der ihrigen mundtliche remonstration die sachen solcher gestaldt übereylet,
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ia ex parte Caesaris et catholicorum daß werck eben in puncto, da man
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tractiren und schließen sollte, so gar desperat gemacht werden wolle. Sogar
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hette auch Churbayern geschrieben, alß wan sie zuletzt umb die chur
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soviell nicht fragten; wan nun solches außkommen soltte, seye leicht zu er-
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achten, waß man werde erhaltten können. Oxenstierna hat ihm gegenüber
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nacheinander die Übertragung der böhmischen Kur auf Bayern oder Pfalz,
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die Alternation und die achte Kur vorgeschlagen; zu letzterem hat er
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geantwortet, daß dieß ein mittell sein mögtte. Wegen der Unterpfalz hat er
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eine Restitution unter gewissen Bedingungen, womit er die Religion meint,
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für möglich hingestellt; die Oberpfalz müsse wegen der bekannten Schuld
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pfandweise bei Bayern bleiben. [...]

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