Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Donnerstag W bei Servien / d’Avaux. Sache des Pfarrers
von Neuss . Als die Franzosen zusagen, bei der Landgräfin wegen Nicht-
einhaltung der in der hessisch-französischen Allianz und bei Übergabe
von Neuss vereinbarten Artikel
Die kurkölnischen Orte am Niederrhein waren Anfang 1642 von der französisch-
weimarischen Armee unter Guébriant und den Hessen erobert und erst nach Abzug der
Franzosen ganz in hessische Verwaltung gegeben worden. Vgl. G. Engelbert. – Fran-
zösisch-hessischer Allianzvertrag von Dorsten, 1639 VIII 22 (Druck: J. G. Dumont VI 1
S. 178ff), ratifiziert 1640 III 22; vgl. Ch. von Rommel S. 546.
vorstellig zu werden, bringt W auch
die gegen den französisch-schwedischen Vertrag und die Übergabeartikel
von 1633
vorgenommene Bedrückung der Katholiken im Stift Osnabrück
zur Sprache. Während sich die Franzosen darauf berufen, sie könnten
in den schwedisch besetzten Plätzen nicht also leges praescribiren, sondern
nur modum suavem dabey gebrauchen, betont W, eben die Bündnisse
Frankreichs mit Nichtkatholiken hätten der Religion großen Schaden ge-
bracht , dem die Franzosen, wie sie nun zugäben, selbst nicht mehr steuern
könnten. Hätte seine Krankheit im letzten Sommer zum Tod geführt,
wären seine drei Stifter mit Sicherheit an Nichtkatholiken gekommen, maßen
I. H. G. deßen genugsame nachricht, was beraiz deßwegen fur vor- und an-
schläg obhanden gewest, gehabt, und sagten dabey, mercè. Darauf fiele
der d’Avaux bald darein und setzte hinzu, mercè alli Suecesi. Und
gleichbald I. H. G., non, ma mercè alli signori Francesi, und wurden im
Teutschen reich und bey denselben kirchen ewige monumenta pleiben, daß
Carolus Magnus imperator et rex Galliae catholicam religionem in die biß-
thumber introducirt und fundirt, Ludovicus rex Galliae aber hereticis
tradirt. Welches der Servient mit nein beandtworttet und gesagt, daß
sie ihr eußerist dagegen thun wolten. Deme I. H. G., sie forchten, da
die Franzosen den Schweden mit gewalt, ihrem vorigen vermelden nach,
nichts thun konden, daß ihre gute intentiones, so sie pro religione catho-
lica conservanda haben mochten, solchenfalß schlechten effect gewinnen
werde. Kurköln und W haben bereits durch Peny
die für die Religion
durch Frankreich und seine Verbündeten in den Stiftern entstandene Lage
dem König und Mazarin geklagt und um Abhilfe gebeten. Mazarin hat
eine Vorantwort geschickt, auf den weiteren Erfolg wartet man ins dritte
Jahr. In seiner letzten Antwort an den König hat der Kurfürst deshalb
wieder Anregung getan, doch erfolgt nichts. W selbst hat im Zusammen-
hang mit der Paßfrage dem neuen König nochmals seine Stifter und die
Religionsinteressen anempfohlen; die Antwort vom 21. September ver-
heißt zwar entsprechende Weisungen an die Gesandten, doch kann W einigen
effect bisher nicht erkennen. Und werde nun I. H. G. die hoffnung soviel
mehrer dardurch benommen, daß sie Franzosische es iezo gleichsamb selbst
verlohren geben, indem sie die remediirung in ihrer macht nicht zu bestehen
contestirten, was die Schweden nicht gutwillig thun würden, da man doch,
daß sie in materia religionis den catholischen zu lieb und gutem nichts thun
werden, wol wissen und praesupponiren konne. Worauf sie beyde still
geschwiegen, und endtlich der d’Avaux vermeldet, diß were eben auch eine
materia tractatus pacis. Deme I. H. G.: ja, wan wirdts zu solchen trac-
taten kommen? Worauf der Servient, wan alle stend erscheinen.
I. H. G. vermeldeten hiewieder, diß wolte ein langes wesen, und noch
wol zwey oder 3 jahr alhier daruber zugebracht werden, und wolten gewiß
versicheren, daß sie dannoch alle nicht compariren würden. Auff wel-
ches der d’Avaux, man müsts so stricte nicht nehmen, zumaln wie er ver-
nehme, auch sogar auf reichstägen sich nicht alle stend sistirten. I. H. G.
meldeten hiebey, dergleichen und mehr anderß, und was fur große incon-
venientien und remorae hierauß endstehen würden, hetten sonder zweifel
von den mediatoribus genugsamb verstanden. Darauf replicirte Ser-
vient, es weren die stende doch, alß Churbayerisch- und Brandenburgische
schon auff der raiß, und setze der d’Avaux, alß I. H. G. fragten, wer dan
mehrers, noch hinzu, auch Mecklenburg, Lunenburg, Hamburg, Bremen,
Lubeck. Deme I. H. G., daß man von diesen nachricht habe, daß sie
beraitz zu Oßnabruck ankommen, (welches er dan auch gestanden) und
also auff dieselbe zu wartten ferner nicht vonnöthen were. Wobey er ver-
meldet, daß noch andere mehr stend und vornehme stätte geandworttet und
zum schicken sich erklehrt; wie aber I. H. G. zu vernehmen begert, wer dan
diese weren, und auff was zeit sie zu kommen veranlaßt, schwiegen beyde
still. Und fragten I. H. G. demnegst weitter, weilen es, wie oben gedacht,
auf alle so stricte mit zu nehmen, wan diese, welche sich, ihrem andeutten
nach, abzuordnen declarirt, herbeykommen, ob sie alßdan satisfaction
haben und zu den tractaten schreitten würden, oder ob sie noch anderer,
welcher, wie viel, und wie lang abwartten wolten? Es seye, die warheit zu
sagen, den gemeinen leuthen dadurch, daß sie so gar nichts determiniren
wollen, die impression schon gemacht, alß wan man ex parte Franckreich
keinen rechten lust zum frieden hette. Worauf der d’Avaux gesagt, der
cron Franckreich intention seye, einen aufrichtigen, bestendigen und assecu-
rirten frieden zu schließen, welche assecuration allein von den stenden her-
genommen werden muste, und thette der Servient noch hinzu, was ahn sol-
cher assecuration dem herzogen in Bayern gelegen, habe man leicht zu
erachten. Denen replicirten I. H. G., daß man im reich eben die
intention habe, einen aufrichtigen, bestendigen und assecurirten frieden mit
den Franzosen und allen in- und außwendigen zu treffen. Nur seye die
differentia der assecuration halber in tempore et modo; was das tempus an-
langete, da sehen sie nicht, wan gleich alle stend, wie sie die Franzosische
gedacht, allein pro assecuratione anhero kommen solten, was selbige
anietzt, da nit allein noch nichts geschlossen, sondern so gar ex parte
Franckreich nichts proponirt, würden assecuriren konnen. Zu seiner zeit
werde das reich wie billich von beyden cronen Franckreich und Schweden,
wan der schluß zum frieden gemacht, die bessere assecuration gleichfalß zu
begehren ursach haben. Von seitthen Ihrer Kayserlichen Majestät seye
genugsamb erpiethens geschehen, diß durantibus tractatibus, oder zue end
derselben eine legitima und im reich herkommene convocatio statuum in
modum eines reichstags beschehen, auf welchem dasjenige, was geschlossen,
ratificirt werden solle, warahn die cron Franckreich alßdan, weilen sie die
stende allein pro assecuratione und nit etwan zu anderer intention hier
haben wolt, genugsambe satisfaction erlangen konte. Und sustinirte
hierbey der d’Avaux nachmaln, daß es mir begehrter beruffung der stende
andere alß die angedeuttete mainung nit habe. Dabey es dan auch
I. H. G. gelaßen und vermeldet, viele im reich konten diesen modum nicht
apprehendiren, wie er zum intentirten zweck, den frieden zue befürdern,
dienlich seye; dan weilen, wie sie selbst gestehen müsten, aller stende zu
erwartten vergeblich, die aber, welche (außer den herrn churfursten) zu
erscheinen oder abzuschicken sich erklehret, bey diesem krieg mit Franck-
reich alliirt, coniungirt, oder sonsten interessirt geweßen, stehe man sehr
ahn, ob waß diese handlen und schließen, vom ganzen reich fur genugsamb
konne gehalten werden, und zwarn umb soviel mehr, weilen dieselbe nicht
debite, den constitutionibus imperii gemeeß, beruffen, sondern allein alß
privati propter privata sua negotia erschienen, und were diese auch nit ad
convocationem Gallorum, sondern vermog des letztern reichsabschiedts
anhero zu kommen zugelassen. Der Servient fiele dieser red ein und
sagte, die Kayserliche hetten biß dato nicht affirmiren wollen, daß der
Kayser den frieden senza gli voti delli stati (welches die formalia gewesen)
schließen konne. Deme I. H. G. replicirt, in ietztgemelten reichsab-
schied de anno 1641 seye determinirt, daß Ihre Kayserliche Majestät und
die herren churfürsten abschicken und die tractaten in nahmen des ganzen
reichs fuhren solten. Auf welches der d’Avaux, daß selben reichs-
schluß nicht alle stende, sondern allein die, so vom Kayser dependiren,
approbiren wollen. I. H. G.: [...]. Es haben nur etliche stende dern
ursachen sich beschwerdt, weilen sie vermainet, daß ihnen dadurch ihr
privat interesse und anliegen bey den friedenstractaten vorzupringen,
benommen sein würde; dahero folgendts durch allgemeinen schluß der
paragraphus, daß nemblich jeder stand modo ibi expresso schicken kondt,
placidirt, und bemeltem reichsabschied einverleibt. So hat auch er, unab-
hängig von der Deputation durch Köln, im Interesse seiner Stifter kommen
wollen. Er hat acht Monate die Vorverhandlungen im Stift Osnabrück
abgewartet und ist gekommen, als die Auswechslung der Propositionen be-
vorstand , wartet aber schon sieben Wochen auf den Fortgang der Verhand-
lungen . Verzögert die französische Proposition sich länger, will er in sei-
nem Stift auf die Ankunft der Stände und die französische Proposition
warten. Wafur der conte d’Avaux gepetten, und vermeldet, daß die
sachen sich noch wol schicken würden. Ahn bißherigem verzug seye nie-
mandts ursach alß die Spanier, welche uberall die congressus verhinderten,
gestalt auch von Don Francisco di Melo
dieser ort Munster, alß man sich
der tractaten anhero verglichen, monstrum getaufft worden, weilen sie kein
lußt ad tractatus ad pacem hetten. Hierzu sagten I. H. G., daß auf
solche privat reden nit zu gehen, weil sonsten auf der andern seithen die
Spanier desgleichen finden mochten. Sie wolten der Spanier actiones weder
loben noch schelten, redeten allein alß ein Teutscher von des reichs concer-
nirenden sachen, aber das sagt die gantze welt, daß die Spanier ihre vor-
gebene intention zum frieden bona fide et opere contestirt hetten, indem sie
auf die bestimbte zeit den mediatoribus ihre proposition eingeliffert.
Hierauf fragte Servient, wer dan den fortgang der tractaten zuvor
gehindert, alß die Kayserlichen mit dem konig von Dennemarck sich ent-
schuldigt, und die Spanier uber diese und jene wortt disputirt, warmit et-
liche monat zeit verflossen. Deme I. H. G. geandtworttet, man rede
iezo nicht de praeterito, sondern praesenti. Und meldete der d’Avaux
wegen der Spanier weitter, daß sie ahm Kayserlichen hoff gar zu viel ein-
gewurzelt, ja, wie notorium, directionem consiliorum fuhreten, und konte
es auch darumb nit recht bestendig und Teutsch zugehen; welches dan, wie
er wuste, den chur- und fürsten des reichs wolbekandt und mißfällig were,
es quadrire aber auf die Teutsche dißfalß des Taciti dictum wol, ‘quae vitu-
peramus et blasphemamus, ea dissimulamus’. Und wan die stende das
unrecht schon erkennen, dannoch nicht remediirt werde. Desto weniger sie
dan zue trawen und billich securitatem zu begehren und dahin zu sehen
hetten, daß einem Kayser nit also frey stehe, pro libitu krieg mit den auß-
wendigen anzufangen, und obgleich dißfalß die capitulationes und consti-
tutiones imperii ein anderß statuirten, so thett und observirte doch der
Kayser, was er wolt, und schwiegen die curfursten und stende darzu still.
Deme I. H. G, geandtworttet, sie wüsten sich keines dings zu erinnern,
was von Kayserlicher Majestät der capitulation und constitutionibus im-
perii zuwieder oder auch nolentibus statibus gehandlet. Warauf der
Servient, daß eben das ein punctus capitulationis seye, in keinen krieg
gegen die außlender sich einzulaßen. Man habe aber mit Mantua und in
Polen
das contrarium gesehen, und daß man sogar außer reichs occasion
gesucht, die außwerttige zu offendiren, uneracht, daß davon die chur und
fursten nicht gewust, weniger darin consentirt. I. H. G. sagten hierauff,
daß dieser punct ieziger Kayserlicher Majestät in die capitulation gesetzt,
wissen sie wol, daß aber darwieder gethan, indeme der krieg mit Franck-
reich und Schweden damaln und bey antrettung der Kayserlichen regirung
schon in schwung gewest, gar nicht; und seye deroselben causa vel origo
dieses kriegs im geringsten nicht zuzumessen. Wolten de principio des Man-
tuanischen und Polnischen kriegswesen, wie er angefangen, nicht reden,
zuemaln ganze bücher davon pro et contra ausgangen, und were man nun
iezo zu dem end beysammen, wie solcher krieg hien- und beyzulegen, und
gute verstendnus zwischen Irer Majestät und dem reich, sodan den auß-
wertigen zu erwirken und zu stabiliren. Der Servient gedachte diesem
nach, daß circa idem die Hollander sich beklagten thetten, daß vor jahren
der Pappenheimb
mit seinem exercitu auß befelch des Kaysers und der
Spanier antrieb in succursum Hispaniorum nach Mastricht wieder sie ge-
schickt. Welchen einwurff I. H. G. dahin beandtworttet, die Hollender
hetten sich deßhalber so hoch nit alß das reich und die neutrale fürsten zu
beklagen, wie gegen sie biß dato in viele weg directe et indirecte verfahren,
so z. B. bei Eroberung Borkens durch die Hessen
. Bei Pappenheims Unter-
nehmen wurde weder von Churcollen, noch I. H. G. darzu cooperirt, oder
diese action approbirt. Mit welchem den Franzosischen plenipotentiariis so-
weit begegnet, daß sie schweigen müßen. Folgendts sagte der Servient,
daß, wie sie vorgeben, der anfang der proceduren gegen die neutralitet ahn
seithen des reichs gemacht. Worauf I. H. G., sie solten den ersten
actum, quo anno et die designiren, alßdan sich leicht würde nachschlagen
und finden laßen, wer dem andern den weg gezeigt und die anlaitung geben
habe. Kein Grund der Staaten zur Klage gegen Köln oder ihn. Und
alß hierauf Servient geandworttet, es diene dem reich nit anderst, subiun-
girte I. H. G., den Hollendern ebensowenig, mit dem reich zu rumpiren,
gabe ers zu, und daß sie die Hollander solches selbst bekennen thetten. Es
würde sich aber, wie der d’Avaux dabey gedachte, diß und dergleichen
bey den tractaten schon voneinanderpringen laßen. Wavon I. H. G.
abermal der tractaten zu gedencken dahin gelegenheit genommen, daß man
auf diese weiß, wie es die Frantzösisch- und Schwedische vorhaben, nicht
absehe, wie noch sobald zu fortgang der handlung werde zue kommen sein,
insonderheit wan auf convocation der stend noch ferner bestanden werden
solt; wie dan ihnen von den mediatoribus sonder zweiffel wurde remon-
strirt worden sein, was fur große difficulteten und inconvenientien dabey
sich bezeigen. Auf welches der d’Avaux geandtwort, es seye nit ohn,
daß ihnen die mediatores und noch erst gestern abermaln verscheidene re-
monstrationes gemacht, die sie zue bedenken genommen hetten. Melde-
ten demnegst I. H. G., daß wan ihnen die erscheinung der stende in ante-
dictum finem assecurationis recht ernst, so müsten anstehen, ob sie darzu
die media gebührend gebraucheten. Dan weilen die praeliminaria dermalen
geschlossen zu sein durchs ganze reich erschollen, iezo aber erst die diffi-
cultet super modo tractandi und wegen beruffung der stend auf die bahn
gepracht, so würden viele fürsten und stende anderst nit dafur halten kon-
nen, alß daß man abermalen zu den praeliminarien gerathen, und durch
dise differentien von newem remorae eingeworffen werden, welche zu ver-
gleichen viele zeit wie vormalß hiennehmen dorffte, deme sie alhier mit
vergeblichen spesen und ungelegenheit nicht wurden abwartten wollen. Be-
nebens ginge auch das geschrey durch die gantze statt, so zweiffelßohn
anderwertshin auch geschrieben würde, ob gleich die Kayserisch- und
Spanische ihre propositiones ad pacem ubergeben, die mediatores auch
ihnen den Franzosischen zu gleichmeßigem ende starck zugesprochen und
vielfaltige remonstrationes gemacht, dannoch nichts erhalten werden
konne. Drittens werde hien und wieder außgeben, ob weren sie die Fran-
zosische gesinnet, noch vor Ostern von hinnen sich zue begeben, und den
winter uber allein zeit damit zu gewinnen, und auf daß underdeßen in
Franckreich desto stärckere kriegspraeparatoria zue künfftigem feldzug
gemacht werden konten, abzuwartten. Warauf sobald der Servient her-
außgefahren, das were ein spargirtes außgeben von den Spaniern. Auff
welches I. H. G., sie sagten de autore nichts, konten auch nit glauben, daß
dergleichen von den Spanischen herkehme. Und geben vielmehr sie die
Franzosische selbst mit ihrem langen zuruckhalten yedermenniglich zu sol-
chen und andern discursen ursach. Pro 4. würde sonderlich den fursten
zue erscheinung schlechten lust machen, indem sie vermercken, daß von den
Schwedischen, mit denen auch sie die Franzosische anhielten, sogar die
mediatstend und municipalstette contra constitutiones imperii gegen ihre
obern zu compariren incitirt würden, welches dan vielen keine geringe
apprehension causiren werd, und sie wegen ihrer underthanen mit den auß-
ländischen cronen sich in disputat nicht werden einlaßen, noch deren judi-
catur die zwischen ihnen schwebende differentien underwerffen wollen.
Gefahr für die katholische Religion, da die meisten Bischofsstädte so die
Religionsfreiheit zu gewinnen suchen. Wie dan I. H. G. gewißlich selbst,
wan gleich eine auß ihren stetten Oßnabruck, Minden oder Verden com-
pariren und sich angeben solt, mit ihnen den Franzosischen deßwegen nicht
einlaßen, sondern lieber hienweg begeben wurden. Die Franzosen sagten
allezeit de libertate principum et statuum conservanda; wan nun dergestalt
die underthanen gegen die fürsten sollevirt, und ihnen der respect und auto-
ritet gegen die underthanen benommen, wolte es eine schlechte conservatio
iuris et authoritatis principalis sein. Es konten Ihre Kayserliche Majestät
nicht einmal selbst etwas in den municipalstetten nisi debite requisito prin-
cipe illius loci vornehmen oder befehlen, desto weniger sich die außwendige
cronen, die pro libertate et privilegiis Germaniae den krieg zu fuhren auß-
geben, solcher underthanen gegen ihre herrn und oberen dergestalt anzu-
nehmen, sondern viel mehrers selbige zu schuldigem gehorsamb und ahn die
reichssatzungen zu weisen. Der Servient sagte hierauf, es were selz-
samb, daß, da die Schwedische ein gleichformige proposition mit ihnen zu
Oßnabruck gethan, und ahn derselben die Oßnabruckische Kayserliche
keinen mangel gehabt, die hiesige mit der ihrigen nicht wolten zufrieden
sein. Worahn dan niemand anderst schuld hette alß die Spanier. Wo-
rauf I. H. G., daß die Kayserliche ihro die Schwedische proposition vorge-
zeigt und dabey vermeldet, daß selbige glimpfflicher alß der Franzosen,
dan 1. begerten jene, daß der Kayser die stendte ad loca tractatuum beruf-
fen möcht, sie die Franzosische aber bezöhen sich darin auf ihr und ihres
konigs ausschreiben. 2. Erpiethen sich die Schweden, mit den Kayserlichen
de materia pacis tractanda sich zu vergleichen, hier aber sagten sie, die
Franzosische, daß vor ankunfft der stend und liberation Churtryer sie
nichts proponiren oder tractiren kondten noch wolten. Welches der
Servient beandtworttet, daß der Schwedischer erklehrung in 2. puncto
anderst lautte, alß iezo vermeldet, der d’Avaux aber selbst, wie I. H. G.
replicirt, daß es von den Kayserlichen anderst nit verstanden, daß es also
were, sich vernehmen ließe. Wavon der Servient einen absprung genommen
und gefragt, warumb der churfürst von Tryer nicht wolte auf freyen fuß
gestellet werden; I. H. G. were alß deputatus von Churcollen alhier, ginge
also sie propter collegium electorale mehr alß andere ahn, und seye zu be-
thauren, daß er wegen der bey Franckreich gesugten protection dergestalt
nun ins zehende jahr gefangen sein solt. Were allen geistlichen chur- und
fürsten ein groß praeiudicium und eingang, daß sie ad libitum Caesaris et
Hispanorum solten konnen beym kopff genommen und von ihren land und
leuthen so lang abgehalten werden. I. H. G. replicirten auf diß propos,
ob der modus captivandi recht hergangen, obs mit vorwissen Ihrer Kayser-
lichen Majestät und befelch der Spanier geschehen, oder vielmehr der statt
Tryer ubergang durch sein des churfursten ubell affectionirte perstrata-
gema und also die anhaltung seiner person erfolgt, stünde dahin. Es würden
aber die stende in Teutschland ihres vermutthens ungern gestendig sein und
zugeben wollen, was der konig in Franckreich mit seinen ertz- und bischof-
fen, auch wol cardinälen vornimbt [...]. Sie weren ein fürst auß Teutsch-
land und hetten doch causam tam diuturnae detentionis des churfursten
von Tryer nie recht gewust, biß sie erst vorm monat die information be-
kommen, daß er nicht allein nur die protection gesucht, sondern auch aller-
hand tractaten mit den Franzosischen St. Chaumont
vorgangen sein sollen
[...]. Es seien dessen Instruktionen und die Antworten Kurtriers im Origi-
nal in Wien vorhanden. Darüber er Servient etwas gestuzt und I. H. G.
angesehen, sagend, es wurde ein lautteres außgeben, oder doch ubler, alß es
gemeind, außgedeutet sein. I. H. G. andwortteten, sie wißen davon
mehrers nicht, alß was sie, oblauts, gehoret. Worauf der d’Avaux, es
seye gleichwol hart, daß man ihnen solchergestalt, der gesuchter protection
willen, gefenglich genommen und dem churfürstlichen collegio außge-
schlossen halte. Deme I. H. G. hienwieder, daß die herren churfursten
sich allzeit seinetwegen gnugsamb erklehrt, wiewol sie nicht wenig, daß
gegen die reichsconstitutiones und churfürstenverain solche protection ge-
sucht, zu empfinden gehabt. Bey welchem der d’Avaux bedeuttet, daß
er doch auch Churcolnische deputirte bey vorigem konig, alß er zu Metz
gewesen, gesehen, so im namen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht umb
eben dergleichen protection sich beworben, also wurde man selbigentheylß
eben diese proceduren zu befahren haben. Deme I. H. G. replicirt,
weilen er, wie gedacht, selbst zugegen gewest, wolten sie sich auf ihnen
reportiren, daß er wol wurde vernommen haben, daß das von Churcollen
beschehenes ansuchen auf keine protection, sondern nur auf eine neutralitet
zu verschonung der landen und conservation der catholischen religion im
erzstifft Collen, welche aniezo, wie hievorn mit Neuß und Kempen erweh-
net, durch hulff der Franzosen so großen anstoß litte, angesehen ge-
west
1633 IX 8 war im Lager von Nancy zwischen Frankreich und den kurkölnischen Ge-
sandten Gf. Franz Ernst von Criechingen (gest. 1635) und Denis de Poitiers, comte de
Fenff, eine Vereinbarung getroffen worden, wonach Frankreich auf bestimmte Bedin-
gungen hin einen Verschonungs- und Neutralitätsvertrag Kurkölns mit Schweden zu ver-
mitteln versprach. Zu den köln-französischen Verhandlungen 1631–33 insgesamt vgl.
H. Weber.
. Worauff der d’Avaux sich vernehmen laßen, er müste beken-
nen, daß, wie I. H. G., nur eine neutralitet gesucht worden. Weiters sagt
Avoix: Es seye ein wunderding, daß der Kayser beym pabst Urbano seine
klagten contra Churtryer vorpracht, selbige auch nach deren erwegung
unerheblich befunden und darauf die restitution anbefohlen, die aber
solcher declaration zuwieder vom Kayser in so vielen jahren nicht erfolgt
sey. Der Servient reassumirte, ihr begern wer allein, daß der churfurst
liberirt und in krafft der general passaporten anhero kommen oder
schicken kondte. Auf welches I. H. G. replicirt, die salvi conductus
generales seyen von Kayserlicher Majestät auf ihnen nit gemeint, gestalt sie
die Franzosische auch selbst davon gefallen, und einen specialen fur seine
abgeordnete begert. Welches der Servient, den kopff schüttelent, be-
neynen wollen. I. H. G. erinnerten, daß ihro doch von ihnen durch den
secretarium legationis Praefontain das original der andern pasportt vorge-
zeigt, und zu deßen uberschickung bey eigenem cavallier von den Kayser-
lichen einen paß auf Wien gesonnen. Er könte aber, sagten sie, nit libere
schicken, noch mit ihnen durch schreiben sonst correspondiren. I. H. G.
gedachten hierauf, daß er bey iungerem reichstag zu Regenspurg seine
deputirten gehabt, ihnen commission und instruction pro libitu ahn Ihre
Kayserliche Majestät und die stende aufgetragen. Sie sagten auch nit, obs
wol oder ubel geschehen, sondern meldetens allein zu dem endt, daß durch
dieses disputiren ihre proposition ad pacem gar zu lang außgestelt und ver-
schoben würde, mit hochster gefahr und schaden der ganzen allgemeinen
christenheit, zuemalen diese Churtryers liberation hernegst allezeit weitter
under wehrenden tractaten subcurirt werden konndte. Der Servient
sagte dießem nach, es seye ein seltzambs ding, und nit wenig zu bethauren
und zu beklagen, daß man uberall ihre gute intentiones so ubel außdeutte,
indeme sie den stenden allein zue ehren und zum besten die proposition
differirten, damit sich nit zu beschweren hetten, alß wan sie ad tractatus
beruffen und dannach ihrer unerwarttet mit den tractaten verfahren wor-
den. I. H. G. beandwortteten diß, hierueber zu klagen könte niemandts
billische ursach haben, zumaln ihrer lang genug, alß vom aprill ahn zehen
und vom augusto 6 monat, nach des konigs und ihrem außgelaßenen schrei-
ben, abgewarttet. Auff welches der Servient, daß dißfalß kein terminus
zue nemmen anderst alß a 4. Decembris
. I. H. G. sagten, daß sie von
einigem termino, welcher den stenden vom konig oder von ihnen gesezt,
nit gehort, wan sie aber einen a quo gemacht, mußten sie auch einen ad
quem benend haben, und wurden mit deßen anzeig und eroffnung, wie viel
zeit nemblich gegeben, dem gemeinen weesen gar wol thun, sich darnach
allerseiz haben zue richten. Dero der Servient geandtworttet, man
muste noch etwas gedult tragen, underdeßen die stende noch wol, ob gleich
nit alle, doch deren etliche herbeykommen würden. I. H. G. wieder-
umb, es würden meistens ihre alliirten und uncatholische sein, und weilen
nun dieselbe iuxta constitutiones imperii nicht beschrieben, so würden sie
auch von den andern fur nicht sufficient besorglich gehalten werden.
Zu welchem der d’Avaux meldete, wie man vernehme, daß etliche craiß
abordnen wolten, so were zu wünschen, daß es von allen geschehen
möcht. Deme I. H. G. geandtworttet, wan gleich theyls oder auch alle
craiß, wie doch nit zu praesumiren, erschienen, würde doch ein oder an-
derm privat oder immediatstand eben wenig zu schicken, nach verordnung
des reichsabschiedts, unbenommen sein. Dan nicht zu praesumiren, daß ein
catholischer einem uncatholischen und weniger vice versa seine sach werde
concrediren wollen, und also diese 7 wochen zeit, welche hieruber mit
disputiren zubracht und noch weitter hinstreichen möchten, umbsonst
sein, und es endlich doch ad primum principium des reichsabschieds
1641 würde kommen müßen. Diesem allem nach, wie I. H. G. under-
schiedlich gemerkt, daß sie eines und das ander starck apprehendirt,
concludirte der Servient, wie sie den discurß wol fundirt befunden, also
wolten nit underlaßen, den sachen nachzudencken. Und haben I. H. G.,
daß sie eines und das ander also rundlich angedeuttet, hiermit endschuldi-
get, daß sie die Franzosische von beyden Churfürstlichen Durchlauchten zu
Collen und Bayern mit ihnen confidenter reden und handlen zu laßen, so
hetten sie solches nicht allein in befelch, sondern auch von sich selbst alß
ein aufrichtiger Teutscher furst thuen wollen. Deßen sich beyde hoch-
lich bedanckt, und mehrmalen, daß ihnen dieser discurß angenehm
gewesen, contestirt [...]. Beim Aufbruch d’Avaux unbemerkt von Servien:
Signore principe, si assecuri che non tardaremo molto più con la nostra
propositione.
von Neuss . Als die Franzosen zusagen, bei der Landgräfin wegen Nicht-
einhaltung der in der hessisch-französischen Allianz und bei Übergabe
von Neuss vereinbarten Artikel
Die kurkölnischen Orte am Niederrhein waren Anfang 1642 von der französisch-
weimarischen Armee unter Guébriant und den Hessen erobert und erst nach Abzug der
Franzosen ganz in hessische Verwaltung gegeben worden. Vgl. G. Engelbert. – Fran-
zösisch-hessischer Allianzvertrag von Dorsten, 1639 VIII 22 (Druck: J. G. Dumont VI 1
S. 178ff), ratifiziert 1640 III 22; vgl. Ch. von Rommel S. 546.
die gegen den französisch-schwedischen Vertrag und die Übergabeartikel
von 1633
zur Sprache. Während sich die Franzosen darauf berufen, sie könnten
in den schwedisch besetzten Plätzen nicht also leges praescribiren, sondern
nur modum suavem dabey gebrauchen, betont W, eben die Bündnisse
Frankreichs mit Nichtkatholiken hätten der Religion großen Schaden ge-
bracht , dem die Franzosen, wie sie nun zugäben, selbst nicht mehr steuern
könnten. Hätte seine Krankheit im letzten Sommer zum Tod geführt,
wären seine drei Stifter mit Sicherheit an Nichtkatholiken gekommen, maßen
I. H. G. deßen genugsame nachricht, was beraiz deßwegen fur vor- und an-
schläg obhanden gewest, gehabt, und sagten dabey, mercè. Darauf fiele
der d’Avaux bald darein und setzte hinzu, mercè alli Suecesi. Und
gleichbald I. H. G., non, ma mercè alli signori Francesi, und wurden im
Teutschen reich und bey denselben kirchen ewige monumenta pleiben, daß
Carolus Magnus imperator et rex Galliae catholicam religionem in die biß-
thumber introducirt und fundirt, Ludovicus rex Galliae aber hereticis
tradirt. Welches der Servient mit nein beandtworttet und gesagt, daß
sie ihr eußerist dagegen thun wolten. Deme I. H. G., sie forchten, da
die Franzosen den Schweden mit gewalt, ihrem vorigen vermelden nach,
nichts thun konden, daß ihre gute intentiones, so sie pro religione catho-
lica conservanda haben mochten, solchenfalß schlechten effect gewinnen
werde. Kurköln und W haben bereits durch Peny
durch Frankreich und seine Verbündeten in den Stiftern entstandene Lage
dem König und Mazarin geklagt und um Abhilfe gebeten. Mazarin hat
eine Vorantwort geschickt, auf den weiteren Erfolg wartet man ins dritte
Jahr. In seiner letzten Antwort an den König hat der Kurfürst deshalb
wieder Anregung getan, doch erfolgt nichts. W selbst hat im Zusammen-
hang mit der Paßfrage dem neuen König nochmals seine Stifter und die
Religionsinteressen anempfohlen; die Antwort vom 21. September ver-
heißt zwar entsprechende Weisungen an die Gesandten, doch kann W einigen
effect bisher nicht erkennen. Und werde nun I. H. G. die hoffnung soviel
mehrer dardurch benommen, daß sie Franzosische es iezo gleichsamb selbst
verlohren geben, indem sie die remediirung in ihrer macht nicht zu bestehen
contestirten, was die Schweden nicht gutwillig thun würden, da man doch,
daß sie in materia religionis den catholischen zu lieb und gutem nichts thun
werden, wol wissen und praesupponiren konne. Worauf sie beyde still
geschwiegen, und endtlich der d’Avaux vermeldet, diß were eben auch eine
materia tractatus pacis. Deme I. H. G.: ja, wan wirdts zu solchen trac-
taten kommen? Worauf der Servient, wan alle stend erscheinen.
I. H. G. vermeldeten hiewieder, diß wolte ein langes wesen, und noch
wol zwey oder 3 jahr alhier daruber zugebracht werden, und wolten gewiß
versicheren, daß sie dannoch alle nicht compariren würden. Auff wel-
ches der d’Avaux, man müsts so stricte nicht nehmen, zumaln wie er ver-
nehme, auch sogar auf reichstägen sich nicht alle stend sistirten. I. H. G.
meldeten hiebey, dergleichen und mehr anderß, und was fur große incon-
venientien und remorae hierauß endstehen würden, hetten sonder zweifel
von den mediatoribus genugsamb verstanden. Darauf replicirte Ser-
vient, es weren die stende doch, alß Churbayerisch- und Brandenburgische
schon auff der raiß, und setze der d’Avaux, alß I. H. G. fragten, wer dan
mehrers, noch hinzu, auch Mecklenburg, Lunenburg, Hamburg, Bremen,
Lubeck. Deme I. H. G., daß man von diesen nachricht habe, daß sie
beraitz zu Oßnabruck ankommen, (welches er dan auch gestanden) und
also auff dieselbe zu wartten ferner nicht vonnöthen were. Wobey er ver-
meldet, daß noch andere mehr stend und vornehme stätte geandworttet und
zum schicken sich erklehrt; wie aber I. H. G. zu vernehmen begert, wer dan
diese weren, und auff was zeit sie zu kommen veranlaßt, schwiegen beyde
still. Und fragten I. H. G. demnegst weitter, weilen es, wie oben gedacht,
auf alle so stricte mit zu nehmen, wan diese, welche sich, ihrem andeutten
nach, abzuordnen declarirt, herbeykommen, ob sie alßdan satisfaction
haben und zu den tractaten schreitten würden, oder ob sie noch anderer,
welcher, wie viel, und wie lang abwartten wolten? Es seye, die warheit zu
sagen, den gemeinen leuthen dadurch, daß sie so gar nichts determiniren
wollen, die impression schon gemacht, alß wan man ex parte Franckreich
keinen rechten lust zum frieden hette. Worauf der d’Avaux gesagt, der
cron Franckreich intention seye, einen aufrichtigen, bestendigen und assecu-
rirten frieden zu schließen, welche assecuration allein von den stenden her-
genommen werden muste, und thette der Servient noch hinzu, was ahn sol-
cher assecuration dem herzogen in Bayern gelegen, habe man leicht zu
erachten. Denen replicirten I. H. G., daß man im reich eben die
intention habe, einen aufrichtigen, bestendigen und assecurirten frieden mit
den Franzosen und allen in- und außwendigen zu treffen. Nur seye die
differentia der assecuration halber in tempore et modo; was das tempus an-
langete, da sehen sie nicht, wan gleich alle stend, wie sie die Franzosische
gedacht, allein pro assecuratione anhero kommen solten, was selbige
anietzt, da nit allein noch nichts geschlossen, sondern so gar ex parte
Franckreich nichts proponirt, würden assecuriren konnen. Zu seiner zeit
werde das reich wie billich von beyden cronen Franckreich und Schweden,
wan der schluß zum frieden gemacht, die bessere assecuration gleichfalß zu
begehren ursach haben. Von seitthen Ihrer Kayserlichen Majestät seye
genugsamb erpiethens geschehen, diß durantibus tractatibus, oder zue end
derselben eine legitima und im reich herkommene convocatio statuum in
modum eines reichstags beschehen, auf welchem dasjenige, was geschlossen,
ratificirt werden solle, warahn die cron Franckreich alßdan, weilen sie die
stende allein pro assecuratione und nit etwan zu anderer intention hier
haben wolt, genugsambe satisfaction erlangen konte. Und sustinirte
hierbey der d’Avaux nachmaln, daß es mir begehrter beruffung der stende
andere alß die angedeuttete mainung nit habe. Dabey es dan auch
I. H. G. gelaßen und vermeldet, viele im reich konten diesen modum nicht
apprehendiren, wie er zum intentirten zweck, den frieden zue befürdern,
dienlich seye; dan weilen, wie sie selbst gestehen müsten, aller stende zu
erwartten vergeblich, die aber, welche (außer den herrn churfursten) zu
erscheinen oder abzuschicken sich erklehret, bey diesem krieg mit Franck-
reich alliirt, coniungirt, oder sonsten interessirt geweßen, stehe man sehr
ahn, ob waß diese handlen und schließen, vom ganzen reich fur genugsamb
konne gehalten werden, und zwarn umb soviel mehr, weilen dieselbe nicht
debite, den constitutionibus imperii gemeeß, beruffen, sondern allein alß
privati propter privata sua negotia erschienen, und were diese auch nit ad
convocationem Gallorum, sondern vermog des letztern reichsabschiedts
anhero zu kommen zugelassen. Der Servient fiele dieser red ein und
sagte, die Kayserliche hetten biß dato nicht affirmiren wollen, daß der
Kayser den frieden senza gli voti delli stati (welches die formalia gewesen)
schließen konne. Deme I. H. G. replicirt, in ietztgemelten reichsab-
schied de anno 1641 seye determinirt, daß Ihre Kayserliche Majestät und
die herren churfürsten abschicken und die tractaten in nahmen des ganzen
reichs fuhren solten. Auf welches der d’Avaux, daß selben reichs-
schluß nicht alle stende, sondern allein die, so vom Kayser dependiren,
approbiren wollen. I. H. G.: [...]. Es haben nur etliche stende dern
ursachen sich beschwerdt, weilen sie vermainet, daß ihnen dadurch ihr
privat interesse und anliegen bey den friedenstractaten vorzupringen,
benommen sein würde; dahero folgendts durch allgemeinen schluß der
paragraphus, daß nemblich jeder stand modo ibi expresso schicken kondt,
placidirt, und bemeltem reichsabschied einverleibt. So hat auch er, unab-
hängig von der Deputation durch Köln, im Interesse seiner Stifter kommen
wollen. Er hat acht Monate die Vorverhandlungen im Stift Osnabrück
abgewartet und ist gekommen, als die Auswechslung der Propositionen be-
vorstand , wartet aber schon sieben Wochen auf den Fortgang der Verhand-
lungen . Verzögert die französische Proposition sich länger, will er in sei-
nem Stift auf die Ankunft der Stände und die französische Proposition
warten. Wafur der conte d’Avaux gepetten, und vermeldet, daß die
sachen sich noch wol schicken würden. Ahn bißherigem verzug seye nie-
mandts ursach alß die Spanier, welche uberall die congressus verhinderten,
gestalt auch von Don Francisco di Melo
der tractaten anhero verglichen, monstrum getaufft worden, weilen sie kein
lußt ad tractatus ad pacem hetten. Hierzu sagten I. H. G., daß auf
solche privat reden nit zu gehen, weil sonsten auf der andern seithen die
Spanier desgleichen finden mochten. Sie wolten der Spanier actiones weder
loben noch schelten, redeten allein alß ein Teutscher von des reichs concer-
nirenden sachen, aber das sagt die gantze welt, daß die Spanier ihre vor-
gebene intention zum frieden bona fide et opere contestirt hetten, indem sie
auf die bestimbte zeit den mediatoribus ihre proposition eingeliffert.
Hierauf fragte Servient, wer dan den fortgang der tractaten zuvor
gehindert, alß die Kayserlichen mit dem konig von Dennemarck sich ent-
schuldigt, und die Spanier uber diese und jene wortt disputirt, warmit et-
liche monat zeit verflossen. Deme I. H. G. geandtworttet, man rede
iezo nicht de praeterito, sondern praesenti. Und meldete der d’Avaux
wegen der Spanier weitter, daß sie ahm Kayserlichen hoff gar zu viel ein-
gewurzelt, ja, wie notorium, directionem consiliorum fuhreten, und konte
es auch darumb nit recht bestendig und Teutsch zugehen; welches dan, wie
er wuste, den chur- und fürsten des reichs wolbekandt und mißfällig were,
es quadrire aber auf die Teutsche dißfalß des Taciti dictum wol, ‘quae vitu-
peramus et blasphemamus, ea dissimulamus’. Und wan die stende das
unrecht schon erkennen, dannoch nicht remediirt werde. Desto weniger sie
dan zue trawen und billich securitatem zu begehren und dahin zu sehen
hetten, daß einem Kayser nit also frey stehe, pro libitu krieg mit den auß-
wendigen anzufangen, und obgleich dißfalß die capitulationes und consti-
tutiones imperii ein anderß statuirten, so thett und observirte doch der
Kayser, was er wolt, und schwiegen die curfursten und stende darzu still.
Deme I. H. G, geandtworttet, sie wüsten sich keines dings zu erinnern,
was von Kayserlicher Majestät der capitulation und constitutionibus im-
perii zuwieder oder auch nolentibus statibus gehandlet. Warauf der
Servient, daß eben das ein punctus capitulationis seye, in keinen krieg
gegen die außlender sich einzulaßen. Man habe aber mit Mantua und in
Polen
gesucht, die außwerttige zu offendiren, uneracht, daß davon die chur und
fursten nicht gewust, weniger darin consentirt. I. H. G. sagten hierauff,
daß dieser punct ieziger Kayserlicher Majestät in die capitulation gesetzt,
wissen sie wol, daß aber darwieder gethan, indeme der krieg mit Franck-
reich und Schweden damaln und bey antrettung der Kayserlichen regirung
schon in schwung gewest, gar nicht; und seye deroselben causa vel origo
dieses kriegs im geringsten nicht zuzumessen. Wolten de principio des Man-
tuanischen und Polnischen kriegswesen, wie er angefangen, nicht reden,
zuemaln ganze bücher davon pro et contra ausgangen, und were man nun
iezo zu dem end beysammen, wie solcher krieg hien- und beyzulegen, und
gute verstendnus zwischen Irer Majestät und dem reich, sodan den auß-
wertigen zu erwirken und zu stabiliren. Der Servient gedachte diesem
nach, daß circa idem die Hollander sich beklagten thetten, daß vor jahren
der Pappenheimb
Spanier antrieb in succursum Hispaniorum nach Mastricht wieder sie ge-
schickt. Welchen einwurff I. H. G. dahin beandtworttet, die Hollender
hetten sich deßhalber so hoch nit alß das reich und die neutrale fürsten zu
beklagen, wie gegen sie biß dato in viele weg directe et indirecte verfahren,
so z. B. bei Eroberung Borkens durch die Hessen
nehmen wurde weder von Churcollen, noch I. H. G. darzu cooperirt, oder
diese action approbirt. Mit welchem den Franzosischen plenipotentiariis so-
weit begegnet, daß sie schweigen müßen. Folgendts sagte der Servient,
daß, wie sie vorgeben, der anfang der proceduren gegen die neutralitet ahn
seithen des reichs gemacht. Worauf I. H. G., sie solten den ersten
actum, quo anno et die designiren, alßdan sich leicht würde nachschlagen
und finden laßen, wer dem andern den weg gezeigt und die anlaitung geben
habe. Kein Grund der Staaten zur Klage gegen Köln oder ihn. Und
alß hierauf Servient geandworttet, es diene dem reich nit anderst, subiun-
girte I. H. G., den Hollendern ebensowenig, mit dem reich zu rumpiren,
gabe ers zu, und daß sie die Hollander solches selbst bekennen thetten. Es
würde sich aber, wie der d’Avaux dabey gedachte, diß und dergleichen
bey den tractaten schon voneinanderpringen laßen. Wavon I. H. G.
abermal der tractaten zu gedencken dahin gelegenheit genommen, daß man
auf diese weiß, wie es die Frantzösisch- und Schwedische vorhaben, nicht
absehe, wie noch sobald zu fortgang der handlung werde zue kommen sein,
insonderheit wan auf convocation der stend noch ferner bestanden werden
solt; wie dan ihnen von den mediatoribus sonder zweiffel wurde remon-
strirt worden sein, was fur große difficulteten und inconvenientien dabey
sich bezeigen. Auf welches der d’Avaux geandtwort, es seye nit ohn,
daß ihnen die mediatores und noch erst gestern abermaln verscheidene re-
monstrationes gemacht, die sie zue bedenken genommen hetten. Melde-
ten demnegst I. H. G., daß wan ihnen die erscheinung der stende in ante-
dictum finem assecurationis recht ernst, so müsten anstehen, ob sie darzu
die media gebührend gebraucheten. Dan weilen die praeliminaria dermalen
geschlossen zu sein durchs ganze reich erschollen, iezo aber erst die diffi-
cultet super modo tractandi und wegen beruffung der stend auf die bahn
gepracht, so würden viele fürsten und stende anderst nit dafur halten kon-
nen, alß daß man abermalen zu den praeliminarien gerathen, und durch
dise differentien von newem remorae eingeworffen werden, welche zu ver-
gleichen viele zeit wie vormalß hiennehmen dorffte, deme sie alhier mit
vergeblichen spesen und ungelegenheit nicht wurden abwartten wollen. Be-
nebens ginge auch das geschrey durch die gantze statt, so zweiffelßohn
anderwertshin auch geschrieben würde, ob gleich die Kayserisch- und
Spanische ihre propositiones ad pacem ubergeben, die mediatores auch
ihnen den Franzosischen zu gleichmeßigem ende starck zugesprochen und
vielfaltige remonstrationes gemacht, dannoch nichts erhalten werden
konne. Drittens werde hien und wieder außgeben, ob weren sie die Fran-
zosische gesinnet, noch vor Ostern von hinnen sich zue begeben, und den
winter uber allein zeit damit zu gewinnen, und auf daß underdeßen in
Franckreich desto stärckere kriegspraeparatoria zue künfftigem feldzug
gemacht werden konten, abzuwartten. Warauf sobald der Servient her-
außgefahren, das were ein spargirtes außgeben von den Spaniern. Auff
welches I. H. G., sie sagten de autore nichts, konten auch nit glauben, daß
dergleichen von den Spanischen herkehme. Und geben vielmehr sie die
Franzosische selbst mit ihrem langen zuruckhalten yedermenniglich zu sol-
chen und andern discursen ursach. Pro 4. würde sonderlich den fursten
zue erscheinung schlechten lust machen, indem sie vermercken, daß von den
Schwedischen, mit denen auch sie die Franzosische anhielten, sogar die
mediatstend und municipalstette contra constitutiones imperii gegen ihre
obern zu compariren incitirt würden, welches dan vielen keine geringe
apprehension causiren werd, und sie wegen ihrer underthanen mit den auß-
ländischen cronen sich in disputat nicht werden einlaßen, noch deren judi-
catur die zwischen ihnen schwebende differentien underwerffen wollen.
Gefahr für die katholische Religion, da die meisten Bischofsstädte so die
Religionsfreiheit zu gewinnen suchen. Wie dan I. H. G. gewißlich selbst,
wan gleich eine auß ihren stetten Oßnabruck, Minden oder Verden com-
pariren und sich angeben solt, mit ihnen den Franzosischen deßwegen nicht
einlaßen, sondern lieber hienweg begeben wurden. Die Franzosen sagten
allezeit de libertate principum et statuum conservanda; wan nun dergestalt
die underthanen gegen die fürsten sollevirt, und ihnen der respect und auto-
ritet gegen die underthanen benommen, wolte es eine schlechte conservatio
iuris et authoritatis principalis sein. Es konten Ihre Kayserliche Majestät
nicht einmal selbst etwas in den municipalstetten nisi debite requisito prin-
cipe illius loci vornehmen oder befehlen, desto weniger sich die außwendige
cronen, die pro libertate et privilegiis Germaniae den krieg zu fuhren auß-
geben, solcher underthanen gegen ihre herrn und oberen dergestalt anzu-
nehmen, sondern viel mehrers selbige zu schuldigem gehorsamb und ahn die
reichssatzungen zu weisen. Der Servient sagte hierauf, es were selz-
samb, daß, da die Schwedische ein gleichformige proposition mit ihnen zu
Oßnabruck gethan, und ahn derselben die Oßnabruckische Kayserliche
keinen mangel gehabt, die hiesige mit der ihrigen nicht wolten zufrieden
sein. Worahn dan niemand anderst schuld hette alß die Spanier. Wo-
rauf I. H. G., daß die Kayserliche ihro die Schwedische proposition vorge-
zeigt und dabey vermeldet, daß selbige glimpfflicher alß der Franzosen,
dan 1. begerten jene, daß der Kayser die stendte ad loca tractatuum beruf-
fen möcht, sie die Franzosische aber bezöhen sich darin auf ihr und ihres
konigs ausschreiben. 2. Erpiethen sich die Schweden, mit den Kayserlichen
de materia pacis tractanda sich zu vergleichen, hier aber sagten sie, die
Franzosische, daß vor ankunfft der stend und liberation Churtryer sie
nichts proponiren oder tractiren kondten noch wolten. Welches der
Servient beandtworttet, daß der Schwedischer erklehrung in 2. puncto
anderst lautte, alß iezo vermeldet, der d’Avaux aber selbst, wie I. H. G.
replicirt, daß es von den Kayserlichen anderst nit verstanden, daß es also
were, sich vernehmen ließe. Wavon der Servient einen absprung genommen
und gefragt, warumb der churfürst von Tryer nicht wolte auf freyen fuß
gestellet werden; I. H. G. were alß deputatus von Churcollen alhier, ginge
also sie propter collegium electorale mehr alß andere ahn, und seye zu be-
thauren, daß er wegen der bey Franckreich gesugten protection dergestalt
nun ins zehende jahr gefangen sein solt. Were allen geistlichen chur- und
fürsten ein groß praeiudicium und eingang, daß sie ad libitum Caesaris et
Hispanorum solten konnen beym kopff genommen und von ihren land und
leuthen so lang abgehalten werden. I. H. G. replicirten auf diß propos,
ob der modus captivandi recht hergangen, obs mit vorwissen Ihrer Kayser-
lichen Majestät und befelch der Spanier geschehen, oder vielmehr der statt
Tryer ubergang durch sein des churfursten ubell affectionirte perstrata-
gema und also die anhaltung seiner person erfolgt, stünde dahin. Es würden
aber die stende in Teutschland ihres vermutthens ungern gestendig sein und
zugeben wollen, was der konig in Franckreich mit seinen ertz- und bischof-
fen, auch wol cardinälen vornimbt [...]. Sie weren ein fürst auß Teutsch-
land und hetten doch causam tam diuturnae detentionis des churfursten
von Tryer nie recht gewust, biß sie erst vorm monat die information be-
kommen, daß er nicht allein nur die protection gesucht, sondern auch aller-
hand tractaten mit den Franzosischen St. Chaumont
[...]. Es seien dessen Instruktionen und die Antworten Kurtriers im Origi-
nal in Wien vorhanden. Darüber er Servient etwas gestuzt und I. H. G.
angesehen, sagend, es wurde ein lautteres außgeben, oder doch ubler, alß es
gemeind, außgedeutet sein. I. H. G. andwortteten, sie wißen davon
mehrers nicht, alß was sie, oblauts, gehoret. Worauf der d’Avaux, es
seye gleichwol hart, daß man ihnen solchergestalt, der gesuchter protection
willen, gefenglich genommen und dem churfürstlichen collegio außge-
schlossen halte. Deme I. H. G. hienwieder, daß die herren churfursten
sich allzeit seinetwegen gnugsamb erklehrt, wiewol sie nicht wenig, daß
gegen die reichsconstitutiones und churfürstenverain solche protection ge-
sucht, zu empfinden gehabt. Bey welchem der d’Avaux bedeuttet, daß
er doch auch Churcolnische deputirte bey vorigem konig, alß er zu Metz
gewesen, gesehen, so im namen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht umb
eben dergleichen protection sich beworben, also wurde man selbigentheylß
eben diese proceduren zu befahren haben. Deme I. H. G. replicirt,
weilen er, wie gedacht, selbst zugegen gewest, wolten sie sich auf ihnen
reportiren, daß er wol wurde vernommen haben, daß das von Churcollen
beschehenes ansuchen auf keine protection, sondern nur auf eine neutralitet
zu verschonung der landen und conservation der catholischen religion im
erzstifft Collen, welche aniezo, wie hievorn mit Neuß und Kempen erweh-
net, durch hulff der Franzosen so großen anstoß litte, angesehen ge-
west
1633 IX 8 war im Lager von Nancy zwischen Frankreich und den kurkölnischen Ge-
sandten Gf. Franz Ernst von Criechingen (gest. 1635) und Denis de Poitiers, comte de
Fenff, eine Vereinbarung getroffen worden, wonach Frankreich auf bestimmte Bedin-
gungen hin einen Verschonungs- und Neutralitätsvertrag Kurkölns mit Schweden zu ver-
mitteln versprach. Zu den köln-französischen Verhandlungen 1631–33 insgesamt vgl.
H. Weber.
nen, daß, wie I. H. G., nur eine neutralitet gesucht worden. Weiters sagt
Avoix: Es seye ein wunderding, daß der Kayser beym pabst Urbano seine
klagten contra Churtryer vorpracht, selbige auch nach deren erwegung
unerheblich befunden und darauf die restitution anbefohlen, die aber
solcher declaration zuwieder vom Kayser in so vielen jahren nicht erfolgt
sey. Der Servient reassumirte, ihr begern wer allein, daß der churfurst
liberirt und in krafft der general passaporten anhero kommen oder
schicken kondte. Auf welches I. H. G. replicirt, die salvi conductus
generales seyen von Kayserlicher Majestät auf ihnen nit gemeint, gestalt sie
die Franzosische auch selbst davon gefallen, und einen specialen fur seine
abgeordnete begert. Welches der Servient, den kopff schüttelent, be-
neynen wollen. I. H. G. erinnerten, daß ihro doch von ihnen durch den
secretarium legationis Praefontain das original der andern pasportt vorge-
zeigt, und zu deßen uberschickung bey eigenem cavallier von den Kayser-
lichen einen paß auf Wien gesonnen. Er könte aber, sagten sie, nit libere
schicken, noch mit ihnen durch schreiben sonst correspondiren. I. H. G.
gedachten hierauf, daß er bey iungerem reichstag zu Regenspurg seine
deputirten gehabt, ihnen commission und instruction pro libitu ahn Ihre
Kayserliche Majestät und die stende aufgetragen. Sie sagten auch nit, obs
wol oder ubel geschehen, sondern meldetens allein zu dem endt, daß durch
dieses disputiren ihre proposition ad pacem gar zu lang außgestelt und ver-
schoben würde, mit hochster gefahr und schaden der ganzen allgemeinen
christenheit, zuemalen diese Churtryers liberation hernegst allezeit weitter
under wehrenden tractaten subcurirt werden konndte. Der Servient
sagte dießem nach, es seye ein seltzambs ding, und nit wenig zu bethauren
und zu beklagen, daß man uberall ihre gute intentiones so ubel außdeutte,
indeme sie den stenden allein zue ehren und zum besten die proposition
differirten, damit sich nit zu beschweren hetten, alß wan sie ad tractatus
beruffen und dannach ihrer unerwarttet mit den tractaten verfahren wor-
den. I. H. G. beandwortteten diß, hierueber zu klagen könte niemandts
billische ursach haben, zumaln ihrer lang genug, alß vom aprill ahn zehen
und vom augusto 6 monat, nach des konigs und ihrem außgelaßenen schrei-
ben, abgewarttet. Auff welches der Servient, daß dißfalß kein terminus
zue nemmen anderst alß a 4. Decembris
einigem termino, welcher den stenden vom konig oder von ihnen gesezt,
nit gehort, wan sie aber einen a quo gemacht, mußten sie auch einen ad
quem benend haben, und wurden mit deßen anzeig und eroffnung, wie viel
zeit nemblich gegeben, dem gemeinen weesen gar wol thun, sich darnach
allerseiz haben zue richten. Dero der Servient geandtworttet, man
muste noch etwas gedult tragen, underdeßen die stende noch wol, ob gleich
nit alle, doch deren etliche herbeykommen würden. I. H. G. wieder-
umb, es würden meistens ihre alliirten und uncatholische sein, und weilen
nun dieselbe iuxta constitutiones imperii nicht beschrieben, so würden sie
auch von den andern fur nicht sufficient besorglich gehalten werden.
Zu welchem der d’Avaux meldete, wie man vernehme, daß etliche craiß
abordnen wolten, so were zu wünschen, daß es von allen geschehen
möcht. Deme I. H. G. geandtworttet, wan gleich theyls oder auch alle
craiß, wie doch nit zu praesumiren, erschienen, würde doch ein oder an-
derm privat oder immediatstand eben wenig zu schicken, nach verordnung
des reichsabschiedts, unbenommen sein. Dan nicht zu praesumiren, daß ein
catholischer einem uncatholischen und weniger vice versa seine sach werde
concrediren wollen, und also diese 7 wochen zeit, welche hieruber mit
disputiren zubracht und noch weitter hinstreichen möchten, umbsonst
sein, und es endlich doch ad primum principium des reichsabschieds
1641 würde kommen müßen. Diesem allem nach, wie I. H. G. under-
schiedlich gemerkt, daß sie eines und das ander starck apprehendirt,
concludirte der Servient, wie sie den discurß wol fundirt befunden, also
wolten nit underlaßen, den sachen nachzudencken. Und haben I. H. G.,
daß sie eines und das ander also rundlich angedeuttet, hiermit endschuldi-
get, daß sie die Franzosische von beyden Churfürstlichen Durchlauchten zu
Collen und Bayern mit ihnen confidenter reden und handlen zu laßen, so
hetten sie solches nicht allein in befelch, sondern auch von sich selbst alß
ein aufrichtiger Teutscher furst thuen wollen. Deßen sich beyde hoch-
lich bedanckt, und mehrmalen, daß ihnen dieser discurß angenehm
gewesen, contestirt [...]. Beim Aufbruch d’Avaux unbemerkt von Servien:
Signore principe, si assecuri che non tardaremo molto più con la nostra
propositione.