Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim

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Ewer Fürstlicher Durchlaucht jüngsthin aus der Pragischen Kleinen Seiten
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unter dato dem 11. Decembris an uns gnädigst abgelaßene schreiben haben
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wir zu recht erhalten und darauß, aus was ursachen dieselbe das königreich
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Böheimb zu quittiren und dero unterhabende arméen in die zu Ihrer Königli-
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chen Mayestät, unser allergnädigsten königin und frawen, soldatesque satis-
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faction assignirte 7 Reichscreiße zu verlegen bewogen worden, imgleichen
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auch, in was terminis die wegen des punti executionis mit dem gegentheil in
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der Pragischen Altenstadt bishero gepflogene tractaten damahls gestanden,
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mit mehrem vernommen.

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Und gleichwie die von Euer Fürstlicher Durchlaucht beschehene communi-
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cation wir mit unterthänigem danck annehmen, also haben wir zwar unfehl-
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bahr verhoffet, es würde itztberührter punct albereit seine völlige richtigkeit
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und erörterung erlanget haben. Weil aber solches noch zur zeit wegen ange-
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führter ursachen nicht geschehen können und etwan (wie Euer Fürstliche
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Durchlaucht in besagten an uns abgangenen schreiben innuiren, die herren
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stände auch fast dahin geneigt) wiederumb hieher zu remittiren beliebig sein
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solte, also ist an Dieselbe unser gehorsahmes und unterthäniges bitten, Sie
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geruhen gnädig, jemanden, deme sowohl die beschaffenheit der plätze als der
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soldatesque wohl bekandt, hieher abzufertigen, deßen wir uns bedienen und
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desto eher aus dieser sache kommen möchten.

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Nachdemmahl aber Euer Fürstlicher Durchlaucht wir zum öftern gehor-
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sambst berichtet, welchergestalt wohlgedachter herren stände alhier sich be-
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findende abgesandten im nahmen ihrer principalen bald nach dem von
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höchstgedachter Ihrer Königlichen Mayestät ratificirten und alhier einge-
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schicktem instrumento pacis deßen commutation mit fast unwiedersprechli-
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chen und auch das beweglichste angeführten rationibus bis anhero unaufhör-
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lich urgiret und getrieben, also haben wir endlich, umb sowohl mehrhöchst-
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gedachter Ihrer Königlicher Mayestät bis anhero der gantzen weldt bekand-
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ten getragen friedensbegierde zu contestiren, alß das bey itzt bevorstehendem
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reichstag selbige hiedurch das gantze Reich und deßen stände des so lang
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erwünscheten schlußes desto gewißer versichern könten, als nach der von
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itztwohlgedachten herren ständen uns geleisteten gnugsahmen versicherung
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endlich darein zu condescendiren und mehrbesagte ratification künfftige wo-
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chen, geliebt es Gott, auszuwechseln entschloßen sind. Itzterwehnte versiche-
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rung aber bestehet vornehmlich darauff, das alles dasjenige, was in der jüngst-
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verwichenen 21. dieses den herren ständen super postulato commutationum
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von uns herausgegebenen und Euer Fürstlichen Durchlaucht copeylich über-
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sandten declaration enthalten, unfehlbahr und unverbrüchlich exequiret und
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werckstellig gemachet werden, das niemand von dem convent alhier, biß so-
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lang dieses alles effectuiret, weggehen, das die commutatio dem instrumento
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pacis (vermöge deßen die annoch rückstellige difficulteten nohtwendig erör-
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tert werden müßen) im geringsten nichtes praejudiciren, und dann das keine
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abdanckung der soldatesque oder restitution einiges platzes erfolgen solle, bis
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solang die versprochene gelder beysammen und in die lägerstädte gebracht

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und die in obangezogener declaration enthaltene nohtwendigkeiten totaliter
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zur richtigkeit gebracht sein. Nachdem wir nun diese versicherung von denen
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herren ständen erhalten haben werden, können wir alßdann kein ursach fin-
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den, die commutation länger uffzuhalten, sondern möchten aus obangeführ-
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ten motiven ehister tage dazu zu schreiten uns resolviren müßen.

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PS: Weil eben bey schließung dieses des Schwäbischen und Fränckischen
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creißes herren deputirte diese ihre desideria bey uns schrifftlichen eingege-
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ben, auch dieselbe an Euer Fürstliche Durchlaucht gelangen zu laßen, instän-
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dige ansuchung gethan, alß haben wir deroselben solche gehorsamst übersen-
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den und zugleich bestermaßen recommendiren wollen, außer allem zweiffel
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lebende, daß woferne sie hierinn gnädige erhörung erhalten würden, es zu
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auffbringung ihres contingents mercklichen außschlagen und gedeyen solte.

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