Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz

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EINLEITUNG

Der vorliegende Band setzt im Oktober 1646 ein, wenige Wochen nach dem erfolg-reichen Abschluß der kaiserlich-französischen Satisfaktionsverhandlungen
Am 13. September 1646; vgl. Dickmann S. 293–300.
. Diese Übereinkunft hatte für das Problem der schwedischen Territorialentschädigung inso-fern entscheidende Bedeutung, als sie die Verhandlungen zwischen den Schweden und den Kaiserlichen antrieb und vor allem Salvius nachgiebiger werden ließ, weil er einen Separatfriedensschluß zwischen dem Kaiser und Frankreich befürchtete – oder zu befürchten vorgab –, bevor Schweden wesentliche Teile seiner Kriegsziele durchgesetzt hätte.
Bis Mitte Februar 1647 beschäftigen sich die hier mitgeteilten Korrespondenzakten hauptsächlich mit den Verhandlungen über die Territorialsatisfaktion Schwedens, die Anfang Februar 1647 im wesentlichen abgeschlossen war
Vgl. zum Gesamtbereich der schwedischen Territorialsatisfaktion die Darstellungen von Breucker und Odhner.
.
Nach diesem Zeitpunkt ist ein Generalthema in den Korrespondenzen nicht festzu-stellen. Immer stärker in den Vordergrund rückt die Frage der satisfactio militum
Vgl. zu diesem Problem die ausführliche Darstellung von Lorentzen.
. Daneben aber spielen die zahlreichen Gravamina der Stände eine wichtige Rolle. Diese waren mit den vorgenannten Problemen insoweit verbunden, als Schweden – z. T. aus berechtigtem Mißtrauen gegenüber der Zuverlässigkeit der protestantischen Reichs-stände – eine Regelung der Reichsgravamina abhängig machte von einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen über die Territorial- und Militärsatisfaktion
Vgl. [Nr. 49] , [76] , [90] , auch [1] , [3] , [28] .
. Da aber über die Entschädigung des schwedischen Heeres 1647 nicht entschieden werden konnte, blieben auch die übrigen Probleme ungelöst.
Ist der Anfang der vorliegenden Edition durch das Ende des Bandes APW II C 2 vorgegeben und setzt sie zu Beginn eines wesentlichen Abschnittes der schwedisch-kaiserlichen Verhandlungen ein, so ist der Abschluß dieses Bandes schwerer zu moti-vieren, weil einerseits Ende 1647 kein entsprechender Einschnitt zu finden ist, anderer-seits der Umfang des Buches ein gewisses Maß nicht übersteigen sollte. So ist als abschließendes Aktenstück des Bandes diejenige Relation gewählt worden, die den Bruch des schwedisch-bayrischen/kurkölnischen Waffenstillstandes nach Stockholm meldet. Mit diesem Schreiben wird eine Episode abgeschlossen, die im Frühjahr 1647 auf franzö-sische Initiative hin begonnen hatte und deren Ziel die militärische Schwächung des Kaisers war. Schweden hatte in diesen Waffenstillstand nur zögernd eingewilligt. Während des Waffenstillstandes hatten sich die Spannungen zwischen Schweden und Bayern sowie Kurköln verstärkt, ausgelöst einerseits durch die schwedische Haltung in der Frage der causa Palatina, andererseits infolge militärischer Zusammenstöße zwischen Königsmarck und dem Heer Hessen-Kassels mit Kurköln. Hatte der Waffenstillstand ein militärisches Auseinanderrücken zwischen Schweden und Frank-reich zur Folge gehabt
Vgl. hierzu das Problem der Weimarer Truppen (s. Register).
– und damit im ganzen gesehen eine militärische Schwächung

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der Alliierten bewirkt –, so mußte sich dies nach Bruch des Abkommens, auf längere Frist gesehen, ändern, auch wenn Frankreich zunächst noch den Waffenstillstand respektierte. Insofern bedeutet die Kündigung des Waffenstillstandes durch Bayern und Kurköln eine nicht unwichtige Änderung der militärischen Situation und recht-fertigt damit den gewählten Einschnitt.
*** Im Oktober 1646 traten die Verhandlungen über die schwedische Satisfaktion in das entscheidende Stadium. Infolge des französisch-kaiserlichen Vorvertrages vom 13. Sep-tember 1646, der die französische Satisfaktion weitgehend geregelt hatte, waren die Schweden bei den Friedensverhandlungen in Verzug geraten und versuchten nun, ihre Satisfaktionsforderungen forciert durchzusetzen. Die schwedischen Territorialforderungen umfaßten drei Zielbereiche: 1. die Stifter Bremen und Verden, 2. Wismar und Umgebung, 3. Pommern. Die Abtretung des Erzstiftes Bremen und des Hochstifts Verden sowie Wismars war im Oktober 1646 im wesentlichen zugestanden, wenn auch noch eine Reihe Modalitäten in bisweilen zähen Verhandlungen ausgehandelt werden mußten. Aber an diesen Problemen konnten die Friedensverhandlungen kaum noch scheitern. Anders verhielt es sich beim Kernstück der schwedischen Satisfaktionsforderungen, der Entschädigung mit Pommern. Die Lösung der Pommernfrage war conditio sine qua non für einen schwedisch-kaiserlichen Friedensschluß. Schweden und dem Kaiser stand in diesem Falle mit Kurbrandenburg ein bedeutenderer Fürst gegenüber als die Reichsstände, die von der Abtretung der beiden Stifter zwischen Unterweser und Unterelbe
Der Bremer Administrator Friedrich, zweiter Sohn des dänischen Königs Christian IV., hatte seine Stifte im Verlauf des dänisch-schwedischen Krieges eingebüßt; der Friede von Brömsebro vom 23. August 1645 (Art. 38) verwies die Klärung der Eigentumsverhältnisse hinsichtlich des Erz-stifts auf Separatverbandlungen in Stockholm, die ihrerseits an der vom schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna in den Vordergrund geschobenen Vollmachtfrage ohne Ergebnis ausgelaufen waren. Friedrich war also ein Herr ohne Land. Der dänische Einfluß in Nordwestdeutschland, durch den Friedrich die Stifter erhalten hatte, war infolge der Niederlage Christians IV. im Krieg gegen Schweden weitgehend geschwunden, so daß von dieser Seite vorerst keine Gefahr drohte, wenn Bremen den Schweden zugesprochen wurde. Abgesehen von der augenblicklichen politischen Konstellation, konnte der Kaiser auch aus kirchenrechtlichen Erwägungen das Erzstift Bremen verhältnismäßig leicht an Schweden abtreten: Bremen war ein protestantisches geistliches Terri-torium; die Besitztitel des evangelischen Administrators waren nach kanonischem Recht irrelevant. Hatte man sie bisher geachtet, waren dafür politisch-militärische Gründe maßgebend. Zwar ver-suchten die kaiserlichen Gesandten, das Erzstift Bremen und das Hochstift Verden als geistliche Fürstentümer zu erhalten, doch setzte Schweden die Säkularisation durch. (Ähnlich erging es anderen protestantischen geistlichen Territorien; Magdeburg, Halberstadt und Minden fielen als säkularisierte Fürstentümer an Brandenburg; allein Lübeck – fast Sekundogenitur Holstein-Gottorps – blieb als evangelisches geistliches Territorium erhalten. Ernster Widerstand gegen Säkularisierungsbestrebungen erhob sich erst, als katholische Interessen auf dem Spiel standen – vor allem hinsichtlich Hildesheim, Osnabrück, Paderborn, Münster. Konzessionen mußten lediglich wegen des Hochstifts Osnabrück gemacht werden, in dem ein katholischer Landesherr mit einem evangelischen aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg abwechseln sollte). Die Vertretung oder Nichtvertretung des Erzstifts Bremen auf dem Friedenskongreß spielte für den Gang der Verhandlungen keine entscheidende Rolle. Die schließlich erzielte finanzielle Ent-schädigung erübrigte sich noch vor Ende der Friedensverhandlungen, als Friedrich die Nachfolge seines Vaters als König in Dänemark antrat. Vgl. hierzu ausführlich Lorenz.
oder Wismars
Auf die mecklenburgische Haltung nahmen die schwedischen und kaiserlichen Gesandten keine Rücksicht. Die Verhandlungen im hier interessierenden Zeitraum betrafen die Institution eines Condominiums für Wismar; Vorbild sollte das ius ganerbinatum sein. Doch wurde von Anfang an versucht, dieses Condominium zugunsten Schwedens zu limitieren. Königin Christina hatte gegenüber Condominiumvorstellungen erhebliche Vorbehalte, doch war sie nach weitgehender Modifizierung des Begriffs „Condominium“ bereit, dies zu akzeptieren Das Condominium sollte Stadt und Hafen Wismar, Poël sowie zwei angrenzende Ämter betreffen. Garnison und Kommandant aber sollten Schweden allein verpflichtet sein, doch könne notfalls auch eine Eidesleistung an den mecklenburgischen Herzog zugestanden werden, deren Inhalt sein solle, daß die Garnisonen weder gegen Schweden noch gegen Mecklenburg vorgehen werde. Für den Wismarer Hafen sei eine Regelung durchzusetzen, die Schweden weitestgehenden Einfluß zugestünde. Walfisch dagegen müsse Schweden allein – ensamme – vorbehalten bleiben, um dort eine starke schwedische Festung errichten zu können (vgl. [Nr. 28] , [5] ). Eine derartige Regelung lehnte der Herzog von Mecklenburg ab, ebenso Vorstellungen von einer alternatio proprietatis Wismars. Schweden hielt Mecklenburgs Zustimmung für die Abtretung Wismars nicht für sonderlich wichtig – äre af ringare consideration –. Stimme der Herzog nicht zu, werde Schweden nicht in das Condominium willigen und Wismar sich allein übertragen lassen (vgl. [Nr. 118] ). Der Kaiser bot schließlich Schweden Wismar iure feudi an bei Entschädigung Mecklenburgs mit Ratzeburg (vgl. [Nr. 85 [4]] ). Schweden blieb damit überlassen, ob Mecklenburg ein gewisses Mit-spracherecht eingeräumt werde (vgl. [Nr. 85] ).
direkt betroffen wurden; den Hohenzollern konnte man nicht ohne weiteres übergehen.

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Die Pommernfrage hatte die schwedisch-brandenburgischen Beziehungen seit Beginn des deutsch-schwedischen Krieges belastet. Brandenburg war nicht bereit gewesen, Schweden entgegenzukommen. Andererseits war es allen Beteiligten am Friedens-kongreß klar, daß sich Schweden nicht mit Bremen, Verden, Wismar und einer finanziellen Entschädigung zufrieden geben werde. Wollte man Frieden, mußte man eine Entschädigung Schwedens mit Pommern oder zumindest Teilen dieses Herzog-tums hinnehmen und in diesem Sinne auf Brandenburg einwirken. Kurfürst Friedrich Wilhelm überschätzte seine Position, wenn er meinte, nicht nachgeben zu müssen
Vgl. [Nr. 95] : Kurfürst Friedrich Wilhelm stehe auf dem Standpunkt, die schwedische Drohung, man werde ganz Pommern nehmen, wenn Brandenburg nicht dem ersten Alternativvorschlag zu-stimme, schrecke ihn nicht; denn er habe St. Romain deutlich gemacht att H. M:t på sådant fall näpplig skulle desarmera och per consequens icke häller Käijsaren, alltså haffver han väll kunnat märkia att ingen frid bliffver aff. Die brandenburgischen Gesandten dagegen erkannten die Gefahr. Vgl. [Nr. 19] .
. Zwar waren Schweden und dem Kaiser an einem Übereinkommen mit Brandenburg in der Pommernfrage gelegen, doch waren beide bereit, sich über Brandenburg hinweg zu einigen und in diesem Falle dem Kurfürsten jegliche Entschädigung zu verweigern. Die Abtretung ganz Pommerns an Schweden lag jedoch weder im Interesse der Nach-barn, Dänemarks und Polens
Vgl. [Nr. 13] , [24] , [31] .
, noch der Niederlande als Handelsnation
Aus eigenen handelspolitischen Interessen hatten die Niederlande Verständnis für die branden-burgischen Handelsinteressen, die nach freier Passage von Königsberg bis Küstrin ohne schwedische Zöllner und ohne Lizentenwesen verlangten. Vgl. [Nr. 24 [6]] .
oder Frankreichs, das eine europäische Hegemonialstellung Schwedens fürchtete. Frank-

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reich setzte sich daher zwar für eine Entschädigung Schwedens mit Vorpommern ein, war aber andererseits bestrebt, eine Abtretung ganz Pommerns zu verhindern
Vgl. Nr. [2] , [5] (Gespräch zwischen Chanut und Axel Oxenstierna am 27. Oktober 1646), 24.
.
Auf Grund der französisch-kaiserlichen Einigung über die französische Satisfaktion und die dadurch geschwächte schwedische Position auf dem Friedenskongreß
Vgl. Lundgren S. 261.
erging am 29. September 1646 eine neue Weisung zur Territorialsatisfaktion Schwedens
Vgl. APW [II C 2 Nr. 192] .
. Diese sah primär die Abtretung ganz Pommerns vor, doch konnten notfalls schritt-weise Konzessionen gemacht werden bis zu einer Mindestforderung auf Rügen, Vor-pommern, alle drei Odermündungen und Wollin.
Diese Weisung und die französischen Vorstellungen von einer Entschädigung Schwedens ließen sich durchaus in Einklang bringen, doch ist zu beachten, daß die schwedischen Gesandten sich nur in schwieriger Verhandlungssituation auf diese Mindestforderungen zurückziehen sollten. Und wann diese Situation gegeben war, darüber konnten die beiden schwedischen Gesandten verschiedener Ansicht sein. Die Stockholmer Weisungen ließen den Gesandten oft erheblichen Spielraum, einerseits bedingt durch die lang-wierigen Postzeiten – ein Schreiben war zwischen drei und vier Wochen unterwegs; die Antwort auf eine Anfrage konnte also frühestens in sechs Wochen erwartet werden –, andererseits aus der Einsicht, daß an Ort und Stelle am besten entschieden werden könne, was notwendig sei
Vgl. [Nr. 21] , [23] , auch [28] ; [53] . Allerdings konnte die Stockholmer Reaktion recht heftig sein, wenn die Gesandten die Voll-machten zu weit auslegten – so hinsichtlich Salvius’ Auffassung vom locus tractandi und den schriftlich überreichten Satisfaktionsforderungen. Vgl. [Nr. 71] , [72] .
. (Axel Oxenstierna berief sich hierbei auf eigene Erfahrungen im diplomatischen Dienst.) Möglichkeiten und Gefahren derartig weit-gespannter Vollmachten liegen auf der Hand.
Salvius sah die Situation häufig ernster als Johan Oxenstierna – oder äußerte sich zumindest in dieser Hinsicht – und faßte deshalb die Vollmachten recht weit auf, während Johan Oxenstierna sich enger an die Weisungen hielt, ohne doch durch diese starrere Haltung Schweden zu schaden. Die schwedische Instruktion vom 29. September 1646 ging ebenfalls auf die Frage von Separatverhandlungen mit Brandenburg über die Pommernfrage und auf ein Allianzangebot des Kurfürsten ein. Den Gesandten wurde gestattet, derartige Ver-handlungen zu führen, falls die brandenburgischen Gesandten hierfür Vollmachten besäßen. Diese Verhandlungen sollten möglichst ohne französische oder niederländische Vermittlung vor sich gehen, doch sei französische Mediation zu akzeptieren, wenn die französischen Gesandten durch eine Ablehnung beleidigt würden. Spätere Weisungen gaben den Gesandten größeren Spielraum hinsichtlich des modus tractandi – sie selbst sollten entscheiden, ob mit französischer und gegebenenfalls kaiserlicher Vermittlung oder selbständig verhandelt werden solle
Vgl. [Nr. 21] , [23] , auch [28] .
.
Am 16. Oktober erhielten die schwedischen Gesandten in Osnabrück die Instruktion vom 29. September ; wenige Tage später, am 20. und 21. Oktober, fanden Gespräche

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mit den brandenburgischen Gesandten über Separatverhandlungen statt
Vgl. [Nr. 3] .
. Zu derartigen Verhandlungen kam es jedoch nicht, zunächst wegen fehlender, später wegen ungenügen-der brandenburgischer Spezialvollmacht – so waren die Vollmachten nicht lateinisch abgefaßt und enthielten für Schweden unangenehme Formulierungen
Vgl. [Nr. 3] , [7] (schwedische und brandenburgische Argumentation), [16] , [20] , [22] , [33] , [36] (Haltung der Königin Christina), [39] (Haltung Axel Oxenstiernas), [40] (französische Haltung), [44] , [86.]
. Die schwedischen Gesandten verfolgten in dieser Frage eine ähnliche Politik wie Axel Oxenstierna gegenüber den erzstiftisch-bremischen Unterhändlern während der Stockholmer Ver-handlungen
Vgl. Lorenz S. 96–114; auch Baltische Studien VI, 2, S. 81.
. Sie konnten mit Rückendeckung der schwedischen Regierung rechnen, da die Instruktion vom 29. September Separatverhandlungen mit Brandenburg nur mit Bedenken zugestimmt hatte.
Die brandenburgischen Gesandten machten bei den üblichen Visiten und Revisiten deutlich, daß der Kurfürst auf keinen Fall Verhandlungen über die Abtretung ganz Pommerns zustimmen werde; zur Diskussion standen für sie nur die drei gradus, die bei der Unterredung zwischen den brandenburgischen und schwedischen Gesandten am 20. Oktober 1646 genannt worden sind, und dies bedeutete: Abtretungen im westlichen Vorpommern mit Rügen, allenfalls war ein Nachgeben bis zur Oder – ohne Stettin, Wollin und Gartz – möglich
Vgl. Nr. [7] in Verbindung mit APW [II C 2 Nr. 209 S. 513] ; [16] , [24] , [37] , [44] , [92] , [95] . [Nr. 209] nennt die drei gradus 1. halb Rügen und Amt Barth; 2. halb Rügen, Barth und die Ämter Demmin und Treptow; 3. ganz Rügen, Barth, Demmin, Treptow.
. Für diese Konzessionen verlangte Brandenburg eine ungeheure Entschädigung
Vgl. [Nr. 24] (Brandenburg verlangte das ehemalige Herzogtum Sagan, das Fürstentum Glogau, das Erzstift Magdeburg und die Hochstifte Halberstadt, Hildesheim, Minden und Osnabrück), [31] , [40] .
. Selbst im Zusammenhang mit den wenige Wochen später erhobenen ultimativen Alternativvorschlägen war der Kurfürst nicht geneigt, einer Regelung zuzustimmen, die ihm Hinterpommern mit Ausnahme der Oder ein-geräumt hätte
Vgl. [Nr. 65] .
. Er meinte, habe Schweden die Oder, sei die Mark verloren und seien Handel und Korrespondenz zu den östlichen Teilen seines Territoriums gehemmt, ein Standpunkt, der hinsichtlich Handel und Korrespondenz einiges für sich hat; außer-dem konnte er hoffen, damit die Niederlande und die Hanse für seinen Standpunkt gewinnen zu können
Vgl. [Nr. 31] .
.
Am 25. Oktober deuteten die schwedischen Gesandten gegenüber Wittgenstein die Möglichkeit von Konzessionen in der Pommernfrage an; man sei bereit, Brandenburg die östlichen Teile Hinterpommerns zu lassen; abzutreten seien Vorpommern sowie Stettin, Wollin und Cammin. Auf der Oder solle ungehinderte Schiffahrt möglich sein
Vgl. [Nr. 3] – man wolle dem Kurfürsten von Brandenburg folgende Gebiete lassen: die Ämter Stolp, Schlawe, Rügenwalde und Neustettin; einige Gebiete (något) nach Schievelbein zu ( inemot S.). Damit besitze der Kurfürst von der Neumark her Zugang zur See und bei Stolp und Rügenwalde zwei Häfen. Für diese Konzessionen verlangte Schweden als Entschädigung das Hochstift Minden.
.

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Im Schreiben Salvius’ an die Königin Christina vom 11. November wird ein Alternativ-vorschlag erwähnt, der mit geringen Modifikationen die Verhandlungen bis zur Lösung des Pommernproblems im Februar 1647 bestimmt: Entweder akzeptiere Branden-burg die von Schweden geforderte Abtretung Vorpommerns, Rügens, Gartz’, Stettins, Damms, Wollins und des Stiftes Cammin, oder aber Schweden erwerbe ganz Pommern unter der Garantie von Kaiser und Reich
Vgl. [Nr. 24] , ebenso [25] .
.
Mitte November hielt die schwedische Regierung die Zugeständnisse der Instruktion vom 29. September für überholt, bedingt wohl vom Ausbleiben möglicher unliebsamer Konsequenzen des französisch-kaiserlichen Übereinkommens. Die Instruktion vom 17. November
Vgl. [Nr. 28] , auch [36] .
formuliert die Satisfaktionsforderungen hin-sichtlich Pommern in einem Alternativvorschlag, vergleichbar demjenigen Salvius’ vom 11. November, d. h. entweder stimme der Kurfürst von Brandenburg den schwedischen Vorschlägen zu, oder aber er büße ganz Pommern ein. Diese Alternative solle ultimativ – simpelt och cathegorice – abgefaßt werden.
Im einzelnen sahen die beiden Alternativen vor: Schweden verlangt als Maximal-forderung des ersten Vorschlags die Abtretung von ganz Vorpommern, Rügen, Stettin, Damm, Gollnow, Wollin, das Stift Cammin und Kolberg; es verzichtet dafür auf die in der Alt- und Neumark besetzten brandenburgischen Festungen. Restpommern solle Schweden zufallen, wenn die männliche Linie des Gesamthauses Brandenburg, also inklusive Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach, aussterbe; deshalb seien auch die hinterpommerschen Stände auf Schweden zu verpflichten. Über Wappen und Titel für die abzutretenden Gebiete sei ein Vergleich mit dem Kurfürsten anzu-streben. Von diesen Forderungen könnten die Gesandten per gradus verzichten auf Kolberg und Stift Cammin, nicht jedoch auf die Dievenow mit umliegendem Land. Mindestforderung also war am 17. November: Vorpommern, Rügen, Wollin, Stettin, Damm, Gollnow, jeweils inklusive „Amt“ zu verstehen. Stimme der Kurfürst von Brandenburg nicht zu, sei die Abtretung ganz Pommerns unter Garantie von Kaiser und Reich iure perpetui feudi bei obligatio et homagium der pommerschen Stände zu verlangen. Den brandenburgischen Gesandten gegenüber solle man sich in diesem Falle unfreundlich verhalten und drohen, neben Pommern auch diejenigen brandenburgischen Gebiete, die Schweden besetzt habe, einzubehalten, nämlich Driesen, Landsberg, Altmark. Eine Woche später, am 24. November, erging eine Weisung
Vgl. [Nr. 36] .
, der zufolge bevorzugt die von den Kaiserlichen angebotene Ab-tretung ganz Pommerns anzustreben sei, möglichst cum consensu electoris, eine irreale Vorstellung, sonst unter der Garantie von Kaiser und Reich. Und Axel Oxenstierna äußerte sich noch konkreter
Vgl. [Nr. 39] .
: Ihm sei die Abtretung ganz Pommerns ohne Zustimmung Brandenburgs lieber als die Abtretung Vorpommerns sowie Stettins mit dessen Bewilligung. Er empfahl seinem Sohn, keine Rücksicht auf Brandenburg zu nehmen, so daß der Kurfürst gezwungen werde, seine Angelegenheiten in bilateralen

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Verhandlungen mit der Königin in Stockholm zu klären, d. h. Schweden ausgeliefert zu sein ohne Einflußmöglichkeiten engagierter Dritter wie z. B. Frankreichs oder der Niederlande auf dem Westfälischen Friedenskongreß.
Interessant ist die Haltung der pommerschen Stände zur Pommernfrage. Sie vertraten zumeist eine brandenburgfreundliche Haltung
Vgl. [Nr. 102] .
, sorgten sich aber vor allem um ihre Privilegien.
Die Abgesandten der pommerschen Stände waren an einer Regelung für ganz Pommern interessiert, und zwar im brandenburgischen Sinne; sie erkannten jedoch die Unver-meidlichkeit einer umfangreichen Territorialsatisfaktion für Schweden und entwarfen daher ein Schriftstück, in dem eigene Vorstellungen zur schwedischen Entschädigung entwickelt wurden; es enthält überdies Ausführungen für den Fall der Ablehnung der Satisfaktionsvorschläge; deren Ziel waren Sicherung und Ausbau der ständischen Position unter schwedischer Herrschaft. Dieses Schriftstück ist am 25. November 1646 Johan Oxenstierna überreicht worden
Vgl. [Nr. 44] , [65] , auch [76] , [102] .
. Im einzelnen sieht der Entschädigungs-vorschlag der pommerschen Stände vor: An Schweden sollten abgetreten werden die Stifter Bremen, Verden, Minden, Osnabrück sowie Teile des Hochstifts Münster, nämlich Meppen, Vechta, Wildeshausen, Cloppenburg und die Grafschaften Hoya, Diepholz, Schaumburg und Ravensberg. Braunschweig-Lüneburg sei für Diepholz und Hoya mit Hildesheim, Bischof Franz Wilhelm für Minden und Osnabrück mit dem Hochstift Halberstadt zu entschädigen. Weiterhin war eine Allianz zwischen Schweden und dem Kurfürsten von Brandenburg sowie deren simultanea investitura in Pommern unter Eid der pommerschen Landstände vorgesehen. Dieser grotesk anmutende Vorschlag – Trauttmansdorff bezeichnete ihn als „Kinderwerk“ – wurde einerseits ernst, andererseits scheinbar ernst genommen, obwohl man ihn für undurch-führbar hielt
Vgl. [Nr. 51] , [54] , [85] und Baltische Studien VI, 2 S. 61, 63, 78f., 82, 86–89.
. So übernahmen die brandenburgischen Gesandten die Entschädigungs-vorschläge der Bevollmächtigten der pommerschen Landstände
Vgl. [Nr. 85] .
, und Johan Oxenstierna nahm ihn in einem Schreiben an Salvius auf
Vgl. Nr. [49] , [77] .
. Ausgangspunkt war die Frage, ob es sinnvoll sei, eine umfangreiche Satisfaktion ohne oder eine begrenzte Entschädigung mit Zustimmung des Kurfürsten von Brandenburg zu erhalten. Zu den schwedischen Forderungen könne man die Zustimmung des Kurfürsten nicht erwarten, andererseits sei auf die Garantie von Kaiser und Reich nicht zu bauen. Einen Ausweg bildeten nach Ansicht Johan Oxenstiernas möglicherweise die Vorstellungen der Gesandten der pommerschen Stände. Wichtig für Schweden sei ein gutes Verhältnis zu Branden-burg
Axel Oxenstierna hielt diesen Gedankengang für unbegründet – de incommoda och nova emergentia som du befahrer dig före ... ähre intet så högt at aestimera som de commoda man aff hela Pomern kan förmodha. Druckmittel gegen den Kurfürsten von Brandenburg seien die auf seinem Gebiet liegenden schwedischen Garnisonen. Vgl. [Nr. 83] .
. Dazu führen könne eine Vereinbarung über simultanea investitura in Pommern mit Erbfolgevertrag für das gesamte Herzogtum als spem in futuram. Regnum non moritur. Bei einer derartigen Regelung entstehe das Problem der

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augenblicklichen Realsatisfaktion. In Frage kämen hierfür entweder Schlesien oder die Stifter Minden, Osnabrück, Hildesheim, Halberstadt sowie Ravensberg, Cloppen-burg und Vechta. Von den evangelischen Ständen könne Zustimmung für eine derartige Lösung der Pommernproblematik erwartet werden, ebenso von den Niederlanden und der Hanse; mit Widerstand dagegen sei zu rechnen vom Kaiser, den katholischen Ständen und Frankreich – und gerade diese Äußerung macht die irreale Komponente dieses Planes deutlich. Gegen eine Entschädigung mit Teilen Pommerns hatte außer Brandenburg kaum jemand etwas einzuwenden; hinsichtlich der anderen Territorien aber wäre erheblicher Widerstand zu überwinden gewesen, wahrscheinlich wäre es über derartige Forderungen zum Bruch der Verhandlungen gekommen. Daß die Nieder-lande zugestimmt hätten, wenn Schweden an deren Grenzen gerückt wäre, ist zweifel-haft; ebensowenig Zustimmung war von den nordwestdeutschen Reichsständen zu erwarten. Vor allem aber der französische Widerstand wäre nicht zu unterschätzen gewesen, die schwedisch-französischen Beziehungen wären noch stärker belastet worden, als sie es zu dieser Zeit ohnehin schon waren.
Axel Oxenstierna und Königin Christina hielten den Vorschlag als solchen für sinn-voll, wenn auch zu diesem Zeitpunkt für nicht mehr realisierbar
Vgl. [Nr. 90] , [108] .
.
Salvius sah die Angelegenheit konkret: Er meinte, die Gesandten seien alle für die Pommernproblematik instruiert; für neue Forderungen müßten neue Instruktionen eingeholt werden. Überdies sei es unmöglich, derartige Vorstellungen wegen der ver-schiedensten Interessen durchzusetzen. Trotzdem nehme man sie scheinbar ernst, um stärkere Unterstützung für die schwedische Pommernforderung zu erhalten – als das kleinere Übel
Vgl. [Nr. 85] .
.
Auf diese taktische Linie schwenkte bald auch Johan Oxenstierna ein. In seinem Brief an die Königin vom 31. Dezember 1646
Vgl. [Nr. 93] .
geht er davon aus, daß es das beste sei, ganz Pommern mit Zustimmung des Kurfürsten zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, könne auf den Vorschlag der Gesandten der pommerschen Stände zurück-gegriffen werden. Dies werde bei den katholischen Reichsständen und den Franzosen große Unruhe auslösen, und sie würden daher Druck auf den Kurfürsten ausüben, damit dieser seine Zustimmung für die Abtretung ganz Pommerns gebe.
Mit ihrem Entschädigungsvorschlag für Schweden haben sich die Gesandten der pom-merschen Stände also nicht durchsetzen können
Ähnlich erging es ihnen mit dem Versuch, günstige Vertragsbestimmungen – specialmention – für die pommerschen Stände zu erwirken. Hierbei ging es ihnen vor allem um eine Garantie der landständischen Rechte und Privilegien, die Abführung der schwedischen Garnisonen in den Städten, die Beseitigung der schwedischen Befesti-gungsanlagen, die Abschaffung der im Kriege eingerichteten Lizenten und Kontributionen, Kündi-gung aller schwedischen Donationen, die von Tafelgütern gemacht worden waren, so daß der Staats-haushalt von diesen Gütern gedeckt werden könne ohne Belastung der Stände, Zulassung des Rechts-weges bei Reichsgerichten (beneficium appellationis), Besetzung der Verwaltungsstellen mit Einheimischen. Man habe seinerzeit die Schweden zu Hilfe gerufen, um alle Rechte zu behalten, man wolle sie nun nicht durch Schweden einbüßen (vgl. [Nr. 16] , [102] , [103] ). Stockholm war nicht bereit, den pommerschen Ständen die geforderten Garantien zu geben. Die Gesandten wurden zwar wiederholt gemahnt, den Bevollmächtigten der pommerschen Stände gegen-über höflich aufzutreten, doch sei ihnen deutlich zu machen, Schweden wolle wohl deren Rechte und Privilegien nicht antasten, können aber über ihren Forderungskatalog erst nach Übertragung Pommerns, d. h. nach Abschluß des Friedensvertrages, sprechen. Schweden könne sich nicht prä-judizieren lassen und in Pommern nicht stärker gebunden sein als die früheren Herzöge (vgl. [Nr. 103] , [108] , [118] , [119] ). Beiden Seiten ging es um die wirtschaftliche Ausgangsposition. Schweden war auf die Lizenten, Zölle, Kontributionen angewiesen – einerseits für den Staatshaushalt der Kernlande, andererseits für den pommerschen Haushalt, der auch die Garnisonen einschloß. Und mit den Donationen beglich man Schulden, die sonst bar bezahlt hätten werden müssen. Die Landstände dagegen wollten sowenig wie möglich zur Aufbringung derartiger Mittel beitragen, und die Hafenstädte fürchteten überdies für ihren Handel.
.

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Recht genaue Vorstellungen davon, wie die schwedische Satisfaktion auszusehen habe, hatten die französischen Gesandten. Sie wollten verhindern, daß Schweden so große Gewinne erzielte, daß es eine europäische Hegemoniestellung einnehmen könne. Diese Gefahr bestand, wenn es ganz Pommern gewänne und zusammen mit Wismar und den baltischen Besitzungen sowie nach der schweren dänischen Niederlage von 1644/1645 ein mare clausum Suecicum innehätte. Und die französischen Gesandten wußten, daß sie der Zustimmung fast aller Kongreßbeteiligten sicher sein konnten, wenn sie die pommersche Satisfaktion Schwedens auf Vorpommern beschränkten. Andererseits war eine Satisfaktion Schwedens nur noch in Pommern möglich, da es der Kriegs- und Verhandlungsverlauf nicht zuließ, Schlesien zu verlangen, und die französischen Gesandten, vor allem d’Avaux, nicht bereit waren, der Übertragung katholischer Stifter an Schweden zuzustimmen – was gerade der Vorschlag der Gesandten der pommerschen Landstände beinhaltet hatte. Konkretes Ziel der französischen Diplo-matie war also die Entschädigung Schwedens mit Vorpommern bis zur Oder, möglichst ohne Stettin, das staatsrechtlich zu Hinterpommern gehörte, aber am westlichen Oderufer liegt
Vgl. [Nr. 37] , [44] .
. Im Gegensatz zu den Gesandten der pommerschen Stände besaßen die französischen Gesandten realistischere Vorstellungen von dem, was durchzusetzen sei, andererseits aber verfügten sie über den Einfluß, ja die Macht, ihre Ziele durch-zusetzen. Diese Macht verdankten sie sowohl dem erfolgreichen Abschluß der eigenen Satisfaktionsverhandlungen als auch der Tatsache, daß ihnen von den schwedischen Gesandten eine Art Vermittlerrolle eingeräumt worden war, da diese die Franzosen ersucht hatten, ihren Einfluß bei den brandenburgischen Gesandten geltend zu machen; daraus leiteten d’Avaux und Servient den Auftrag ab, beim Kurfürsten selbst zu intervenieren, und dies wurde von St. Romain unternommen, wenn auch ohne Erfolg
Vgl. [Nr. 13] , [15] , [16] , [24] , [31] , [70] , [75] , [92] (ohne Erfolg), [95] ; ähnlich bei dem kaiserlichen und kurfürstlichen Vermittler Plettenberg (vgl. Nr. [96] , [101] ).
. Überdies hatte die Königin den Gesandten nahegelegt, mit den französischen Gesandten über die Pommernfrage zu beraten
Vgl. [Nr. 28] .
.
Durch Indiskretion war außerdem die schwedische Position geschwächt; durch Chanut, den französischen Botschafter in Stockholm, hatten die französischen Gesandten die Mindestforderungen der Instruktion vom 29. September erfahren
Vgl. [Nr. 41] , [22] , [42] .
. Auf deren Kenntnis

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basiert der französisch/venezianische Vorschlag, demjenigen eine umfangreiche finan-zielle Entschädigung zukommen zu lassen, der auf Stettin verzichten müsse, Branden-burg oder Schweden
Vgl. [Nr. 20] , [24] , [44] .
. Ende November wurde dieser Vorschlag modifiziert
Vgl. [Nr. 51] , [65] , [75] . Anfang Januar kamen auch die kaiserlichen Gesandten auf diesen Vorschlag zurück – vgl. [Nr. 101] .
: Gebe der Kurfürst von Brandenburg seine Zustimmung zur Abtretung von Stettin, Damm, Gartz, solle er zwei Millionen Reichstaler erhalten, wolle er nicht, solle Schweden ihm diese Gebiete restituieren und erhalte seinerseits zwei Millionen Reichstaler oder zwanzig Tonnen Goldes, zumindest zwölf Tonnen. Der Vorschlag zeigt, daß Frank-reich daran interessiert war, Stettin von der schwedischen Satisfaktion auszunehmen, deutlich durch das Verlangen nach Zustimmung des Kurfürsten von Brandenburg zur Abtretung Stettins, Damms und Gartz’, wozu dieser Ende November 1646 keines-falls bereit war. Überdies hatte die schwedische Instruktion vom 29. September Stettin nicht als Mindestforderunggenannt (wohl aber Wollin, das der französische Vorschlag auch stets Schweden vorbehielt), und außerdem machten die französischen Gesandten detaillierte Vorschläge zur Beschaffung des Geldes für Schweden, wobei Frankreich ebenfalls Vorteile gewonnen hätte, nämlich durch die kaiserliche Verpfändung der Waldstädte an Frankreich. Die beiden schwedischen Gesandten vertraten einen ent-gegengesetzten Standpunkt zu dem französischen Vorschlag; während ihn Johan Oxenstierna ablehnte, war Salvius bereit, ihm aus finanziellen Gründen zuzustimmen – die schwedische Finanzsituation verlange Geld, und bei dem französischen Vorschlag könne man es leicht erhalten
Vgl. [Nr. 55] , vor allem auch [80] , [85] .
. Aber nicht nur mit Hilfe von Vorschlägen suchten die französischen Gesandten, die Lösung der schwedischen Satisfaktion in ihrem Sinne zu lenken, sondern sie übten außerdem Druck auf Schweden aus, ja, sie arbeiteten mit Drohungen. So hieß es, ein spanisch-französisches Übereinkommen stehe vor der Tür (und das werde Konsequenzen für die Verhandlungen haben, da die französischen Ziele im wesentlichen erreicht seien). Während Salvius dieses Argument mit Besorgnis nach Stockholm weitergab, bezweifelte Johan Oxenstierna den Wahrheitsgehalt dieser Be-hauptung und meinte, Frankreich sei nicht zum Frieden mit Spanien geneigt
Vgl. [Nr. 44] .
. Wiederholt deuteten die französischen Gesandten auf die Gefahren eines niederländisch-brandenburgischen Übereinkommens gegen Schweden hin
Vgl. [Nr. 40] , [70] .
, doch verfolgten die Fran-zosen hiermit ebenfalls das Ziel, die schwedischen Gesandten einzuschüchtern. Ehrlich beunruhigt allerdings war Frankreich von der bevorstehenden Unterzeichnung des spanisch-niederländischen Friedensschlusses, der spanische militärische Kräfte frei-setzen würde
Vgl. [Nr. 40] , [42] , [75] .
; doch war damit die Bedrohung Frankreichs größer als die Schwedens. Weiterhin drohten die französischen Gesandten, Frankreich werde schwedische Inter-essen nicht länger unterstützen
Vgl. [Nr. 40] , [51] , [70] .
.
Vorwürfe, den Geist der französisch-schwedischen Allianz zu verletzen, richtete sich zunächst gegen Johan Oxenstierna, bald aber, nach der Modifikation der schwedischen

[p. XXXV] [scan. 35]

Instruktion vom 29. September in der Weisung vom 17. November, gegen Schweden allgemein und gipfelten in der Behauptung, Schweden neige eher zum Krieg als zum Frieden
Vgl. [Nr. 75] , schwedische Stellungnahme Nr. [76] , [92] (Beschwerde Longuevilles über mangelndes Vertrauen der schwedischen Gesandten).
. Die französischen Gesandten konnten damit rechnen, daß ihre Argumen-tation von Salvius akzeptiert wurde, während Johan Oxenstierna der französischen Politik recht skeptisch gegenüberstand . Salvius war kooperationswillig und arbeitete im ganzen gut mit den französischen Gesandten zusammen. Dies zeigte sich bei seinem einmonatigen Aufenthalt in Münster (vom 2. November bis zum 1. Dezember 1646)
Vgl. [Nr. 12] , [14] , [54] , [55] (2. Dezember).
, gegen den Johan Oxenstierna mehrfach erhebliche Bedenken vorbrachte
Vgl. [S. XLIVf] .
. Frucht dieses Aufenthaltes war die schriftliche Formulierung der schwedischen Satisfaktionsforde-rungen, die am 19. November, während eines kurzen Aufenthaltes Johan Oxenstiernas in Münster
Johann Oxenstierna kam am 4./14. November in Münster an und kehrte am 11./21. November nach Osnabrück zurück – vgl. Nr. [29] , [31] , [33] , [44] .
, den kaiserlichen Gesandten überreicht wurden
Vgl. [Nr. 31] , [62] . Die brandenburgischen Gesandten waren entsetzt darüber – vgl. Nr. [44] .
. Darin verlangten die schwedischen Gesandten ganz Vorpommern, Rügen, Wollin, das Bistum Cammin, Damm und die hinterpommerschen Gebiete am westlichen, dem vorpommerschen, Oderufer – das schloß Stettin ein, wenn auch nicht expressis verbis. Dies waren die Minimalforderungen der Instruktion vom 29. September, erweitert um Cammin, Damm und die verklausulierte Forderung nach Stettin.
Doch war damit das Schlußwort nicht gesprochen. Die Unsicherheit der schwedischen Gesandten in der Satisfaktionsfrage, soweit sie Pommern betraf, zeigte sich in den verschiedenen Vorschlägen zur Satisfaktion für die innerschwedische Diskussion. So empfahl wenige Tage später, am 24. November 1646, Johan Oxenstierna seinem Kollegen
Vgl. Nr. [37] .
, bei Verhandlungen mit Trauttmansdorff zu bestehen auf ganz Vorpommern und Rügen mit allen zugehörigen Gebieten auf beiden Seiten der Oder – die von Frank-reich vorgeschlagene Odergrenze sei nicht hinzunehmen –, die hinterpommerschen Terri-torien am westlichen Oderufer, wozu Stettin gehörte, und Wollin mit seinen Besitzun-gen am camminschen Ufer der Dievenow. Nachgegeben werden könne hinsichtlich Damms und Cammins, doch vorbehaltlich der Rechte Vorpommerns in Cammin und unter Schleifung der Befestigung Damms. Johan Oxenstiernas Minimalforderung entspricht – außer dem Verzicht auf Damm und Gollnow – der Minimalforderung der königlichen Instruktion vom 17. November, die er nicht kennen konnte, und drückt Kritik aus an den Satisfaktionsforderungen vom 19. November. Seine Schlußfolgerung, Schweden fordere faktisch die Odergrenze außer den Gebieten, die zu Vorpommern Stettin und Wollin gehören, ist aus der Auseinandersetzung mit Frankreich zu ver-stehen. Tatsächlich bedeutete die Verwirklichung dieser Vorstellungen, daß die Oder ein weitgehend schwedischer Fluß geworden wäre. Zwei Tage nach diesem Vorschlag übermittelte Johan Oxenstierna der Königin eine Variante
Vgl. [Nr. 44] .
. Hauptproblem war

[p. XXXVI] [scan. 36]

Stettin
Axel Oxenstierna hatte Joban Oxenstierna angewiesen, keinesfalls auf diese Stadt zu verzichten. Vgl. [Nr. 53] .
. Um diese hinterpommersche Stadt für Schweden zu sichern und gleichzeitig dem französischen Wunsch nach der Abtretung allein Vorpommerns und der Oder-grenze entgegenzukommen, sollte eine – letztlich irreale – Art Neuordnung der Bezeichnungen für Vor- bzw. Hinterpommern eingeführt werden – d. h. alles cis Oderam und Wollin sei zu Vorpommern zu rechnen, und damit also auch Stettin, während die trans Oderam gelegenen vorpommerschen Wildenbruch, Greifenhagen und Damm als zu Hinterpommern gehörig anzusehen seien. Das unter diesen Ver-hältnissen zustande gekommene Vorpommern sei an Schweden abzutreten mit den hinterpommerschen Besitzungen Wollins und Stettins. Hinterpommern könne bei Brandenburg verbleiben. Der Kurfürst könne seine Residenz in Neustettin oder Rügenwalde errichten, während die schwedische Residenz (Alt-) Stettin sei. Dieser Vorschlag – als erster Teil einer Alternative, den Brandenburg anzunehmen habe, wolle er nicht ganz Pommern verlieren – entspricht mit Ausnahme Stettins den schwedischen Minimalforderungen vom 29. September und rückt ab von den weiter-gehenden Vorschlägen Johan Oxenstiernas vom 24. November sowie den ebenfalls umfassenderen Satisfaktionsforderungen, die den kaiserlichen Gesandten überreicht worden waren. Johan Oxenstierna leitete mit diesem Schreiben seine „Nachgiebigkeits-phase“ ein, die im schon erwähnten Schreiben vom 28. November kulminierte, in dem er die Entschädigungsvorschläge der Gesandten der pommerschen Landstände als Ausweg aus dem Dilemma, mit Brandenburg in gespanntem Verhältnis leben zu müssen, hervorhob . Alle diese Vorstellungen waren mit der Instruktion vom 17. November hinfällig geworden.
Die Stockholmer Reaktion auf die den Kaiserlichen schriftlich überreichten Satis-faktionsforderungen war wenig freundlich
Vgl. [Nr. 62] , [63] .
und lag auf der Linie der inzwischen ein-getroffenen Weisungen: Präferenz der Abtretung ganz Pommerns, auch ohne kur-brandenburgische Zustimmung. Es sei gar nicht notwendig, alle Schwierigkeiten mit Brandenburg auszuräumen, damit man dessen Zustimmung nicht erhalte. Die Satis-faktionsforderungen hätten höher sein müssen und Kolberg, Kolbatz, Gollnow, Star-gard, Stettin, Gartz umfassen sollen. Wenig Verständnis zeigte man für die in den Satisfaktionsforderungen vorgeschlagene Restitution derjenigen Pommern, die gegen Schweden gearbeitet hatten. Ursache dieser Haltung war primär das Donationswesen. Würden die eingezogenen und als Donationen ausgegebenen Güter restituiert werden müssen, würde Ersatz für die Inhaber der gegenäwrtigen Donationen zu beschaffen sein.
Eine Woche später erfolgte eine wesentlich schärfere Kritik
Vgl. [Nr. 71] , [72] sowie eine Präzisierung im Schreiben Gyldenklous an Johan Oxenstierna vom 5./15. Dezember 1646 ( [Nr. 73] ). Zu verlangen seien Vorpommern, Rügen, Wollin, Stettin, Damm, Gollnow, d. h. alle drei Mündungen der Oder, alles Land am Großen und Kleinen Haff, wodurch sichergestellt wäre, daß weder der Kurfürst von Brandenburg noch Polen Schanzen anlegen oder die Flußschiffahrt behindern könnten. Anzustreben seien möglichst das halbe Amt Kolbatz, ebenso Gartz. Konzessionen seien lediglich möglich hinsichtlich Greifenhagen und Wildenbruch, doch gebe es auch für Greifenhagen wichtige Gründe; am besten sei es, die Abtretung ganz Pommerns zu erreichen. Gyldenklou geht auch auf die Restitution von Pommern ein, die gegen Schweden gekämpft haben – diese sei nur bei einer generalis amnistitio und restitutio omnium und, falls der Frieden an dieser Frage scheitern könne, vertretbar. Vgl. die Kritik Salvius’ an dieser Instruktion: [Nr. 80] , [85] – Salvius vertritt den Gegenstandpunkt: es sei besser, einen geringeren Teil Pommerns cum consensu electoris zu erwerben, hvad E. K. M:t medh interessenternas villja får, thet är säkert och durabelt, medh ovillja, är hvarken säkert eller durabelt. Der Kaiser verfolge wenig freundliche Ziele bei seinem Angebot, Schweden ganz Pommern abzutreten Man wolle die schwedische Satisfaktionsproblematik los-werden und größeren Haß auf Schweden häufen und bei Gelegenheit Brandenburg veranlassen, die Schweden aus Pommern zu vertreiben. Eine weitere Weisung der Königin (vgl. [Nr. 81] sowie [83] – ein Schreiben Axel Oxenstiernas an Joban Oxenstierna) verlangte, eine etwa ausgehandelte Geldentschädigung für Stettin und Damm rückgängig zu machen (unter Verweis auf die Ordern vom 7./17. November und 5./15. Dezember). Weiterhin enthält [Nr. 81] die Wiederholung der Alternative; akzeptiere der Kurfürst den ersten Alternativvorschlag nicht, sei alles das, was zwischen Brandenburg und Schweden sonst noch zu klären sei, auf Sonderverhandlungen – särskilte afhandlingar – zu verweisen.
. Gültig sei die Order vom 17. November und die Kernthese: Soviel Land wie möglich. Die Oder als Grenze

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sei nicht akzeptabel; die Oder müsse ein schwedischer Fluß werden. Man habe auf folgenden Alternativvorschlag zurückzugehen: Vorpommern, Rügen, Wollin, Stettin, Damm, Gollnow, die Dievenow, Kolberg mit Zustimmung des Kurfürsten. Nach-gegeben werden könne hinsichtlich Kolbergs und Damms
Damm rückte später stärker in den Vordergrund – es sei nicht zu vergessen – vgl. [Nr. 118] .
. Vereinbarungen, die diesen Forderungen nicht entsprächen, seien zurückzunehmen. Stimme der Kurfürst diesem Vorschlag nicht zu, dann sei die Abtretung ganz Pommerns durchzusetzen.
Die Instruktion vom 12. Januar 1647
Vgl. [Nr. 108] , auch [113] .
kommt erneut auf den genannten Alternativ-vorschlag zurück und betont ausdrücklich, daß auf Stettin nicht verzichtet werden könne. Akzeptiere der Kurfürst den ersten Teil des Vorschlags, solle er bei seinen Entschädigungsansprüchen von den schwedischen Gesandten unterstützt werden, andern-falls seien Schikanen gegen ihn vorzunehmen, vor allem die von Schweden besetzten Festungen in der Mark betreffend. Auf französische Einflüsterungen sei nicht zu achten. Die folgenden Weisungen
Vgl. [Nr. 113] , [118] , [119] . Nr. 113 enthält überdies eine Diskussion von Einzelfragen, die zu klären seien für den Fall, daß Pommern in einen Krieg einbezogen werde.
enthalten die Klauseln, daß die Abtretungganz Pommerns akzeptiert werden solle, wenn diese zu erhalten sei, auch wenn der Kurfürst von Brandenburg dem ersten Teil der Alternative zustimme.
Als diese Weisungen ausgearbeitet wurden, waren die Verhandlungen in Osnabrück in ihre abschließende Phase getreten. Da Brandenburg nicht bereit war, den ersten Teil der Alternative zu akzeptieren, hatten die schwedischen Gesandten, entsprechend den Stockholmer Weisungen, immer dringender die Abtretung ganz Pommerns als den zweiten Teil des Alternativ-vorschlags verlangt
Vgl. [Nr. 96] , [101] ; Rosenhane berichtet in [Nr. 97] , daß die französische Haltung zu diesen Forderungen positiv sei. Die Königin unterstützte diese Entscheidung der Gesandten – [Nr. 118] .
und schienen Anfang Januar 1647 ihrem Ziel nahe zu

[p. XXXVIII] [scan. 38]

sein
Vgl. [Nr. 102] – so wollte man am 8. Januar 1647 mit den kaiserlichen Gesandten über folgende Punkte beraten: 1. Der Kaiser müsse die pommerschen Stände von iuramentum et homagium, mit dem sie dem Kurfürsten verpflichtet sind, befreien; 2. Schweden tota Pomerania cum Rugia et episcopatu Caminensi in perpetuum feudum et irrevocabiliter ab imperio recognos-cendum cum titulo, insigniis, votis et sessione aliisque iuribus ac pertinentiis übertragen; 3. Kaiser und Reich müßten suo et totius imperii nomine Schweden schadlos halten (hålla skadelöös) und Sicherheit im Hinblick auf Kurbrandenburg gewährleisten – praesterandes evictionem, securitatem et manutentionem emot churfursten och dee interesserade. 4. Der Kaiser dürfe in Pommern keine Änderung vornehmen, etwa durch Verleihung der Reichs-freiheit. Vorbild der schwedischen Befürchtungen war die Stadt Bremen, der 1646 Reichsfreiheit zugestanden worden war.
; denn die kaiserlichen Gesandten hatten sich bereit erklärt, Pommern unter der Garantie von Kaiser und Reich abzutreten . Die brandenburgischen Bevollmächtigten, davon beunruhigt, baten nun, nichts zu überhasten
Vgl. [Nr. 101] , [102] , [111] .
, und erreichten durch Intervention der evangelischen Stände einen Verhandlungsaufschub von sechs bis acht Tagen gegen die widerstrebenden Schweden, die meinten, Wittgenstein und seine Kollegen hätten genügend Zeit gehabt, um die notwendigen Instruktionen und Vollmachten einzuholen
Vgl. [Nr. 117] .
.
Die grundsätzliche Bereitschaft der kaiserlichen Gesandten, ganz Pommern an Schweden abzutreten, war jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Vereinbarung über diese Abtretung. Vor allem das Problem der Garantie von Kaiser und Reich stellte sich als recht schwierig heraus
Vgl. dazu das Schreiben Salvius’ vom 7. Januar st. n. [Nr. 103] , vgl. auch [Nr. 111] , [117] , [124] . Axel Oxenstierna maß einer Garantie von Kaiser und Reich wenig Bedeutung bei – auf sie sei kein Verlaß – vgl. [Nr. 93] .
. Unklar war den schwedischen Gesandten geblieben, warum der Kaiser bereit schien, ganz Pommern ohne Widerspruch abzutreten. Salvius nannte eine Reihe Gründe hierfür
Vgl. [Nr. 103] .
: 1. Eine Neigung zu Schweden – was man wohl ausscheiden kann; 2. der Wunsch, die brandenburgische Machtstellung zu schwächen; 3. die Möglichkeit, auf diesem Wege das Recht zu erhalten, Land von Reichsständen wegzugeben, wenn auch cum consensu imperii; 4. eine rasche Regelung der schwe-dischen Satisfaktion ohne Schaden für katholische Stifte; 5. der Wunsch, Brandenburg einen Denkzettel dafür zu geben, daß es im Ausland Hilfe suche; 6. die Möglichkeit, auf diesem Wege Schweden bei den Protestanten zu diskreditieren
Axel Oxenstierna hob einen anderen Grund für die kaiserliche Haltung hervor: Die Kaiserlichen stimmten deswegen der Abtretung ganz Pommerns zu quia sunt liberales de alieno och tappa inthet therpå men vinna fastmehr, i det dee E. K. M. och churfursten gärna med hvarandra committera efter gambla Österrijkiske maximas divide et impera! – also das Moment des Gegeneinanderausspielens sei maßgeblich für die kaiserliche Politik. Vgl. [Nr. 93] .
mit Ausnahme des ersten Punktes lauter Gründe, für die viel spricht. Eine klare Antwort läßt sich aus den bisher bekannten Akten nicht entnehmen, doch ist am wahrscheinlichsten, daß der Kaiser Frieden wollte und wußte, daß er diesen nur mit Konzessionen in Pommern erhalten konnte
Vgl. die kaiserliche Instruktion.
. Darüber hinaus spricht vieles für eine spätere Behauptung der

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kaiserlichen Gesandten, man habe mit der geäußerten Bereitschaft, Schweden ganz Pommern abzutreten, Brandenburg unter Druck setzen wollen
Vgl. [Nr. 117] , [124] .
.
Ein Gedanke war von seiten der schwedischen Gesandten gegenüber Stockholm wieder-holt geltend gemacht worden: Müsse der Kurfürst ganz Pommern abtreten, setze sich Schweden der brandenburgischen Feindschaft aus – ein Gedankengang, der wohl richtig war, sicherlich aber auch bei einer Partikularabtretung galt. Königin Christina schien dieser Gefahr weniger Bedeutung beizumessen. Sie verlangte eine präzise Garantieformel vor allem deswegen, damit Schweden Hinterpommern iusto titulo erhalte, um auf diesem Wege kaiserlichen Geheimwünschen vorzubeugen, und nicht etwa, weil man Hilfe gegen Brandenburg erwarte
Vgl. [Nr. 118] , [119] , [126] . Axel Oxenstierna betonte, man habe ein Druckmittel gegen den Kur-fürsten von Brandenburg – die in seinem Gebiet liegenden schwedischen Garnisonen. Vgl. Nr. 83.
.
Neben der kaiserlichen Garantie sollte diejenige des Reichs erwirkt werden – und hier gab es Schwierigkeiten von seiten des Kurkollegs, das wohl den ersten Teil des Alter-nativvorschlags, nicht aber die Abtretung ganz Pommerns garantieren wollte
Vgl. [Nr. 124] – einen ähnlichen Standpunkt wie das Kurkolleg nahmen auch andere Reichsstände ein.
.
Das Garantieproblem ist nie ausdiskutiert worden; denn Mitte Januar 1647 zeichnete sich ein Umschwung ab, der derlei unnötig machte. Am 14. Januar berichtete Johan Oxenstierna
Vgl. [Nr. 110] , [111] .
, die Franzosen, Niederländer und die Reichsstände sähen lieber, Schweden nehme Pommern cum consensu electoris totiusque domus Brandenburgica als illo invito et contradicente, womit sich auch Garantiebestimmungen erübrigten. Die Kaiserlichen begännen daher, in dieser Angelegenheit zu schwanken. Er fügte hinzu, man sei dem Druck einer Reihe wichtiger Gesandten ausgesetzt.
Mitte Januar 1647 hatte sich das Schwergewicht der Friedensverhandlungen nach Osnabrück verlagert. Dort hielten sich unter anderem auf: Trauttmansdorff, Volmar, d’Avaux sowie die beim Kongreß noch anwesenden niederländischen Gesandten. Der französische Standpunkt zur Satisfaktionsfrage ist oben umrissen worden – Ziel war eine Entschädigung Schwedens mit Vorpommern bis zur Oder, möglichst ohne das hinterpommersche, am westlichen Oderurfer gelegene Stettin. Ein ähnliches Ziel verfochten die niederländischen Gesandten. Ausgangspunkt ihrer Argumentation war die Erklärung von Königin Christina, Schweden suche einen Universalfrieden herbeizuführen. Das Verhalten gegenüber Brandenburg laufe aber diesem Ziel zu-wider; der Kurfürst sei der einzige, der zunächst seiner Erbfürstentümer und dann des Friedens verlustiggehen solle – som skulle gå mistom först sine arffurstendomer och sedan friden medh; hieraus ergäben sich Gefahren für den Ostseehandel
Vgl. [Nr. 117] , auch [Nr. 119] , in der Axel Oxenstierna niederländische Vermittlungsbemühungen zurückweist, zugleich aber wegen des Handels beruhigt; [Nr. 124] .
. Den niederländischen Gesandten ging es vor allem um das letzte Argument; es sah seinen Ostseehandel noch ernster durch Schweden bedroht, wenn dieses Land ganz Pommern gewänne
Die neuen verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen den Häusern Oranien und Brandenburg sind für die niederländischen Gesandten von untergeordneter Bedeutung. Sie boten ihnen die Mög-lichkeit, auf seiten Brandenburgs gegen die Abtretung Pommerns zu intervenieren, doch vertraten die Niederländer mit dieser Intervention vor allem ihr Eigeninteresse. Das schwedisch-niederlän-dische Verhältnis war seit geraumer Zeit nicht ungetrübt; die vorübergehend engere Zusammenarbeit während des dänisch-schwedischen Krieges war beendet. Vgl. Lorenz, Tham.
.

[p. XL] [scan. 40]

Die niederländischen Gesandten sind von Johan Oxenstierna und Salvius wenig freund-lich behandelt worden; man lehnte deren Interposition ab; ebensowenig war diejenige Contarinis willkommen
Vgl. [Nr. 117] in Verbindung mit [106] , [102] .
.
Am 16. Januar 1647 kam d’Avaux nach Osnabrück; am selben Tag kehrte Wittgen-stein von einem Besuch des Kurfürsten in Kleve zurück. Einen Tag später begann mit der Visite der schwedischen Gesandten bei d’Avaux die abschließende Phase der Verhandlungen über Pommern
Vgl. [Nr. 117] . Zu Frankreichs Vermittlung vgl. Lundgren S. 268f.
. Bei dieser Visite ist allerdings wenig konkret ver-handelt worden; d’Avaux beschränkte sich darauf, die französische Hilfe bei der Regelung der Satisfaktionsfrage herauszustellen, und hob besonders die Gesandtschaft St. Romains hervor. Andererseits wurde seine Erregung über den spanisch-nieder-ländischen Vertrag deutlich – eine diplomatische Niederlage für Frankreich. Etwas Ähnliches durfte sich für d’Avaux in Osnabrück nicht wiederholen.
Am folgenden Tag, dem 18. Januar 1647, unterrichtete Wittgenstein den franzö-sischen Gesandten
Vgl. [Nr. 117] .
, vom Kurfürsten Vollmacht und Instruktion wegen Pommerns erhalten zu haben. Die Schweden meinten hierzu zwar, es sei für Separatverhand-lungen nun zu spät, ließen aber die Möglichkeiten immediater oder mediater Kontakte offen, zumal sie sahen, daß d’Avaux das brandenburgische Vertrauen besaß und als Vermittler fungieren sollte. Fast täglich fanden nun Kontakte der verschiedenen Partner statt. Am 18. Januar legten die Schweden den niederländischen Gesandten eine Revisite ab, am selben Tag wurden sie selbst von Wittgenstein besucht, dem sie am folgenden Tag den Gegenbesuch machten. Ebenfalls am 19. Januar, morgens 8 Uhr, hatte eine Konferenz zwischen d’Avaux, den brandenburgischen und den niederländi-schen Gesandten stattgefunden. Dabei war eine Resolution zur Pommernfrage ausge-arbeitet worden, die von den Schweden unfreundlich aufgenommen wurde
Vgl. [Nr. 119] , [123] , [124] .
– Branden-burg wolle immer noch nicht uneingeschränkt dem ersten Teil des Alternativvorschlages zustimmen und verlange darüber hinaus eine so umfangreiche Entschädigung, daß diese in keinem Verhältnis zu den Verlusten des Kurfürsten stünde
Sie deute geradezu auf den Willen hin, ganz Pommern abzutreten; denn für Vorpommern sei sie zu disproportional. Vgl. [Nr. 124] .
. Stimme der Kurfürst der Abtretung ganz Pommerns zu, werde man ihn in der Äquivalentfrage unter-stützen. d’Avaux warf den Schweden daraufhin vor, gegen den Grundsatz der Ver-hältnismäßigkeit der Mittel zu verstoßen. Es sei unmöglich, die kurfürstliche Zu-stimmung für eine Abtretung ganz Pommerns zu erhalten; andererseits sei es für Schweden disreputierlich, Pommern zwar mit Garantie von Kaiser und Reich, aber ohne Zustimmung des Kurfürsten zu erwerben. Diese kurbrandenburgische Resolution war jedoch Anlaß einer geänderten Haltung der kaiserlichen Gesandten. Sie behaup-teten nun, die Funktion ihres Entgegenkommens in der Pommernfrage Schweden

[p. XLI] [scan. 41]

gegenüber sei gewesen, den Kurfürsten zu veranlassen, dem ersten Teil der schwedischen Alternative zuzustimmen, ein Ziel, das nahezu erreicht sei
Vgl. [Nr. 117] , [124] .
.
Am 23. Januar wiederholten die schwedischen Gesandten ihre Argumente und ersuchten d’Avaux, darauf hinzuwirken, daß Brandenburg der Abtretung ganz Pommerns zustimme
Vgl. [Nr. 124] .
. Dieser riet jedoch, Brandenburg den Alternativvorschlag mit einem Zwei-tageultimatum zum dritten Male vorzulegen, da die Zustimmung Brandenburgs zur Abtretung ganz Pommerns nicht zu erhalten sei, und zwar, wie d’Avaux, die fran-zösische Intention verbergend, behauptete, infolge des Einflusses der Niederlande, die nach den erfolgreichen Verhandlungen mit Spanien meinten, das arbitrium mundi zu besitzen
Vgl. [Nr. 124] .
. Die schwedischen Gesandten gaben dem Druck, der von den französischen, aber auch den niederländischen und der schwankenden Haltung der kaiserlichen Gesandten ausgeübt wurde, nach und legten den brandenburgischen Bevollmächtigten die Alternative noch einmal vor; Frist der Annahme war der 27. Januar 1647. d’Avaux übermittelte am 27. Januar die brandenburgische Antwort
Vgl. [Nr. 124] .
: Brandenburg akzeptierte alles, was nachweislich in der schwedischen Proposition vom 19. November und dem Schreiben an die französischen Gesandten vom 5. Dezember enthalten sei, nicht jedoch das, was darüber hinaus verlangt werde, nämlich Gollnow, Pyritz, Kol-batz, das gesamte östliche Oderufer und die herzoglich-pommerschen Rechte im Bistum Cammin. Erhalte der Kurfürst die hinterpommerschen Donationen nicht zurück, bleibe ihm von Hinterpommern kaum etwas; denn das Gebiet teilten sich in diesem Falle schwedische Offiziere und kurfürstliche Witwen. Brandenburg wolle jedoch in die determinatio littoris einwilligen – als einer erst jetzt erhobenen Forderung – såsom en saak, hvilken nu först vore begärat – falls Schweden auf diese Donationen verzichte. Die schwedischen Gesandten lehnten aber ab, die Bedingungen zu ändern; die früheren Forderungen seien nicht mehr gültig; auf Cammin habe man ohnehin nur insoweit verzichtet, als es zu Hinterpommern gehörte; keinesfalls könne man die Donationen aufgeben.
d’Avaux reagierte hierauf mit heftigen Anschuldigungen; so warf er Schweden vor, gegen die französisch-schwedische Allianz zu verstoßen und den Frieden hindern zu wollen. Er betonte, die schwedischen Gesandten hätten mit ihrem Schreiben vom 5. Dezember 1646 die französischen Kollegen gebeten, die Pommernangelegenheit voranzubringen (at drifva saken). Die schwedischen Gesandten erwiderten ebenso gereizt, die Franzosen hätten mit den kaiserlichen Gesandten verhandeln, nicht aber St. Romain zum Kurfürsten nach Den Haag schicken sollen. Ohne d’Avaux’ Ein-mischung (interposition) hätte man schon längst mit den Kaiserlichen abschließen können – ein Vorwurf, der mehrfach anklingt und nach dem Verlauf der Verhand-lungen berechtigt scheint. Da Brandenburg wieder nicht uneingeschränkt zugestimmt habe, sei die Entscheidung gefallen und er, d’Avaux, sei verpflichtet, für Frankreich den Erwerb ganz Pommerns zu garantieren. Brandenburgs werde man sich schon zu erwehren wissen.

[p. XLII] [scan. 42]

Aber d’Avaux ließ nicht locker. Am 28. Januar suchte er Johan Oxenstierna und Salvius getrennt auf
Vgl. [Nr. 124] .
und erläuterte, die brandenburgischen Gesandten hätten dem Schreiben der schwedischen an die französischen Gesandten vom 5. Dezember 1646 Genüge getan: Cammin sei ganz zediert gewesen. Vor allem aber setzte er sich für die Kassierung der Donationen in Hinterpommern ein und verwies auf das franzö-sische Beispiel im Elsaß – wobei er außer acht ließ, daß Schweden beim Zustand der heimischen Staatsfinanzen auf die Donationen an Militärs und Beamte angewiesen war – als Bezahlung der Militärs.
Am 30. Januar machten die schwedischen Gesandten in langen Verhandlungen mit d’Avaux einige Konzessionen; so verzichteten sie auf Pyritz und Kolbatz, nachdem zuvor d’Avaux – wohl nach Absprache mit den brandenburgischen Gesandten Gollnow zugestanden hatte. Darüber hinaus machte der französische Gesandte einen Vorschlag, der den ur-sprünglichen schwedischen Vorstellungen entsprach und schließlich von diesen auch wieder akzeptiert worden ist: Der Kurfürst solle das Stift Cammin erhalten, nicht jedoch dessen vorpommersche Präbenden, die an Schweden zu übertragen seien. Die Konferenz endete trotz der genannten Konzessionen mit einem Mißklang
In summa, vij skildts then gången misslynte o. nästan ovänner åth.
; wieder war d’Avaux deutlich gemacht worden, daß es an ihm allein liege, wenn Schweden noch nicht ganz Pommern erhalten habe. Aber auch das schreckte d’Avaux nicht ab, seine Ziele durchsetzen zu suchen – und dies mit Erfolg. Am Nachmittag desselben Tages gaben die schwedischen Gesandten in der Donationsfrage nach
Vgl. [Nr. 124] .
, doch unter der Bedingung, daß d’Avaux zwölf Tonnen Goldes für die Verluste in Hinterpommern zusammenbringen müsse; überdies drängte die satisfactio militum zu einem befriedi-genden Schluß – oder mit anderen Worten, man erwartete französische Unterstützung bei dieser schwierigen Frage. d’Avaux verlangte nun, über die einzelnen Vereinbarun-gen einen schriftlichen Text aufzusetzen. Darüber fanden zunächst vom 1. bis zum 3. Februar weitere Verhandlungen statt. Die schwedischen Gesandten hatten Bedenken, etwas zusammen mit den brandenburgischen Gesandten zu unterzeichnen, weil dies für das Ergebnis von Partikularverhandlungen gehalten werden könne, derartige Ver-handlungen aber durch das Verhalten des Kurfürsten vereitelt worden seien. Die Absprachen über Pommern sollten als Teil der Gesamtvereinbarungen betrachtet und verabschiedet werden. Ein Übereinkommen konnte zunächst nicht erzielt werden.
Obwohl die eigentliche Entscheidung – die Begrenzung der schwedischen Satisfaktion auf Vorpommern und kleinere Gebiete am östlichen Oderufer – gefallen war, kam es noch zu heftigen Auseinandersetzungen mit d’Avaux über diverse Probleme, z. B. die Abtretung Groß Stepenitz’ und Friedrichswaldes, die Titelfrage, das Problem von Sitz und Stimme in Reichs- und Kreisversammlungen, über das Kriegsgerät in den kurfürstlichen Festungen, Donationen, Reversalien und libera subditorum Pomeranicorum emigratio
Vgl. [Nr. 124] .
.

[p. XLIII] [scan. 43]

Zur gleichen Zeit begannen verstärkt Kontakte über eine Entschädigung Branden-burgs
Vgl. [Nr. 124] .
. Die Kaiserlichen wollten den Kurfürsten mit Halberstadt und Magdeburg entschädigen – und diese Bereitschaft stieß auf Kritik interessierter Reichsstände, nämlich Magdeburgs und Braunschweig-Lüneburgs
Vgl. [Nr. 128] .
. Brandenburg forderte überdies Minden
Vgl. [Nr. 128] . Mit dieser Forderung berührte Brandenburg schwedische Interessen, da Minden als Satisfaktion für Mecklenburg vorgesehen war. Doch blieb Brandenburg bei seiner Forderung, die es schließlich auch durchsetzte.
; das Magdeburger Direktorium solle Schweden und Brandenburgalternierend übertragen werden.
Kaiserliche Versuche, in die schwedisch-kaiserlichen Vereinbarungen einen Passus über die Entschädigung Brandenburgs einzubauen, wurden von den schwedischen Gesandten zurückgewiesen; die kaiserlichen und brandenburgischen Gesandten sollten gesondert ein Übereinkommen ausarbeiten. Schweden fürchtete wohl, mit einer Einbeziehung der brandenburgischen Entschädigung in die Satisfaktionsvereinbarungen in möglicher-weise auftretende Konflikte zwischen Brandenburg und dem Kaiser verwickelt zu werden
Vgl. [Nr. 134] .
.
Fünf Tage, nachdem sich die schwedischen Gesandten dem französischen Druck weit-gehend gebeugt hatten, erging aus Stockholm die Wiederholung der Order
Vgl. [Nr. 126] . Ähnlich irreal ist die königliche Weisung vom 23. Februar 1647 (Nr. 139 sowie damit in Ver-bindung Nr. 140, 141), die Kritik an der Nachgiebigkeit der schwedischen Gesandten gegenüber d’Avaux (Bezug auf Schreiben der Gesandten vom 4. Februar st. v.) übt und die bisherigen Forderungen wiederholt. Für den Fall, daß auf der Basis des ersten Teils der Alternative abge-schlossen worden sei, solle auf eine genaue Grenzziehung geachtet werden. Eine Alternatio auf Reichs- und Kreistagen respectu Pommern sei nicht zu bewilligen. Bei simultanea investitura solle man sich vorbehalten Neumark, Sternberg, Vierraden, Löcknitz auf Grund einer alten Erb-verbrüderung. Diese Frage und die Donationsproblematik sei unbedingt im schwedischen Sinne zu entscheiden. Die schwedische Kritik war Johan Oxenstierna und Salvius gegenüber maßvoll (Nr. 139), eine schärfere Fassung (Nr. 140) war für die französischen Gesandten bestimmt.
, auf die Abtretung ganz Pommerns hinzuarbeiten und sich durch nichts beirren zu lassen – weder durch eine geänderte Haltung der kaiserlichen Gesandten noch durch die Haltung des Kurkollegs, der niederländischen Gesandten oder d’Avaux’
... anten att the keijserlige drage nu sigh tillbakar och icke vele fara fort medh con-ditionerne af en tillbörligh garande eller att churfurstlige collegiumet annorledes resol-verat hafver eller och att the Hollendske gesandterne äre theremooth ... eij heller d’Avaux låta tillbakar att drifva thenne saken till endskap som vij åstunda. Vgl. [Nr. 126] .
.
Doch ist diese Order ebensowenig wie weitere ähnlichen Inhalts
Vgl. [Nr. 82] .
zum Tragen gekommen. Als sie angefertigt wurde, war die Vereinbarung über Pommern schon unterzeichnet
Vgl. [Nr. 128] .
. d’Avaux hatte sich erneut durchgesetzt. Die schwedischen Gesandten fertigten einen Formalrezeß aus, den Biörenklou unterzeichnete, nachdem über die Donationen, die

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immunitas vectigalium und die Kanonen in den von Schweden besetzten kurfürst-lichen Festungen Vereinbarungen getroffen waren. Die Übereinkunft – Punctation – zwischen Schweden und Brandenburg datiert den 28. Januar/7. Februar 1647
Vgl. Lundgren S. 269f.; Odhner S. 210–212.
.
Am 5. Februar war den kaiserlichen Gesandten der Text des schwedischen Satis-faktionspunktes überreicht worden
Vgl. [Nr. 128] ; am 7. Februar erfolgte die kaiserliche Antwort. Vgl. dazu Odhner S. 212.
. Die Verhandlungen darüber fanden in der schwedisch-kaiserlichen Vereinbarung vom 8./18. Februar ihren Abschluß
Vgl. Odhner S. 212–215; Wortlaut S. 353ff.
.
Die französischen Gesandten forderten nun, die Gültigkeit der Vereinbarungen zu suspendieren, bis Frankreich seinerseits die Verhandlungen abgeschlossen habe
Vgl. [Nr. 134] .
.
Die Stockholmer Reaktion auf die kaiserlich-schwedischen Vereinbarungen war im wesentlichen freundlicher, als nach den vorhergehenden Ordern zu erwarten gewesen wäre. Die Königin verband mit Kritik und Abänderungswünschen – Korrektur der Grenzziehung und in der Donationenfrage – auch den Dank für die geleistete Arbeit
Vgl. [Nr. 154] . Einen summarischen Rückblick auf die Geschichte der Pommernverbandlungen gibt Nr. 142.
.
Mit dem Abschluß der Satisfaktionsverhandlungen war aber die Pommernfrage noch längst nicht erledigt. Bis 1653 haben sich die Verhandlungen über die Grenzziehung, von Schweden und Brandenburg außerordentlich verbissen geführt, hingezogen
Vgl. UuA IV S. 829–842; Mörner S. 166–174 und Spezialconventione S. 175–178.
.
*** Die Fragestellung, ob ein besseres Ergebnis der Verhandlungen für Schweden erreich-bar gewesen wäre, scheint spekulativ zu sein; sie ist aber sinnvoll durch einen Aspekt, der bisher ausgeklammert worden ist – den Gegensatz zwischen Johan Oxenstierna und Salvius. Dieser Konflikt brach mit aller Gewalt während der skizzierten Pommernverhandlungen auf und ebbte erst im Sommer 1647 etwas ab. Das Verhältnis zwischen den beiden Gesandten war von Anfang an – seit 1641 – nicht freundlich
Vgl. Lundgren S. 216–229; Tham S. 344f.
. Johan Oxenstierna hatte sich in Titelfragen arrogant verhalten, Salvius scheint seinen Kollegen nur unzureichend informiert zu haben.
Man darf die Ursachen der Spannungen nicht nur unter dem Aspekt der Gegensatz-paare: alter Adel – „Emporkömmling“
In einem Brief vom 27. Juli/6. August 1646 ( APW [II C 2 Nr. 157] ) bittet Salvius nach seiner Ernennung zum königlichen Rat um Verwendung in Deutschland, da er in Schweden als homo novus angesehen werde. Er sei alt und kränklich und könne deshalb bei einer Rückkehr nach Schweden den Haß und die Mißgunst, denen er dort ausgesetzt sein würde, nicht mehr ertragen.
, oder: gebildeter, erfahrener Staatsmann – weniger begabter, allein durch Geburt übergeordneter Sohn aus führender Familie, sehen; der Streit zwischen Johan Oxenstierna und Salvius spiegelt überdies auf einer niedereren Ebene die Auseinandersetzungen zwischen Axel Oxenstierna und Königin Christina wider
Vgl. zum Gegensatz zwischen Christina und den Oxenstiernas Stolpe S. 98f., 135f.; Lund-gren S. 271–285.
. Beide Gesandten sind in vielem Vertreter der Vorstellungen des

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Reichskanzlers oder der Königin auf dem Friedenskongreß; dabei handelte Johan Oxenstierna wohl weitgehend aus Überzeugung als „gehorsamer“ Sohn, Salvius aus dem Gefühl heraus, in der Königin einen Rückhalt gefunden zu haben.
In der Literatur wird Salvius als Vertreter der „Friedenspartei“ bezeichnet
So Lundgren vgl. S. 100, 113–115, 121, 123–125, 132–138, 145–148, 155, 188, 190f., 194f.
; Johan Oxenstierna wäre demnach Angehöriger einer Gruppe, die den Frieden weniger energisch angestrebt hätte. So einfach liegen die Dinge kaum. Beide Gesandte wollten Frieden, wie auch die Partei um den schwedischen Reichskanzler durchaus friedens-willig war. Voraussetzung für einen Friedensschluß sollte u. a. die Erfüllung der schwedischen Satisfaktionsforderungen sein. Diese Forderungen sind im Reichsrat beschlossen und von der Königin ausgefertigt worden; sonderliche Nachgiebigkeit zeichnen die offiziellen Weisungen seit Herbst 1646 nicht aus
Vgl. hierzu und zur vorhergehenden Zeit Tham S. 362f.
. Und Nachgiebigkeit war auch gar nicht notwendig (Johan Oxenstierna: es sei kein periculum in mora
Vgl. [Nr. 93] .
), denn die Friedensverhandlungen drohten in der hier interessierenden Zeitspanne nicht an der Pommernfrage zu scheitern. Daß Schweden nicht ganz Pommern erwarb, lag nicht an einem großzügigen Verzicht auf Hinterpommern um des Friedens willen, sondern an der unkonzentrierten Verhandlungsführung und den Indiskretionen, für die vor allem Salvius verantwortlich ist
Vgl. Tham S. 364 Det är numera icke möjligt att avgöra, huruvida förutsättningar verkligen före lågo att genomföra den „Oxenstiernska“linjen, men Salvius’ sätt att föra underhandlingarna – framför allt hans metod att vid två tillfällen för motparten avslöja Sveriges yttersta villkor – lade i alla händelsa hinder i vägen för den stramare ersättnings-politiken. Det var också i första hand Salvius, som kom att ansvara för den under fransk bemedling den 28 januari 1647 tillkomna uppgörelsen mellan Sverige och Brandenburg, som slutligen löste frågan och mot den svenska regeringens sista bud i ärendet fast-ställde den svenska satisfaktionen i Pommern till Vorpommern och de delar av Hinter-pommern, som voro belägna vid östra Oderstranden.
.
Johan Oxenstierna hielt sich recht streng an die Stockholmer Weisungen
Vgl. Tham S. 363.
, die ihm oft von seinem Vater in einem Privatschreiben noch einmal in ihren Grundzügen dargelegt worden sind, häufig mit verschärfendem, konsequenterem Tenor.
Salvius faßte seine Verhandlungsvollmacht sehr weit auf
Vgl. Tham S. 363f.
, wie u. a. sein langer Auf-enthalt in Münster und die intensive Zusammenarbeit mit den Franzosen beweisen, und hierüber brach der Streit aus. Johan Oxenstiernas Vorhaltungen wegen des modus agendi und der Intentionen Salvius’ in der Pommernfrage begegnete Salvius mit dem Vorwurf, in Schweden verstehe man nichts von den anstehenden Problemen
Vgl. [Nr. 10] : Salvius will die schwedischen Pläne den Franzosen, Kaiserlichen und Ständen gradatim eröffnen; Johan Oxenstierna dagegen will erst die befohlenen Partikularverhandlungen mit Brandenburg führen, danach sei zu überlegen, inwieweit man jemanden ins Vertrauen zieht. Vgl. ähnlich Nr. 67: Johan Oxenstierna weist wieder auf den modus executionis mandati regii bin und darauf, daß Salvius die Ultima der schwedischen Instruktion eröffnen wolle. Vgl. auch die Äußerungen Salvius’ Nr. 93: dee vetta inthet sakerne thethemma. Dee considerera och öfverläggia dem inthet.
.

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Vor allem um zwei Probleme ging es bei diesem Streit zwischen Johan Oxenstierna und Salvius: 1. um den locus tractandi und, damit zusammenhängend, 2. um den französischen Einfluß auf die schwedischen Verhandlungen
Vgl. allgemein die Skala der Argumente [Nr. 93] , [67] .
. Johan Oxenstierna berief sich auf die im Präliminarvertrag festgelegte Teilung des Kongresses; wohl seien Beratungen – nicht Verhandlungen – mit Frankreich über gemeinsam interessierende Fragen vorgesehen, als Revisite in Osnabrück und Münster, aber Verhandlungen über Reichsfragen mit den kaiserlichen und den brandenburgischen Gesandten widersprächen eindeutig den Präliminarien und schadeten dem Ansehen Schwedens und der Königin, da man den Eindruck erhalten könne, Schweden sei von Frankreich abhängig. Alles, was in Münster getan werde, könne auch in Osnabrück erledigt werden. Für Schweden seien die Osnabrücker kaiserlichen Gesandten zuständig, und auch mit Trauttmans-dorff solle in Osnabrück und nicht länger in Münster verhandelt werden. In dem Ver-langen der Franzosen und vieler Reichsstände, er, Johan Oxenstierna, solle nach Münster kommen, sehe er nur einen Vorwand, um die Verhandlungen auf Münster zu konzentrieren
Vgl. [Nr. 26] , [27] , [31] , [37] , [44] , [45] (besonders wichtig), [47] , [49] (besonders wichtig), [55] , [67] (besonders wichtig), [90] , [93] (besonders wichtig).
. Auch sah Johan Oxenstierna die Gefahr deutlich, daß die Reichs-stände ihre Verhandlungen erfolgreich abschließen könnten, bevor Schweden zum Ziel gekommen sei, und dann Schweden im Stich lassen würden
Vgl. [Nr. 93] .
.
Eine ähnliche Argumentation enthält das kritische Schreiben der Königin und Axel Oxenstiernas vom 15. Dezember 1646
Vgl. [Nr. 71] , [72] .
. Johan Oxenstiernas Sicht der Dinge lag also auf der offiziellen Regierungslinie.
Gegenüber Frankreich hegte Johan Oxenstierna ein tiefes Mißtrauen, das durchaus gerechtfertigt war – nicht nur aus den Erfahrungen der französisch-schwedischen Beziehungen seit 1630, sondern auch aus der französischen Politik während des Friedenskongresses, die gegen ein allzu mächtiges Schweden gerichtet war
Vgl. [Nr. 26] , [45] , [49] .
. Johan Oxenstierna schrieb der Königin warnend
Vgl. [Nr. 55] . Einen ähnlichen Standpunkt vertraten Mitte Dezember beide Gesandte, nachdem sie auf Grund Stockholmer Weisungen zurückhaltend sein mußten und die französischen Gesandten daraufhin scharfe Angriffe erhoben. Vgl. [Nr. 76] in Verbindung mit [75] ; [78] .
, Frankreich habe nur für eigene Angelegen-heiten Interesse und unterstütze Schweden allein unter dem Gesichtspunkt eben dieses eigenen Interesses
Frankreich skole snarare hjelpa oss uhr fördeelarne man händer emellan. Vgl. [Nr. 55] .
. In der causa Palatina vertrete Frankreich die kaiserliche Position
Vgl. [Nr. 44] . Frankreich befürworte die erste Kur für Bayern, die achte für die Pfalz; Kurpfalz solle die Unterpfalz und die Bergstraße erhalten; Bayern solle die Oberpfalz zufallen.
; an Reichsfragen, den Ständegravamina und der Restitutionsproblematik, sei Frank-reich weitgehend desinteressiert
Vgl. [Nr. 44] , [51]
. Johan Oxenstierna erkannte überdies, daß der von den französischen Gesandten häufig als unmittelbar bevorstehend prognostizierte französisch-spanische Friedensschluß als Drohung gedacht war, um Schweden zur

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Nachgiebigkeit bei den Verhandlungen zu veranlassen; in Wirklichkeit habe Frank-reich wenig Interesse an einem Friedensschluß mit Spanien. Diese Beobachtungen zeigen, daß Johan Oxenstierna, dessen politische Fähigkeiten nicht selten bezweifelt werden, durchaus in der Lage war, eine verwickelte politische Situation kritisch zu beurteilen.
Salvius vertrat in vielem eine andere, Johan Oxenstierna entgegengesetzte Auffassung, was sich besonders während der Pommernverhandlungen zeigte. Sein langer Aufenthalt in Münster und die dadurch ermöglichten intensiven Kontakte mit den französischen Gesandten haben nicht unbeträchtlich den französischen Einfluß auf die Schlußphase der Pommernverhandlungen gefördert. Was im einzelnen die Ursachen für Salvius’ Haltung waren, kann man nur vermuten. Möglicherweise haben bei den Satisfaktionsverhandlungen Bestechungsgelder eine wich-tige Rolle gespielt
Vgl. allgemein Odhner S. 228; zu brandenburgischen Bestechungsbemühungen Lundgren S. 251 mit Anm. 39; UuA IV S. 509, 515f., 536f.; zu bayrischen Bestechungsversuchen vgl. Egloffstein S. 161 mit Anm. 2.
. Weiterhin scheint Salvius einen französisch-spanischen Friedens-schluß befürchtet zu haben, der Schweden seiner Ansicht nach isoliert hätte, eine Furcht, die wohl von Frankreich geschürt worden ist; denn auch Rosenhane drückt sie nach Gesprächen mit französischen Gesandten aus, während Johan Oxenstierna die französische Politik durchschaut zu haben scheint
Vgl. [Nr. 13] , [24] , [31] , [44] , [102] , [119] .
; analog taucht immer wieder die französische Warnung vor einer niederländisch-brandenburgischen Absprache gegen Schweden auf
Vgl. [Nr. 40] .
. Ein anderer Grund für Salvius’ Nachgiebigkeit ist in der finanziellen Situation Schwedens zu suchen. Salvius verwaltete die französische Subsidienzahlungen, war sich der Abhängigkeit Schwedens von diesen Geldzuwendungen bewußt, sah aber auch die Möglichkeit, daß Frankreich die Auszahlung oder Einbehaltung der Sub-sidien als Druckmittel benutzte, um seine Vorstellungen gegenüber Schweden durch-zusetzen
Dieses Druckmittel setzte Frankreich im Sommer 1647 ein. Vgl. zu diesem Problem Odhner S. 232, 244, 248, 254. Aus finanziellen Gründen riet Salvius, statt Stettin die von Frankreich vorgeschlagene Auslösungs-summe anzunehmen.
. Daß aber Salvius seine Politik verhältnismäßig ungestört führen konnte, ist nur deshalb nicht merkwürdig, weil die Königin ihm den Rücken stärkte. Johan Oxenstierna hat ihm wiederholt einen Verstoß gegen die Stockholmer Weisungen vor-geworfen
Vgl. [Nr. 49] .
, ebenso hat er Axel Oxenstierna informiert und sich auch direkt an Königin Christina in dieser Angelegenheit gewandt, wenn auch vorsichtig formuliert
Vgl. [Nr. 55] .
. Die königliche Kritik im Schreiben an beide Gesandten vom 15. Dezember 1646, die allein Salvius treffen konnte, hatte keine Folgen für diesen Gesandten; sie war überdies gemäßigt, vergleicht man sie mit der Kritik an Johan Oxenstierna vom 10./20. April 1647
Vgl. [Nr. 194] .
, die überdies kaum Anhaltspunkte hatte
Mit diesem Brief sollte auch der Vater, Reichskanzler Axel Oxenstierna, getroffen werden.
. Johan Oxenstierna vermutete nicht

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zu Unrecht, Salvius verfüge über andere Weisungen als aus den offiziellen Schreiben zu entnehmen seien.
Sicher ist, daß Salvius und Königin Christina in privatem Briefwechsel gestanden haben; nachweisbar ist dieser nur in Schreiben der Königin an Salvius
Ich habe im Jahre 1969 über längere Zeit bin versucht, die Originalschreiben der Königin an Salvius zu ermitteln. Auf Anfrage hatte Meiern dem schwedischen Historiker Arckenholtz mitgeteilt, er habe die Briefe, die er im fünften Band seiner Edition abdruckte, dem Bischof von Würzburg geschenkt (vgl. Bertil Boëthius in Meddelanden från Svenska Riksarkiver N. F. I, 4, Stockholm 1914, S. 104 „... om deras [der gesuchten Briefe] senare öden uppger Arcken-boltz, att Meiern skänkt dem till biskopen av Würtzburg, enligt vad han meddelat bonom som svar på en anhållan att få se dem (1737)“). Als Bischöfe kommen dabei in Frage Friedrich Karl von Schönborn und Anselm Franz von Ingelheim. Anfragen bei verschiedenen fränkischen Archiven ergaben, daß über den Verbleib der gesuchten Briefe nichts bekannt ist. Auch eigene Nachforschungen blieben erfolglos. Ein Besuch im Schön-bornschen Privatarchiv zu Wiesentheid/Ufr. zeigte, daß zwar Schreiben Salvius’ und Christinas in diesem Archiv vorhanden sind, doch ließ sich über den Verbleib des gesuchten Bestandes nichts ermitteln. Die Reportorien geben keine Anhaltspunkte; Hinweise auf Kontakte zwischen Bischof Friedrich Karl und Meiern fehlen. Zeitlich und finanziell nicht vertretbar wäre es gewesen, die großen ungeordneten Bestände des Archivs systematisch durchzusehen. Ebensowenig erfolgreich waren die Nachforschungen im Diözesanarchiv Würzburg. Herr Prof. Dr. Wendehorst bat die dortigen Bestände durchgesehen. Ob die gesuchten Schreiben vor dem zweiten Weltkrieg im Diözesanarchiv lagen und bei der Zerstörung Würzburgs verbrannt sind, läßt sich nicht feststellen, weil auch die Repertorien vernichtet worden sind. Weitere Nachforschun-gen mußte ich einstellen, weil das in Angriff genommene Problem für die Edition nur von sekundärer Bedeutung ist. Danken möchte ich für bereitwillige Auskunft Herrn Archivdirektor Dr. Stengel (Bayerisches Staatsarchiv Bamberg), Herrn Archivdirektor Dr. Edmund Karl Farrenkopf und Herrn Diözesanarchivar Dr. Bruno Neundorfer (Archiv des Erzbistums Bamberg), Herrn Ober-regierungsarchivrat Dr. H.-J. Busley (Bayerisches Staatsarchiv München), Herrn Archiv-direktor Dr. H. Hoffmann (Bayerisches Staatsarchiv Würzburg), Herrn Prof. Dr. Wende-horst (Diözesanarchiv Würzburg), Herrn Hans von Hessberg (Verwalter des Graf von Schönbornschen Archivs in Wiesentheid/Ufr.), den Herren Rechtsanwälten Dr. Leeb (Verwalter des Familienarchivs des Reichsgrafen von Ingelheim). Gräfin Schönborn und Franz Anselm Graf von Ingelheim gen. Echter von und zu Mespelbrunn danke ich für ihr Entgegenkommen.
. Diese Schreiben sind inhaltlich zumeist von geringem Gewicht, ausgenommen dasjenige vom 10./20. April 1647
Vgl. [Nr. 195] .
, in dem die Königin Salvius mitteilt, daß das scharfe Schreiben an beide Gesandten vom selben Tag
Vgl. [Nr. 194] .
nur Johan Oxenstierna betreffe, was andererseits die Billigung der Politik Salvius’ einschließt. Mit diesem Schreiben verbunden ist eine Beilage, ein Schreiben Johan Oxenstiernas an die Königin, in dem dieser Vorwürfe gegen Salvius erhebt; mit der Weiterleitung dieses Schriftstücks an Salvius drückt die Königin aus, daß sie Oxenstiernas Vorwürfe nicht ernst nahm, und das bedeutet wiederum, daß sie Salvius’ Abweichen von den offiziellen Weisungen billigte und förderte. Man darf also vermuten, daß Salvius besondere Weisungen der Königin erhalten hat, die seine tatsächliche Politik deckten; damit träfe aber auch die Königin die Verantwortung dafür, daß Schweden nicht ganz Pommern erhalten hat. Dies wäre nach dem Verhandlungslauf möglich gewesen, hätte Johan Oxenstierna seine

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Vorstellungen durchsetzen können, die auf ein Zusammenwirken mit den kaiserlichen Gesandten gegen Brandenburg und ohne französischen Einfluß ausgerichtet war.
Ursache der Haltung Christinas war wohl deren Wunsch, als „Friedensbringerin“ in die Geschichte einzugehen, wie dies Sven Stolpe herausgearbeitet hat
Vgl. Sven Stolpe S. 135–144, 203, 293.
. Dieser Wunsch entsprang weniger einem prinzipiellen Friedensbedürfnis
Die Situation in Osnabrück war geradezu paradox. Joban Oxenstiernas Politik von einer harten Verhandlungsposition aus beinhaltete gerade nicht ein Hinauszögern des Friedens, sondern eher dessen Forçierung, nachdem sich die Kaiserlichen bereit gezeigt hatten, ganz Pommern abzutreten. Gehindert wurde ein rascher Abschluß der Verhandlungen über die schwedische Satisfaktion durch die Absicht des Bündnispartners, unterstützt von Salvius und der schwedischen Königin, die Forde-rungen (und das heißt auch die Gewinne) abzuschwächen.
, das der Königin heute alle Ehre machen würde, als vielmehr dem fast pathologischen Verlangen nach Anerken-nung. Salvius diente ihr dazu, dieses Ziel zu erreichen; er hat überdies – nach Stolpe – nicht geringen Einfluß auf die Königin ausgeübt
Vgl. Stolpe S. 80 ( Salvius – förmodeligen den starkaste vilja hon [Kristina] mötte under sin svenska tid och den man som mest påverkat henne), 99f., 120f., 163, 225; vgl. dazu Lundgren S. 277f.
.
Noch ein anderer Aspekt bestimmte die Politik der Königin: ihre frankreichfreund-liche Einstellung. Der französische Bevollmächtigte und Botschafter in Stockholm, Pierre Chanut, gehörte zu denen, die auf die Königin Einfluß ausübten. Er war ein guter Beobachter der schwedischen Vorgänge, lancierte französische Vorstellungen und erhielt am Stockholmer Hof wichtige Informationen – so erfuhr er auch die Minimal-forderungen der schwedischen Instruktion vom 19. September 1646, ein Wissen, das den Verlauf der Verhandlungen in Osnabrück beeinflußte. Salvius vertrat ebenfalls eine frankreichfreundliche Position – im Gegensatz zu Johan Oxenstierna. Man kann überspitzt sagen: Nicht Friedens- und Kriegspartei standen sich in den beiden schwedischen Gesandten gegenüber, sondern die frankreichfreundliche Gruppe um die Königin und der frankophobe Kreis um Axel Oxenstierna. Im Sommer 1647 jedoch ist es auch zwischen Salvius und den französischen Gesandten zu Spannungen gekommen, was bis zu französischen Klagen bei Christina führte, daß Salvius nicht hinreichend für die französischen Belange eintrete
Vgl. Lundgren S. 285.
. Ursache dieser Span-nungen waren der Vorwurf mangelnder Friedensbereitschaft von seiten der franzö-sischen Gesandten im Sommer 1647, französische Beschuldigungen gegen Schweden und Frankreichs Pressionen im Zusammenhang mit den Subsidienzahlungen
Vgl. [Nr. 207] .
, über die beide schwedischen Gesandten klagten
Vgl. vor allem [Nr. 190] .
. Salvius hatte durchaus erkannt, daß die fran-zösische Politik beim Friedenskongreß langfristige französische Interessen verfolgte, und das bedeutete konfessionelles, politisches und militärisches Gleichgewicht im Reich und eine Entscheidung in der Pfalzfrage gegen Schweden
Vgl. [Nr. 259] .
. Hinzu kamen Querelen, ausgelöst von der Lösung der Weimarer Truppen aus dem französischen Heer und deren Übernahme durch Königsmarck
Vgl. Nr. [259a] , [273] , [279] , [290] , [292] , [295] , [299] , [303] , [304] , [309] , [321] .
. Die Königin vermied in dieser Situation eine

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antifranzösische oder Frankreich gegenüber kritische Politik, was Odhner zu der gerechtfertigten Schlußfolgerung führte, sie habe im Sommer 1647 eine französische Politik und keine Friedenspolitik geführt
Vgl. Odhner S. 243f. und dazu Lundgren S. 285.
.
Und noch in einer weiteren Frage gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen Salvius und der Königin: Salvius vertrat in religiöser Beziehung eine indifferente Haltung und förderte den politischen Ausgleich zwischen Lutheranern und Reformierten sowie zwischen Protestanten und Katholiken
Vgl. Tham S. 365.
. Dieser Haltung entgegen standen einerseits der Reichskanzler und Johan Oxenstierna mit starker Bindung im orthodoxen Luthertum
Vgl. Stolpe S. 119–127.
und gewissen moralischen Verpflichtungen für die deutschen Lutheraner, für die – nach den propagandistischen Äußerungen – der Krieg begonnen worden war, andererseits die Königin, die den Kalvinismus ablehnte
Vgl. Stolpe S. 197.
und daher auch nicht für einen Ausgleich der protestantischen Bekenntnisse untereinander eintrat. Überdies waren bei ihr nicht ähnliche Rücksichten wie bei den Oxenstiernas zu erwarten, nachdem sich ihre Lösung vom Protestantismus und Hinwendung zum Katholizismus abzeichnete.
Zu Beginn der Zusammenarbeit Johan Oxenstiernas mit Salvius war Axel Oxen-stierna nicht bereit, den Klagen seines Sohnes breites Gehör einzuräumen; in der hier interessierenden Zeit aber gab er Johan Oxenstiernas Vorbehalten durchaus recht, wenn auch immer wieder mahnend, ein möglichst erträgliches Verhältnis zu Salvius zu wahren
Vgl. [Nr. 63] , [72] , [83] ; Lundgren S. 276f. Axel Oxenstierna machte aber auch deutlich, in welch gespanntem Verhältnis er selbst zu Salvius und der Königin stand – vgl. Nr. 63.
. Hinreichender Grund zu der von Johan Oxenstierna gezeigten Ver-zweiflung sei das gespannte Verhältnis nicht; vor allem müsse Johan Oxenstierna seinen Stil mäßigen
Vgl. [Nr. 116] , [155] .
.
Der Reichskanzler meinte zwar ebenfalls, daß die Verhandlungen zwischen Schweden und den Kaiserlichen den Präliminarien gemäß in Osnabrück zu führen seien, doch solle sich Johan Oxenstierna in dieser Frage, soweit es nicht den Friedensschluß betreffe, nicht zu sehr gegen Salvius wenden
Vgl. [Nr. 53] . Joban Oxenstierna solle in istis ceremonialibus sich nicht zu stark gegen Salvius stellen uthan behollandes speciem dignitatis i sjelffve solenne sluted, da kan tu eljest väl tillatha at afftaledt och negociation skeer i Münster.
.
Der Briefwechsel zwischen Axel Oxenstierna und Johan Oxenstierna macht auch deutlich, wo die Ursachen für die Spannungen zwischen den beiden Gesandten liegen: Es ist einerseits wieder der Gegensatz zwischen Reichskanzler und Königin, der im Frühsommer 1647 seinen Höhepunkt erreichte und sich dann abschwächte – deutlich im Schreiben der Königin an Johan Oxenstierna vom 10./20. April und dem Ein-lenken wenige Wochen später nach Vorstellungen Axel Oxenstiernas –, andererseits die persönliche Verstimmung zwischen Axel Oxenstierna und Salvius und dessen

[p. LI] [scan. 51]

(berechtigte) Vermutung, der Reichskanzler arbeite dagegen, daß er, Salvius, Reichs-rat werde
Vgl. [Nr. 77] (Beschwerde Salvius’ auf Grund Rebnskjölds Bericht, wonach er von Lillieström bei Axel Oxenstierna angeschwärzt worden sei), [99] , [123] . Das Verhältnis zwischen Axel Oxenstierna und Salvius war zunächst gut – der Reichskanzler hatte Salvius ursprünglich protegiert – vgl. Lundgren S. 6f., 18f., 35, 57, 62, 66–69, 76f., 82, 84–87, 124, 139–142, 151, 154, 193–195, 226, 228f., 242–245, 276–278, 281ff.
.
Johan Oxenstierna war innerhalb der schwedischen Gesandtschaft beim Friedens-kongreß jedoch nicht isoliert. Ein gutes Verhältnis scheint er zu Rosenhane gehabt zu haben; dieser korrespondierte fast ausschließlich mit ihm allein und äußerte sich wiederholt kritisch über Salvius
Vgl. [Nr. 43] .
. Auch zwischen Johan Oxenstierna und Biörenklou gab es anscheinend keine Spannungen, doch hatte dieser auch zu Salvius ein gutes Verhältnis. Ähnliches scheint auch für Gyldenklou zu gelten. Ihm legte Johan Oxen-stierna in einem ausführlichen Brief die Gründe der Auseinandersetzung mit Salvius sachlich dar
Vgl. [Nr. 67] .
und erwähnte darüber hinaus, daß im privaten Bereich ein gutes Ver-hältnis zwischen beiden Gesandten herrsche, eine Bemerkung, die entweder so zu ver-stehen ist, daß sich Johan Oxenstierna vor einem Menschen untergeordneter sozialer Stellung nicht offenbaren wollte, oder aber deutlich macht, daß er Gyldenklou nicht genügend traute, um seinem ganzen Ärger Luft zu machen – eine Vermutung, die durch eine Bemerkung Johan Oxenstiernas gedeckt wird, wonach die Stockholmer Kanzlei – auch Gyldenklou – nicht ganz zuverlässig sei und er deshalb nicht alles schreiben könne
Vgl. [Nr. 77] .
. Unter diesem Aspekt ist das Schreiben Johan Oxenstiernas an Gyldenklou eine verdeckte Rechtfertigung der Haltung Johan Oxenstiernas, von der die Königin durch Indiskretion Kenntnis erhalten sollte. Aber auch Salvius und Gyldenklou korrespondierten in freundlichem Ton, der auch nicht durch scharfe Angriffe Tungels gegen Gyldenklou gegenüber Salvius
Vgl. [Nr. 127] .
getrübt worden zu sein scheint
Vgl. Lundgren S. 248, 258, 289.
. Tungel dagegen ist der Gruppe um Salvius und Königin Christina zuzurechnen
Vgl. Lundgren S. 277.
; er fungierte als Vermittler oder Zwischenträger zwischen der Königin und Salvius und berichtete häufig von der besonderen Gunst, die Königin Christina gegenüber Salvius empfinde
Vgl. [Nr. 74] , [82] , [91] , [120] , [127] ; Lundgren S. 159 Anm. 45, 193, 195, 244, 277, 279, 286f.
. Zu Salvius’ Vertrauten gehört auch der Reichsdrost Per Brahe, der den Oxenstiernas feindlich gegenüberstand
Vgl. Lundgren S. 144, 244, 262f., 290.
.
*** Nachdem die schwedische Territorialsatisfaktion im wesentlichen abgehandelt war, rückte das Problem der satisfactio militum in den Vordergrund des schwedischen Interesses. Noch am 27. Oktober 1646 hatte Königin Christina diese Frage für nicht dringlich gehalten
Vgl. [Nr. 4] .
, doch schon am 13./23. Februar 1647 enthielt die königliche

[p. LII] [scan. 52]

Instruktion die Anweisung, sich für die satisfactio militum einzusetzen als een sak af stor consideration
Vgl. [Nr. 139] .
.
Dieses Problem hatte seit Mitte der dreißiger Jahre ein besonderes Gewicht
Vgl. zu diesem Fragenkomplex Lorentzen; hier vor allem S. 105–111.
, die Aktualisierung im Frühjahr 1647 aber steht in ursächlichem Zusammenhang mit den Ergebnissen der Satisfaktionsverhandlungen; denn vor Abschluß der Territorial-entschädigungsverhandlungen hätte die Militärsatisfaktion kaum abschließend behan-delt werden können . Während die Ursachen für die französischen Satisfaktions-forderungen in allgemein politischen und in militärisch-strategischen Erwägungen zu suchen sind, beruhten die schwedischen Satisfaktionsforderungen zu einem bedeutenden Teil auf wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Abgesehen von den bekannten Lizenten, von Kontributionen aller Art, war Schweden an einer umfangreichen Territorial-satisfaktion interessiert, um seine Gläubiger – Geldgeber und führende Militärs, z. T. beides in einer Person
Vgl. Lorentzen S. 13–15.
– zufriedenzustellen. Bei den geringen finanziellen Mitteln Schwedens fehlte es vor allem an Geld, um das große Söldnerheer abzudanken; das Heer aber konnte Schweden selbst gefährlich werden – wie 1633, 1635 oder nach Banérs Tod 1641
Vgl. Lorentzen S. 41, 61–64, 91–105.
–, wenn eine hinreichende Entlohnung nicht gesichert war. Überdies mußten nun, nach dem Abschluß der Territorialsatisfaktionsverhandlungen, die Inhaber der hinfällig gewordenen Donationen in Hinterpommern entschädigt werden, eine schwerwiegende und nicht unerwartete Folge des Verzichtes auf Hinterpommern, worauf C. G. Wrangel am 30. September 1646 hingewiesen und aus diesen Gründen sich für eine Abtretung auch Hinterpommerns an Schweden eingesetzt hatte
Vgl. Nr. 13, Beilage [4]; [Nr. 36] , s. auch [124] : Donationen in Hinterpommern könne Schweden nicht aufheben, cij heller bortgifva restantien af contributionen – so am 13./23. Januar zu d’Avaux; 139, besonders auch 155. Zum Donationswesen allgemein vgl. Lorentzen S. 26–28, 44, 72f.; in Pommern S. 73.
.
Je näher der Friedensschluß rückte, je drängender wurde eine Regelung für die Ab-dankung des schwedischen Heeres; und dies erkannten auch die Verhandlungspartner. Mitte November 1646 machte deshalb Trauttmansdorff folgenden Vorschlag: Das Reich solle in verschiedene Distrikte aufgeteilt werden, aus deren Einkünften die Kaiserlichen, die Bayern und die Schweden ihre Armeen entschädigen sollten. Die Protestanten fürchteten nun, daß ihnen damit die Entschädigung der schwedischen Armee allein aufgebürdet werde, und schlugen deshalb vor, alle zehn Reichskreise sollten Schweden 10 Tonnen Gold (gleich eine Million Reichstaler) zahlen
Vgl. Nr. 24. Zur Umrechnung von einer Tonne Gold in Reichstaler s. Heckscher S. 11.
.
Die kaiserlichen, französischen und venezianischen Gesandten meinten, die Truppen, die Schweden weiterhin im Dienst behalte, brauchten nicht entschädigt zu werden, die übrigen seien nach billigh- och mögeligheeten abzufinden
Vgl. [Nr. 24] .
, und Contarini ent-wickelte im Februar 1647 gegenüber Rosenhane den Vorschlag, das schwedische Heer

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zugunsten des Kaisers für dessen Krieg mit der Türkei abzudanken
Vgl. Nr. [137] .
. Im Dezember 1646 hatten die Kaiserlichen gemeint, für die Ausbezahlung der schwedischen Armee müsse Schweden selbst sorgen, doch würde sich eine Lösung dieser Frage finden, wenn die übrigen Probleme geklärt seien
Vgl. [Nr. 65] .
, eine Lösung, auf die sich Schweden kaum einlassen konnte; denn Stockholm konnte als gewiß voraussetzen, daß kein Reichsstand schwe-dische Geldforderungen unterstützen werde, wenn erst einmal alle übrigen Fragen geklärt seien. Deshalb wurde schwedischerseits die satisfactio militum zu einer conditio sine qua non, und zwar in der Form eines Junktims zwischen dieser Frage und der Erledigung der Ständegravamina
Vgl. [Nr. 154] , [160] , [173] , Instruktion für Erskein Art. 3; auch [Nr. 191] , [199] .
, so daß sich die Reichsstände für die Militär-satisfaktion einsetzen mußten, sollten ihre Gravamina ausgeräumt werden.
Das Hauptproblem der Militärsatisfaktion war für Schweden aber nicht die Haltung der Verhandlungspartner in Osnabrück, sondern die schwedische Armee selbst, ein recht eigenständiges Gebilde
Vgl. Lorentzen S. 5, wonach das schwedische Heer „im Laufe wechselvoller Schicksale, beein-flußt von den deutschen und schwedischen Heereseinrichtungen, den politischen Zuständen im deut-schen Reich und den ökonomischen Verhältnissen in Schweden in eigentümlich selbständiger Weise“ entwickelt habe. Vgl. auch S. 111f., 120.
, überdies als Kriegsstand im Stockholmer Reichstag vertreten
Vgl. Lorentzen S. 45.
, die auf eine möglichst hohe Entschädigung drängte. Stockholm geriet gegen-über dem Militär in einen gewissen Zugzwang, und Aufgabe der Gesandten mußte es sein, die Forderungen der Militärs und die Möglichkeiten, die der Friedenskongreß bot, in Einklang zu bringen. Dabei erschwerte zweierlei die Position der schwedischen Gesandten in Osnabrück – einerseits wurde ein Sondergesandter für die satisfactio militum von Stockholm sehr spät nach Deutschland entsandt, dessen Ankunft die Gesandten aber abzuwarten hatten, bevor Entscheidungen gefällt werden durften, andererseits erhielten die Gesandten keine präzisen Instruktionen über die Ausmaße der anzustrebenden satisfactio militum
Um diese präzisen Weisungen halten die Gesandten wiederholt gebeten und lange darauf gewartet (vgl. [Nr. 184] ). Auch die [Instruktion] für Erskein enthält keine Anweisungen über die Höbe der anzustrebenden Summe; diese solle mit den interessierenden Parteien ausgehandelt werden (vgl. [Nr. 199] ; [Art. 4] , [7] der Instruktion). Vgl. Lorentzen S. 115.
. Als Sondergesandten für die satisfactio militum ernannte die Königin den Kriegs- und pommerschen Assistenzrat Alexander Erskein
Vgl. [Nr. 161] in Verbindung mit [Nr. 159] , [171] , [191] , [199] sowie die [Instruktion (s. Anhang)] ; vgl. auch Odhner S. 246.
. Seine Aufgabe bestand unter anderem darin, zusammen mit der Armee und den Osnabrücker Gesandten Einigkeit über die Forderungen zur satisfactio militum zu erzielen
Vgl. [Instruktion] Vorbemerkung und [Art. 4] .
, ein schwieriges Unterfangen, da sich beide Parteien über mangelndes Verständnis des Partners für die Probleme der anderen Seite beschwerten. Die Ursache der Differenzen lag im finanziellen Bereich: Salvius verwaltete die Finanzen, die Militärs richteten ihre finanziellen Forderungen an ihn und beklagten

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sich, wenn Salvius nicht alle verlangten Summen unverzüglich auszahlte. Infolge dieser sachlich bedingten Gegensätze ergaben sich auch persönliche Spannungen zwischen den Militärs und dem Zivilisten Salvius. Johan Oxenstierna dagegen scheint ein gutes persönliches Verhältnis zum Feldmarschall Wrangel gehabt zu haben, soweit sich dies aus dem regen Briefwechsel schließen läßt. Die Beziehungen zwischen den Gesandten und Erskein entwickelten sich entsprechend; während Johan Oxenstierna und Erskein rege miteinander korrespondierten, scheinen Erskein und Salvius keinen privaten Kontakt gehabt zu haben.
Die Stockholmer Instruktion für Erskein
Vgl. [Anhang] .
knüpft an Überlegungen zur satisfactio militum seit 1638 an. Banér hatte drei verschiedene Wege zur finanziellen Abfindung der schwedischen Armee vorgeschlagen
Vgl. Lorentzen S. 113.
: 1. direkte Verhandlungen zwischen der schwedischen Armee und kaiserlichen Kommissaren; 2. Zuweisung der Regimenter nach einem gewissen Schlüssel an die einzelnen Reichsstände; 3. Aushandlung einer bestimmten Summe zur freien Verfügung der schwedischen Verantwortlichen, um die Armee in eigener Regie abdanken zu können. Der erste Vorschlag ist wenige Jahre später vom Feldmarschall Linnart Torstenson nicht gebilligt worden – seine Verwirk-lichung hätte das Heer zu einem eigenständigen Verhandlungspartner gemacht, das damit der schwedischen Regierung hätte gefährlich werden können –, die anderen beiden Vorschläge jedoch hielt er für annehmbar, und daran knüpft die Instruktion der Königin für Erskein an , wobei dem genannten dritten Vorschlag der Vorzug gegeben wurde. Über die Höhe der Summe sagt die Instruktion nichts, sondern ver-weist auf Beratungen zwischen Erskein und Wrangel
Vgl. [Art. 7] .
. Wrangels Forderungen beliefen sich Anfang 1646 auf „soviel wie möglich“ (stå opå den högsta summa och henne extendera på så mange månader som dee någonsin kunna bringa till väga ). Aber diese ungenaue Vorstellung sollte präzisiert werden. Instruktion und Memorial C. G. Wrangels für Erskein vom 19. Juli 1647 sehen vor: Entschädigung der gemeinen Soldateska inklusive Cornets und Fähnrichen mit einem Jahr Sold resp. zwölf Monatssolden (ca. 3 600 000 Reichstaler); die Offiziere sollten territorial ent-schädigt werden, und dafür seien folgende Gebiete zu verlangen: Teile des Stifts Hildes-heim, die Stifter Minden, Osnabrück, Paderborn, Münster; die schlesischen Fürsten-tümer Schweidnitz, Jauer, Sagan, Großglogau . Darüber hinaus sollten die Dona-tionen gesichert und die Exulanten restituiert werden.
Diese Maximalforderungen konnten in zwei Graden gesenkt werden. So war zunächst auf Hildesheim und drei schlesischen Fürstentümern sowie den Donationen und der Restitution der Exulanten zu bestehen ; die Minimalforderung bestand in zwölf Millionen Reichstalern; diese Summe konnte notfalls auf zehn Millionen gesenkt

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werden
Vgl. Instruktion Wrangels [Art. 10 (Beilage zu Nr. 274)] .
. Diese Summe ergibt zusammen mit den Forderungen für die Abfindung der Soldateska die von Erskein schon am 9. Juli genannte Forderung über 160 Tonnen Gold oder sechzehn Millionen Reichstaler
Vgl. [Nr. 264] , auch [275] . Daraus wurde dann eine Forderung über 20 Millionen Reichstaler. Vgl. Lorentzen S. 117–119; Odhner S. 249; Tham S. 367.
.
Daß diese Forderungen nicht durchzusetzen waren, ist deutlich, wenn man den weiteren Gang der Verhandlungen des Friedenskongresses kennt, und Salvius bezeichnete es auch als unmöglich, die genannte Summe – der gemäßigtste Grad der militärischen Forderungsskala – aufzubringen
Vgl. [Nr. 275] („Den summan blifver omöijeligh at opbringa“).
. Hätten die schwedischen Gesandten die Forderun-gen der Militärs zur conditio sine qua non erhoben, so hätte dies wahrscheinlich den Bruch der Verhandlungen bedeutet, da selbst eine Reduzierung der verlangten Summe um rund zwei Drittel das Verhandlungsklima sehr verschlechtert gehabt hätte.
Der Einfluß der schwedischen Militärs auf die Schlußphase der Friedensverhand-lungen führt in das Militarismusproblem in die Frage nach „militaristischen“ Ele-menten in der schwedischen Politik. Doch sprengte es den Rahmen der Einleitung, wollte man auf dieses Problem hier eingehen. Ein abgewogenes Urteil ist ohnehin erst dann möglich, wenn die folgenden schwedischen Korrespondezen ediert sind. *** Über die Art der Textauswahl, die Gestaltung der Regesten, die Datierung, die Wahl der Vorlage, die in den Vorlagen benutzten Chiffren sowie das Schwedische des 17. Jahrhunderts können weitgehend die Erläuterungen übernommen werden, die Wilhelm Kohl in dem vorhergehenden Band formuliert hat : 1. Der vorliegende Band bringt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – den Brief-wechsel der schwedischen Vertreter in Osnabrück und Münster untereinander, Berichte an die Königin und den Reichskanzler sowie Weisungen der letztgenannten an die Friedensgesandten. Überdies ist die für die Friedensverhandlungen wichtige Korrespon-denz Erskeins mit der Königin, den schwedischen Gesandten und wichtigen Militärs aufgenommen worden; zudem sind für den Kongreß wichtige Korrespondenzen zwischen führenden schwedischen Militärs und Johan Oxenstierna respektive Salvius abgedruckt. Die Vorlagen werden ungekürzt und wörtlich abgedruckt. Nur rein referierende Darstellungen von Tatsachen und Sachverhalten, die nicht von der Betrachtungsweise des Ausstellers gefärbt sind, werden regestenartig verkürzt. Auch Privatsachen sind gekürzt oder in Stichworten wiedergegeben. Die Kopfregesten dienen der schnellen Information über den Inhalt des Schriftstücks und sind so knapp wie möglich gehalten. Bei den als Beilagen überlieferten Verhandlungsunterlagen ist, soweit es möglich war, der Druckort bei J. G. V. Meiern angegeben. Unerwähnt bleiben Anrede und Titulatur, Grußformel und Unterschrift. Bei den Stücken aus der Reichsregistratur (Riksregistratur) fallen außerdem die Kanzlei-regesten und die danebenstehenden Initialen der verantwortlichen Sekretäre weg.

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2. Das Datum im Briefkopf und an allen anderen Stellen innerhalb des Textes erscheint im alten und neuen Stil. Nur die wenigen Schreiben der französischen Gesandten sind allein mit dem Datum neuen Stils versehen. Nicht ergänzt wurde das nur in einem Stil angegebene Datum in Avisen und einigen Beilagen, wenn nicht fest-steht, um welchen Stil es sich handelt.
Das Ankunftsdatum wird aus dem Präsentationsvermerk der jeweiligen Kanzlei ent-nommen oder aus dem Antwortschreiben in eckigen Klammern ergänzt. 3. Als Vorlage für den Druck werden nach Möglichkeit die Ausfertigungen und sonst zeitgenössische Kopien benutzt. Konzepten wird der Vorzug vor Kopien gegeben, soweit der Zustand des Konzeptes dies gestattet. 4 Einige wichtige Stellen in den Gesandtschaftsberichten wurden verschlüsselt. Alle verschlüsselten Stellen sind nach Eingang der Briefe aufgelöst worden. 5. Zum Verständnis der sprachlichen Eigenart des Schwedischen im 17. Jahrhundert sei auf die Arbeit von E. Hellquist verwiesen. 6. Die Numerierung der Stücke besteht aus der halbfett gedruckten laufenden Num-mer, und vor diesen der Nummer des Schreibens, das beantwortet wird – auch wenn es im zweiten Band steht –, dahinter der Nummer oder den Nummern des Schreibens oder der Schreiben, die auf das Schreiben antworten. *** Abschließend möchte ich allen denen danken, die mir bei der Erstellung dieses Bandes geholfen haben. Besonders danke ich Herrn Prof. Dr. Konrad Repgen (Bonn), Herrn Prof. Dr. Wilhelm Kohl (Münster) und Frau Roswitha Philippe (Paris) für Rat und stete Hilfsbereitschaft. Mein Dank gilt auch Frau fil. mag. Karin Naumann - Magnusson (Zürich), Herrn Prof. Dr. Oskar Bandle (Zürich), Herrn Prof. Dr. Richard Drögereit (Stade), Herrn Archivrat Dr. Hans-Joachim Schulze (Stade), Herrn Biblio-thekar von Sydow (Universitetsbibliothek Uppsala), Herrn dr. Gad (Det Konge-lige Bibliotek København) sowie den Beamten des Staatsarchivs Stockholm, des Kammerarchivs Stockholm, des Militärarchivs Stockholm, von Linköpings Stifts-bibliotek, der Universitätsbibliotheken zu Uppsala und Stockholm, des Niedersächsi-schen Staatsarchivs Stade, von Det Kongelige Bibliotek København, von Det Danske Centralbibliotek for Sydslesvig (Flensburg), der Stadtbücherei Flensburg, der Uni-versitätsbibliothek Bonn und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.

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