Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
303. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1645 November 24

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–/ 303 /–

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Nassau und Volmar an Ferdinand III.


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Münster 1645 November 24

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 49a fol. 132–133, praes. 1645 Dezember 4 ( es fehlen zwei
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Blatt, Ergänzung nach Konzept ) = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 92 VI nr. 914
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fol. 489–491 – Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 159 S. 998–1007 –
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Druck: Gärtner VI nr. 176 S. 811–816.

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Klage der Vermittler über Unbeständigkeit der Reichsstände. Revers für die Admission Magde-
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burgs . Bitte des baden-durlachischen Deputierten um Admission. Visite des Salvius: Vermittlung
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in Osnabrück; des Salvius Vermutung über den Zweck der Publikation der Amnestie. Ent-
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schädigung für Brandenburg.

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Hinweis auf nr. 284 wegen der Titulaturen. Den herren mediatoribus haben
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wir uf der catholischen chur- und fürstlichen räthen requisition das in
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puncto admittendorum gefaste conclusum obgemelten vorgestrigen tags
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angebracht. Die haben aber irestheils, sonderlich herr nuncius, darob kein
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contento gehabt, sondern sich ab der unbestendigkeit diser ständen erclagt,
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und seint fast der mainung, wann sie nit anderst auf der protestierenden
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und zumalen der frembden cronen praetensiones an sich halten thüend, das
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durch ir einrathen alles wurde vergeben werden müessen. Welcher anzeig
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sie, mediatores, iedoch anderstwa nit gern vermähret sein wolten. Die pro-
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testierende , so sich alhie befinden thuend, haben sich inmitlst eines revers
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mit denn catholischen wegen Magdenburg verglichen, denselben auch nach
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Oßnabrugg verschickht, und stehet dahin, ob die Magdenburgische wie
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auch anderer ständten deputati Augspurgischer confession dennselben
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undterschreiben werden, daran fast gezweiflet werden will, angesechen sie
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bereits mit iren gravaminibus heraußzugehen gefast, auch ir guetachten

[p. 593] [scan. 621]


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über Ewer Mayestät responsiones ebenmäsßig in ein weitläuffige schrifft

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Die erste Fassung dieses Gutachtens war am 6. November fertiggestellt worden. Text: Meiern I
S. 740–765 (= I 8,2). In dieses Gutachten waren die Gravamina eingefügt. Die Beratungen
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der evangelischen Stände über die Neufassung der Gravamina begannen am 17. November 1645,
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vgl. Meiern I S. 779 ff.

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zuesamengetragen und nochmaln alherzuschicken und der catholischen
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ständen erclärungen darüber zu vernemmen vorhabens sein sollen.

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Der Baden Durlachische deputatus hat sich nit weniger als von denn Hessen
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Casßlischen beschechen, mit einem von seinem herrn principalen habendem
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credenzschreiben bey uns angemelt, die ursach, warumb er solche besue-
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chung so lang eingestelt, dahin bezogen, das ime noch andere heten bey-
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geordnet werden sollen. Im übrigen bezeügt, daß seines herrn intention
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und mainung nit seye, wider Ewer Kayserliche Mayestät und dess heyligen
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reich hocheit,

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593, 10 -594- 24 ehre, nutzen und frommen – mit guettem glimpff] Druck nach Konzept.
ehre, nutzen und frommen weder mit rath noch that im
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geringsten nichts vorzenemmen, sondern vilmehr sich gegen deroselben
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allerunterthänigsten gehorsams zu bezeigen, mit gehorsamster pitt, ime den
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zutritt zu denn reichsräthen ferner nit ze sperren. Er wolte zwar wünschen,
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die sachen also bewandt ze sein, daß sein herr den Prager friden one ferner
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bedenkhen annemmen köndte, seitemalen aber sich bei disen congressibus
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sowol von denn ständen als denn frembden cronen allerhandt einreden und
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beschwerungen darwider erregen thuend, also verhöffte er, man werde es
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seiner admission halber gleich wie mit denn Hessen Casselischen auff ietzt
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gemeldte seine declaration und erbietten gestellt sein lassen; allermassen er
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bevelcht sey, quoad publicum imperii statum allermaßen zu desselben und
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der Kayserlichen auctoritet conservation ersprießlich sein möge, einrathen
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ze helffen. Darauff wir ine dessen beschaiden, daß Ewer Kayserliche Maye-
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stät es zwar ihrestheils darfür allergnädigst gehalten, nachdem alle gegen-
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werttige stände sich zu bedeutten Prager friden bekennt und crafft desselben
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biß daher mit Ewer Mayestät angehalten, auch anietzt seinem herrn princi-
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palen durch daz edictum cassatorium suspensi effectus amnestiae die thür
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zugleich darzu eröffnet worden, daß er in dessen namen sich darzu zu beken-
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nen auch erbiettig sein werde. Alldieweil aber die catholischen stände allein
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auff eine blosse und zwar von ime bereits erstattete submission eingerathen,
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so wurden Ewer Mayestät es auch an ihrem ortt dabei bewenden lassen,
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und stüende nur auf deme, daß er seinem erbietten gebürlich nachsetzen
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thete.

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Gestern nachmittag hatt unß der Schweedische plenipotentiarius Salvius
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die revisita erstattet, mit andeüttung, daß er nunmehr seine geschäffte mit
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denn Franzosen soweit in richtigkheit gebracht, daß er ehister tagen widerumb
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nach Oßnabruck zu verraisen willens, und werden beede theil sich unver-
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lengt ihrer replic gegen unß vernemmen lassen, allein sei inen zu Oßna-
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bruck etwas beschwerlich fortzekommen wegen ermanglender mediation.

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Es were zwar ein vorschlag obhanden gewesen, daß solcher abgang mit

[p. 594] [scan. 622]


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gewisser maaß durch die churfürstlichen auch theils zugezogne andere
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stände ersetzt werden sollen, darwider kommen aber sovil bedenkhen vor,
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daß darmit auch nichts fruchtbarlichs außzerichten sein wöll. Sodann hatt
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er sonderlich widerumb die vorgangne publication obberüertts edicti cassa-
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torii geandet, mit vermelden, es were zwar in ihren propositionibus der
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punctus amnestiae begriffen, aber noch nichts darüber verglichen; daher inen
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fast verwunderlich vorkommen, daß Ewer Kayserliche Mayestät inmittelst
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solche publication vorgenommen. Wolle daß ansehen haben, als begehre
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man allein die stände solchergestalt von denn cronen ab und zu einigen
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particulartractaten zu verlaitten, dahien selbe doch keinesweegs genaigt,
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noch einige satisfaction darob empfangen hetten.

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Wir haben nit unterlassen, ine darauff zu beanttwortten, daß diß eine sach
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sey, so vom Regensburgischen reichstag herflüessen thet, daselbst mit ge-
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meinen chur-, fürsten und ständen deß reichs consultirt und ungehindert,
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wohien der außschlag deß kriegs sich wenden wurde, beständig also zu
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halten geschlossen. Sodann auff dem deputationstag zu Frankfurt die cassa-
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tion deß dan suspendirten effectus gantz instendig were eingerathen und
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hiezwischen Ewer Mayestät umb dessen publication von unterschiedlichen
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chur-, und fürsten unnachläßlich angelangt worden; daher diser actus dero-
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selben nit in argem außzedeütten. Ewer Mayestätt suchten billich die einig-
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kheit der ständen, begehrten aber auch zumalen mit denn cronen einen er-
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baren und billichen friden ze treffen. Stüende allein an dennselben, ob sie
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sich solcher sachen wolten vernemmen lassen, daß man darauff mit guettem
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glimpf zu entlichem schluss mit inen gelangen könte.

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Wir vernemmen noch nit, ob er mit denn Franzosen in puncto satisfactionis
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einß worden, sondern will fast darfür gehalten werden, das die Schweedi-
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sche gesandten noch weiterer resolution aus Schweeden gewertig, gleich-
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wol gern sechen möchten, das Churbrandenburg mit einem wolgelegnen
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bistumb anstatt Pommern etwas contento geschechen thet; darzue aber
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die Franzosen nit einwilligen, sondern uf einen theil in Schleßien ir absechen
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richten sollen.

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