Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
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1645 I 7
Samstag W bei Contarini. Dieser berichtet zu den französi-
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schen
Verhandlungen wie gestern Chigi und fügt hinzu, die Franzosen
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sähen langsam die Unmöglichkeit, alle Stände zusammenzubringen, und be-
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ständen
auch nicht mehr so fest auf der Abordnung der Kreise, so daß er
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hoffe, sie würden den Vorschlag einer engeren Deputation annehmen, über
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den sie noch Bedenkzeit erbeten hätten. Nachdem beide Mediatoren an ihre
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Pariser Vertreter geschrieben haben, hofft er auf eine Entscheidung in der
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nächsten Woche. Erfolgt sie dann nicht, sei sicher, daß Frankreich den
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Frieden nicht wolle und weiter Schwierigkeiten machen werde, auch wenn
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man ihm nachgebe. Er hat den Franzosen offen gesagt, sie hätten zum
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Frieden wohl keine Lust, da sie sonst die vorgebrachten Gründe beant-
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wortet
oder ihre Proposition herausgegeben hätten. Chigi hat gesagt, sie
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möchten zur Zerstreuung des Verdachtes wenigstens etwas proponieren,
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und dabei auf einen Waffenstillstand gedeutet. Auch dazu haben die Fran-
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zosen
weder ja noch nein gesagt, was wohl an der Uneinigkeit beider Ge-
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sandten
liegt. Deshalb soll der Herzog von Longueville

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Henri II. d’Orleans (1595–1663), duc de Longueville.
als Dritter kom-
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, damit dann gültig ist, was zwei von ihnen beschließen, doch hat
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Frankreich noch Bedenken, solange Spanien nicht eine Person gleichen
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Ranges schickt. Die Franzosen geben aus, mit den Schweden wegen der
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Verhandlungen einer Meinung zu sein, während diese klagen, mit den
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Franzosen sei nicht fortzukommen, so daß sie, wenn jene sich nicht erklär-
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ten
, es von sich aus tun müßten. Die Franzosen lassen verlauten, d’Avaux
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werde bald den Besuch Oxenstiernas

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Oxenstierna war in Münster gewesen 1644 XII 24–27.
erwidern und dabei die Schweden
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beßer zu disponiren suchen. Auf Freilassung Kurtriers bestehen nach Con-
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tarini
die Franzosen nicht mehr so sehr, seit die Mediatoren ihnen dargelegt
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haben, daß sie für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen dem Kaiser
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Garantien für seine Rückkehr in die Haft geben müßten. Sie wünschen des-
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halb
jetzt einen Aufenthalt an drittem Ort. Und fragte der Venetus, obs nit
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zu machen, daß er sich underdeßen beym churfursten zu Collen oder zu
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Munchen bey Churbayern möchte aufhalten? Warauf I. H. G. geandt-
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worttet , sie wisten zwar davon nit, zweiffleten aber sehr, ob einer von
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beyden diesen herrn, vieler respecten willen, in diese sach dergestalt sich
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einmischen, auch sie Franzosen sowol alß der Churfurst von Tryer darmit
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zufrieden sein werden. Warvon er auf eine reichsstatt gefallen, ob nit
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dergleichen orth dazu außzusehen, mit vermelden, man müste allerseiz die-
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sem werck beßer nachdenken. Fragte auch dabey de causa captivitatis, und
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warumb er außm collegio, auch vom Kayser so lang aufgehalten werde.

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Auf welches I. H. G. dasjenige, was dißhalber bey den Franzosischen ge-
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sandten in discursu vorgefallen und hievorn sub 5. huius außgefuhrt ist,
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wiederholet, und annectirten ferner, daß sie sicher seyen, daß weder Chur-
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collen noch Churbayern mit ihme in unguttem nichts zu schaffen, wüsten
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auch von Chursachsen und Brandenburg nicht anderß; mit Churmaintz
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aber sey notori, daß leyder zwischen demselben und Churtryer viele miß-
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verstendnußen seyen. Daß aber bißher seine gesandten beym collegio nit
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zuegelaßen, were die wieder die churfürstlichen verain vorgangene hand-
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lung ursach, und mochte er sich deßhalber villeicht purgiren, und den
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sammetlichen churfursten satisfaction geben konnen. Es werde sich aber
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solches, ehe er, underschiedlicher sachen wegen, die ihme imputirt werden,
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und Ihre Kayserliche Majestät hochstens empfinden, absolvirt, und ihro
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satisfaction geben haben würde, nit wol thun laßen. Dießem nach gedach-
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ten I. H. G., was der de Avaux gegen sie in discursu vorgestern de sententia
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Papali vermeldet, nemblich, daß Urbanus VIII. den churfursten zu Tryer
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schon lengst solte absolvirt und decretum relaxationis außgelaßen haben,
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wavon aber I. H. G. nichts gesehen, noch, außer diesem, was gehort.

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Worauf der Venetus geandtworttet, die Franzosische hetten dem nuncio
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und ihme vor dießem dergleichen auch angedeuttet, dahero sie sich daruber
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underschiedlicher orthen erkündiget, aber nichts in erfahrung pringen kon-
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nen . Sogar habe deßhalber der herr nuncius nacher Rom geschrieben, allwo
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man ebenfalß von dergleichen nichts wolle wissen, also, daß dergleichen
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sententia gefellet und decretum ergangen, er soviel weniger glauben
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kundte. Zeigte demnegst ahn, die Kayserlichen hetten sie die mediatores
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heut wissen laßen, waßgestalt Ihre Majestät zuefrieden, daß die passapor-
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tus fur die Churtryrische deputirte durch den nuncium dem churfursten
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auff Wien möchten zugeschickt werden, welches diesen nachmittag den
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Franzosischen durch des nuncii auditorn

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Antonio Abbondanti (gest. 1653). Vgl. V. Kybal – G. Incisa della Rocchetta 1 S. 195
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Anm. 1.
angedeuttet worden, was aber
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darauf geantworttet, wuste er noch nit. Bitte Ws, Contarini möge bei
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den Franzosen und Generalstaaten im Interesse der Versorgung beider
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Kongreßstädte und der benachbarten Stifter abzuwenden helfen, daß die
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staatischen Gesandten mit 1000 Mann Konvoy kämen, da für ihre Sicher-
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heit
ohnehin keine Gefahr

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33 bestehe] am Rande: an Köln 1645 I 10
bestehe
[...].

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