Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[70.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1647 September 19

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[70.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1647 September 19

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Kurköln spA II fol. 747–749’ = Druckvorlage; damit identisch Kurköln zA I fol. 332–
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333’ und Kurköln zA Extrakt fol. 37’. Vgl. ferner Kurbayern Rp in K III fol. 506’–
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507.

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Form und Opportunität einer reichsständischen Intervention für die Stadt Herford bei Kurbran-
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denburg .

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern .

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Kurmainz. Proponirt der statt Hervord eingegebene schrifften und be-
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schwehrnußen yber Churbrandenburgs

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18 gewalttätige] Aus Kurköln zA Extrakt und Kurbayern Rp für irrtümlich
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gewaltige der Vorlage eingesetzt.
gewalttätige verybung gegen selbige
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statt, was auch hingegen der Churbrandenburgische abgesandter Dr. From-
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holtz zum directorio eingeliffert

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Siehe oben S. [ 836 Anm. 3 ] . Dr. Johann Fromhold hatte sich als kurbrandenburgischer Sekundar-
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gesandter am 5. Dezember 1645 bei Brömser von Rüdesheim in Osnabrück legitimiert ( MEA
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FrA 7 [4] nr. 199).
.

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Drittens hab sich der statt Hervordisch secretarius beim directorio mit
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offenen schein dahin zihlend angegeben, daß der vorige abgeordneter
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limites mandati yberschritten

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Vgl. Herford an Reichsstände, 1647 IX 1 (Druck Meiern IV S. 758f.). – Herford war
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damals durch Antonius Fürstenau und Dr. Steinmeyer vertreten. Der laut Vollmacht vom
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5. Februar 1646 beauftragte Gesandte, der Herforder Stadtsyndikus Dr. Konrad Lonicerus
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( MEA FrA 6 [32]), befand sich möglicherweise nicht mehr am Kongreß; im Rezeß vom 6. De-
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zember 1647 ist er als Vertreter des Kurfürsten in Herford aufgeführt ( Moerner S. 143).
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Trotz des Widerspruchs Löbens bei den kurmainzischen Gesandten, der dem Herforder Vertreter
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die stiege weißen wollte, falls er ihn im Rathaus antraf, wurde Herford, das ein ksl. Ausschrei-
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ben vorlegen konnte, am 6. März 1646 am Kongreß zugelassen ( MEA CorrA 8 [2] nr. 94).
und der statt begehren sey, daß mann ihro
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vorschreiben ertheillen wolte, zu dem effect, damit Churbrandenburg
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dero völcker wiederumb abführen und die sachen mit der statt in vorigen
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standt stellen wolte. Stundt zur deliberation, was zu thuen seye.

[p. 839] [scan. 963]


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Kurtrier. Hätten bereits iüngst angedeuttet, daß diß factum für ein offenen
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landfriedbruch zu halten und billich die statt ihren recurs an Ihre Keyser-
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liche Mayestät und das cammergericht zu Speyer nehmmen konte. Weillen
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iedoch sie gemeßen befelcht, yber dergleichen privatsachen nicht zu votiren,
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weillen sonst anndere mehr sich angeben und dadurch das friedenswerck
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verhündert werden dörffte, so müsten in denen terminis sich halten. Solte
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aber das schreiben an Churbrandenburg beliebt werden, stunden in der
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hoffnung, Churtryer sich davon nicht separiren werde.

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Kurköln. Es gehöre zwar die haubtsach nicht anher, sondern für Ihre Kay-
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serliche Mayestät oder das cammergericht zu Speyer. Weilln iedoch hier-
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durch die reichsmotus nicht geringert und bey den reichsständen nichts
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neues, wan sie versamblet, daß sie sich eines oder anderen betrangten
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standts und statt annehmmen, wie öffters in mehr gefährlichen sachen
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geschehen, so sehen ihrestheills nicht, warumb der statt nicht mit dem
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suchenden vorschreiben zu willfahren. Daßelbe aber wäre glimpflich einzu-
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richten und Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht aufs bescheidentlichiste
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vor augen zu stellen, daß bey gegenwärttigen läuffen dise sach leicht mehrer
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unruehe im reich kondte verursachen. Danenhero mann begehren thätte,
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die statt in vorigen standt zu sezen und was eines und annderen iura antref-
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fen möge, durch gütliche pfleg mittels nidersezung friedliebender leuthe
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zu vergleichen. Dises wurde Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu sonde-
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ren ruemb gereichen und es die ybrige chur-, fürsten und stände, umb
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dieselbe zu beschulden, erpietig wären.

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Kurbayern. Wiewohln das factum ahn sich also beschaffen, daß, wans am
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cammergericht geklagt, leicht mandatum sine clausula de restituendo
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würde zu erhalten sein, weillen aber doch solches noch lang fallen dörffte
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und nur ein vorschreiben begehrt würd, so hielt er, wann andere auch der
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mainung, daß der statt hierinnen zu gratificiren, verhoffend, daß es Chur-
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bayern nicht werde unbillichen.

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Kurmainz.

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30 votis repetitis] Kurmainz faßt laut Kurbayern Rp die Voten so auf, daß Tryer
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wider bevelch sich nit heraußlasse, Kurköln und Kurbayern sich positiv geäußert haben.
votis
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Gnedigsten Herrn zugeschickht, einige erklährung aber darauf noch nicht
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empfangen. Indem sie aber dahin befelcht gewesen, in dergleichen mit
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ybrigen herrn churfürstlichen eines gewissen sich zu vereinbahren, also
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schlüssen mit Churcölln und -bayeren auff die willfahrung und wolten das
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schreiben zu pappier bringen,

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839, 35 –840, 1 iedoch – erwartten] Statt dessen in Kurbayern Rp: Kurmainz will vor
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allem noch Kursachsen hören.
iedoch erst, was ybrige beyde reichsrhät

[p. 840] [scan. 964]


1
für gutt ansehen, erwartten.

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1–3 Besorgen – dörffte] Zusätzlich in Kurbayern Rp: zumahl[en] Brandenburg
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diese int[ervention] also annehme, alß wan man solchen actum zu iudiciren begehre.
Besorgen, wan man im schreiben von violirtem
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prophanfrieden melden würd, das solches mehr schäd- als nutzlich fallen
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dörffte. Der abgeordnete habe zwarn vermeint, das mann eine deputation
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an Churbrandenburg thuen möcht, solches aber nicht zu rathen, sonderen
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assens dabey, daß die ersuchung durch schreiben geschechen möge.

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