Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[52.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1647 Januar 31

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[52.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1647 Januar 31

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Kurmainz Rs FrA Fasz. 20 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz K FrA Fasz. 9 I
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nr. 34 ( unvollständig ). Vgl. ferner Kurtrier zA; Kurköln zA I fol. 271–274 ( damit iden-
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tisch
Kurköln spA II fol. 610’–616’ und Kurköln zA Extrakt fol. 30–30’ ); Kurbayern
7
K III fol. 427–432’; Kurbrandenburg Rk II fol. 9–16.

8
Exemtion Basels vom Reich und vom Reichskammergericht. Grundsätzliche, historische und Oppor-
9
tunitätsaspekte des Problems. Prozeß Wachter contra Basel.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofsbofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
11
bayern , Kurbrandenburg.

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Kurmainz . Setzen das Anbringen der Kaiserlichen vom 2. und das Conclusum
13
vom 21. Januar,

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13 das – worden] Und zwar – laut der anderen Überlieferungen – den kurmainzischen
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Gesandten in Osnabrück zwecks Beratung in den dortigen Reichsräten.
das
neben andern actis nacher Osnabrugk verschickt worden,
14
als bekannt voraus, daß nehmblich in Sachen der Exemtion Basels vor allen
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dingen des cammergerichts information einzuholen. Dieweil dann die Kay-
16
serliche herrn gesanden solches, alß sie davon nachricht erlangt, nit wenig
17
nachdencklich befunden, zumahlen besorgt, dafern man sich mit dergleichen
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cameralischen informationibus aufhalten undt dieser statt ihre freyheit
19
disputirlich machen wolte,

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19–21 daß – annehmmen] In Kurbayern K III statt Schweden und Schweiz edtliche
35
stendt als auf Basels Seite stehend genannt.
daß alßdann uff begehren derselben sich die
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cron Franckreich undt Schweden zu erlangung mehrern gunst bey derselben
21
undt gantzer Aydtgenoßschafft der sachen mit eyffer annehmmen undt
22
solche ihre omnimodam exemptionem et libertatem in daß instrumentum
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pacis alß ein pactum publicum eingerückt werden haben wollen, dahero
24
dann Sie Churmaintzische uff deß Basellischen abgeordneten

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Basel ( Stadt ) und die evangelischen Orte der Eidgenossenschaft vertrat Johann Rudolf Wettstein
38
( 1594–1666 ), 1620 Ratsherr, 1645 Bürgermeister von Basel ( über ihn Gauss , Wettstein;
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Gallati S. 146–159, 165, Gauss-Stoecklin passim, Lexikon der Schweiz 7 S. 503,
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500 ); er befand sich seit 28. Dezember 1646 in Münster. – Die Beratungen über Basel und die
41
Eidgenossenschaft sind anhand der Kurfürstenratsprotokolle geschildert bei Gallati S. 187–196
bey ihnen
25
beschehenes nachmahliges anhalten nach besag deren ad dictaturam gebe-
26
nen schrifften ersucht, diese sach nachmahlen in deliberation zu pringen
27

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27–31 undt – weisen] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
undt dabey die erinnerung zu thun, damit in ansehung der angezogenen
28
motiven dem cammergericht ahnbevohlen werdte, die angefangene process
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gäntzlich abzustellen, auch inskünfftig dergleichen nit mehr zu erkennen,
30
sondern die nachvolgende partheyen ahn die obrigkeiten, worunder die
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beklagte gesesßen, zu weisen, alß stünde zu berathschlagen, ob daß verfaste

[p. 712] [scan. 836]


1
conclusum zu endern undt dem Basellischen deputirten zu willfahren undt
2
selbe statt

38
2 von – ledigzusprechen] Laut Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II lautet die
39
Frage, ob man Basel vom reich loßsprechen wolle.
von des cammergerichts iurisdiction ledigzusprechen. Sie wolten
3
der herrn gesanden meinung hierüber vernehmmen und sich mit dennselben
4
gern eines gewisßen vergleichen; zwar wehre ihres erachtens

40
4–10 in – auch] Zusatz Raigerspergers in Kurmainz K; fehlt in den anderen Überliefe-
41
rungen
.
in alle weg
5
dahien zu sehen, daß alle newe motus im reich, dabenebens auch verhüetet
6
werdte, daß die frembde cronen sich in diese sach nit einschlagen, pro
7
conditione pacis zu Ihrer Mayestät undt der stendt disreputation dem
8
instrumento einrücken undt den danck bey denn Aydtgenosßen undt son-
9
derlich der statt Basell verdienen, die stendt des reichs aber sich dieselbe
10
zuwieder machen mögten. Yedoch würdte auch, dafern der statt Basell will-
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fahrt werden solte, pillig in alle weg dahien zu sehen sein, damit wenigist
12
der clagende Wachter, soweit derselbe im rechten befuegt, seines erlittenen
13
schadens contentirt werdte, nit allein daß Kayserliche urtheil und respect
14
salvirt, sondern auch die clagende parthey klaglos gestelt.

15
Kurtrier . Sie liesen der statt Basell abermahls beschehenes einwenden ahn
16
sein orth gestelt sein. Hielten darvor, ehe man sich hierüber hauptsachlich
17
entschliese, daß zuvorderist die principalen darüber vernohmmen werden,
18
wie sie dann Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Trier […] alles, so ahnpracht
19
worden, daß auch der duc de Longeville sich der sachen ahnnehmme, waß
20
auch darauß entstehen werdte, wan man der statt Basell ihr begehren ab-
21
schlagen solte, undt wie hoch man dahien zu sehen, daß newe motus ver-
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hüetet werden,

42
22 gehorsambst berichtet] Zusätzlich in Kurtrier zA: vor 14 tagen.
gehorsambst berichtet. Können also vor Erhalt der resolution
23
nichts sagen, zumal ihr Kurfürst hiebey ex duplici capite interessirt, 1º als
24
cammerrichter, 2. daß solcher arrest von schultheisen und richtern zu
25
Speyer, welche sie alß bischoff daeselbsten zu setzen hetten, angelegt wor-
26
den , masßen sie auch solches denn Frantzosen, von welchen sie derentwegen
27
abermahls belangt worden, zu verstehen geben undt sie, biß dahien sich zu
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gedulden, ersucht. Sie hielten darvor, wan die statt durch eingewilligten
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frieden oder einen reichsschlues solte exempt erklärt werden, es werdte
30
uff eines auskommen. Ehe aber von beeden eines beschehe, müsten sie
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specialbevelch haben, dann sie nit befinden, daß solche exemption ihemahls
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guetgesprochen worden, wie yetzo beschehen solte. Uff denn fall der ver-
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willigung wehren sie der meinung, daß Ihre Kayserliche Mayestät sich beim
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cammergericht über die merita causae zu informiren undt, dafern dem clagen-
35
den theil unrecht beschehen, die verordnung zu thun, damit demselben
36
respectu imperii satisfaction beschehe, bevorab weilen solches propter
37
denegatam iustitiam herrühre.

[p. 713] [scan. 837]


1
Kurköln . Seye nit ohne, daß sowohl die Kayserliche alß Baselische starcke
2
rationes angeführt, warumb hierin zu

34
2 willfahren] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk II: Basel hat sein Ansinnen noch
35
nicht ausreichend in schrifften erläutert, bestunden in effectu alleinigklich in mera
36
hypothesi.
willfahren. Halten das Conclusum vom
3
21. Januar 1647 keineswegs für ein Präjudiz, dann in alle weg pillig, daß der
4
gegentheil zu hören. Wehre zu verwundern, daß man so betroheliche in-
5
stantias mache, nur daß man solche sachen durchtringen wolte.

37
5–7 Vermeinten – vernehmmen] Zusätzlich in Kurbayern K III: Inzwischen ist das
38
in Münster gefaßte Conclusum billich aufrechtzuerhalten.
Vermeinten,
6
gleich alhie beschehen, also auch beede reichsräth zu Osnabrugk hierüber
7
zu vernehmmen. Es wehre hiebey sowohl daß interesse imperii als priva-
8
torum zu consideriren; zwar seye daß interesse imperii schlecht, weilen die
9
Baseller ohnedaß sich von allen reichsoneribus eximiren undt bißhero dem
10
reich wenig nutzen geschafft, also daß hiebey nur daß interesse der cammer
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versire; daß interesse privatorum auch seye umb soviel mehr zu beobachten,
12
weilen auch gegen andere höhere auß- und inländische potentaten, die
13
wenigers nit vom cammergericht eximirt seyen, in casu denegatae iustitiae
14
gleichergestalt mit arresten verfahren werde

42
Vgl. zum Reichskammergerichtsprozeß Wiggenhorn .
. Erwarten auf ihren diesbezüg-
15
lichen
Bericht hin Bescheid des Kurfürsten. Zweiffelten gleichwohl nit, waß per
16
maiora wie wenigers nit von den Kayserlichen gesanden dem Römischen
17
reich vor guet angesehen werdte, Seine Churfürstliche Durchlaucht davon
18
sich auch nit separiren werdte. Yedoch hetten Ihre Kayserliche Mayestät
19
dahien zu sehen, damit die reputation des reichs erhalten undt der Wachter
20
contentirt werden möge, auch die errinnerung bey den Baseller zu thun,
21
daß sie künfftig die bestellung thun wolten, damit den reichsunderthanen
22
bey ihren gerichten guete assistenz geleistet werdte undt dennselben die
23
iustiz wiederfahre.

24
Kurbayern . Hat sich während der letzten Sitzung auf Instruktionsmangel berufen,
25
dabey er gleichwohl besorgt, dafern den Baseller nit willfahrt werden solte,
26
es würden sich dieselbe ahn beede cronen Franckreich undt Schweden
27
hencken undt solches vermittels deren entweder durch einen reichsschlues
28
oder frieden durchtringen, welcher meinung er auch noch wehre.

39
28–33 Undt – beschehe] Abweichend in Kurköln zA I, spA II: Ratifikation des
40
Basler Privilegs auf einem Reichstag wird der Wahrung der ksl. Autorität und der Stadt
41
selbst dienlicher sein.
Undt
29
hielte, wann dennselben ex parte imperii guetwillig willfahrt werden solte,
30
daß solches mit mehrerm respect geschehe, als wann es durch die cronen
31
beschehe. Dafern man künfftig hierin gehehlen solte, so vergleiche sich mit
32
den herrn vorstimmenden, daß dahien zu sehen, damit ihme clagenden
33
Wachter wegen zugefüegter laesion satisfaction beschehe.

[p. 714] [scan. 838]


1

18
1 Kurbrandenburg ] Laut Kurtrier zA, Kurbrandenburg Rk II, die im kurbranden-
19
burgischen
und kurmainzischen Votum gleichlautend, anfangs noch: Proposition wird wieder-
20
holt
, auf den zwischen dem praesidenten von Miledonck

35
Adolf Frbr. von Milendonk ( aus niederrheinischem Adelsgeschlecht mit Stammsitz an der Niers
36
bei Mönchengladbach im Herzogtum Jülich ), Präsident am Reichskammergericht ( Ludolff ,
37
Anhang S. 337; Kneschke VI S. 295, Zedler 21 Sp. 220f., Fahne , Geschichte I S. 282 ).
undt dem generaladiutan-
21
ten de Vautour

38
François Cazet, sieur de Vautorte ( 1607–1654 ), intendant de justice et police beim deutschen
39
Heer Frankreichs, vertrat die französische Regierung in Speyer ( Rott S. 994 ).
geführten discours wird hingewiesen.
Kurbrandenburg . Weren hierüber biß noch nit instruirt, dahero sich auch
2
biß noch darüber nit vernehmmen lassen könten. Discursweis aber etwas
3
zu berühren,

22
3–5 da – worden] Abweichend in Kurtrier zA, Kurbrandenburg Rk II: Findet
23
sich iuxta Mynsingerum

40
Dr. Joachim Mynsinger von Frundeck (1517–1588), 1548 Assessor am Reichskammergericht,
41
1556 fl. braunschweig-wolfenbüttelscher Kanzler (über ihn ADB 23 S. 22f. , Mommsen S. 71,
42
Kaul S. 200f., Jöcher III Sp. 795). Er verfaßte mehrere juristische Kommentarwerke,
43
darunter eine Urteilsammlung des Reichskammergerichts in 5 Foliobänden, verlegt in Frankfurt
44
( Dietz III S. 47).
, daß die statt Baßell von ihr selbsten et exteris vor exempt
24
gehalten wirdt.
da seye bekant, daß die statt Basell nit allein von exteris, son-
4
dern auch ihren selbstaigenen historicis yederzeit vor eine reichsstatt seye
5
erkent undt gehalten worden. Die praetendirende exemption kähme dahero,
6
daß sie sich anno 1501 zum Schweitzerischen bundt

25
6 geben] Laut Kurtrier zA, Kurbrandenburg Rk II merkt Kurbrandenburg danach
26
allerdings an, Exemtion aufgrund des Bündnisses von 1501 fallet bedencklich, weillen
27
Basel sich vorhien etwa schon 1409 mit den Schweizern verbunden

45
Bündnis mit Bern, Solothurn, Zürich, Luzern und Straßburg gegen Österreich 1409–1411
46
( Quellenwerk III 3 S. 181f., 179).
.
geben. Sie müsten
7
darfürhalten, daß dieser punctus exemptionis wohl von der yetzigen
8
quaestion könte separirt werden, dann diese sach könte uff einen allge-
9
meinen reichsconvent verschoben, im übrigen aber der statt Basell wohl
10
etwas deferirt werden.

11
Die observanz betreffendt, seye den Basellischen burgern albereits vor
12
hundert jahren verbotten worden, ahm cammergericht nichts zu clagen;
13
von der zeit finden sich auch keine actus possessionis.

28
13–16 Soviel – wehren] Kurbrandenburg nennt als weiteres Argument für Basel ( laut
29
Kurtrier zA, Kurbrandenburg Rk II, Kurköln zA I, spA II ): Gegen die unter-
30
bliebene
insinuatio privilegii beim Kammergericht kahn seitens Basels die contradic-
31
tion vorgeschützt werden, indeme sich die statt so langh darwieder maintenirt.
32
Andererseits führt Kurbrandenburg gegen Basel ( laut Kurtrier zA, Kurbrandenburg
33
Rk II ) an, daß die Frage seiner Reichstandschaft nicht schon deshalb zu verneinen ist, weil
34
die Stadt nur aufgrund Privilegs nit zur camer steuwert.
Soviel daß privile-
14
gium belangendt, weilen sie vom hoffgericht eximirt worden, werden sie
15
darfürhalten, wan daß cammer- undt andere gericht mehr derzeit gewesen,
16
daß sie auch davon eximirt worden wehren. Diese undt andere rationes
17
wehren nun starck ahnzüeglich; sie müsten aber auch consideriren, daß es

[p. 715] [scan. 839]


1
ein groß praeiudicium des reichs sein werdte.

36
1–9 Hielten – befinden] Fehlt in Kurbayern K III; 5–12 Zwar – gehörig]
37
fehlt in Kurköln zA I, spA II.
Hielten derowegen, daß beste
2
zu sein, wan diese exemption mit füegen reiicirt werdte, undt konte, wie
3
Churcölln bedeutet, dahien gezogen werden, daß die causa privata von dem
4
interesse publico zu separiren, die causa privata aber also einzurichten, damit
5
es absque laesione der parthey beschehe. Zwar seyen sie berichtet, daß dieses
6
kein casus denegatae iustitiae, sondern von der statt Basell ein abgeurtheilte
7
sach, dem Wachter aber habe daß urtheil nit allerdings gefallen undt also
8
den process ahm cammergericht

38
8 sub- et obreptione] Eingesetzt aus Kurbrandenburg Rk II für offenbar irrtümlich
39
sub- et obreptitie der Vorlage; in Kurtrier zA statt dessen sub- et obreptitione.
sub- et obreptione außgewürckt. Solte es
9
aber anderst sich befinden, wehren die Kayserliche zu ersuchen, darahn zu
10
sein, damit dem Wachter anderweite satisfaction beschehen möge. Solte
11
aber der Basellische uff eine anderwerte exemption tringen, müsten sie
12
darfürhalten, daß dieses eine sach, so anhero nit gehörig. Gleichwohln aber
13
könten sich hauptsachlich nichts vernehmmen lasßen, weilen sie hierüber
14
noch nit bevelcht. Zweiffelten gleichwohlen nit, Ihre Churfürstliche Durch-
15
laucht sich auch demihenigen conformiren werden, was insgemein geschlos-
16
ßen undt von Kayserlicher Mayestät vor guet befunden werdte, damit also
17
in entstehung einiger resolution denn Schweitzern zum disgusto nit uhrsach
18
gegeben werdte.

19
Kurmainz . Die Gesandten geben alle an, hierzu noch nicht instruiert zu sein,
20
haben deshalb Bedenken, sich heraußzulasßen,

40
20–29 gleichwohl – möge] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
gleichwohl aber in discursu
21
sich soviel vernehmmen lasßen, sintemahlen die cron Franckreich sich
22
dieser sachen albereits ahnnehmme, auch zu besorgen, dafern besagter
23
statt nit willfahrt werden solte, es mögte dieselbe neben der cron Schweden
24
diese sach endtlich mit gewalt durchtringen, daß besßer sein werdte, mit
25
ermelter exemption der statt Basell zu willfahren, bevorab weilen auch die
26
Kayserliche gesanden solches vor rathsamb befinden, gleichwohl aber daß
27
interesse imperii von dem privato zu separiren undt dahien zu sehen, damit
28
der clagende Wachter, so weit er befuegt, clagloß gestelt und also deß hey-
29
ligen reichs reputation erhalten werden möge.

30
Sie Churmaintzischentheils wehren zwar hierüber albereits instruirt, es
31
wolte aber ihnen nit gepüren, denn herrn vorstimmenden mit ihrem voto
32
vorzugreiffen […]. Inmittels würdte gleichwohl auch nit undienlich sein,
33
daß den herrn Chursachsischen gesanden von allem demihenigen, so dieser
34
sachen halben diesorths vorkommen, communication gethan undt sie
35
wenigers nit darüber vernohmmen werden.

[p. 716] [scan. 840]


1

33
1–9 Diesem – ahnzuweisen] Aus den anderen Überlieferungen, besonders Kurbayern
34
K III geht hervor, daß dieser Beschluß in der Re- und Correlation auf eine entsprechende
35
mehrheitliche Auffassung des Fürstenrats zurückgeht.
Diesem nach ist in vorschlag kommen, auch vor guet angesehen worden,
2
der Römisch Kayserlichen Mayestät allerunderthenigst einzurathen, den
3
Baselern die exemption a camera begehrtermasßen zu ertheilen undt zu
4
solchem endt nit allein ihr diesfals habendes privilegium zu confirmiren,
5
sondern auch dabey zu annectiren, daß sie auch künfftig von dem Kayser-
6
lichen cammergericht allerdings eximirt sein solten, die exemption ab impe-
7
rio aber allerdings stillschweigendt zu praeteriren, undt dieses denn Kayser-
8
lichen herrn abgesanden per directorium zu insinuiren

36
Das zwischen Münster und Osnabrück ausgehandelte Reichsbedenken ging erst am 2. März 1647
37
an die ksl. Gesandten ( Londorp VI S. 140, Gallati S. 204).
, den Baselischen
9
abgeordneten aber noch in etwas zur gedult ahnzuweisen.

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