Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[47.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 Dezember 9 vormittags

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[47.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1646 Dezember 9 vormittags

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 I nr. 34 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit
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identisch Kurtrier spA p. 1239–1246 ); Kurköln zA I fol. 257’–259 ( damit identisch
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Kurköln spA II fol. 578’–582’ und Kurköln zA Extrakt fol. 27–27’ ); Kurbayern
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K III fol. 399–403 ( damit gleichlautend Kursachsen Rs I fol. 114–115’ ).

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Schweden verlangt Vorpommern und schlägt Ersatzleistung des Kaisers an Kurbrandenburg vor.
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Von Schweden und Frankreich unterstützte Bemühung des Kaisers und des Kurkollegs, Kurbran-
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denburg zur freiwilligen Annahme der schwedischen Forderung zu bewegen. Form einer entspre-
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chenden , koordinierten kaiserlich-kurfürstlichen Demarche beim Kurfürsten von Brandenburg.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kursachsen.

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Kurmainz .

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18–23 Es – wolten] Ausführlicher in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA II,
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zA Extrakt, Kurbayern K III, Kursachsen Rs I: Kurmainz liest ein am Vor-
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abend Raigersperger von Volmar zugestelltes Memorial ab; danach hat Schweden durch die
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französischen Gesandten und haben diese durch die Mediatoren die ksl. Gesandten wissen
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lassen, daß es mit Zustimmung des Kurfürsten von Brandenburg Vorpommern cum omnibus
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annexis gemäß seiner Forderung von 1646 XI 17, nicht aber Hinterpommern mit Stift
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Cammin und Stadt Kolberg, hingegen vom Kaiser ein Äquivalent von 1 200 000 Reichstalern
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für Kurbrandenburg verlangt und gegen einen Teilbetrag dieser Summe Kurbrandenburg die
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besetzten Plätze in der Mark zurückgeben will.
Es hetten die Kayßerliche herrn gesanden ihnen gesterigen
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tags bedeut, welchergestalt die Schweden ihrer satisfaction halber dermahln
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sich dahin erclärt, daß selbige cron zur satisfaction Vorpommern neben
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Stettin, Gartz und der insul Wollin behalten, alles uberige aber, so sie von
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Seiner Churfürstlichen Durchlaucht landen annoch inhetten, abtretten
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wolten, wann dieselbe ihren consens darin geben würden, im wiederigen
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aber auff dem gantzen fürstenthumb Pommern zu bestehen und

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24–25 solchen – recognosciren] Laut Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II will
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Schweden dann Pommern als feudum perpetuum sich auch von Frankreich garantieren
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lassen.
solchen
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von Ihrer Kayßerlichen Mayestät zu lehen zu recognosciren

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Im November 1646 und am 5. Dezember 1646 (gegenüber den Franzosen) verlangten die schwe-
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dischen Gesandten kategorisch entweder Vorpommern mit der Insel Rügen und den Städten
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Gartz und Stettin an der Oder, Wollin, Damm, Gollnow, Cammin mit Expektanz auf Hinter-
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pommern oder ganz Pommern mit Reichsgarantie ( Odhner S. 169f., 171f., 174, 179ff.).
gemeint. Wahn

[p. 687] [scan. 811]


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es dann allein nunmehr ahn höchstgedachter Ihrer Churfürstlichen Durch-
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laucht consens ermanglen wolte, so hetten sie Kayßerliche gesanden vor
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guet angesehen, derentwegen ahn dieselbe ein gewiß erinnerungsschreiben
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im nahmen des churfürstlichen collegii abzulaßen, maßen sie dann auch
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nit ungeneigt, einen expressen ahn dieselbe dießfals abzuordnen.

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5–7 Stünde – abzulaßen] Laut Kurtrier zA, spA Kurköln zA I, zA Extrakt,
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spA II, Kurbayern K III, Kursachsen Rs I stellt Kurmainz zur Debatte, ob der
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Kurfürstenrat jemanden dem ksl. Abgeordneten zuteilen oder sich schriftlich an den Kur-
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fürsten
wenden soll; laut Kurbayern K III, Kursachsen Rs I plädiert Kurmainz dabei
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schon jetzt für den Schriftweg und fragt laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K III,
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Kursachsen Rs I noch zusätzlich, ob der ksl. Gesandte beim Kurfürsten den Wunsch des
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Kurkollegs nicht mündlich – durch dieses bevollmächtigt – vorbringen soll.
Stünde
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also anietzo zu deliberiren, ob solch vorgeschlagenes intimationschreiben
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ahn mehrhöchstgedachte Seine Churfürstliche Durchlaucht abzulaßen.

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Kurtrier . Sie erinnerten sich, waß eben dießer materi halber hiebevorn vor-
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kommen ; seyen auch fast damahln die meinungen dahin gangen, daß man
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zu seiner zeit dieße intimation thun solte.

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10–14 Und – verrichten] Laut Kurbayern K III, Kursachsen Rs I schlägt
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Kurtrier nur den Schriftweg vor; laut Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA II
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begründet der Votant dies damit, daß einerseits ohne besonderen Befehl wohl kein kurfürst-
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licher
Gesandter sich für die Mission wird brauchen lassen, andererseits der Kurfürst von
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Brandenburg die Ersatzkommission durch den ksl. Gesandten nicht zum besten aufnehmen
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wird, in betrachtung so viell churfürstliche gesandten sich dieserorthen einfinden.
Und weiln sie vernehmmen, daß
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die Kayßerliche zu einiger abordnung ahn Churbrandenburg nit ungeneigt,
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so hielten sie davor, entweder demienigen, so die Kayßerliche abordnen
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werden, derentwegen commission auffzutragen oder die notturfft in schriff-
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ten zu verrichten; welches letztere sie fast vors beste hielten und der mei-
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nung seyen, daß Seiner Churfürstlichen Durchlaucht die Schwedische
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resolution zue intimiren und zu gemüt zu führen, daß wofern Brandenburg
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nit consentiren wolte, daß Schweden alßdann die gantze Pommerische
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landen behalten und vom reich zu lehen tragen würde. Gleichwie aber die-
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selbe sich yederzeit geneigt erzeigt, den frieden helffen zu befürdern, so
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hielten sie davor, sie sich nit wiedern werden, waß Ihre Kayßerliche Maye-
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stät und daß churfürstliche collegium vor guet

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21 befinden] Laut Kurtrier zA, spA geht Kurtrier noch auf die schwedische Geldforde-
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rung
ein und votiert, daß sie, falls von Caesare begert, vor alle Reichsstände gehört, laut
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Kurköln zA I, spA II, daß sie dann nicht vom Kurkolleg, sondern von allen Reichsständen
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beraten werden muß, wenn sich herausstellt, daß sie nicht an den Kaiser gerichtet ist. Laut
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Kurbayern K III, Kursachsen Rs I ist die Frage von allen Reichsständen zu erörtern.
befinden.

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686, 25 –687, 5 Wahn – abzuordnen] Laut Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, zA Extrakt
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spA II, Kurbayern K III, Kursachsen Rs I noch mitgeteilt, daß die Abordnung an
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den Kurfürsten von Brandenburg nach dem Haag auch von Frankreich und Schweden gewünscht
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wird, daß Frankreich sie im Haag beim Kurfürsten und beim Prinzen von Oranien zu unter-
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stützen
gedenkt und daß sie auch im Namen des Kaisers vonstatten gehen soll.

[p. 688] [scan. 812]


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Kurköln . Hielten, den Kayßerlichen zu willfahren und Churbrandenburg,
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waran die tractaten hafften, zu gemüt zu führen. Ob aber solches durch
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schickung oder schreiben zu verrichten, da seyen sie der meinung, es werde
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sich keiner auß den herrn gesanden zu dergleichen abordnung gern gebrau-
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chen laßen; vermeinten also, die notturfft schrifftlich vorzupringen, und
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seyen indifferent, ob es durch creditief oder ein außführlich schreiben zu
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verrichten. Dem Kayßerlichen abgeordneten wehre zu bedeuten, wann
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Churbrandenburg ein aequivalent begehren würde, daß man sich a parte
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deß churfürstlichen collegii in nichts einlaßen könde, sondern hette zu
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vermelden, daß Ihre Kayßerliche Mayestät und die ständ von hertzen Ihrer
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Churfürstlichen Durchlaucht die conservation gönneten, und betawerte
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man solches von hertzen. Weiln aber der frieden allein ahn dero consens
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hafften wolle, so würden sie vernünfftig ermeßen, welches ihrem hauß ahm
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besten seye, und sich verhoffentlich hierauf zu erclären nit underlaßen.

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Kurbayern . Sie hielten davor, weiln die Kayßerliche albereit die resolution
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genohmmen, ahn Churbrandenburg yemanden abzuordnen, man hette
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dabey auch zu acquiesciren, dann auß dem churfürstlichen collegio darzu
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sich nit wohl yemanden werde gebrauchen laßen.

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18–19 Ob – dahin] Laut Kurbayern K III, Kursachsen Rs I votiert Kurbayern
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deutlicher, daß nur in dem Fall, wenn die ksl. Gesandten die Vermittlung des Kurkollegs
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wünschen, dem ksl. Beauftragten eine Vollmacht des Kurkollegs mitgegeben werden soll.
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Kurbayern K III, Kursachsen Rs I im kurbayerischen Votum etwas ausführlicher,
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Kurköln zA I, spA II knapper.
Ob man dem Kayßer-
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lichen abgeordneten ein creditief zustellen solte, solches stehen sie dahin,
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einige weitläufftige deduction aber hielten unnöthig. Die materialia, worauff
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besagter abgeordneter zu instruiren, stelten sie den Kayßerlichen anheimb;
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und hielten, under andern Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu gemüt
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zu führen, daß man deroselben gern die conservation ihrer landen gönne,
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sie sehen aber, daß die Schweden alles inhetten, auch keine mittel wehren,
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dießelbe zu recuperiren, dahero sie zu erpitten, ein exempel ahn Ihrer Kays-
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serlichen Mayestät zu nehmmen und gleichergestalt amore pacis et patriae
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sich so weit zu uberwinden, angesehen die cron Schweden sonsten sich
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resolvirt, alles zu behalten.

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Kursachsen .

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29–30 Vermeinten – aufzutragen] In den anderen Überlieferungen zusätzlich: Falls dem
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ksl. Gesandten vom Kurfürstenrat keine Vollmacht aufgetragen wird, könnte der Kurfürst
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von Brandenburg noch die Hoffnung hegen, das Kurkolleg werde sich bei Schweden für ihn
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einsetzen.
Vermeinten, dem Kayßerlichen abgeordneten mit zustellung
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eines creditiefs vollmacht aufzutragen, Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
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die notturfft zu remonstriren und welchergestalt die cron Schweden in
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ermanglung Seiner Churfürstlichen Durchlaucht consens uber Vorpommern
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gantz Pommern zu behalten gemeint, derowegen sie beßer und lieber die

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helfft mit rhue behalten und daß reich verhoffentlich dießer landen halber
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lenger nit im krieg pleiben laßen werde;

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2–4 yedoch – remonstriren] Laut Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA II,
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Kurbayern K III ( nicht in Kursachsen Rs I ) eingeschränkt: falls auch die andern sich
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so entscheiden.
yedoch vermeinten sie, beßer
3
zu sein, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht die notturfft in schrifften zu
4
remonstriren.

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Kurmainz .

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5–8 Ob – seyen] Laut Kurköln zA I, spA II keine Wiederholung der Voten, laut
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Kurtrier zA, spA, Kurbayern K III, Kursachsen Rs I noch die ablehnende Haltung
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Kurbayerns gegenüber einem ausführlichen Schreiben sowie die einhellige Entscheidung gegen
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die Absendung eines eigenen Gesandten des Kurkollegs wiederholt.
Ob dem Kayßerlichen abgeordneten credentiales oder voll-
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macht zu ubergeben oder ahn Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Branden-
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burg selbsten zu schreiben, da vernehmmen sie, daß die herrn vorstimmende,
8
absonderlich Churcöllen, -tryr und -sachßen indifferent seyen. Sie Chur-
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maintzischentheils könden sich gleichergestalt hierin wohl indifferent halten,
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yedoch, da von einem aequivalent gered werden solte, daß der deputirte
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sich nit heraußzulaßen, weiln solches vor alle ständ gehöre. Gleichwohl
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hielten sie davor, mit den Kayßerlichen herrn gesanden hierauß zu commu-
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niciren und zu vernehmmen, ob sie daß creditief oder eine schrifftliche
14
erinnerung vors beste

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14 hielten] Danach zusätzlich in Kurköln zA I, spA II, Kurtrier zA, spA: Über-
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lassen
es den andern, ob die ordentliche Deputation deswegen gleich oder nach dem essen
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zu den ksl. Gesandten gehen soll.
hielten.

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