Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[39.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 Juni 13

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[39.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1646 Juni 13

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Kurtrier zA = Druckvorlage; damit identisch Kurtrier spA p. 800–806. Vgl. ferner
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Kurmainz Rk FrA Fasz. 14 nr. 40 ( damit identisch Kurmainz Rs FrA Fasz. 15 ); Kur-
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köln
zA I fol. 234’–236 ( damit identisch Kurköln spA II fol. 510’–514’ und Kurköln
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zA Extrakt fol. 21’–22 ); Kurbayern K III fol. 350’–353’.

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Sicherheit und Unterhalt des Reichskammergerichts. Beschluß des Osnabrücker Fürstenrats dazu:
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Neutralität für Speyer und das Gericht, Verschiebung der Strafprozesse wegen säumiger Unter-
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haltszahlung , Judencapitation. Spanischer Generalpaß. Opportunität der Beschwerde bei Frank-
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reich .

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kurbrandenburg.

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Am 2. Juni ist der Mehrheitsbeschluß über Sicherung und Unterhalt des Reichs-
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kammergerichts
bis zur Osnabrücker Stellungnahme vertagt worden. Nach Mel-
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dung
Richterspergers, die gestern diktiert worden ist, haben dort die Fürstlichen
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beschlossen

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Vgl. Protokoll des Fürstenrats Osnabrück vom 11. Juni 1646 mit Conclusum (Druck Meiern
III S. 533–538 ): Beratung über das Beschwerdeschreiben des Reichskammergerichts vom 12. Mai
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1646 ( ebd. S. 122f.).
,

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17–22 daß – werde] Fehlt in Kurmainz Rk, Rs, Kurköln zA I, spA II.
daß die herren Kayßerliche durch die herren mediatores bey
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der cron Franckreich plenipotentiariis uber daß von dem commendanten
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zu Speyr ertheiltes patent erclehrungh begeren, dabenebenst auch die
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herren Spanische belangt werden möchten, womit nicht allein von dem
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gubernatoren zu Franckenthal die auffhaltende 22 malter früchten restituirt,
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sonderen auch ein generalpaß vor daß löbliche camergericht ertheilt werde;
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darin man allerdings eins, außerhalb Trier undt Cöln wegen der Juden-
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capitation , darauff gleichwoll die maiora im chur- undt fürstenrath alhie
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und zu Osnabrüg außgeschlagen, alß verhoffet, wahn Ihre Churfürstliche
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Gnaden undt Durchlaucht zu Trier undt Cöln verstehen werden, daß es
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nuhr auff ein eintziges mahll angesehen undt den landtschafften ohnedem
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zum besten gereicht, sie werden sich hierzu auch gern bequemben.

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Uberdieß seindt von den fürstlichen zu Osnabrüg zwo erinderungen
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beschehen,

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30–35 daß – solle] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
daß die herren bey allen kriegenden theillen sich bewerben
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wollen, damit der statt Speyr undt dem camergericht sicherheit möge
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geschafft werden, und daß pro 2 do Kayßerlicher Mayestät einzurathen, sie
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wollen bey dem camergericht die versehungh thun, damit daßelbe gegen
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die ständte, welche wenigers nit alß daßelbe durch daß kriegsweßen ver-
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derbt , mit geschwinden executionsprocessen nicht verfahren solle.

[p. 623] [scan. 747]


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Will uber die Judencapitation Trier undt Cöln, wie auch andere puncten sie
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undt reliquos vernemben, ob die beide erinderungen dem guttachten ahn
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Ihre Mayestät einzurücken.

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Kurtrier . Repetit propositionem undt laßet sich gar woll gefallen, wahn
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die statt Speyr undt daßiges camergericht konten allerdings befreyet
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werden; ist vor diesem ahn seithen Kayßerlicher Mayestät undt Churbaye-
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rens difficultirt worden, und dorffte sich daßmahll die cron Franckreich
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wegen deß paß auff Philipßburg weigeren. Dieser bedencken halben ist
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man vordem auff daß temporale remedium wegen der salvaguardi gefal-
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len , will mans doch tentiren, solle Churtrier nicht zuwieder sein. Wahn
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man aber dieses biß zu dem frieden auffschieben will, ist zu hoffen, es
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werden sich die herren camerales gern bequemben. Waß wegen der exe-
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cution erindert, laßet sich gleichergestalt belieben undt kan camera umb
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so beßer acquiesciren, weillen von Kayßerlicher Mayestät die ständte erin-
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dert werden sollen, mit allem fleiß die schuldigkeit beyzutragen.

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Wegen der Judencapitation ist Ihrer Churfürstlichen Gnaden die notturfft
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zugeschrieben worden, darauff aber noch keine anthworth erfolget. Hoffen,
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sie werden ein so geringes nicht difficultiren, mit erbiethen, die einlangende
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resolution gebührendt anzuzeigen.

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Kurköln . Ihre Fürstliche Gnaden haben wegen der Juden gleich wie Trier
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geschrieben, undt werde die anthworth

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21 mit nechstem] Deutlicher Kurköln zA I, spA II negst sambstag.
mit nechstem erwartet. Wollen
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nachmahllige erinderung thun, gentzlicher hoffnungh, es werden sich Ihre
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Churfürstliche Durchlaucht nicht separiren, sonderlich, wahn der Juden
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vorschuß den landen zum besten kompt.

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Die zwo fürstliche additiones belangendt, wehre zu wünschen, es könte
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die befreyungh vor statt undt camergericht zugleich erhalten werden,
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wie von Trier gar woll angeregt. Wehre dahero die clausul zu laßen, daß
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sich die herren Kayßerliche darumb bewerben sollen; wahn es sich aber
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steckt, so wehre es zum wenigsten vor daß camergericht allein zu befür-
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deren .

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31–34 Die – erfolget] Abweichend in Kurmainz Rk, Rs: Der Kaiser möge dem Kammer-
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gericht
nahelegen, bei executionsprocessen circumstantias, personas et qualitates tem-
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porum zu consideriren und so geschwind damit nit zu verfahren.
Die andere nehmen sich ahn, dabey vermeldent, waß Seiner Fürstlichen
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Gnaden in particulari begegnet, daß, also sie in exilio geweßen, der fiscus
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usque ad bannum gegen sie procedirt, darauff, alß sie indignitatem rei
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ahn Kayßerlichen hoff remonstrirt, inhibitio erfolget.

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Kurbayern . Erhofft Sekurität immer noch vom Fortschritt der allgemeinen Ver-
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handlungen
. Nur wenn der Friede sich verzögert, wirdet man de translatione aut

[p. 624] [scan. 748]


1
neutralitate reden müßen. Wehre derowegen noch zur zeit praematura res
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undt noch in etwaß einzustellen.

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In puncto salarii repetit anteriora vota wegen der Judencapitation, undt
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daß umb so mehr, weillen Trier und Cöln auch darzu scheinen, zu derselben
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zu incliniren, sich vergleichendt, daß Kayßerlicher Mayestät zugeschrieben
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werde, camergericht zu vermahnen, daß es die unvermögende ständte
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mit den achtserclerungen nicht ubereyllen solle.

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Kurbrandenburg . Seye unnöttig, viell zu repetiren, sonderen will die
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meinung kürtzlich anzeigen, und zwar quoad securitatem solle nichts
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underlaßen werden, so zu erhaltung der heylsamben justici ye ersprießlich,
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die salvaguardi vor statt undt camergericht möchte bey Kayßerlicher Maye-
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stät undt Franckreich woll practicable sein. Stehet aber ahn, ob Franckreich
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derzeit zu der neutralität verstehen werde. Kahn es doch erhalten werden,
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will sich gern vergleichen, wie auch mit Cöln conformiren, daß, wahn die
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salvaguardi nicht zugleich auff die statt undt camergericht zu erhalten,
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dieselbe auffs wenigst vor daß camergericht allein zu procuriren.

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In puncto salarii additur, daß dieyenige chur-, fürsten undt stände, welche
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weniger nit alß Speyr gelitten, mit der execution nicht zu hart sollen
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beschwerdt, welches ia aller billigkeit gemeß, undt solle bey ahnmanungs-
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schreiben in acht genohmben werden; undt weillen pro 3 tio daß ordinarium
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nicht beylanget, so wehre der vorschlagh wegen der Juden, wie alhie undt
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zu Osnabrug resolvirt, zu amplectiren, insonderheit, weillen es kein conti-
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nuum , sonderen semel pro semper ist. Der von den Juden vorschießende
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goltsgulden oder reichßthaler müste den ständen ahn ihrer quot nicht abge-
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hen , sonderen, weillen es ein absonderliches regal vom reich, Juden haben,
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demselben zum besten gedeyen.

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Kurmainz . Befindet in den votis eine sonderbahre discrepantz nicht,
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zumahlen Trier undt Cöln Hoffnung auf Zustimmung machen. Quoad securita-
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tem ist man nachmahls der meinungh, daß den tractaten zuzuwarten. Ver-
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gleicht sich damit, undt kan dieses camerae Imperiali respondirt werden.
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Erfolget aber der friede nicht, will man nit underlaßen, ante dissolutionem
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huius conventus auff ergiebige mittell bedacht zu sein. Stehet ahn, ob vor
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die statt Speyr die neutralität werde zu erhalten sein; Kayßerliche Mayestät
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undt Churbayeren habens vor diesem difficultirt, dha fieleicht Franckreich
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darzu verstanden hette. Zweiffelt aber sehr, ob selbige cron es ietzunder
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thun werde, undt wirdet camera keine ursach zu clagen haben, wahn sie
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bey der salvaguardi maintenirt wirdt.

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Ratione salarii ist man fast einer meinungh,

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624, 38 –625, 1 ausserhalb – eins] Fehlt in Kurmainz Rk, Rs.
ausserhalb daß Trier undt Cöln
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sich auff bescheidt beziehen; weillen doch die maiora mit dem fürstenrath

[p. 625] [scan. 749]


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eins, so will daß bedencken auffsetzen undt ehist den herren Kayßerlichen
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uberliefferen

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Mit Schreiben vom 17. Juni 1646 empfahlen die Reichsstände dem Kaiser die Judencapitation
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(Druck Meiern III S. 543 –545).
.

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Wegen der Frantzösischer erclerungh uber daß patent undt Spanischen
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paßes ist in votis nichst vermeldet worden.

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4–9 Hoffet – conformiren] Fehlt in Kurköln zA I, spA II; in Kurbayern K III
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knapper. Danach in Kurmainz Rk, Rs keine Voten mehr, sondern nur noch: Man bleibt
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per maiora beim früher diesbezüglich gefaßten Conclusum.
Hoffet, es werde dießhalben
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bey voriger erclerung sein bewenden haben, daß es nemblich per ordinarios
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den herrn Kayßerlichen anbracht werde; stehet wegen der fruchten ahn,
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weillen dieselbe umb Franckenthall gantz ruinirt, deßgleichen auch bey
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dem anbringen bey den herren Frantzoßen, weillen noch zur zeit keine
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clagh einkomben, will sich doch gern conformiren.

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Kurtrier . Ist vorhien beschloßen, daß wegen deß generalpaßes per Caesa-
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reos Spanien solle belangt werden, darumben keine meldungh davon
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beschehen.

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12–14 Wirdet – angenohmben] Fehlt auch in Kurköln zA I, spA II und Kur-
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bayern
K III.
Wirdet die restitution der 22 malter früchten geweigert, muß
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mans geschehen laßen, undt siehet doch daß camergericht, daß man sich
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seiner alhie pro possibili angenohmben.

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Ad 2 d um wirdet nicht geclagt, daß camerae einig ungleich wiederfahren,
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sonderen besorget sich deßen allein, weillen daß patent general. Hette
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derowegen darfurgehalten, wahn ohnedem die herren mediatores eines bey
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den herren Frantzösischen plenipotentiariis zu thun, daß sie ihnen daß
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patent vorweyßen undt die erclehrungh mit gütter manir hetten begeren
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können.

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Kurköln . Repetit votum Trevirense.

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Kurbayern . Repetit daß vordem abgelegte votum,

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22–24 undt – empfinden] Zusätzlich in Kurbayern K III: Vermeinen, daß der sach
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noch 14 tag ein anstandt zue geben, danach von J. Adolf Krebs’ Hand: biß man siehet,
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wie die friedenßtractaten sich ahnlasen, oder khönnen sich auch wohl den maiori-
36
bus conformiren.
undt weillen camera der
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salvaguardi woll genoßen, möchte es incivil sein, wahn man sich ohne
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ursach beclagte, der commendant dörffte es auch empfinden. Zudem ist auch
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vorhien beschloßen, daß secuta pace die evacuation mit gutter ordre
26
geschehen solle. Wegen der früchten undt paßes vergleichet sich mit vor-
27
stimbenden .

[p. 626] [scan. 750]


1
Kurbrandenburg wie Trier undt Cöln.

2
Kurmainz . Deßgleichen, et ita

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2 concludit] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA II: mit erpiethen, daß das anpringen
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bey den Kayserlichen per deputatos ordinarios geschehen solte.
concludit.

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