Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
32. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 April 24

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32. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1646 April 24

8
Kurmainz Rk FrA Fasz. 14 nr. 27/38 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit
9
identisch Kurtrier spA p. 565–578 ); Kurköln zA I fol. 211–214’ ( damit identisch Kur-
10
köln
spA I fol. 458–465’, Kurköln spA Ib fol. 481’–500 und Kurköln zA Extrakt
11
fol. 18–18’ ); Kurbayern K II fol. 226–236’ ( damit identisch Kurbayern spA II p. 833–
12
850 ).

13
Zeitpunkt der Re- und Correlation über die schwedische Replik. In welcher Zeit sind Friedens-
14
störungen
seitens des Kaisers, Frankreichs und Schwedens sowie der Reichsstände beizulegen?
15
Sonderregelung für Reichsstände. Anzahl der auszufertigenden instrumenta pacificationis.

16
Rückgabe von Ehrenbreitstein und Hammerstein an Kurtrier. Jülich-klevischer Erbfolgestreit.
17
Einschluß der Reichsritterschaft in den Frieden. Re- und Correlation mit dem Fürsten- und Städte-
18
rat in Münster.

19
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
20
bayern , Kurbrandenburg.

21
Kurmainz . Zeigten ahn,

35
21–24 es – schreiten] Das Städteratsdirektorium nicht erwähnt in Kurtrier zA, spA,
36
dort aber und in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II zusätzlich, daß
37
Fürsten- und Städterat die Re- und Correlation am Donnerstag umb 7 oder 8 uhren in
38
Abstimmung mit den Osnabrücker Räten vorschlagen.
es hetten die fürstliche und stättische directoria
22
sich bey ihnen angeben und begehrt, weiln man nunmehr mit den conclusis
23
allerdings fertig, daß man nechstkünfftigen donnerstag zur re- und corre-
24
lation schreiten und den freytag darauf die conclusa den Kayßerlichen herrn
25
gesanden ubergeben wolte.

26

39
26 Sonsten – davor] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II:
40
wie aus den gesteren naher hauß communicirten puncten ersichtlich.
Sonsten hielten die Kayßerliche herrn gesanden davor, eine gewiße zeit zu
27
vergleichen, in welcher die uber beschließenden frieden inskünfftig sich
28
ereugende contraventiones zu erörtern und hinzulegen. Man hette zwar
29
iüngst concludirt, den Kayßerlichen ahn hand zu geben, daß sie pro gravi-
30
tate materiae ein zeit determiniren wolten, dieweiln sie aber gern sehen
31
wolten, daß ein gewißes, und zwar nit so ein kurtze zeit, sondern etwan
32
uf 2 oder 3 jahr zu bestimmen, damit man nit sogleich wider zu den waffen
33
komme, alß stelten zu der herrn gesanden belieben, sich hierüber vernehm-
34
men zu laßen.

[p. 568] [scan. 692]


1
Und nachdemahln pro 3º die Kayßerliche herrn gesanden verhoffen, pald
2
mit den tractaten zu end zu gelangen, alß wolten sie wenigers nit gern von
3
den ständen vernehmmen, wie sie vermeinen, daß die instrumenta pacifica-
4
tionis einzurichten,

37
4 ob – eins] Ausführlicher in Kurköln zA I, Extrakt, spA I, Ib: dasselbe könnte in
38
duplico gefertiget, und in dem, so den Franzosen zugestelt wird, Franckreich zuerst,
39
in den andren aber fur die Schweden wegen der competenz Franckreich nachgesetzt
40
werden.
ob mit beyden cronen eins oder mit yeder absonderlich
5
ein instrumentum aufzurichten und daßienige, so mit und zwischen den
6
ständen abgehandlet wird, darin einzuschließen

41
6–7 oder – gedencken] Laut Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, Extrakt,
42
spA I, Ib tritt Kurmainz dafür und daß für die Reichsstände ein eigenes Instrument aufge-
43
setzt
wird, bereits hier ein.
oder allein desselben remis-
7
sive zu gedencken.

8
Waß nun die herrn gesanden in einem und andern vor guet ahnsehen wür-
9
den , damit wolten sich gern vergleichen.

10
Kurtrier . Die bevorstehende re- und correlation belangend, wann ihnen
11
darzu angesagt werde, wolten sie sich gern bequemen.

12
Uff die zur consultation gestelte frag, waß für ein terminus zu praefigiren,
13
intra quem die uber den beschließenden frieden sich inskünfftig ereugende
14
contraventiones entweder güetlich vertragen oder in rechten entschieden
15
werden sollen, ehe und bevorn mit denn zusammensetzenden wappen
16
wider den contravenienten verfahren werden könne, erholten sie Chur-
17
tryrische ihr hiebevorn ad 17. articulum Suecicae propositionis, soviel die
18
securität undt manutenenz des beschließenden friedens anlangen thuet,
19
geführtes votum, vermög deßen Ihre Churfürstliche Gnaden dafürgehalten,
20
daß der anietzo verhoffende fried durch die uber den vorhin im reich ufge-
21
richten religion- undt prophanfrieden angeordnete hochheilsame executions-
22
ordnung mit zusammensetzung der kreißhülff ohne anruffung außwertiger
23
costbahrer und schädlicher hülff auf des reichs boden wohl könne assecurirt
24
und versichert werden, außerhalb derienigen fäll, da ein stand ex defectu
25
omnis iustitiae also enormiter laedirt würde, daß er zur irr ploration auß-
26
wertiger zuläßiger assistenz getrungen würde, allermaßen es Ihrer Churfürst-
27
lichen Gnaden derzeit mit ihrer vestung Ehrnbreitstein und dem schloß
28
Hammerstein sambt dem zoll daselbsten begegnet, welche deroselben
29
wider recht und pilligkeid vorenthalten werden, wie mehrmahln im chur-
30
und fürstenrath geclagt worden und nachmahln anietzo auß empfangenem
31
abermahligen specialbevelch geclagt und die herrn churfürstliche gesanden
32
gepürend ersucht werden, sich der fürderlichsten restitution angeregter
33
posten bey den herrn Kayßerlichen plenipotentiarien cräfftig zu interpo-
34
niren , damit Ihre Churfürstliche Gnaden nit verursacht werden, zu ergent-
35
zung ihres ertzstiffts und abwendung vieler, auß vorenthaltung selbiger
36
orther demselben zuwachßender ungelegenheiten sich der königlichen

[p. 569] [scan. 693]


1
Frantzösischen assistenz erlaubterweiß ohne nachtheil Ihrer Mayestät und
2
des reichs zu gebrauchen.

3
Soviel nun den praefigendum terminum anlangen thuet, […] da erinner-
4
ten sie sich, waß darüber in votis vorkommen, daß man sich nit wohl
5
eines gewißen termini propter varietatem emergentium causarum werde
6
entschließen können, indeme eine sach, in güete oder mit recht außzuführen,
7
mehr als die andere erfordert. Hielten derowegen darfür, es wehre praefixio
8
termini entweder Ihrer Mayestät, so guet sie können, mit den cronen abzu-
9
handlen aufzugeben

37
9–13 oder – solle] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib; in Kurbayern K II, spA II
38
statt dessen nur noch: Bei contraventiones pacis ist güetliche deliberation zu beschließen.
oder aber, wann solche contraventiones pacis vorkom-
10
men , darauß im reich kriegsempörung zu befahren, daß bey absonderlichem
11
deputationconvent uber die abstellung und auch de termino, die sach mit
12

34
568, 12 –569, 22 Uff – erwarten] Kurtrier zA, spA mit der Vorlage gleichlautend;
35
Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II, die offenbar eine eigenständige
36
Mitschrift wiedergeben, kürzer.
recht oder güetlich zu erörtern, deliberirt und ein gewißes geschloßen
13
werden solle.

14
Ad 3 am quaestionem hielten sie darfür, weil die cronen absonderliche propo-
15
sitiones gethan, mit denselben in absonderlichen locis tractirt würde, daß
16
auch darumb absonderliche instrumenta pacis mit denselben ufzurichten.
17
Und weiln Ihr Gnedigster Herr alzeit auf separation der materien gangen,
18
so vermeinten sie, daß zwischen Ihrer Mayestät und den ständen in religion-
19
und prophansachen ein absonderlicher vertrag und abschied aufzusetzen
20
seye. Sie wolten gleichwohl der nachstimmenden herrn gesanden vernünff-
21
tige gedancken hierüber vernehmmen und habendem bevelch gemeß Ihrer
22
Churfürstlichen Gnaden darüber referiren und der ratification erwarten.

23
Kurköln . Die re- und correlation belangend, werden ex parte Cöllen sich
24
darzu gern bequemen.

25
Sonsten ratione termini ist neulich eine unterschiedliche Behandlung von Streit-
26
fällen
vereinbart worden. Es bedörffe keiner sonderen deliberation, dann solches
27
die reichsconstitutiones genugsamb geben, dabey es zu verpleiben.

39
27–33 Waß – dahin] Abweichend davon bezieht Kurköln laut Kurköln zA I,
40
spA I, Ib seinen Vorschlag eines solchen Austrags nicht auf Differenzen des Kaisers mit
41
fremden Mächten, sondern nur auf Streitigkeiten der Stände untereinander.
Waß
28
etwan sachen wehren, da Kayßerliche Mayestät mit außwertigen cronen und
29
benachparten potentaten in mißverständ gerathen und damit es nit gleich
30
wider zum krieg komme, hetten Kayßerliche Mayestät solche differenz ante
31
omnia

42
31 ad status imperii] Sinngemäß in Kurbayern K II, spA II: an die sambentliche
43
status, abweichend in Kurtrier zA, spA: ad status, welche ahm meisten zu leyden
44
haben.
ad status imperii gelangen zu laßen, da sich alßdann die reichs-
32
ständ auch gepürend zu interponiren. Wolte man einen terminum uf zwey
33
oder drey jahr setzen, stehen sie dahin; ein gleiche meinung hette es, wann

[p. 570] [scan. 694]


1
die cronen selbsten undereinander uneinig sein würden, dann wann anietzo
2
ein fried sein solle, so werde es eandem rationem et causam auch haben.
3
Und weiln auch ratione securitatis erwehnung geschehen, so wolten andeu-
4
ten , daß sie bevelch bekommen, den anweßenden ständen nachmahl wegen
5
der Gülchischen landen zu repraesentiren, daß nemblich ohne beylegung
6
derselben strittigkeiden kein securität in dießen undercreißen zu hoffen,
7
dahero man sehen solte, daß dieß werck auch mögte hingelegt werden.
8
Kurköln hat wegen der nachparschafft besonderes Interesse an dieser Sache; von
9
Trauttmansdorff haben sie bereits die Zusicherung, daß der Kaiser sich hier ein-
10
setzen
will, wenn seine Gesandten darum gebeten werden. Sie hetten hiebevorn
11
von einer Polnischen interposition vernohmmen, welche, da sie zu werck
12
gerichtet werden könde, sehr guet wehre; zweivelten auch nit, Branden-
13
burg sich solches keineswegs zuwider sein laßen werde.

14
Waß Tryr wegen Ernbreitstein und Hammerstein erinnert,

36
14–16 solches – recommendirt] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
solches wehre
15
albereit in dem churfürstlichen guetachten ahn Kayßerliche Mayestät uber
16
beyder cronen repliquen bestermaßen recommendirt. Sie vernehmmen,
17
daß sich Kayßerliche Mayestät albereit erclärt, ahnstatt der Lottringischen
18
Kayßerliche guarnison in Hammerstein zu legen, der herr graff von Traut-
19
manßdorf hette die demolition selbigen haußes vorgeschlagen, welches
20
dem bericht nach Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Tryr auch nit zuwider.
21
Yedoch weiln man verhofft, ehist mit den tractaten zu end zu gelangen,
22
so hette man deßen zu erwarten, bey deßen verhoffenden glücklichen auß-
23
gang alßdann Ihrer Churfürstlichen Gnaden auch gleich andern daß ihrige
24
restituirt werde.

37
24–28 Und – mögen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II.
Und weiln von dem commendanten uf besagten Ernbreit-
25
stein

43
Ehrenbreitstein, dessen französische Besatzung am 27. 6. 1637 kapituliert hatte, unterstand
44
dem ksl. Oberst Lucas Spick ( Engelbert I S. 78, F. Michel S. 24 ).
berichtet worden, ob hette die guarnison daselbsten iüngsthin in
26
mangel des underhalts meuteniren wollen, alß wehren mehrhöchstgedachte
27
Ihre Churfürstliche Gnaden zu Tryr zu ersuchen, dahin zu sehen, wie bis
28
dahin zu verhütung ungelegenheit die soldaten contentirt werden mögen.

29
Bey dem letzten puncten wehren die materias et personas concernentes zu
30
consideriren; bey dem Hamburgischen praeliminarvergleich wehren
31
zwischen beyden cronen der praecedenz halber auch difficultäten ereugt
32
und dahero

38
32 zwey diploma] Ausführlicher in Kurköln zA I, spA I, Ib und entsprechend Kurtrier
39
zA, spA, Kurbayern K II, spA II: zwey verscheidene instrumenta und – der
40
praecedentz wegen – ye einer in yedem vorgesetzt.
zwey diploma aufgericht worden; uf solche maß hielten sie es
33
auch anietzo zu observiren.

34
Die materiae imperii wehren ihres erachtens nit mit in der cronen instru-
35
menta zu

41
35 ziehen] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA und sinngemäß in Kurköln zA I, spA I,
42
Ib: ne exteris coronis subici videantur.
ziehen, sondern hielten, im haubtrecess mit einem wortt zu ge-

[p. 571] [scan. 695]


1
dencken , waß nemblichen die ständ under sich miteinander verglichen,
2
solches solte steiff und vest gehalten werden.

3
Kurbayern . Wehre ihnen die re- und correlation nit zuwider.

4
Den zweyten puncten belangend, weiln die negotia underschiedlich, so
5
hette man iüngst dafürgehalten, daß hierin nit wohl ein gewißes verordnet
6
werden könde, sondern die sach zur executionsordnung und constitutionen
7
zu

32
7 verweißen] Zusätzlich in Kurbayern K II ( dort das kurbayerische Votum von J. Adolf
33
Krebs nachgetragen ), spA II und sinngemäß in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I,
34
spA I, Ib noch: dan wan alles solle amicabiliter componirt und verglichen werden,
35
müesten die rechten undt reichssatzungen in imperio gahr cessiren.
verweißen. Yedoch fals die cronen annoch einen gewißen terminum
8
intra quem desideriren solten,

36
8–10 ließen – verordnen] Laut Kurtrier zA, spA und den übrigen Überlieferungen
37
ist Kurbayern mit einem triennium einverstanden, laut Kurbayern K II, spA II auch
38
für den Fall von Streitigkeiten zwischen den ständen undt den frembden cronen.
ließen sie sich nit entgegen sein, es seye gleich
9
die contravention zwischen Kayßerlicher Mayestät oder den cronen under
10
sich selbsten, daß ein biennium zu verordnen, gleichwohl mit dießem an-
11
hang , daß die stritt, so sich under den ständen ereugen solten, secundum
12
normam imperii hinzulegen.

13
Wegen der Gülchischen differentien conformirten sich mit Churcöllen.

14
Die Tryrische erinnerung wegen Ernbreitstein und Hammerstein belangend,
15

39
15–17 weiln – werden] Hinweis auf ksl. Ordre nur in der Vorlage; laut Kurköln zA I,
40
spA I, Ib hofft Kurbayern auf Frieden bis Pfingsten.
weiln Ihre Kayßerliche Mayestät albereit wegen Hammerstein ordonanz
16
ertheilt, auch man in kurtzem verhofft, den frieden zu erlangen, werde der
17
sachen alßdann schon abgeholffen werden.

18
Betreffend die instrumenta pacificationis, da hetten sie vernohmmen, daß
19
zwischen beyden cronen wegen ihrer confoederation sogar zwey instrumenta
20
aufgericht und darin der praedicaten alternatim gedacht worden. Hielten
21
also, daß auch ietzo zwey instrumenta pacis ufzurichten und

41
21–23 dem – einzurucken] Laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II ist
42
dieses Instrument in Form eines Reichsabschieds wie beim Passauer Vertrag einzurichten.
dem dritten
22
instrument die prophana und ecclesiastica und waß derentwegen zwischen
23
den ständen verglichen worden, einzurucken. Wolte man in der cronen
24
recessen deßen remissive gedencken, ließen sie sich solches auch nit zu-
25
wider sein. Wolten aber

43
25 die ständ] In Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II offenbar richtiger statt
44
dessen die cronen.
die ständ dafürhalten, daß alles in ein instrument
26
zu pringen, hielten sie, Kayßerlicher Mayestät zu remonstriren, sich dießfals
27
in keine verlengerung zu stecken und also nichts zu retardiren.

28
Kurbrandenburg . Wann die re- und correlation vorgenohmmen wird,
29
wolten sie sich darzu gern bequemen.

30
Sonsten befinden die von den herrn vorstimmenden angeführte rationes
31
ratione termini also vernünfftig angeführt, daß sie darin indifferent wehren.

[p. 572] [scan. 696]


1
In der Jülicher Sache wird sich Kurbrandenburg gütliche handlung und inter-
2
position gefallen lassen; weiln gleichwohln die sach sehr weitleufftig und der
3
interessirten theil viel seyen, werde solches so pald nit geschehen können.
4
Dießorths

33
4 ihm – collegio] Abweichend in Kurköln zA I, spA I, Ib: seitens etlicher von
34
reichs chur- und fursten.
ihm churfürstlichen collegio etwas vorzunehmmen, dardurch
5
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg ahn ihrem rechten nit
6
praeiudicirt werde, solches würd derselben gleichergestalt nit zu gegen

35
6 sein] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II bringt Kurbranden-
36
burg
außerdem noch zur Sprache, daß der Versuch der polnischen Vermittlung Kurbranden-
37
burg
eher belastet hätte; in Kurköln zA I, spA I, Ib zusätzlich: Kurfürst von Branden-
38
burg
wird etwa bald selbst in die nähe kommen und den sachen quoad possessorium
39
lieber selbst beywohnen.
sein.
7
Die instrumenta pacis be langend, hielten mit den herrn gesanden davor,
8
weiln die cronen absonderliche propositiones und replicas ubergeben, ahn
9
underschiedlichen orthen, und zwar die eine per mediatores, die ander aber
10
nit tractirt, dieselbe auch verschiedene satisfactiones begehrt, daß auch
11
zwey absonderliche instrumenta mit denselben und wegen der ständ eines
12
aufzurichten und in der cronen der ständ allein remissive zu gedencken.

13
Die Tryrische sach belangend, weiln der fried vielleicht noch so pald nit
14
geschloßen werden mögte, so wehre sich wegen bedeuter meutenation vor-
15
zusehen . Wann die vorgeschlagene demolition mit Hammerstein vorgehen
16
solte, wehre dem werck, soviel selbiger orth betreffend, geholffen, wolten
17
sich yedoch mit den herrn gesanden, waß sie vor ein expedient zu ergreiffen
18
vermeinen, gern vergleichen.

19
Kurmainz . Recapitulirten der herrn vorstimmenden vota. Und soviel den
20
terminum intra quem etc. belangend […],

40
20–22 hielten – hinzulegen] Laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II
41
und ( knapper ) Kurköln zA I, spA I, Ib plädiert Kurmainz für eine Dreijahresfrist
42
zur Beilegung von Streitigkeiten, die zwischen dem Kaiser und den Ständen, dem Kaiser und
43
den Kronen sowie den Ständen und den Kronen entstehen.
hielten sie dafür, ein terminum
21
von zwey oder drey jahr zu bestimmen, in welcher zeit etwan die strittig-
22
keiden in der güte hinzulegen, und daß solches Kayßerlicher Mayestät
23
allerunderthenigst einzurathen, mit gleichwohl dießem bedeuten, daß hier-
24
innen ein underschied zu machen und bey dennen strittigkeiden, so sich
25
under

44
25 geringen] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II; Kurköln zA I,
45
spA I, Ib wie Vorlage.
geringen ständen ereugen, die außträg, reichsconstitutiones und
26
executionsordnung zu beobachten.

27
In der Jülicher Angelegenheit ist noch Kurtrier zu hören. Sie verstehen, daß
28
Churbrandenburg sich die gütliche interposition des churfürstlichen col-
29
legii nit zuwider sein laßen werde; und weiln dießes eine resolution, so nit
30
außer acht zu laßen, so wolten von den herrn gesanden vernehmmen,
31
durch waß mittel sie vermeinen, man zur gütlichen handlung gelangen
32
könde.

[p. 573] [scan. 697]


1
Wegen Ernbreitstein und Hammerstein wehre in des churfürstlichen raths
2
concluso uber der cronen repliquen ein gewißer paß eingeruckt

28
2 worden] Laut Kurtrier zA, spA folgt noch: Und zwar ganz im Sinne Kurtriers,
29
nachdem die Restitution der Festungen seinerzeit von Kurköln und Kurbrandenburg geraten
30
und danach auch von Kurmainz und Kurbayern gutgeheißen worden ist.
worden.
3
Verhofften, weiln zuversichtlich der fried in kurtzem mögte getroffen
4
werden, es werden sich Ihre Churfürstliche Gnaden zu Tryr mit deren
5
restitution noch

31
5 solang] Statt dessen in Kurtrier zA, spA: auff 4, 5, 6 wochen oder ein par
32
monath.
solang gedulten.

33
5–7 Ob – versichert] Fehlt in Kurbayern K II, spA II.
Ob Hammerstein zu demoliren, stünde
6
zu höchstgedachter Ihrer Churfürstlicher Gnaden zu Tryr und eines hoch-
7
würdigen dhombcapituls resolution, deren man aber noch nit versichert.

8
Ratione instrumentorum verglichen sich mit den herrn vorstimmenden, daß
9
die reichssachen von den frembden cronen abzuziehen und darüber ein
10
absonderliches instrumentum, wie wenigers nit mit yeder cron eines und
11
also drey auffzurichten; und könde dahero die notturfft dießfals den Kay-
12
ßerlichen herrn gesanden hinwider vorgetragen werden.

13
Kurtrier . Die Gülchische strittigkeiden belangend, verglichen sie sich,
14
daß alle mügliche mittel und weg zu ergreiffen, dieselbe

34
14 beizulegen] Anschließend in den übrigen Überlieferungen noch: Wollen bald Genaueres
35
vorschlagen.
beizulegen.

15
Wegen demolition des schloß Hammerstein wolten sie Ihres Gnedigsten
16
Herrns resolution einholen, vor einlangung deren sie bedenckens trügen,
17
sich vernehmmen zu laßen.

18
Kurköln . Vernehmmen gern, das Churbrandenburg zu vergleichung der
19
Gülchischen differentien nit ungeneigt; sie wolten der sachen in etwas
20
nachdencken und sich hiernechst darüber hinwider vernehmmen laßen.

21

36
21–23 Wegen – werde] Fehlt in Kurbayern K II, spA II; laut Kurtrier zA, spA
37
erwähnt Kurköln noch, es habe die razirungh Hammerstein nuhr relative und inci-
38
denter gestreift, wünscht propter vicinitatem Kurtrier durchaus satisfaction.
Wegen Hammerstein hielten, weiln der fried pald zu hoffen, Churtryr
22
werde sich derentwegen noch solang gedulten, alßdann Seiner Churfürst-
23
lichen Gnaden völlige satisfaction beschehen werde.

24
Kurbayern .

39
24–25 Wegen – nachdenken] Laut Kurbayern K II, spA II bezieht sich der Votant
40
auf Kurtrier und Kurköln und ist zur Frage der interposition durch Polen oder das Kur-
41
kolleg
indifferent.
Wegen vergleichung der Gülchischen sachen wolten gleicher-
25
gestalt der sachen nachdencken.

26

42
573, 26 –574, 3 Sonsten –werden] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II.
Sonsten wehre pillig, daß Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Tryr Ern-
27
breitstein und Hammerstein wider zu restituiren; und weiln man verhofft,

[p. 574] [scan. 698]


1
daß der krieg sich pald enden werde, so werde auch höchstgedachter Ihrer
2
Churfürstlichen Gnaden satisfaction beschehen, inmittels aber könde Kay-
3
ßerlicher Mayestät die sach recommendirt werden.

4
Kurbrandenburg . Bedanckten sich, daß die herrn gesanden die Gülchische
5
sach in gueter recommendation halten wolten.

6
Im ubrigen wegen restitution Ernbreitstein und Hammerstein verglichen
7
sich mit den herrn gesanden.

8
Kurmainz . Die Gülchische differentien belangend, werde zu vernehm-
9
men stehen, waß die herrn gesanden deren guetlichen vergleichung halber
10
hiernechst vor rathsamb ermeßen werden.

11

27
11–14 Wegen – werde] Statt dessen in Kurköln zA I, spA I, Ib, sinngemäß auch in
28
Kurtrier zA, spA: Von rasirung Hammersteins vermeinten bessers nicht zu
29
melden, weyln es ombrage geben möcht. Damit endet Kurköln zA I, spA I, Ib;
30
auch in Kurbayern K II, spA II nur noch knapper Hinweis auf Re- und Correlation.
Wegen restitution Ernbreitstein und Hammerstein hielten, Ihre Churfürst-
12
liche Gnaden zu Tryr sich noch eine geringe zeit, in welcher man den
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frieden zu erlangen verhoffte, zu gedulten, alßdann ihro auch hierin satis-
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faction beschehen werde.

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Sonsten verlaßen sie ein von der reichsritterschaft einkommenes memorial

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Außerdem verlangten die Reichsritter Präzedenz vor den Reichsstädten ( Meiern II S. 793
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795). – Die in drei Kreise mit je einem Generaldirektorium und jeweils mehreren Kantonen ein-
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geteilte Reichsritterschaft (Franken, Schwaben, Rheinstrom) war zwar reichsunmittelbar, besaß
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aber nur eingeschränkte Landeshoheit ( Fabricius II S. 509ff., Lünig , Reichsarchiv XII 3
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S. 36ff., Danner S. 13, 41–49).
,
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darin dieselbe begehret, in friedenschlueß alß ein unmittelbahrer stand des
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reichs eingeruckt zu werden, mit erpitten, wolten solches ad dictaturam
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geben, und könde etwan hiernechst davon mit wenigem gered werden.

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Dießem nechst ist per ordinarios deputatos dem fürstenrath daß im chur-
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fürstlichen collegio ratione termini und instrumentorum anietzo gemachtes
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conclusum referirt worden, welche sich dann, soviel die instrumenta
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pacificationis belangend, mit dem churfürstenrath, daß nemblichen deren
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drey zu verfaßen, verglichen.

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574, 24 –575, 6 Im – plieben] Etwas abweichend Kurtrier zA, spA: Da die Fürstlichen
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in puncto termini lediglich auff die reichßsatzungen gehen undt weillen collegium
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electorale auch der meinungh, wahn coronae darzu verstehen, so ist man in effectu
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einig. Wahn aber coronae nicht weichen wollen, werden sich fürstliche mit chur-
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fürstlichen vereinbahren müßen, daß also auch existente hoc casu keine discrepantz
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oder difficultät.
Im andern puncten aber seind sie different geweßen und haben davorge-
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halten , daß mit den frembden cronen zu hinlegung deren etwan nach
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beschließendem frieden sich ereugenden difficultäten kein gewißer terminus

[p. 575] [scan. 699]


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zu vergleichen, sondern allein ein zeit zu bestimmen, inner welchen Ihre
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Kayßerliche Mayestät einen allgemeinen reichstag außzuschreiben, auff
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welchem alßdann von sambtlichen ständen die sach examinirt und darin
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befundenen dingen nach verfahren werden könne, welches gleichwohl, bis
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die Oßnabrückische fürstliche gesanden sich auch hierüber eines gewißen
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entschloßen haben werden, außgestelt plieben.

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